rufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Ver⸗ richtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung inem Dritten zufügt. 5 18 3. Der Vorstand hat den Berufsverein zur Eintragung anzumelden. Der Ameldung (§ 55) sind beizufügen: 1) die Satzung in Urschrift und Abschrift; 2) eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes. Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der “ enthalten. Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt. 3 § 14.
Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 5 bis 7, 13 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe
zurückzuweisen. Gegen einen zurückweisenden Beschluß findet die sofortige Be⸗ schwerde nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung statt. Ist diesen Erfordernissen genügt, so ist der Verein in das Register der Berufsvereine einzutragen. Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz
„eingetragener Berufsverein“. § 15.
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Berufs⸗ vereins, der Tag der Errichtung der Satzung sowie die Mitglieder des Vorstandes im Vereinsregister anzugeben. Bestimmungen, die
den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes beschränken oder die Beschlußfassung des Vorstandes abweichend von der Vorschrift des § 9 Abs. 1 regeln, sind gleichfalls “
0. Das Amtsgericht hat die Eintragung durch das für seine Be⸗ kanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen. Die Urschrift der Satzung ist mit der Bescheinigung der Ein⸗ tragung zu versehen und zurückzugeben. Die Abschrift wird von dem Amtsgericht beglaubigt und mit 5n Schriftstücken aufbewahrt.
Jede Aenderung des Vorstandes ist von dem Vorstande zur Ein⸗ tragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Aenderung beizufügen.
Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitgli on Amtswegen.
§ 18. 8 8 Wird zwischen den bisberigen Mitgliedern des Vorstandes und inem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Aenderung es Vorstandes dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur eit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen der dem Dritten bekannt ist. Ist die Aenderung eingetragen, so raucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie nicht kennt, seine Unkenntniß auf Fahrlässigkeit beruht. 8 (
Der Nachweis, daß der Vorftand aus den im Register ein⸗ getragenen Personen besteht, wird Behörden gegenüber durch ein Zeugniß des Amtsgerichts über L“ geführt.
Die Vorschriften des § 18 gelten auch für Bestimmungen, die den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes beschränken oder die Beschlußfassung des Vorstandes abwechselnd von der Vorschrift des § 9 Abs. 1 regeln.
§ 21
S 241 Aenderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Ein⸗ tragung in das Vereinsregister. Die Aenderung ist von dem Vorstande zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist der die Aenderung enthaltende Beschluß in Urschrift und Abschrift beizufügen. dea Vorschriften der §§ 14, 16 Abs. 2 finden entsprechende An⸗ wendung.
II. Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Der Zweck eines Berufsvereins kann insbesondere durch folgende Einrichtungen erstrebt werden:
1) Wahrnehmung und Vertretung der Rechte und Interessen der Mitalieder, mit Einschluß der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die Verwaltung, Erörterung und Beschlußfassung über alle den Beruf der Mitglieder betreffenden Angelegenbeiten;
2) Errichtung von Schieds⸗ und Einigungsämtern;
3) Organisation des Arbeitsnachweises;
4) Gewährung von Unterstützungen bei Reisen, Arbeitslosigkeit, Arbeitsausständen, Arbeitsausschüssen sowie in allen Fällen der Noth; teff 5) Errichtung von Unterstützungs⸗, Kranken⸗ und Versicherungs⸗ assen;
6) Ausbildung der Mitglieder durch Vorträge und Unterrichts⸗ kurse, insbesondere Förderung der körperlichen, technischen, geistigen und sittlichen Ausbildung der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter.
Die Unterstützungen und Einrichtungen können auf die Familien⸗ angehörigen der Mitglieder ausgedehnt werden.
Mitglieder eines “ können auch Frauen sein.
Die Angelegenheiten des Berufsvereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgane zu besorgen sind, durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, daß der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschtenenen Mitglieder.
Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluß gültig, g alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschlusse schriftlich erklären.
Die Mitgliederversammlung kann aus Vertretern bestehen, welche von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt sind. Die Wahl kann von den Mitgliedern nach Abtheilungen erfolgen. Die Zahl der Ver⸗ treter muß die Zahl der Vorstandsmitglieder um das Doppelte über⸗ steigen und mindestens zehn . 8 “
Zu einem Beschlusse, der eine Aenderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Viertheilen der erschienenen Mitglieder erforderlich.
25.
8 Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Vornahme eine Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits ihm und dem Vereine betrifft.
Sonderrechte eines Mitglieds köͤnnen nicht ohne dessen Zu⸗ fümmung durch Beschluß der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden.
§ 27.
Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung be⸗ stimmten Fällen, sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die
Satzung bestimmte Theil oder in Ermangelung einer Bestimmung der hnte Theil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des weckes und der Gründe verlangt.
Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht,
in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat, die Mitglieder, welche
das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung er⸗
mächtigen und über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung
Bestimmung treffen. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
8 90
29. Die Mitgltedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem Anderen überlassen werden.
. § 30 Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
am Schlusse eines Geschäftsjahres oder erst na Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist Jahre betragen.
§§ 23, 24, 29 finden insoweit keine Anwendung, Anderes bestimmt.
getrennt festzustellen und zu verrechnen; getrennt zu verwahren.
Der Vorstand ist jeden Geschäftsjahres den Mitgliedern Rechnung zu legen.
