4) die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während des Geschäftejahrs Grundstücke zur Ver⸗ hütung von Verlusten an Hypotheken hat übernehmen müsser, sowie den Gesammtbetrag dieser Hypotheken und die Verluste oder Gewinne, welche sich bei dem “ übernommener Grundstücke ergeben
en;
5) die Jahre, aus welchen die Rückstände auf die von den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres; “ 6) der Gesammtbetrag der im Geschäftsjahre erfolgten Rückzahlungen auf die Hypotheken, getrennt nach den durch Amortisation und den in anderer Weise erfolgten Rückzahlungen;
7) die Beschränkungen, welchen sich die. Bank
hinsichtlich der Rückzahlung der Hypothekenpfand⸗ briefe unterworfen hat, getrinnt nach den einzelnen Gattungen der Hypothekenpfandbriefe.
Die unter 3—5 bezeichneten Angaben sind getrennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grundstücken und nach den Hauptgebieten zu machen, auf welche dc 8 Geschäftsthätigkeit der Hypothekenbank erstreckt.
In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind der Mehrerlös und der Mindererlös anzugeben, welche in dem Geschäfts⸗ jahre durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwerth entstanden
Der Abschluß und die Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sind ohne Verzug im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger bekannt zu machen. Von dem Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist jedem Aktionär unentgeltlich, und jedem Inhaber eines Hypothekenpsandbriefes, welcher dies unter Vorlegung des Stückes oder des Erneuerungsscheins bis zum Schluß desjenigen Geschäftejahrs, in welchem der Bericht gegeben wird, und später, so lange der Vor⸗ rath reicht, verlangt, gegen Zahlung von höchstens 0,50 ℳ und Erstattung der Portokosten ein Abdruck
zu verabfolgen. 688.
Treuhänder.
Bei der Hypothekenbank ist ein Treuhänder, sowie ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Hypothekenbank.
Die Bestellung kann jederzeit durch die Aufsichts⸗ behörde widerrufen werden. 8
Der Treuhänder hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Hypothekenpfand⸗ briefe jederzeit vorhanden ist; hierbei hat er, sofern der Werth der beliehenen Grundstücke gemäß der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung festgesetzt ist, nicht zu untersuchen, ob der festgesetzte Werth dem wirklichen Werthe entspricht.
Er hat darauf zu achten, daß die zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken und Werthpapiere gemäß den Vorschriften des § 28 in das Hypothekenregister eingetragen werden.
Er hat die Hypothekenpfandbriefe vor der Aus⸗
abe mit einer Bescheinigung über das Vorhanden⸗
ein der vorschriftsmäßigen Deckung und über die Eintragung in das Hypothekenregister zu verfehen.
Eine in das Hypothekenregister eingetragene Hypothek sowie ein in das Hypothekenregister eingetragenes Werthpapier kann nur mit Zustimmung des Treu⸗ bänders in dem Register gelöscht werden. Die Zu⸗ stimmung des Treuhänders bedarf der schriftlichen Form; sie kann in der Weise erfolgen, daß der Treuhänder seine Namensunterschrift dem Löschungs⸗ vermerk im Hypothekenregister beifügt.
§ 40.
Der Treuhänder hat die Urkunden über die in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken sowie die in das Register eingetragenen Werthpapiere und das
8 8 § 11 Abs. 4 zur Deckung der Hypothekenpfand⸗
riefe bestimmte Geld unter dem Mitverschlusse der Bank zu verwahren; er darf diese Gegenstände nur gemäß den Vorschriften des Gesetzes herausgeben.
Er ist verpflichtet, Hypothekenurkunden sowie Werthpapiere und Geld auf Verlangen der Bank herauszugeben und zur Löschung im Hypotheken⸗ register mitzuwirken, soweit die übrigen in das Hvpothekenregister eingettagenen Hypotheken und Werthpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe
genügen oder die Bank eine andere vorschriftsmäßige
“ beschafft. Ist die Bank dem Hypotheken⸗ schuldner gegenüber zur Aushändigung der Hypotheken⸗ urkunde oder zur Vornahme der im § 1145 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Handlungen ver⸗ pflichtet, so hat der Treuhänder die Urkunde auch dann herauszugeben, wenn die bezeichneten Voraus⸗ setzungen nicht vorliegen; wird die Hypothek zurück⸗ gezahlt, so ist in dem letzteren Falle das gezahlte Geld dem Treuhänder zur Verwahrung gemäß Abs. 1 zu übergeben.
Bedarf die Bank einer Hypolhekenurkunde nur zu vorübergehendem Gebrauch, so bat der Treuhänder sie herauszugeben, ohne daß die Bank verpflichtet ist, eine andere Deckung zu beschaffen.
§ 41. 8
Der Treuhänder ist befugt, jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, soweit sie sich auf die Hypothekenpfandbriefe und auf die in das Hypothetenregister eingetragenen Hypotheken beziehen.
Die Hypothekenbank ist verpflichtet, von den Ka⸗ pitalsrückzahlungen auf die in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken sowie von sonstigen für die
pfandbriefglänbiger erheblichen Aenderungen, welche diese Hypotheken betreffen, dem Treuhänder fort⸗ laufende Mittheilung zu machen.
Streitigkeiten zwischen dem Treuhänder und der Bank entscheidet die Aussichtsbehörde.
Der Treuhänder kann von der Bank eine an⸗ gemessene Vergütung für seine Geschäftsführung ver⸗ langen. Der Betrag der vereinbarten Vergütung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen; in Ermangelung einer Einigung wird der Betrag durch die Aufsichts⸗ behörde festgesetzt.
§ 42. Grundschulden.
Den Hypotheken stehen im Sinne des Gesetzes die Grundschulden gleich.
Hat die Bank ein Grundstück zur Verhütung von Verlusten an einer ihr an dem Grundstücke zustehen⸗ den Hypothek oder Grundschuld bei der Zwangs⸗ versteigerung erworben und an Stelle der Uöschlen Hypothek oder Grundschuld für sich eine Grund⸗ schuld eintragen lassen, so findet auf diese die Vor⸗ schrift des § 11 Abs. 3 entsprechende Anwendung.
Kommunal⸗ und Kleinbahn Obligationen.
Werden von der Bank auf Grund nicht,hypothe⸗ karischer Darlehen, die an preußische Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Uebernahmeder Gewähr⸗ leistung durch eine solche Körperschaft gewährt sind, Schuldverschreibungen ausgegeben, so finden auf diese Schuldverschreibungen und die ihnen zu Grunde liegenden Darlehensforderungen die Vorschriften des
11 Abs. 1, 4 und der §§ 13, 14, 28, 29, 30, 32,
4, 35, 38 — 41 entsiprechende Anwendung.
