Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beför rungen und Verfetzungen. Im Beurlaubtenstande. Schloß Neudeck, 20., November. Befördert: Ruprecht, Lt. der
eld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Breslau, zum Oberlt.,
Natuschek, Vize⸗Feldw, im Landw. Belirk Gleiwitz, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Keith (1. Oberschles) Nr. 22, Schauer, Vize⸗ . in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 4 Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Boehm, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Urban, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Ratibor, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. König’ Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Münscher, “ in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 154, Slowik, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Neisse, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 156, Theissing, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt, der Res. des Train⸗Bats. Nr. 16, Bauer, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Oppeln, zum Lt. der Res. des Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11. v. Bültzingslöwen, Lt. a. D. im Landw. Bezirk Kattowitz, zuletzt in der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, in der Armee, und zwar als Lt. mit Patent vom 16. März 1892 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots, wiederangestellt.
Befördert: von der Trappen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl) Nr. 56 (I Dortmund), zum Oberlt., Staberow, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk I Dortmund, zum Lt. der Res. des 2. Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 61, Ermgassen, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Detmold, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 158, Hahn, Vize⸗Feldw. im Landw. Be⸗ irk Münster, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der
iederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Lueb, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Resf. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Hachmann, “ in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Momburg, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Winkelmann, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Kür. Regts. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Frhr. v. Droste zu Hülshoff, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Münster, zum Lt. der Res. des Kür. Regts. Kaiser Nikolaus I. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, Glose, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7, Brüggemann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Coesfeld, zum Lt. der Reß des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Schrameyer, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig Ostfries.) Nr. 78, Frhr. v. Twickel, Vize⸗Wachtm. in demselben kandw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Kür. Regts. von Driesen Westfäl.) Nr. 4, Kraut, Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗ hetz (3. Hannov.) Nr. 79 (Elberfeld), zum Oberlt., Boedding⸗ haus, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Elberfeld, zum Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, Langenbeck, Vize⸗ Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Groß⸗ herzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 61, Mannes mann (Alfred), Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lennep, zum Oberlt., Segt. Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der es. des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, Klein, Vize⸗Wachtm in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 43, Buchmann, Lt. der Res. des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7 (Wesel), zum Oberlt., Langenfeld, van Koolwyk, Vize⸗ Feldw. im Landw. Bezirk Wesel, zu Lts. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Bick⸗ hardt, Vize⸗Feldw. in demselben Lanßw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Saling, Vize⸗ Wachtm. in demselben Londw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Nassau. Feld⸗Art. Regts. Nr. 27, Schneemann, Vize⸗Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 43, Manstein, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Düssel⸗ dorf, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Jacobi, Vize⸗Felrw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. Nr. 168, Haack, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, Lange, Vize⸗ Wachtm. im Landw. Bezirk Soest, zum Lt. der Res. des Hess. Train⸗ Bats. Nr. 11. Bahlmann, Oberlt. der Res. a. D. im Landw. Bezirk Münster, zuletzt in der Res. des Inf. Regts. General⸗Feld⸗ marschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, in der Armee als Oberlt. mit Patent vom 9. März 1894 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots wiederangestellt.
Befördert: die Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Aachen: Herbst zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Moldenhauer zum Lt. der Res. des 2 Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Erdbrügger zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Marwede zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Pampus zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57; die Vize Wachtmeister: vom Hövel im Landw. Bezirk Deutz, zum Lt. der Res. des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, Munk im Landw. Bezirk Bonn, zum Lt. der Res. det Feld⸗Art. Rests. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Kruchen in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Doetsch, Vize⸗ Feldw. in demselben Landw Bezirk, zum Lt der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein) Nr. 29, Brebeck, v. No6öl, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zu Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 160, Balz, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Neuwied, zum Lt. der Res. desselben Regts., Melzenbach, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Andernach, zum Lt. der Res. des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6; die Vize⸗Feldwebel: Ertz, Wüsten höfer im Landw. Bezirk St. Johann, zu Lts der Res. des 8 Rbein. Inf. Regts. Nr. 70, Stuntz im Landw. Bezirk I Trier, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Iltgen in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, Schmahl, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk zum Lt. der Res. des Rhein. Train⸗Bats. Nr. 8, Verbeek, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk II Trier, zum Lt. der Res. des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69; die Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Koblenz: Meißner, Sommer, Müller zu Lts. der Res. des Jaf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Dronke zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Nasse, Kemmerich zu L's. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Bingel, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Wirth, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 67. Flick, Oberlt. der Landw. a. D. im Landw. Bezirk Sieg⸗ burg, zuletzt in der Inf. 2. Aufgebots dieses Landw. Bezirks, in der Armee, und zwar als Oberlt. mit einem Patent vom 16. Januar 1893 bei der Landw. Inf. 2. Aufgebots, wiederangestellt.
Befördert: Bahnsen, Lt. der Res. des 3 Hanseat. Inf. Regts. Nr. 162 (Hamburg), zum Oberlt., Ackermann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Hamburg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 147, Seemann, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt der Resf. des Inf. Regts. Nr. 152; die Vize Wachtmeister in demselben Landw. Bezirk: Schlubach zum Lt. der Res. des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, Spaethe zum Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9. Hansen zum Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Train⸗Bats. Nr. 9, Grieß zum Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr 17, Heiligenthal, Lt. der Res. des 4. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 66
1 Bremen) Bockhorn Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. gerehe Regts. Nr. 60 (II. — zu Oberlts.; die Vize⸗ eldwebel: Schrader im Landw. Bezirk Stade, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Albecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Hinrichsen, Sohm, Weidemann im Landw.
