in der Herabsetzung des Zinssußes, oder man geht in der anderen
ichtung — man laßt die Leute zu einem solchen Zinsfuß so lange in Frieden, als es geht. In Frankreich existiert eine große Zabhl kleiner Rentner, die von ihren Konfolzinsen bequem leben können. Dieser Vortheil ist unter Umständen sehr viel größer, als wenn der Staat ein paar Millionen an Zinsen spart; denn bei einem Staat kommt es auf den allzemeinen Kredit an, und dieser Kredit drückt sich aus in dem Kurse. Die Erklärung des Staatssekretärs, daß er diese Operation nur als eine vorübergehende betrachte, begrüße ich mir einer gewissen Befriedigung. Worauf es uns EW ist eigentlich nicht sowohl der vorübergehende Gewinn, als die Innehaltung eines einheitlichen, konsequent durchgeführten Prinzips sowohl im Reich als in den Einzelstaaten, und wenn wir einmal das Prinzip der dreiprozentigen Konsols angenommen haben, so halte ich es für richtig, das fortzusetzen. Ich kann die Ansicht nicht theilen, daß man mit amortisahlen Konsols besser wegkäme. Dem Publikum ist es im Großen und Ganzen ganz gleichgültig, ob es die Aussicht hat, in 40, 50. oder 60 Jahren ein Papter wieder zurückzubekommen. Die Unbeguemlich⸗ keiten des Durchsehens der Listen sind viel, viel größer als diese Moöglich⸗ keit. Ich suche den Unterschied zwischen den amortisablen Papieren und den Konsols auf einem anderen Gebiete, und deshalb wundert es mich, daß der Abg. Richter, der sonst auf diesem Gebiete ganz besonders feinfüblig ist, es nicht gesagt hat. (Die weiteren Ausführungen des Redners über diesen Punkt bleiben auf der Journalistentribüne un⸗ verständlich.) Der Abg. Dr. Arendt geht zu weit, wenn er mit einer Apotheose der Verbrüderung zwischen Frankreich und Deutschland auf dem Wege der Doppelwährung über Transvaal hinweg ge⸗ schlossen hat. Aber interessant war es mir, daß der Graf Kanitz den Satz aufgestellt hat, daß Amerika heute unendlich wichtig und mächtig ge⸗ worden sei. Er hat bedauert, daß wir uns nicht dagegen webren können. Allerdings, hieß es weiter, sei unsere Börse zu schwach. Ich kann beide Thatsachen zugeben. Ich kann auch die Konsequenz su⸗ geben, daß es uns ungeheuer schwer wird, uns gegen das übermächtige Amerika zu wehren. Aber wer ist denn daran schuld? Die Organi⸗ sationen, die Sie (nach rechts) geschaffen haben. Sie haben die Organisationen, mit welchen man sich am besten gegen andere Staaten vertheidigen konnte, in der sich die inländische Kraft des Landes zu konzentrieren pflegt, — Sie haben diese Organisationen und ihre Aktions⸗ fähigkeit seit Jahren systematisch durch die Börsengesetzgebung unter⸗ bunden, und nun wundern Sie sich, nachdem Sie die Konzentration des Geschäfts auseinandergesprengt haben, daß die Börse hinausgeht. Herr Büsing sagte, es läge eine gewisse Gefahr darin, daß diese 80 Migionen plötzlich zurückkommen. Herr Richter hat das als eine Unmöglichkeit bezeichget. Unmöglich ist das nicht. Wir haben oft genug gesehen, daß dergleichen finanzielle Transaktionen durch politische Bewegungen unterstützt wurden. Wir haben selbst ver⸗ sucht, die russischen Papiere anzugreifen, und wir würden Ruß⸗ land geschadet haben, wenn nicht die französische Börse die Sache plaziert hätte. Frankreich konnte die russischen Papiere nur aufnehmen, weil es sich der italienischen entledigte, und wir konnten damals einen großen Theil dieser italienischen Papiere bei uns unterbringen. Die Frage, die hier eigentlich zur Diskussion steht, ist nur die: Ist es richtig gewesen, diese Anleihe in Amerika zu plazieren, um dafür Gold zu erlangen? Ich glaube nicht, daß diese Frage so ungeheuer wichtig ist; ich glaube, wir sind in Bezug auf unsere Industrie und unseren Handel wieklich so stark, daß die Frage, ob man die 80 Millionen so oder so behandelt, im Interesse unseres Landes keine Rolle spielt. Wir sind wirklich — und ich halte es für nothwendig, das zu erklären — ein wohlorganisiertes — und wir brauchen uns vor der 80 Millionen⸗Anleihe nicht zu ürchten.