III. Zweigvereine und Verband der Berufsvereine. § 33 Vereine der in § 1 bezeichne
zirkes für bestimmte Klassen von Mitgliedern von dem Vorstande bei dem Amtsgerichte,
Anmeldung
angeben. Derselben ist eine Abschrift des Statuts sowie eine Ab⸗ schrift der Urkunden über die Vorstandsbestellung und die Beauftragung des Geschäftsführers des Zweigvereins beizufügen.
Das Amtsgericht hat den Zweigverein he den Namen und Wohnort des Geschäftsführers ö
Jede Aenderung in dem Bezirke des Zweigvereins oder in der Geschäftsführung ist von dem Vorstande anzumelden. Die Vorschriften der §§ 13—21 finden I“
). Das Amtsgericht hat die Eintragung des Zweigvereins sowie die Aenderungen des Eintrags demjenigen Amtsgerichte mitzutheilen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Die Vereinigung mehrerer Berufsvereine zu einem Verbande kann auf Grund einer Verbandssatzung unter Zustimmung der Mit⸗ gliederversammlungen der einzelnen, “ erfolgen.
H 1
Der Verband der Berufsvereine wird durch den Verbandevorstand verwaltet und vertreten. Die Bestellung des Verbandsvorstandes er⸗ folgt nach den Vorschriften der Verbandssatzung. Sein Sitz darf nur an einem Orte sein, wo einer der dem Verbande angehörigen Berufsvereine seinen Sitz hat.
Die Verbandssatzung kann bestimmen, daß der Vorstand dieses Vereins zum Verbandsvorstande gewählt werden kann.
IV. Auflösung des Berufsvereins und Entziehung der Rechtsfähigkeit.
§ 39. Der Berufsverein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluß ist eine Mehrheit von drei Vier⸗ theilen der erschienenen Mitglieder erforderlich, wenn nicht die Satzung ein Anderes bestimmt.
§ 40. Der Verein verliert die Rechtsfähigkeit durch die Eröffnung des Konkurses. Der Vorstand hat im Falle der Ueberschuldung die Eröffnung des Konkurses zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags ver⸗ zögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden ver⸗ antwortlich; sie haften als Se e eees
§ 41. Dem Berufsvereine kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er durch einen ein Strafgesetz verletzenden Beschluß der Mit⸗ gliederversammlung oder durch eine ein Strafgesetz verletzende Hand⸗ lung des Vorstandes das Gemeinwobl gefährdet. „Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich in diesen Fällen nach den für streitige Verwaltungssachen geltenden Vorschriften der Landesgesetze. Wo ein Verwaltungsstreitverfahren nicht besteht, kann die Entziehung der Rechtsfähigkeit nur durch gerichtliches Urtheil auf Betreiben der höheren Verwaltuungsbehörde erfolgen. Ausschließlich zuständig ist in diesem Falle das Langericht, in dessen Besirk der Verein sbge g hat. Die Einleitung des Ver⸗ fabrens kann erfolgen, wenn der Verein der Auflage der Aufsichts⸗ behörde, strafgesetzwidrige Beschlüsse aufzuheben oder bei strafgesetz⸗ widrigen Handlungen des Vorstandes diesen abzusetzen, innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frtst nachgekommen ist.
4
Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechts⸗ fähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen. Im Falle der Eröffnung des Konkurses ö die Eintragung.
Wird der Vereia durch Beschluß der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst, so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist im ersteren Falle eine Abschrift des Auflöfungsbeschlusses beizufügen.
44. Wird dem Verein auf Grund des § zogen oder wird der Verein auf Grund de aufgelöst, so erfolgt die Eintragung a Behörde. § 45
Die Eröffnung des Konkurses ist von Amtswegen einzut Das Gleiche gilt von der . des Eröffnungsbeschlusses.
§ 46. Mit der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechts⸗ fähigkeit fällt das Vermögen an die in der Satzung bestimmten Per⸗ sonen oder Vereine. Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden, daß die Anfall⸗ berechtigten durch Beschluß der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorganes bestimmt werden. Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten, so fällt das Vermögen an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Theilen.
V. Liquidation.
Niach der Auflösung des V fähigkeit muß
§ 48.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstandes geltenden Vorschriften maßgebend. Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstandes, soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein Anderes ergiebt. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so ist für ihre Be⸗ schlüsse Uebereinstimmung aller erforderlich, sofern nicht ein Anderes bestimmt ist.
Die Liquidatoren sind in das Vereinsregister einzutragen. Das Gleiche gilt von Bestimmungen, welche die Beschlußfassung der Liquidatoren abweichend von der Vorschrift des § 48 Abs. 3 regeln. Die Anmeldung hat durch den Vorstand, bei späteren Aenderungen durch die Liquidatoren zu erfolgen. Der Anmeldung der durch Be⸗ schluß der Mitgliederversammlung bestellten L quidatoren ist eine Ab⸗ schrift des Beschlusses, der Anmeldung einer Bestimmung über
1 die Rechtsfähigkeit ent⸗ öffentlichen Vereinsrechts Anzeige d
§ 47. ereins oder der Entziehung der Rechts⸗ eine Liquidation stattfinden.
49
dem Ablauf einer ann höchstens zwei
§ 31. Die Vorschriften des § 8 Abs. 1, 3, des § 9 Abs. 1 und der als die Satzung ein
Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind von allen den Zwecken des Vereins fremden Vereinnahmungen und Verausgabungen vorhandene Bestände sind
verpfl chtet, binnen sechs Monaten nach Ablauf
en Art können für bestimmte Be⸗ zirke oder innerhalb eines Bezirks für bestimmte Klassen von Mit⸗ gliedern Zweigvereine bilden ““ in Verbindung treten.
