Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
fur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne NUammern hosten 25 ₰.
88 “
des Beutschen Reichs⸗Anzeigers .
und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers
114“
vember, Abends.
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Registrator, Kanzleirath Lange im Kriegs⸗ Ministerium, dem Geheimen Registrator a. D., Kanzleirath Moehring zu Berlin, dem Rechnungsrath Pfahl bei der Weneral⸗Militärkasse, den Rendanten a. D., Rechnungsräthen Haumann zu Charlottenburg und Klatte zu Groß⸗Lichter⸗ elde, dem Proviantamts⸗Direktor, Rechnungsrath Bader zu Ulm, den Proviantmeistern Reuß zu Hanau und Schmidt zu Schleswig und dem Postmeister Schulze zu Aken den othen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Intendanturrath a. D. Berg zu Wandsbek, bisher bei der Intendantur des XVIII. Armee⸗Korps, dem Divisions⸗ Auditeur a. D., Justizrath Streit zu Breslau, bisher bei der 11. Division, dem Geheimen Rechnungsrath Seydel im Kriegs⸗Ministerium, dem Geheimen Kanzleirath Schleg zu Charlottenburg, bisher im Kriegs⸗Ministerium, dem Rechnungs⸗ rath Bartel zu Altona, bisher bei der Intendantur des IX. Armee⸗Korps, und dem Proviantamts⸗Direktor a. D., Rechnungsrath Beseke zu Köln den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse, dem Ober⸗Stabsapotheker a. D. Hermel zu Berlin, bisher im Kriegs⸗Ministerium, dem Garnison⸗Verwaltungs⸗ Ober⸗Inspektor Schulz zu Wittenberg und dem Lazareth⸗ Ober⸗Inspektor Nöring zu Allenstein den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ruth zu Megow im Kreise Pyritz, Schulz zu Altwarp im Kreise Ueckermünde und Wen⸗ dorff zu Güstow im Kreise Randow den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Regiments⸗Büchsenmacher a. D. Heinicke zu Fürsten⸗ walde, bisher beim Ulanen⸗Regiment Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburgisches) Nr. 3, dem Zeughaus⸗Büchsen⸗ macher a. D. Findeklee zu Münster i. W., bieher beim Artillerie⸗Depot daselbst, dem Garnison⸗Backmeister a. D. Bock zu Gumbinnen, dem Zivil⸗Krankenwärter a. D. Behrens zu
8n Stade, bisher beim Garnison⸗Lazareth daselbst, und dem Thor⸗
hüter a. D. Richter, bisher beim Militär⸗Mädchen⸗Waisen⸗ 85 in Pretzsch, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, owie
dem früheren Gemeinde⸗Vorsteher Ewald zu Owschlag im Kreise Eckernförde, dem Kasernenwärter a. D. Schrödel zu Spandau, bisher bei der Garnison⸗Verwaltung daselbst, und dem Meistergehilfen Binge bei der Gewehrfabrik in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußischen Regierungsrath Paul August Albert Zipfel, den Vorsteher des technischen Bureaus der Abtheilung für Waarenzeichen beim Patentamt Dr. Her⸗ mann Niebour, den technischen Hilfsarbeiter Paul Edmund Plunder und den Regierungs⸗Baumeister a. D. arn Grohn zu Kaiserlichen Regierungsräthen und itgliedern des Patentamts zu ernennen.
„
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Hofrath im Auswärtigen Amt Hammer⸗ dörfer und dem Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlei in Madrid, bisherigen Hofrath Dressel den Charakter als Geheimer Hofrath sowie dem Dritten Legations⸗Kanzlisten bei der Botschaft in St. 1 bisherigen Geheimen expedierenden Sekretär Villeneuve den Charakter als Hofrath zu verleihen.