Abg. Lucke (b. k. F.): Ich glaube es dem Abg. Büsing gern, daß die Hochfinanz bei Geldgeschäften keineswegs patriotische, ja selbst keine nationalen Beklemmungen empfindet. Mögen die deutschen Banken, welche die exotischen Papiere auf den Markt gebracht haben, immerhin bona fide gehandelt haben, thatsächlich sind dem deutschen Volke durch die exotischen Papiere Milliarden entzogen worden. Die nationalen Kreise, welche mit den Finanzleuten nicht identifiziert werden dürfen, sind von der amerikanischen Anleihe wenig erbaut. e 80 Millionen⸗Anleihe hätte auch im Inlande aufgelegt werden önnen.
Abg. Büsing: Die theoretische Möglichkeit des Zurückströmens der amerikanischen Anleihepapiere hat der Herr Schatzsekretär selbst zugegeben. Er hat sogar zugeben müssen, daß ähnliches früher passiert ist. Auch Herr Richter wird in diesem Punkte seine Meinung durch die Debatte korrigiert gesehen haben. Ich bleibe dabei, daß die for⸗ melle Einführung dieser Schatzanweisungen an der deutschen Börse ein großer Fehler war.
Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) verbreitet sich über die Lage der Landwirthschaft, die durch die Wirthschaftspolitik der letzten zehn Jahre außer Stand gesetzt worden sei, höhere Löhne zu zahlen, ob⸗ wohl die Landwirthe gern höhere Löhne zahlen würden, weil sie 818. daß ihre Arbeiter bei der Ernte schwerere Arheiten verrichten müßten als die Industriearbeiter. Im Anschluß hieran kritisiert Redner noch das Börsenspiel, insbesondere das Ultimo⸗Termingeschäft.
Damit schließt die Berathung.
In der ersten Berathung der Uebersicht der Reichs⸗ Ausgaben und Einnahmen für das Rechnungsjahr 1899 bemerkt der
Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Indem die verbündeten Regie⸗ rungen uns diese Uebersicht übergeben, bitten sie uns um die nachträg⸗ liche Genehmigung aller Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben. Die Etatsüberschreitungen sind regelmäßig die Veranlassung zur Erörterung, ob das Etatsrecht des Reichstages verletzt ist. Auch in diesem Jahre ist der Antbeil der Ueberschreitungen weitaus der größte an der Gesammtmehrausgabe. Bei den außeretatsmäßigen Ausgaben liegen die Dinge etwas anders, und nachdem in dieser Session sich herausgestellt hat, daß über die Frage, ob gegenüber einer solchen Ausgabe nachträgliche Genehmigung genüge, oder In⸗ demnität ertheilt werden muß, sich Meinungsverschiedenheiten herausgestellt haben, von denen selbst der Bundesrath nicht frei⸗ geblieben ist, erscheint es erforderlich, sich diese Posten von nun ab genauer anzusehen. Von der Schlußsumme für 1899 sind etwa t oder 15 Millionen außeretatsmäßige Ausgaben. Das ist kein hoher Betrag. Aber während sonst diese Ausgaben im einzelnen ganz winzige Posten darstellen, haben wir es hier thatsächlich auch mit Posten zu thun, für die wir die Nachsuchung der Indemnität zu ver⸗ langen berechtigt sind. Um einen Pelt von 10 000 ℳ wird man den Reichstag nicht einberufen, auch wenn seine sofortige Veraus⸗ gabung ohne Etatsgrundlage nothwendig war. Für einen Posten, wie die Ausgaben für die China⸗Expedition, aber hätte der Reichstag unzweifelhaft einberufen werden müssen. Diese Frage muß ex aequo et bono, daneben aber nicht vom Standpunkte der Bequemlichteit des einen oder des anderen Faktors, sondern lediglich vom Stand⸗ punkte des Budgetrechts des Reichstages entschieden werden. Bei der Instandhaltung der Schiffe auf den Wersten beträgt die Ueber⸗ chreitung 1 200 000 ℳ, bei den Magazinbeständen ist eine Mehr⸗ ausgabe zur Auffüllung von 500 000 ℳ angegeben. Bei beiden Posten st es mir zweifelhaft, ob sich die Verwendung mit dem Dispositiv des Etats deckt, und die Rechnungskommission wird genau zu prüfen haben, ob es sich hier nicht um außeretatsmäßige Ausgaben handelt, für die Indemnität nachgesucht werden muß. Auch bei den außeretatsmäßigen Ausgaben 18 insbesondere beim Militär. Etat Posten aufgeführt, so für ein Laboratorium in Metz 7000 ℳ für die Projektausarbeitung, die zu starken Zweifeln anregen, ob nicht das Etatsrecht des Reichs⸗ tages hintangesetzt worden ist. Wir haben jedenfalls mit dem größten Argwohn darüber zu wachen, daß unser Recht respektiert wird. Die Rechnungskommission wird auch zu untersuchen haben, ob eine sichere Grenze ausfindig gemacht werden kann, binter welcher die Noth⸗ wendigkeit der 7-, . der Indemnität beginnt.
