1900 / 279 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

behörde g jen die Eintragung Einspruch

heben, weil der Verein einen politischen oder sozialpolitischen Zweck verfolgt oder nach dem öffentlichen Vereinsrecht eines Bundesstaats unerlaubt ist oder verboten werden kann.

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz

„eingetragener Berufsverein“.

Auf die eingetragenen Berufsvereine findet der § 72 des Bürger⸗

lichen Gesetzbuchs keine Anwendung.

Zvecke der Berufsvereine können insbesondere sein:

1) die Wahrnehmung der Rechte der Mitglieder als Mitglieder 8 Vereins, sowie die Errichtung von Schieds⸗ und Einigungs⸗ ämtern;

2) die Organisation des Arbeitsnachweises und die Gewährung ven vafrstühnngen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsausständen, Arbeits⸗ ausschlüssen, sowie in Fällen der Noth;

8 3) die Ausbildung der Mitglieder in ihrem Berufe durch Vor⸗ träge und Unterrichtskurse; 8

88 4) die Errichtung von Unterstützungs⸗, Kranken⸗ und Versicherungs⸗ kassen;

1 5) die Erörterung und Beschlußfassung über alle den Beruf und den Stand der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten mit Einschluß der Einwirkung auf die . und die ”.

Die Unterstützungen und Einrichtungen können auf die Familien⸗ angehörigen der Mitglieder ausgedehnt werden.

9. Die Mitgliederversammlung kann aus Vertretern bestehen, welche von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt sind. Die Wahl ann nach Abtheilungen der Mitglieder erfolgen. Die Zahl der Ver⸗ reter muß die Zahl der Vorstandsmitglieder um das Doppelte über⸗ eigen und mindestens zehn betragen. Ein Mitglied, welchem die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt nd, ist nicht stimmberechtigt. 614

Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind von allen den wecken des Vereins fremden - und Ausgaben getrennt fest⸗ ustellen und zu verrechnen; vorhandene Bestände sind getrennt zu

verwahren.

Der Vorstand ist verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Ablauf jedes Geschäftsjahres den Mitgliedern Rechnung zu legen.

0.

Werden satzungsgemäß für bestimmte Bezirke oder innerhalb eines Bezirks für bestimmte Klassen von Mitgliedern Zweigvereine gebildet, so ist jeder Zweigverein von dem Vorstand bei dem Amts⸗ gericht, in dessen Bezirk er sich befindet, zur Eintragung in das Ver⸗ einsregister anzumelden. Wird die Anmeldung zugelassen, so hat das Amtsgericht ohne Mittheilung an die Verwaltungsbehörde den Zweig⸗ verein sowie den Namen und Wohnort des Geschäftsführers einzu⸗ tragen und den Eintrag demjenigen Amtsgericht anzuzeigen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. 3

Aenderungen in dem Bezirk des Zweigvereins oder in seiner Vertretung sowie die Auflösung des Zweigvereins sind von dem Vor⸗ stande anzumelden.

Auf die den Zweigverein betreffenden Eintragungen finden die für den Verein geltenden Vorschriften vit wreRfede Anwendung.

Mehrere Vereine können zur gemeinsamen Verfolgung von Be⸗ rufs, und Standesinteressen in Verbindung treten. Die Verfassung der Verbindung wird durch den Verbandsvertrag bestimmt. Bei der Beschlußfassung über den Verbandsvertrag entscheidet in den einzelnen Vereinen die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Die Führung der Geschäfre der Verbindung steht dem Vorstande derselben zu. Die Mitglieder des Vorstandes müssen an einem Orte ihren Wohnsitz nehmen, an dem einer der verbundenen Vereine seinen Sitz hat. Als Vorstand der Verbindung kann der Vorstand dieses Vereins gewählt werden. Auf die Geschäftsführung der Vorstands⸗ mitglieder finden die §§ 711 bis 715 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. 1 2

1. e Eintragung der Berufsvereine und ihrer Zweigvereine sowie die gemäß § 69 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihnen ertheilten Zeugnisse sind gebühren⸗ und stempelfrei. 6 8

§ 8. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1902 in Kraft.

Die Abgg. Bassermann und Genossen haben im Reichstage den Antrag eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen:

die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage thun⸗

ichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsrollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen über die Arbeits⸗ zeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus⸗ und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vor⸗ sieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hin⸗ ichtlich der Handelsangestellten enthält.

Literatur.