Jeder für einen bestimmten Bezirk oder innerhalb eines Be⸗ gebildete Zweigverein ist 1 in dessen Bezirk sich jener befindet, zur Eintragung in das Berufsvereinsregister anzumelden. Die den Sitz und Bezirk des Zweigvereins sowie die mit der Zweigverwaltung betrauten Personen nach Namen und Wohnort
8
Amtswegen.
§ 50.
Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzuse die Gläubiger zu befriedigen und den Ueberschuß den Anfallberechtz nn, auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können ien Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung b Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in 8 darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung . Gläubiger oder zur Vertheilung des Ueberschusses unter die Anfash berechtigten erforderlich sind. 8
Der Verein gilt bis zur
Beendigung der Liquidation bestehend, soweit der Zweck der
Liquidation es erfordert. § 51.
Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der fähigget ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer nn sprüche aufzufordern. Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt, in Erman elun eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntma⸗ unges des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat. Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablaufe des zweiten Tages hach der Einrückung oder der ersten Einruückung alg
bewirkt. Mittheilung zur An⸗
Rechtz.
Bekannte Gläubiger sind durch besondere meldung aufzufordern. 8 52 92.
Das Vermoögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf
eines Jahres nach der Bekanntmochung der Auflösung des Vereing
oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden. § 53.
Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen.
Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht aus⸗ führbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf das Vermoͤgen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden, wenn dem Glaͤubiger Sicherheit geleistet ist. 88
4.
„Liquidatoren, welche die ihnen nach dem § 40 Abs. 2 §§ 51 bis 53 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor der Be⸗ friedigung der Gläubiger Vermögen den Anfallberechtigten aus⸗ antworten, sind, wenn ihnen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; si haften als Gesammtschuldner.
VI. Schlußbestimmungen.
§ 55. m Verrinsregister sind von den Mitgliedem en Liquidatoren mittels öffentlich beglaubigter
und den
Die Anmeldungen z des Vorstands sowie von Erklärung zu bewirken.
Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Be⸗ folgung der Vorschriften des § 17 Abs. 1, des § 21 Abs. 1 und des § 43 durch Ordnungsstrafen anhalten. Die einzelne Strafe darf den Betrag von dreihundert Mark nicht übersteigen.
Ihn gleicher Weise können die Liquidakoren zur Befolgung d Vorschriften des § 49 angehalten § 57.
Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Schriftstücke ist Jedem gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift gesordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.
Die Eintragungen in das Berufsvereinsregister sowie die auf Grund dieses Gesetzes ertheilten Zeugnisse sind gebühren⸗ und stempelfrei.
§ 56.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1902 in Kraft.
„W. T. B.“ zufolge, heute nach langem Leiden in Dresden gestorben. Er war am 6. Februar 1845 in Gießen geboren, studierte in den Jahren 1863 bis 1867 in Gießen, Bonn, Berlin und Mar⸗ burg Pbilologie, Literaturgeschichte und Philosophie und wandte sich im Jahre 1868 nach Paris, wo er seine Erstlingsarbeit, das humoristische Werk „Schach der Königin“ (Stuttgart, 1870; 3. umgearb. Aufl. daselbst 1877) vollendete. Das groteske Nachtstück „Die Ge⸗ spenster von Varzin⸗ (3. Aufl. Leipzig 1877), das komische Epos „Der Stumme von Sevilla“* (Stuttgart 1871) und die „Pariser Silhouetten“ (3. Aufl. Leipzig 1876) entstanden gleichfalls in dieser Zeit. Nach wieder⸗ holten größeren Reisen veröffentlichte er das satirische Epos „Venus Urania“ (Stuttgart 1872, 5. Aufl. Berlin 1883) und zwei Bände Nobellen, lebte dann in den Jahren 1872 bis 1874 als Mitarbeiter der „Neuen Freien Presse“ in Wien und nahm im Jahre 1875 seinen Wohnsit in Leipzig, wo er eine Zeit lang die poetisch⸗kritische Zeitschrift „Deutsche Dichterhalle“ sowie (bis Ende des Jahres 1882) die humo⸗ ristische Wochenschrift „Der Schalk“ redigierte. Im Jahre 1885 siedelte er nach Dresden über. Außer einer Reihe von Humoresken, von denen „Aus Sekunda und Prima“ (Leivpzig 1875, 1893) einen glänzenden äußeren Erfolg errang, er noch eine große Anzahl von Novellen, Gedichten und Erzählungen u. s. w. Ein Luftspiel „Der russische Diplomat vermochte sich auf der Bühne nicht zu behaupten. Von seinen Ro⸗ manen, in denen er mit Vorliebe antike Stoffe behandelte, seien Die Claudier“ (Wien 1881, 3 Bde., 14. Aufl. Leipzig 1892), „Prustak (Leipzig 1883, 3 Bde,, 4. Aufl. 1887) und „Nero* (Leipzig 1889 3 Bde.) erwähnt. Von seinen Schriften literarisch⸗ästhetischen Inhalts sind „Leichte Waare“ (Leipzig 1875), „Beiträge zur Geschichte des Feuilletons“ (daselbst 1876, 2 Bde.), „Guttae in lapidem“ daselbft 1879) und „Ringkämpfe“ (daselbst 1886) zu nennen. Ernst Eckftein? poetisches Talent zeichnete sich vor allem durch Phantasiefülle, sprudelnde Laune und Beherrschung der Form aus. 8