Unter.Staatssekretär im Reichs⸗Schatzamt Dr. Aschenborn: Mit der Amregung des Vorrepners können wir uns nur einverstanden erklären. Gerade diefe Uebersicht beweist ja, wie unsererseits auf die Wahrung des Rechts des Reichstages Bedacht genommen wird. Die
88 88
Berechtigung zu außeretatsmöͤßigen Ausgaben will er dahin geregelt Vfüls daß ber unvorhergesehene, nnen adbark und nicht erhebliche Ausgaben unter diesen Begriff fallen. Ich unterschreibe diese Voraus⸗ setzungen. Allerdings fäallt die China. Vorlage unter diese Bedingungen nicht ohne weiteres. Ueber die einzelnen Posten wird in der Kom⸗ mission jede Auskunft gegeben werden.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Ich bedaure, daß der Kollege Bachem diese Gelegenheit nicht benutzt bat, die verbündeten Fe cegeht zur endlichen Vorlegung des vielgerühmten Komptabilttätsgesetzes für das Reich aufzufordern, wie wir es seit einigen Jahren in Preußen haben. Bei der freundlichen Stimmung, die jetzt zu herrschen scheint, wäre doch alle Aussicht auf Erfüllung dieses Wunsches vorhanden, wenn das Zentrum ihn äußerte. Die Rechnunge⸗ und die Budgetkommission müssen den ewigen Nachbewilligungen einen Riegel vorschieben und die bekannten Uebertragbarkeits⸗ und Deckuage vermerke bei einer großen Anzahl von Etatspositionen auf ihre Berechtigung nachprüfen.
Unter⸗Staatssekretär im Reichs⸗Schatzamt Dr. Aschenborn: Auch mit dieser Nachprüfung können wir nur einverstanden sein. Jedenfalls ist von sämmtlichen betheiligten Ressorts stets optima fide vorgegangen worden. 8
Akg. Rickert (fr. Vgg.): Die Prüfung der Rechnungen ist viel wichtiger als man glaubt. Der Reichstag hat ihr bisher nicht die genügende Aufmerksamkeit geschenkt. Es sollte mich sehr freuen, wenn das anders würde. Auf die einzelnen Fälle gehe ich bei der vorgerückten Stunde nicht ein. Die Etatzüberschreitungen der Marine⸗Verwaltung erfordern eine besondere Prüfung. Mit den Uebertragsvermerken sollte sparsamer umgegangen werden. Der Reichskanzler und mit ihm der Reichs⸗Schatzsekretär muß den einzelnen Ressorts den Daumen auss Auge drücken und der Reichstag muß seinerseits dem Reichs⸗Schatzamt den Rücken stärken.
Direktor im Reichs ⸗Marineamt Perels erwidert, daß die Marineverwaltung formell richtig verfahren sei. Sie habe keinen Anlaß, irgend etwas zu verschleiern oder zu verdunkeln. In der Kom⸗ mission würden weitere Erläuterunzen erfolgen.
Abg. Richter dankt dem Abg. Dr. Bachem für seine An⸗ regungen. Wegen der gewöhnlichen Unterscheidung zwischen Etats⸗ EC und außeretatsmäßigen Ausgaben könne vielleicht jetzt gleich bei der China⸗Vorlage der Anfang gemacht werden. Ohne ersichtlichen Anlaß sei dem Panzerschiff „Karl der Große“ eine Aus⸗ gabe aufs Konto gesett worden, soraß es scheine, als ob die Forderung einfach ausgeloost worden wäre.
Direktor im Reichs⸗Marineamt Perels versichert nochmals, daß die Etatüberschreitungen selbstverständlich noch eingehender be⸗ gründet werden könnten, namentlich, wenn es sich um die garnicht seltenen Aenderungen während des Baues handelte.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (d. kons.): Wir mögen reden, was wir wollen, die Kontrole über die Sparsamkeit liegt nicht in unseren Händen, sondern in denen der einzelnen Ressorts. Ich bin in meinen Anläufen zur Sparsamkeit gescheitert, weil die Sache aus politischen Rücksichten behandelt wurde. Was die formelle Seite, die Konstruktton des Etats u. s. w., betrifft, so betrifft sie nicht die eigentliche Seite der Sparsamkeit. Es kommt auf die Frage an, ob wir etwas bewilligen wollen oder nicht. Der Kern der Sache liegt darin, wo eigentlich eine Ueberschreitung stattgefunden hat. Es muß diejenige Jastanz gestärkt werden, welche einer Verschwendung entgegentritt Das ist in Preußen das Finanz⸗ Ministerium, im Reiche das Reichs⸗Schatzamt. Wenn der Reichs⸗ kanzler nicht den Rücken des Reichs⸗Schatzsekretärs stärkt, so ist nichts zu wollen. Versuchen wir doch, in der Rechnungskommi sion eine Prüfung der Punkte, wo wirklich eine Verschwendung stattgefunden hat. Die rein formelle Erörterung dieser Angelegenheit führt nicht zum Ziele.