Festgabe der Rechtsanwaltschaft des Kammer⸗ gerichts für den Geheimen Justizrath Dr. Richard Wilke zum XI. September MDCCCC. VIII, 349 S. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 7,50 An den deutschen Hoch⸗ schulen ist es üblich geworden, daß bei Professoren⸗Jubiläen dem Ge⸗ feierten von seinen Amtsgenossen eine Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten überreicht wird. Diesem Gebrauche folgend haben die Rechts⸗ anwälte des Kammergerichts dem Geheimen Justizrath Richard Wilke zu seinem 50 jährigen Amtsjubiläum die in der Ueberschrift bezeichnete Festgabe gewidmet In einer vorausgeschickten Ansprache ist seine Thätigkeit und Wirksamkeit, die ihren Abschluß in der Mitarbeit am Bürgerlichen Ftesees und im Anschluß daran in dem Kommentar zum Erbrecht (Berlin 1900, Franz Vablen) erbielt, treffend geschildert. Es beißt darin: „Kraft und Wärme durchströmten all Ihr Thun, mochten Sie Rath ertheilen den Ihnen Vertrauenden oder als Strester stehn im Kamyf ums Recht, mochten Sie in Gesetzgebung oder Wissenschaft die Rechtsentwickelung för⸗ dern oder eintreten für das Wohl des Anmaltstandes.“ So konnte der Jubilar nur angeredet werden, wenn die Worte herzlich empfunden wurden. Im höchsten Maße beachtenswerth ist es, daß die Anwaltschaft eines Gerichtshofes ihren Zusammenbang dadurch kundgiebt, daß sie einem scheidenden Kollegen ein rechtswissenschaftliches Denkmal setzt. Soviel bekannt, ist dies anderweit und bisher nicht geschehen. Möge das Beispiel vorbildlich werden in den Hallen der Gerichtshöfe! Wenn über die 15 Abhandlungen im einzelnen hier nicht berichtet wird, so darf doch bezeugt werden, daß eine jede einen selbständigen neuen Gedanken und Gesichtspunkt in dem behandelten Gebiet vertritt. Es muß hier genügen, die Verfasser und den Gegenstand der Abhandlungen zu verzeichnen: Dr. Richard Alexander⸗Katz: Die zeitliche Begrenzung der Immaterial⸗Güterrechte; Wilhelm Benedict: Die ausschließliche Zuständigkeit des Eherichters für den Unterhalts⸗ und Erziehungsstreit während des Eheprozesses 627 3⸗P.⸗O.); Justizrath Dr. Franz Fischer: Zur Neuregelung des Nachdrucks⸗ und Verlagsrechts im Zeitungswesen; Dr. Eugen Fuchs: Zur Lehre von der Eintragung; Justizrath Samuel Goldmann: In⸗ wieweit haftet der Erbe, wenn derselbe ein zu einem Nachlasse gehörenbes Handelsgeschäft fortführt, für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten? Dr. Hugo Heinemann: Zur Behandlung der Strikevergehen in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung; Emil Koffka: Die recht⸗ liche Bedeutung der Gebundenbeit der Betheiligten an die Einigung nach § 873 Abs. 2 Bürgerlichen Gesetzbuchs; Dr. Alfred Korn: Die Deliktsfähigkeit der juristischen Personen nach dem Bürger⸗

