1901 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

ggroßer Freude begrüßt und bin in dem Sinne thätig gewesen.

für mein

außerordentlich hohen Ziffer der Rückfälligen sehr hohe Kosten ver⸗

5 dienen wir damit zugleich den finanziellen Interessen des Staats.

Richtung thätig zu werden, und hoffe, das auch in diesem Jahre sehr gütige Herz des Herrn Finanz⸗Ministers zu rühren.

statte ich mir noch anzuführen: Meine Herren, der Oredownik, ein bekanntes Posener Blatt, diskutiert alle Augenblicke die Chancen eines unglücklichen Krieges, in den Deutschland möglicherweise verwickelt werden könnte. Er spottet dann über die Betrachtungen, die einmal in einem deutschen Blatte hinsichtlich der etwaigen Nothwendigkeit der Abtretung von ehemals polnischen Landes⸗ theilen angestellt worden sind. Der Orendownik sagt: Im Falle eines unglücklichen Krieges für Preußen wird nicht nur

wie das in diesem betreffenden deutschen Blatte angedeutet war Posen und Westpreußen, sondern ganz Oberschlesien, Ermeland, das ostpreußische Masurenland von Preußen abgetreten werden das ganze Gebiet von Putzig bis Myslowitz. Dieselbe Sprache, meine Herren, wird täglich entweder

in diesem Blatte oder in anderen Blättern gleichen Schlages geführt, ohne daß nur irgendwie von einer anderen Seite ein Protest dagegen erhoben würde. Ich habe mich vergeblich bemüht, in der gesammten polnischen Tagesliteratur eine entschiedene Miß⸗ billigung eines derartigen Mißbrauchs unserer Geduld zu finden. Hin und wieder ist zwar in diesen Blättern auch ein Anerkenntniß für die preußische Regierung enthalten; dasselbe wird aber nur unwillkürlich abgegeben und in einem ganz anderen Sinne. So z. B. in dem „Oredownik“ anläßlich von Betrachtungen über die fürchterlichen Missethaten, deren sich angeblich die preußische Regierung schuldig macht —. Wenn ich über diese Betrachtungen, die übrigens in der außerhalb der deutschen Grenzpfähle erscheinenden Presse in noch viel schärferer Tonart erfolgen, zunächst sprechen darf, so kehrt häufig das Bild wieder, daß unser preußischer Wappenadler kein Adler, sondern ein Geier ist, dessen blutige Fänge sich in den

polnischen Körper einschlagen und aus dem zuckenden Leibe Stück für Stück

herausreißen, um ihn elendiglich verkommen zu lassen. Wie stimmt aber damit folgende Aeußerung desselben Blattes, das ich vorhin erwähnte, des „Oredownik“ überein: Ueberall vervollständigt sich das polnische Element und richtet sich in sozialer Beziehung auf. Es nimmt zu an Zahl, Wohlstand, Aufklärung und Kultur und gleichzeitig an bürgerlichem und natio⸗ nalem Bewußtsein. Meine Herren, richtig ist dieser Satz; aber es beweist eben nur, daß dank der Fürsorge der preußischen Regierung und dank der objektiven Handhabung unserer Gesetzgebung das polnische Element unausgesetzt auf wirthschaftlichem und kulturellem Gebiete eine Stärkung erfahren hat. (Sehr richtig! rechts. Zuruf: Aus eigner Kraft!) Aus eigner Kraft! sehr richtig, wie Herr von Jazdzewski soeben bemerkt; aber nur vermöge des Umstandes, daß die preußische Regierung vollkommen nach dem Grundsatze: „Justitia fundamentum regnorum“ verfährt und den Polen gesetzlich dieselben Wohlthaten zu gute kommen läßt wie den Deutschen. Ich habe nur noch die Bitte hinzu⸗ zufügen, die ich vorhin schon angedeutet habe, daß doch Herr von Jazdzewski seinen ganzen Einfluß darauf verwenden möge, daß der geradezu uner⸗ trägliche Ton der Presse, den er als den Ausfluß einer überreizten Phantasie, sogar als Verrücktheit bezeichnet hat, endlich aufhört. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) erinnert an die vorjährige Besprechung des Dispositionsfonds der Strafanstaltsverwaltung, dessen