Wünscher,
Bezirk Rostock, Diederichs im Landw. Bezirk Wismar, — zu Lts. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90, Bolten, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Großberzval. Mecklenburg. Drag. Regts. Nr. 18, Fritze, Vize⸗ im Landw. Bezirk Kiel, zum Lt. der Res. des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 75, Dahl, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Frhr. v. Heintze, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterresch, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, Artus, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Schleswig Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Groon, Lt. der Res. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26 (Lingen), zum Oberlt., Narjes, Vize Feldw. im Landw. Bezirk Lingen. zum Lt. der Ref. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78; die Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Osnabrück: Lamby zum Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗ Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Bucerius, Möllmann, Vezin zu Ltz. der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Bcaunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Bennea⸗ zum Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82,
trüver zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 173, Hüpeden, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, Hellmich, Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover. Bornhardt, Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66 (Hildesheim), Meissner, Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79 (Göttingen), — zu Oberlts., Wittenberg, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk I Braunschweig, zum Lt. der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Orth, Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 (I Cassel), zum Oberlt., Floret, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Marburg, zum Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hesf Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, Steinmetz, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. König Wilhelm J. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Volland, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 33, Tietjens, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Meiningen, Vize⸗Feldwebel im Landwehr⸗Bezirk Erfurt, — zu Leutnants der Reserve des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Braune, Tiedemann, Vitze⸗Feldwebel in demselben Land wehr⸗ Bezirk, zu Leutnants der Reserve bes 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Moericke, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Sondershausen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Gocben (2 Rhein.) Nr. 28, Buggert. Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regis. Nr. 173, Schreiber, Vize⸗Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr 11, Andreae, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfelo (Altmärk.) Nr. 16, Kleemann, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern (Magdeburgisches) Nro. 4, Lütkemeyer, Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Gotha, zum Lt. der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, Glänzel, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Weimar, zum Lt. rer Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Alt, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Irf. Regts. Nr. 166, Jacobi, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res des Feld⸗Art. Regts. Nr 55, Imhoff, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Mannheim, zum Lt. der Res. des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Hefft, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bez. Heidelberg, z. Lt. der Ref. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, Braunger, Vize⸗Feldw. im Landw. Bez. Karlsruhe, z. Lt. der Res. des Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, Hiller, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Karlsruhe, zum Lt. der Res. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, Sieveking, Vize⸗ Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Brandenburg. Ulan. Regts. Nr. 11, Ungerer, Lt der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 51 (Straßburg), Nordmann, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 144 (Metz), — zu Oberlts., Effenberger, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Thorn, zum Lt der Res. des 5. Hannov. Inf. Regts. Nr. 165, Petersen, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Ulan. Regts. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, Strohmann, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirts Graudenz, unter Zurückversetzung zu den Res. Offizieren des Inf. Regts. Nr. 141, zum Oberlt., Kauffmann, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Orlovius, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 73, Nichterlein, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Neustadt, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 148, Winzer, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Meschede, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2 Westfäl.) Nr. 15, Rotberg, Vtze⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 58, Schwemann, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31, Spannagel, Hüttenhain, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Siegen, zu Lts. der Res. des Hess. Train⸗Bats. Nr. 11, Hahn, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Frankfurt a. M., zum Lt. der Res. des 1. Hess. Inf. Regts. Nr. 81, Möhl, Gärtner, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zu Lts. der Res. des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Gut, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Ref. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Abt, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 61, Gastell, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Mainz, zum Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Garde⸗ Drag. Regts) Nr. 23, Becker, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Darmstadt, zum Oberlt., Pernice, Oberlt. der Jäger 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, zum Hauptm., Giebler, Lt. der Res. des Jäger⸗Bats. G af Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1 (Frankfurt a O.), zum Oberlt., v. Köckritz u. Friedland, Oberlt. der Res. des Garde⸗Schützen⸗Bats, (Glogau), zum Hauptm., Hürter, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Koblenz, zum Lt. der Ref. des Großherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 14, Frhr. Marschalck v. Bachtenbrock, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Stade, zum Lt. der Res. des Garde⸗Jäger⸗Bats., Frhr. v. Hammerstein⸗Loxten, Lt. der Res. des Garde⸗Jäger⸗Bats. (Hannover), Hincke, Lt. der Res. des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3 (Celle), — zu Oberlts., Krech, Vize⸗Feldw. im Landw. Be⸗ zirk Thorn, zum Lt. der Res. des Jäger⸗Bats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Gemmel, Lt. der Res. des Jäger⸗ Bats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1 (Osterode), zum Oberlt., Frhr. Marschall v. Bieberstein, Oberlt. der Res. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11 (Oberlahnsteir), zum Hauptm., Flindt, Lt. der Jäger 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, zum Oberlt.; die Vize⸗Feldwebel: Gramzow, Scheibd im Landw. Bezirk III Berlin, zu Lts. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., Wübken im Landw. Bezirk Königsberg, Kollatz im Landw. Bezirk IV Berlin, Haubensack im Landw. Bezirk Königsberg, — zu Lis. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Gerlach im Landw. Bezirk Kiel, zum Lt. der Reserve des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Schoenemann im Landw. Bezirk Perleberg, zum Lt. der Reserve des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Bühren im Landw. Bezirk I Cassel, zum Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, Kannenberg im Landw. Bezirk Andernach, zum Lt. der Res. des Rhein. Pion. Bats. Nr. 8, Kleefeld im Landw. Bezirk Osnabrück, zum Lt. der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10, Chelius im Landw. Bezirk Wesel, zum Lt. der Res. des Hess. Pion. Bats. Nr. 11, Ziron im Landw. Bezirk Gleiwitz, zum Lt. der Res. des Bad. Pion. Bats. Nr. 14, Wiedemann im Landw. Bezirk Stettin, zum Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 17, Schmidt im Landw. Bezirk Osterode, zum Lt. der Landw. Pioniere
1. Aufgebots. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlauhbtenstande.
Breslau, 16. November. Graf v. Saurma⸗Jeltsch, Oberlt.
