üunter Bezugnahme auf die Ermächtigung; die letzte Insertion mindestens 22 Tage vor dem Zu⸗ sammentritt stattfinden, wobei Tag der General⸗ versammlung und Tag der Insertion nicht mit⸗ gezählt werden.
Jede Aktie à 600 ℳ gewährt eine Stimme und jede Aktie à 1200 ℳ zwei Stimmen. Es können vertreten werden: Handlungshäuser durch ihre gesetz⸗ mßig bekannt gemachten Prokuristen, Behörden, Korporationen durch ihre gesetzlichen Vertreter, dülene durch ihre Vormünder oder Kura⸗ oren.
Die Aktionäre, welche an der Versammlung theilnehmen wollen, ingleichen Bevollmächtigte der⸗ selben, haben ihre Aktien, Vollmachten, Be⸗ stallungen ꝛc. spätestens achtmal 24 Stunden vor der Stunde der Generalversammlung einzureichen.
Ein Aktionär, der in Gemaͤßheit des § 255 des Hendelsgesebbuches seine Aktien bei einem Notar interlegt, hat dies ebenfalls spätestens achtmal 24 Stunden vor der Stunde der Generalversamm⸗ lung zu thun und innerhalb zweier Tage nach er⸗ folgter Hinterlegung bei Verlust des Stimmrechts die Empfangsbescheinigung des Notars der Direktion einzureichen.
Die Aktionäre resp. ihre berechtigten Vertreter erhalten auf Grund der Einreichung der Aktie resp. der Empfangsbescheinigung des Notars einen auf ihren Namen ausgestellten, die Zahl der Stimmen ausdrückenden Stimmzettel, welcher zugleich als Legitimation für die eehe sanes lun dient.
Die Vorlagen zu der ordentlichen Generalversamm⸗ lung sind:
a. der Geschäftsbericht der Direktion,
b. Bericht der Prüfungs⸗Kommission und die Erledigung der von dieser etwa gezogenen Monita,
c. die Jahresbilanz, 5
d. die Feststellung der den Aktionären zu zahlenden Dividende,
e. Ertheilung der Decharge an das Kuratorium und an die Direktion,
f. Wahl der Mitglieder des Kuratoriums,
g. anderweitige Vorlagen des Kuratoriums und der Direktion.
Wenn ein Aktionär einen Antrag bis zum 1. Fe⸗ bruar schriftlich bei der Direktion einreicht, so ist derselbe bei Berufung der demnächstigen General⸗ versammlung als ein Gegenstand der Beschlußfassung anzukündigen. Ebenso haben Aktionäre, deren An⸗
theil zusammen den 20. Theil des Grundkapitals dar⸗
stellen, das Recht, zu verlangen, daß Gegenstände zur Bee asfatanf einer einberufenen General⸗ versammlung angekündigt werden, und können bei Ablehnung durch das zuständige Amtsgericht zur An⸗ kündigung ermächtigt werden.
Zedoch muß das Verlangen so zeitig gestellt wer⸗ den, daß die gehörige Ankündigung mindestens
Tage und, wenn zur Beschlußfassung die einfache Stimmenmehrbheit nicht genügt, mindestens 23 Tage vor dem Tage der Generalversammlung erfolgen kann.
Der Präsident des Kuratoriums oder dessen Stell⸗ vertreter, oder im Fall der Behinderung beider das älteste anwesende Mitglied des Kuratoriums, führt den Vorsitz in der Generalversammlung, leitet die Verhandlungen und bestimmt die Art und Weise der Abstimmung.
Zur Beschlußfassung in der Generalversammlung ist die absolute Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen erforderlich, soweit nicht dieses Statut oder das Gesetz etwas Anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
Ueber die Verhandlungen wird ein notarielles oder gerichtliches Protokoll aufgenommen. Die Namen der erschienenen Mitglieder werden durch ein von dem Vorsitzenden zu unterzeichnendes Verzeichniß e und das Verzeichniß dem Protokolle bei⸗ gefügt.
In dem Protokolle sind die Gegenstände der Ver⸗ handlung und das Resultat der Wahlen, sowie die ee unter Angabe der Stimmenzahl zu ermerken.
Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden, von den anwesenden Mitgliedern des Kuratoriums und der Direktion und mindestens einem Aktionär zu unter⸗
zeichnen. 1
Statutenänderungen können von der General⸗ versammlung nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen gültig beschlossen werden.
Wenn es sich um eine Abänderung des Gegen⸗ standes des Unternehmens oder um die Herabsetzung des Grundkapitals handelt oder wenn die Gesell⸗ schaft durch Veräußerung ihres Vermögens im Ganzen, insbesondere an eine andere Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Aktien der letzteren, aufgelöst werden soll, so 2 die Mehrheit wenigstens ¾ der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen betragen.
Wahlen.
§ 49.