Abg. Dr. Bachem: Wenn wir nicht alles erreichen können, so wollen wir doch erreichen, was zu erreichen ist. Wir wüssen der Regierung in diesen Dingen etwas energischer entgegentreten als bis⸗ her. Ich hoffe, daß die Rechnungskommission der Sache noch näher treten wird, und daß das Plenum für die Arbeiten der Kommission mehr Ohr haben wird als bisher, namentlich wenn der Reichstag den Bericht frühzeitig genug erhält.
Abg. Wurm (Soz.): Daß das Etatsrecht des Reichstages so ganz und gar mißachtet worden ist, liegt daran, daß der Reichstag zu den Etatsüberschreitungen stets sein Ja und Amen gesagt hat.
Abg. Dr. Paasche (nl.): Die Sozialdemokraten sind auch nicht Feßen die Forderungen aufgetreten. Die Kommission hat auch Nichtbewilligungsanträge gestellt, aber in den meisten Fällen hat man sich im Plenum überzeugt, daß die Forderungen innerlich be⸗ gründet waren.
Nach weiteren Repliken der Abgg. Rickert, Richter und Dr. Sattler wird die Uebersicht an die Rechnungs⸗ kommission überwiesen.
Hierauf geht das Haus über zur ersten Berathung der von den Abgg. Dr. Rintelen (Zentr.) und Lenzmann sfr Volksp.) eingebrachten Gesetzentwürfe, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes, der Strafprozeßordnung, beziehungs⸗ weise der Zivilprozeßordnung und des Strafgesetz⸗ buchs, und zu dem Antrage des Abg. von Salisch (d. kons.), betreffend Abänderungen der Zivil⸗ und der Strafprozeßordnung über die Eidesleistung und die Bestrafung falscher uneidlicher Aussagen.
Der Antragsteller Abg. Dr. Rintelen verzichtet auf eine Begründung seines Antrags und beantragt die Ueberweisung des⸗ selben an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Munckel (fr. Volkep.) schließt sich diesem Antrage an.
Abg. von Salisch geht kurz auf seinen Antrag ein. Er hält
eine Kommissionsberathung nicht für nöthig, weil er bereits alle streitigen Punkte aus seinem Antrage beseitigt habe. Auch die Abgg. Boltz (nl.) und Schmidt⸗Warburg (Zentr.) erklären sich für eine Kommissionsberathung. Sämmt⸗ liche drei Antraäge 'werden einer Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen.
Schluß gegen 6 ½ Uhr. 2 Uhr. (Interpellation Heim und Müller⸗ die Kohlenfrage.)
Nächste Se ans : Montag
ulda, betreffend
8 Literatur.
Materialien und Forschungen zur Wirthschafts⸗ und Verwaltungsgeschichte von Ost⸗ und Westpreußen, herausgegeben von dem Verein für die Geschichte der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen. II. Geschichte des Kreises Strasburg in Westpreußen. Von Dr. Hans Plehn. Leipzsg, Verlag von Duncker u. Humblot. Geh. 8,80 ℳ — Die Geschichte eines modernen Verwaltungsbezirks darzustellen, ist häufig eine schwierige Aufgabe und erfordert von ihrem Bearbeiter ein bedeutendes Geschick in der Auswahl und Begrenzung des Stoffes; denn die heutigen 8G. Gebiete sind vielfech nur Bruchstücke größerer Territorien, meist willkürlich gebildet und ohne eigenes selbständiges Leben. Bei Kreisgeschichten aus dem Gebiete der Proyinzen Ost⸗ und Westpreußen trifft dies in ver⸗ stärktem Maße zu, weil der Staat des Deutschen Ordens ein straff organi⸗ siertes, einheitliches Ganzes bildete, dessen einzelne Theile erst nach dem Zer all des Staates ihre besonderen Wege gingen. Der alte Strasburger Kreis, nss Geschichte der vorliegenden Darstellung ist, besteht erst seit 1818 und ist 1888 durch die Bildung des Briesener Kreises erbeblich verkleinert worden; er deckt sich in seinen Grenzen weder genau mit den Ordenskomthureien noch mit den polnischen Starosteien Strashurg und Golluh; zur fridericianischen Zeit war er mit dem heutigen Kreise Löbau zu dem Michelauschen Kreise vereinigt. Dazu kommt, daß diese Verwaltungsbezirke niemals eine eutscheidende, ja nicht einmal eine bedeutende Rolle in der Geschichte