Die Schuldverschreibungen, welche die Hypotheken⸗ bank gemäß Abs. 1 ausgiebt, dürfen unter Hinzu⸗ rechnung der im Umlaufe befindlichen Hypotheken⸗ pfandbriefe den für die letzteren im § 12 bestimmten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Theil üͤbersteigen.
Werden von der Bank auf Grund von Darlehben, die an Kleinbahn⸗Unternehmungen gegen Verpfändung der Bahn gewährt sind, Schuldverschreibungen aus⸗
egeben, so finden auf diese Schuldverschreibungen die § 43 und Satz 2 Abs. 1 und Abs. 3 des § 42 des Reichs⸗Hypothekenbankgesetzes angeführten Vor⸗ schriften entsprechende bhie. 0. Uebergangsbestimmung.
Auf die Deckung der Hypothekenpfandbriefe durch Hypotheken, die vor dem 1. Januar 1900 von der Bank gemäß den Bestimmungen ihrer bisherigen Satzungen erworben sind, finden die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und der §§ 15—17 keine Anwendung. Die Vorschriften des § 22 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 und der §§ 23, 24, 26, 27 sind nur für Verträg maßgebend, die nach dem 1. Januar 1900 abgeschlossen werden. 8
§ 46. Vertheilung des Reingewinns. 8
Von dem nach Beschluß des Aufsichtsraths fest⸗ esetzten Reingewinn werden zunächst nach näherer
estimmung des § 48 10 % zu dem gesetzlichen Re⸗ servefonds abgesetzt.
Von dem nach Abzug dieses Beitrags zum Re⸗ serbvefonds, sowie sämmtlicher Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Ueberrest erhalten die Aktionäre zuvörderst 4 % pro anno auf das eingezahlte Grund⸗ kapital.
Von dem dann noch verbleibenden Ueberschuß werden 1 a. 12 ½ % Gewinnantheil an den Aufsichtsrath,
b. der Rest als weiterer Gewinnantheil an die Aktionäre vertheilt, sofern die Generalversammlung nicht anders beschließt. 1.
74.
Alljährlich, spätestens am 1. Juli, werden die Ge⸗ winnantheile nach Feststellung des Abschlusses gegen Einlieferung der Gewinnantheilscheine in Berlin und an sonst bekannt zu machenden Stellen bezahlt.
Die Bestimmungen des § 30 finden auf Gewinn⸗ antheilscheine ühea et. hh
Dem gesetzlichen Reservefonds (§ 262 des Handels⸗ Gesetzbuchs) sind, so lange bis derselbe die gesetzliche Höhe erreicht hat, 10 % des jährlichen Reingewinns, sowie der Gewinn, welcher bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Aktien für einen höheren als den Nennwerth erzielt wird, zu über⸗ weisen. 1
Ein zweiter Reservefonds und die anderen Rück⸗ lagen dienen zur Deckung außerordentlicher Schäden oder für die besonderen Zwecke, für welche dieselben von der Generalversammlung bestimmt werden.
Durch Beschluß der 1“ kann jederzeit die Verstärkung eines oder beider Reserve⸗ fonds erfolgen.
Außer den beiden vorbenannten Reservefonds be⸗ steht ein Beamtenunterstützungsfonds. Dieser Fonds kann durch Beschluß der Generalversammlung jäbrlich weiter erböht werden. Die Entscheidung über die bestim⸗ mungsmäßige Verwendung des Beamtenunterstützungs⸗ fonds steht dem Aufsichtsrath zu.
Die Reservefonds und der Beamtenunterstützungs⸗ fonds werden mit dem übrigen Gesellschaftsvermögen verwaltet. Der daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen ““ ü12 Gesellschaft zu.
Vorstand.
Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren von dem Aufsichtsrath mit Stimmenmehrheit zu er⸗ nennenden Mitgliedern (Direktoren).
Der Aufsichtsrath kann für die Mitglieder des Vorstandes Stellvertreter entweder aus der Zahl seiner Mitglieder oder der Gesellschaftsbeamten er⸗ nennen. Ebenso steht dem Aufsichtsrath die Be⸗ stellung von “ zu.
Ueber die Ernennung der Mitglieder des Vorstands sowie der Stellvertreter oder Prokuristen ist ein gericht⸗ liches oder notarielles Protokoll aufzunehmen. Die Namen der Mitglieder des Vorstands und der für dieselben ernannten Stellvertreter werden vom Auf⸗ sichtsrath in dem Reichs⸗Anzeiger veröffentlicht.
Jedes Mitglied des Vorstands hat als Sicherbeit für die aus seiner Geschäftsführung etwa erwachsen⸗ den Verbindlichkeiten gegen die Gesellschaft Aktien im Nennwerthe von 30 000 ℳ mit den dazu ge⸗ hörigen Gewinn⸗Antheilscheinen bei einer vom Auf⸗ sichtsrath zu bestimmenden Kasse niederzulegen, welche bei derselben bis zur Erledigung der auf seine Ge⸗ schäftsführung bezüglichen Rechnungen zu verwahren
nd.
Die Geschäftsvertheilung und die Art der Be⸗ schlußfassung unter den Mitgliedern des Vorstands wird durch den Aufsichtsrath festgesetzt.
Die Mitglieder des Vorstands und deren Stell⸗ vertreter und die Prokuristen erweisen ihre Be⸗ stallung durch Auszüge aus dem Handelsregister. Die Beamten der Bank erweisen ihre Ernennung durch eine vom Vorstande der Bank ausgestellte, gerichtlich oder notariell beglaubigte Bescheinigung.
§ 50.
Der Vorstand leitet und führt innerhalb der statutenmäßigen Grenzen die Geschäfte und An⸗ gelegenheiten der Bank in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen § 231 ff. des Handels⸗Gesetzbuchs.
Zu Willenserklärungen, insbesondere zur Zeichnung det Vorstands für die Gesellschaft, bedarf es der Mit⸗ wirkung zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vor⸗ standsmitglieds und eines stellvertretenden Vorstands⸗ mitglieds oder eines Prokuristen.
Bekanntmachungen des Vorstands sind mit der
irma der Gesellschaft und der Unterschrift zweier Vorstandesmitglieder zu unterzeichnen.
Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Fihteneen des Aufsichtsraths mit berathender Stimme
EE11“
Der Vorstand ist zur selbständigen Anstellung und Entlassung von Agenten berechtigt, sofern dieselben nicht ein sestes Gehalt beziehen.