der Lantw. a. D., zuletzt von der Kav. 2. Aufgebots des Landn
Bere, eg, 85 UF he⸗ . 1; verliehen Schlo eudeck, ovember. Der Abschied 3 Nusch, Oberlt. des 2. Aufgebots 4. Garde ch an. iadnb zöltgt. (Gera), Gemlau, Heup mann der Feld⸗Artillerie 1. Anfgellhn — des⸗ Landwehr⸗Bezirks Loetzen, mit seiner bisherigen Unifor . Keßler, Oberlt. der Jaf. 2. Aufgebots des Lapdw. Beiigts Gelen, v. Alvengleben, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Frankfurt a. O. mit der Uniform des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, Frost, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des elben Landw. Bezirks, Steinbach, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Küstrin, diesem mit seiner bisherigen Uniform, v. Koscielski, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Richardt, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw Bezirks Guben, Krabiell, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kottbus, Herrmann, Hauptm. der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr 41 (Potsdam), diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Anschütz, Burchardt, Oberlts. der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Berlin, Schneider (Max), Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, Parcus, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Rusche, Oberlt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Nary, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, Gnüchtel, Oberlt. der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Altenburg, Lossow, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ostrowo, mit der Landw. Armee⸗ Unisorm, May, Hauptm. der Inf. 2 Aufgebols desselben Landw. Bezirks, an Haack, Hauptm. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40 (Striegau), v. Zaleski, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezuks Bielefeld, Stapenhorst, Hauptm. der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II Essen, — letzteren dreien mit der Landw. Armee⸗Uniform, Dörmer, Oberlt., Baare, Ltü., — der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülheim a. d. Ruhr, Löbbecke, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Uhles, Hauptm. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, — letzteren beiden mit ihrer bisherigen Uniform, Kayser, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. Dobie⸗ jewski, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Trier, Wilms, Hauptm. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Behncke, Lt. der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lübeck, Grapengiesser, Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenbarg.) Nr. 64 (Rostock), v. Sittmann, Bosselmann, Oberlts. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wismar, v. Rumohr, Rittm. der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Flensburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Otten, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lingen, Grätzel v. Grätz, Oberlt. der Inf. 2 Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Schilbers, Rittm. der Kav. 1 Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Münster, Thienemann, Oberlts. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, Kühner, Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13 (Heidelberg), Kreuzer, Oberlt. der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Scheele, Lt. der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Molsheim, Corde⸗ mann, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dieden⸗ hbofen, Bischoff, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, Hengsberger, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Bierau, Lt der Inf. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Limburg a. L., Römheld, Lt. der Feld⸗ rt. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I Darmstadt, v. Oertzen, Oberlt. der Jäger 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, Zedler, Oberlt. der Pioniere 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden.
Frhr. v. Zedlitz u. Neukirch, Oberlt. des 2. Aufgebots der Garde⸗Landw Kav., Totenhoefer (Alfred), Oberlt. der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Rastenburg, — der Abschied bewilligt. Haekel, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, behufs Uebertritts zur Res. der Marine⸗Inf. ausgeschieden
Doehle, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straß⸗
burg, mit der Uniform der Res. Offiziere des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32 der Abschier bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchstes Patent. 8. November. Hülsen Oberlehrer des Kadettenkorps, der Charakter als Professor mit dem Range der Räthe vierter Klasse verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Nerlich, Intend. Rath und Vorstand der Intend. der 6. Div., zu der Korps⸗ Intend. des VI. Armee⸗Korps, Bald, Intend. Affessor von der Korps⸗Intend. des VI. Armee⸗Korps, als Vorstand zu der Intend. der 6. Div., Neumann, Intend. Sekretär von der Intend. der Garde⸗Kav. Div., zu der Korps⸗Intend. des Garde⸗Korps, Stephan, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des Garde⸗Korps, zu der Intend. der Garde⸗Kav. Div., — versetzt.
Königlich Sächsische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. 5. November. Dreyer, Zeuglt. g. D., die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst ertheit.
15. November. Schultze, Oberlt. im 4. Inf. Regt. Nr. 103, mit Pension der Abschied bewilligt. Busch, Lt. der Res. des 1. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 12, die Erlaubniß zum Uebertritt in den Friede stand des Heeres ertheilt.
Beamte der Militärverwaltung. “
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 14. N. vember. Rack, Proviantamts⸗Aspir., unterm 1. November 1900 zum Proviantamts⸗Assist. beim Proviantamt Dresden befördert und unterm 1. Dezember 1900 zum Proviantamt Leipzig versetzt. Käsler, Proviantamts⸗Kontroleur, zum Proviantamts⸗Rendanten und Vorstand des Proviantamts Königsbrück ernannt. Schmerler, Proviantamts⸗Assist. beim Proviantamt Leipzig, zur probeweisen Wahrnehmung einer Kontroleurstelle beim Proviamt Dresden be⸗ fehligt. Hille, Proviantamts⸗Aspir., zum Proviantamts⸗Assift. beim Proviantamt Dresden befördert. Die letzten drei Veränderungen treten unterm 1. Dezember 1900 in Kraft.
