1900 / 285 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

16922 1 4 Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen General⸗d versammlung auf Montag, den 31. Dezember 1900, Mittags 12 Uhr, nach Berlin, Wil⸗ helmstr. 92/93, Architektenhaus, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Vorlage und Genehmigung des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ Rechnung für 1899/1900 und Ertheilung der Entlastung an die Mitglieder des Aufsichts⸗ raths und des Vorstands. Zur Theilnahme an der emeeksateealung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien Litt. A. bis Donnerstag, den 27. Dezember 1900, bei der Gesellschaftskasse in Berlin, Wilhelmstraße 46/47, Abends 6 Uhr, hinterlegt

haben. b Berlin, den 30. November 1900.

1 sisch Rheinischer Bergbanverein. Die Direktion. Wentzke.

[69216] Die Herren Aktionäre der

Chemischen Fabrik Gernsheim

werden hiermit zu der am Samstag, den 22. De⸗ zember a. c., Nachmittags 4 Uhr, im Hause der Herren W. H. Ladenburg und Söhne (I. Stock) in Mannheim startfindenden außerordentlichen Geueralversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1) Reduktion des Aktienkapitals von 900 000 auf 300 000 durch Zusammenlegung von drei Aktien in eine und gleichzeitige Wieder⸗ erhöhung auf 600 000 durch Ausgabe von 300 neuen Aktien zu 1000,— al pari. Ausgabe von 90 Genußscheinen an die Chemische Fabrik Heubruch G. m. b. H. in Barmen für ““ ihres Geschäfts und ihrer Kundschaft. Dieselben sollen aus dem Reingewinn, nachdem die Aktionäre 8 % Dividende erhalten haben, eine jährliche Zahlung bis zu 200 per Stück erhalten und werthlos werden, wenn auf jeden Genuß⸗ schein 1000 bezahlt sind oder die Gesell⸗ schaft in Liquidation tritt. Statutenänderungen: 8

.Die durch obige Beschlüsse nothwendige Aenderung des § 5 und Einfügung neuer ö“ über Genußscheine.

.§1 u. 2: Die Gesellschaft führt die Firma „Chemische Fabriken Gernsheim⸗Heubruch Aktiengesellschaft“ und hat ihren Sitz in Rheinau bei Mannheim. § 5 hinzuzufügen: „die Ausgabe neuer Aktien zu einem den Nennwerth übersteigenden Be⸗ trage ist zulässig.“

10 (neuer § 16) Ziffer 2 soll künfti heißen: „Die Höhe der Abschreibungen be⸗ stimmt der Aufsichtsrath; es dürfen jedoch die normalen Abschreibungen an Gebäuden höchstens fünf, an Maschinen und Apparaten nicht mehr als zehn Prozent des Buchwerths betragen.“ 3

11 (neuer § 17) Ziffer 4 soll künftig heißen: „aus dem verbleibenden Rest erhält der Aufsichtsrath zehn Prozent als Tantième.“

Alsdann sollen dem § 11 (17) hinzugefügt werden: 1“

„5) danach eine

Superdividende bis zu vier Prozent. 18 81 bierauf fegbaltag 28 Genußscheine die

jim § 9 vorgesehene Vergütung.“ f. 8 1 (neuer § 22) in Absatz 2 Ziffer 2 soll

oder von zwei Prokuristen⸗ gestrichen werden.

Absatz 3 Ziffer 1 soll künftig heißen: „Zur

Erwerbung, Veräußerung und Verpfändung

von Liegenschaften und zur Bestellung von und Grundschulden sowie zu

öschungen im Grundbuch.“ . § 19 soll gestrichen werden.

h. § 22 (neuer § 27) nach „Anwesend sind“ soll

fingescfalzer werden: „in dringenden Fällen ann 1.“ dnes schriftliche oder telegraphische Umfrage erfolgen.“ 828 geme 828 c. bee bis zum

Schluß soll gestrichen werden.

k. § 80 § 30) soll künftig heißen: „Der

Aufsichtsrath bezieht außer dem Ersatz aller

seine Thätigkeit erwachsenen Auslagen für seine Bemühungen eine Vergütung von

jährlich 2500 und außerdem die in § 17

Ziffer 4 (neue Fassung) festgesetzte Tantième.