Turkesten, die Wiege der indogermanischen Välker. Nach fünfzehnjährigem Aufenthalt in Turkestan dargestellt von Franz von Schwarz. Mit einem Titelbild in Farbendruck, 178 Abbildungen und einer Karte. Gr. 80 (XX und 606 S.), Pr. 13 ℳ; in Original⸗ Einband 15 ℳ — Australien und Tatzmanien. Nach eigener Anschauung und Forschung wissenschaftlich und praktisch geschildert von Dr. Joseph Lauterer. Mit einem Titelbild in Farbendruck, 158 Abbildungen und einer Karte. Gr. 8° (X und 482 S.), Pr. 11 ℳ; in Oeiginal⸗Einband 139 ℳ Herder sch Verlagshandlung, Freiburg i. Br. 1900. — Die vorstebenden Veröffentlichungen bilden Theile des von der Herder'scher Verlagshandlung unter dem Titel „Illustrierte Bibliothek der Länder⸗ und Völkerkunde“ herausgegebenen Sammelwerks. F. von Schwarz, der Verfasser des Werkes über Turkestan, wurde 1874 von dem russischen General von Kauffmann als Leiter an die neu gegründere Sternwarte in Taschkent berufen. Auch bei der Anlage der ge⸗ russischen Generalstabskarte von Turkestan war von Schwarz be theiligt. Er hat während seines bis zum Jabre 1890 währenden Aufenthalts in Taschkent Gelegenbeit gehabt, Turkestan eingehend mü bereisen und Land und Leute genau kennen zu lernen. — aus dem Vollen schöpfende Darstellung des bei uns r wenig bekannten Landes ist deshalb dankbar zu
Darch die Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur
die Beschlußfassung der Liquidatoren eine Abschrift der die Be⸗ stimmung enthaltenden Urkunde beizufügen.
1 vertretener Ansicht,
Dazu kommt, daß, nach vielseitiger, auch von dem Versafe⸗ 3 von Turkestan alle heutigen Kulturvölker ins
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Die Eintragung gerichtlich bestellter Liquidatoren geschieht 1
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so ist der geschuldete
Der Dichter und Schriftsteler Dr. Ernst Eckstein ist, dem
uch die Indogermanen, ihren Ausgang genommen haben. besorde “ Annahme von F. von Schwarz in einem Theil der 2 hner Turkestans, den sogenannten Galtschas, Reste der indo⸗ manischen Ureinwohner erhalten haben, so gewinnt unter diesem gesichtsvunkt das Studium der Sitten und Gebräuche dieser Ge⸗ lunstämme besonderes Interesse fär die Kenntniß der Lebensweise 0. Kultur der Indogermanen zur Zeit ihrer Auswanderung aus der wimath. In klarer, übersichtlicher Darstellung verbreitet sich 2 Verfasser über Turkestans Bevölkerung, Lebensweise, Sitten und hebräͤuche der turkestanischen Nomaden sowie der ansässigen Bevölke⸗ Eine besondere Darstellung ist Taschkent, der Haupt⸗ hee des russischen Turkestan, gewidmet. Es folgen dann noch Abschnitte hanr die klimatischen und die Gesundheitsverhältnisse Turkestans. n einem Schlußwort spricht der Verfasser die Ansicht aus, daß Turkestan wegen der stetig zunehmenden Austrocknung und des fort⸗ esetzten Zusammenschrumpfens des kulturfähigen Landes keines größeren wirthschaftlichen Aufschwunges mehr fähig sei. Auch von 2 durch die russische Regierung hergestellten umfangreichen Kanalbauten in Turkestan verspricht sich von Schwarz keinen durchgreifenden Erfolg. Eine Zierde des Buches, welchem in sor fältig bearbeitetes Register beigegeben ist, bilden die vielen laren Illustrationen. Die Ausstattung entspricht auch im übrigen allen Anforderungen. — Die Beschreibung von Australien nd Tasmanien entstammt ebenfalls einer hierzu wohlberufenen Feder. Vr Lauterer ist seit vielen Jahren als praktischer Arzt und Dozent der Botanik an der pharmazeutischen Schule in Brisbane (Queens⸗ land) thätig. Häufige Reisen durch Australien, Studien über die physi⸗ kalische und geologische Beschaffenheit des Landes, eingehende botanische und mineralogische Untersuchungen und vielfacher Verkehr mit den Urbewohnern des Landes verschafften dem gnn. eine gründliche Kenntniß des auftralischen Kontinents. Dr. Lauterer kann daher in seinem flott und ansprechend geschriebenen Werke den Lesern vieles Neue bieten. Besonders werthvoll sind die geologische Beschreibung des Landes und die Darstellung der Pflanzen⸗ und Thierwelt. Die Schilderung der soztalen Zustände Australiens, besonders bei den schwarzen Urbewohnern, verrathen scharfe und eindringliche Beob⸗ achtung. Der Bilderschmuck und die sonstige äußere Ausstattung des lehrreichen Werkes verdienen volles Lob. — Beiden Büchern ge⸗ bührt die Beachtung aller Freunde der Länder⸗ und Völkerkunde.