setz 1 h ustizrath Dr. Theodor e: Die preußische Rechtsanwaltschaft während der letzten fünfzig Jahre; Dr. Hugo Neumann: Studie über Rechtshandlung und Rechtsgeschäft; Dr. Josef Perl: Zum Recht der Familienstiftungen in Preußen; Dr. Pbilipp J. Salomon: Das Nichterscheinen der schwurpflichtigen Partei in dem im Ausland anberaumten Eidestermine; Dr. Hermann Veit Simon: Die Vertretung eigener und fremder Aktien in General⸗ versammlungen; Dr. Moritz Stranz: Die Uebertragbarkeit der Rechte des Verlegers aus dem Verlagsvertrag unter Berücksichtigung des neuen Entwurfs eines Gesetzes über das Verlagsrecht; Dr. Eugen N. Wolff: Die Nebenleistungs⸗Aktiengesellschaft des neuen Handels⸗ gesetzbuchs. Dr. K. Die Gewährleist ung bei Viehveräußerungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In rechtlicher und technischer Hinsicht für die Praxis bearbeitet von M. Reuter, Bezirks⸗Thier⸗ arzt, und K. Sauer, Oberamtsrichter in Karlstadt a. M. Geb. 6 Viehhandel und Viehprozeß. Von Dr. jur. Johannes Schumacher, Ametsrichter und Professor an der Land⸗ wirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf. 3. Auflage. Geh. 2 Berlin, Verlag von Paul Parey. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat hinsichtlich der Gewährleistung für Mängel beim Viehkauf nicht das römisch, rechtliche, sondern das deutsch⸗rechtliche System sanktioniert. Nach römischem Recht haftet der Verkäufer für alle heimlichen Mängel, welche das Thier zur Zeit des Verkaufs gehabt hat; dies muß der Käufer beweisen, und falls ihm der Beweis gelingt, kann er sowohl Aufhebung des ganzen Kaufgeschäfts (Wandelungs⸗ klage), als auch Herabsetzung des Kaufpreises (Minderungsklage) ver⸗ langen. Nach deutschem Recht haftet der Verkäufer nur für gewisse, die sogen. Hauptmängel, und nur falls sie innerhalb gewisser kurzer Fristen, der sogen. Gewährfristen, auftreten. Alsdann wird aber zu Gunsten des Käufers vermuthet, daß sie schon zur Zeit des Verkaufs vorhanden waren. Dem Käufer steht nur die Wandelungsklage, nicht die Minderungsklage zur Verfügung. Das deutscherechtliche System ist im allgemeinen für den Verkäufer das sgefere; außerdem hat es den Vorzug, zahlreiche Prozesse abzu⸗ chneiden und eine große Sicherheit in den Viehhandel zu bringen. Dagegen nöthiat es zur Aufstellung von Katalogen der Hauptmängel und ihrer Gewährfristen für die verschiedenen Thiergattungen, und diese Kataloge müssen je nach dem Stande der Thierarzneiwissenschaft von Zeit zu Zeit revidiert werden. Sie sollen durch Kaiserliche Verordnung für das ganze Reich einheitlich auf⸗ gestellt werden. Diese Verordnung ist am 27. März 1899 ergangen. Das Buch von Reuter und Sauer behandelt nicht nur die juristische, sondern auch die veterinärtechnische Seite des Gewährschaftsrechts sehr eingehend. Nach einem kurzen Abriß der Geschichte desselben und seiner Prinzipien wird der Standpunkt des B. G⸗B. dargelegt, woran sich ein ausführlicher, wissenschaftlich durchgearbeiteter Kommentar zu den §§ 481 bis 493 des B. G.⸗B. anschließt, in dem die einzelnen Paragraphen besonders auch nach ihrer Entstehungs⸗ geschichte erörtert und dem zur Einführung alle anderen Vor⸗ schriften des B. G.⸗B., welche auf das Gewährleistungs⸗ recht mittelbar oder unmittelbar Bezug haben, vorausgeschickt sind. Im technischen Theile ist die Kaiserliche Verordonunz vom 27. März 1899 durch eine ebenso eingehende wie an⸗ schauliche Darstellung der Hauptmängel erläutert und daran eine ähn⸗ liche Abhandlung über die sogenannten Nebenmängel geknüpft, für welche der Verkäufer nur im Falle der Uebernahme der Gewährleistung nach § 492 des B. G.⸗B. aufzukommen hat. Der praktische Werth des Buches erhöht sich noch dadurch, daß in den folgenden Kapiteln auch alle Bestimmungen des öffentlichen Rechts, welche zum Gewähr⸗ schaftsrecht in Beztehung stehen (Strafrecht, Viehseuchengesetzgebung ꝛc.), ferner das gerichtliche und das technische Verfahren erörtert, im Schlußkapitel zudem eine Anzabl interessanter Entscheidungen und Obergutachten mitgetheilt sind. Das Werk bildet für jeden, der diese wichtigen neuen Gesetzesbestimmungen kennen muß: für Richter, Thierärzte, Landwirthe und Viehhändler, ein nützliches Hilfs⸗ und Nachschlagebuch, um so mehr, als es in allgemein verständlicher Sprache geschrieben ist. Die kürzere Abhandlung von Schumacher ist vornehmlich für den Landwirth bestimmtf, dem sie die Möglichkeit bietet, sich Kenntniß von den im Viehhandel zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestim⸗ mungen zu verschaffen. Sie handelt von den jetzt geltenden Bestim mungen über den Viehkauf und⸗Tausch, von den Pflichten der Parteien, der Haftung für Viehmängel, dem Beweis des Kaufvertrags und seinem Inhalt, von dem Schuldschein, der Quittung und Abrechnung, der Abtretung der Forderung (Zession), dem Zahlungsbefehl und dem Anerkenntnißurtheil, vom Viehprozeß, vom Stempel und vom Be⸗ trug. In einem Anhang ist auch der Wortlaut der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 27. März 1899, betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel, mitgerheilt. Die Schrift zeigt dem Leser die gebräuchlichsten Arten der Schädigung des einkaufenden und ver⸗ kaufenden Landwirths, giebt ihm die zur Verhütung geeigneten Schutz⸗ maßregeln an und wird auf diese Weise dazu beitragen, daß das Er⸗ gebniß des Viehhandels und der Ausgang eines etwaigen Vieh⸗ prozesses sich für den Landmann günstiger gestaltet. Die Erfahrungen, welche der Verfasser in seiner langjäbrigen richterlichen und Lehr⸗ thätigkeit gesammelt hat, sind in dem Buche verwerthet. Auch die einschlägige Rechtsprechung ist berücksichtigt. An vielen Stellen ist das vom Verfasser Gesagte durch Anführung von Beispielen aus der Praxis erläutert und auch dem kleinen Landmann verständlich gemacht.