Alle auf Grund dieses Statuts stattfindenden
Wahien werden mit absoluter Stimmenmehrheit
vollzogen. Ergiebt fich bei der ersten Abstimmung
weder eine absolute Stimmenmehrheit, noch Stimmen⸗
gleichheit, so werden diejenigen, welche die meisten
timmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu Wählenden auf die engere Wahl gebracht. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
Fünfter Titel.
Geschäftsjahr, Bilanz, Gewinnvertheilung,
v“ Reserbefonds.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Bilanz wird alljährlich auf den 31. Dezember gezogen, innerhalb der nächsten drei Monate von der Birekrion aufgestellt und zweien Deputirten des Kuratoriums, welchen der Präsident aus der Zahl
entweder der übrigen Mitglieder des Kuratoriums
“
der Betrag der verdienten Hypotheken⸗ und Grundschuldzinsen;
der Betrag der verdienten Zinsen der nach § 138&. gegebenen Darlehen;
der Betrag der Darlehnsprovi onen;
der Betrag der sonstigen Kebenleistungen der Schuldner, soweit sie nicht Kapitalbetra sind;
die von der Bank für das Geschäftsjahr zu zahlen⸗ den Pfandbriefzinsen;
die von der Bank für die nach § 13§æ. ausgegebenen Schuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen.
II. Dte Bilanz hat in gesonderten Positionen an⸗
zugeben A. unter den Aktiven:
a. den Gesammtbetrag der zur Deckung der Hypo⸗ thekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken, Grund⸗ schulden, Werthpaviere;
b den Gesammtbetrag der nach § 13 d. gewährten Darlehen unter Trennung der Kommunal⸗ und Klein⸗ bahndarlehen;
c. den Gesammtbetrag der rückständigen Zinsen der hypothekarischen und rundschuld⸗Darlehen, sowie die Gesammtbeträge der rückständigen Zinfen aus den unter b. bezeichneten Arten von Darlehen ;
d. den Gesammtwerth der Grundstücke der Bank hüee gfsonhenfer Angabe des Werths der Bank⸗ gebäude;
e die Gesammtbeträge der Bestände an Geld, an Wechseln und an Werthpapieren, unter ge⸗ sonderter Angabe des Betrages der eigenen Hypotheken⸗ pfandbriefe und Schuldverschreibungen der Bank;
f. den Gesammtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombardgeschäften;
8. den Gesammtbetrag der Guthaben bei Bank⸗
häusern. b B. unter den Passiven:
a. den Gesammtbetrag der im Umlauf befind⸗ lichen Hypothenpfandbriefe nach ihrem Nennwerth, bei verschteden verzinslichen Pfandbriefen den Ge⸗ sammtbetrag jeder Gattung;
b. den Gesammtbetrag der nach § 136d. aus⸗ gegebenen Schuldverschreibungen, unter Trennung der Kommunal⸗ und Kleinbahnobligationen und der verschieden verzinslichen Gattungen;
c. den Gesammtbetrag der Verbindlichkeiten der Bank aus der Annahme von Geld zum Zwecke der Hinterlegung.
III. Sind Hypothekenpfandbriefe zu einem geringeren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, so darf in die Aktiven der Bilanz ein Betra auf⸗ genommen werden, der vier Fünftheilen des Minder⸗ erlöses gleichkommt; von dem Mindererlöse ist der Gewinn abzuziehen, den die Bank durch den Rück⸗ kauf von Hypothekenpfandbriefen zu einem geringeren Betrag als dem Nennwerth erzielt hat. Der dem⸗ gemäß in die Bilanz eingestellte Aktivposten muß . zu mindestens einem Viertheil abgeschrieben werden.