— Frauenbilder aus der neueren deutschen Literatur⸗ geschichte. Von Otto Berdrow. Mitt elf Bldnissen in Licht⸗ druck. Zweite, veränderte und vermehrte Auflage. Stuttgart, Verlag von Greiner u. Pfeiffer. Pr. geh. 6 ℳ, geb. 7 ℳ — Pas Unter⸗ nehmen des Verfassers, den still wirkenden, aber tiefen Einfluß der Frauen auf das Schicksal und Schaffen literarischer Persönlichkeiten, denen sie als Mutter, Schwester, Freundin, Braut oder Gattin nahestanden, wahrheitsgetreu und ungeschminkt dar⸗ zustellen, hat ihm vielseitige Anerkennung eingetragen. In⸗ dessen konnte er selbst es nicht verkennen, daß die Auswahl an einer gewissen Monotonie litt, denn der Mehrzahl nach zeigten die Charakterbilder die düsteren Farben der Tragik. Esc entschloß sich daher, an Stelle der wenig Erhebendes und Tröstliches bietenden Lebensbilder Caroline's von Günderode und Ulrike's von Kleist die von heiterem Lichte umflossenen Gestalten der Gattinnen von Voß und Schiller aufzunehmen. Ferner sind die Biographien von Susanna von Klettenberg und Henriette von Paalzow neu eingefügt worden, sodaß die neue Auflage nunmehr 14 Charakterbilder (gegen 12 in der ersten) darbietet, und zwar außer den ebengenannten: Eva Lessing, Ernestine Voß, Lotte Schiller, Bettina von Arnim, Minchen Herzlieb, Charlotte Diede, Emma Uhland, Kathi Fröhlich, Charlotte Stieglitz, Therese von Niembsch, Sophie Löwenthal, Marte Behrends. Der Verfasser hat den Inhalt des Buches im einzelnen sachlich und stilistisch verbessert und auch die Quellennachweise in dankenswerther Weise weiter vermehrt, sodaß es Anspruch darauf machen kann, als ein literarisches Hilfsmittel zur weiteren Ver⸗ tiefung in den von ihm behandelten Stoff zu dienen. Die weiteren Kreife des literaturfreundlichen Publikums, für die es zunächst bestimmt ist, werden auch der gediegenen illustrativen und typographischen Aus⸗ stattung des Buches, die es zum Geschenkwerk wohlgeeignet macht, ihre Anerkennung nicht versagen. 8
— Im 35. Jahrgang 1901 liegt der Haude u. Spener sche Damen⸗Almanach vor (Verlag von Haude u. Spener, Berlin SW., Dessauerstraße 14; Pr. 2 ℳ). Das mit Goldschnitt, Elfenbein⸗ papier, künstlerischem Titelbild, doppelfarbigem Druck, Bleistift und Visitenkartentasche ausgestattete Büchlein vereinigt in sich Taschen⸗ kalender, Notiz⸗ und Tagebuch in zierlicher Form. Die stattliche Ziffer der Auflagen beweist die Beliebtheit des Almanachs, der nicht nur durch sein gefälliges Aeußere, sondern auch durch seinen praktischen, zweckentsprechenden Inhalt den Beifall der Damen⸗ welt gefunden hat. Der Almanach enthält ein Kalendarium mit einem Verzeichniß der protestantischen, katholischen und jüdischen Feiertage, ein Tagebuch für alle Tage des Jahres mit passend aus⸗ gewahlten, sinnigen Wochensprüchen, das reichlichen Raum für allerlei Eintragungen bietet, eine Familien⸗Gedenktafel, einen Geburtstags⸗ und Namenstages⸗Kalender, einen Privat⸗Adreßkalender, Kassen⸗Ueber⸗ sichten für zwölf Monate, eine Genealogie aller europäischen Regenten⸗ häuser und endlich Münz⸗ und Maß⸗Vergleichungs⸗Tabellen. Eine gemüthvolle Erzählung aus der Feder der Novellistin Eva Treu erhöht noch den Reiz des Büchleins, welches sich aufs Neue als elegantes und preiswerthes Geschenk für Damen empfiehlt.
8 Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie’“.)
Der Manganerzhandel Rußlands. ie Manganerzproduktion Rußlands ist im Laufe der Jahre zu großer Bedeutung gelangt, sodaß die meisten Stahlfabrikanten und sonstigen Verbraucher von Manganerz jetzt ibren Bedarf von dort decken. Die Manganerzläger im Kaukasus wurden im Jahre 1848 entdeckt, aber die Verschiffungen begannen erst im Jahre 1879 mit 871 t Erz. Die Bergwerke befinden sich in der Provinz Kutais, in der Umgebung eines Dorfes Tchiatura, welches 110 Meilen von Poti entfernt liegt, und bedecken eine Fläche von mehr als Quadratmeilen. Nach den letzten Schätzungen, welche sich aber nur auf das Erz an der Oberfläche beziehen und daher nicht ver⸗ läßlich sind, sollen die Lager 8 Millionen Tonnen Erz enthalten. Die Ausfuhr von Manganerz von Tchiatura nach Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika belief sich seit 1881 auf folgende Mengen in Langtonnen zu 2240 engl. Pfund: 1893. . 167 526
1881. 1419 1 1887.. . 53 680 — 12 49s8 1888 . . . 29 857 1894 . . 180 243
15 921 1889 . 69 504 1895. 8 160 277
20 688 1890 . . . 171 467 1896. . 193 641
.59 636 1891. . 100 344 1897 1 1 231 868
. 69 486] 1892. . 168 950 1898. .296 000
Im Jahre 1899 sollen sich die Verkäufe auf 400 000 t belaufen haben, und für das laufende Jahr werden sie im voraus auf über t geschätzt. 8 8
Das Tchiatura⸗Erz enthält bei sachgemäßer Behandlung 51. bis 33 % metallisches Mangan oder 83 bis 87 % Superoxyd. Der Pbosphorgehalt ist gering und übersteigt nicht 0,16 %, der Gehalt an Kieselerde ist nicht höher als 8 %. Im allgemeinen enthält das d jedoch nur 47 bis 48 % Mangan. Zu Anfang 1900 stellte sich der Preis des Erzes frei Elsenbahn⸗ station Tchiatura auf 6,50 Kopeken per Pud von 16,379 kg. Seit⸗ dem ist derselbe infolge der vermehrten Nachfrage auf 8 Kopeken gestiegen. Bei systematischerer Bearbeitung der Minen und besseren ancyortwehältmifen würde der Preis ermäßigt werden n un nicht höher als 5 ½ Kopeken stellen.
