Dvr. ——
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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. ““ ( h “ Insertionnpreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; L 8 Iuserate nimmt an: die Königliche Expeditio
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition 8 FE;SvI des Drutschen Reichs⸗Anzeigers 8 “ SW., Wilhelmstraße Nr. 32. “ 1 n.; 1 32— und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Einzelne Uummern kosten 25 ₰. 6 7 8 9 ”g .6“ 1..“ Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Abends.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 Artikel 2. 2) sich dem deutschen Rechte und der deutschen Gerichts⸗ 8 dem Major a. D., Kammerherrn und Rittergutsbesitzer. Für die Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken barkeit in allen das Grundstück oder seine Stellung zur Grafen von Oeynhausen auf Dötzingen bei Hitzacker die in den Konsulargerichtsbezirken genügt, soweit nicht für diese Niederlassungsgemeinde betreffenden Rechtsverhältnissen zu Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Grundstücke ein Grundbuch im Sinne der Reichsgesetze angelegt unterwerfen; Eichenlaub, ist, die Beobachtung der Form, die den von der dortigen 3) dafür einzustehen, daß die Verpflichtungen zu 1 und 2 dem Stadtrath Hans Haase zu Stettin den Rothen Staatsgewalt erlassenen Vorschriften entspricht. auch von Miethern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten Adler⸗Orden vierter Klasse, Innerhalb Rumäniens, Serbiens und Bulgariens gilt sowie von deren Unterberechtigten übernommen und erfüllt „2. dem Polizei⸗Präsidenten Schroeter zu Stettin den König⸗ das Gleiche auch für die Form eines anderen Rechtsgeschäfts, werden; ichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, das dort vorgenommen, sowie für die Form einer Ehe, die 4) ohne ausdrückliche Genehmigung des deutschen Konsuls dem Polizei⸗Sekretär Gustav Hesse zu Stettin den dort geschlossen wird. für Tientsin oder Hankau keine Veräußerung des Grundstücks Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, 88 Artikel 3. 1 . an einen Nichtdeutschen vorzunehmen, auch außerhalb des b dem Schutzmanns⸗Wachtmeister Ferdinand Pega und Statt der in den §§ 246, 247, 288 des Bürgerlichen Chinesenviertels kein Nutzungsrecht an einen Chinesen einzu⸗ em Kriminal⸗Schutzmann Ludwig Westphal, beide zu Gesetzbuchs und im § 352 des Handelsgesetzbuchs aufgestellten räumen oder einräumen zu lassen; Stettin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie Zinssätze gilt in den Konsulargerichtsbezirken ein den landes⸗ M5) keine Veräußerung des Grundstücks vorzunehmen, auch der Frau Kaufmann Helene Frank, geborenen uͤblichen Vertragszinsen entsprechender Zinssatz, jedoch höchstens kein Nutzungsrecht daran einzuräumen oder einräumen zu
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Scharfenberg, zu Tilsit die Rothe Kreuz⸗Medaille dritter ein solcher von zehn vom Hundert für das Jahr. lassen, bevor nicht der Erwerber oder Nutzungsberechtigte dem Klasse zu verleihen. Artikel 4. sdeutschen Konsul für Tientsin oder Hankau eine schriftliche, bei “ 1 E“ pachf gtig mit dem Gesetz über 1ehnne . v rechhg Ven hs . zu 25 V h 8 “ die Konfulargerichtsbarkeit in F raft. 1.“ s migende ärnung E z 88- orin er sich auch ee Gabefch 88 2 9 e Gegeben Vilga Hügel, den 25. Oktober 1900. Kfolgte S 888 Grundstücks oder Einräumung eines 1 9.Wa8 1 8 — “ „0„1“ Mlutzungsrechts ist nichtig. 