Preußens gespielt haben. Nur die Stadt Strasburg erscheint einige Male, besonders in der Zeit der Religionskämpfe, als ein eigener politischer Organismus, freilich mehr leidend als handelnd. Es sei hier bemerkt, daß es dem Verfasser gelungen ist, der Schwierigkeiten der Darstellung einer Kreisgeschichte vollkommen Herr zu werden; er briagt nicht zu viel von der allgemeinen Landes⸗ geschichte und legt den Schwerpunkt in die vertssche ac eh ethno⸗ graphischen und von der Reformationszeit an auch in die kirchlichen Verhältnisse. Häufig läßt er inmitten seiner Erzählung, besonders in der späteren Zeit, den Zeitgenossen selbst das Wort, die alter⸗ thümliche Schreibart nur leicht orthographisch mildernd. Seinen Stoff hat Plehn in drei größere Hauptabschnitte zerlegt: die Zeit des Deutschen Ordens (1230 — 1466) in acht Kapiteln, die polnische Zeit (1466 — 1772) in dreizehn 1 und die preußische Zeit (seit 1772) in sechs Kapiteln. Ein Anhang von 26 meist un⸗ gedruckten Uckunden und sieben Beamtenlisten bilden den Schluß. Unter den preußischen Kreisgeschichten wird das Werk, das einer An“⸗ regung der Kreisvertretung seine Entstehung verdankt, immer einen ehrenvollen Platz behaupten, um so mehr, als es sich nur auf wenige Vorarbeiten stützen konnte; der Verfasser hat durchweg nach archiva⸗ lischen Quellen gearbeitet, die er im Staats⸗Archiv zu Königsberg, in den Akten der Regierung zu Marienwerder und im Haupt⸗Staatsarchiv zu Warschau aufgesucht hat.
— Die Verträge des Bildhauers. Ein praktisch⸗ juristisches Handbuch von Dr. Hans Kobel, Amtsrichter. Heraus⸗ gegeben auf Veranlassung der Bildhauer⸗Vereinigung des Vereins Berliner Künstler und der Allgemeinen deutschen Kunstgenossenschaft. Berlin, Karl Heymann’'s Verlag. Geh. 3 ℳ — Der Verfasser dieses Werkes will dem Bildhauer die Erkenntniß der rechtlicken Pflichten, welche derselbe durch den Abschluß von Verträgen über⸗ nimmt, erleichtern und ihn zugleich mit den Bestimmungen des künst⸗ lerischen Urheberrechts vertraut machen. Nach einer allgemeinen Dar⸗ stellung des jetzt geltenden Vertragsrechts behandelt er in erschöpfender und auch für den Laien verständlicher Weise den Werkvertrag des Bildhauers mit seinen Lieferanten und Gehilfen und den mit dem Be⸗ steller, um sodann sich über die rechtliche Seite der Kunstausstellung und über die Verträge des Kunsthandels zu verbreiten. In einem besonderen Abschnitte werden die Rechtsverhältnisse, wie sie sich durch Tod, Krankheit, Pfändung oder Konkurs des Künstlers gestalten können, erörtert, und nach einigen Bemerkungen über die Folgen der Verletzung des künstlerischen Urheberrechts sind dann noch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Werkvertrag, die Vertragsstrafe und die Auslobung, insbesondere diejenige, welche eine Preisbewerbung zum Gegenstande hat, sowie die verschiedenen Urheberrechtsgesetze mit ihren Ausführungsbestimmungen im Wortlaut wiedergegeben. Den Zweck, welchen der Verfasser mit seiner Arbeit verfolat, werden namentlich seine Erörterungen über die verschiedenen Werkverträge und die Verträge des Kunsthandels in Verbindung mit den beigegebenen Vertragsentwürfen durchaus erfüllen. Aber auch die Erläuterung des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 wird dem Künstler, der mit den gesetzlichen Vorschriften meist nur wenig vertraut ist, manche Aufklärung und Feeeäes geben und ihm das Verständniß des Gesaetzes wesentlich erleichtern.