In keinem Jahr dürfen die hiernach in die Bilanz aufgenommenen Aktivposten zusammen mehr betragen als das Doppelte des Ueberschusses, den die Se der Hypotheken und Grundschulden für das Bilanzjahr ergeben, wenn von ihnen die Pfandbrief⸗ zinsen und außerdem ein Viertheil vom Hundert der Gesammtsumme der Hypotheken und Grundschulden abgezogen werden; auch dürfen die bezeichneten Aktivposten zusammen nicht den Betrag des aus⸗ schließlich zur Deckung einer Unterbilanz bestimmten Reservefonds übersteigen. Die durch die Auszabe der Hypothekenpfandbriefe entstandenen Kosten, mit Einschluß der für die Unterbringung gezahlten Provisionen, sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jahres zu ver⸗ rechnen, in welchem sie entstanden sind. Ansprüche der Bank auf Jahresleistungen der Fypothekenschuldner für die auf das Bilanzjahr folgende Zeit dürfen nicht in die Aktiven der Bilanz aufgenommen werden. IV. Sind Hypothekenpfandbriefe zu einem höheren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden und hat die Bank auf das Recht verzichtet, die Lypothekenpfandbriefe jederzeit zurückzuzahlen, so ist der Mehrerlös, soweit er den Betrag von eins vom Hundert des Nennwerths übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzustellen. Die Bank darf über ihn während der Jahre, für welche die Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe ausgeschlossen ist, alljährlich nur zu einem der Zahl dieser Jahre entsprechenden Bruch⸗ theile verfügen. Die Verfügung ist ausgeschlossen, solange ein Mindererlös der unter dem Nennwerth ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe als Aktivposten in der Bllanz steht. Zur Tilgung eines solchen Mindererlöses, sowie zur Deckung des Verlustes, der für die Bank durch den Rückkauf von Hypotheken⸗ pfandbriefen entstanden ist, darf der Mehrerlös jederzeit verwendet werden. V. Die Bestimmungen unter III und IV gelten auch in Ansehung der nach § 13 d. ausgegebenen Schuldverschreibungen. 8
52
§ In dem Geschäftsbericht oder der Bilanz sind er⸗ sichtlich zu machen: 1) die Zahl der zur Deckung der Hypothekenpfand⸗ briefe bestimmten Hypotheken oder Grundschulden und deren Vertheilung nach ihrer Höhe in Stufen von 100 000 ℳ; 2) die Beträge, welche davon auf Hypotheken oder Grundschulden an landwirthschaftlichen und auf solche an anderen Grundstücken, auf Amortisations⸗ hypotheken und auf andere Hypotheken, auf Hypo⸗ theken an Bauplätzen und an unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten fallen; 3) die Zahl der Zwangsversteigerungen und die Zahl der Zwangsverwaltungen, welche in dem Ge⸗ schäftsjahr auf Antrag der Bank bewirkt worden sind, sowie die Zahl der in dem Geschäftsjahre bewirkten Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, an welchen die Bank sonst betheiligt war; 4) die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während des Geschäftsjahres Grundstücke zur Ver⸗ hütung von Verlusten an Hypotheken oder Grund⸗
oder der sonstigen Aktionäre einen Vorsitzenden zu⸗ geordnet, zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter tüfung wird die Bilanz vom Kuratorium vorläufig feestgesetzt, der Generalversammlung vorgelegt und von dieser, wenn keine Anstände vorhanden sind, ge. nehmigt, auch der Direktion und dem Kuratorium die Decharge ertheilt. 8 1 Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung kommen die Vorschriften der §§ 40, 261 des Handelsgesetzbuchs mit folgenden Maßgaben zur Anwendung. I. In der Gewinn⸗ und Verlustrech g getrennten Positionen aufzuführen: 2
betrag dieser Forderungen und die
ssichtlich der Rückzahlung der
schulden hat übernehmen müffen, sowie den Gesammt⸗ Verluste oder Gewinne, welche sich bei dem Wiederverkauf über⸗ vommener Grundstücke ergeben haben;
5) die Jahre, aus welchen die Rückstände auf die von den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden insen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres;
6) der Gesammtbetrag der im Geschäftsjahr er⸗ folgten Rückzahlungen auf die Hypotheken und Grund⸗ schulden, getrennt nach den Amortisation und den in anderer Weise erfolgten ückzahlungen;
7) die Beschränkungen, welchen sich die Bank hin⸗ Hypothekenpfandbriefe
8 8—
unterworfen hat, getrennt nach den einzelnen Gattungen der Hypothekenpfandbriefe.
Die unter Nr. 3—5 bezeichneten Angaben sind ge⸗
trennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grund⸗ stücken, sowie getrennt nach den Hauptgebieten zu machen, auf welche sich die Geschäftsthätigkeit der Hypothekenbank erstreckt. In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn⸗ und Verlustrechnung find der Mehrerlös und der Minder⸗ erlös anzugeben, welche in dem Geschäftsjahre durch Ausgabe von Hypotheken⸗Pfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwerth entstanden sind.
Die Bestimmungen des Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 7. sowie des Abs. 3 finden in Ansehung der nach § 13d gewährten Darlehen und ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen entsprechende Anwendung. Giebt die Bank gemäß § 25 Abs. 2 für solche Kleinbahn⸗ darlehen, die gegen Verpfändung der Bahn, und für solche, die gegen Uebernahme der Garantie durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes gewährt sind, gleichartige Schuldverschreibungen (leigbabn⸗Oeli⸗ gationen) aus, so sind die Gesammt eträge der Darleben der einen und der anderen Art in dem “ oder in der Bilanz ersichtlich zu machen.
§ 53.
Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender⸗ halbjahres hat die Bank gemäß § 23 des Hypotheken⸗ bankgesetzes einen Halbjahrstatus, betreffend die Hypo⸗ theken⸗Pfandbriefe und Schuldverschreibungen, sowie über die in die Register eingetragenen Hypotheken, Grundschulden, Darlehnsforderungen, Werthpapiere und das in der Verwahrung des Treuhänders be⸗ findliche Geld im Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen.
