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Personal⸗Veränderun gen. Königlich Preußische Armee.
8. Januar. liche Hoheit, bisher Oberleutnant à la suite des 1. Garde⸗Regts. z.
und des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog vo Sachsen), zum Obersten à la suite des 1. Garde⸗Regts. z. F. ernannt. v. Koenig, Major aggreg. dem Hus. Regt. Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, von dem Kommando als Adjutant beim verewigten Chef des Reitenden Feldjäger⸗Korps enthoben. v. Raumer (Martin), Lt. im Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, als Erzieher zum Kadettenhause in Bensberg kommandiert.
Evangelische Militär⸗Geistliche.
Neues Palais, 18. Dezember. Zierach, Div. Pfarrer von der 14. Div. in Düsseldorf, mit den Geschäften eines Militär⸗Ober⸗ Pfarrers des IX. Armee⸗Korps beauftragt und der Titel eines
Militär⸗Ober⸗Pfarrers verliehen.
Berlin, 23. Dezember. Goens, Garn. Pfarrer in Berlin, unter Belassung seiner gegenwärtigen Stelle und ihrer Gebührnisse, der Charakter und der Rang als Militär⸗Ober⸗Pfarrer mit der näheren Bestimmung verliehen, daß der Genannte als Garn. Pfarrer für die Folge nicht mehr dem Militär⸗Ober⸗Pfarrer des Garde⸗Korps, sondern neben dem Gouverneur lediglich dem evang. Feldpropst der
Armee unterstehen soll.]
3. Januar. Dr. Richter, Militär⸗Ober⸗ und Did. Pfarrer vom IX. Armee⸗Korps in Altona, zur Vertretung des beurlaubten Militär⸗Ober⸗Pfarrers des XV. Armee⸗Korps nach Straßburg, Grun⸗ wald, Div. Pfarrer von der 35. Dip. in Graudenz, zur Wahr⸗ nehmung der Div. Pfarrstelle bei der 14. Div. nach Düsseldorf, — kommandiert. Beide Kommandos sind einer Versetzung gleich zu
erachten. Beamte der Militär⸗Justizverwaltung.
Durch Allerhöchste Ordre. 20. Dezember. Daudt, Ober⸗Kriegsgerichtsrath vom I1. zum XVI. Armee⸗Koxps versetzt.
Durch Allerhöchste Bestallungen. 20. Dezember. Riese, Reuscher, Dr. Mörler, Kriegsgerichtsräthe beim Gen. Kommando V. Armee⸗Korps bezw. bei der 5. Div. und beim Gen. Kommando IX. Armee⸗Korps, der Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten verliehen.
31. Dezember. Schwarze, früher Ober⸗Landesgerichtsrath, Winter, früher elsaß⸗lothring. Amtsgerichtsrath, Scheer, früher Amtsgerichtsrath, zu Ober⸗Kriegsgerichtsräthen, unter Verleihung des Stellenranges der dritten Klasse der höheren Probinzialbeamten, Henschen, Otto, frühere Landgerichtsräthe, zu Ober⸗Kriegsgerichts⸗ räthen, Cellarius, früher Amtsgerichtsrath, Dr. v. der Horst, früher Großherzoglich oldenburgischer Amts⸗Assessor, Hotten⸗ dorff, früher Amtsgerichtsrath, Dr. Ernst, früher Staatsanwalt, Becker, früher elsaß⸗lothring. Amtsgerichtsrath, Richarz, früher Amtsrichter, zu Kriegsgerichtsräthen, unter Verleihung des Stellen⸗ ranges der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten, Schlott, früher Amtsrichter, Mayer, früher elsaß⸗lothring. Amtsrichter, Bergmann, Ziemer, frühere Amtsrichter, Rump, früher Königl. baper. Amtsrichter, Schroeder, Boll, frühere Amtsrichter, Philippi, Dr. Kauenhowen, frühere Staatsanwälte, Walther,
üher Amtsrichter, Leuthaus, früher Staatsanwalt, v. Hillner, rüher Amtsrichter, Dr Grünwald, früher Landrichter, Martins, früher Stadtrath, Elsner v. Gronow, früher Amtsrichter, Kühne, früher Ober⸗Bürgermeister, Schulze, früher Amtsrichter, Platenius, früher Großherzogl. bad. Amtsrichter, Knappmeyer, früher Staatsanwalt, Dr. Lehmann, früher Amtsrichter, Tschierschke, früher Landrichter, Mahnkopf, früher Amtsrichter, Dr. Heß, früher Großherzogl, hess. Amtsrichter, Brendel, frühe
Amtsrichter, Hecker, früher Königl. bayer. Amtsanwalt, zu Kriegs⸗
gerichtsräthen, — ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 31. De⸗ zember. Den obengenannten Ober⸗Kriegs⸗ und Kriegsgerichtsräthen, die in der „Stellenbesetzung bei den preußischen Militärgerichtsstellen“ (Militär⸗Wochenblatt Nr. 92/1900) aufgeführten Dienststellen, mit deren Wahrnehmung sie bisher beauftragt waren, nunmehr mit der
Maßgabe endgültig übertragen, daß Kriegsgerichtsrath Leuthaus vom
Gouvernement Straßburg i. E. zur 31. Div. übertritt. Burger,
Gerichts⸗Assessor, beauftragt mit Wahrnehmung einer Kriegsgerichts⸗
rathsstelle bei der 31. Div., dem Gouvernement Straßburg i. E. zu
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Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in
gleichem Zwecke überwiesen. 1“
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
* Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 8.
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zember. Müller, Geheimer Rechnungsrath, Geheimer expedierender
den Ruhestand versetzt.
10. Dezember. Dr. Salzmann, Korps⸗Stabsapotheker des Garde⸗Korps, auf seinen Antrag mit Pension vom 1. Februar 1901 ab in den Ruhestand versetzt.
18. Dezember. Prießnitz, Intend. Registrator, von der Intend. des VI. zu der des VIII. Armee⸗Korps, Schönfelder, Intend. Bureau⸗Diaͤtar, von der Intend. des XVI. zu der des VI. Armee⸗Korps, Weber, Proviantamts⸗Kontroleur in Weißenfels, um 1. Januar 1901 nach Torgau, versetzt. Glasomersky,
nter⸗Roßarzt vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., Kektner, Unter⸗Roßarzt vom Hus. Regt. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. West⸗ fälisches, Nr. 8, — zu Roßärzten, Kennel, Schuhmacher, Herschel, Krüger, Karger, Müller, Rettig, Rosenplenter, Hientzsch, Graulich, Simroth, Dr. Simader, Riethus,
eldhofen, Köhler, Bärtling, Niemer, Gerte, Kurschat, Fasse, Unter⸗Roßärzte der Res., Beye, Unter⸗Veterinär der Res., — zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, — ernannt. Pilwat, Roßarzt vom Braunschweig. Huf. Regt. Nr. 17, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 37, Stahn, Roßarzt vom Hus. Regt. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8, zum 1. Großherzogl. mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, — versetzt.