Die Lunge, ihre Pflege und Behandlung im ge⸗ sunden und kranken Zustande. Von Dr. Paul Niemeyer. Mit 41 Textabbildungen. Neunte, umgearbeitete Auflage von Sanitätsrath Dr. Gerster in Braunfels a. d. Lahn. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Originalleinenband Pr 3 Nahezu die Hälfte aller Todesfälle, von denen junge Leute im Alter von 15 bis 25 Jahren hinweggerafft werden, sind auf Lungenschwind⸗ sucht zurückzuführen. Der Grund für diese traurige Thatsache ist darin zu suchen, daß die Pflege und Ausbildung des Athmungsorgans vielfach vernachlässigt wird. Hierin Wandel zu schaffen, ist das Ziel, das sich der Verfasser dieses Buches gesetzt hat. Er hat darum auch das Hauptgewicht auf die vorbeugende Gesundheitspflege gelegt und ertheilt, nach Erörterung der krankhaften Zustände der Lunge im Einzelnen, dem Leser eine Reihe bewährter prophylaktischer Rath⸗ schläge, denen sich dann die therapeutischen Verordnungen für die Krankheitserscheinungen selbst anreihen. Die neunte Auflage des, wie diese Ziffer bezeugt, beifällig aufgenommenen Niemeyer'schen Hand⸗ buches hat der Sanitätsrath Dr. Gerster auf Grund der neuesten Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft umgearbeitet. 1

Meyer's Reisebücher: Griechenland und Klein⸗ asien. Fünfte Auflage Mit 13 Karten, 23 Plänen und Grund⸗ rissen und 2 bildlichen Darstellungen. Leipzig und Wien, Biblio⸗ graphisches Institut. Pr. geb. 7,50 Gilt im allgemeinen das Frühjahr als die empfehlenswertheste Jahreszeit für den Besuch des Orients, so wird von einem großen Theil der Touristen der Herbst vorgezogen, besonders von denjenigen, die dem nordischen Winter ent⸗ gehen wollen. Als ein brauchbarer und zuverlässiger Rathgeber in allen für eine Fahrt nach Griechenland und Kleinasien in Betracht kommenden Fragen ist der obige, soeben in sünfter Auflage erschienene Führer zu empfehlen. Die neue Auflage des Buches ist von den gleichen Gesichtspunkten bearbeitet, deren Berücksichtigung dem Werke seit seinem ersten Erscheinen Anerkennung und Erfolg verschafft hat: sie ist wie die übrigen Orientführer der Meyer'schen Sammlung hauptsächlich für die⸗ jenigen Reisenden berechnet, welche nur die Hauptsehenswürdigkeiten aufsuchen wollen und die entlegeneren, mehr den Forscher interessierenden Gebiete bei Seite liegen lassen. Die Darstellung beruht auf wissen⸗ schaftlicher Basis; manche Kapitel, wie Delphi, die Beschreibung der athenischen Sammlungen, Epidauros, Ephesos, Magnesia, Troja u. a., sind ganz neu bearbeitet; den Ausgrabungen in Milet und Priene ist eine ausführliche Darstellung gewidmet, und die Insel Thera (Santorin) mit ihren neuen, interessanten Funden als wich⸗ tiges Kapitel hier zum ersten Mal nach anderswo noch nicht ver⸗ öffentlichtem Material behandelt. Als ein neuer Reiseweg nach dem griechischen Orient ist auch die Fahrt von Hamburg durch die