Zur Zeit wird das Erz . den Minen mittels Lastthieren bis
sur Eisenbahn geschafft. Dort findet eine Umpackung für den Eisen⸗ ntransport statt. Dann geht das Erz auf der Schmalspurbahn
Eisenbahn nach Poti geführt wird. In Poti liegt der Ausfuhrhandel
ünden einer Anzahl von Zwischenhändlern, von denen keiner selbst Mineneigenthümer ist, sondern die alle selbst das Erz aufkaufen. Nur eine einzige große Firma hält ein Lager von 30 000 bis 50 000 Tonnen 8 erthe von 100 000 bis 150 000 Dollars.
Auf Manganerz liegt ein Ausfuhrzoll von ½ Kopeke per Pud, dessen Erträge zur Erhaltung und Verbesserung des Hafens von Poti bestimmt sind. (The Chemical Trade Journal.)
in den
Vereinigte Staaten von Amerika. 5 8 Zolltarifentscheidungen. Briefumschläge, nicht ge. faltete, bestehend in Papier, das von der Maschine in gewisse Formen und Größen geschnitten ist, um durch Falten und Gummieren der Ränder zu Briefumschlägen verarbeitet zu werden, können nicht als Eöö (§ 399, Zollsatz 20 % vom Werth) angesehen werden, sondern unterliegen als Papierwaaren nach § 407 des Tarifs einem Zoll von 35 % vom Werth. 8 el Sogenannte Oelsäure oder regeneriertes Oel, das vielfach als Wollöl verwendet wird und gemäß einer früheren Ent⸗ scheidung als ein nur für die Seifenfabrikation geeignetes Oel nach § 568 des Tarifs zollfrei gelassen worden ist, unterliegt nach § 3 und Sektion 7 des Tarifs einem Zoll von 25 % vom Werth. Glasflaschen mit aufgemaltem oder aufgedrucktem, einen Blumenkorb darstellenden Etikett fallen unter die dekorierten Glas⸗ flaschen des § 100 des Tarifs zum Zollsatz von 60 % vom Werth. Besteht die Malerei oder der Druck aber nur in Buchstaben, so werden die Flaschen als nicht dekorierte angesehen. 1b Billardkreide in Kollodiumschachteln, die dazu bestimmt sind, mit der Kreide benutzt zu werden, ist als Ganzes nach dem dem Werth nach vorherrschenden Bestandtheil zu verzollen. (Treasury Decisions under tariff etc. laws.).
Die Bergwerk⸗ und Metallindustrie in der Provinz Lüttich im Jahre 1899.
Der blühende Geschäftsgang, welcher seit dem Jahre 1897 in der Kohlen⸗ und Eisenindustrie eingetreten ist, hat sich auch im Jahre 1899 erhalten. Seit hat die Erzeugung und der Werth in iesen Industriezweigen stets zugenommen. ““ 1 88 ne. 1 Jahr 1900 hofft man, dieselben glänzenden Erfolge zu erzielen, sofern nicht etwa Schädigungen infolge der chinesischen Wirren eintreten. 1 In der Provinz Lüttich waren, wie im vorigen Jahre, 40 Kohlen⸗ gruben im Betrieb. Dieselben förderten 5 849 328 t Kohlen. Die am 1. Januar 1899 vorhandenen Vorräthe waren am 31. Dezember desselben Jahres auf 58 212 t zusammengeschmolzen, was einer un⸗ gefähren Förderung von drei 22 gleichkommt.
Von den geförderten Kohlen waren 807 914 t magere, 2 862 264 t v 2 179 150 t fette. Der Werth dieser Kohlen betrug 72 395 460 Fics. . 1 — Heschäftigt wurden in fämmtlichen Kohlengruben 30 750 Arbeiter
1152 Pferde. “ 8 Der Bitchschnittstagelohn der sowohl unter wie über der Erde arbeitenden Leute betrug 3,98 Fres. oder 1185 Fres. im Jahr, gegen
1128 Frecs. im Vorjahre. Die Ausfuhr betrug:
nach Frankreich
„ Deutschland.
„ den Niederlanden.. „ der Schweiz, Italien und
Koks
9 081 100 590
1 520
Kohlen Briquetts 457 191 20 580 350 390 33 740 b 169 914 11 780
Oester⸗ 1 Z“ überseeischen Häsfen 21 750 6 740 In 7 Metallgruben wurden gewonnen:
a. Eisen 29 100 t im Werthe von 282 600
““ 47„ . Ebb] 8
d. Blende. 5 730 8 e. Csenc⸗ 5. 8 1n 8 f. Braunstein . ” 8 „ 135 350 „ Der Gesammtwerth der Metallförderung betrug also 1 283 200 Fr.