17. November. Kreische, Scharf, Zahlmstr. Aspiranten vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, bezw. 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zu Intend. Bureaudiätaren für den Sekretariatsdiest Korps⸗Intend. XII. (1. K. S.) Armee⸗Korps überwiesen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. November. v. Henning auf Schönhoff, Königl. preuß. Oberstlt., bisher Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Groß⸗ herzog Friedrich von Baden, von dem Kommando nach Württemberg behuss Verwendung beim Stabe des Füs. Regts. Königin (Schles⸗ wig.Holstein.) Nr. 86 enthoben. Hirzel, überzähl. Major aggreg. dem 8. Infanterie⸗Regiment Nr. 126 Großherzog Fiiedrich von Baden, zum Bataillons⸗Kommandeur im Regt. ernannt. Duvernoy, Major à la suite des 8. Infanterie⸗Regiments Nr. 126 Großberzog Friedrich von Baden und zugetheilt dem Großen Generalstabe, den Charakter als Oberstlt. erhalten. v. Heider, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regr. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Spindler, Hauptm. und Komp. Chef im 10. Inf. Regt. Nr. 180, — zu überzähl. Majoren befördert und den betreff. Regtrn. aggregiert. Specht, Oberlt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Gärttner, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, — unter Beförderung zu Hauptleuten, vorläufig ohne Patent, zu Komp. Chess, Stoll, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Reutlingen, — ernannt. Frhr. v. Gemmingen⸗Fürfeld, Oberlt. im Gren.
unterm 1. Dezember 1900 ernannt und der
Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 51. Inf. Brig. (1. K. W.) und unter Ver⸗ setung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Hauptm., Fentz, Veil, Lts. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Gültlingen, überzähl.
sttm. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum Eskadr. Chef ernannt. Logan, Major und Abtheil. Kommandeur im 3 Feld⸗Art. Regt. Nr. 49, behufs Verwendung als Abtheil. Kommandeur im Feld⸗Art. Regt. Nr. 71, nach Preußen kom⸗ mandiert. Luithlen, Hauptm. beim Stabe des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, unter Beförderung zum Major, verläufig ohne Patent, als Abtheil. Kommandeur in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 49 versetzt. Kramer, Hauptm. und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Köntg Karl Nr. 13, zum Stabe des Regts. übergetreten. Seeger, Oberlt. in demselben Regt., unter Beförderung zum Hauptm., vor⸗ läufig ohne Patent, zum Battr. Chef ernannt. Bruns, Königl. preuß. Rittm. und Komp. Chef im Train⸗Bat. Nr. 13, von dem Kommando nach Württemberg behufs Verwendung als Komp. Chef im Train⸗Bat. Nr. 15 enthoben. Hölder, Oberlt. im Train⸗Bat. Nr. 13, unter Beförderung zum Rittm., zum Komp. Chef ernannt. Glaß, Oberlt. im Westfäl. Train⸗Bat. Nr. 7, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, in das Train⸗Bat. Nr. 13 eingerheilt. Stoebe, Unteroff. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Majer, charakteris. Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Lindenmeyer, Unteroff. im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 49, — zu Fähnrichen befördert. Georg Erbgraf von Waldburg⸗Zeil⸗Trauchburg, Lt. im Drag. Regt. Köntg Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 20. November. v. Peltzer, Oberlt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zem Rittm.; vom Landw. Bezirk Heilbronn; Dieterle, Vize⸗Feldw., zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Schumm, Vize⸗Feldw., zum Lt. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Schmidt, Vize⸗Wachtm., zum Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, Knorr, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Ulm, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Ziemssen, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Eßlingen, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 20. No⸗ vember. Broeking, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Blank, Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, vor⸗ behaltlich der Wiederanstellung bei den Offizieren des Beurlaubten⸗ standes für den Fall seiner Wiederherstellung zur Garnisondienst⸗ fähigkeit innerhalb der allgemeinen Dienstpflicht, mit Pension, — der Abschied bewilligt
Voeth, Lt.
Im Beurlaubtenstande. 20. November.
der Res. des 4. Feld⸗Art. Regts. Nr. 65, Jehle, Oberlt. von der Bezirks Reutlingen, —
Inf. 2. Aufgebots des Landw
bewilligt der Abschied ewilligt.
Deutscher Reichstag. 1 9. Sitzung vom 27. November 1900. 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Darauf wird die erste Berathung des Entwurfs einer Seemannsordnung fortgesetzt.