1. § 27 (neuer 32) soll künftig heißen:

„Innerhalb der ersten sechs Monate des Kalenderjahres findet eine ordentliche Ver⸗ sammlung der Aktionäre statt.. .

m. als neuer § Has 35) iha eigzaffcen⸗ 185 Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die

b Aktien beschlußfähig. Die Auflösung der Gesellschaft oder die Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens kann jedoch nur beschlossen werden, wenn die Hälfte des Grundkapitals bei der Abstimmung in der Generalversammlung vertreten ist. Er⸗ mangelung der heerbereichen Betheiligung entscheidet eine neu einzuberufende Versamm⸗ lung, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der in ihr vertretenen Aktien beschlußfähig ist.“

n. in § 32 (neuer § 40) sollen Ziffer e und h

gestrichen werden und Ziffer i (neue Ziffer 9)

soll künftig unter die Bestimmungen des § 33

fallen.

0. §§ 34, 35 und 37 sollen wegfallen.

p. in § 36 (neuer § 42) soll 1900 in 1901

geändert werden. 1 q. verschiedene Aenderungen in der Fassun Statuts und Neu⸗Nummerierung der

graphen. Waht eines weiteren Aufsichtsrathmitgliedes. welche der Generalversamm⸗ werden ersucht, sich ge⸗ drei Tage vorher bei der Bankhause W. H. Laden⸗

Mannheim über den Besitz

4)

8 Diejenigen Aktionäre, lung beizuwohnen wünschen, mäß § 28 der Statuten Gesellschaft oder beim - n k02

rer Aktien auszuweisen. 6o, den 28. November 1900. Der Aufsichtsrath. Komm.⸗Rath L. Aug. Baum, Vorsitzender.

[68658] zur zweiten ordentlichen Generalversammlung

ersel; 1900, Nachmittags 4 ¼ Uhr,

im Lokale des Gastwirthen Wilhelmstraße.

nothwendige Ausweisung über den Aktienbesitz kann, abgesehen von der Hinterlegung an der Geschäfts⸗

stelle der Gesellschaft, der Aktien bei der Bonner Bank

Gewerbe in Bonn erfolgen.

Dr. Lieberz, Vorsitzender. [69289]

im Auftrag des 1 in unseren Geschäftsräumen, München, Kaufingerstraße 2 sammlung auf Montag, Vormittags 11 Uhr, mit folgender Tages⸗ ordnung ganz ergebenst einzuladen.

des ara⸗

8

Einladung

Bilanz⸗Konto per 31.

ugust 1900.

Germaniabrauerei Aktiengesellschaft in

8 dieselbe findet statt am Mittwoch, den

P. Növer in Bonn,

Tagesordnung: Geschäftsbericht, Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustberechnung und des

Revisionsberichts; 2) 1 Vorstands und des Auf⸗

Cenla a des

Sraths;

3) Bestimmung über Verwendung des Rein⸗ ewinns; 8

4) Neuwahl eines statutengemäß ausscheidenden

Aufsichtsrathmitglieds sowie Wahl zweier

weiterer Aufsichtsrathsmitglieder. 1

Mittheilungen. zur Theilnahme an der Generalversammlung

1)

5) Die

auch durch Niederlegung für Handel u.

Der Vorstand.

srath. Der Aufsichtsrath Joh. Claren.

Terrain⸗Aktiengesellschaft Herzogpark Muenchen, Gern.

Wir beehren uns, hierdurch unsere Herren Aktionäre Aufsichtsraths zu einer außer⸗

23/III, abzuhaltenden Generalver⸗ den 24. Dezember cr.,

1) Berathung und Beschlußfassung über Aufnahme eines Hypothekenkapitals von 1 400 000,— auf den Herzogpark.

2) Herabsetzung des Grundkapitals um 2000 000 durch Rückkauf von 1000 Aktien im Besitz des Herrn Baron Ludwig von Gumppenberg Pöttmeß⸗Oberbrennberg zum Kurs von 70 %.

3) Entsprechende Aenderung des § 3 unseres Statuts.