Aenderung 1 der Postordnung vom 20, März 1900.*)
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Vom 1. Januar 1901 ab wird auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Sö des Deutschen Reichs vom 28. Ok⸗ tober 1871 die Postordnung vom 20. März 1900, nachdem der Zundesrath, soweit erforderlich, seine Zustimmung ertheilt hat, wie folgt, geändert.”
Im &s erhalten die Bestimmungen unter b — Absätze XIV bis XVII — nachstehende Fassung:
b. Drucksachen als außergewöhnliche Zeitungs⸗ beilagen.
XIV. Als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen werden solche den Bestimmungen unter I und II entsprechende Druck⸗ sachen befördert, die nach Form, Papier, Druck oder sonstiger Beschaffenheit nicht als Bestandtheile derjenigen Zeitung oder Zeitschrift erachtet werden können, mit welcher die Versendung erfolgen soll.
XV. Jede Versendung außergewöhnlicher Zeitungs⸗ beilagen muß von dem Verleger bei der Verlags⸗Postanstalt
— *) S. Nr. 76 des „R.⸗ u. St.⸗Anz.“ vom 27. März, Erste
Beilage, und Nr. 191 vom 13. August d. J.
1900.
unter Entrichtung der Gebühr für so viele Exemplare, als der Zeitung ꝛc. beigelegt werden sollen, vorher angemeldet werden. Das Einlegen in die einzelnen Zeitungs⸗ ꝛc. Exemplare ist Sache des Verlegers.
XVI. Außergewöhnliche Zeitungsbeilagen dürfen nicht über zwei Bogen stark, auch nicht geheftet, geklebt oder ge⸗ bunden sein, die einzelnen Bogen müssen in der Bogenform zusammenhängen. Die Postanstalten sind zur Zurückweisung solcher Beilagen befugt, die nach Größe und Stärke des Papiers oder nach ihrer sonstigen öö zur Beförderung in den Zeitungspacketen nicht geeignet erscheinen.
XVII. Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungs⸗ beilagen beträgt ¼ ₰ für je 25 Gramm jedes einzelnen Beilage⸗Exemplars. Erin bei Berechnung des Gesammtbetrags sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird nöthigenfalls auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet.
Berlin, den 14. Navem 19900..
Der Reichskanzler.
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In Vertretung: von Podbielski.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin Clötze, Droyßig, Konitz (Westpr.), Langenöls (Bz. Liegnitz), Letzlingen, Lübtheen, Mölln (Meclb.. Nilbau, Trebbin (Kr. Teltow), Treptow (Tollense), Warin (Mecklb.), Wustermark, Schlichtingsheim und Schneeberg⸗Neustädtel ist ceröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit Trebbin (Kr. Telt und Wustermark 25 ₰, mit den übrigen Orten 1 ℳ
Berlin C., den 17. November 1900.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden: 8
1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Belfast unter de 26. Oktober d. J. dem in Belfast aus Stahl und Eisen neu erbauten Dampfschiff „Paknam“ von 1300,84 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum des Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher Bremen als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat;
2) von dem Kaisserlichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 30. Oktober d. J. dem in Jarrow aus Stahl neu erbauten Dampfschiff „Acilia“ von 3676,23 Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat.
8 Landespolizeiliche Anordnung.
Der § 1 der landespolizeilichen Anordnung vom 28. Ok⸗ tober c. (Amtsblatt S. 417), betreffend die Abwehr der Maul⸗ und Klauenseuche, findet auch auf die Feld⸗ marken folgender Ortschaften des Kreises Johannis⸗ burg Anwendung: Gr.⸗Rosinsko, Kl.⸗Rosinsko, Olschewen, Krzywinsken, Nowaken, Tatzken, Cziernien, Dybowen, Gutten R., Woytellen, Kurziontken, Kl.⸗Rogallen, Marchewken, Sokollen am See, Gr.⸗Rogallen, Karpinnen, Lipinsken, Dmussen, Mysken, Salleschen, Skrodzken, Jebrammen, Czyrken und Bzurren. Infolge dessen werden innerhalb derselben alle Wiederkäuer (Rindvieh, Schafe, Ziegen) und Schweine, auch wenn dieselben der Ansteckung nicht verdächtig sind, mit den in den §§ 2 bis 4 und 9 bis 13 der landespolizeilichen Anordnung enthaltenen Wirkungen unter polizeiliche Beobachtung gestellt.