Ferner stellt er diejenigen Beamten an, welche ein Gehalt von nicht über 3000 ℳ beziehen und nicht auf längere als dreimonatliche Kündigung angenommen werden. 8
52
Durch Beschluß des Aufsichtsraths können die Mitglieder des Vorstandes vorläufig des Amtes ent⸗ hoben werden. Die Entlassung kann nur auf Be⸗ schluß der 1““ erfolgen.
93.
Die auf Handlungsunkosten zu verbuchenden Ge⸗ hälter und etwaigen sonstigen Bezüge der Vorstands⸗ mitglieder sowie der übrigen Beamten sind durch die Anstellungsverträge öö.“
Aufsichtsrath.
Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens 7 und höͤchstens 12 Mitgliedern, aus der Zahl der Aktio⸗ näre, von welchen mindestens 5 ihren Wohnsitz in Berlin haben müssen.
Die Mitglieder des Aufsichtsraths werden von der Generalversammlung auf drei Jahre bis zum Schluß der ordentlichen Generalversammlung für das dritte Jahr gewählt.
Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar. Wenn ein Mitglied die bürgerlichen Ehrenrechte verliert, so scheidet es aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsdauer aus, so bilden die übrigen Mitglieder den Aufsichtsrath, so lange die Zahl derselben nicht unter 5 sinkt. Wird für das ausscheidende Mitglied ein anderes gewählt, so gilt die Wahl nur bis zum Ende der Amtsdauer des Ausscheidenden. Jedes Mitglied des Aufsichtsraths hat Aktien im Nennwerth von 6000 ℳ der Bank als Sicherheit bei derselben zu hinterlegen
Die Willenserklärungen und Bekanntmachungen des Aufsichtsraths sind mit den Worten:
„Der Aufsichtsrath der Deutschen Hypothekenbank
3 (Aktien⸗Gesellschaft)“ unter Beifügung des Namens des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zu unterzeichnen.
§ 55. Der Aussichtsrath wählt jährlich seinen Vor⸗ sitzenden, sowie einen Stellvertreter.
§ 56
Der Aufsichtsrath übt die allgemeine Aufsicht über den Geschäftsbetrieb aus, mit den in § 246 ff. des EE angegebenen Rechten und Pflichten.
r faßt bindende Beschlüsse üver alle Gegenstände, welche weder der Generalversammlung noch dem Vor⸗ stand ausdrücklich vorbehalten sind. Er kann nur durch eine besondere Vollmacht seine Befugnisse für bestimmte Gegenstände an einzelne seiner Mitglieder übertragen.
Der Aussichtsrath versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Auch muß auf Antrag des Vorstands eine Sitzung an⸗ beraumt werden.
Den Vorsitz führt, wenn weder der Vorsitzende noch sein Stellvertreter anwesend ist, das den Lebens⸗ jahren nach älteste Mitglied.
Beschlußfähig ist die Versammlung, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichbeit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Aussichtsraths wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern vollzogen. 8 58
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths oder sein Stell⸗ vertreter kann den Berathungen des Vorstands bei⸗ wohnen und die Bücher, Urkunden und Schriften der Gesellschaft jederzeit einsehen.
Er prüft monatlich mindestens einmal gemeinschaft⸗ lich mit einem Vorstandsmitglied die Kasse und den Wechselbestand. Ueber den Befund ist ein Protokoll aufzunehmen. Er ist befugt, ein Mitglied des Auf⸗ sichtsraths mit dieser s n zu beauftragen.
Die Mitglieder des Aufsichtsraths erhalten zu⸗ sammen,. eöS der Erstattung ihrer Auslagen, den in § 46 fe deehs Gewinnantheil. Der letztere wird an die Mitglieder nach Maßgabe ihrer Theil⸗ nahme an den Sitzungen vertheilt.
Der Vorsitzende jeder vö er erhält zwei Antheile. § 60. Generalversammlung.
Die ordentliche Generalversammlung findet all⸗ jährlich in einem der ersten 6 Monate des Jahres statt; eine außerordentliche dagegen dann, wenn sie der Vorstand als nothwendig ecachtet. Auf Beschluß des Aufsichtsraths oder wenn Aktionäre, deren An⸗ theile zusammen mindestens den zwanzigsten Theil des Grundkapitals darstellen, es verlangen, muß der Vorstand eine außerordentliche Genrralversammlung einberufen.
Das Verlangen der Aktionäre muß in der § 254 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Weise erfolgen. Die Berufung der Aktionäre geschieht durch den Vor⸗ stand mittels einer öffentlichen Bekanntmachung, welche die zur Verhandlung bestimmten Gegenstände enthalten muß, und welche dergestalt zu erlassen ist, daß zwischen dem Ausgabetage desjenigen Blattes, welches die Einberufungs⸗Bekanntmachung enthält, und dem Versammlungstage, beide Tage nicht ein⸗ gerechnet, ein Zeitraum PIxe; r 17 Tagen liegt.
Der Besitz von je 600 ℳ Nominal⸗Aktien giebt je eine Stimme.
Es können vertreten werden:
Handlungshäuser durch ihre Prokuristen, Behörden und Körperschaften durch ihre gesetzlichen Vertreter, Pflegebefohlene durch ihre Vormünder und Pfleger.
In allen übrigen Fällen kann ein Aktionär durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevoll⸗ mächtigten vertreten werden.
Nur diejentgen Aktionäre sind stimmberechtigt, welche spätestens zwei Tage vor der General⸗ versammlung bei dem Vorstand ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein der Reichsbank oder eines deutschen Notars einreichen.
Den hiernach stimmberechtigten Aktionären und Vertretern werden Karten mit der Angabe der ihnen gebührenden Stimmenzahl E Ka eitash 6
Die Vorlagen zu der ordentlichen General⸗ versammlung sind: 3
a. der Geschäftsbericht,
b. der Jahresabschluß, 8
c. der Bericht der Revisoren,
d. Ertheilung der Entlastung an den Vorß⸗ und den Aufsichtsrath, orstand
e. anderweitige Vorlagen des Aussichtsrathg ung der Mersbinden, Mentglieder des Auf
Wa er iglieder des Aufsichtsrat der Revisoren. he un
Anträge der Aktionäre dürfen nur dann zur B schlußfassung gebracht werden, wenn sie von Altie nären, welche mindestens den zwanzigsten Theil des Grundkapitals besitzen, unterzeichnet und mindesteng 21 Tage vor dem Zusammentritt der Generalyer⸗ sammlung bei dem Vorstand eingebracht worden sind Hiervon ist jedoch der Beschluß über den in einen Generalversammlung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordentlichen Generalversammlung 8 3e Im Übrigen sind 88 255 u. 256 des
m übrigen sin 55 u. 256 des Ha gesetzbuchs maßgebend. Handal.