Zum Zwecke der Theilnahme an der General⸗ versammlung und der Ausübung des Stimmrechts in derselben müssen die Aktien bei dem Vorstand unter Vorzeigung derselben angemeldet werden. Es ist auch gestattet, den Besitz durch Vorlage eines Hinterlegungsscheines glaubhaft zu machen; die Aktiennummern müssen jedoch in diesem Scheine aufgeführt sein. Die Anmeldung hat spätestens bis zum 20. Dezember a. c. unter Beibringung eines arithmetisch geordneten Nummerverzeichnisses zu erfolgen. München, den 29. November 1900. Der Vorstand. Martin Dülfer.

[69151] 8 . 3 8 Actienbierbrauerei Zwickau

vormals Pölbitz.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto per 31. Auaust 1900.

8 Debet. Hopfen⸗Konto.. Pech⸗ und Harz⸗Konto EEeöö““ Gerste⸗ und Weizen⸗Konto. Steuern⸗ und Abgaben⸗Konto Gebalt⸗ und Lohn⸗Konto. Malz⸗ und Biersteuer⸗Konto.. Transportspesen⸗Konto . Gebäudeunkosten⸗Konto. Kohlen⸗Konto .. . Rabatt⸗ und Dekort⸗Konto Anleihe⸗Zinsen⸗Konto. Geschäftsunkosten⸗Konto Brauereiunkosten⸗Konto Mälzerei⸗Konto. Gasanlage⸗Konto... Faßunkosten⸗Konto.. Feldpacht⸗Konto... 4 Maschinenunkosten⸗Konto 6 Elektr. Beleuchtungsunkosten⸗Kto. Kühlanlageunkosten⸗Konto.. Muldenuferbau⸗Konto . .. Grundstücks⸗ und Gebäude⸗Konto, Abschreibung 4 815,67 Gährkeller⸗Konto, Abschreibung. 596,08 Lagerkeller⸗Kto. I—IV, Abschreibung 1 087,70 Faß⸗Kto., Abschreibung 6 894,71 Maschinen⸗Konto, Ab⸗ schreibung 4 112,91 Elektr. Beleuchtungs⸗ u Kraftanlage⸗Kto., 1 echrne Nens 383 865,89 Kühlanlage⸗Konto, Abschreibung 8 340,36 Pferde⸗u. Geschirr⸗Kto., b Abschreibung .. 1 997,35 Wasserleitungs⸗Konto, 38 Abschreibung 906,49 Inventar⸗Konto, Ab⸗ schreibung 4 836,01 Feldgrundstücks⸗Kto., Abschreibung Debitoren⸗Konto, Ab⸗ schreibung ...

Bilanz⸗Konto..

3₰ 28 014 21 4 11077

3 884 42 136 878 54 3 958 27 64 383 64 29 110 85 17 901 37 2 303 87 20 487 14 23 738 54 7 810,— 33 542 85 12 409 94 205 64

23 65 65 83 35

60

1

5b6 66

65 öö5

%%%Nñͤ % %““ 1“

53,— 42 296 28

510 573

An Grundstücks⸗

Elekt. Beleuchtungs

Kühlanlage Konto Pferde⸗

Wasserleitungs⸗Kto.

Inventar⸗Konto

çredit. Per Gewinn⸗Vortrag

Bier⸗Konto . Treber⸗ und Malzkeime⸗ Konto insen⸗Konto..

1899 Sept. 1. 1900

6 618 487 025

14 627

1 462 840

iverse 1““

Geprüft und richtig befunden. 9 Kreßner, Revisor.

236 226 84 782 321 008

Activa.

und Gebäude⸗Konto.

Abschreibung. Gährkeller⸗Konto Zugang

Abschreibung... Lagerkeller⸗Kto. I-IV. Zugang.

Abschreibung... Faß⸗Konto . Zugang 20 363,10 Abgang 391.39

Abschreibung ... Maschinen⸗Konto . Zugang 28 003,96 Abgang 1 205,05

Abschreibung...

und Kraftanlage⸗ 11“ Abschreibung ...

Abschreibung.. und Ge⸗

schirr⸗Konto Zugang 3 186,35 Abgang 400,—

Abschreibung ...

Kasse in Zwickau⸗Pölbitz

der Zwickauer Bank

gegen Rückgabe des 27. Dividendenscheins mit 30,— und

gegen Rückgabe des 1. Dividendenscheins mit 10

erboben werden. 1

Im Anschluß an die diesjäbrige Generalversamm⸗ lung fand die planmäßige Ausloosung von 8 Stück Schuldscheinen à 500,— statt und sind folgende Nummern gezogen worden:

21 50 59 91 115 151 243 und 385

Die Auszahlung der Kapitalbeträge erfolgt vom 31. Dezember 1900 ab durch die Zwickauer Bank in Zwickau gegen Rückgabe der Schuld⸗ scheine und Zinsleisten. v1“ Zwickau, am 28. November 1900.

