1900 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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wendung, welche für die im 8 8 Abs. 2 des Gese

Anordnungen zu treffen.

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Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 bezeichneten Straf⸗ sachen gelten. 88 1 6

Die nach dem Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 begründete Zuständigkeit des wird für das Schutzgebiet von Togo der Gerichtsbehörde zweiter Instanz im Schutzgebiete von Kamerun, für das Schutz⸗ gebiet von Kiautschou dem Kaiserlichen Konsulargericht in Schanghai, für das Inselgebiet der Karolinen, Palau und Marianen der Gerichtsbehörde zweiter Instanz im Schutzgebiete von Deutsch⸗Neu⸗Guinea, für die übrigen Schutzgebiete der in einem jeden derselben errichteten Gerichtsbehörde zweiter Instanz mit der Maßgabe übertragen, daß das Gericht aus dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz ermächtigten Beamten und vier Beisitzern besteht. 1

Auf die Beisitzer und den Gerichtsschreiber finden die Vorschriften des § 11 Abs. 1 und der §§ 12, 13 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.

Auf das Verfahren in der Berufungs⸗ und Beschwerde⸗ instanz sinden, soweit für dieses nicht besondere Vorschriften getroffen sind, die das Verfahren in erster Instanz betreffenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Der des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bleibt außer Anwendung.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Konkurssachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfolgt die Entscheidung über das Rechtsmittel der Beschwerde unter Mitwirkung der Beisitzer, wenn die angefochtene Entscheidung unter Mitwirkung von Beisitzern ergangen it.

In den im 8 7 bezeichneten Strafsachen ist die Ver⸗ theidigung auch in der Berufungsinstanz nothwendig. In der

auptverhandlung ist die Anwesenheit des Vertheidigers er⸗ orderlich; der § 145 der Strafprozeßordnung findet An⸗

wendung. 8

Die Todesstrafe ist durch Enthaupten, Erschießen oder Erhängen zu vollstrecken.

Der Gouverneur (Landeshauptmann) bestimmt, welche der drei Vollstreckungsarten im einzelnen Falle stattzufinden hat.

§ 10.

Für die Zustellungen, die Zwangsvollstreckungen und das Kostenwesen können einfachere Bestimmungen zur Anwendung kommen.

Der Reichskanzler und mit dessen Genehmigung der Gouverneur (Landeshauptmann) sind befugt, die erforderlichen

§ 11. 86 Der Reichskanzler ist befugt, Notare zu ernennen. Die Zuständigkeit der Notare wird auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften unter Lebenden beschränkt. § 12. Der Gouverneur ““ ist befugt, im

Gnadenweg einen Strafaufschub bis zu sechs Monaten zu bewilligen. § 13.

Die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie vom 5. Juni 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 187), die Verordnung, betreffend die Rege⸗ lung der Rechtsverhältnisse auf den zum Schutzgebiete der Neu⸗ Guinea⸗Kompagnie gehörigen Salomonsinseln, vom 11. Januar 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 4), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhaͤltnisse im Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie, vom 13. Juli 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 221), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse, in dem Schutzgebiete der Marschall⸗, Brown⸗ und Providence⸗Inseln, vom 13. Sep⸗ tember 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 291), die Verordnung, be⸗ treffend die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall⸗ Inseln, vom 7. Februar 1890 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo, vom 2. Juli 1888 Rehchg Geseßbl. S. 211), die Verordnung, betreffend die

echtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutz⸗ gebiete, vom 10. August 1890 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 171), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch⸗ Ostafrika, vom 1. Januar 1891 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Kiautschou, vom 27. April 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 173), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 18. Juli 1899 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 542), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Samoa, vom 17. Februar 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 136), die Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Be⸗ urkundung des Personenstandes für die Schutzgebiete von Kamerun und Togo, vom 21. April 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 128), die Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für das südwestafrikanische Schutzgebiet, vom 8. November 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1037) sowie die Verordnung, betreffend die Einrichtung einer Staats⸗ anwaltschaft bei den Gerichten der Schutzgebiete, vom 13. De⸗ zember 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 1) treten außer Kraft.

§ 14.

Diese Verordnung tritt zu dem im § 1 bestimmten Zeit⸗ punkt in Kraft.

In dem Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen treten die §§ 2 bis 7 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. 1900 S. 813) zugleich mit den übrigen Vorschriften dieses in Kraft. v

Urkundlich unter Unserer Fee geahandigen Unterschrift d beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 9. November 1900.