§ 54.
Der aus der festgestellten Bilanz sich ergebende Ueberschuß der Aktiva über die Passiva bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Ist in dem Ueberschuß ein Betrag enthalten, der srfolge der Ausgaben neuer Aktien über pari erwachsen st, so fließt dieser Betrag in den Reservefonds.
Der danach verbleibende Reingewinn wird wie folgt vertheilt:
a. 10 % des Reingewinns fließen dem Reserve⸗ fonds zu. Diese Ueberweisung hört auf, sobald und so oft der Reservefonds den fünften Theil des ein⸗ gezahlten Aktienkapitals erreicht;
b. von dem Rest erhalten die Aktionäre eine Dividende bis zu 4 % des Aktienkapitals;
c. von dem etwaigen Ueberschuß bezieht die Direk⸗ tion und das Kuratorium je 10 % Tantiême;
d. der verbleibende Rest bleibt zur Verfügung der Generalversammlung. Falls dieselbe außerordentliche Rücklagen beschließen sollte, so sind die Tantioömen des Kuratoriums und der Direktion unter Berück⸗ sichtigung dieser Rücklagen zu berechnen.
585.
Die Dividende wird nach Genehmigung der Bilanz alljährlich spätestens am 1. Juli an den Präsentanten des Dividendenscheines gegen Ablieferung desselben an der Hauptkasse zu Berlin und an anderen bekannt gemachten Orten gezahlt.
E
§ 56.
Bilanz, sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsbericht der Direktion und mit den Bemerkungen des Kuratoriums gedruckt mindestens zwei Wochen vor dem Ablaufe der nach § 45 Abs. 6 für die Hinterlegung der Aktien ke⸗ stimmten Frist in dem Geschäftslokal der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Spätestens zu demselben Zeitpunkt ist jedem Aktionär, der es verlangt hat, ein Exemplar der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie des Geschäftsberichts zu⸗
zusenden.
Ferner kann jeder Inhaber eines Hypotheken⸗ Pfandbriefes sowie einer nach § 13d ausgegebenen Schuldverschreibung, welcher dies bis zum Schlusse des Geschaͤftsjahres, für welches der Bericht gegeben wird, beantragt, später aber nur soweit der Vor⸗ rath reicht, die Zusendung eines Druckexemplars gegen Zahlung von 50 ;₰ und Ersatz der Portokosten verlangen.
Bilanz⸗ und Gewinn⸗ und Verlustrechnung werden nach erfolgter Genehmigung im Reichs⸗Anzeiger ver⸗ öffentlicht. 8
Der Reservefonds ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes der Gesellschaft be⸗
stimmt; derselbe wird mit dem übri en . vermögen als ein Theil desselben ve esenschah. daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Ein⸗ nahmen der Preußischen Hypot eken⸗Aktien⸗Bank zu. 8 Sechster Titel. Sttaatsaufsicht 827 Treuhänder.
Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind di 8 mungen des vanetbekezantsesde emszache,Befüe
Bei der Bank ist ein Treuhänder und ein Stell⸗ vertreter desselben durch die Aufsichtsbehörde zu be⸗ stellen. Die Bestellung erfolgt durch die Aufsichts⸗ behörde nach Anhörung der Hypothekenbank.
Der Treuhänder hat gemäß den Bestimmungen des Fögbezenbangesehas darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe und Schuldverschreibungen vorhanden ist, und daß die zur Deckung dienenden Hypotheken, Grundschulden, Werthpapiere, Darlehnsforderungen in die Register eingetragen werden.
Er hat die Hypothekenpfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen mit der Bescheinigung der Deckung und der Eintragung in die Register zu versehen und die Dokumente über die in die Register eingetragenen Forderungen sowie die eingetragenen Werthpapiere und das zur Deckung dienende Geld unter Mit⸗ verschluß der Bank zu verwahren. Im übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Treu⸗ händers nach dem Hypothekenbankgesetze.
Siebenter Titel. Auflösung g. Liauibation. 8
flösung der Preußischen Hypotheken⸗Aktien Bank findet in den im Handelsgesetzbuch bezeichneten Fällen statt.
In einer Generalversammlung, welche ü Auflösung der SeSe Beschluß fassen soll, müssen wenigstens drei Viertel saͤmmtlicher Aktien vertreten sein. 1
Ist die erste zur Faffung des Auflösungsbeschlusses berufene Generalversammlung wegen Unvollzähligkeit der vertretenen Stimmen nicht beschlußfähig, so wird eine zweite Generalversammlung berufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen be schlußfähig ist. Hierauf ist in der Einladung zur zweiten Generalversammlung ausdrücklich hinzuweisen.
In jedem Falle kann der Auflösungsbeschluß nur mit einer Mehrheit der in der betreffenden Generalversammlung bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen gültig ge⸗ faßt werden.