Cobhina und Japan. Erlebnisse, Studien, Beobachtungen von Ernst von Hesse⸗Wartegg. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 61 Vollbildern, 212 in den Text gedruckten Abbil⸗ dungen und einer Generalkarte von Ost⸗Asien. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. Preis kartonniert 18 ℳ, in Krokodilleder ge⸗ bunden 25 ℳ — Osft⸗Asien steht heute im Vordergrunde des all⸗ gemeinen Interesses. Das große chinesische Reich wird endlich aus der Lethargie, in die es, verblendet durch den Glanz einer früher sehr hohen, jetzt aber verblichenen Kultur verfallen war, aufgerüttelt und der Erschließung durch die europäischen Mächte entgegengeführt. Der Nach⸗ barstaat Japan dagegen hat einen so gewaltigen Schritt vorwärts in der modernen Zivilisation gethan, daß er zu einem Reich mit abendländischer Kultur und in kriegerischer wie kommerzieller Beziehung jum Rivalen für jene geworden ist. In der ersten Auflage des Werks hatte der Verfasser öfter darauf hingewiesen, wie wichtig es wäre, einen Hafen in China zu erwerben und eigene Handelsexpeditionen zum Studium des dortigen Markts nach Ost⸗Asien zu entsenden. Diese Wünsche sind inzwischen in Erfüllung gegangen. Deutschland hat mit Tsingtau eine Eingangspforte in das chinesische Reich und einen Stützpunkt für seine kommerziellen und politischen Interessen gewonnen. Um diesen Hafen und sein Hinterland näher kennen zu lernen und zu schildern, unternahm der Verfasser unmittelbar nach der Besetzung von Kiautscheu eine neue Reise in das deutsche Gebiet und von dort kreuz und quer durch Schantung und die an⸗ grenzenden Provinzen nach Peking. Die Ergebnisse dieser Reise, welche ursprünglich in dem Werke „Schantung und Deutsch⸗China“ (Leipzig, J. J. Weber) veröffentlicht wurden, sind. kurz zusammengefaßt, mit in die vorliegende Auflage aufgenommen und bis auf die Gegenwart erweitert worden. Aber auch sonst hat das vorliegende Werk viel⸗ fache Aenderungen und Ergänzungen erfahren, wie schon aus der Ver⸗ mehrung des Inhalts um 100 Textseiten, 17 Tafeln und 90 in den Text edruckten Abbildungen hervorgeht. Der Verfasser war auf seinen Reisen tens darauf bedacht, alles Wissenswerthe über das Leben, Thun und Treiben der Bevölkerung, über Regierung und Verwaltung, Handel und Gewerbe, Landwirthschaft, Bergbau ꝛc. zu erfahren, sowie auch ie landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Merkwürdigkeiten kennen zu lernen. Wus er auf diese Weise ermittelt und gesammelt hat, das ist in diesem Werte niedergelegt. Dasselbe gewährt daher nicht allein Belehrung und Unterhaltung im allgemeinen, sondern es bietet auch Kaufleuten und Industriellen mancherlei nützliche Aufschlüsse über ihnen unbekannte Gebiete und kann dem Touristen in Ost⸗Asien zur Führung dienen. In der geschmackvollen Ausstattung und mit dem reichen illustrativen Schmuck, den ihm die Verlagsanstalt gegeben hat, eignet sich das Werk auch ganz besonders zur Weihnachtszabe.
— — Aus dem Verlage von Carl Krabbe in Stuttgart liegen für den Weihnachtstisch folgende Neuerscheinungen der Novellen⸗ Literatur vor: Paul Heyse: Fräulein Johanne; Auf der Alm.
Illustriert von Fritz Reiß. Pr. 2 ℳ, geb. 3,50 ℳ
riedrich Spielhagen: Die Dorfcoquette. Illustriert von H. Hübner. Pr. 2 ℳ, geb. 3,50 ℳ
ichard Voß: Südliches Blut. (Kapitän Massa;
Ernst von Wolzogen: Ein königliches Weib und andere Mit Illustrationen von F. von Reznicek. Pr. 1 ℳ, eb. 2,50. 1 1 Die genannten Schriftsteller stehen bei dem deutschen Lesepublikum seit vielen Jahren in so hoher Gunst, daß jedes neue Erzeugniß ihrer Muse Aufmerksamkeit erregt. Auch der Inhalt der vorliegenden Bändchen wird die Erwartungen nicht enttäuschen. Jeder der ge⸗ nannten Autoren zeigt sich in den darin dargebotenen Gaben in der Eigenart, die man an ihm zu schätzen weiß. Die Verlagsbuchhandlung hat die Bändchen geschmackvoll ausstatten und mit künstlerische e“ schmücken lassen, sodaß sie auch äußerlich Gefallen finde werden.
Römische Novellen Das Gebot der heiligen Agnes; Malocchio). Illustriert von Carl Zopf. Pr. 2 ℳ, geb. 3,50 ℳ
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Berlin, Sonnabend, den 1. Dezembe
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.
Nachrichten über die Verbreitung
von Thierkrankheiten im Auslande. 8
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Nordbrabant Gelderland. Südholland. Seeland. riesland . veryssel. Groningen Limburg.
Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter Schweine⸗Ueberständern ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Schlachtviehhofe zu Magdeburg am 30. November.
Handel und Gewerbe.
us den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie’.)
Großbritannien.