Der Aufsichtsrath der

Heinrich Heitzig, d. Z. V

69153]

Nach stattgefundener Ergänzungswahl und Kon⸗ stituierung des Aufsichtsraths der Aetienbier⸗ brauerei Zwickau vormals Pölbitz besteht derselbe aus den Herren Kaufmann Rich. Kaestner als stell⸗ vertretendem Vorsitzenden, Kaufmann Friedr. Jul. Seifert, Kaufmann Arthur Meyer, Rentier August Groß, Fleischer⸗Obermeister Carl Meper, Stadtrath. C. Richard Thümmler, Fabrikant Wilhelm Kiehle, sämmtlich in Zwickau wohnhaft, Fabrikant Franz Schapsky in Greiz und dem Unterzeichneten als Vorsitzenden.

Actienbierbrauerei Zwickau vormals Pölbitz.

Zugang.. Abschreibung.

Zugang 11 406,51 Adgang 38,50

Abschreibung Feldgrundstücks⸗Kto. Abschreibung. Debitoren⸗Konto. Hypotheken⸗Debi⸗ toren⸗Konto

Darlehns⸗Debi⸗ toren⸗Konto.. Mobiliar⸗Konto .

Abschreibung..

Effekten⸗Konto.. Bank⸗Konto⸗Gut⸗ “”“ Kasse⸗Konto. Mechsel⸗Konto. . Bier⸗Konto, Vorrath Hopfen⸗Konto, e Pech⸗ u. Harz⸗Konto,] Vorrath.. Transportspesen⸗ Konto, Vorrath Treber⸗ und Malz⸗ keime ⸗Konto, VWIZ Maschinenunkosten. Konto, Vorrath „Kühlanlageunkosten⸗ Konts, Vorrath Malz⸗Konto, Vor⸗ rath Gerste⸗ u. Weizen⸗ Konto, Vorrath Brauereiunkosten⸗ Konto, Vorrath

740— 817 90 002 80„

105 150

Zwickau, am 28. November 1900. Der Aufsichtsrath der

Aetienbierbrauerei Zwickau

vormals Pölbitz. Heinrich Heitzig, d. Z. V.

[69148]

Mechan. Segeltuchweberei Wildenfels i/S. Actiengesellschaft. Bilanz ver 30. Juni 1900.

281 282 16 090 29 236

27 762 6 009

Faßunkosten⸗Konto, Vorrath.

Gebäudeunkosten⸗ Konto, Vorrath

Mälzerei⸗Konto, Vorrath ..

Kohlen⸗Konto, Vor⸗

Geschäftsunkosten⸗ Konto, Vorrath

124 131 44

1 159 737 57

Passiva. Per Aktienkapital⸗Konto. Anleihe⸗Konto... Reservefond⸗Konto .. Accept⸗Konto 111““ Dispositionsfond⸗Konto.. Kautions⸗Konto I

Delkredere⸗Konto.. Malzsteue⸗⸗Konto, Malzsteuer

Gewinn⸗ und Verlust⸗Konts:

Bruttogewinn 112 922,80

Abschrei⸗ bungen . Gewinn⸗Vortrag vom vorigen Jahre .

Kautions⸗Konto II. . . rückstandige

Dividenden⸗Konio, unerhobene 8

42 296,82 70 625,98 6 618,09

560 000 200 000 150 000 100 000 36 000 17 090

6 000

10 000

2 958 445

77 244

Geprüft und richtig befunden.

Alexander ö Nengg wickau⸗Pölbitz, am? ugu 1— 8 Otto Großkopf.

1 159 737

[69152]

Pölbitz, am 31. August 1900. Otto Großkopf.

kann vom 30. November a. c.

Aetienbierbrauerei Zwickau vormals Pölbitz.