„Säulen des Herkules“ und das Mittelmeer nach dem . htge; 86

weiter nach Smyrna und Konstantinopel aufgenommen werden, d diese schöne und billige Seereiie sich mit Recht einer immer uthede Beliebtheit erfreut. ern Saarbrücken —Rom über den St. Gotthard zwoölf Tagen. Distanzritt von Spielherg, Rittmeister im Weit fälischen Dragoner⸗Regiment Nr. 7. Mit 26 Ahbbildungen und 13 Karten. Verlag von Martin Oldenbourg, Berlin SW. Prei elegant geheftet 3 Der von dem genannten Offizjier Junt dieses Jahres ausgeführte Distanzritt erregte damals überal das größte Aufsehen. Aber erst an der Hand seines klaren und gründ lichen fachmännischen Berichts wird es möglich, diese ganz vervon⸗ ragende Leistung nach Verdienst zu würdigen. Nicht nur der Kavallerist und Sportsman, sondern auch der Tourist, für den die Schweiz, die Hochgebirgswelt und die Gefilde Italiens bekannte Gebiete sing werden das Buch mit Interesse lesen und an den in dasselbe ein⸗ gefügten Naturschilderungen Gefallen finden. Den höchsten Werth aber hat die Darstellung dieses Distanzrittes für jeden Reiter und Pferde⸗ liebhaber, der aus den Wahrnehmungen und Erfahrungen des Ver. fassers vielseitigen Nutzen ziehen wird. Die Schrift ist mit zahl⸗ reichen Illustrationen nach Originalphotographien sowie Plänen von der Hand des Autors versehen und elegant ausgestattet. 8b

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs, Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitzamts“, Nr. 47 vom 21. November 1900.)

1 Pest.

Großbritannien. In Glasgow ist während der ersten Novemberwoche kein weiteres Auftreten der Pest beobachtet.

Egypten. Am 11. November sind in Alexandrien 2 neue Pestfälle festgestellt worden.

Britisch⸗Ostindien. Während der am 19. Oktober abae⸗ laufenen Woche wurden in der Präsidentschaft Bombay 1851 Erkrankungen (1358 Todesfälle) an der Pest festgestellt, d. h. 13 (141) weniger als in der Woche vorher. In der Stadt Bombay sind während der am 20. Oktober endenden Woche 148 neue Er⸗ krankungen und 74 Todesfälle an der Pest zur Anzeige gelangt, außer⸗ dem noch 229 Todesfälle als pestverdächtig bezeichnet. Im Ganzen starben daselbst während dieses Zeitraums 885 Personen, d. i. 12 weniger als in der Vorwoche.

Straits Settlements. In Penang sind am 9. Oktober zwei pestverdächtige Fälle zur Anzeige gelangt, welche beide bis zum 10. Oktober tödtlich verlaufen waren. Obaleich Pestbacillen nicht gefunden wurden, war der Kolonialarzt der Meinung, daß es sich um Pest handele; dementsprechend wurden Vorsichtsmaßregeln getroffen. Bis zum 16. Oktober waren weitere Krankbeitsfälle nicht beobachtet

Philippinen. Während der am 15. September endenden Woche ist in Manila ein Pestfall bei einem Chinesen beobachtet.

Kapland. Zafolge einer Mittheilung vom 16. November sind e tee⸗ King Willtrams Town 8 Fälle von Pest amtlich fest⸗ gestellt.

Argentinien. Zufolge den in Washington erscheinenden amt⸗ lichen Public health reports sind während des Monats Mai d. J in Buenos Aires 5 Erkrankungen und 5 Todesfälle an der Pes vorgekommen.

Queensland. Nach dem Wochenausweise der Zentralgesund⸗ heitsbehörde zu Brisbane vom 1 Oktober ist innerhalb der Kolonie ein Pestfall in dem 82 engl. Meilen von Townsville entfernten Orte Charters Towers am 29. September vorgekommen.

Viktoria. Mittels amtlichen Schreibens vom 4. Oktober hat die Gesundheitsbehörde zu Melbourne erklärt, daß seit dem 5. Juni d. J. in der Kolonie Viktoria kein Fall von Pest mehr vorgekommen ist.

Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta sind in der Zeit vom

7. bis 13. Oktober 56 Personen an der Cholera gestorben. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Rio de Janeiro vom 1. Auguft bis 15. September 10 Todesfälle, im Monat Juni in Sao Paulo 15, in Santos 11, in Sao Bernardo 3 und in Sorocaba 10 in Barranquilla vom 17. bis 23. September 1, in Bocas del Toro am 22. Okiober 1 Erkrankung, in Havanna vom 1 bis 27. Oktober 274 Erkrankungen und 67 Todesfälle (von letzteren entfielen auf die Wochen vom 7. bis 13. und 14. bis 20. Ok⸗ tober je 18 Todesfälle), in der Stadt Mexico vom 8. bis 14. Ok⸗ tober 1 Todesfall, in Progreso vom 9. Juli bis 30. September 3 Todesfälle, in Tampico vom 27. September bis 14. Oktober 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Vera Cruz vom 30. Sep⸗ tember bis 20. Oktober 45 und 24. An diesem Orte ist die Zahl der Erkrankungen während des Monats September höber als in jedem der Vormonate d. J. gewesen, indessen sind vergleichs⸗ weise weniger Kranke gestorben; es erkrankten (starben) daselbst in Juli 61 (32), im August 93 (41), im September 102 (33), dagegen im zweiten Vierteljahr 152 (81) und in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 17 (7) Personen. Auf Schiffen wurde am 9 Oktober in New York 1 Fall auf einem von Havanna gekommenen Dampfer, ferner vom 13. bis 16. Oktober in Gibara 1 Fall, und während der am 6. Oktober endenden Woche in Havanna 1 ver⸗ dächtiger Fall beobachtet.

Pocken.

Spanien. In Bilbao, woselbst die Pocken seit Jahren heftig aufgetreten sind, hat diese Seuche seit Mitte Mai d. J. eine beunruhigende Ausdehnung gewonnen. Bis zum 30. September sollen 1038 Erkrankungs⸗ und Todesfälle an den Pocken unter einer Bevölkerung von etwa 74 500 Personen vorgekommen sein. Eine Anzeigepflicht der Aerzte ist zwar neuerdings durch eine Königliche Verordnung eingeführt, wird aber angeblich nicht durchgeführt, so daß Verheimlichungen solcher Krankheitsfälle vorkommen können.

Verschiedene Krankheiten. 1

Pocken: Moskau., Odessa je 2, Paris 11, Warschau 28, Kal⸗ kutta 6 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Posen 3, Paris 75, St. Peters⸗ burg 29, Warschau (Krankenhäuser) 25 Erkrankungen; Fleck⸗ typhus: St. Petersburg, Warschau (Krankenhäuser) je 2 Erkrankungen; Genickstarre: Moskau 2, New Pork 3 Todesfälle; Tollwuth: Rom 1, Moskau 2 Todesfälle; Milz⸗ brand: New York 1 Todesfall; Varizellen: Budapest 59, Wien 69 Erkrankungen; Rothlauf: Wien 25 Erkrankungen; Influenza⸗ London 12, St. Petersburg 5 Todesfälle, Kopenhagen 39 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg 24, Warschau (Krankenhäuser) 36 Er⸗ krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 %): in Erfurt Erkrankungen kamen zur Meldung in Berlin 37, in den Reg.⸗Be⸗ zirken Düsseldorf 138, Königsberg 228, Münster 146, Schleswig 139. in München 39, Hamburg 69, Busbapest 91, Eödinburg 79, Kopen⸗ hagen 21, New York 41, St Petersburg 105, Wien 427 desgl. an Scharlach (1886/95: 0,9 1 %): in Beuthen, Elbing, Essen Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 52, in den Reg.⸗Bezirken Düsseldorf 153, Königsberg 155, in Hamburg 103, Budapest 52, Edinburg 28, Kopenhagen 29, London (Krankenhäuser) 289, Nem York 61, Paris 49, St. Petersburg 109, Stockholm 30. Wien 71 desgl. an Diphtherie und Croup (1886 95: 4,27 %): Bromberg Kaiserslautern, Spandau Erkrankungen wurden ge⸗ meldet in Berlin 81, München 24, Hamburg 33, Kopenhagen 2⁷ London (Krankenhäuser) 212, New York 189, Paris 74, St. Peters⸗ burg 115, Stockholm 64, Wien 58 desgl. an Hsjer fetsstr2s (1886/95: 0,75 %): in Rostock Erkrankungen kamen zur Anzeige 2 (Krankenhäuser) 67, New York 139, Paris 67, St. Peters⸗ urg 1

No 229.

ilage 1

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 23. November

8

b

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

1

niedrigster

Geiahlter Preis für 1 Doppelzentner höchster niedrigster

Menge

höchster niedrigster Doppelzentner

——

Am vorigen Außerdem wurden Durchschnitts⸗ am Markttage 8 nach überschläglicher 1 Doppel⸗ Hurg. deug verkauft zentner preis Doppelzentne s (Preis unbekannt