19. Dezember. Pilz, Korps⸗Roßarzt bei dem Gen. Kommando I. Armee⸗Korps, König, Korps⸗Roßarzt bei dem Gen. Kommando
XI. Armee⸗Korps, — gegenseitig versetzt.
20. Dezember. Dr. Nothnagel, Koxps⸗Stabsapotheler des IV. Armee⸗Korps, vom 1. Februar 1901 ab zum Garde⸗Korps ver⸗ setzt. Sigwalt, Garn. Apotheker in Metz, vom 1. Februar 1901
ab mit Wahrnehmung der Geschäfte des Korps⸗Stabsapothekers beim
IV. Armee⸗Korps beauftragt. Müller, Hempel, Nitsche, Hahnke,
Intend. Sekret. von den Intendanturen der 2. bezw. 37., 5. und 6. Div.,
u denen des Garde⸗Korps benv. VII., XI. und III. Armee⸗Korps, NKarguard, Fiedler, Seiffert, Machnig, Singmann,
Intend. Sekretäre von den Intendanturen des IV. bezw., V., VI. Armee⸗Korps, der 12. Div. und des VII. Armee Korps, zu denen der
37. Div. bezw. des III. Armee⸗Korps, der 18. Div., des V. und XIV. Armee⸗Korps. Müller, Rechnungsrath, Tiebert, Kühn⸗ hold, anitz, Intend. Sekretäre von den Intendanturen der 14. Div. bezw. des VIII., VIII. und IX. Armee Korps, zu denen des VIII. bezw. XVII., IV. und XVI. Armee⸗Korps, Giene, Hoppe, Schultz, Intend. Sekretäre von den Intendanturen der 18. Div. bezw. des XI. und XIV. Armce⸗Korps, zu denen des XVI. Armee⸗Korps bezw. der 12. Div. und des XVII. Armeer⸗Korps, Puhlemann, Rechnungs⸗ rath, Kunz, Kowitz, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des XV. bezm. XVs. und XVI. Armee⸗Korps, zu denen des II. bezw. XVUi, Armee⸗Korps und der militärischen Institute, Eickhoff, Schreiber, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des XVII. Armee⸗Korps bezw. der militärischen Institute, zu denen des XV. bezw. XVI. Armee⸗Korps, — zum 1. April 1901 persetzt.
22. Dezember. Die Oberlehrer: Strauch, Dr. Stroh⸗ meyer bei der Kaupt⸗Kadettenanstalt, 1 1e“
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Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen 22
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Kadettenhause Oranienstein bezw. Bensberg,
Korps entlassen.
Oberlehrer bei der
Karlsruhe, — sämmtlich zum 1. April 1901 versetzt.
Charakter als Geheimer Kalkulator verliehen. 23. Dezember. Höpner, Fronhöfer,
—
der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann verliehen.
24. Dezember. Tiller, Brédan, Gerichts⸗Referendare, zu
Intend. Referendaren ernannt und vom 1. Januar 1901 ab den In⸗ tendanturen des VI. bezw. XI. Armee⸗Korps überwiesen.
28. Dezember. Heinrich, Intend. Registrator, von der
Intend. des VIII. Armee⸗Korps zu der des XVI. Armee⸗Korps,
Steenbeck, Intend. Sekretär, von der Intend. der 14. Div. zu der des VII. Armee⸗Korps, Leisti kow, Intend. Bureau⸗Diätar, von der
Intend. der 13. zu der 14. Div., — zum 1. April 1901 versetzt.
— 29. Dezember. Schroeder, Zahlmstr. Aspir., zum Kassen⸗ Sekretär, Breitwieser, ehemal. Sergeant, zum Kanzlei⸗Sekretär, — beide bei der Haupt⸗Kadettenanstalt ernannt.
30. Dezember. Taubert, Hauptm. der Res., bisher Hauptm. im Westpr. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, Ziegler, Schmidt, Oberlts. der Res., bisher Oberlts. im Pion. Bat. Nr. 18 bezw. im Bad. Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 14, — unter Ueberweisung zu den Korps⸗Intendanturen des XI. bezw. VI. und VII. Armee⸗Korps, zu etatsmäß. Intend. Assessoren ernannt.
31. Dezember. Schirrmann, Zahlmstr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
4. Janugr. Krippendorf, Ober⸗Zahlmstr. vom Schleswig⸗ Holstein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 9, auf seinen Antrag zum 1. April 1901 nit Pension in den Ruhestand versetzt.
Ostasiatisches Expeditionskorps. 1 8
Neues Palais, 5. Januar. Vom Kriegslazareth⸗Personal des Ostasiatischen Erpeditionskorps versetzt: Dr. Drescher, Stabsarzt, zum Kommando des Expeditionskorps, Dr. Alenstiel, Assist. Arzt, zum Ostasiat. Pion. Bat., Dr. Peters, Assist. Arzt, zum Feld⸗ lazareth Nr. 2.
Zum Kriegslazareth⸗Personal des Ostasiatischen Expeditionskorps versetzt: Dr. Morgenroth, Stabsarzt beim Kommando des Expedi⸗ tionskorps, Dr. Pannwitz, Oberarzt beim Ostasiat. Pion. Bat., Dr. Busch, Assist. Arzt beim Feldlazareth Nr. 2.
8 235. Sitzung vom 11. Januar 1901. 1 Uhr.
Zur ersten Berathung steht zunächst der folgende, von den
Abgg. Nißler und Genossen (d. kons.) eingebrachte Gesetz⸗
entwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend den
Reichs⸗Invalidenfonds. Der Gesetzentwurf lautet: Artikel I.
Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1895, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, wird aufgehohen und durch folgenden Absatz ersetzt:
Behufs Gewährung von Beihilfen an solche Personen des Unteroffiziers⸗ und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche an dem Feldzuge 1870/71 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Antheil genommen haben und deren Erwerbsfähigkeit infolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist (vgl Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 § 5 Abs. III), soweit sie unterstützungsbedürftig sind und auf diese Unterstützung Anspruch erheben;
Artikel II.
Artikel I tritt mit dem 1. April 1901 in Kraft. Ferner beantragt der Abg. Nißler: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür sorgen zu wollen, daß die durch den Gesetzentwurf erforderlichen Mittel eventuell durch einen Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für 1901 bereitgestellt werden.