Die in der Generalversammlung vom 26. No⸗⸗ vember a. c. beschlossene Dividende schäftsjahr 1899/1900 von 10 %

für das Ge⸗ auf die Aktie

Maschinen⸗Konto . 35 000,—

Fabrikations⸗Konto . .. Kassa⸗Konto.. 166* Konto⸗Korrent⸗Konto, Debitoren.. Materialien⸗Konto Utensilien⸗Konto

Beleuchtungs⸗Unkosten⸗Konto. Heizungsmaterial⸗Konto . 3

Aktien⸗Einzahlungs⸗Konto, rückständige

8 Passiva.

Activa. 3₰

7

850,— 82150,— 7 895,03

Grundstück⸗ u. i 8

Abschreibung 1 %

P11“

1 750, 3 021,31

Abschreibung 5 ⁄%. .

Zugang . ..

1““

11161 Abschreibung 15 % 195,50 1 X 1108,20 s11“ 657,26

ebgeschirre⸗ und Blätter⸗Konto.

Ein ahlungen 8

Aktien⸗Kapital⸗Konto Hypotheken⸗Konto . . . Konto Korrent⸗Konto, Kreditoren. Verlust⸗ u. Gewinn⸗Konto, Reingewinn

243 365 58

Verlust⸗ und Gewinn⸗Konto. Debet. Credit.

516 352 2 580 1 701 6 128

Materialien⸗Konto. Heizungsmaterial⸗Konto Zinsen⸗Konto Reisespesen⸗Konto... Unkosten⸗Konto... Salair⸗Konto Präparations⸗Konto Abschreibungs⸗Konto Fabrikations⸗Konto Reingewinn

47 85

Idenfels, 27. November 1900. Sässass Der Vorstand.

Vereinigte Werdersche Brauereien

in Werder a/f. G Auf Grund des § 19 des Statuts werden die Herren Aktionäre zu der am 21. Dezember d. J.⸗ Nachmittags 5 Uhr, in Berlin, N. auerstraße 24, parterre rechts, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung hierdurch ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Geschäfts unter Vorlegung der Bilanz, des Gewinn⸗ und Verlust⸗Kontos und des Ge schäftsberichts für das verflossene Geschäfts jahr, sowie Bericht des Aufsichtsraths. Bericht der Revisoren über die Prüfung de Bücher, der Bilanz, des Gewinn⸗ und Ve lust⸗Kontos für das verflossene Geschäftejahr Beschlußfassung über die Genehmigung de Bilanz und Ertheilung der Decharge.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsraths.

Antrag auf Abänderung des § 10 des Statuts, dahingebend, daß, wenn der Vor⸗ stand aus einem Mitglied besteht, dieses allein zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt sein soll, während dies bisher nur durch ein Mitglied des Vorstands und einen gemeinschaftlich geschehen konnte.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind

diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder Depotscheine der Reichsbank oder ein Nummern⸗ verzeichniß der bei einem Notar hinterlegten Aktien bis zum 17. Dezember d. J., Nachmittags 4 Uhr, bei der Gesellschaftskasse oder bei dem Bankhause -g- * Walter, Berlin ehrenstraße 58, hinterlegen. 18“ en. a. H., den 29. November 1900.

ab an unserer

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths:

rons 8

zum Deut [NoR 285.

—ʒ

1. Unter v

2. Aufgebote,

3. Unfall⸗ und Inpaliditäts⸗ ꝛc. erung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

en Reichs⸗Anzeig

erlust⸗ und 8r u. dergl.

8

Berlin, Freitag,

Beilage

er und Königlich Preußis

den 30. November

Oeffentlicher Anzeiger.

8. N

9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Fonnen .S gelchasten auß Artlen v. Aktten⸗Geselsc.

irt iederlassung ꝛc. von

dafts⸗Genossenschaften.

echtzanwälten.

6) Kommandit⸗ Gesellschaften

auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Die bisher hier veröffentlichten debenatacaansen

über den Verlust von Werthpapieren befind ansschlaetlich in Unternbllellang 1.n

[69121] Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Nachstehende Genehmigungsurkunde, betreffend die Ausgabe von 500 000 zu vier vom Hundert

verzinslicher Schuldverschreibungen auf den In⸗

haber durch die Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger

Eisenbahn⸗Gesellschaft III. Emission, wird hier⸗ durch bekannt gegeben. Kiel, den 27. November 1900. n Die Direktion. 8 Kleyböcker. Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Kiel⸗Eckernförde⸗ Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber bis zum Betrage von 500 000 ℳ, wörtlich: „Fünf Hundert Tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Erweiterung der Bahnanlagen, zur Vermehrung der Betriebsmittel, zum Ankauf eines Verwaltungsgebäudes und zur Einlöfung einer schwebenden Schuld von 200 000 unter den folgenden Bedingungen:

1.