33.
Den Vorsitz in der Generalversammlung führ Vorsitzende des Aufsichtsraths oder sein Bhrten treter. Er bestimmt die Reihefolge der Vorträge und die Einzelheiten der Abstimmung.
Beschlüsse über Aenderungen des Gegenstandeg des Unternehmens, über eine Herabsetzung det Grundkapitals, über Verwerthung des Gesellschaftz⸗ vermögens im Ganien (§§ 303 — 305 Hand.⸗Ges⸗ Buches), über die Liquidatton sowie über die M⸗ berufung von Aufsichtsrathsmitgliedern, können nur mit einer Mebrheit von mindestens dreiviertel des bei der Beschlußfassun, vertretenen Grundkapitalz beschlossen werden, in allen übrigen Fällen genügt einfache Stimmenmehrheit. Alle Wahlen erfolgen, insofern sie nicht auf Antrag durch ein⸗ stimmigen Zuruf (Akklamation) vollzogen werden durch geheime Abstimmung mittels Stimmettel, Wenn im ersten Wahlgang keine absolute Stimmenmehrhbeit erzielt wird, so findet die engere Wahl zwischen jenen Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben, und es wird in diesem Falle die doppelte Anzahl der zu Wählenden in die engere Wahl gebracht.
Im Falle der Stimmengleichheit bei Wahlen ent⸗ scheidet das Loos.
Ueber die Verhandlungen ist durch einen Richter oder Notar ein Protokoll aufzunehmen. Die Namen der zur Theilnahme an der Versammlung berechttgten und wirklich erschienenen Aktionäre und Vertreter don Aktionären werden durch ein von dem Vorsitzenden zu vollziehendes Verzeichniß mit der Angabe des Wohnortz sowie des Betrages der von jedem vertretenen Alttien dem Protokoll beigefügt. Das Verzeichniß ist vor der ersten Abstimmung auszulegen. In dem Protekoll sind die Gegenstände der Verhandlung und das Er⸗ gebniß der Wahlen sowie die Abstimmungen unter Ar⸗ gabe der Stimmzahl zu vermerken. Die Begründung der Vorlagen und Abstimmungen sind in dem Proto⸗ koll nicht aufzunehmen. Das Protokoll ist von den Vorsitzenden zu
Die Generalversammlung hat alljährlich drei Revisoren und zwei Stellvertreter aus der Zahl der Aktionäre zu wählen, welche den Abschluß des nächsten Geschäftsjahres zu prüfen haben. Dieselden sind befugt, in die Bücher, Rechnungen und Beläͤge der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Sie haben der nächsten Generalversammlung Bericht uber den Be⸗ fund abzustatten.
Zu Rev soren dürfen keine Personen bestellt werden, welche auf irgend eine Weise an der Geschäftz⸗ führung theil nehmen.
Staatsaufsich 8
Die Hypothekenbank unterliegt der staatlichen Auf⸗ sicht. Die Aufsicht steht dem Bundesstaat zu, in welchem die Bank ihren Sitz hat. Die Ausscct erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetriebd der Bank und dauert auch nach deren Auflösung bis zur Be⸗ endigung der Liquidation fort.
Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungm zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftz⸗ betrieb der Bank mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestin- mungen im Einklange zu erhalten.
1“1““
Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt: 81
1) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, sowie den Bestand der Kasse und dee Bestände an Werthpapieren zu untersuchen;
2) von den Verwaltungsorganen der Bank Auz⸗ kunft übder alle Geschäftsangelegenheiten zu ver⸗ langen;
3) einen Vertreter in die Generalversammlungen und in die Sitzungen der Verwaltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungz⸗ organe, sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zu verlangen und, wenn dem Verlangen nicht entsprochen wird, die Berufung und Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen;
4) die Ausführung von Beschlüssen oder Ar⸗ ordnungen zu untersagen, die gegen das Geset, die Satzung oder die sonst in verdindlicher Weise ge⸗ troffenen Bestimmungen verstoßen. “
Die Aufsichtsbehörde kann einen Kommissar bestellan der unter ihrer Leitung die Aufsicht ausübt. St kann bestimmen, daß für die Thätigkeit des Kon⸗ missars eine Vergütung von der Bank an die Star⸗ kaßse zu entrichten ist; sie setzt den Betrag diesh Vergütung fest.
§ 66
Liquidation. 1
Die Auflösung der Bank kann durch Beschluß 2 Generalversammlung erfolgen. In einer Genae versammlung, welche über die Auflösung Besch fassen soll, müssen wenigstens zwei Drit licher Aktien vertreten Sofern die Fassung des Auflösungsbeschlusses berufene G 3 versammlung wegen Unvollzähligkeit der vertreree Stimmen nicht beschlußfähig ist, wird eine iw berufen, welche ohnt Rüclag auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlaßfhe ist. In der Einladung der Genera sammlung ist hierauf ausdrück ich bimzuwenee ig
Der Auflösungsbeschluß kann in jedem F 4 mit einer Mehrheit von mindestens drei 8 52 Bbna- ner⸗ vertret nen Stimmen gefaßt werden. ö
Die Liquidation erfolgt durch die Direktion unte Aufsicht des Aufsichtsraths.
“ 21, esh 2.₰ bauf
eutsche Hypotheken .
66 (Actien⸗Gesellschaft).
Unterschriften.
Ile. EE1
zum Deutschen Rei
N. 276. 8
ö“
Sech ste Beilage
chs⸗Anzeiger und Königlich Preußi Berlin, Montag, den 19. November
Der Inhalt dieser Beilage, in wel er die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Güterrechts⸗, Vereins⸗, Genossenschafts⸗, Zeich en⸗, Muster⸗ und Börsen⸗
chen Staats⸗Anzei
8
Registern, über Waarenzeichen, Patente, Gebrauchs⸗
muster, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Bekanntmachungen der deutschen Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tite 1
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche b Reich.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Rei durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin auch
Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. —
kann durch alle Post⸗Anstalten, für
eeme. ——
(Nr. 276 A.)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Rn; täglich. — Der rn
In
Persshes beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Numme ertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
osten 20 ₰. —
Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nru. 276 A., 276 B., 276 0. und 2760. ausgegeben.