Abg. Lenzmann (fr Volksp.): Ich stehe der Vorlage vollständig unparteiisch gegenüber, ich bin bei keiner Rhederei betheiligt, habe auch unter den Schiffern keine Freunde, bin also in keiner Weise interessiert. Die Aufgabe einer guten Scemannsordnung muß darin bestehen, daß einmal die staatliche Einmischung soweit wie möglich ferngehalten wird, und daß weiter die unerläßliche Disziplin auf den Schiffen in keiner Weise geschädigt wird. Auch dafür ist zu sorgen, daß nicht etwa die freie Entwickelung der Schiffahrt durch engherzige, kleine bureaukratische Einmischung gefährdet werde. Demgemäß wird auch die Kommission zu verfahren haben. Daß der gute, alte Name „Kapitän“ durch „Schiffer“ ersetzt werden soll, finde ich nicht in der Oednung. Der alte, ehrliche Titel „Kapitän“ muß beibehalten werden, denn er ist den Seeleuten aller Nationen gemeinsam. Man behält bei uns auch den Titel „General“ bei. Es muß nicht alles verdeutscht werden. Eine Schädigung der Autorität der Schiffsoffiziere finde ich darin, daß die Vorlage sie zu Lohnarbeitern macht, indem sie sie zwingt, Stundengelder anzunehmen. Seitens der Sozial⸗ demokraten ist angeregt worden, an Bord eine Art Schiffsrath zu bilden, der aus Vorgesetzten und Arbeitern bestehen soll. Insoweit die Anregung nur auf die schiedsgerichtliche Thätigkeit eines solchen Schiffsraths sich beziehen soll, ist sie mir sympathisch. Insofern aber der Schiffsrath eine Art Generalstab für den Kapitän sein soll, muß ich ihn zurückweisen, weil er die Autorität des Kapitäns schädigen würde. Die in der Vorlage vorgesehenen Befugnisse des Bundes⸗ raths werden am besten wieder gestrichen. Nach den wunderbaren Vorkommnissen der letzten Wochen — ich erinnere nur an die 12 000 ℳ⸗Affaire — müssen wir doch mit der Ertheilung der⸗ artiger Befugnisse ein wenig vorsichtiger sein. Der Reichs⸗ kanzler hat zwar gesagt, es würden derartige Dinge nicht wieder vorkommen, aber ein guter Vater thut am besten, wenn er seinem Kinde nicht Gelegenheit giebt, etwas Böses zu wiederholen. Die kleinen Rheder verdienen ebenso Schutz wie die Seeleute. Der Abg. Schwartz (ein ehemaliger Seemann) wird mir dies bestätigen. Sie würden die kleinen Rheder vernichten, wenn Sie dieselben Vor⸗ schriften unterstellen würden, welche wohl für die großen Ozeandampfer passen mögen, nicht aber für die kleine Schiff⸗ fahrt. Die Acbeiterfreundlichkeit allein thut es nicht; es sind auch die Klagen über die angedbliche Schutzlosigkeit der Seeleute vielfach übertrieben. Die Kommission wird weiter die Be⸗ fugnisse der Seeämter genau zu begrenzen haben. Das ist um so nothwendiger, als in überseeischen Häfen häufig die Gerichts⸗ pa keit dutch die Konsuln wahrgenommen wird. Ein volles Koalitions⸗ recht, wie es die Sozialdemokraten für die Seeleute erstreben, kann nicht bewilligt werden; es ist einfach mit der Disziplin an Bord nicht vereinbar. Das vielfach besprochene Jastitut der See⸗Schöffen⸗ gerichte ist mir sehr sympathisch. Die Schwierigkeiten sind freilich nicht zu verkennen. Die Kommission wird ohne Sentimentalität und frei von Parteileldenschaft die Vorlage prüfen müssen. Geschieht dies, dann werden wir zum Wohle der Seeschiffahrt veigetragen haben.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli: Meine Herren! Ich laufe zwar nach einem Passus der Rede des geehrten Herrn Vorredners Gefahr, wenn ich zu dieser Sache das Wort nehme, in den Verdacht zu kommen, daß ich Interessenpolitik vom Bundesrathsztisch treibe. Aber ich hätte gedacht, daß eine solche Vermuthung überhaupt ausgeschlossen sei, und wenn es auch für mich als Vertreter eines kleinen Staates innerhalb des Bundes⸗ raths nicht die Aufgabe sein kann, dazu mich zu äußern, so kann ich doch nicht umhin, trotzdem ich nur einen kleinen Staat vertrete, mit aller Entschiedenheit einer solchen Unterstellung entgegenzutreten, und ich glaube nicht, daß sie innerhalb oder außerhalb dieses hohen Hauses irgendwie Widerhall finden kann. Am wenigsten scheint mir irgend ein nabla zu sein, den Gegenstand, der in letzter Woche uns be⸗ schästigt hat, mit der Unterstellung, daß der Bundesrath einer Inter⸗ essenpolitik zuneige, auch nur irgendwie in Zusammenhang zu bringen. Was mich veranlaßte, um das Wort zu birten, ist nicht, um mich in alle Details der Vorlage zu vertiefen. Ich glaube, daß dazu der rechte Ort, oder doch der Ort, wo es nur mit Nutzen geschehen kann, die Kommission ist, wo in kleinerem Kreise alle Punkte besprochen werden können. Ueberdies ist zu den wesentlichen Punkten, die die Seeschiffahrt, namentlich der Hansestädte, betreffen, soweit die Kommission dazu Beschlüsse gefaßt hat, von den beiden Herren aus den Hansestädten, welche gestern in Ihrer Mitte das Wort genommen haben, schon Manches gesagt worden, dem ich im
wesentlichen nur beitreten kann.
— Mir gab nur Anlaß, um das Wort
zu bitten, eine Aeußerung, die der geehrte Herr Rettich zum
Schluß der gestrigen Verhandlung gethan hat. Er kam zu
sprechen auf die Sonntagsarbeit, deren gänzliches Verbot ja
von ihm in Gemeinschaft mit anderen Herren in der Kom⸗
mission beantragt und auch mit großer Mehrheit zum Be⸗
schluß erhoben ist, und der geehrte Herr glaubt, dies Verbot auch
trotz der dagegen erhobenen Einwendungen im wesentlichen aufrecht er⸗
halten zu sollen. Ich glaube, es sollte der Kommission vor⸗
behalten sein, auch diesen Punkr nach allen Richtungen zu prüfen.