Zolliuschlag für französischen Zucker in Britisch⸗ Ostindien. Laut Bekanntmachung der indischen Regierung vom 19. Oktober d. J. sind die gemäß der Bekanntmachung vom 6. Sep⸗ tember 1899 von französischem Prämienzucker zu erhebenden Zoll⸗ zuschläge mit Wirkuang vo eptember 1900 ab, wie folgt, er⸗
mäßigt worden: 8 1b Zu erhebender Zollzuschlag für den ecwt Rupien Annas Rohzucker von 65 bis 98 % Polari⸗ 8 sation für Rübenzucker, oder 65 bis 29 für französischen Kolonial⸗
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(bisher 3 Raffinierter Zucker in Broden oder gemahlen, weiß, hart und trocken. 3 (bisher? Rohzucker und raffinierter Zucker in Körnern oder Krystallen von einem Minimal⸗Standard von 98 % v (bisher 3
Orte: Ställe: Orte: eh Orte: Ställe:
Kantone: Orte: 6 14.
89 Kantone: Orte: Kantone: Orte: 2
Die neuen Sätze finden seit dem 1. September 1900 auch auf alle Sendungen Anwendung, deren Konnossement vor dem genannten Tage unterzeichnet und ausgehändigt war. (The Gazette of India.)
in den britischen Kolonie Besitzungen.
Wenngleich die britischen Kolonien an der Kohlenproduktion der Welt nicht in gleichem Umfange wie das Mutterland betheiligt sind, so haben doch einige derselben, wie Britisch Indien, Canada und Neusüdwales, eine ziemlich beträchtliche Förderung von Kohlen auf⸗ zuweisen. Die Produktionsziffern der letzten zwei Jahre lauten,
wie folgt: 11“ 1898 1899 Menge in 1000 Tonnen Britisch Indien , 4 605 4 933 “ 4 173 Kapkolonie 1“ 8 1X“ 388
Kohlenförde
XX““ Die 1899 er Produktion von Natal umfaßt wegen des Krieges nur die ersten zehn Monate. Von Neusüdwales liegen Angaben über die 1899 er Förderung nicht vor. (The Board of Trade Journal.)
Vereinigte Staaten von Amerika
Verbot des Handels mit arsenikhaltigen Textil⸗ erzeugnissen und Papierwaaren im Staate Massa⸗ chusetts. Die Erzeugung, der Verkauf, die Einfuhr, die Auf⸗ bewahrung und der Besitz von Textilfabrikaten oder Papierwaaren, die in irgend einer Form Arsenik enthalten, ist durch ein Gesetz des Staates Massachusetts von Ende August dieses Jahres bei Strafe von 50 bis 200 Doll. verboten worden. Dieses Verbot er⸗ streckt sich aber nicht auf solche Kleidungsstoffe und Kleidungsstücke, die auf 1 Quadratyvard nicht mehr als 1 bis 100 Grain enthalten, bei anderen Artikeln ist ein Arsenikgehalt voa 1 dis 10 Geain per Quadratyard zulässig. Dem Gesundheitsamt des Staars ist die Vollmacht verliehen, alle ihm nöthig scheinenden Maßregeln mit Hilfe von Inspektoren und Chemikern zu tressen, um die Vorschriften des Gesetzes zur Durchführung zu bringen. 8
— 8 (Das Handels⸗Museum, Wien)
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Der Baumwollkonsum in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika für das Jahr 1900/01.
Nach der von Ellison herausgegebenen Zeitschrift Annual Review of the Cotton Trade beträgt der muthmaßliche Baumwollkonsum in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich der Ausfuhr dieser Länder nach Japan, Canada u. s. w. für das Jahr 1900/01 12 232 000 Ballen zu einem Durchschnittsgewicht von 486,4 Pfd. gegen 12 455 000 Ballen von 489,3 Pfd. im Jahre 1899/1900. In Ballen zu je 500 Pfd. umgerechnet, entsprechen diese Berarfsmengen für das Jabr 1900/01 einem Gesammtkonsum von 11 90) 000 Bagen gegen 12 188 000, Ballen im Jabre 1899/1900. Um diesen Bedarf zu decken, nimmt Ellison an, daß eine ameri⸗ kanische Baumwollernte von 10 382 000 Ballen und eine indische von 800 000 Ballen gegen nur 315 000 Ballen im Jahre 1898/99 er⸗ forderlich wird. Er ist ferner der Ansicht, daß der Konsum Europas
etwas größer ausfallen wird als im Jahre 1899/1900, während der 8 88
Bedarf der Vereinigten Staaten, Canadas u. s. w. um etwa 378 000 Ballen abnehmen wird.
Im Einzelnen wird sich die Produktion und der Konsum von Baumwolle für das Jahr 1900/01 im Vagleich mit den beiden Vor⸗
jahren folgendermaßen gestalten:
Produktionsgebiete 1900⁄01 Pes e aa 1898 /99 eEebEEP11X1X“X“ 10 382 000 10 990 000 10 677 000 ve“ 800 000 315 000 800 000 EZ11111“ 750 000 834 000 743 000 Verschiedene Länder 300 000 316 000 123 000 agern Zusammen 12 232 000 12 455 000 12 34 005 Durchschnittsgewicht des
Ballens in Pfd.. . . . 486 4 489,3
494,2 12 200 000
Menge in Ballen zu 500 Pfd. 11 900 000 12 188 000 Konsum in Ballen zu 500 Pfd. in Europa . . . . . . 8 000 000 7 910 000 8 355 000 in den Vereinigten Staaten, Canada u. s. w. 3 900 000 4 278 000 3 845 000 Zusammen 11 900 000 12 188 000 12 200 500 (Nach The Commercial and Financial Chronicle)
Ausfuhr von Baumwollwaaren aus den Vereinigten Staaten von Amerika in den Monaten Januar bis September 1900.