(L. S Wilhelm. Graf von Bülow.

Bekanntmachung.

19 des am 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Gesetzes, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai 1900 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 233 ff.) sind nur diejenigen zur Führung des Titels „Patentanwalt“ berechtigt, welche in die beim Kaiserlichen Patentamt geführte Liste der Patent⸗ anwälte eingetragen sind. . Da diese Bestimmung noch wenig bekannt zu sein scheint, wird auf dieselbe mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß derjenige, welcher, ohne in diese Liste eingetragen zu sein, sich als Patentanwalt bezeichnet oder sich einen ähnlichen Titel bei⸗ legt, durch den der Glaube erweckt wird, er sei als Patent⸗ anwalt eingetragen, mit Geldstrafe bis zu 300 und im Un⸗

271 A des

11 Namen der selt dem Inkrafttreten des Gesetzes in die Liste eingetragenen Patentanwälte sind in den Nrn. 236 A, 241 A, 243 A, 250 A, 253 A, 259 A, 267 A und „Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich“ (Beilage zum „Reichs⸗Anzeiger“) ver⸗ öffentlicht worden. Alle weiteren Eintragungen in die Liste der Patentanwälte werden ebendaselbst zur Bekanntmachung gelangen. 1 Berlin, den 14. November 1900. ; Kaiserliches Patentamt.

von Huber.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 341 der Militär⸗Strafgerichtsordnung habe ich die nachstehend verzeichneten, in Berlin wohnenden Rechtsanwälte zu Vertheidigern vor dem Reichs⸗ Militärgericht ernannt:

Bei welchem Zivilgericht zugelassen

Wohnung

Crome Kammergericht Belle⸗Alliance⸗ 1

straße 91. Karl Haenschke Brüderstr. 4. Dr. Reimer Deerfklingerstr. 6. Laué 1 bochttr. 9. Dr. Schwering, 8 Justizrath 1114ea4“*“ Dr. Ballhorn Landgericht I Linienstr. 145. Dr. Barnau Rosenthalerstr. 32. Dr. Bieber 8 Kaiser Wilhelm⸗ straße 39. Chomse Kaiserstr. 25 a. Dr. Alfred Fuchs Gr. Frankfurter⸗ straße 137. Glaßer Grasso

Friedrichstr. 39. Klosterstr. 58. Dr. Paul Gronau Kronenstr. 61. Erich Hoffmann Chausseestr. 114. 1 Brunnenstr. 182. olz . Behrenstr. 27. Merleker Mohrenstr. 60. Modler Charlottenstr. 27. Pans Raetzell Französischestr. 48. r. Walter Schwabe Dorotheenstr. 88. Selle Schhymidstr. 9. Dr. R. von Simson ZJägerstr. 52. Thurm Wilhelmstr. 94/96. Heinrich Winterfeld, b Justizrath Oranienstr. 67. Max Chodziesner Rosenthalerstr. 1. Kronenstr. 62.

von Glasenapp 1 8 Eugen Müller Bülowstr. 85 a.

F. Neumann, Justiz⸗

rath 1 Königgrätzerstr. 28. Schoenborn Eindenstr. 15. Fritz Winterfeld 5 Oranienstr. 67. Berlin, den 8. November 1900. Der Präsident des Reichs⸗Militärgerichts.

Freiherr von Gemmingen, Generalleutnant.

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Das in Workington und Glasgow aus Stahl neu er⸗ baute Dampfschiff „Hamm“ von 192,60 Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen D. Fuhrmann in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow unter dem 26. Oktober d. J. ein Flaggen⸗ zeugniß ertheilt worden. 1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2729 die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900; und unter Nr. 2730 die Bekanntmachung, betreffend die dem inter⸗ nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 10. November 1900. Berlin W., den 14. November 1900. sMaaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen. ende

betreffend 816 von der Dortmund⸗Gronau⸗ Enscheder Eise Wahngesellschaft beschlossene Ver⸗ mehrung ihres Grundkapitals auf 30 000 000 durch Ausgabe weiterer Stamm⸗Aktien im Betrage von 6 000 000 und die Gleichstellung der Stamm⸗ Prioritäts⸗Aktien mit den Stamm⸗Aktien.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ꝛc.