Abg. Nißler: Es sind noch eine große Anzahl von Veteranen aus den drei Kriegen von 1864 bis 1870/71 vorhanden, welche bisher keine Wohlthat durch eine besondere 5 aus dem Invalidenfonds genießen, obwohl sie unterstützungsbedürftig und er⸗ werbsunfähig geworden sind. Die außerordentlichen gesetzlichen Schritte, welche vor einigen Jahren erfolgt sind, haben nicht entfernt dem bestehenden Bedürfniß abgeholfen. Auch unser Antrag kommt dem Bedürfniß nicht völlig entgegen, aber wir haben nur eine solche minimale Forderung gestellt, weil wir wissen, daß, wenn wir mehr fordern, wir erst recht keine Anssicht haben, damit durchzudringen. Wir wollen darauf hinwirken, daß die bisherige Praxis verlassen wird, wonach der Nach⸗ weis der dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit erbracht werden muß. Der ist sehr schwer zu füͤhren; die Schwierigkeiten, das betreffende ärztliche Zeugniß zu erlangen, sind zu groß. Die Verbesserung der äußeren Lage der Veteranen hat der Reichstag wiederholt einstimmig als nothwendig hingestellt; mag er auch heute abermals sein Votum in diesem Sinne abgeben. Derjenige Veteran, der nicht mehr ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns verdient, muß die Beihilfe von 120 ℳ bekommen. 120 ℳ ist als Ehrensold eine sehr geringe Summe, aber wir haben im Durchschnitt mit Leuten zu rechnen, denen diese Beihilfe eine sehr wesentliche und willkommene Unterstützung zur Fristung ihres Daseins ist. Ich bitte um Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission.
Abg. Speck (Zentr.): Der ganze Reichstag hat wiederholt seinen ernsten Willen dahin kundgegeben, daß den Kriegstheilnehmern ihr trauriges Loos nach Kraften erleichtert werden soll. In dem edlen Wettstreit der Parteien sind auch meine Freunde nicht zurück⸗ geblieben. Wir haben sämmtlichen bezüglichen Initiativanträgen zu⸗ gestimmt, welche die Erfüllung dieser Ehrenpflicht des Reichs be⸗ zweckten. Der Inhalt des vorgelegten Antrags will, daß in Zukunft nicht dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, sondern die unter † herab⸗
egangene Erwerbsfahigkeit zur Vorbedingung für die Gewährung der
Beihilfe gemacht werde. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Aende⸗ rung eine erhebliche finanzielle Belastung für das Reich zur Folge haben wird; die Prüfung in der Budgetkommission ist also unum⸗ gänglich.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Mit der Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission bin ich einverstanden; es wird sich dort Gelegenheit finden, auch die Frage des Nachweises der Berechtigung zur Nachsuchung der Unterstützung zu erörtern; es wird weiter zu untersuchen sein, ob der Ausdruck „hilfsbedürftig“ oder „unterstützungs⸗ bedürftig“ ausreicht; und es wird endlich Abhilfe dagegen zu suchen sein, daß auch die bereits als berechtigt anerkannten Veteranen mit ihren Ansprüchen lediglich deshalb zurückgewiesen worden sind, weil der zur Verfügung stehende Fonds erschöpft ist. Wir müssen die sonderbare machen, daß in
Binting, Erdmann beim
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dem 2 Etat trotz dieses Thatbestandes der Fonds von ʒ 988 gas .
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adette Dr. Paape, Snethlage beim Kadettenhause Köslin, Dr. Emecke beim Kadettenhause Karls⸗ ruhe, Dr. Eisenhardt beim Kadettenhause Naumburg a. S., — auf ihren Antrag zum 1. April 1901 aus dem Dienst des Kadetten⸗ 8 G Bensel, Professor und Studienrath beim KLadettenhause Bensberg, zum Kadettenhause Plön, Dr. Hartung, Haupt⸗Kadettenanstalt, zum Kadetten⸗ hause Bensberg, Dr. Reich, Dr. Borkowsky, Dr. Schirdewahn, Oberlehrer beim Kadettenhause Plön bezw. Naumburg a. S. und Köslin, zur Haupt⸗Kadettenanstalt, Schoubye, Dr. Burckhardt, Oberlehrer beim Kadettenhause Oranienstein bezw. bei der Haupt⸗ Kadettenanstalt, zum Kadettenhause Naumburg a. S., Dr. Gräfen⸗ han, Professor bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, zum 1“ Nimsch, Kalkulator in der Naturalkontrole des Kriegs⸗Ministeriums, 8
8 1 höfe: Remontedepot⸗ Administratoren und Ober⸗Inspektoren zu Wehrse bezw. Pr. Mark,
4 080 000 ℳ nicht erhöht ist, man hat an der Kopfzahl festge
die für 1899 galt, entgegen dem einstimmig vom Reichstage im Vo⸗ jahr angenommenen Antrage Müller⸗Fulda; man verweist die Hülhr bedürftigen also einfach darauf, abzuwarten, daß ihre Kamerabe im entsprechenden Verhältniß absterben. Der Reichstag hat allen seinen Parteien wiederholt der Regierung die Beres willigkeit ausgesprochen, wenn die Mittel des Invalidenfom nicht ausreichen, anderweitige Mittel, selbst neue Steuern,
diesen Zweck zu bewilligen, und daher ist die Haltung
verbündeten Regierungen einfach unverständlich. Der S
sekretär ist heute leider nicht anwesend; aber ich finde das 8. greiflich; denn bei der Besprechung der Interpellation de⸗ Grafen Oriola haben die Herren ja förmlich vor dem Reichstage a der Anklagebank gesessen, und es mag sie nach einer Wiederholu dieser Situation nicht gelüsten. Die Belastung des Reichs⸗Invaliden fonds ist bereits um etwa 60 % gesteigert; trotzdem kann auf Grund der bisherigen Erfahrungen gesagt werden, daß der Invalidenfondz nicht hankerott ist, sondern ohne Defizit abschließen wird. Kãme g noch ein kleines Plus heraus, wie es den Anschein hat, so wäre das ja ungemein beschämend, denn es würde bedeuten, daß die für * Kriegsinvaliden reservierten Gelder diesen nicht voll zu gute gekomme sind. Die Berathung in der Kommission wird offentlich e⸗ geben, daß die gestellten Anforderungen nicht zu groß sind. J zweifele nicht, daß auch heute noch viele Tausende, die inzwischen die Berechtigung erhalten haben, auf die Auszahlung warten müssen. will denn die Regierung mit aller Gewalt Sozialdemokraten züchten; Es war mir tief schmerzlich, daß bei früherer Gelegenheit der Abg. von Vollmar in der Lage war, die F der Arme gegenüber der Verwaltung zu vertreten; die Regieruug muß doch sehen, wohin sie mit dieser Knauserei gegen die Kriegs⸗ theilnehmer kommt. Nach dem Antrage bleibt es bezüglich des Erwerbes selbst bei dem Ausdruck „unterstützungsbedürftig“. Dieser Ausdruck würde völlig ausreichen, wenn er von der Ver⸗
waltung so gehandhabt würde, wie es wünschenswerth und nöthig ist; aber das ist bei den Instruktionen, welche die Landräthe und Ge⸗ meindevorstände von oben erhalten haben, nicht der Fall. In den Instruktionen ist der Ausdruck „hilfsbedürftig“ und „unterstützun . bedürftig“ verstärkt worden in „absolut unterstützungs⸗ bezw. hilss⸗ bedürftig“. Es muß durchaus auf eine einheitliche Instruktion ge⸗ drungen werden, die sich streng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnt. Wenn diese Frage nicht in dieser Session gelöst wird, sehe ich mich genöthigt, gegen den Bau der ostafrikanischen Zentral ahn zu stimmen die, so wichtig sie ist, hinter der Lösung dieser Ehrenfrage zurück⸗ stehen muß.