Die Ausfuhr von Baumwollwaaren aus den Vereinigten Staaten von Amerika stellte sich in den ersten neun Monaten der beiden letzten Jahre, wie folgt: 8 8 Geee. Lün⸗ Ausfuhr von anderen
Bestimmungsländer gefärbt und ungefärbt Baumwollwaaren 1900 1899 1900 1899 Menge in 1000 Yards Werth in Dollars Großbritannien 3 955 5 710 724 485 333 395 Deutschland .. 124 221 411 500 138 470 Uebriges Europa. 703 1 011 164 631 Brit. Nord⸗Amerika. 6 504 10 212 1 726 100 Zentral⸗Amerika und Britisch Honduras . 10 810 10 867 1116. 7 124 San Domingo. .2 508 3 027 Cuba und Porto Rico 5 640 17 347 185 583 Uebriges estindien u. Bermuda⸗Insel 15 48 14 297 116 524 Iv H 11185 1 435 36 257 X4.“*“ 5 210 23 422 Columbien... 6 211 32 223 Uebrig. Süd⸗Amerika 22 559 18 178 55 647 China und Hongkong 100 815 174 137 34 46 21 387 Britisch Indien 9 518 3 253 2 324 Britisch Australien . 2 567 2117 3 159 396 Hawai u. Pbilippinen 2 29 2 677 216 935 261 504
Uebriges Asien und Ozeanien 18 843 27 144 83 469 67 532 27 062 92 746
Ari“ 3 611 9 415 K zusammen .217 080 319 5993 4703 513 3 840 255 . 11 911 393 14 729 033
Werth der ausgeführten Zeugwaaren 16 614 906 18 569 332.
v““ (The Commercial and Fi Chronicle.)
Die Einfuhr n Farben und nach Mexiko im Rechnungsjahr 1899.
Mexiko bezog im Jahre 1898/99 (1. Juli bis 30. Juni) Farben aus folgenden Ländern 8 “ in Sg-8 in
g
p““ 3 598 Vereinigte Staaten von Amerika 684 229 17 130 ““ 34 980 —]— 2 100 9 ev. egs pp“ 8 508 v1“ 1 485 52 Anderen Ländern . . . . . 25 846 2 582 8 In demselben Zeitraum stellte sich die Einfuhr von Firniß
wie olgt: 86
Großbritan nien
———— Vereinigte Staaten von Amerika 184 730 Deutschland 6
8 (The Chemical Trade Jo
Columhien. Einfuhrzoll auf Zündhölzer. Der Einfuhrzoll auf hölzer ist neuerdings anderweit, wie folgt. festgesetzt worden: ündhölzer . kg Brutto 0 90 (bisher 0,50 Peso) chszündkerzchen. „ 8 1,87 ¼ (bisher 1 50 Peso). 8 (The Board of Trade Journal.)
8 11“
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr find am 30. v. M. gesteht 17 082, nicht recht⸗ zeitig geßehlt keine Wagen. 1 In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 6306, nicht rechz⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Berlin, 30. Nodember. Bericht über Speilefette von Gebr. Gause. Butter: Das Geschäft war in dieser Woche ruhiger, und nur die seinsten Marken konnten sich im Preise behanpten, während abweichende Qualitäten wenig Beachtung finden, sodaß selbst bei billigem Angebot nicht alles geräumt zu werden vermochte. Frische Landbutter ist wenig zugeführt und gut gefragt. Die beutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualität 111 ℳ, do. II1 a Qualität 107 ℳ, Landbutter 80 — 90 ℳ — Schmalz: Die Nachfrage nach greifbarer Waare hat nachgelassen, und die Eigner waren mit ibren Forderungen williger. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 45,00 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz 46,00 — 47,00 ℳ, Berlirer Stadtschmalz 47,00 — 48,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz 48,00 — 52,00 ℳ, Fatrbank⸗ Kunstspeisefett 39,00 ℳ 8
Berlin, 30. November. Der Monatsbericht der ständigen Deputation der Woll⸗Interessenten sagt: Die stärkere Nach⸗ frage nach deutschen Wollen auf dem biesigen Platze, welche bereits
im Oktober zum Durchbruch kam, übertrug sich auch auf den abge⸗ lausenen Morat. Besonders waren Rückenwäschen begehrter, und die