Allein Herr Rettich hat dabei die Behauptung aufgestellt, in
den Seehäfen — wenn ich recht gehört babe, nannte er
namentlich auch Bremen — sei es mit diesem Verbot sehr eigen
bestellt, indem man sich einfach durch Lösung von Zetteln davon
befreien könne, was zu einem — wie er es bezeichnete —
Sündengeldschacher führe. Ich kann mich nur für die bremischen Häfen äußern und muß sagen: soweit sie in Betracht kommen, ent⸗ spricht diese Darstellung den Thatsachen nicht. Nur wenn ein Bedürf⸗ niß vorliegt, wird meines Wissens die Erlaubniß ertheilt, weil man davon ausgeht, daß Fälle vorliegen, wo diese Erlaubniß unentbehrlich ist. Ich glaube, darüber wird auch die Kommission helles Licht ver⸗ breiten, daß es eine Reihe Fälle giebt, wo die Versagung der Er⸗ laubniß das Verkehrteste von der Welt sein würde. Herr Rettich hat dann — und das ist der zweite Punkt, dem ich widersprechen möchte — auf das Beispiel von England hingewiesen und gesagt, wenn auch nicht mit denselben Worten: was in England geht, muß auch in Deutschland gehen. Nun steht es damit anders, als Herr Rettich an⸗ nimmt. Allerdings ist in England, wenn auch nicht durch gesetzliches Verbot wie in Deutschland, so doch durch die Sitte die Sonntags⸗ arbeit verboten; allein namentlich in neuerer Zeit wird in England selbst von dieser Sitte aboewichen, wo es die Noth gebietet, indem dort Löscharbeiten auch Sonntags vorgenommen werden. Sodann aber: unsere Schiffe, welche über See gehen, löschen natürlich im Auslande mindestens ebenso häufig wie im Inlande, ja, in manchen Fällen häufiger als im Inlande; im Auslande⸗aber kehrt sich England an den Sonntag und den heimischen Feiertag nicht, sondern löscht dort ebenso wie andere — natürlich nur, wenn es die Noth gebietet. Es würde also unsere deutsche Schiffahrt ins Hintertreffen gerathen, nicht die Konkurrenz aufrecht erhalten können, wenn in ausländischen Häfen rechts und links von den deutschen Schiffen die englischen oder sonstigen fremden löschen, die deutschen aber einen Tag versäumen müssen. Wir freuen uns alle der zunehmenden Blüthe der deutschen Seeschiffahrt; um so schwerer ist meines Erachtens die Verantwortung, wenn wir ohne Noth ihr Fesseln anlegen, die sie in der freien Entwicklung be⸗ hindern. Dahin gehört nicht zum geringsten Theile die Behinderung der Löscharbeiten, die, wenn unter ein allgemeines Verbot an allen Sonn, und Festtagen gestellt, der deutschen Schiffahrt entschieden nach⸗ theilig sein würde. Ich hoffe, daß es in dieser wie in anderen Be⸗ ziehungen in der Kommission gelingen wird, die entgegenstehenden Interessen einerseits der Schiffahrt, andererseits der Mannschaften und die ethischen Rücksichten, wozu die Sonntagsarbeit gehört, in Einklang zu bringen und dann etwas Gutes zu schaffen.
Abg. Schwartz⸗Lübeck (Soz.): In der vorigen Session hatte die Kommission Anfangs gar keine rechte Lust, die Berathung der Vorlage noch durchzuführen, weil sie erst gegen Schluß vorgelegt worden war und doch nicht fertig werden konnte. Der Staats⸗ sekretär aber bestimmte die Kommission datu, weil ja, wie er in Aussicht stellte, die von der Kommission gefaßten Beschlüsse in der erneuten Vorlage Berücksichtigung finden würden. Das ist aber nicht geschehen. Der vorjährige Entwurf ist uns fast unverändert zugegangen. Allerdings hat man gehört, daß die großen Rhede⸗ reien erhebliche Bedenken gegen die Kommissionsbeschlüsse erhoben haben. Wenn man sich aber auf ihren Standpunkt stellen will, so möchten wir die alte Seemannsordnung lieber behalten, denn die wenigen Verbesserungen, welche dieser Entwurf bringt, werden mehr als aufgewogen durch die zahlreichen Bestimmungen, welche die Lage der Seeleute gegen den heutigen Zustand verschlechtern. Von sozialer Fürsorge ist im Entwarf keine Rede. So lange die Saison dauert, giebt es heute überhaupt keinen freien Sonntag, es müßte denn gerade der liebe Herrgott einen Strich durch die Rechnung machen. Nun aber finden nicht einmal die unglaublich geringen Verbesserungen, welche der Entwurf in dieser Beziehung bringt, vor Herrn Semler Gnade. In England durfte niemand früher am Sonntag arbeiten, und auch wir, die Besatzung der fremden Schiffe, durften in England nur bis 8 Uhr Morgens unsere Kleider waschen, für andere Arbeiten wurden wir in Strafe genommen. Und unter diesem System ist die englische Rhederei nicht etwa niedergegangen, sondern reich geworden. Nun haben wir ja doch in Deutschland die Sonntagsruhe als gefetzliche Bestimmung; wie will man also aus diesem Dilemma heraus⸗ kommen? Bei den Strafen, die der Gesetzentwurf vor⸗ sieht, fehlen nur noch Galgen, Rad und Kielholen, dann sind wir wieder mitten in mittelalterlichen Zuständen. Auf die kleine Rhederei ist in der Vorlage nur sehr wenig Rücksicht ge⸗ nommen; es läuft alles auf den Schutz der großen Rhedereien hinaus. Redner geht näher auf die Schiffsverkehrsverhältnisse von Lübeck ein, die seit den 1870 er Jahren immer mehr zurückgegangen seien. Die Ursache liege zum theil daran, daß die Rhedereien in diesen kleineren Häfen nicht mit der Zeit fortgeschritten seien. Von der neuen Seemannsordnung, wie sie hier vorgeschlagen sei, babe Lübeck nichts zu erwarten, denn diese Vorlage werde die mittlere und kleine Rhederei