Prenzlau 13,60 Landsberg a. W.. . Crone a. Br.. 4 14,20 Wongrowitz . 13,60 . 1 15,00 ö1“”“] 12,60 Frankenstein 14,30 Hirschberg . 13,60 Ratibor. 1 . Göttingen . 8 1 Geldern. . 8 1“ 16,10 Neuß.. 8 13,50 b-88 1 13,00 Langenau i. Wttbg. 16,00 Ueberlingen.... 8 15 20 EE 1I11“ 17,00 Folmak i. G..... . 18,08 Chateau⸗Salins. 1““

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Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Sp

aTI;

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet m 3 alten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

Weizen. 13,60 14,20 14,00 14,00 15,00 15,00 14,20 14,40 14,40 14,60 14,60 13,80 14,00 14,20 14,40 14,50 15,00 15,40 15,40 15,80 15,80 13 60 13,90 14,30 14 90 15,60 14,30 15,50 15,50 16,10 16,10 13 60 16,20 16,20 15,20 15,40 14,25 14,25 14,60 14,60 16,40 16,40 16,70 16,70 16,90 13,50 14,50 14,50 16,20 16,20 13,60 14,00 14,40 14,50 14 50 16,00 16,40 16,60 17,00 17,20 15,20 16,69 16,69 17,40 17,40 17,25 17,25 1775 1en. 18,20 18,08 18,63 19,18 19,45 19,45 16,60 16,80

Roggen.

13,20 13,50 13,20 13,20 14 00 14,00 14,40 14 40 13,20 13,30 13,30 13,40 13,40 13,20 13,20 13,70 14 30 14,30 15,00 15,00 13 80 14,10 14,30 14,40 14,70 14,80 14,80 15,00 15,00 13,80 15,20 15,20 14,10 14,20 14,60 14,60 15,00 15,00 14,90 14,90 15,20 15 20 15,50 11,50 12,50 12,50 13,90 13,90 14,00 14,60 14,70 14,70

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Ger st e. 13,20 13,80 V 14,00 14,30

14,00 14,00 15,00 15 00 13,35 13,35 13,50 13,50 12.90 12 90

13,60 13 60 14 20 14 20 13,20 13,50 14,00 15,00 13 80 13,80 14,40 14,40 13,50 13 90 15 00 15,40 12,50 13 50 13,30 13 70 13,70 14,00 15,00 15,00 16,00 16,00 16 20 16,40 16 60 16,60 14,50 15,00 15 00 15,25 14,50 14,80

Hafer. 8

13,00 13,20 13,80 13,80 13,60 13,60 14,20 14,20 14,40 14,40 14,60 14.60 12,80 12,80 13, 20 13,20 13,00 13,00 13,10 13,10 13,40 13,40 12,70 12 90 13,00 13 20 12,00 1200 12,60 12,60 12,80 13,00 13,00 13,20 12,00 2,40 12,50 12,50 13 00 13,00 12,00 12,50 12,50 13,00 14,00 15,00

11,50 12,50

14,00 14,00 13,00 13,50 14 00 14,20 13,40 13,40 13,60 13,60 13,00 13,87 13,87 14,40 14,40

14,00 14,00 14,50 14,0 15,00 14 50 14,80

15. 11.

mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen ber net. Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

ericht fehlt.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie’“.)

Handel Dundees mit Deutschland im Jahre 1899.

Der Handel Dundees während des Jahres 1899 zeigt gegen das Vorjahr keine wesentlichen Aenderungen. Im Verkehr mit Deutschland erstreckte sich die Einfuhr Dandees haupt ächlich auf Zucker, Chemikalten, Stroh und Spielwaaren. Die Zuckereinfuhr aus Deutschland war im Jahre 1899 sehr lebhaft und betrug wöchentlich 200 bis 250 Tonnen, welche theils über Danzig und Stettin und theils über Hamburg bezogen wurden. Unter den chemischen Produkten ist besonders der künstliche Dünger zu erwähnen, welcher in einer Menge von etwa 3000 Tonnen eingsführt wurde. Von sonstigen Chemikalien wurden noch etwa 1000 Tonnen Soda⸗ nitrat und 1500 Tonnen Bleichsoda aus Deutschland bezogen. Die Einfuhr von Stroh hat sich trotz der lebhaften Konkurrenz von seiten der Niederlande und Frankreichs ungefähr auf der Höhe des Vor⸗ sahres gehalten und betrug ungefähr 1500 Tonnen. In Spielwaaren hehauptete Deutschland hauptsächlich in den billigeren Sorten seine führende Stellung auch im Jahre 1899. An Oelkuchen wurden 1500 Tonnen und an Zement über 1000 Tonnen gus Deuischland eingeführt. Außer den vorgenannten Einfuhrartikeln lieferte Deutsch⸗ land noch Getreide, Stärkemehl und musikalische Instrumente.

