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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Inhalt des amtlichen Theils: vverle sungen ꝛc.
1u“ Deutsches Reich.
Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten, vom 6. Januar 1901.
Bekanntmachungen, betreffend die Errichtung einer Reichsbank⸗ stelle in Mülheim (hr) und einer Reichsbank⸗Nebenstelle in Zabern (Unterel a6h
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 2 des Reichs⸗Gesetzblatts. “
Königreich Preußen. h
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen. Zeremoniel bei der am 17. Januar 1901 im Königlichen Schlosse u Berlin stattfindenden Versammlung der Kapitelfähigen itter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.
Erste Beilage: Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Kanzleirath Becker zu Rixdorf bei Berlin, bisher im Kriegs⸗Ministerium, den Rothen Adler⸗Orden dritter Kasse mit der Schleife, dem Baurath Koch im Kriegs⸗Ministerium, den Geheimen egpedierenden Sekretären, 1. Groest und Walkhoff im Kriegs⸗Ministerium, den Buchhaltern bei der General⸗Militärkasse, Rechnungsräthen Zuhtz und Scheel, dem Intendantur⸗Sekretär a. D., Rechnungsrath Reinicke zu Altona, bisher bei der Intendantur des IX. Armee⸗Korps, den Proviantmeistern Puschmann zu Gumbinnen und Hoffmann u Frankfurt a. O., den Garnison⸗Verwaltuͤngs⸗Ober⸗ spektoren Hertell zu Freiburg i. Br. und Schwab zu alle a. S., dem städtischen Oberförster Brehme zu Peterhof ei Mühlhausen i. Th., dem Ober⸗Postsekretär a. D. Matthiesen zu Schleswig, den bGscie a. D. Wenge zu Patschkau, Griebel zu Naumburg a. S., bisher in Liebenstein S⸗M., Maske zu Mittelhufen bei Königsberg i. Pr., bisher in Johannisburg, Mengelkoch zu Boppard, bisher in Kirn, und Reinicke zu Charlottenburg, bisher in Kyritz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Kanzleirath Diemer bei der Landes⸗Aufnahme, dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Ober⸗Inspektor Bock zu scsen dem Lazareth⸗Ober⸗Inspektor Reiner zu Trier, dem Registrator a. D sinet zu Berlin, bisher bei der Kriegs⸗A ademie, dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Körner im Kriegs⸗ inisterium, den Postsekretären a. D. Schwerin und 2 olgram zu Berlin, Gustav Müller zu Stettin und Radermacher zu Bonn, dem Telegraphen⸗Sekretär a D. Rosenstädt bu Hamburg und dem Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Erbe zu Mainz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Kanzlei⸗Sekretär Lange bei der Intendantur des XI. Armee⸗Korps und dem Packmeister Fritsch beim Be⸗ leidungsamt des XIV. Armee⸗Korps das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Intendantur⸗Kanzlisten Plügge bei der Intendantur des XVII. Armee⸗Korps, dem E Brösecke sn Danzig, dem Postpackmeister a. D. Francke zu Berlin, en Postschaffnern a. D. Mutschler zu Erchingen und Klemmt. zu Lauban, dem Hafen⸗Aufseher merse zu Ruhrort, dem Kasernenwärter a. D. Di edrich zu Spandau, dem Vorarbeiter Grobe bei der L. in Spandau, dem Kolonnenführer Died rich bei der Artillerie⸗Werkstatt in Spandau, dem Remonteknecht Ragowski beim Remonte⸗ Depot Brakupönen, FFr Ostpreußen, und dem früheren Hirten Christian Seddig zu Brakupönen, Provinz Ost⸗ preußen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
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vDenutsche⸗ Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mnisber am Königlich belgschen Hofe, rn
Wirklichen
Alvensleben, behufs anderweiter dienstlicher
von diesem Posten abzuberufen. EE “ az⸗ H
stät der Kaiser i Allergnädigst g den Rechtsanwälten Engelhorn in Saargemünd und
Kuland in Colmar sowie dem Notar Fischer in Zabern den Fharakter als Justizrath zu verleihen, Fise
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rafen von
Geheimen Rath und Kammerher Verwendung
111AX“*“ . 8-
Gegeben Neues
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
zu genehmigen, daß der Regierungs⸗Sekretär und Bureau⸗ Ferheh Klausch in Straßburg an Stelle des bisherigen Charakters als aiserlicher Kanzleirath denjenigen als Kaiser⸗ licher Rechnungsrath führe. 3 8
“ betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten.
Vom 6. Januar 1901.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund der die Konsulargerichtsbarkeit in Egypten betreffenden Gesetze vom 30. März 1874 (Reichs⸗ Gesezbl. S. 23) und vom 5. Juni 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145) im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths, was folgt:
Die den Konsuln des B Reichs in Egypten zu⸗ stehende Gerichtsbarkeit wird für strafbare Handlungen, deren Thatbestand einen Konkurs oder eine CC1“ zur Fernsssgsnng hat, außer Uebun est ofern der Schuldner ein Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft ist, und der Schuldner oder einer der Gläubiger der deutschen Konsular⸗ gerichtsbarkeit nicht untersteht.
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Die Deutschen und die deutschen Schußgenossen in Egypten sind vom Tage des Inkrafttretens dieser erordnung ab in den der Konsulargerichtsbarkeit durch § 1 entzogenen Strafsachen der Gerichtsbarkeit der Landesgerichte unterworfen.
