Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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8
Insertiongpreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers
und Königlich Preußischen Stants-Auzeigers
Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Be
rlin, Donnerstag, den 27. Dezember, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reichskanzler, Präsidenten des Staats⸗Ministeriums nd Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafen von Bülow den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Oberstleutnant a. D. Lufft zu München den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Großherzoglich hessischen Kommerzienrath Melchers, Direktor der Aktien⸗Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch in Mainz, den Königlich sächsischen “ von Kommerstädt und Freiherr von Bodenhausen im 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen und dem Führer des Schnelldampfers „Trave“ vom Norddeutschen Lloyd, Kapitän Heinrich Christoffers den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Königlich sächsischen Obersten Freiherrn von Milkau, Kommandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade Nr. 32, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Königlich bayerischen Hauptmann a. D. Lufft zu München und dem Königlich sächsischen Bezirks⸗ und Gerichts⸗ Arzt, Ober⸗Medizinalrath Dr. Flinzer zu Chemnitz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Königlich sächsischen Oberleutnant von Mandels⸗ loh im 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, und dem Fabrikbesitzer Arthur Scharf⸗ scheer zu Kapstadt, sen Zeit in Cassel, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Wilhelm Schöpe zu Berlin, bisher beim Auswärtigen Amt, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Fußgendarmen a. D. Hermann Fritzsche zu Drulingen im Kreise Zabern das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Geschäftsbereich des Aus⸗ wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich waldeckschen Verdienst⸗Ordens zweiter Klasse: dem Gouverneur von Deutsch⸗Südwest⸗Afrika, Oberst⸗
leutnant und Kommandeur der Schutztruppe in Windhoeck, Leutwein; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich’'s es Löwen: dem Konsul in Corfu Spengelin; v“ ferner: der Großherrlich türkischen goldenen Liakat⸗ 1 Medaille: dem Legations⸗Sekretär von Eckardt bei der Gesandt⸗ schaft in Teheran; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem dem General⸗Konsulat in Sofia attachierten Groß⸗ herzoglich badischen Kammerjunker und Referendar mit dem Charakter als Vize⸗Konsul Dr. Freiherrn von Schauen⸗ burg⸗Herrlisheim; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens 8 vierter Klasse: dem Ersten Legations⸗Kanzlisten bei der Botschaft in Se nspa. Geheimen expedierenden Sekretär Metzdorf; owie ddes Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär im Auswärtigen Amt Noth und dem Konsulats⸗Sekretär, Kanzler ad int. beim General⸗ Konsulat in Odessa Müller.
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Deutsches Reich. “
8 “ eine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Wagner
mit Brot ohne Brot a. für die volle Tageskost. 80 J, 665 , b. für die öö C 1118“”“ 35 G. füur dieee 15. d. für die Morgenkost 15 Berlin, den 21. Dezember 1900. 8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. von 1900 S. 716) wird der Durchschnitts⸗ betrag des monatlichen Lohns (Heuer) oder Gehalts, welcher bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes der zur Besatzung deutscher Seefahrzeuge gehörenden Personen zu Grunde zu legen ist, für die nachstehend bezeichneten Klassen von Seeleuten nach Anhörung der betheiligten Landes⸗ Zentralbehörden festgesetzt, wie folgt:
Festgesetzter DODurchschnitts⸗ bbetrag des der zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen. Monatslohns
Bezeichnung
Unterklasse.
Schiffer. a. auf Dampf⸗ und eisernen Segelschiffen in gfehet Fahrt ““ 1
b. auf hölzernen Segelschiffen in großer Fahrt, sowie auf größeren Küstendampfern
auf kleineren Küstendampfern und Segel⸗ schiffen in kleiner Fahrt 8
auf Wattenschiffen, Torfschiffen, Marktschiffen und 6*
Schiffsoffiziere und Steuerleute.
Erste Offizlere auf transatlantischen Passagier⸗ dampfern. .88. 89 3 Zweite Offiziere auf tranzatlantischen Passagier⸗ dampfern, Erste Offiziere auf Passagier⸗ dampfern in europäischer Fabhrt und auf großen Frachtdampfern, sowie Aerzte, Ver⸗ walter, Zahlmeister und andere Offiziere in ähnlicher Stellung. . ..
Dritte Offiziere auf transatlantischen Passagier⸗ dampfern, Zweite Offiziere auf Passagier⸗ dampfern in europäischer Fahrt und auf großen Frachtdampfern, Erste Offiziere auf kleinen Frachtdampfern und cuf Segel⸗ schiffen, Ober⸗Steuerleute sowie Einzel⸗ Steuerleute auf Dampfschiffen, ferner Köche erster Ordnung (Oberköche) und Aufwärter erster Ordnung (Ober⸗Stewards).
Vierte Otfiziere auf transatlantischen Passagier⸗ dampfern, Dritte Offiztere auf Passagier⸗ dampfern in europärscher Fahrt und auf großen Frachtdampfern, Zweite Offiziere auf kleinen Fe und auf Segel⸗ schiffen, Unter⸗Steuerleute sowie Einzel⸗ Steuerleute auf Segelschiffen
Maschinisten.
In Stellen, für welche ein Maschinist mit
Patent I. Klasse erforderlich isist ..
In Stellen, für welche ein Maschinist mit
Patent II. Klasse erforderlich ist 88
In Stellen, für welche ein Maschinist mit
Patent III. Klasse erforderlich ist....