Die bis zur Höhe von 500 000 auszugebenden Schuldverschreibungen, auf deren Rückseite diese Ge⸗ nehmigungsurkunde abzudrucken ist, werden nach dem anliegenden Muster A. unter der Bezeichnung:

„Zu vier vom Hundert verzinsliche Schuld⸗ verschreibung auf den Inhaber der Kiel⸗ Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahngesellschaft III. Emission“

250 Stücken zu je 1000 zusammen 250 000 500 vWW1 1 250 000 8* 8

im Ganzen 500 000 ausgefertigt.

Die Schuldverschreibungen werden mit der eigen⸗ händigen oder im Wege der mechanischen Verviel⸗ fältigung hergestellten Namensunterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Kiel⸗Eckernförde⸗Flens⸗ burger Eisenbahn⸗Gesellschaft versehen und von einem Beamten der letzteren eigenhändig unterzeichnet.

Die für diese Schuldverschreibungen nach dem ferner anliegenden Muster B. auszufertigenden Zins⸗ scheine sowie die Erneuerungscheine zum Empfange neuer Zinsscheine nach Muster C. werden in gleicher Weise ausgefertigt. Die Erneuerungsscheine sind zum Zwecke leicht erkenntlicher Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite des segcenen ns über oder unter den beiden letzten

insscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der

insscheine abweichen, abzudrucken.

Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Erneuerungsschein wird den Schuldverschreibungen beigegeben.

Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen mit Erneuerungsschein erfolgt bei der Gesellschaftskasse in Kiel gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigegebenen Erneuerungsscheins an den Inhaber des letzteren, 8 fern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Gesellschaftsdirektion der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Durch die Rückgabe des Erneuerungsscheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe nebst Er⸗ neuerungsschein bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungsscheins ist von dem Inhaber der eeeeee eine Empfangsbescheinigung zu

eilen.

§ 2.

Der Nennwerth der Schuldverschreibungen wird, vom 1. Januar 1901 an gerechnet, mit vier vom Hundert jährlich verzinst.

Die Zinsen werden halbjährlich vom 2. Januar bezw. 1. Juli jeden Jahres ab bei der Gesellschafts⸗ kasse zu Kiel und bei den von der Gesellschaft noch zu bestimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Der An⸗ spruch aus einem Zinsschein erlischt zu Gunsten der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs 88 der Urkunde gleich.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach § 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ chaft. Letztere hat die Bahneinheit der Kiel⸗Eckern⸗ serde⸗Flensburger Eisenbabn nach Maßgabe des Gesetzes vom 19. August 1895, betreffend das Pfand⸗ kecht an Privat⸗Eisenbahnen und Kleinbahnen und die in dieselben (G.⸗S. S. 499),

dieser Bahnschuld zu belasten. Ihre Eintragung in das Bahngrundbuch hat vor der Ausgabe der

den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 24. Januar 1883 und vom 21. Juli 1886 auf⸗ genommenen Prioritäts⸗Anleihen von 800 000 (Ausgabe vom Jahre 1883) und von 400 000 2 8 as in dem § 2 des letztgedachten Privilegiums

der Gesellschaft vorbehaltene Recht, mit stacklicher Genehmigung eine weitere Anleihe von 100 000 in Prioritätg⸗Obligationen II. Emission aufzunehmen, wird in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Generalversammlung der Aktionäre vom 27. April 1892 hinfällig. Vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigung ausgegebenen Schuldverschreibungen das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.

4

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszuloosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreikungen vom 1. April des Jahres 1901 ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1942 getilgt.

Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueber⸗ schuß, der vom Ertrage des Unternehmens der Kiel⸗ Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft nach Deckung der laufenden Verwaltungs., Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unter⸗ nehmen der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen übrig bleibt, bis zur Höhe von eins vom Hundert des Betrages der ganzen Schuld unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. Januar 1906 eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Um⸗ laufe befindliche Schuldverschreibungen durch öffent⸗ liche⸗Blätter mit sechsmonatiger Frist auf einmal zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanz⸗Ministers. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu per⸗ wenden. Die Einlösung, sowohl der ausgeloosten, als der gekündigten Schuldverschreibungen, erfolgt zum Nennwerth. Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1901 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen erfolgt vom 2,. Januar des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1902. Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde alljährlich Nachweis ge⸗ führt. 8

§ 5.