Nach Auflösung der vesssäsche Hypotbeken⸗Aktien⸗ Bank dürfen neue hypsthe arische und Grundschuld⸗ Darlehen nicht mehr gewährt, auch Hypotheken⸗ Pfandbriefe und Schuldverschreibungen nicht mehr ausgegeben werden. dation durch die Direktion Aufsicht des Kuratoriums.
Nach beendetem Liquidationsgeschäft geschieht die Legung der Schlußrechnung, Decharge an die Direktlon b nach Deckung der Schulden verbleibenden Ueberschusses an die Aktionäre gegen Rückgabe der Aktien und Dividendenscheine.
Beträge, die binnen sechs Monaten, vom Tage der eröffneten Bekanntmachung an gerechnet, nicht ab⸗ eboben werden, sind auf Kosten d
mpfänger zu deponieren. 8
3 Achter Titel. Uebergangsbestimmungen.
Die Vorschriften des § 19 über die Qualität der zur Deckung zu verwendenden Hypotheken finden auf die vor dem 1. Januar 1900 erworbenen Hypotheken keine Anwendung.
Die Vorschriften der §§ 51, 52 finden erst auf die Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie den Geschaͤftsbericht für das Geschäftsjahr 1900 An⸗ wendung.
Soweit dies Statut keine Bestimmungen trifft, finden die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des
unter
Handelsgesetzbuchs und des Hypothekenbank⸗ Gesetzes
Anwendung.
§ 62. Das Kuratorium wiro ermächtigt, alle die Fassung betreffenden Aenderungen des Statuts, welche der Registerrichter für erforderlich erachtet, mit rechts⸗
verbindlicher Kraft für die Gesellschaft festzustellen.
[69274)
in Am
erlangen, bisher vergeblich gewesen.
Besitz befinden, und die Besitzer dieser Aktien
atzungen der unter seiner Führung zu bildenden Vereinigun
ländischen verlautbart hat.
sämmtlicher deutscher A Wir richten deshalb an alle deutschen Vereinigun Fsseiaen ividendenscheinen, ividendenschein, vom 3. Dezember d. J. ab
zu hinterlegen. Gleichzeitig mit den Aktien
werden wird. Bankhause Robert Warschauer & Co. in E Berlin, den 28. November 1900.
Berliner Handels-⸗Gesellschaft.
Vereinigung deutscher Besitzer der mit 6 % Jahresdividende garantirten Actien (Serie JI. III, IY und v)
der Niederländischen Südafrikanischen Eisenbahn⸗Gesellschaft 3 sterdam. Die Englische Regierung hat das gesammte Eigenthum der Niederländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Süd⸗Afrika in Beschlag und Benutzung genommen.
Gesellschaft jede Einnahmequelle abgeschnitten ist, sind alle Bemühungen der Verwaltung, Vorschüsse zur Bezahlung der laufenden Obligations⸗Zinsen und der sonstigen Ausgaben von der Englischen Regierung zu
Südafrikanischen Wiewohl dadurch der
In unserer Eigenschaft als Emissionshäuser der Aktien der Gesellschaft sind wir bisher unaus⸗ gesetzt für die Interessen der Aktionäre bemüht gewesen. Um den wirksamer zu gestalten, erscheint es erforderlich, festzustellen, welche Aktien sich zur gemeinsamen Wahrung ihrer Rechte zu vereinigen. 82 dem Ende sind wir zu einem durch Zuwahl zu ergänzenden Comité zusammengetreten, welches die
Schutz der deutschen Aktionäre aber
gegenwärtig in deutschem
von deutschen Besitzern der mit 6 % garantirten Actien der Nieder⸗ Üüdafrikanischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Amsterdam Gemäß Artikel 1 dieser Satzungen sind nur diejenigen deutschen Besitzer von Aktien der I., III, IV. und V. Serie zum Beitritt zu der Vereinigung berechtigt, welche den Nachweis führen, daß ihre Aktien vor dem 1. Dezember 1900 in deutschem Besitz gewesen sind. Zur 1een der deutschen Interessen durch das Comité ist der unverzügliche Beitritt möglichst ionäre zu dieser Vereinigung von größter Bedeutun Beiiter der vorgedachten 8 bis zum 31. Dezember 1900 beizutreten und zu dem Ende ihre Aktien mit sämmtlichen dazu also auch mit
Attien die Aufforderung, der das Geschäftsjahr 1899 ausgegebenen Super⸗
der Berliner Handels⸗Gesellschaft oder
dem Bankhause Robert Warschauer & Co. in Berlin nd die Beläge einzureichen, durch welche wird, daß die Aktien sich vor dem 1. Dezember 1900 in deutschem Besitz befunden legern werden dagegen Zertifikate ausgehändigt, deren Lieferbarkeit an der Berliner Börse beantragt
glaubhaft gemacht
aben. Den Hinter⸗
Formulare für die Beitrittserklärungen können bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft und de mpfang genommen werden. der Beitritt nur noch mit ausdrücklicher Bestts h des Comités zulässig.