Nachdem die Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahn⸗ gesellschaft beschlossen hat, ihr Grundkapital von 24 000 000 auf 30 000 000 deutscher Reichswährung zu erhöhen und zu diesem Zwecke weitere 6 000 000 auf den Inhaber lautender Stamm⸗Aktien in Stücken von je 1200 aus⸗ zugeben, sowie gleichzeitig die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien unter Aufhebung der den Inhabern derselben nach dem Gesellschaftsstatut zustehenden Vorrechte den Stamm⸗Aktien Eö“ und in solche umzuwandeln, wollen Wir dem

ntrage des Gesellschaftsvorstandes gemäß zu diesem Beschlusse Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. Hieran wird jedoch die Bedingung geknüpft, daß der noch nicht be⸗ gebene Theil der durch Unser Privilegium vom 29. Februar

und insoweit hierzu der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz⸗Minister die ausdrückliche Genehmigung

theilt haben. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat darüber zu

hachen, daß eine Begebung vor diesem Zeitpunkte nicht statt⸗ ndet.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 Gegeben Bielefeld, den 6. August 1900. 3

(I. S.) Wilhelm R. Für den Finanz⸗Minister und den Minist der öffentlichen Arbeiten: 8 Schönstedt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Am Seminar für Stadtschullehrer s Berlin ist der bis⸗ herige kommissarische Lehrer an dieser Anstalt Dr. Claus⸗ nitzer als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

5*

der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 10 237 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Saarlouis, vom 2. November 1900. Berlin W., den 14. November 1900. 1 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das am 29. August 1900 Allerböchst vollzogene Statut für die Winseldorf⸗Oelixdorfer Ent⸗ und Bewässerungs⸗Genossenschaft zu Winseldorf im Kreise Steinburg, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Schleswig Nr. 44 S. 441, ausgegeben am 27. Oktober 1900;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1900, betreffend die Verleihung des Rechts zur Entziehung von Grundeigenthum an den Reichs⸗(Militär⸗)Fiskus behufs Erwerbung eines Truppenübungs⸗ platzes für das VI. Armee⸗Korps bei Neuhammer am Queis, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 43 S. 273, ausgegeben am 27. Oktober 1900;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 19. September 1900, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Krefeld zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für den Bau eines Rheinhafens bei Linn in Anspruch zu nehmenden Grundeigen⸗ thums, durch das Amtsblatt der Könial'’chen Regierung zu Düsseldorf Nr. 42 S. 419, ausgegeben am 20. Oktober 1900;

4) das am 1. Oktober 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗Genossenschaft zu Kerschkow im Kreise Lauenburg i. Pomm. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köelin Nr. 43 S. 273, ausgegeben am 25. Oktober 1900.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc. befinden sich in der Ersten Betlage.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im hiesigen Königlichen Schlosse heute Morgen die Vorträge des Reichskanzlers Grafen von Bülow und des Chefs des Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus. Um 10 Uhr wohnten Seine Majestät mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Seiner Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit dem Kronprinzen der Enthüllung der Stand⸗ bilder der Markgrafen Johann II. und Ludwig II. sowie des Kurfürsten Johann Cicero in der Sieges-⸗Allee bei. Um 12 Uhr vollzogen Seine Majestät der Kaiser im Ritter⸗ saale des Königlichen Schlosses die Eröffnung des Reichstages, und um 1 ½ Uhr Nachmittags reisten Allerhöchstdieselben vom Bahnhof Friedrichstraße aus nach Schlesien ab.

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Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ hielt heute eine Sitzung.

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Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗ Ministers Dr. von Miquel im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli ist in Berlin eingetroffen.

In einer Besonderen Beilage zur heutigen Nummer „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden Berichte der iserlichen Gesandtschaft in Peking vom 31. Mai is 29. August 1900 veröffentlicht. . 1.“

Kiel, 13. November. Die russischen orpedoboote Delphin“ und „Kit“ sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute Abend durch den Kaiser Wilhelm⸗Kanal abgegangen, 9 mit den voraufgegangenen Torpedobooten „Skat uig „Kassatka“ in Brest zusammenzutreffen und von dort di Reise nach Ost⸗Asien fortzusetzen. 8 1

1896 genehmigten dreieinhalbprozentigen Anleihe im Betrage

permögensfalle mit Haft bestraft wird. 9

von 3 376 000 erst dann zur Verausgabung gelangt, wenn

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 8

im Auftrage Sarafow's begangen haben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ mittheilt, wurde am Montag in Pilsen eine von dem politischen Verein „Pokrok“ einberufene, von etwa 600 Personen be⸗ uchte Versammlung, noch bevor der sozialdemokratische Reichsraths⸗Kandidat der fünften Kurie zum Worte gelangen konnte, infolge Tumults und Handgemenges von dem Regie⸗ rungskommissar aufgelöst und der Saal durch die Wache gerͤumt. Die Sprengung der Versammlung wurde durch zahlreich anwesende czechische Sozialisten herbeigeführt.