nicht etwa heben, sondern sie noch weiter zu Gunsten der Großrhederei einschränken. Was Disziplin heiße, wisse er (Redner) ganz genau; er sei fast 30 Jahre als Seemann gefahren und wisse, daß jeder Seemann sich absolut der Disziplin und den An⸗ ordnungen des Schiffsführers fügen müsse. Die Anschuldigungen, die der Abg. Frese gestern in dieser Richtung gegen die Seeleute erhoben habe, seien demnach ganz und garnicht verständlich gewesen. Das Verlangen, daß die Koalitionsfreiheit auch auf den Schiffen selbst ge⸗ währt wer en solle, habe also mit einer Gefährdung der Disziplin garnichts zu thun. Jetzt stehe es im Belieben jedes Schiffsführers, der Mannschaft jede Möglichkeit zu benehmen, sich unter sich zu verständigen. See⸗Schöffengerichte seien auch in kleineren Seehäfen nothwendig, damit nicht ein einzelner Konsul, der im Dienste einer größeren Gesellschaft stehe, selbständig große Strafen verhängen könne. Durch solche drakonischen Strafen treibe man die Mannschaften ins Ausland, und man sollte bedenken, daß die deutschen Schiffe, namentlich die Segelschiffe, keinen Ueberfluß an tüchtigen Seeleuten hätten. Die Seeleute müßten auch gegen übelwollende, schlimme Kapitäne geschützt werden. Zu diesem Zweck würde ein Schiffsrath, wie die Sozialdemokraten ihn gesetzlich einführen möchten, gute Dienste leisten. Die Erfahrung ledre, daß gerade in Stunden größter Gefahr der Kapitän nicht immer zuderlässig sei. Es könne dann nicht schaden, wenn der Kapitän sich dem Urtheil der älteren erfahrenen Seeleute unterwerfe. Die Seetüchtigkeit der Schiffe müsse behördlich festgestellt werden. Wenn nun eine Kommission an Bord komme, und ein Mann melde, daß das Schiff überladen sei, so könne er jetzt bestraft werden, weil er unnützer Weise eine Untersuchung ver⸗ anlaßt hätte. Die Tiefladelinie müßte durch Gesetz eingeführt werden; die Versicherung der See⸗Berufsgenossenschaft, daß sie schon selber das Nöthige veraslassen werde, könne nicht genügen. Eine überwachende Behörde sei unumgänglich noth⸗ wendig. Auch müßten gesetzliche Bestimmungen die ausreichende Bemannung der Schiffe sichern. Mit Fetrschrift müßte es in der Seemansordnung stehen, daß das Pruüͤgeln auf den Schiffen verboten sei. Heute werde nicht nur der Schiffsiunge auf den Schiffen geprügelt, sondern mit Prügzeln werde seldst mancher ver⸗ heirathete Mann bestraft. Stände ader in der Seemannsordnung aus⸗ drücklich ein Züchtigungsrecht des Kapitäns, so möchten diese letzteren Fälle sich vielleicht stark vermehren, denn man dabe an scharfen, zornigen Kapitänen keinen Mangel. Ueberhaupt sollte mag an der Schwelle des 20. Jahrhunderts nicht die Prügelstrafe wieder ein⸗ führen. Sei die Strafe zu Unrecht verhängt worden, so gebe es keine Remeour für den Bestraften. Der Kapitän gehe immer frei aus.
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Interessen der seefahrenden Bevölkerung nicht wahrgenommen werden
können.
Abg. Raab (Reformp.): Die Leere des Haufes und die Zurück⸗ haltung der Regierungsvertreter zeigen, daß man die ausführliche Er⸗ örterung dieses Gegenstandes besser der Kommission hätte überlassen sollen. Manchen Wünschen der Seeleute kommt ja die Vorlage entgegen, aber vielleicht die allerwichtigsten Fragen werden durch die Vorlage entweder gar nicht oder nicht im nothwendigen Umfange er⸗ ledigt. Die freie Vereinbarung soll neben den hier gegebenen Be⸗ stimmungen immer noch in gewissem Umfange bestehen bleiben. Was die Arbeitszeit betrifft, so ist gleiche Dauer der Arbeits⸗ und Ruhezeit nur für die normalen Zustände zugebilligt; aber diese bilden nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Die Angriffe gegen die Bezahlung von Ueberstunden auch für Offiziere sind nicht gerechtfertigt, da diese Einrichtung schon in einem großen Theile der Handelsmarine besteht, ohne daß irgendwelche Unzuträglichkeiten ent⸗ standen sind. Die große Mehrzahl aller Offiziere hat sich dafür er⸗ klärt, so noch neuerdings die Vereinigung „Hansa“ in Hamburg Daß durch Ueberstundenlöhne die soziale Stellung der Offiziere herabgesetzt wird, behauptet Herr Semler und macht damit eigent⸗ lich den Offizieren, welche solche erhalten haben, den Vorwurf daß sie sich nicht standesgemäß betragen hätten. Herr Semler sollte den Einfluß, den er auf die großen Hambarger Rheder ausübt, lieber dazu verwenden, daß letztere den Ukas gegen die Seeleute zurücknehmen, der geeignet ist, diese um den letzten Rest der Koalitionsfreibeit zu bringen. Nicht die geringst praktische Handhabe war ihnen geboten zu diesem ihren Vorgehe gegen die Vereinigung „Hansa“, die auf durchaus nationalem Boden steht. Herr Semler tritt gegen die Sonntagsruhe der Hafenarbeiter im Interesse der Rhederei auf. Im Hamburger Hafe arbeitet heute immer noch mindestens der fünfte bis vierte Thei der Schiffe, während auf englichen Schiffen die Arbeit still liegt; und das, obwohl in England kein Gesetz die Soantagsruhe eingeführt hat. Das ist ein schlimmer, uns wahrlich nicht zur Ehre gereichender Zustand. Wir müssen doch jenseits des Ozeans gerad den heidnischen Völkern damit imponieren, raß wir den Sonnta heiligen. Herr Semler will freilich davon, daß die Gewerbeordnun für die Verkehrsgewerbe die Sonntagsruhe vorschreibt, nichts