Der § 8 der landespolizeilichen Anördnung über das Verbot des Abhaltens und Besuchs der Märkte ec. sindet auf den ganzen Kreis Johannisburg Anwendung.
Gumbinnen, den 12. November 1900.
Der Regierungs⸗Präsident
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt Melchers in Hechingen an das Landgericht in Klepe versetzt werde, sowie den Landgerichtsrath Tackmann in Berlin zum Land⸗ gerichts⸗Direktor bei dem Pndgersche I in Berlin, den Gerichts⸗Assessor Dr. Bergmann in Düsseldorf zum Amtsrichter in Lyck,
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den Gerichts⸗Assessor Mahn in Berlin zum Amtsrichter in Trebbin, den Gerichts⸗Assessor Kollenrodt in Hannover zum Amtsrichter in Lauenstein, den Gerichts⸗Assessor Sprengel in Merzig zum Amts⸗ richter in Wesel und den Gerichts⸗Assessor Heinicke in Stade zum anwalt in Lüneburg zu ernennen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Professor an der Kaiserlich russischen Universität zu Dorpat Dr. Adolf Kneser zum etatsmäßigen Professor an der Berg⸗Akademie zu Berlin zu ernennen, sowie
dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Ham⸗ burg, bisherigen Geheimen expedierenden Sekretär Rothert den Charakter als Hofrath und
dem Eisenbahn⸗Sekretär Jochim in Hannover de Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.
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“ “ 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Pfarrstelle in Beyersdorf berufenen Pfarrer Zinzow zum Superintendenten der Diözese Pyritz, Regierunge⸗ bezirk Stettin, zu ernennen. 8 8
werbe.
Zum Vorsitzenden des nach § 17 der Vorbildungs⸗ und Prüfungsordnung für die Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten vom 7. September 1897 in Berlin errichteten Prüfungsamts für Gewerbe⸗Aufsichtsbeamte ist, nachdem der Unter⸗Staatssekretär, Wirkliche Geheime Rath Lohmann auf seinen Antrag aus diesem Amt ausgeschieden ist, der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath Dr. Neuhaus ernannt worden.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Gesanglehrec am Lessing⸗Gymnasium in Berlin 12 . Ernst Koch ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Bütow ist der bisherige Zweite Präparandenlehrer Lange zu Tribsees als ordentlich Seminarlehrer angestellt worden. “
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Sammlung Seite 166) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Einkommen aus dem Betriebsjahre 1899/1900 bei der Niederlausitzer Eisenbahn auf 186 165 ℳ festgesetzt worden ist.
a. Saale, den 19. November 1900. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar.
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v1I1XAXA“ 8 zur Tagesordnung für die am 27. November 1900 in Broemnberg stattfindende Sitzung des Bezirks⸗Eisenbahn⸗ raths für die Eisenbahn⸗Direktiontbezirke Bromberg,
Danzig und Königsberg. Zu I. Tarif⸗Angelegenheiten. 5a Ausgabe von Sommerkarten nach schlesischen Badeaxten durch Station Königsberg i. Pr. 5 b. Einfübrung ermäßigter Frachtsätze für Koch⸗ und Speise⸗ salz von Inowrazlaw und Klaufaschacht nach der Provinz Ostpreaßen. Bromberg, den 19. November 1900. önigliche Eisenbahn⸗Direktion.
K “ Naumann.
Die Personal⸗Veränderungen in benr Armeec
befinden sich in der Ersten Beilage 8 “
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