Das ungarische Unterhaus hat gestern in der Spezialdebatte die Vorlage, betreffend die Inartikulierung der Erklärung des Erzherzogs Franz Ferdinand, mit

Majorität angenommen. 2uIm I erwähnte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, der Abg. Justh eine Meldung verschiedener Blätter, nach welcher der Papst dem Erzbischof Stadler egenüber sein Bedauern ausgesprochen haben solle, haß die dem Gezbischof ertheilte Nüge nicht vor⸗ her dem Heiligen Stuhle mitgetheilt worden sei. Der Minister⸗Präsident von Szell meinte, die betreffende Meldung sei ausschließlich das Produkt der Phantasie eines Korrespondenten, da die Wahrheit derselben umsoweniger vorausgesetzt werden könne, weil in dem hierauf bezüglichen Bericht des österreichisch⸗ungarischen Botschafters bei dem Vatikan

hiervon kein Wort erwähnt sei.

Großbritannien und Irland. Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach hielt

gestern in Bristol eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“

zufolge, ausführte, die Regierung werde ihre Politik auch in Zukunft in den bisher befolgten Linien halten, und ferner er⸗ klärte, es sei keine Aussicht dafür vorhanden, daß eine Ver⸗ minderung der jetzt bestehenden Steuern eintreten werde. Was ihn betreffe, so werde er sehr froh sein, keine neuen Abgaben vor⸗ schlagen zu müssen. Die Regierung hoffe, daß bei der Vorlegung des nächsten Budgets der Krieg in Süd⸗Afrika beendet sein werde. Es werde indessen nothwendig sein, für die allmäh⸗ liche Liguidation der aufgenommenen Summen zu sorgen. Allein Transvaal besitze große Reichthümer, welche einen großen Theil der Kriegskosten decken würden. Der Redner wies darauf die Behauptung zurück, daß die Mängel in der militärischen Organisation durch die Sparsamkeit des Schatz⸗ amts verursacht seien.

Die „London Gazette“ veröffentlicht eine Bekannt⸗ machung, wonach das Verbot der Waarenausfuhr nach dem Oranje⸗Freistaat und Transvaal wieder auf⸗ gehoben wird.

Dem, Standard“ zufolge ist dem Finanz⸗Sekretär Hanbury der Posten eines Chefs des Departements der Landwirthschaft mit einem Sitz im Kabinet übertragen worden.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer begann in ihrer gestrigen Vormittagssitzung, wie „W. T. B.“ berichtet, die General⸗ debatte über das Budget. Der .“ Caillaux betonte die Nothwendigkeit, die Einheitlichkeit des Budgets zu erzielen und eine ernsthafte Amortisation in dem Budget zu schaffen, das zwar das drückendste der Welt sei, das

aber im Verhältniß zum Reichthum des Landes niedriger

sei als bei vielen anderen Nationen und unter den früheren Regierungen. Der Minister erklärte weiter, die Einheitlichkeit des Budgets sei durchgeführt worden, und zum ersten Male habe man eine Summe in den Etat eingestellt, um mit der Amortisation der Schuld zu beginnen. Schließlich forderte der Minister die Kammer auf, sich hinsichtlich der Vermehrung der Ausgaben ernste Beschränkungen aufzuerlegen. Die Generaldiskussion wurde sodann geschlossen. In der Nachmittagssitzung trat die Kammer in die Berathung der Vorlage, betreffend die RKeform der Getränkesteuer, ein.

Der Herzog von Orléans hat, wie die Pariser Blätter melden, dem royalistischen Comité die Weisung gegeben, nun⸗ mehr eine eifrige Agitation zu veranstalten. Die Royalisten würden demzufolge in allen Pariser Bezirken sowie in den großen Provinzstädten Versammlungen abhalten.