Für Dundees Haupterzeugniß, nämlich Jutefabrikate, kommt die Ausfuhr nach Deutschland nur wenig in Frage; die hauptsächlichsten Absatzgebiete für diese Fabrikate bilden Zentral- und Süd⸗Amerika. Die Ausfuhr von Maschinen für die Jutefabrikation war sowohl nach Deutschland, als auch nach anderen Ländern des Kontinents sehr rege.

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Nach Hamburg. Königsberg, Danzig und Bremen wurden etwa 1000 Tonnen Maschinen dieser Gattung verschifft. 1 1

Der Schiffsverkehr zwischen Dundee und deutschen Hafen⸗ plätzen wurde fast ausschließlich durch englische Dampferlinien ver⸗ mittelt. Die vereinzelten deutschen Schiffe, welche Dundee im Jahre 1899 anliefen, kamen größtentheils von außereuropäischen Ländern, namentlich von Kalkutta mit Jute. Gegenwärtig werden Anstalten getroffen, im Hafen von Dundee einen Kohlenplatz zu dauen, der es selbst großen Schiffen ermöͤglichen soll, in der küczesten Zeit Kohlen in jeder Menge aufzunehmen. Die Kosten für die Anlage werden auf etwa 1300 2 veranschlazt. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Pundee.)

Ausfuhr von Holz nach Griechenland.

Da Griechenland selbst nur wenig Holz, insdesondere aber kein Holz für indastrielle Zwecke, erzeugt, so ist es gezwungen, fast seinen ganzen Bedarf aus dem Ausland zu beziehen. Im Jahre 1898 erreichte die Einfuhr von Bau⸗ und Nutzholz nach Geiechenland einen Werth von 7,7 Millionen Drachmen, und 1899 stieg disse Eiafuhr auf 9,1 Millonen Drachmen. Oestecreich, die Tückei, Deutschland, Rumänien, Rußland, Italien, Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien un Großöoritannien waren in der angegedenen Reihenfolge an der Einfuhr betheiligt Oesterreich und die Turkei lieferten den größten Theil des eingeführten Holzes, die Vereinigten Staaten nur einige Tausend Faßdauben für Korinthen⸗Fässer.

Die Nachfrage nach Holz aller Art nimmt stetig zu. und die Preise sind recht hoch. Kach einem Bericht des amerika Konsuls in Athen.) 8

Der Bedarf an Kupfersulphat in Griechenland. Der Bedarf an Kudsersulphat in Griechenland als Mittel gegen

die Peronospora, welche kürzlich sovtel Schaden unter den Korinthen

und Weinreden angerichtet hat, wird voraussichtlich in diesem Jahr sehr zunehmen und 5000 t übertreffen. Der Artikel wurde bishe aus Großbritannien und Belgien eingeführt. (Nach einem Bericht des amerikanischen Konsuls in Patras. 1

Verbot der Einfuhr von Saccharin.*) Rumänien. Im „Monitorul Official“ vom 6./19. April d. J. ist ein am 4. d. M. erlassenes und an demselben Tage in Kraft ge tretenes Gesetz veröffentlicht, dessen Artikel I und II wie folg

lauten: Art. I. Es ist Jedermann verhoten, aus dem Auslande den

Saccharin genannten Arzneistoff einzuführen, in wie geringer Menge, in welcher Beschaffenheit und Form und unter welcher Benennun es auch sei.

Da indessen die Verwendung von Saccharin als Arzneimittel be⸗ der Behandlung derjenigen Kranken, denen es von irgend welchem Nutzen sein könnte, zulässig ist, das Recht, 9J im Kleinen zu verkaufen, aber dem Gesundheitsgesetz zufolge lediglich den Leitern von Apotheken zustebt, so sind die letzteren allem t. sich Saccharin zu beschaffen, jedoch nur unmitteldar aus dem ande und unter den im Art. II dieses Gesetzes festgesetzten Bedingungen.

*) Val. das Reglement, detreffend die gesundheitliche Ueber wachung der Herstellung von Nabrungsmikteln und des Handels mi Nahrungsmitteln und Getränken (Art. 22. 35, 60 und 149) im Deutschen Handelkarchv 1896 1. S. 315.

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