Nach dem 31. Dezember 1900 ist
Robert Warschauer & Co
seetreffenden
von mindestens drei Vierteln
Es erfolgt vielmehr die Liqui⸗ 8
die Ertheilung der 8 und Vertheilung des *
N. 285.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Endelseh Güterrechts⸗, Vereins⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗, Muster⸗
muster, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und Fahrplan⸗B nen enthalten sind, erscheint auch in einem be
Beschreibung beigefügt.
Eingetrogen für
verzeichniß: Brot, Biscuits und “
zum Deuts
Sechste Beilage
1 8
en Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 30. November m
Sasht e-bücbe ier.. Afxensasü. bremerP unsh
Central⸗Han
Das Central⸗
ekanntmachungen der deutschen Eisenba
Handels⸗Register für das Deutsche Rei Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Rei
und Börsen⸗Registern, ondexen Blatt unter dem Titel
1900
über Waarenzeichen, Patente, Gebrauchs⸗
dels⸗Register für das Deutsche Reich.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Dentsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der
kann durch alle Post⸗Anstalten, für s⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. “
In
Bezugspreis beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Sseee. für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
— Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nru. 285 A., 285 B. und 285 C. ausgegeben.
Waarenzeichen.
(Reichsgesetz vom 12. Mai 1894.) Verzeichniß Nr. 95.
908. L. 3340. Klasse 23.
H 7 ieia Eingetragen für Lehmaun & Neumeyer, Nürn berg, zufolge Anmeldung vom 9. 6. 1900 am 30. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb 3 aarenverzeichniß: Klosets (jedoch ohne Klosetpapierhalter),
Badewannen, Babeöfen, Waschtische, Wandbrunnen und deren Bestandtheile. Der Anmeldung ist eine
Nr. 46 309. H. 6052. Klasse 24.
Patronen-Matratze
Eingetragen für Julius Henel vormals C. Fuchs, offene Handelsgesellschaft, Breslau, zu⸗ folge Anmeldung vom 3. 8. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Kaufhaus. Waarenverzeichniß: Matratzen. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. 46 310. H. 6102. Klasse 25.
C. W. H. Höner, Hamburg, Bankstr. 68 zufolge Anmeldung vom 24. 8. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Saiten. Waarenverzeichniß: Saiten.
Nr. 46 311. B. 6596. Klasse 25.
The Richard B.
Eingetragen für Geo. Borgfeldt & Co., Berlin, mfolge Anmeldung vom 1 5. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Mund⸗ harmonikas. Waarenverzeichniß: Mundharmonikas.
Nr. 46 312. Sch. 3952. Klasse 262.
88
Eingetragen für Schülke & Mayr, Hamburg, zufolge Anmeldung vom 4. 4 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Fabrikation bezw. Vertrieb nach⸗ genannter Waaren. Waarenverzeichniß: Desinfektions⸗ mittel, Stearin, Fleischwaaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Anchovis, Kaviar, Sardellen, Fisch⸗ konserven, Gemürekonserven, Früchte und Frucht⸗ konserven, Fruchtsäfte, Fruchtessenzen, Butter. Speise⸗ fett, Speiseöl, Margarine, Schmalz, Rosinen und getrocknete Früchte jeder Art. Parfümerien, kosmetische Präparate, unter besonderem Ausschluß von Seifen und seifenhaltigen Präparaten. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. 46 313. N. 1541.
6c.
tmermaemt
SCRUTZHARKæE. Eingetragen für Nanmlooze Vennootschap Hollandsche HMelksnikerrabriek, Am⸗ sterdam; Vertr.: C. Gronert. Merlin, Luisenstr. 42, zufolge Anmeldung vom 29 8 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Fabrskafion und Vertrieb von Milchzucker. Waarenverzeichniß: Milchzucker.
Nr. 46 314. W. 3293. Klasse 26 d.
Wolffs China-Zwieback
Eingetragen für Rudolf Wolff, Fürstenwalde a. d. Spree, zufolge Anmeldung vom 31. 8 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Brot, Biscuits und Zwieback. Waaren⸗
Nr. 46 215. B. 6765. Klaffe 26d.
——
Eingetragen für Robert Berger, Pößneck, zu⸗ folge Anmeldung vom 3. 7 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb nach⸗ benannter Waaren. Waarenverzeichnis: Chokoladen, Bonbonswaaren und sonstige Zuckerwaaren mit be⸗ sonderem Ausschluß von Cakes, Biscuits und son⸗ stigen Backwaaren dieser Art. .
Nr. 46 316. T. 1871. Klasse 27.