Spanien.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, ein Rundschreiben an die Eisen bahn⸗ Inspektoren gerichtet, in welcher er dieselben anweist, den Eisenbahn⸗Gesellschaften eine Geldstrafe von 1500 Pesetas aufzuerlegen, wenn dieselben dem Publikum nicht hinreichend Wagen zur Beförderung von Waaren mit den gewöhnlichen Güterzügen zur Verfügung stellten. Die Blätter halten diese Maßregel für den ersten Schritt des Ministers, die Eisenbahn⸗ Gesellschaften zu der genauesten Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu zwingen.

Belgien.

In der gestrigen Sitzung des Senats gelangte eine Interpellation über die Umstände, unter denen vor urzem der Plan einer belgischen Expedition nach China auftauchte, zur Besprechung. Der Minister des Aus⸗ vüllgen de Favereau erklärte, er habe den Urhebern 68 Planes seine Unterstützung geliehen und die belgischen Gesandten im Auslande sowie die Mächte, welche Belgiens eutralität garantierten, davon benachrichtigt. Die Garantie⸗ nachte hätten nicht in ungünstigem Sinne geantwortet; jedoch e. Großbritannien 1“ eine Ansicht nicht aus⸗ prechen zu können, während eutschland anheimgegeben habe, 9 erwägen, ob es nicht angezeigt sei, die Ausführung des 18s zu verschieben. Infolge der aus China eingelaufenen 8 richten sei man dann zu dem Entschluß gekommen, daß se er Expedition kein Grund 7 vorliege. Die Fort⸗

ung der Verhandlung wurde auf heute vertagt.

Rumänien. Vor dem Geschworenengericht in Bukarest begann gestern,

mwie „W. T. B.“ meldet, der Proze „„W. T. B. 1 zeß wegen der Ermordun Fitowski's und des Professors Michaileano, sowie ee

omplotts gegen die Könige von Rumänien 9 Ferbien. Gestern wurde nur der Bulgare Boiciu das erh er Mörder Fitowski's, vernommen; derselbe gesteht erbrechen mit allen Einzelheiten ein und will den Wrord

Dieneuesch Schweden und Norwegen. 1 88 bestime neue schwedische Vorlage, betreffend die Heeresordnun 8 dem scne⸗ T. B.“ berichtet wird, für die Dienst⸗ Artilt Wehrpflichtigen bei der Infanterie und Festungs⸗ heit von 18.245 Tage Ausbildungszeit im ersten, eine Uebungs⸗

Tagen im dritten, vierten und fünften Jahre

und von 15 Tagen im neunten Phee. Für die Kavallerie und Feld⸗Artillerie sind 2 Tage Ausbildungszeit, sowie eine 42 tägige Uebung im zweiten und vierten Jahre festgesetzt. Die jährlichen Ausgaben sind in der voraus⸗ sichtlich in 12 Jahren durchgeführten Vorlage auf 45 338 000 Kronen veranschlagt. Die Dienstzeit der Marine⸗ soldaten wird auf 365 Tage ausgedehnt. Die jährlichen Kosten betragen 1 700 000 Kronen, diejenigen für die Stamm⸗ mannschaft der Küsten⸗Artillerie 1 000 000 Kronen. Die Kosten für Wehrpflichtige der Küsten⸗Artillerie betragen. 375 000 Kronen, die für Neubauten der Küsten⸗Artillerie 2 590 000 Kronen, welche auf 6 Jahre vertheilt werden. 8

Amerika.

In dem gestern abgehaltenen Kabinetsrath gab, eine Meldung des „W. T. B.“ zufolge, der Präsident Me Kinley der Hoffnung Ausdruck, daß jedes Mitglied des Kabinets für die nächsten vier Iihre im Amt verbleiben werde. Der Ausfall der Wahlen sei nach seiner Meinung ein Beweis, daß das Land mit jedem Verwaltungszweige der Regierung zufrieden sei.

Der „New York Herald“ meldet aus Washington, der von dem Marine⸗Sekretär Long aufgestellte neue Marine⸗ Etat fordere insgesammt 87 172 630 Dollars, darunter 26 172 917 Dollars für Vermehrung der Flotte.

Asien.