Beschäftigt waren in den 7 Gruben 620 Arbeiter, wovon 383. unter der Erde und 237 über der Erde arbeiteten. 8
An Steinbrüchen waren 424 in Betrieb, welche 8093 Arbeiter und 239 Pferde beschäftigten. Der Werth der gebrochenen Steine betrug 11 187 595 Fr. und caft den Werth der im Vorjahre ge⸗ brochenen Steine um 1 550 000 Fr. 1 1 82 der Eisenbereitung waren 14 Hochöfen in Betrieb, welche 1692 Arbeiter mit einem Durchschnittslohn von 3,20 Fr. (gegen 2,97 Fr. im Vorjahre) beschäftigten. “
Erzeugt wurden:
8 8
Werth in
Fr.
2 989 300 12 076 050 18 325 500 33 390 850
11 .. 24 889 250. 102 228 t Eisen zum Werthe
Tonnen 45 349
wbc“ .
b. Guß für Bessemer⸗Stahl 169 664
c. Guß für Thomas⸗Stahll 248 598
Ganzer Werth der Eisenbereitung...
Im Jahre 1898 dagegen.
In 17 Fabriken wurden 18 020 100 Fr. verarbeitet.
Es wurden hergestellt:
Tonnen 8. 13 226 2 118 550 S EL“
1 634 700
8 800
50 700
562 000
3 977 000 207922 5 756 250. in 5 Werken, welche 3435 von 3,65 Fr. beschäftigten,
.Grobes Eisen.. Kleines Eisen.. . Spezial⸗Eisen.. .Geschlagenes Eisen . Schienen... Schlangeneisen (zu bereiluana) . g. Grobe Eisenbleche .. h. Feine Eisenblechhe.. Aus dem Guß für Stahl wurden Arbeiter mit einem Durchschnittslohn hergestellt:
Draht⸗
686
1
a. Schienen.. 8 4“*“ c. Verschiedene Waaren aus Stahl 3 d. Geschlagener Stahl. 1 243 300 e. Stahldraht.. 9 512 1 615 400. In 2 Bleigießereien, welche 611 Arbeiter mit einem Durch⸗ schnittslohn von 3,12 Fr. beschäftigten, wurden erzeugt: 8 1 Werth in
Fr. 11 889uu8uu 29 668 kg Silber .. 2 962 750.
In 10 Zinkwerken mit 386 Oefen wurden 110 434 t Zink im Werihe von 66 990 850 Fr. gewonnen. 5271 Arbeiter mit einem Durchschnittslohn von 3,75 Fr. wurden in diesen Werken beschäftigt. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Lüttich. 1
11 2 346 800 11 543 300
für 1899/1 900 auf die einzelnen Erdtheile und Länder.
Der gesammte Waarenumsatz Britisch⸗Indiens in dem mit dem 31. März 1900 beendeten Rechnungsjahre, welcher im Jahre 1899/1900 auf 1 796 880 000 Rupien und im Jahre 1898/99 auf 1 811 020 000 Rupien bewerthete, vertheilte sich in den letzten beiden
Verheilung des Außenhandels von Britisch⸗Indien
1899/1900 Werth in Rupien . 1 176 450 000 1 140 400 000 . 130 890 000 108 320 000 . 404 730 000 420 630 000
82 820 000 107 160 000 Australien.. 8 16 130 000 20 370 000 Zusammen 1 811 020 000 1 796 880 000.
Der Handel mit Europa belief sich im Jahre 1899/1900 auf 63,5 % des Gesammtwaarenumsatzes und mit Asien auf 23,4 %. b In seiner Vertheilung auf die hauptsächlichsten Länder ge⸗ staltete sich der indische Waarenumsatz in den Jahren 1898/99 und
1899/1900, wie folgt: 898/99 1899/1900
Länder Werth in Rupien Großbritannien . . 798 860 000 804 670 000 und chinesische Vertragshäfen 145 460 000 158 120 000 A“ 92 160 000 Vereinigte Staaten von Amerika. 88 610 000 Straits Settlements.... wAöö1“; .“ “ Egypten. 8 we“ ““ Oesterreich⸗Ungarn.. Italien. „ b“ —** Der Antheil Großbritanniens an dem indischen Waarenumsatz beläuft sich auf annähernd 45 %. Mit Rücksicht darauf, daß indisch⸗ Waaren vielfach nach Egypten verschifft und erst dort weitere Be⸗ stimmungen über dieselben getroffen werden, ist die Bemessung des Antheils für einzelne europäische Länder wohl noch einer Berich⸗ tigung bedürftig. (Review of the Trade of India in 1899/1900.)
38 770 000 32 860 000
Einfuhr russischen Zuckers nach Japan. Neuerdings ist auch russischer Rübenzucker als Konkuarrent des deutschen Erzeugnisses auf dem japanischen Markt erschienen. Es handelt sich zwar zunächst nur um einige Tausend Sack, die versuchs⸗ weise eingeführt wurden, doch sollen bereits Abschlüsse über größere Lieferungen ogs sein. 3 b
Zeitungsnachrichten zufolge geht die Produktion von Zucker in Rußland weit über den inländischen Bedarf hinaus, sodaß die dortige Zuckerinduftrie unbedingt auf den Absatz im Ausland angewiesen ist. Die Aussichten für die russische Zuckereinfuhr in Japan liegen recht günstig. Während die Qualität des russischen Zuckers etwa der des ungarischen Produkts gleichkommt, stellt sich der Preis bedeutend niedriger als der des deutschen oder ungarischen Zuckers.