U. Lenbach 1. I.
Eingetragen für Leonhardt Tripß, Bayreuth. zufolge Anmeldung vom 13. 8. 1900 am 31. 10. 1900, Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb nachge⸗ nannter Waare. Waarenverzeichniß: Zeichenpapier. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. 46 317. K. 5522. Klasse 27.
Eingetragen für Klickermann & Co., Dresden, Wettinerstr. 19, zufolge Anmeldung vom 8 9. 1900 am 31. 10 1900. Geschäftsbetrieb: Vertrieb nach⸗ genannter Waaren. Waarenverzeichniß: Brief⸗, Post⸗, Billetpapier.
Nr. 46 318. J. 1304. Klasse 27.
Triumph
Eingetragen für Illert & Ewald, Gr. Stein⸗ heim⸗Hanau, zufolge Anmeloung vom 8. 8. 1900 am 31. 10 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachgenannter Waare. Waarenverzeichniß: Glacépapier. Der Anmeldung ist eine Beschreibung
beigefüat. Nr. 46 319. N. 1526. Klasse 38.
Nehens duftende Bläfrer
Eingetragen für Carl Neher, München, Maxi⸗ milianspl. 18, zufolge Anmeldung vom 28. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachbenannter Waaren. Waarenverzeichniß: Zigarren, Zigaretten und Rauchtabacke.
Nr. 46 320. P. 2479.
LIFE BUOD
Eingetragen für John Player & Sons Limited, Nottingham (England); Vertr.: A. Rohr⸗ bach, M. Meyer u W. Bindewald, Erfurt, zufolge Anmeldung vom 4. 8. 1900 am 31. 10. 1900. Ge⸗ chäftsbetrieb: Tabock⸗, Zigarren⸗ und Ztaaretten⸗ fabrik. Waarenverzeichniß: Rauch⸗, Kau⸗, Schnupf⸗ taback, Zigarren und Zigaretten. Nr. 46 321. E. 2364. Klasse 42.
Klasse 38.
Doms⸗
31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Exvort⸗ und Im⸗ portgeschäft. wollene, seidene Gerwsebe und Litzen, Leinen⸗Gewebe, wollene, baumwollene, seidene und leinene gewirkte
Waaxenver zeichnis: Wollene, baum⸗
Waaren (Unterzeuge, Struüͤmpfe, Shawls), Eisen, Stahl, Kupfer, Blei, Nickel, Neusilber in Barren, Stangen, Platten, Blechen und Draht, Messer⸗ schmiedswaaren, Nadeln, Nägel, Stifte, emaillierte und verzinnte Metallgußwaaren, Knöpfe, Zündhölzer, Lichte, Seife, Täschnerwaaren aus Leder und anderen
Klasse 2.
5
Klasse 14.
Stoffen (Börsen, Geldtaschen, Reisetaschen), Taschen⸗ uhren. Wand⸗ und Standuhren, Zement, Bänder „Tinkturen, Schlösser, Lampen und Lampenbrenner, Anilinfarben, chemische Farben, Farbbolzextrakte, Maschinentheile, Nähmaschinen, Schreibmaschinen, Milch, Theae, Bonbons, Wein, Roh⸗Taback, Rauch⸗, Gummischuhe, Regen⸗ und Sonnenschirme, Gold⸗ leisten. Brosig, Todenwart a. — Werra, zufolge An⸗ Brosi- Waarenverzeichniß: Schnupfpulver. Der An⸗ Nr. 46 323. S. 3190. Klasse 2. Apotheker Sel's baze 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Nr. 46 324. S. 3191. Klasse 2. 9 82 „ ; Agocheker Selrs Butreiniunosthee 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Nr. 46 325. S. 3192. Klasse 2. - 9 8 „ Anotheker Selts Unipersab-Heilsalbe 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Ver⸗ trieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Nr. 46 326. R. 3646. Eingetragen für Rosen⸗ vom 4. 9. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Waarenverzeichniß: Mittel zum Abtöten von Schimmel⸗ Nr. 46 327. B. 6953. Klasse 5. Mon lrie vom 1. 10. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachgenannter Waare. Nr. 46 329. A. 2411. Eingetragen für J. folge Anmeldung vom 26. 4. 1900 am Zwirnerei und Näh⸗ fadenfabrik. Waaren⸗ Häkelgarne, Strick⸗ garne, Nähgarne,
aus Wolle, Baumwolle, Seide, Sammt und Plüsch, Zucker, Broazefarben. Fette, Häute, Leder, Rauch⸗ Kau⸗ und Schaupf⸗Taback, Fensterglas, Spiegelglas, Nr. 46 322. B. 6803. meldung vom 18. 7.1900 „ fholilt am 31. 10. 1900. Ge⸗ 2 len V schäftsbetrieb: Fabrik 0 vSb-b meldung ist eine Be⸗ Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen (Nieder⸗ Verbandstoffe. Der Anmeldung ist eine Beschreibung Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen (Nieder⸗ Pharmazeutische Präparate. Der Anmeldung ist Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen (Nieder⸗ Pharmazeutische Präparate. Der Anmeldung ist eine zweig & Baumann, Herstellung und Vertrieb und Pilzbildungen. Der Eingetragen für Auguste Berger v. Lengerke, Waarenverzeichniß: Puderbehälter, Puderbeutel, Anner, Reut. 31. 10. 1900. Ge⸗ an verzeichniß: Ge⸗ Stopfgarne. Der Anmeldung ist eine Beschreibung
Eingetragen für Theodor Drescher, Görlitz, zu folge Anmeldung vom 19. 9. 1900 am 31. 10. 1900 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nach⸗ benannter Waare. Waarenverzeichniß: Bleichmittel Nr. 46 330. N. 1535. Klasse 16 a.