Ueber den Marsch des Majors Graham und die Vor⸗ gänge bei dem Marsch der russischen Kolonne nördlich von Schan⸗hai⸗Kwan ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern folgende Meldung des Feldmarschalls Grafen von Waldersee in Berlin eingegangen:

„Die Kolonne Graham ist am 8. November in Peking eingetroffen und hat auf ihrem Marsch nur bei Hsianghohsien den schon gemeldeten unbedeutenden mit berittenen Boxern gehabt. Die durchzogene Gegend war sonst friedlich. Die russische Kolonne hat nördlich Schan⸗hai⸗Kwan Missionare unter dem Bischof Abelson befreit. Die Jäger⸗ Kompagnie ist am 9. d. M. in Peking eingetroffen.

Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, ist dem russischen Generalstab folgender Bericht vom 26. Oktober zugegangen: Gemäß dem Befehle des General⸗Feld⸗ marschalls Grafen von Waldersee wurden infolge des Er⸗ scheinens von Boxern nordwestlich von Tientsin vom General Lenewitsch am 16. Oktober drei Kolonnen abkommandiert, die erste und unter dem Kommando des Oberstleutnants Genke und des Obersten Rosnatowski. Diese Kolonnen kehrten nach einem Geplänkel mit den Boxern, welche die Verschanzungen der Dörfer Dangantun und Datantschwang besetzt hielten, zurück. Die Boxer wurden zerstreut. Ein Kosak wurde verwundet. Die dritte Kolonne unter dem Kom⸗ mando des Oberstleutnants Archangelski stieß nirgends auf den Feind. Eine kleine Kolonne, bestehend aus einer halben Kompagnie der ostsibirischen Schützen und 15 Kosaken, welche am 12. Oktober französische Missionare befreit hatte, wurde später von etwa 6000 Mann starken chinesischen Banden umzingelt. Um diese Kolonne zu befreien, wurde zunächst eine nicht bedeutende Abtheilung des Generals Garnizki und später der General mit zwei Kom⸗ pagnien und vier Geschützen abgeschickt. Am 17. Oktober traf der General Zerpitzki auf dem Kampfplatze ein, wo er die russischen Truppen im Kampfe mit den Chinesen fand; die letzteren wurden zurückgeworfen und mit Feuer verfolgt. Zwei Schützen fielen; vier Offiziere und 56 Schützen wurden verwundet.

Die Londoner Blätter melden aus Tientsin vom 10. d. M., die Russen hätten ein Arsenal nordöstlich von Nangtsun mit unbedeutenden Verlusten genommen. Eine bedeutende Geldsumme und eine Anzahl von Waffen seien erbeutet und 200 Chinesen getödtet worden.

Nach einer Meldung des ‚„Reuter'schen Bureaus“ aus Peking vom 11. d. M. erhält sich das Gerücht vom Tode der Kaiserin⸗Wittwe; es liege aber nichts vor, was dieses Gerücht bestätige.

Aus Pingliang (Provinz Kansu) ist, dem „W. T. B.“ zufolge, am Montag in Tokio die Meldung eingetroffen, daß der Prinz Tuan dort vor einigen Tagen auf der Reise nach durchgekommen sei. Der Prinz solle sich dorthin zum Aufenthalt bei dem Gouverneur, welcher ein Verwandter von ihm sei, begeben. Die Reise sei im Geheimen unter⸗ nommen worden. Yung⸗lu befinde sich auf der Reise nach Tschangan. Der Aufenthalt des Prinzen Tschiang sei unbekannt.

Ein gestern in London eingetroffenes Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Tientsin über Schanghai, welches kein Datum trägt, berichtet, daß der Kommandeur des deuischen Ostasiatischen Expeditionskorps, Generalleutnant von Lessel eine Parade über die deutschen Truppen abge⸗ halten und den einzelnen Regimentern die ihnen von dem Kaiser Wilhelm verliehenen Fahnen übergeben habe. In seiner Ansprache habe der General der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Truppen die Fahnen unbefleckt er⸗ halten würden, nicht nur durch ihren Muth in der Schlacht, sondern auch durch ihre Haltung in Zeiten des Friedens. Die Deutschen bildeten ein Korps berittener Infanterie und verwendeten dabei chinesische Ponies. Der britische General Burrow sei mit einer indischen Kavallerietruppe nach Schan⸗hai⸗Kwan aufgebrochen, er werde auf seinem Wege das Gebiet, durch das er komme, rekognoszieren.