Die Ausloosung der zu tilgenden Schuldverschrei⸗ bungen findet im Monat Juni jeden Jahres am Sitze der Gesellschaft in Gegenwart der Direktion, entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notarg statt. Die Zeit der Aus⸗ loosung, zu der den Inhabern der Schuldverschrei⸗ bungen der Zutritt frei steht, ist vierzehn Tage vor⸗ hber durch einmalige Bekanntmachung in den im § 11 bezeichneten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Bei der Tilgung sind die Stücke zu 500 und 1000 nach dem im § 1 angegebenen Verhältniß ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Tilgung zu verwendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten Tilgung verwendet.

§ 6. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, ssowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Ausloosung und spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht. Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Kiel an die Vorzeiger der betreffenden Schuldver⸗ schreibungen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausgeloosten Schuldverschreibung mit dem auf die Ausloosung und die Bekanntmachung solgenden 31. Dezember und jeder gekündigten Schuldver⸗ mit dem dem Zahlungstermine vorangehen⸗ den Tage. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schaldverschreibungen bewirkt, so ist dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗ schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Die infolge der planmäßigen Ausloosung einge⸗ lösten oder an deren Stelle durch Ankauf zu dem planmäßig zu tilgenden Betrage erworbenen Schuld⸗ verschreibungen werden unter Beachtung der für die Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hinaus durch Ausloosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündi⸗ gung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger 9) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf.

2 ls; Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der

der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegun gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den U kunden gleich.

Obgleich biernach aus dergleichen Schuldverschrei⸗ bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Eia⸗ lösung solcher Schuldverschreibungen aus Billigkeits⸗ rücksichten zu beschließen.

§ 8.

Das Ausgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. Für die demgemäß für kraft⸗ los erklärten Schuldverschreibungen, sowie auch für beschädigte oder verunstaltete, an die Gesell⸗ schaft ausgehändigte und zu vernichtende Schuld⸗ verschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder desjenigen, welcher das Ausschlußurtheil erwirkt hat, neue Schuldverschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vorzuschießen. Dagegen können abhanden gekommene oder vernichlete Zins⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bis⸗ herigen Inhaber, wenn er den Verlust von Zins⸗ scheinen vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungs⸗ frist 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Empfangsvescheinigung ausgezahlt wer⸗ den. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ hbanden Schein der Gesellschaftsdirektion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

9.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nicht befugt, die 1 darin verschriebenen Be⸗ träge anders als nach Maßgabe der im § 4 enthal⸗ tenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn, a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vorgezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben, b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschalt länger als sechs Monate ganz aufhört, c. daß die im § 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht innegehalten wird. In den Fällen zu a. und b. kann das Kavital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein⸗ tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu c. ist degegjen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu eachten. Das Recht der Zurücksorderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Einlösung der betreffenden Zins⸗ scheine, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kündi⸗ gung in dem Falle zu c. dret Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert in⸗ dessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Schuld⸗

verschreibungen I““

§ 1

Bis zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmi⸗ gungsurkunde ausgegebenen Schuldverschreibungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht veräußern noch belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, die inner⸗ halb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder die zu Packhöfen oder Waaren⸗ niederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu fordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grund⸗ stücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Be⸗ scheinigung der Babnaufsichtsbebörde erbracht 5. des Gesetzes vom 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen 2gd Zwangsvollstreckung in dieselben, G.⸗S. Diese Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschreibungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung v werden. Alle in dieser Genehmigungsurkunde vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen einmal in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, im Amtsblatte der Königlichen Regterung zu Schleswig, der Kieler eitung, der Nord⸗Ostsee⸗Zeitung in Kiel, der lensburger Norddeutschen Zeitung ckernförder Zeitung abgedruckt werden. Bei dem Eingehen eines der letztgenannten Blätter, oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt die Bekanntmachung in den uͤbrigen Blättern, oder auch allein in A Reichs⸗Anzeiger.