Abg. Graf von Oriola (nl.): Als das Gesetz von 1895 ier eingebracht worden war, führte Graf Posadowsky aus, daß jetzt auch solchen bedürftigen Kriegstheilnehmern eine Beihilfe gewährt weren solle, welche eine Schädigung infolge der Theilnahme am Kriege m beweisen können; insbesondere habe die Militärverwaltung das hö Interesse, daß derartige Theilnehmer am Kriege nicht der öffentlichen Armenpflege anheimfallen, auch die eventuelle Nothwendigkeit, fir diesen Zweck höhere Beträge flüssig zu machen, dürfe davon nicht ab⸗ schrecken. So die Reichsregierung damals. Der Reichst hat einstimmig den Reichskanzler ersucht, die Mitte welche zur Gewährung der Beihilfe von 120 ℳ an alle anerkannten Veteranen etwa mehr erforderlich sein sollten, durch einen Nachtrags⸗ Etat für 1898 zu fordern. Der Nachtrags⸗Etat ist nicht gekommen, aber im Jahre 1899 kam dann das heute noch geltende Gesetz, welches den Kreis der zu berücksichtigenden Kriegstheilnehmer etwas erweiterte. Inzwischen ist die Zahl der Berechtigten wiederum gewachsen, aber der Fonds ist erschöpft und die Leute werden immer wieder vertröstet. Das kann nicht so weiter gehen. Darum begrüße ich den Antrag Nißler, der sich dem von Herrn Hitze und mir stets vertretenen Standpunkt anschließt, mit Freude. aß die Aerzte in sehr vielen Fällen das Zeugniß der völligen Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betreffende überhaupt nichts mehr verdienen kann, versagen, geschieht pflichtgemäß; darum muß diese harte Bedingung gemildert werden. Leider steht in dem sonst so schätzenswerthen Antrag Nißler nicht das durchaus nöthige Wort „sofort“. In diesem Punkte wird ihm ebenfalls in der Kommission nach⸗ zuhelfen sein. Es braucht ja übrigens durchaus nicht der Pndel den ad⸗ unter allen Umständen herangezogen zu werden; man kann auch einen besonderen Fonds schaffen, der den Kriegstheilnehmern, den Nichtinvaliden, zu gute kommt. Die Untersuchung über die Berechtigung zum Empfang der Beihilfe wird gewiß sehr schwierig sein. Aber das Verlangen des Nach⸗ weises der absoluten Unterstützungsbedürftigkeit, der vorausseßt daß die Leute völlig zu Bettlern geworden sein müssen, geht ent⸗ schieden zu weit. Wir dürfen uns übrigens nicht einbilden, wenn nir für die Kriegstheilnehmer etwas thun, daß dann auch schon irgendnie den schweren Mängeln abgeholfen wäre, welche der Versorgung Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen, welche der ganzen Mült⸗ Pensionsgesetzgebung anhaften; in allen diesen Beziehungen haba un noch viele alte Sünden gut zu machen. Vergessen wir der Inꝛ nicht; sonst möchte aus unserer Zustimmung zu diesem Antrag cims herauskommen, was der Reichstag nicht, und was vor allem ich nicht will.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs⸗Schatzant Plath: Meine Herren, ich bin nicht in der Lage, Ihnen über die Stellungnahme der verbündeten Regierungen eine Mittheilung zu machen; denn es entspricht nicht der Uebung, daß die verbündeten Re⸗ gierungen zu Initiativanträgen dieses hohen Hauses Beschlüsse fassen vor der Verhandlung des Antrags. Auch die Mitglieder des Bundes⸗ raths oder Vorsteher der obersten Reichsbehörde wären hierzu nicht im stande gewesen, umsoweniger als nach der Meinung des Herrn Antrg⸗ stellers selber und auch der Mehrzahl der Redner die Vorlagge noch nicht ausgereift ist und zunächst noch der Vorberathung in der Budget⸗ kommission des hohen Hauses bedarf. Als meine Aufgabe wülde ich es nur betrachten können, etwa in den Akten des Schatzamts befindliches Material dem hohen Hause auf Wunsch zu unterbreiten, welches dienlich wäre, zur richtigen Beurtheilung der Sache bei⸗ zutragen, und sonstige thatsächliche Auskunft zu ertheilen. Ich glaube mich aber im allgemeinen durch die Thatsache für entbunden, daß alle bisher zu Worte gekommenen Redner die Ueberweisung der Vorlage an die Budgetkommission beantragt haben und hier wohl der Ort sein wird, auf Spezialitäten einzugehen. Nur in einigen Punkten möchte ich schon jetzt den Anfragen, die von einzelnen der Herren Redner gestellt sind, entsprechen, soweit es möglich ist. Es ist gefragt worden, ob die Zahl derjenigen, die zwar als nach dem Gesetze Unterstützungsberechtigte anerkannt sind, aber wegen Mangels an Mitteln noch nicht haben zum Genusse der Beihilfe gelangen können, seit der Normierung des Bedarfs au 4 080 000 ℳ gewachsen ist, und da kann ich mittheilen, daß am 1. April 1900, also am Schlusse des Rechnungsjahres 1899, über die 34 000 zur Perzeption gekommenen Empfänger von Beihilfen n. 2788 unbefriedigt gebliebene, aber anerkannte Anmwärter vorhanden waren. Es liegt Grund zu der Annahme vor, daß gegenwärtig Zahl noch erheblich gestiegen ist. Wir haben zwar noch keine nahera Nachrichten darüber; aber wenn ein Beispiel signifikant ist, so kam ich mittheilen, daß in einem Bundesstaat, in welchem zu dem ge⸗ dachten Termine noch 14 unbefriedigte Anwärter vorhanden wam inzwischen die Zahl auf 41 gestiegen ist. Nun ist auch bezüglich de bisherigen Anwendung des Gesetzes vom Jahre 1895 mißbilligenn,, wähnt worden, daß bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit die X. hörden sehr hart verfahren seien. Soweit Reichsbehörden sind bei der Ausführung des Gesetzes, kann diesen ein Vorwurf semacht werden; denn die Ausführung des Gesetzes, insbesondere — Anerkennung der Berechtigung zum Empsang von Beihilfen m⸗ lediglich Sache der Bundesstaaten, wie die Herren schon aus Fassung des Etatsdispositivs entnehmen wollen: „An 8 Bundesstaaten und an Elsaß⸗Lothringen zur Gewährung Beihilfen“ u. s. w. Auch der ganzen Struktur des 8. liegt die Voraussetzung zu Grunde, daß die Reichsverwaltn mit der Anerkennung im einzelnen Falle nichts zu thun hat, ee daß das Sache der Landesbehörden ist. Wenn nun die Landesbehör⸗