Der „Standard“ meldet aus Schanghai vom 10. No⸗ vember, Sir Robert Hart sei dazu bestimmt worden, mit den Vertretern der fremden Mächte die Höhe der Entschädigungs⸗ summe und deren Zahlungsmodus festzusetzen. Einem Kaiser⸗ lichen Edikt zufolge solle Li⸗Hung⸗Tschang zum Generalissimus der großen Nordarmee an Stelle Nung⸗lu's ernannt worden sein.

(Der „Times“ wird aus Schanghai berichtet, es heiße in der Eingeborenen⸗Presse, Liu⸗kunji habe Tschang⸗tschi⸗ tung aufgefordert, mit ihm gemeinsam sich jeder gegen Sin⸗ ganfu über Hankau gerichteten Expedition zu widersetzen.

Der „Times“ wird aus Peking vom 11. November ge⸗ meldet, es scheine, daß China alle in der Note der Mächte enthaltenen Bedingungen annehmen werde, mit Aus⸗ nahme der Forderung, an gewissen Prinzen und Würden⸗ trägern die Todesstrafe zu vollstrecken. Demselben Blatte wird aus Schanghai berichtet, man lege in Tientsin lebhaftes Interesse bezüglich des gegenwärtigen Auf⸗ enthalts der japanischen Truppen an den Tag, welche, obwohl sie das Land nicht verlassen hätten, aus Tientsin und Peking verschwunden seien, ohne daß man wisse, wohin sie sich begeben hätten. 14““

1 Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige (1.) Sitzung der 2. Session der X. Legislatur⸗Periode des Midriagesn welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde durch den Präsidenten der vorigen Session, Abg. Grafen von Ballestrem (Zentr.) auf Grund des § 1 der Geschäftsordnung eröffnet, welcher zu provisorischen Schriftführern die Abgg. Braun (Zentr.), Dr. 5 (nl.), von Normann (d. kons.) und Di Hermes (fr. .9 2 berief.

Eingegangen ist ein Schreiben des Reichskanzlers Grafen von Bülom, worin er seine Ernennung dem Reichs tage mittheilt, und eine Reihe von Vorlagen, u. a. der dritte Nachtrags⸗Etat für 1900 (Kosten der Expedition nach China) und der Entwurf einer Seemannsordnung.

Zur Feststellung der Beschlußfähigkeit des Reichstages wird bei Schluß des Blattes der Namensaufruf vollzogen.

8

Bei der am 9. November im 3. Stettiner Wahl⸗ kreise (Randow⸗Greifenhagen) vorgenommenen Ersatzwahl zum Reichstage wurden nach der amtlichen Zählung 27 838 Stimmen ceeec hen. Von denselben entfielen auf den Abgeordneten zum Landtag Prätorius⸗Berlin (kons.) 14583 Stimmen. Der Arbeiter⸗Sekretär Körsten⸗Berlin (Soz.) erhielt 11 756, der Stadtrath Dr. Dohrn⸗Stettin (fr. Vgg.) 1487 Stimmen. Prätorius ist somit gewählt.

17

Nr. 48 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 9. Nobember, hat folgenden Inhalt: 1) Konfulatwesen: Ernennungen; Exequatur⸗ ertheilung; Anordnung des Reichskanzlers, betreffend die Konsular⸗ gerichtsbarkeit über Schutzgenossen; Anordnung des Reichskanzlers, betreffend das Zwangsverfahren wegen Beitretbung der Gerichtskosten in den Konsulargerichtsbezirken; —. Dienstanweisung zur Ausführung des Gesatzes über die Konsulargerichtsbarkeit. 2) Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen: Beibehaltung der Brennsteuer⸗Vergütungssätze; Anweisung für die Revision der Probenehmer; Bestellung eines Stations⸗ koatroleurs; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der 35-⸗ und Steuerstellen. 3) Marine und Schiffahrt: Erscheinen des III. Nachtrags zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine für 1900. 4) Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1900. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgeblet.