Eingetragen für Norddeutsche
Pomril Com⸗ pagnie, G. m. b. H., Hamburg, Frankenstr. 30 32, zufolge Anmeldung vom 15. 8. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetriep: Fabrikation bezw. Vertrieb nach⸗
genannter Waaren. Waarenverzeich⸗ niß: Bier, Wein, Most, Spiri⸗
tuosen, Mineral⸗⸗ wässer, Fruchtsäfte. Nr. 46 551. L. 3227. Klasse 16 P.
Herzblut
Eingetragen für Levi & Co., Nürnbera am Plerrer, zufolge Anmeldung vom 26. 9. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Destillerie, Liqgueur⸗ und Spirituosenfabrik. Waarenverzeichniß: Spiri⸗
tuosen. Klasse 16 b.
Nr. 16 332. Sc. 7081.
Schoecbel
Eingetragen für C. A. Schoebel, Blasewitz, Deeehs 11, zufolge Anmeldung vom 18. 6.1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Wein, Liqueuren, Zizarren und Zigaretten. Waaren- verzeichniß: Wein, Liqueure und andere Spirituosen, Speiseöle, Zigarren und Zigaretten. Der Anmel⸗ 8 dung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. 46 333. B. 6772.
STRUB
Eingetragen für Blankenhorn & Co., St. Ludwig i. Elsaß, zufolge Anmeleung vom 3 7. 1900 am 31. 10 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und, Vertrieb von Stillweinen und Schaumweinen. Wagsrenverzeichniß: Stille Weine und Schaumweine.
Nr. 46 334. B. 6742. Klaffr 20 b.
Klasse 16 b.
ꝙ
Eingetragen für Richt. Bouncken, Hamburg, Hermannstr. 34, zufolge Anmeldung vom 23. 6. 1900 am 31. 10. 1900 Geschäftsbetrieb: Export. Waarenverzeichniß: Ceresin, Parasfin, Stearin, Wachs und Gemische derselben, sowie Lichte und Kerzen aus diesen Materialien.
Klasse 23.
Nr. 46 335. H. 6150.
Eingetragen für Gottfried Hagendorf, Trebbin, zufolge Anmeldung vom 10. 9. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Pampen für Luftreifen von Fahrzeugen jeder Art. Waarenverzeichniß: Pumpen für Luftreifen von
Fahrzeugen. Nr. 46 336. Sch. 4119. Klasse 23.
Corhina
ngetragen für Richard Scholze, Dresden, 28 zufolge Anmeldung vom 20. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zahl⸗ und Spielbrettern. Waaren⸗ verzeichniß: Zabl“ und Spielbretter. Nr. 46 557. W. 3245. Klasse 23.
Eingetragen für Wilh. Wiegard & Co., Ge⸗ . m. beschr. Haft,, Oelde i. W., zufolge nmeldung vom 16. 7 1900 am 1. 11. 1900. Ge⸗ schäftsbetrieb: Vertrteb von Millchzentrifugen.
wieback.
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Wurmtuchen, Arzneipastillen, Arznei⸗Extrakte und waaren, rohe und verarbeitete, Maschinen und Lampenglecken und „Zylinder, Strohgeflechte,
Eingetragen für Otto
is äparate. 7 chemischer Präpara Dno Brosig Todenwart 5 /Weres
schreibung beigefügt.
bayern), zufolge Anmeldung vom 30. 7. 1900 am beigefügt.
bayern), zufolge Anmeldung vom 30. 7. 1900 am eine Beschreibung beigefügt.
bayern). zufolge Anmeldung vom 30. 7. 1900 am Beschreibung beigefügt.
Cassel, zufolge Anmeldung
der nachbenannten Waare.
Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt. Dresden⸗A., Stephanienstr. 5, zufolge Anmeldung Puderquasten und Puder.
Ungen t. Württ., zu⸗
gbetrteb: zwirnte, baumwollene beigefügt.
Waarenverzeichniß: Milchzentrifugen.