8 t 8* „ 8 1 “ I e 1 Rel . le U 8 D. b 68 Ju. Teaghennrg bisher 1 Dencheusen ““ der Worschrift des Abs. s1 Nr. 1 sic Rechte F Th., der er⸗Postkassen⸗ 4r a. c “ Begrü e in Ti Nagbeneg, den Sher rügrherrEettns a 2 Salgwean beireffend bie eocee en Genedacgen ünb bt. 86.. .0.0ͤ0. u Danzig, den Postmeistern a. D. Hermanns zu Erkelenz, etreffend die Rechte an Grundstücken und die An⸗ 6 Köhler ü Földi seefric zu Paseckan bicher in Obornik⸗ legung von Grundbüchern in den deutschen Nieder⸗ Die im § 7 deeee und Beschränkungen sind — 1 1 . om 25. ober “ utragen. dem Konsistorialrath, uperintendenten und astor G k v;;“ ie Ei j Ei übertr ines Garlach ze cenfacebef Um Freife Stseln den Aanig Wi. ih em, von Gotes Gnaden Teutscher Kaiser, Nutzantsrechte Harh nireerslgen nhühe eih eftgene des ichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, 81 8* 8 Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 4, 5 nachgewiesen ist. dem Postdirektor a. D. Koch zu Freiburg i. Brsg., bisher verordnen auf Grund des § 21 und des § 23 Abs. 1 des 9. in Karlsruhe (Baden), und dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten a. D., Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz übe 1“ zu Koblenz den königlichen Kronen⸗ (Reichs⸗Gesetzbl. S. 213), 88 des Reichs, was folgt: die Fönsücrjerchtehahter in eichg g 1 8 set b e 2 — 8 1 “ rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi nterschri dem Dozenten an der Technischen Hochschule in Berlin, ür das Gebiet der deutschen Niederlassung in Tientsin und Fer erdsche⸗ ücgsteig Sen Meseth Professor Dr. Meyer, dem Hauptlehrer a. D. Scheuer⸗ nördlich des Schiffahrtskanals ist das Grundbuch mit dem Gegeben Villa Hügel, den 25. Oktober 1900. Eagün 1” 11““ “ . “ und Püte 5 ö 8 nn Fesenergegchsborteit 8 (L. S.) Wilhelm. neider zu Berlin, Rundstroem zu Danzig, Grote zu angelegt anzusehen; das für dieses Gebiet bisher geführte 1““ 8 Graf von Bü Göttingen, de echern zu “ im Nacheg. Buch gilt als Grundbuch im Sinne der Neichsgesetze. 1 1 bisher in Düren, Floerke zu Hanau, Fresenius zu Hailer § 2. im Kreise Gelnhausen, bisher in Hanau, Hartwig zu Stettin, Für das Gebiet der deutschen Niederlassung in Tientsin Dem Kaiserlichen General⸗Konsul Irmer in Genua ist Gregor zu Frankfurt a. O. und Grund zu Marklissa im südlich des Schiffahrtskanals sowie für das Gebiet der auf Grund 88 Lich des Eescacs eäwhe . Mai 1870 für Kreise Lauban, den Telegraphen⸗Sekretären a. D. Adamezick deutschen Niederlassung in Hankau werden die Grundbücher Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, buürgerlt ültige . Brandt Bremer d Eisenschmidt 2 tsbez Lächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültig P. Senaaue, Vr89) “ 8 C1 durch den Konsul von Fütsroche angelegt. dsfcastea 3 Rirchseingehärigen vorzunehmen und 8 898. 1 iese Heirathen zu beurkunden. “ Klasse Int die I . 3 . 8 1 8 “ Ist die Anlegung des Grundbuchs für einen Anlegungs⸗ 8 “ Lehrern Daggam n bezirk im wesentlichen vollendet, so wird dies in der für “ “ “ Lorenzen. 8 hir. im “ konsularische Bekanntmachungen 28o Weise, jedenfalls “ Bekanntmachung. Flensburg, Martens zu Högersdorf im Kreise Segeberg, durch Anheftung an die Gerichtstafel, bekannt gemacht. Mit “ “ Rüffer zu Briese im Kreise Oels, Rolle zu Sibyllenort, dem Ablauf eines Monats nach der Anheftung der Bekannt⸗ Heute wird die im Eisenbahndirektionsbezirk Main ge⸗ Willner zu Rathe desselben Kreises und Zieske zu Kopaschin machung an die Gerichtstafel ist das Grundbuch für den legene, 10,31 km lange Nebeneisenbahn von Nierstein ir Se 1““ der Inhaber des Königlichen Bezirk als angelegt anzusehen E“ Kecfnt dm⸗ e. den aus⸗Ordens von Hohenzollern, G exheim, Dalheim und Friesenheim für den Gesammtverkehr dem Stiftsrevierförster Kolbitz zu Hoheheide im Kreise 8 2 d eröffnet. Rhene hene⸗ dem Postagenten a. D. Thiel zu Gläsersdorf des Pen ee.- sclehn eüen ene beac e er h DBerlin, den 1. November 1900. Bez. Liegnitz), den Geheimen Kanzleidienern a. D. Eggers, g — Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.