Patente. 1) Anmeldungen.
Für die angegebenen Gegenstände haben die Nach⸗ genannten an dem bezeichneten Tage die Ertheilung eines Patentes nachgesucht. Der Gegenstand der Aumeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung
schützt.
R. 14 305. Wuchstuchvorhemd mit
Sattel. — Paul Rohrbek, Aue i. S, Markt 3. 25. 5 1900. 1
3 b. P. 11 241. Meßgeräth zur Herstellung
boen Schnittmustern ohne Maßnehmen. — Wilh. Peters, Köln a. Rh., Aachenerstr. 51. 16. 1. 1900. a. K. 18 273. Vorrichtung zum Reinigen der Gasausströmungsdüse von Dampfbrennern. — Arthur Kitson, Philadelphiga, Penns., V. St. A.; Vertr.: Carl Pieper, Heinrich Spring⸗ Füh u. Th. Stort, Berlin, Hindersinstr. 3. I. 8. 99.
5a. V. 3486. Stufensörmige Rotationebohr⸗ krone. — Béla von Vangel, Moskau; Vertr.: C. Gronert, Berlin, Luisenstr. 42. 9. 2. 99.
d. H. 23 209. Einrichtung zum Abschließen von vereinigten Wetter⸗ und Förderschächten gegen die Außenluft während der Förderung. — Wilh. Hinselmann, Homberg a. Rh. 2. 12. 99.
Sga. K. 18 698. Zentrifuge für Färberei⸗ zwecke. — Franz Könitzer, Zittau, Görlitzer⸗ straße 2. 14. 10. 99.
S8b. B. 27 030. Kette für Gewebespann⸗ und ⸗Trockenmaschinen. — J. P. Bemberg, Baumwoll⸗Industrie⸗Gesellschaft, Barmen⸗ Rittershausen. 25. 5. 1900.
8d. K. 19 334. Wäschemangel mit sich auf dem inneren Umfang eines zylindrischen Gehäuses abwälzenden Wickelwalzen. — Florian von F,en Berlin, Rüdersdorferstr. 45. 16. 3. 1900
F. 12 757. Klemmvorrichtung zur Auf⸗
nahn e eines Zettelblocks o. dgl. — Albert Frost, Berlin, Treptower Chaussee 1a. 22. 3. 1900.
12c. H. 24 584. Vorrichtung zum Lösen, Auslaugen und Schlämmen fester Körper; Zus. z. Pat. 113 511. — Carl Hromadnik, Pasing b. München. 11. 9. 1900.
12e. M. 17 703. Vorrichtung zum Mischen von Flüssigkeiten mit Gasen oder Dämpfen. — H. Müller, Aachen, Carlstr. 18. 15. 1. 1900.
12i. K. 19 006. Apparat zur Konzentration von Schwefelsäure. — Georg Krell, Bruch⸗ hausen b. Hüsten i. Westf. 3. 1. 1900.
129. K. 17 752. Datstellung von Dinitro⸗ phenylaminsalicylsjäure. — Kalle & Co., Biebrich a Rh. 23. 2. 99.
12q. T. 6732. Verfahren zur Darstellung von Salicylsäureglycerinester. — Dr. Ernst Täuber, Berlin, Dennewitzstr. 10. 3. 1. 1900.
13a. S. 13 505. Dampfkessel ohne Ein⸗ maverung mit einer von Wasserröhren durch⸗ zogenen Feuerkammer. — Laszlb Székelyhidy, Szolnok, Ungarn; Vertr.: Ennst von Niessen u. Kurt von Niessen, Berlin, Hindersinstr. 2. 29. 3. 1900.
13 b. G. 14 262. Einrichtung zur Speisung sich drehender Dampferzeuger. — Floryan von Grubinski, Warschau; Vertr.: C. v. Ossowskt, Berlin, Potsdamerstr. 3. 28. 2. 1900.
13b. K. 18 119. Einrichtung zur Herstellung eines Wasserumlaufs in Dampfkesseln; Zus. z. Pat. 114 523. — Robert Knappik, Dabrowa⸗ Gorniecza, Russ. Polen; Vertr.: C. v. Ossowski, Berlin, Potsdamerstr. 3. 19. 5. 9.
13 b. M. 17 829. Vorrichtung zur Regelung der Speisung gemäß dem Dampfverbrauch in Dampfkesseln. — Theodore Miller, New York, 683 Tenth Avenue; Vertr.: G. Dedreux u. A. Weickmann, München. 12. 2. 1900.
13 d. L. 14 262. Dampfwasserableiter mit Schwimmerventil. — Franz Lex, Wien; Vertr.: Otio Winter u. C. H. Bankes, Berlin, Karl⸗ straße 22. 30. 4. 1900. 1
Der Patentsucher nimmt für diese Anmeldung
die Rechte aus § 3 des Uebereinkommens mit
Oesterreich Ungarn vom 6. Dezember 1891
auf Grund des Oesterreichischen Patents 1019 bvom 8 Februar 1900 in Anspruch.
139. F. 11 617. Vorrichtung zur Dampf⸗ entwickelung durch die bei der Reduktion von Metalloxyden entstehende Wärme. — Adolf Friedmann, Leebigstr. 16, u. Eduard Strauß, Bürgerstr. 10, Frankfurt a. M. 15. 2. 99.
14 b. F. 12 308. Umsteuerbare Maschine mit umlaufendem Kolben. — Heinrich Fey, London,
Newman Street; Vertr.: Robert R. Schmidt, Berlin, Königgrätzerstr. 70. 20. 10. 99.
4c. C. 6328. Regelvorrichtung für mehr⸗ stufige Turbinen für elastische Gase; Zus z. Pat. 104 468 — Charles Gordon Curtis, 441 Park Avenue, New York, V. St. A.; Vertr.: A. du Bois⸗Reymond u. Mox Wagner, Berlin, Schiff⸗ bauerdamm 29a. 1. 9. 96.
14f. R. 13 599. Stufenscheibensteuerung. — Andreas Radovanovic, Zürich V; Vertr.: Carl Pieper, Heinrich Springmann u. Th. Stort,
1 4.Berlig⸗ Hindersinstr. 3. 14. 10. 99.
f. R. 14 007. Ventilsteuerung für Dampf⸗ maschinen. — Alb. Raabe, Grünberg i. Schl., Mühlweg 42. 17. 2. 1900.
Klasse.