in dieser Beziehung streng verfahren sind, so tragen nicht sie, sondern
das Gesetz daran die Schuld; denn im Gesetz heißt es ausdrücklich: „behufs Gewährung von Beihilfen an solche Personen des Unter⸗ offizier⸗ und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche an den Feldzügen ehrenvoll Antheil genommen haben und 18 wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unterstützungsbedürftiger Lage befinden. So lange diese Bestimmung des Gesetzes nicht einer Aenderung unterzogen ist, können selbstverständlich Beihilfen nicht anders gewährt werden, als wenn die Voraussetzungen des Gesetzes im einzelnen Fall als erfüllt anzusehen sind. Nun hat auch beim Erlaß des Ge⸗ etzes — und der letzte Herr Vorredner ist auch auf die Entstehungs⸗
chichte des Gesetzes eingegangen — die Absicht obgewaltet, keines⸗ wegs sämmtliche hilfsbedürftige Kriegstheilnehmer mit dieser Beihilfe zu bedenken. Das ist schon daraus ersichtlich, daß ursprünglich folche Beihilfen nur sollten gewährt werden können in Grenzen der Zinsen des für die Sicherstellung der gesetzlichen Verwendungs⸗ zwecke des Reichs ⸗Invalidenfonds entbehrlichen Aktiv⸗ bestandes. Diese Beschränkung, welche durch die Zinsen des entbehrlichen Aktivbestandes gegeben war, ist erst durch Gesetz vom 1. Juli 1“ worden, und erst dieser Umstand hat überhaupt die Möglichkeit gegeben, über den ursprüglich normierten Bedarf hinauszugehen und den Fonds auf seine jetzige Höhe zu bringen. Soweit die Reichsverwaltung bei der Aus⸗ führung des Gesetzes betheiligt war, ist der Versuch gemacht worden, durch allgemeine Ausführungsbestimmungen die einheitliche Anwendung des Gesetzes möglichst zu sichern. Indessen mußte bald von diesem Versuch Abstand genommen werden, weil, wie auch schon in der Diskussion hervorgehoben worden ist, die thatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Theilen unseres Vaterlandes zu berschieden liegen, als daß sich allgemeine Regeln über die Frage der Unterstützungsbedürftigkeit aufstellen ließen. In den Großstädten, in Hamburg, Bremen, Berlin, werden die Verhältnisse ganz anders liegen als auf dem Lande, namentlich in den östlichen Provinzen. Soweit das Gesetz es irgend gestattet, ist den aus⸗ führenden Behörden das thunlichste Wohlwollen bei der Beurtheilung der Fölle anheimgegeben worden. Ich kann mich zunächst auf diese Ausführungen beschränken und es als selbstverständlich bezeichnen, daß alles statistische Material, welches von der Budgetkommission verlangt werden wird, seitens der dabei betheiligten Reichsbehörden, soweit es irgend möglich ist, zur Verfügung gestellt werden wird.
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Abg. von Vollmar (Soz.): Wir finden den Antrag viel zu be⸗ scheiden und bedauern ebenfalls, daß der Bundesrath bei dieser wichtigen Sache so schwach vertreten ist. Die Frage scheint den Herren wenig Kopfschmerzen zu machen, sonst wären sie sicher nicht allein durch einen Herrn vertreten, der uns hier zwar eine Auskunft geben, aber nicht bestimmte Stellung nehmen kann. Es giebt be⸗ stimmte Dinge, die unter allen Umständen geregelt werden müssen. Es ist eine Schande für das große Deutsche Reich, das jetzt in allen Welttheilen mitreden will, daß es nicht einmal die Mittel zur Verfügung hat, um eine Art Ehrenschuld einzulösen. Wir hören doch sonst hier vom Bundesrathstische in hohen Tönen von nationaler Würde reden. Wie oft hat man bei dem jetzigen chinesischen Aben⸗ teuer von den braven Söhnen des Vaterlandes gesprochen, die in China unsere Ehre vertheidigen, und denen man deshalb dankbar sein müsse. Ist die Sache erst vorbei, dann wird man si kaum noch darum bekümmern. Wenn wir die Reichsregierung nicht so verwöhnt hätten, würden wir kaum so, wie es geschieht, behandelt werden. Sie müssen die Regierung zwingen! Thun Sie das nicht, dann müssen Sie sich eben gefallen lassen, daß nichts Durchgreifendes geschieht. Wir unsererseits haben bisher die Rechte der hilfsbedürftigen Kriegstheil⸗ nehmer immer vertreten und werden es auch fernerhin thun. Wir haben schon früher bezügliche Anträge gestellt, denen aber leider nicht entsprochon worden ist. Diesmal können wir nur die schleunigste Er⸗ ledigung des vorliegenden Antrags in einer Fassung empfehlen, die noch eine größere Unterstützung bei allen Hilfsbedürftigen gestattet.
Abg. Schrempf (d. kons.): Die verbündeten Regierungen haben in dieser brennenden Frage nicht die Initiative ergriffen, sondern sich von Schritt zu Schritt schieben lassen, ein Zustand, den ich aufs höchste bedauere. Der Antrag Nißler soll nichts weiter sein als ein erneuter kräftiger Appell an die verbündeten Regierungen, endlich aus
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ihrer Passivität herauszutreten. Wir haben es hier mit der letzten
oeffenen unde aus dem Kriege zu thun, die endlich geschlossen
werden muß. Die Zahl der Kriegstheilnehmer, die als be⸗ rechtigt zum Bezuge des Ehrensoldes anerkannt sind, ist also jetzt auf 36 788 angewachsen, von denen 2788 noch immer auf die Unterstützung warten. Daß die Zahl noch weiter wachsen wird, versteht sich von selbst. Es ist außerordentlich wenig gewonnen, wenn der Kommissar sagt, man habe den Bundes⸗
v ernägea das größte Wohlwollen gegen die betreffenden Bewerber an
eimgestellt. Nachdem der Reichstag abermals in voller Einstimmig⸗
keit unseren Antrag empfohlen hat, hoffe ich, daß die erforderlichen
Schritte von den verbündeten Regierungen schon in der Kommission
gethan werden. Es ist ein ganz erbauliches Schauspiel, daß sie sich
einem so einmüthigen wiederholten Verlangen des Reichstages an⸗ dauernd widersetzen.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Plath: Ich bin von dem Vor⸗ redner mißverstanden worden; ich habe die mir in den Mund gelegte Aeußerung nicht in dieser Form gethan.
Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath (nl.): Der Antrag läßt
die Frage des Zivilversorgungsscheins und die Belassung der Militär⸗
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pension neben dem Gehalt der Staatsbeamten unberücksichtigt. Im Lande fragt man nicht nach der Kompetenz des Reichs und der Einzel⸗ taaten; man verlangt Recht, nicht Gnade für die Invaliden. Was
deuten die zwei Millionen Mehrausgaben für diesen Zweck bei einem Milliarden Etat im Reich und bei dem guten Finanzstande in Preußen? Wenn für kostspielige Bauzwecke u. s. w. Geld vorhanden ist, welchen Eindruck muß es im Lande machen, daß für die Invaliden nicht ein⸗ mab ein paar Millivnen übrig sind? Der Antrag Arendt, jenen Veteranen, die schon notiert sind, die 120 ℳ zu geben, ist mir
eigentlich noch sympathischer als der Antrag Nißler, weil er sofort
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Abhilfe schafft. Der jetzige Zustand ist einfach unhaltbar. Die Frage, was v„erwerbsunfähig“ ist, sollte in der Kommission eingehend gepruft werden. Wie sollen die Leute den strikten Nachweis führen, daß ihr Leiden in ursächlichem Zusammenhang mit den Strapazen des Feld⸗ 2 steht? Die kleinliche Beurtheilung solcher Fälle kann nur dazu eitragen, die Zahl der Verbitterten und Mißvergnügten zu vermehren. Sache des Kriegs⸗Ministers ist es, für baldigste Abhilfe Sorge zu
trragen. Oder will man damit so lange warten, bis der letzte Invalide
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ins Grab gesunken ist?
»Abg. Werner (Reformp.): Wie oft haben wir der Regierung diese Sache ans Herz gelegt! Heute hat uns die Regierung einen Vertreter hergeschickt, dessen bureaukratische Ausführungen im Lande kein Verständniß finden werden. Ich möchte den Invaliden gern
mehr als 120 ℳ geben, die nicht einmal für die ländlichen Verhalt⸗
nisse ausreichen; aber wie kann man 360 ℳ verlangen, wenn sogar eene geringe Summe nicht allen Invaliden zu theil wird? Die In⸗ validen müssen den Glauben an die Gerechtigkeit des Vaterlandes verlieren, wenn man sie wie Bettler der Armenfürsorge preisgiebt. Vir werden nicht aufhören, immer aufs neue diese Forderung zu stellen, bis sie erfüllt ist.
Abg. Hoffmann⸗Hall (d. Volksp.): Wenn die Regierung diese
8 berechtigte Forderung nicht erfüllt, so bleibt uns nichts übrig, als
andere, nicht absolut nothwendige Ausgaben abzulehnen. Die Er⸗
itterung der Invaliden kann nicht mehr zurückgehalten werden. reten sie mit ihren Wünschen hervor, so wird die Zahl der In⸗ validen, von denen der Regierungsvertreter sprach, und deren aner⸗ kannte Forderung unberücksichtigt geblieben ist, noch ganz erheblich wachsen.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Es sind heute gegen die Re⸗ kerung sehr harte Worte gefallen, sogar von der rechten Seite. fentlich nimmt die Regierung daraufhin eine andere Haltung ein. eschieht dies nicht, so sollten wir sie selbst mit einer Forderung vor die Alternative stellen: annehmen oder ablehnen. “
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Schrempfld. kons 18 00 4,42 (davon hessisch 679,99) km, zweigleisig 12 045,78 (davon
und dem Schlußwort des Antragstellers werden die An⸗ träge Nißler einstimmig der Budgetkommission überwiesen.
Es folgt die erste Lesung des von den Abgg. Albrecht und Gen. (Soz.) eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Gewerbegerichte, welcher die Einrichtung dieser Gerichte obligatorisch machen und ihre Kompetenz auf alle aus dem Arbeits⸗ verhältniß entstehenden Streitigkeiten für alle in Fabriken, Gewerbebetrieben, im Bergbau, in der Land⸗ und Forstwirth⸗ schaft, im Handel und Verkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen ausdehnen, sowie das Wahlrecht auf das vollendete 21. Jahr herabsetzen und das aktive und passive Wahlrecht auch den Frauen verleihen will.
In Verbindung damit wird berathen die von den Abgg. Trimborn und Genossen (Zentr.) beantragte Novelle zu demselben Gesetz, wonach in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Errichtung eines Gewerbegerichts auf Antrag betheiligter Arbeitgeber oder Arbeiter obligatorisch zu erfolgen haben soll, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte in mehrfacher Beziehung erweitert werden soll und die Bestim⸗ mungen über das Wahlverfahren und die Funktionen der Ge⸗ werbegerichte geändert werden sollen.
„Mitt der Berathung wird ferner verbunden ein von den Abgg. Dr. Hitze (Zentr.), Frhr. Heyl zu Herrnsheim (nl.), Bassermann (nl.), Münch⸗Ferber (nl.), Trimborn und Wattendorff (Zentr.) eingebrachter Antrag,
,ʒdie verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1) für die Pflege
des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetz⸗ lich Bestimmungen über die Formen herbeizuführen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den
Arbeitgebern und mit den Organen der Regierung befähigt
werden; 2) insbesondere in Erwägung darüber einzutreten, in
welcher Weise durch eine weitere gesetzliche Ausgestaltung der Ge⸗ werbegerichte unter besonderer Berücksichtigung der §§ 9 (Bildung
von Abtheilungen: Fabrik, Handwerk, Hausindustrie), 61 bis 69
(Einigungsamt) und 70 (Gutachten und Anträge) des Gesetzes vom
29. Juli 1890, betreffend die Gewerbegerichte, ein Weg zu dem vor⸗
stehend bezeichneten Ziele sich bietet.“
Abg. Tutzauer (Soz.) weist zur Begründung des Antrages Albrecht und Genossen auf die, früheren Verhandlungen über die An⸗ träge hin. Mit dem jetzigen Gewerbegerichtsgesetz seien die Arbeiter nicht zufrieden. Die schwaͤchere Betheiligung an den Wahlen zum Gewerbegericht, namentlich in Berlin, beweise, daß das Interesse der Arbeiter an diesen Gerichten beträchtlich nachgelassen habe. Das sei sehr bedauerlich, da die Gewerbegerichte an sich gut seien. Der Antrag des Zentrums (Trimborn) gehe nicht weit genug. Gewerbegerichte müßten für alle Arbeiter errichtet werden, nicht nur für Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern. Der Antrag seiner (des Redners) Partei fordere deshalb die obligatorische Einrichtung von Gewerbegerichten für alle in Gewerbe, Bergbau, in Land⸗ und Forstwirthschaft, Fischerei, in Handel und Verkehr und im Gesindedienst beschäftigten Personen. In Oesterreich habe sich die Unterstellung der Handlungsgehilfen unter das Gewerbegericht sehr gut bewährt, und bei der endgültigen Annahme des neuen deutschen Handelsgesetzbuchs habe der Reichstag selbst in einer Resolution den Bundesrath ersucht, thunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach zur Entscheidung von Streitig⸗ keiten zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen Haufmannische Schiedsgerichte errichtet werden. Es liege ja auch ein Antrag von nationalliberaler Seite vor, der bei den bestehenden Gewerbe⸗ Prichten besondere Kammern für Handlungsgehilfen errichten wolle. Der Antrag seiner Partei erweitere die Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte nicht unerheblich. Die Gewerbegerichte sollten zuständig sein für alle Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeits⸗ verhältniß folgenden Verpflichtungen und Entschädigungsansprüche, über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuchs oder Zeug⸗ nisses ꝛc. Wenn sein Antrag vorschlage, das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten auch den Frauen zu ertheilen, so entspreche dies der Gerechtigkeit. Die zahlreichen Arbeiterinnen hätten ein lebhaftes Interesse daran, im Gewerbegericht vertreten zu sein.