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an 6 d 8 e eg” bisher 8 H1 erhoben. 85 1“ 8 Schut dem Postpackmeister a. D. Neubauer zu Berlin und dem ür die in den §§ 1, 2 bezeichneten Gebiete dient als Briefträger a. 8 Illrich zu Mayen das Kreuz des Allge⸗ entl gi Ve veichniß der Grundstllcke im Sinne des § 2 Abs. 2 8 3 . Ehrenzeichens, 8 Köhl Rudolstadt. K der Grundbuchordnung ein von dem Konsul anzulegendes Ver⸗ Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe en Postschaffnern 9.gr. Köhler zu Rudo ss t, zeichniß, in dem die Grundstücke unter fortlaufender Nummer des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden zu 84 2 und EE113 em 8 88 und unter Bezugnahme auf eine durch Vermessungsprotokolle und Tafeln für das Jahr 1903 zur Bestimmung der Kreise Rees und dem landwirthschaftlichen Arbeiter Hinrich Der Eigenthümer eines vünöfüncs das in einem der Heymann's Verlag“ in Berlin soeben erschienen. M lbers Oldenburg das Al genth 1 oek öller zu Abbersdorf im Kreise Oldenburg das Allgemtine in den 88 1, 2 bezeichneten Geblete liegt, it, den in den Das Buch wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei Ehrenzeichen zu verleihne. 1“ Niederlassungsverträgen zwischen Deutschland und China vom direkter Bestellung, sowie den Wiederverkäufern zum Preise 3. und 30. Oktober 1895 vorgesehenen Lasten und Beschrän⸗ von 1,25 ℳ für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist kungen unterworfen; insbesondere hat er einen unablöslichen dasselbe zum Preise von 1,50 ℳ für das Exemplar zu Grundzins zu zahlen, der jährlich in Tientsin 1000 große beziehen. 8 8 1 “ 8 Käsch, in Hankau 0,2022 Taels für jeden Mow beträgt und Deutsches Reich. 1“ in Tientsin am fünfzehnten Tage des zwölften, in Hankau 8 “ am ersten Tage des vierten chinesischen Monats an das “ “ b A b L1X“ Verordnung .Konsulat für Tientsin oder Hankau im voraus abzuführen ist. Die von 885 ab zur, 16gs e gelangende Nummer 50 zur Einführung des Gesetzes über sular⸗ Zur Erhaltung der Wuksamkeit gegenüber dem öffent⸗ des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter 1 gerichtsbarkeit. bliichen Glauben des Grundbuchs bedürsen die im Abs. 1 be⸗ Nr. 2725 die Einführung des Gesetzes Vom 25. Oktoher 1900. seeichneten Lasten und Beschränkungen der Eintragung nicht. über die Konsulargerichtsbarkeit, vom 25. Okteber 1900;
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Der Eigenthümer eines Grundstücks, das in einem der „Nr. 2726 die Verordnung, betreffend die Rechte an Grund⸗ 8 König von Preußen ꝛc. in den 88§ 1, 2 bezeichneten Gebiete liegt, ist verpflichtet: stücken und die Anlegung von Grundbüchern in den deutschen verordnen auf Grund des § 27 Abs. 2, des § 33, des § 36 1) Mitglied der in Tientsin oder Hankau zu begründenden Niederlassungen in Tientsin und Hankau, vom 25. Oktober 1900. barkeit vom 7. April 1900 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 213), im statuten zu werden, die ihm als solchem auferlegten Lasten zu Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Namen des Reichs, was folgt: 1 stragen, auch die für die Niederlassung eingeführten polizeilichen V Weberstedt. Artikel 1. “ Pee eegen bei Vermeidung einer Buße, die der höchsten in Das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit der Polizeiverordnung vorgesehenen Geldstrafe entspricht, zu m 1. Januar 1901 in Kraft. beachten;
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