15a. B. 25 103. Setzkasten. — Charles Jo⸗
hann Botz, 310 West Second Street, Sedalia,
Pettis, Missouri, V. St. A.; Vertr.: Otto
Siedentopf, Berlin, Friedeichstr. 49a. 10. 7. 99.
15d. F. 13 179. Schablonendruckvorrichtung.
— J. Froffard, Porrentruy; Vertr.: A. du
Bois⸗Reymond u. Max Waaner, Berlin, Schiff⸗
bauerdamm 29a. 9. 8. 1900.
15 d. S. 13 208. Zpylinderdruckmaschine zum Bedrucken von Papier⸗ oder Gewebebahnen. — Société Parisienne d'Impressions, Paris, 49 Boulevard Montparnasse; Vertr.: R. Deißler, J. Maemecke u. Fr. Deißler, Berlin, Luisenstr. 31a. 28. 12. 99.
17 c. T. 6469. Eteschrank. Ignaz Timar u. Carl Cronenberg, Berlin, Kommandanten⸗
straße 14. 29. 6. 99.
17 db. W. 16 558. Offener Flüssigkeitskübler. — Westfälische Maschinenbau⸗Industrie vg Gustav Moll & Co., Neubeckum. 18. 5. 900
20a. U. 1677. Selbstthätige Seilklemme für Förderwagen. — H. J. Uerliche, Köln a. Rh., Alte Wallgasse 17 b. 30. 8. 1900.
20d. K. 18 529. Achsschenkel für Eisenbahn⸗ fahrzeuge. — Andreas Katona, Paul Varga u. Johann Krompecher, Budapest; Vertr.: sü C Pofler u. L. Glaser, Berlin, Lindenstr. 80. 31. 8. 99.
20i. F. 12 026. Alarmvorrichtung für Eisen⸗ bahnzüge zum Anzeigen von Zugtrennungen und sonstigen Unfällen. — Arthur Graf Des Fours und Walderode, Luzern; Vertr.: Dr. Joh. X With. Kortüm, Berlin, Leipzigerstr. 91. 371 889.
20i. O. 3478. Selbstthätige Weichenstell⸗ vorrichtung für Seilbahnen. — A. Oehler & Co., Aarau, Schweiz; Vertr.: M. L. Bernstein, H. Schloß u. G. Scheuber, Berlin, Blumen⸗ straße 74. 1. 9. 1900.
201. A. 7310. Umschaltungs⸗Einrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf abwechselnd mit Schienenrückleitung und mit obetirdischer Rückleitung betriebenen Strecken; Zus. z. Anm. A. 6873. — Allgemeine Elektricitäts⸗Gesell⸗ n. Berlin, Schiffbauerdamm 22. 30. 7. 900.
21a. C. 8106. Verfahren zum Geben tele⸗ graphischer Zeichen unter Benutzung von Wechsel⸗ strömen. — Albert C. Crehore, Hanover, Staat New Hampsfhire, u. George Owen Sqauier, Fortreß Monroe, Staat Virginia, B. St. A.; 1“ Arthur Baermann, Berlin, Karlstr. 40. 7. 3. 99.
21 a. R. 13 002. Gesprächszähler für Fern⸗ sprechstellen. — Hermann Robinsohn u. Julius Rund, Charlottenburg, Wilmersdorferstr. 13, Berlinerstr. 100. 1. 4. 99.
21 b. P. 11 051. Elektrode mit hermetisch ge⸗ schlossenem, porösem Gefäß für plastische aktive Masse und Verfahren zur Herstellung derselben. — Edouard Perrot, Nantua, Franke.; Vertr.: Eduard Franke, Berlin, Luisenstr. 31. 4. 11. 99.
21d. R. 14 044. Lametta. — Firma P. Ringsdorff, Essen a. d. Ruhr. 26. 2. 1900.
21d. U. 1642. Kurzschlußanker mit veränder⸗ lichem Widerstand. — Union Glektricitäts⸗ Se,a. Berlin, Dorotheenstr. 43/44. 13.7. 1900.
23a. M. 17 112. Verfahren zur Extraktion ölhaltiger Substanzen. — George Mitchell, 39 Victoria Street, Westminster, Grfsch. Middl., Engl.; Vertr.: Selmar Reitzenbaum, Berlin, Mohrtenstr. 50. 26. 4. 99.
23e. L. 14 416. Verfahren zur Herstellung verschiedenfarbiger Seife. — Leonhardt & Co., Zwickau i. S. 20. 6. 1900.
23e. Sch. 16 183. Verfahren zur Herstellung eiweißhaltiger Seife; Zus. z. Pat. 112 456.— Compagnie Ray mit beschränkter Haftung, Nürnberg. 12. 7. 1900.
24a. M. 17 618. Zugregler. — La Société Mathelin et Garnier, Paris; Vertr.: F. Haßlacher, Frankfurt a. M. 20. 12. 99.
24c. G. 14 129. Dampfkesselfeuerung mit Hilfe der Hitze der Verbrennungserzeugnisse eines explosiven Gemisches. — Emile Gobbe, Jumet, Belagien; Vertr.: Dr. Walter Karsten u. Bernard Müller⸗Tromp, Berlin, Junkerstr. 18. 11. 1. 1900.
24c. P. 11 417. Generatar. — Firma Julius Pintsch, Berlin, Andreasstr. 72/73. 16. 3. 1900.
24 f. Sch. 16 042. Rost mit Wasserkühlung. — Franz Schwenterley, Berlin, Leipzigerstr. 131. 31. 5. 1900.
26a. B. 25 916. Verfahren und Apparat zur Erzeugung stickstoffarmer Heizgase aus kohlen⸗ wasserstoffhaltigen Brennstoffen; Zus. z. Pat. 108 336. — Eduard Blaß, Essen a. d. Ruhr. 294 11. 99
26 b. D. 10 402. Schlammrührvorrichtung für Acetylenentwickler. — Gustav Dalen u. Heurik von Celsing, Stockholm, Strymansgatan 31; Vertr.: Hugo Pataky u. Wilhelm Patakgp, Berlin, Lutfenstr. 25. 22. 1. 1900.
27 b. Sch. 14 969. Gasverdichter mit flüssigen Ventilen. — Albert Scholl, Mannheim. 8. 7. 99.
29a. B. 27 278. Oberklemme für Entfaserungs⸗ maschinen mit bin⸗ und herbewegtem Zuführtisch.
— Hubert J. Boeken, Düren, Rheinl. 7. 7. 1900.