Die letzten Notierungen der verschiedenen Provenienzen in Europa waren, wie folgt: deutscher Granulated 9,00 Pen*) pro Picul,“*)
ungarischer 8 8,90 88
russischer “ *) 1 PVen = 2,10 ℳ *) 1 Piecul = 60,5 kgL. Diese Preise verstehen sich für die bei deutschem und Zucker übliche Verpackung in 1 cwt. (50 ¾ kg) Säcken. Ist russische Zucker dagegen in 100 kg⸗Säcken verpackt, was in Regel der Fac 8. so stellt sich sein Verkaufspreis gar nur 8,50 Yen pro Picul.
Die Verschiffung des russischen Zackaes erfolgte besher über Danzig und Hamburg. Die Dampfer der n Frermilligen Flotte, welche die einzige regelmäßige Verbindung paischen dem europäischen Rußsland und Javan unterhalten, kammen für diesen Zweck nicht in Betracht, einerseits weil sie zu hohe Frachten be⸗ rechnen, andererseits weil sie nur bis Nagasali gehen, während die Hauptmärkte Japans für Zucker Pokohama und Kobe einem Bericht des Kaiserlichen General⸗Konsuls in YPokoh
ung
Hafen⸗ und Eisenbahnbauten im westlichen Algier. Ueber die energische Thätigkeit, welche die französische Verwaltung im westlichen Algerien behufs Verbesserung der Kommunikationsverhält⸗ nisse entfaltet, macht der Bericht des österr. ungar. Konsulats in Dran für das zweite Quartal dieses Jahres nachstehen de Mittheilungen: In Oran macht der Bau der Hafendocks und die Fertigstellung der sonstigen Hafenarbeiten rasche Fortschritte. Die neuen Hafendocks sind insgesammt bis zum Dache fertig. Zwei der mächtigen Hallen wurden bereits dem Verkehr übergeben und die Fertigstellung der übrigen sieben Hallen hätte schon am 1. Juli erzielt werden können, wenn nicht die Lieferung der eisernen Dachstühle durch den Arbeiter⸗ strike der Creusot⸗Werke verzögert worden wäre. Wenn die Docks sowie die Hafenvertiefungen beendet sein werden, wird man die Quais nach Osten zu erweitern. Dieses Werk wird Tausende von Arbeitern beschäftigen und den Hafen von Oran in mustergältiger Weise aus⸗ gestalten. Zugleich mit der Erweiterung der Quais wird eine Straße gebaut werden, die mit Hilfe eines Tunnels und eines Viadukts die neuen Quais mit der höher gelegenen Stadt verbinden wird. Nach der bereits erwähnten Vertiefung des Hafens wird es selbst den größten und tiefgehendsten Fahrzeugen möglich sein, in dem Hafen von Oran nker zu werfen. 1 Auch Ausbau des Hafens von Mostaganem, östlich von Oran, wird rüstig gearbeitet. Er dürfte bis zu Beginn des Jahres 1901 bereits fertig sein. Hierdurch wäre zum Vortheil des Handels im Departement Oran ein weiterer bequemer Hafen geschaffen. Die von Oran nach Westen verkehrenden Dampfer weisen eine starke auf, 12he. nec⸗. ene.es dürfte, wenn die Ver⸗ nisse in Marokko geordnetere sein werden. 88 im äußersten Westen Algiers liegende Hafen Nemousrs wird über Marnia mit Tlemcen durch eine Eisenbahnlinie verbunden. Die Linie Oran —Arzens wurde kürzlich vollendet. Sie dürfte bald zu den frequentiertesten Strecken Algeriens gehören, da sie zwei für den Westen, des Landes bedeutende Hafenplätze verbindet. (Handels⸗
Museum.)
Konkurse im Auslande. Rumänien.
1 Melick Vatisman in Podul⸗IloacI. Altär Rais in Buhus.
aäͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 8 der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 18 053, nicht recht e stellt keine Wagen. 1 — “ “ sind am 16. d. M. gestellt 6158. nicht recht⸗ zeitig gestellt keine und am 17 d. M. 6182 bezw. keine Wagen.
erlin, 17. November. Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ lab eha⸗ und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. Der Stärkemarkt verlief auch in dieser Woche in matter, lustloser Tendenz und es konnten sich die Preise nur schwer behaupten. Es sind zu notieren: Ia. Kartoffelstärke 18 —18 ½ ℳ, Ia. Kartoffelmehl 18 —18 ½ ℳ, II. Kartoffelmehl 14 ½ — 16 ℳ, feuchte Kartoffelstärke (Frachtparität Berlin u. Frankfurt a. O.) 9,80 ℳ, gelber Syrup 21 — 21 ½ ℳ, Kap.⸗Syrup 22 — 22 ½ ℳ, Export 23 23 ½ ℳ, Kartoffelzucker gelb 21 — 21 ½ ℳ, Kartoffelzucker kap. 22 — 23 ℳ, Rum⸗Kuleur 33 — 34 ℳ, Bier⸗Kuleur
3 Sharopan, wo es wieder umgeladen und auf der Transkaukasischen 8 11“ 1“ “ 1
8 8 8 “
Jahren auf die fünf Erdtheile, wie folgt:
1““ 1.“ “
32 — 33 ℳ, Dextrin gelb u. weiß Ia. 24 ½ — 25 ℳ, do. sekunda 22 — 22 ½ ℳ,
I E1“ 1“ H“ 88