wissen Bezüglich der Kontrole der Ausrüstung und Bemannung der Schiffe stoßen wir ebenfalls auf einen hartnäckigen Widerstan der Rheder; sie bezahlen lieber eine Rente, wenn ein Uaglück passiert ist, als daß sie sich die dauernde Kontrole oder gar gesetzliche Beschränkungen in dieser Beziehung gefallen lassen wollen, denn die letzteren würden ihnen viel mehr Einbuße zufügen, als jene gelegentlich zu zahlende Rente beträgt. Die von der See berufsgenossenschaft eingeführte sogenannte Kontrole ist ungemein oberflächlich und unzulänglich. Herr Frese hat die Beschwerde über die zu schwere Ladung damit zu entkräften gesucht, daß die Lasten von den Schiffsoffizieren unzweckmäßig vertheilt worden seien. Dieser Vorwurf ist ganz ohne jede Begründung. Wir müssen die Tiefladelinie haben wie England. Herr Frese meint, wir dirsten sie schon mit Rücksicht auf die norditsche Konkurrenz nicht einführen. Aber die Rücksicht darf uns nicht ab⸗ schrecken. Die Ausführungen des Herrn Lenzmann, der doch sonst auf ganz freiheitlichem Boden steht, mußten von einem Vertreter des Fortschritts insofern verwunderlich erscheinen, als diesem Herrn die eltende Seemannsordnung eines hundertjährigen Lebens werth er⸗ sceint, während es doch die höchste Zeit ist, daß sie auf moderne Grundlage gestellt wird. Ebenso wenig sehe ich in der Reform eine Schädigung der Rhederei; es ist vielmehr gerade in ihrem Interefse eine schleunige gründliche soziale Reform für die Seeleute nothwendig.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist im Laufe der Debatte getadelt worden daß die Anträge, welche in der Kommission der letzten Legislatur⸗ periode zur Seemannsordnung bheschlossen sind, keine Berücksichtigung seitens der verbündeten Regierungen gefunden haben, und der Entwurf in seiner alten Fassung dem hohen Hause wieder vorgelegt ist. Ich möchte zunächst bemerken, daß schon daraus sich ergiebt, wie richtig dieses Verfahren war, wenn man die großen Differenzen der Anschauung erwägt, welche sich in der zweitägigen Debatte ergeben haben über das, was zu geschehen hat und was nicht zu geschehen hat. Die Be⸗ schlüsse der Kommission waren überhaupt nur vorläufige; die Kom⸗ mission hat damals auch unter unglücklichen Verhältnissen gearbeitet, es follte überdem eine zweite Berathung stattfinden; in das Plenum sind die Beschlüsse garnicht gekommen, und es ließ sich schließlich auch garnicht übersehen, ob diese Beschlüsse der Kommission überhaupt die Billigung des Plenums gefunden hätten. Darin liegt aber keineswegs, daß die verbündeten Regierungen allen von der Kommission gefaßten Beschlüssen ablehnend gegenüberstehen. (Hört! hört!) Aber hätte man die Kommissionsbeschlüsse in der jetzigen Voriage berücksichtigen wollen, so hätten wir nochmals mit den verschiedenen Regierungen dieser⸗ halb in Verbindung treten müssen, die Sache hätte durch den Bundesrath gehen müssen, und bei der Schwierigkeit der Materie und bei den sehr auseinandergehenden Ansichten über dieselbe war es sehr wahrscheinlich, daß die Vorlegung der Seemannsordnung einen erheblichen Verzug erfahren hätte, daß es insbesondere nicht möglich gewesen wäre, diesen Entwurf dem hohen Hause sofort bei seinem Zusammentritt vorzulegen. Meines Erachtens lag es aber gerade im Interesse der Sache, weil die verbündeten Regierungen wünschen, daß diese Seemannsordnung auch Gesetz wird, und im Interesse der fee⸗ fahrenden Bevölkerung, damit ein neues, den modernen Ansprüchen entsprechendes Gesetz zu stande kommt, daß das Haus den Entwurf möglichst bei seinem Zusammentritt erhielt, um diese schwierige Materie eingehend berathen zu können.
Ich kann auch den Vorwurf gegen die Seemannsordnung, daß darin keine soziale Fürsorge liege, nicht anerkennen. Ich freue mich deshalb, daß Herr Lenzmann trotz all seiner Angriffe gegen Regierung und Bandesrath doch anerkannt hat, daß dieser Entwurf unzweifel⸗ haft von dem Gedanken sozialer Fürsorge getragen ist. Wenn Herr Lenzmann den Bundesrath bei Erlaß von Ausführungsverordnungen so gut wie ausschließen will, so glaube ich, wird er damit kein Glück haben. Er muß hier doch mindestens dem Bundesrath insoweit Aus⸗ führungsverordnungen überlassen, wie sie die Gewerbeordnung zum Schutz der Arbeiter zuläßt, und wie sie entschieden zum Fortschritt des Arbeiterschutzes hbeigetragen haben.
Es sind hier gegen die Seeberufsgenossenschaft in den beiden Tagen mancherlei Vorwürfe erhoben worden. Meines Erachtens sind die hiermit zusammenhängenden Fragen zu schwierig und zu weit⸗ gehend, um sie hier im Plenum überhaupt erschöpfend zu behandeln. Aber einzelne Punkte halte ich mich doch für verpflichtet zu berühren.
Zunächst hieß es, daß die Ueberwachung des Schiffebetriebs durch die Seeberufsgenossenschaft keine genügende sei, daß namentlich die Ueberholungen der Schiffe, um sie auf ihre Seetüchtigkeit zu prüfen, nicht ausreichend wären. Ich habe einen Bericht der Seeberufsgenossenschaft hierüber vor mir. Danach steht fest, daß in der Zeit vom 1. Januar 1897 bis zum 31. Dezember 1899
2008 Schlffe überholt sind, wofür gegen 51 000 ℳ Kosten eutstanden
Mit einer solchen rückständigen Anschauung würden die berechtigten sind. Ferner ergiebt sich daraus die erfreuliche Thatsache, daß die