§ 12. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen. Diese Genehmigungsurkunde ist mit den Anlagen

Direktion der Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Einlösung

Schuldverschreibungen zu erfolgen, und zwar hinter

jährt der Anspruch in zwei Jahren v

vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so 5,

dem Ende

im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen

in den im § 11 genannten

steht die

bekannt zu machen. Berlin, den 18. Oktober 1900. vIe Der Minister der öffentlichen Arbeiten⸗ Im Auftrage: ehrmann.

Der Finanz⸗ Minister: In Vertretung: Lehnert. Genehmigungdurkunde, betreffend die Ausgabe von 500 000 zu vier vom Hundert verzinslicher Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft III. Emifsio M. d. 5. A. IV. .7912. F. M. I. 13 386. 1 Mark. 5 u vier vom Hundert verzinsliche dver⸗ schreibung auf den Inhaber Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eifenbahn⸗Gesellschaft III. Emissien

Buchstabe ..q.

1.“ Mark.

Der Inhaber dieser Schuldverschreibung hat auf Höhe von Mark Antheil an der in Ge⸗ mßheit der umstehend abgedruckten Genehmigungs⸗ urkunde aufgenommenen Bahnschuld der Kiel⸗Eckern⸗ 8u Eisenbahn⸗Gesellschaft von 500 000

ark.

Die Zinsen sind Zinsscheine zahlbar.

Kiel, den

gegen Rückgabe der ausgegebenen

(Trockener Stempel.) 88 tet . b- iel⸗Eckernförde⸗Flensburger Etsenbahn⸗Czesellschaft.

mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) . Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.) Dieser Schuldverschreikung sind 20 Zineschein 1. Reihe für die 10 Jahre vom 1. Januar 1901 bis 24 Dezember 1910 mit Erneuerungsschein bei⸗ gegeben.

Zinsschein 1. Rerhe zu der zu 4 vom Hundert verzins⸗ lichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Kiel⸗Eckern⸗ förde⸗Flensburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

III. Emission. Buchstabe EIö“ bet. . 1

Der Inhaber dieses Zins⸗ scheins empfängt gegen dessen Rückgabe vom 1 ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halb⸗ jahr vom ..

bie. Mark bei unserer Ge⸗ rre zu Kiel. Kiiel, den ö1.“ (Trockener Stempel) „Die Direktion der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.)

Muster C.

gen ösung vor⸗

Anspruch Der Vor⸗

gung, so verjährt der

des Jahres ab, in welchem der Vorlegungsfrist. ndmachung des Anspruchs aus der

, wenn nicht der

Direktion zur Einl

Schlusse geworden ist Frist der ie Vorle

fällig

vor dem Ablaufe dieser

gelegt wird.

folgt d

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ab⸗ Er in zwei Jahren von dem Ende

laufe von vier Jahren vom

der Zinsanspruch legung steht die gerichtliche Gelte

Urkunde gleich.

1 . Erneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe Nr zu der zu 4 vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗

Gesellschaft 1 III. Emission Buchstabe N.

1“““ . Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obengenannten Schuldverschreibung die. Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19. bis 19 Z. nebst Erneuerungsschein bed der Gesellschaftskasse zu Kiel, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der unterzeichneten Direktion widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt. wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 3 Kiel, den 6“

(Trockener Stempel.) Die Direktion der Kiel.Eckernförde⸗Flensburger

Eisenbahn⸗Geseüschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder im Wege der

mechanischen Vervielfältigung hergestellt’) Ausgefertigt: b (Unterschrift eigenbändig.)

[69261] Wilhelmsburger Chemische Fabrik Hamburg.

unserer 5 % Schuldscheine sind mit arithm

Hamburg. zwischen 10—12 Uhr Vorm. einzn Reichs⸗ wogegen ar nächsten Werktage Bankzahluneh.Anzei Der Vorstand.

Direktion der Kiel⸗Eckeinförde⸗L

Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf ihre Ko n

Muster 9 28

(Zwei Unterschriften eigen händig oder im Wege der

der Gründe gäre können, cochen w Die am 1. Dezember er. fölligen Zinsschung ermächtig

ird

eordnetem Nummernverzeieoniß und Bankaumlung erfolgt ei Herren Jos. L. Levy * Cp., 8 oßer Burkels zweimalk

nächtigten ktionäͤre