Stromaufnehmerbürste aus
Klasse
31 b. W. 16 086. Form⸗ und Gießeinrichtung; Zus. z. Pat. 110 417. — F. Weeren, Rixdorf b. Berlin, Delbrückstr. 39/41. 15. 3. 1900
33c. K. 19 775. Vorrichtung zum Schutze des Schnurrbarts beim Einseifen und Rasieren. — Heinrich Krüger, Elberfeld, Schleusenstr. 5. 27. 6. 1900.
33 db. F. 13 035. Tornister für militärische Zwecke. — Jacob Friedrich, Briedern a. d. Mosel. 8. 3. 1900.
34e. G. 14 274. Feststellvorrichtung für Roll⸗ Vorhänge u. dgl. mit Federzug. — Fuma Josef Grüllemeyer, Wien, Friedrich Kaisergasse 57/61; Vertr.: E. Lamberts, Berlin, Luisenstr. 39. 5, 3. 1900.
34g. A. 6779. Eiserner Schrank mit aus⸗ wechselbaren Platten und Wänden. — Gebr. Alb. Stuttgart, Silberburgstr. 170. 17. 11. 99.
31g. P. 11 422. Zerlegbarer Stuhl. — Auaust Pfeil, Goslar a. H., Breitestr. 5. 19. 3. 1900.
34i. R. 13 949. Verstellbarer Stuhl. — Albert Rott, Freiheit 56 b. Osterode a. Harz. 2. 2. 1900.
38a. B. 27 031. Gehrungsschneidelade für Thüren⸗Zapfenrahmenstücke o. dgl. — Franz Borchardt, Berlin, Luisenufer 55. 25 5. 1900.
39a. D. 10 489. Doppelgabel zum Um⸗ bördeln von Federkielen. — Paul von Damnitz, Berlin⸗Friedrichsberg, Frankfurter Allee 198.
24. 2. 1900.
39 b. J. 5637. Verfahren einer Isoliermasse. — Carl Jung, Adolf Brecher u. Adolf Kittel, Wien; Vertr.: R. Schmehlik. Berlin, Luisenstr. 47. 16. 3.1900.
39 b. M. 16 816. Verfahren zum Entvul⸗ kanisieren von Kautschuk. — Arthur Hudson Marks, Akron, Ohio, V. St. A.; Vertr.: C. Fehlert u. G. Loubier, Berlin, Dorotheen⸗ strahe 32. 2. 5. 99.
42h. W. 16 158. Eliptischer Spiegel für ünstliche Beleuchtung. — Wilhelm Weule, Gosla⸗ a. H. 2. 4. 1900.
42m. T. 6975. Vorrichtung zum der Antriebswelle und des Zählräderschritte bei unrichtiger Stellung eines dieser Theile an Rechenmaschinen, Additions⸗ und ähnlichen Apparaten. — Franz Trinks, Braunschweig, Kastanienallee 71. 5. 6. 1900.
45h. D. 10 898. Vorrichtung zum gleich⸗ zeitigen Entkuppeln sämmtlicher Thiere eines Standes. — Carl Domm, Garz auf Rügen. 15. 8. 1900.
45kx. W. 16 139. Sammelfalle für Mäuse, Ratten u. dgl. mit Wiederaufstellung durch das Thier. — Gustav Wilmking, Gütersloh. 28. 3. 1900
47c. T. 6668. Vereinigte Reibungs⸗ und Böinkupghung. — Rob. Tümmler, Döbeln i. S.
48d. K. 19 454. Verfahren zur Herstellung von Blechbuntdrucken mit theilweise durch Aetzung hervorgerufenen, moireartigem Unter⸗ grund. — Felix Krokert & Co, Halte a. S., Köniastr. 66. 10. 4. 1900.
49a. T. 6789. Drehbank zum Abdrehen von Kurbelzapfen u. dal. — Adam Tindel, 123 North 33rd Street, u. Otto Albrecht, 1405 North 15th Street, Philadelphia, Pa, V. St. A.; Vertr.: C. Fehlert u. G. Loubier, Berlin, Dorotheenstr. 32. 12. 2. 1900.
49f. S. 13 805. Verfahren zum Verbinden von Aluminium mit Gußeisen, Stahl oder Schmiedeeisen. — Société Internationale des Usines & Fonderies a'Alu- mininm (Société Anonyme), Brüssel, Belgien, 24 Rue de Florence; Vertr.: F. C. Glaser u. L. Glaser, Berlin, L'ndenstr. 80. 22. 6. 1900.
49f. Sch. 16 052. Verfahren zur Vorbereitung von aus Aluminium geprägten Gegenständen zum Löthen mit Zinn. — Ernst Schneider, Lüdenscheid. 2 6. 1900.
49i. H. 22 392. Maschine zum Schlagen von Blattmetall. — Jacob Heinrich u. Heinrich Dorsch, Fürth, Bayern, Sommerstr. 3. 8. 7. 99.
49ij. M. 17 472. Maschine mir Kreismessern zum Zerlegen von Metallröhren in Streifen. Charles Seydam Morse, Waterbury. New⸗ Haven, Conn., V. St. A.; Vertr.: E. Dalchow, Berlin, Marienstr. 17. 11. 11. 99.
50db. M. 17 091. Plansichter mit über das Sieb hin⸗ und herbewegten und gleichzeitig um die eigene Achse gedrehten Bürstenwalzen. — Oswald Wünschendorf b. Reifland
i. 31. 7. 99.
51 b. H. 23 863. Rahmen für Pianofortes. — Clifford Robert Stephen John Hallé, 50 Lin⸗ colns Inn Fields, London, Engl.; Vertr.: A. Mühle u. W. Ziolecki, Berlin, Friedrichstr. 78. 10. 4. 1900
51d. T. 6319. Vorrichtung zum selbstthätigen Auswechseln der Notenscheiben bei Masikwerken; Zus. z. Anm. T 6124. — Hermann Thorens, Sainte Croix, Schweiz; Vertr.: Dr. W. Häber⸗ lein, Berlin, Karlstr. 7. 13 3. 99.
55c. C. 7967. Verfahren zum — Lonis Capazza, Brüssel, Belgien; Vertr.: Hugo Pataky u. Wilhelm Pataky, Berlin, Luisenstr. 25. 27. 12. 98.
55 b. F. 12 882. Gestell für die Zvylinder⸗ trockenpartie von Papiermaschinen. — Firma
zur Herstellung
Sper —,
Füllen von
H. Füllner, Warmbrunn i. Schl. 4. 5. 1900.
Klasse.