Den Antrag des Zentrums begründet der
Abg. Trimborn: Der Antrag stimme überein mit einem Beschluß der vorjährigen Kommission, welcher die Anträge, be⸗ treffend die Gewerbegerichte, überwiesen worden seien. Seine Partei⸗ genossen beschränkten sich darauf, in Uebereinstimmung mit der vor⸗ jährigen Kommission, die Errichtung von Gewerbegerichten nur für Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern obligatorisch zu machen. Das sei leichter durchführbar als der Vorschlag der Sozialdemokraten, für alle Arbeiter Gewerbegerichte zu errichten. Persönlich sei er auch für Ausdehnung der Ge⸗ werbegerichte gauf die Handlungsgehilfen. Sein Antrag wolle die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf Entschädigungsansprüche aus widerrechtlichen Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse. Kranken⸗ kassenbücher und Quittungskarten, sowie auf Streitigkeiten wegen widerrechtlicher Vorenthaltung dieser Papiere ausdehnen und beseitige damit Lücken des Gesetzes, die sich in der Praris herausgestellt hätten. Eine Verbesserung enthalte sein Antrag insofern, als behufs Verbesserung des Wahlverfahrens eine geordnete Aufstellung der Wählerlisten vorgeschlagen werde. Diese Neuerung sei auch von den Scozialdemokraten in ihren Antrag aufgenommen worden. Im übrigen hoffe er, daß einige Vorschläge im sozial⸗ demokratischen Antrage über die Zuständigkeit der Gewerbegerichte in den Kommissionsbeschluß übergehen würden. Seiner Partei komme es im wesentlichen darauf an, die schiedsgerichtliche Thätigkeit der Gewerbegerichte zu erweitern. Zu dem Zwecke werde durch seinen Antrag die Berufung des Einigungsamts erleichtert und dem Vor⸗ sitzenden desselben die Befugniß ertheilt, für den Fall des Nicht⸗ erscheinens einer geladenen Partei eine Geldstrafe his zu 100 ℳ an⸗ zudrohen. Redner empfiehlt des weiteren, was in keinem Antrag vorgeschlagen worden sei, auch eine Erweiterung der örtlichen Zu⸗ ständigkeit der Gewerbegerichte.
Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen Schluß gegen 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fort⸗ etzung der zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1901).
(Sitatistik und Volkswirthschaft.
Die Betriebsergebnisse der vereinigten preußischen und
hessischen Staatseisenbahnen im Jahre 1899/1900.
1.
Nach dem beiden Häusern des Landtags zugegangenen amtlichen Bericht betrug die Bahnlänge der vereinigten preußischen und hessischen vollspurigen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Staatseisenbahnen am 1. April 1900 30 170,690 km (gegen 29 785,45 km am 1. April 1899), und zwar hatte der preußische Stagtseisenbahnbesitz — ohne die schmalspurigen (243,66 km) und die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten vollspurigen Strecken 299,66 km), ferner ohne den preußischen Antheil (8,02 km) an der Main⸗ Neckarbahn und die Wilhelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn (52,38 km) — eine Bahnlänge von 29 219,39 (im Vorjahre 28 837,26) km, der hessische eine solche von 951,30 (im Vorjahre 948,19) km. Von dem Gesammtnetz der preußischehessischen Betriebsgemeinschaft sind Haupteisenbahnen 19,987,82 km oder 66,24 % (davon 712,89 km in hessischem Besitz), Nebeneisenbahnen 10 182,87 km.
“ % (davon 238,41 km ssischem
Besitz), eingleisig
hessisch 271,31) km, dreigleisig 38,03 und viergleisig 82,46 km. Von der Bahnlänge der vereinigten preußischen und hessischen vollspurigen Staatseisenbahnen und des übrigen preußischen Staats⸗ besitzes entfallen auf die Provinzen: Schlesien 3737,41 km (im Vergleich mit der Länge am Schlusse des vorangegangenen Rechnungs⸗ jahres + 53,48 km) Vollspur⸗ und 129,04 kmw Schmalspurbahnen, Rheinprovinz 3511,49 (+ 11,66) km, Brandenburg mit Berlin 2974,26 (+ 33,77) km, Sachsen 2549,86 km (wie im Vorjahre), Hannover 2304,86 (+ 0,89) km, Westfalen 2206,81 (+ 33,71) km, Posen 1987,86 (+ 20,18) km, Ostpreußen 1803,78 (+ 107,17) km, Hessen⸗Nassau 1653,77 (+ 1,43) km, Pommern 1526,58 (+ 41,80) km, Westpreußen 1425,86 (+ 61,24) km, Schleswig⸗Holstein 1111,02 (+ 10,60) km Vollspurbahnen, — auf das ganze Königreich Preußen 26 793,56 (+ 375,92) km Vollspur⸗ und 129,04 km Schmalspurbahnen, zusammen 26 922,60 km, auf außerpreußische deutsche Staaten 3426,90 (+ 11,51) km. Vollspurbahnen (davon 921,41 km in hessischem Besitz) und 48 km. Schmalspurbahnen, zusammen 3474,90 km, auf das Ausland (Desterreich und die Niederlande) 10,63 km Vollspurbahnen.
Außerdem befanden sich in Preußen am 1. April 1900 2669,72 (+ 118,91) km vollspurige Privat eisenbahnen und Strecken fremder Staatseisenbahnen, von denen seitens der preußischen Staatseisenbahnverwaltung 49,94 km für Staatsrechnung betrieben oder mitbetrieben und 67,23 km vom Staate für Rechnung der betreffenden Ge⸗ sellschaften verwaltet wurden, sowie 341,87 (+ 6,74) km der preußischen Staatsaufsicht unterstehende schmalspurige Privateisenbahnen 3 sodaß insgesammt am Ende des Berichtsjahres in Preußen 18 336,77 km Haupt⸗, 11 126,51 km Nebeneisenbahnen und 470,91 km Schmalspurbahnen, an Eisenbahnen überhaupt (nicht gerechnet die zahlreichen Kleinbahnen) 29 934,19 km vorhanden waren. — Von den vollspurigen Privateisenbahnen und Strecken fremder Staatseisenbahnen entfallen auf die Provinzen: Branden⸗ burg 475,65 km (wie im Vorjahre), Ostpreußen 322,13 (+ 0) km, Pommern 289,26 (+ 42,30) km, Schleswig⸗Holstein 259,08 (s— 0,29) km, Hannover 252,13 (+ 0) km, Westfalen 246,48 (+ 46,48) km, Schlesien 197,41 (+ 0) km, Sachsen 174,22 (+ 23,70) km, Rheinprovinz 135,94 (+ 0) km, Westpreußen 116,76 (+ 0) km, Hohenzollern 90,68 (+ 0) km, Posen 81,52 (+ 0) km, Hessen⸗Nassau 28,46 (+ 6,74) km.