Kunst und Wissenschaft.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe werden in der hbeute Abend 8 ½ Uhr stattfiadenden Sitzung (im großen Festsaal des Künstlerhauses, Bellevuestr. 3) die Berichte über die Pariser Welt⸗ ausstellung fortgesetzt werden. Herr Gustav Slaby, Obermeister der Berliner Buchbinder⸗Innung, wird über „die Ecole Estienne, Fachschule des gesammten Buchgewerbes“ sprechen. Ferner wied Herr Georg Collin, Königlicher Hofbuchbindermeister, einen Vortrag über „die Kunst⸗ und Großbuchbinderei, sowie Lederwaaren⸗Branche“ halten. Dieser Vortrag wird durch Lichtbilder und Photographien erläutert werden. 1 .““

Das Märkische Provinzial⸗Museum, welches im vorigen Jahre vom Köllnischen Rathhause nach dem Hause Zimmerstraße 90 umziehen mußte, wird morgen, Donnerstag, den 15. November, zum ersten Mal für das Publikum wieder geöffnet sein. Von diesem Tage ab wird das Publikum wieder, wie früher, Sonntags von 11 bis 1 ½ Uhr, Montags und Donnerstags von 11 bis 2 ½ Uhr freien Zutritt haben.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ 8 Maßregeln.

Großbritannien. Das Board of Agriculture in London hat unter dem 8. August d. J. zu der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Hunden, vom 7. Mai 1897 neue Ausführungsvorschriften erlassen, die sich im wesentlichen den früheren anschließen. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 78 vom 1. April v. J.) MNach diesen neuen Vorschriften kann die Genehmigung zur Ein⸗ fuhr eines Hundes nach Großbritannien bet dem Sekretär des Board of Agriculture, 4 Whitehall Place, London SW., fernerhin nur von demjenigen nachgesucht werden, der während der vorgeschriebenen Detentionszeit Eigenthümer des Hundes ist.

St. Petersburg, 14. November. (W. T. B.) Das Medi⸗ zinal⸗Departement hat Afghanistan als von der Cholera verseucht erklärt.

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Theater und Musik.

Lessing⸗Theater.

Das dreiaktige Schauspiel „Die Mission“ von Felix Philippi wurde gestern zum ersten Male aufgeführt. Es behandelt den muthigen Kampf einer Frau um die Ehre und Freiheit ihres im Gefängniß schmachtenden Mannes, von dessen Unschuld sie felsenfest überzeugt ist. Sie erblickt die Mission ihres ferneren Lebens nur allein darin, den offenbar bei der Verurtheilung vorgekommenen Irrthum aufzuklären, diejenigen, welche ihn veranlaßt, zu kenn⸗ zeichen und den wahren Schuldigen zu entlarven. Mit unbeugsamer Energie, im offenen Kampfe mit der Gesell⸗ schaft, welche ihr Haus verfehmt hat, unter Anwendung von Intrigue, List, Heuchelei und der gewagtesten Mittel verfolgt sie unentwegt ihr Ziel und erfüllt endlich auch ihre Mission. Diesem an und für sich dramatischen Stoff fehlt jedoch die rechte Grund⸗ lage. Die Handlung ist auf so viel Kombinationen aufgebaut, wird in solch lediglich nur auf den Bühneneffekt hin konstruierten Scenen durchgeführt und birgt in sich so unwahrscheinliche Situationen, daß selbst die einzelnen natürlich wirkenden Bilder und spannenden Momente, sowie der lebendige, flotte Dialog diese Mängel nicht auszugleichen vermögen und die ganze Aufführung nach dieser Richtung hin keine rechte Befriedigung verschafft. Dies zeigte sich deutlich in einer am Schluß merkbaren Opposition, obwohl es auch an Beifall nicht fehlte und auch der Autor mehrfach vor den Lampen erscheinen konnte. Der Applaus galt aber wohl vornehmlich der trefflichen Darstellung und Inscenierung. Besonders charakteristisch gab Frau Bertens die kampeesmuthige, liebende Gattin des unschuldig Verdächtigten und legte in deren Verkörperung ihr ganzes künstlerisches Können hinein Ihr Herr Schön-⸗ feld, stellte den allein treu gebliebenen Freund, welcher der unglücklichen Frau in seiner Eigenschaft als Literat, un⸗ bekümmert um alle Anfeindungen, seine Feder leiht, gleich

recht naturwahr und wirkungsvoll dar. Dasselbe ist von Herrn Klein zu sagen, der die Rolle des Präsidenten einer Bau- esellschaft, des wirklich Schuldigen, vertrat, während Herr Grunwal feüren mitschuldigen Sekretär, einen leichtfertigen Lebemann, in der Maske weniger glaubhaft zu wußte. Die anderen wesent lichen Rollen waren mit den Damen Eysoldt und Sauer, sowie de kleinen Margarethe Müller und Herrin Waldow durchau zufriedenstellend besetzt und auch das ganze Zasammenspiel wa einwandfrei.

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