Hinsichtlich der im § 5 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 381) und in der Verordnung vom 15. Februar 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 17) bezeichneten Haloner. Körperschaften und Anstalten bleiben die bisherigen
erichtsbarkeitsverhältnisse unverändert. 11“
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Tage der Verkündung im Reichs⸗Gesetzblatt in Kraft.
Steafachern die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Ver⸗ ordnung bei den Konsulargerichten anhängig sind, werden von diesen vollständig erledigt, auch wenn sie nach den Vor⸗ chriften der §§ 1, 2 zur Zuständigkeit der Landesgerichte ge⸗ ören würden.
Urkundlich unter Unserer en Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Palais, den 6. Januar 1901. “”
Wilhelm. b
B11“ Graf von Bülow.
“*“ Bekanntmachung. ““ Am 1. Februar d. J. wird an Stelle der jetzt bestehenden Reichsbank⸗Nebenstelle in Mülheim (Ruhr) eine Reichs⸗ bankstelle daselbst errichtet, von welcher die Reichsbank⸗ Nebenstelle in Oberhausen abhängig ist. K
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Ge⸗ b-genae der Reichsbankstelle in Mülheim bekan werden. 86
5. Januar 1901. Reichsbank⸗Direktorium.
Dr. Koch.
1öu“ 1 “ 6 6 . EE11“ Am 28. Januar d. J. wird in Zabern nterels eine von der Reichsbank⸗Hauptstelle in Straßburg i. Els. abhängige Reichsbank⸗Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2
des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2743 die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten, vom 6. Januar 1901. Berlin W., den 16. Januar 1901. 8 sMaaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 1.“ Weberstedt.
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ggKohnigreich Preußen. 1“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Karl Phandse Adolf Gerold, Mitinhaber der Firma „Carl Gustav Gerold“, zu Berlin das Prädikat eines Hoflieferanten zu verleihen.
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2 1] 1
Generalleutnants, die
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung Tilsit getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten diese Stadt Bartsch auf fernere zwölf Jahre sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Ve
Naumburg a. S. getro meister der Stadt Quer
eordneten (Zweiten Bür sür die gesetzliche Amt
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Zeremoniel bei der am 17. Januar 1901 8 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindenden Versammlung der Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.
Seine Mgjestst der Kaiser und König, als Souverän und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen, Donnerstag, den 17. Januar 1901, mit den anwesenden Kapitelfähigen Rittern im Königlichen Schlosse zu Berlin die feierliche Investitur Seiner Kaiserlichen hed Feipücgen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs un Kronprinzen von Preußen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Geo rg von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Rupprecht von Bayern, des Generals der Kavallerie und General⸗Inspekteurs der Kavallerie Edler von der Planitz und des Reichs⸗ kanzlers, Präsidenten des Staats⸗Ministeriums und Ministers der auswärtigen vfgfseenmeten Grafen von Bülow
zunehmen und ein Kapitel abzuhalten. 11“1“ 4
§ 1. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König⸗ lichen Hauses, die hier anwesenden investierten Hohen Ordensritter aus Altfürstlichen souveränen Häusern Sund aus dem Fürstlichen Hause Hohenzollern ver⸗ ammeln Sich um 12 Uhr Mittags in den Gemächern Seiner Majestät König Friedrich'’s I., woselbst Höchstdenselben die Ordensmäntel angelegt werden. Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.
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Die übrigen Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens ver⸗ sammeln sich schen um 11 ³¾ Uhr in der an das Königs⸗ zimmer zur Rechten angrenzenden boisierten Galerie. ie v derselben werden dort in Bereitschaft gehalten werden.
Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. 8
Die Eingangs genannten neu aufzunehmenden Ritter versammeln s ebenfalls um 11 ³¾ Uhr in der Branden⸗ burgischen (Rothen Adler⸗) Kammer.
ie Anfahrt ist gleichfalls durch 5 bel der
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Wendeltreppe.
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W11“ öEEI1I“ J“ Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala, für die Herren vom Zivil mit weißen Unterkleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe). Der Ordensmantel wird über der Militär⸗ oder Zivil⸗Gala⸗Uniform, die Ordenskette, welche die Kapitelfähigen Ritter mitbringen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu aufzunehmenden Ritter (§ 3) erscheinen mit dem Bande des Ordens. ür die Ordensbeamten, welche sich bald nach 11 Uhr
im Königszimmer einzufinden haben, ist der Anzug ebenfalls in Gala mit weißen Unterkleidern.
Es werden nur Königlich preußische, nicht aber fremde Orden getragen.
Alle bei der Feierlichkeit anwesenden Personen behalten den Flor um den linken Oberarm; die Herren vom Zivil tragen zur gestickten Uniform weiße Handschuhe.
§ 5.
Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Ober⸗Hos⸗ und die Def lühar Hof die Generale der Sase de bof. Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats⸗ Minister, die aktiven Generalleutnants und Vize⸗Admirale, Eer. die in Dienststellung befindlichen Wirklichen Geheimen Räthe und alle übrigen Personen, welche zu dem Aufnahme⸗ Akt eingeladen werden, oder die zum Gefolge Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen gehören, versammeln sich um 11 ¾ Uhr, und zwar die! vom großen Vortritt, die Generale ber Infanterie, der Kavallerie die Admirale, die Staats⸗Minister, die Vize⸗Admirale und die Wirklichen Ge⸗ “ 111
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und der Artillerie,