422221 1124*
Bootsleute, Zimmerleute, Zahlmeistergebilfen, Maschinisten⸗Assistenten, Bestmänner, Köche Wund Aufwärter (Stewards) mittlerer Ordnung und andere Sceleute in Stellung von Unteroffizieren
Heizer, Donkeymen, sowie
*,eeeeeeee
Vollmatrosen, Segelmacher, Schmiede, Klempner, Schlächter, Bäcker, Konditoren, Barbiere und andere Handwerker.. 55
Kohlenzieher, Trimmer . . . . . .. 54
Leichtmatrosen, Halbmänner, Jungmänner, sowie Köche und Aufwärter niederer Ordnung, Kochsmaaten, Aufwärterinnen und ähnliche untere Bedienstete 32
M. Schiffsjungen... 16
Diese Festsetzun Küste. Den aus dieser Zusammenstellung
gilt einheitlich für die ganze deutsche sic ergebenden
Das in Low⸗Walker aus Stahl neu erbaute Dampfschiff „Offenbach“ von 3539,77 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Deutsch⸗Australischen Dampfschiffs⸗Gesellschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in New⸗ castle on Tyne unter dem 7. Dezember d. J. ein Flaggen⸗ zeugniß ertheilt worden. ö1I14““
Betannktiaeaee die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die Königliche Regierung, Kammer des Innern, von Ober⸗ bayern in München, wurde die Genehmigung ertheilt, daß sie als Theilbetrag des durch Gesetz vom 17. Mai l. J. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 447) genehmigten Anlehens von 5 Millionen Mark zur Deckung der Kosten für Errichtung einer neuen Kreis⸗Jerenanstalt in Eglfing einen Betrag von 2 Millionen Mark 4 prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber, welche auf 6 Jahre unkündbar sind, nach Ablauf dieser Frist jedoch unter Einhaltung dreimonatlicher Kündigunge⸗ frist nach Maßgabe des Art. 2 des cit. Gesetzes zurückbezahlt werden können, in den Verkehr bringe.
Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt:
Litt. A. 160 Stück zu je 5000 ℳ = 800 000 ℳ
1„ B. 300 7¹ 2 1 ¼ 7 600 000
G. 460 „ 1900 „ 400 000
D. 240 „ „ 590 „ 120 000
„ E. 490 „ . . 8899 80 000
München, den 21. Dezember 1900.
Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Inne
Dr. Freiherr von Feilitzsch.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Fr Leerh Bartels zu Glatz zum Ober⸗Regierungs⸗ rath un die Regierungs⸗Assessoren Freiherr von Schele in Ostrowo und do& we- Galen in Prüm zu Landräthen zu ernennen,
den Regierungsräthen von Boddien zu 8 und Krantz zu Königsberg sowie dem Direktor des Friedrich⸗ Wichels Gymnastums in Berlin Dr. Noetel den Charakter als Geheimer Regierungsrath,
dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Bluhm und dem Kreissekretär Kammeyer in Bleckede, letzterem aus Anlaß seines am heutigen Tage stattfindenden 185— Dienstjubiläums, den Charakter als Kanzleirath. Sbe eihen.
.⸗* — — . 85
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Bergräthen: Bergrevierbeamten Ziervogel zu Aachen, Polenski zu Essen a. Ruhr, Ludovici se Aachen, Badewitz zu Magdeburg und Dr. Schulz zu Neuwled, Berg⸗ werks⸗Direktor Leeprecht zu Grube Sulzbach bei Saarbrücken und Salinen⸗ und Bade⸗Verwaltungs⸗Direktor Morsbach zu Oeynhausen den persönlichen Rang als Räthe vierter Klasse beizulegen.
Seine Majestät Allergnädigst geruht:
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Merseburg getroffenen Wahl den Ober⸗Bürgermeister Reine⸗ farth als Bürgermeister der Stadt Merseburg auf Lebenszeit zu bestätigen.
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1 4 64 ea 8
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6 Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages.
Fnep in Hagenau den Charakter als Baurath mit dem per⸗
Beträgen treten je zwei Fünftel des für Vollmatrosen Ef⸗ onlichen Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen.
gesetzten Durchschnittsbetrages als Geldwerth der auf S fehr eugen gewährten Beköstigung hinzu. Das Elffache der ich hieraus ergebenden Beträge gilt im Sinne des Gesetzes 68 Bekanntmochung. als Jahresarbeitsverdienst der zu der betreffenden Kategorie Auf Grund der Vorschriften in § 4, § 9 Ziffer 2 des von Seeleuten Fenn und wird als solcher der
was folgt:
Vom 24. Dezember 1900. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen gema 31. Jonuar 1
Artikel 51 der Verfassungs⸗Urkunde vom auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums,
5
Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht eie der Fehee zu Grunde gelegt. ü . 1 2* 18 — 82 2 b „ 2 d 5 die Naturalverpflegung marschierender ꝛc. Der Reichskanzler. Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das ruppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1901 8 8 1 2¹„ Fent. daß 1. Vergů 1. für 8 GSraf von Posadowsky. 1“ Januar 1901 in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin Tag zu gemähren ist: 8 “ 1“ dbüäsammenberuf 2 II“ 1
rieden (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 361) ist der Betrag erlin, den Dezember 1900. 8 In Vertretung: 8 1 — und das Haus der Abgeordneten, werden auf den dahin festge ö ann und 8 2