55f. S. 13 794. Verfahren zur Herstellung einer besonders zu Dachdeckungen und Wand⸗ verkleidungen bestimmten Pappe. — Paul Sohéège, Paris, 12 Avenue du Bois de Boulogne; Vertr.: Dr. Walter Karsten u. Bernard Müller⸗Tromp, Berlin, Junkerstr. 18, 19. 6. 1900.
59 a. P. 11 213. Vorrichtung zur Regelung des Flüssigkeitsdruckes in Pumpen durch Ver⸗ stellung des Kurbelrabius. — Josef Pollack, Mannheim, Schwetzingerstr. 152. — 8. 1. 1900.
59c. L. 13 335. Umsteuerung für Druckluft⸗ Flüssigkeitsheber. — Ludwig Löng, Budapest; Vertr. Hugo Pataky u. Wilhelm Pataky, Berlin, Luisenstr. 25. 22. 6. 99. 8
60. L. 14 594. Regler mit Beharrungsmasse und Pendeln, deren Drehachse parallel zur Reglerspindel steht. — Wilbelm Lynen, Aachen, Bismarckstr 94. 15. 8. 1900.
63h. M. 17 014. Verfahren zur Herstellung von Fabhrrar⸗Gabeln aus gestanztem Blech. — Martin Marcus, Friedrichsfelde. 13. 7. 99.
64ga. B. 27 3223. Druckregler. — Alvi Twin Baldwin, Chautaugua, Staat New. Pork, B. St. A.; Vertr: M. Schmetz, Aachen. 14 7. 1900.
64a. U. 1613. Flaschenverichluß gegen Wieder⸗ füllen. — Joié Marctliro Urgelles, 45 Broad⸗ way, New⸗York, V. St. A.;2 F. C. Glaser u. L. Glaser, Beilin, Lindenstr. 80. 18. 5. 1900.
64a. W. 16 378. Flaschender⸗
schlußsicherung. — Württembergische Metall⸗
waarenfabrik, Geislingen a. d. St. 9. 6. 1900.
64c. H. 22 602. Faßverschlas. — Wl Homann, Düsseldorf, Adersstr. 14. 16. 8. 99
65a. W. 15 124. Lagerung für Praypeller⸗ wellen. Wright's Taper Roller Bearings Syndicate, 2 Great Winchester Street, London; Vertreter: Dr. R. Wetkh,
DUnen 8 —₰
Frankfurt a. M. und W. Dame, Berkin, Luisen⸗
straße 14. 25. 4. 99. 66 b. N. 5066. Fleischschneidemaschine mit Vorschneidemessern. — H. Naumann, Untersog⸗ G. 11 742. Kmaelschlei⸗ und Palter⸗
8 2 2 „ 18ℳ,
672.
my White, Cleveland, Obto, V. Vertr.. C. Fehlert u. G. Loubier, Dorotheenstr. 32 15. 8. 98.
71a. K. 18 977. Wabenartige Gummiplat für Einlegesoblen n. dgl. — Michael Alexander Kennedy, 683 Atlantic Avenue, Boston, Mass., V. St. A.; Vertr.: Arthar Baermann, Berlin, Karlstr. 40. 23. 12. 99.
71 c. St. 5062. Nagelzuführung für Schub⸗ nagelmaschinen. — Albert Edward Stirckler, Northampton, Grssch. Nortbampton, Engl.; Vertr. Hugo Pataky und Wilhelm Pataky, Berli, Luisenstr. 25. 1. 7. 97. G
72a. H. 23 835. Abzugsvorrichtung für selbst⸗ thätige Feuerwaffen, welche die vou Einzel⸗ und Schnellfener, sowie das Sichern er⸗ möglicht. — The Hotehkiss Ordnance, Company Limited, London, S. W., 49 Par⸗ liament Street; Vertr.: Dr. 2. Sell, Berlin, Dorotbeenstr. 22. 19. 8. 99.
76 b. M. 18 681. Maschine zum Entfernen von Fremdkörpern Wolle u. dgal. — E. Miliancourt, F. Lorthiois⸗Sig u. J. Decock, Tourcoing, Frankr; Vertr.: Dr. R. Wirth., Frankfurt a. M. u. W. Dame, Berlin, Luisenstr. 14. 28. 9. 1900.
77 b. B. 26 318. Schlittschud mit zwei neben⸗ einander liegenden, je eine Sohlen⸗ und eine Absatzklaue tragenden durch eine freie Quer⸗ schraube anziehbaren Schienen. — Firma Joh. Pet. Becker Ir., Remscheid. 3. 2. 1900.
78 b. D. 10 144. Verfahren zur Herstellung einer Zündmasse für Streichhölzer. — Franz Teißler, Berlin, Melchiorstr. 45. 3. 10. 99.
SOa. D. 9657. Trockenpresse mit im Doppel⸗ stoß gegen das Preßgut arbeitendem Ober⸗ und Unterstempel. — Wilhelm Dünkelberg, Witten a. Ruhr. 2. 3. 99.
80a. D. 10 251. Trockenpresse mit ungleich⸗ zeitiger Stoßwirkung des Ober⸗ und Unterstempels gegen das Preßgut. — Wilhelm Dünkelberg⸗ Witten a. Ruhr. 2. 3. 99.
Soa. D. 10 551. Vorrichtung zur selbdst⸗ thätigen Reinigung der das Austreten des Thones begrenzenden Maßplatte an Abschneidetischen. — Hermann Dietz, Dresden⸗Friedrichstadt, Gam⸗ brinusstr. 16. 14. 11. 99.
SOa. K. 19 490. Formkasten mit gegeneinander verstellbaren Seitenwänden. Jacob Koepff⸗ Göppingen, Württ. 20. 4. 1900.
8S0a. W. 16 284. Maschine zum Pressen von Ziegeln, Briketts u. dgl. mit unter entsprechender Bodenöffnung des Speisezylinders absetzend be⸗ wegtem Formtisch. — E. F. Wolsoff, Jekaterin⸗ burg, Rußl.; Vertr.: Alexander Specht u. J. D. Petersen, Hamburg. 12. 5. 1900.
SOc. T. 7047. Rotierender Ofen mit elastisch ausdehnbarem Blechmantel. — Friedrich W. Timm, Hamburg, Elisenstr. 15. 17. 7. 1900.
SlIa. NR. 13 77 7. Vorrichtung zum Auf⸗ bringen von Klebstoff auf zum Einpacken von Taback, Kakao. Seife, Waschblau u. dgl. dienende Hüllen. — William Rose, Gainsborough. Grfsch. Lincoln, Engl.; Vertr.: Carl Pieper, Heinrich
8 . 8 —ö;
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