Das bis zum 1. April 1900 für die Staatseisenbahnen verwendete Anlagekapital beträgt im Bereiche der Betriebs⸗ gemeinschaft: für die preußischen Vollspurbahnen 7539,6 Millionen Mark (135 Mill. Mark mehr als bis zum 1. April 1899) oder für 1 km 258 035 (+ 1241) ℳ, für die hessischen 247,4 (+ 5,8) Mill. Mark oder für 1 km 260 061 (+ 5251) ℳ, für die 1895 in den Besitz des preußischen Staats übergegangenen thüringi⸗ schen Schmalspurbahnen 858 706 (+ 0) ℳ oder für 1 km 17 890 (+ 0) ℳ, für die oberschlesischen 11,2 Mill. Mark (+ 18 428 ℳ) oder für 1 km 86 783 (+ 143) ℳ, für alle Staatseisenbahnen im Bereiche der Betriebsgemeinschaft, ein⸗ schließlich der Anschlußbahnen ohne öffentlichen Verkehr, 7811 (+ 140,7) Mill. Mark oder für 1 km 254 314 (+ 185) ℳ; für alle preußischen Staatseisenbahnen innerhalb und außerhalb der Bettiebsgemeinschaft stellt sich das Anlagekapital auf 7576,6 (+ 134,9) Mill. Mark oder für 1 km auf 254 053 (+. 26) ℳ Der Betrag des Anlagekapitals ergiebt sich aus den eigentlichen Bau⸗ kosten, den sonstigen Aufwendungen aus Baufonds, den Absetzungen und den Zu⸗ oder Absetzungen des Unterschiedes zwischen Erwerbspreis und Bauaufwendungen beim Eigenthumswechsel; insbesondere sind im Anlagekapital nicht enthalten der Werth unentgeltlich überlassener Liegenschaften, der Betrag von Subventionen und die Bauaufwendungen, die aus Betriebsfonds gemacht sind.
Wie in den Vorjahren, ist auch im Berichtsjahre dem wachsenden Verkehr und dem Hinzutritt neuer Bahnstrecken durch entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel Rechnung getragen worden. Am 1. April 1900 bestand der Betriebsmittelpark der Voll⸗ und thüringischen Schmalspurbahnen aus 12 460 Lokomotiven (Beschaffungskosten 522,8 Mill. Mark), 22 674 Personenwagen (231,1 Mill. Mark), 5861 Gepäckwagen (40,7 Mill. Mark) und 276 933 Güterwagen (763,5 Mill. Mark). Im Berichtsjahre wurden 104 Loko⸗ motiven, 284 Personenwagen, 99 Gepäckwagen und 1104 Güterwagen aus den laufenden Betriebseinnahmen mehr beschafft als aus⸗ geschieden. Die Beschaffungskosten der sämmtlichen am Ende des Berichtsjahres vorhandenen Betriebsmittel (mit Ausnahme derjenigen, deren Kostennachweis noch aussteht) beziffern sich auf 1558,1 Millionen Mark und betragen 20,01 % des Anlagekapitals (7787,9 Millionen Mark), das auf die vollspurigen und die in Thüringen gelegenen schmalspurigen Staatseisenbahnen für den öffentlichen Verkehr ver⸗ wendet worden ist. Für die im Berichtsjahr neu beschafften oder um⸗ gebauten Betriebsmittel sind zusammen 100 330 267 ℳ verausgabt, während die Beschaffungskosten der in derselben Zeit ausgeschiedenen Betriebsmittel 42 295 218 ℳ betragen haben.
An Stationen waren am 1. April 1900 auf den Vollspur⸗
bahnen der preußisch⸗hessischen Betriebsgemeinschaft 2402 (im Vor⸗ jahre 2393) Bahnhoöfe, darunter 95 (85) hessische, 1918 (1847) Halte⸗ stellen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr, darunter 101 (110) berhsche. Sund 1015 (1004) Haltepunkte ohne Weichen, darunter 35 (35) hessische, im Ganzen demnach 5335 (5244), darunter 231 (230) hessische, vorhanden, wahrend sich auf den ober⸗ schlesischen und den thüringischen Schmalspurbahnen 40 Stationen, wie im Vorjahre, befanden. Die Unterhaltung der Betriebsmittel — neben der Anfertigung der nothwendigen Vorrathsstücke, auch der Instandsetzung schadhaft ge⸗ wordener Wagen fremder Eisenbahnverwaltungen — sowie die Unter⸗ haltung der mechanischen Vorrichtungen der Bahnanlagen erfolgt in eigenen Werkstätten der Verwaltung. An solchen bestanden im Bereiche der Betriebsgemeinschaft 60 (darunter 2 hessische) Haupt⸗, 16 (1 hessische) Neben⸗-⸗ und 251 (6 hessische) Betriebs⸗ werkstätten (in den letzteren werden nur die kleineren lau⸗ fenden Ausbesserungen an Lokomotiven und Wagen ausgeführt), im Ganzen also 327 (darunter 9 hessische) Werkstätten. Außerdem befanden sich am Ende des Berichtsjahres auf 83 Stationen 2v 8g Stationsschlossereien für geringfügigere Ausbesserungen. 59 Werk⸗ stätten beschäftigten mehr als 300 Arbeiter, 36 (im Vorjahre 31) Werkstätten mehr als 50 bis 300 und 232 (228) Werkstätten 50 oder weniger Arbeiter.
In vielen Werkstätten der Staatseisenbahnverwaltung findet bekanntlich auch eine planmäßige Ausbildung von Le hrlingen in den hauptsächlichsten Handwerken, die in den Eisenbahnwerkstätten erforderlich sind, statt. Die 63 (im Vorjahre 690) mit der Ausbildung von Lehrlingen betrauten Werkstätten zählten am Ende des Rechnungsjahres
Fü. 8 mithin im Berichtsjahre mehr (+) oder weniger (—) 8 Anzahl der Lehrlinge J1““ 2. Lehrjahre .. EE1““ 3. Lehrjahre .. “ Lo1I1u““ 4. Lehrjahre.. 251 570 125
8 1898/99
im Ganzen 2 370 2 318 + 52. Die Gesammtzahl der Lehrlinge hat in Anpassung an die Anzahl der beschäftigt gewesenen Handwerker um 52 vermehrt werden können. Im Ganzen wurden im Berichtsjahre 667 Lehrlinge neu eingestellt gegen 654 im Vorjahre. In den an einzelnen Orten für die Ausbildung der Lehrlinge besonders eingerichteten sogenannten Lehrlings⸗Werk⸗ stätten wurden im Berichtsjahre 1223 Lehrlinge beschäftigt gegen 1146 im Vorjahre. Bei Zurückführung der durchschnittlichen Beschäftigungs⸗ dauer auf volle Tagewerke betrug die Anzahl der Lehrlinge 2343 im Berichtsjahre gegen 2303 im Fabre 1898/99. Neben der handwerks⸗ mäßigen Ausbildung, die sie in den Werkstätten erhielten, wurden die Lehrlinge zum Besuche der am Orte bestehenden Fortbildungs⸗
12-e.en