Ueberschüsse auch zur Fürsorge für Erage Strafgefangene verwendet würden. Der Minister des Innern habe sich im vorigen Jahre sehr lebhaft für diese Fürsorge ausgesprochen; um so verwunderlicher und bedauerlicher sei es, daß dieser Fonds in dem neuen Etat nicht verstärkt worden sei. Ob der Finanz⸗Minister daran schuld sei, könne man nicht wissen. Es ließe sich wohl leicht eine andere Ausgabe ersparen, um hierfür Geld zu bekommen und diesen Fonds um mindestens 30 000 zu verstärken.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Wie sagt Heine? „Es ist eine alte Geschichte, doch bleibt sie ewig neu, und wem sie just passieret, dem bricht das

Herz entzwei. So ist es nämlich, wenn man sich lebhaft für eine Sache interessiert, sie zum Etat anmeldet, und sie wird abgelehnt.

Ich habe, das darf ich dem verehrten Herrn Abgeordneten erwidern,

eine Zusage nicht gemacht; denn die konnte ich namens der Staats⸗ regierung nicht machen. Aber ich habe allerdings seine Anregung mit

Ich habe nicht nur 30 000 angemeldet, sondern sogar etwas mehr. Aber, meine Herren, die Forderung hat im Etat keine Berücksichtigung gefunden, und ich habe mich beschieden und bescheiden müssen. Der

Etat ist eben ein Kompromiß zwischen den verschiedenen Ansprüchen der einzelnen Ressorts und den Rücksichten, die der Finanz⸗Minister nehmen muß, und auf deren Beobachtung er mit Recht großen Werth legt. Sie werden aus dem Etat meines Ministeriums ersehen, meine Herren, daß der Herr Finanz⸗Minister sehr erhebliche Bewilligungen

Ressort hat, eintreten lassen, und da habe ich

nicht gern —, aber ich habe mich beschieden, als diese Position seine Zustimmung nicht fand. Ich glaube, das geht bei allen Etatsverhandlungen so, daß man nicht alle seine Wünsche

befriedigt sieht, und, wie gesagt, die Rücksichten, die der Finanz⸗ Minister zu nehmen hat, machen das auch vielfach nöthig.

8 Ich werde aber, zumal nach dem neuen warmen Avppell, den der

Herr Abgeordnete an mich richtete, im nächsten Jahr erneut den

Versuch machen, diese damals von mir angemeldete Summe in den

Etat eingestellt zu sehen; denn ich stehe nach wie vor genau auf

demselben Standpunkte wie der Herr Vorredner; ich halte

Fürsorgevereinen vielfach nicht ausreichende Mittel zur Verfügung ständen, daß sie die Leute bis zur Erlangung anderweitiger Arbeit nicht unterbringen können, führt dahin, daß vielfach Elemente, die aum das Zuchthaus oder die Strafanstalt verlassen haben, wieder em Verderben anheimfallen, statt auf die richtige Bahn geleitet zu werden. Es ist also ein hohes soziales, humanitäres Interesse, für diese Elemente mehr zu thun, als gegenwärtig geschieht, und wenn man das thut, verfolgt man zugleich erhebliche finanzielle Interessen des Staats; denn daß unsere Strafanstalts⸗Verwaltung mit einer

ursacht, liegt auf der Hand. Wenn wir also die Zahl der Rück⸗ älligen durch Unterstützung der Fürsorgethätigkeit vermindern, so

Ich werde also erneut bemüht sein, im nächsten Jahre nach dieser

Dr. von Miquel:

sitionen im Etat nicht waren.

Staat die Aufgabe übernimmt.

Ressorts für diesen Zweck verwendet;

sehr vorsichtig bemessen werden; denn wenn so

werde ich,

nicht darauf kann ich mich nicht einlassen.

Gewohnheit, alles auf den Staat zu werfen

werden können. Schritt auf dieser Bahn zu thun.

thätigkeit trotz dieser 1 300 000 ℳ, welche die Gefangenen mitnehmen, in keiner Weise ausreicht.

Verpflichtung habe. Diese 8 die private Thätigkeit abzuwälzen, sei recht fiskalisch. Der Finanz⸗Minister wolle erst den Nachweis haben, daß die private Thätigkeit nicht ausreiche. Die Zahl der rückfälligen Verbrecher sei Beweis genug.

Damit schließt die Berathung.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) hält in persönlicher Bemerkung dem Abg. Dr. Sattler gegenüber die Be⸗ hauptung aufrecht, daß die Ernennung eines Landraths zum Regie⸗ rungsrath nicht mit einer Beförderung gleichbedeutend sei.

Der größte Theil des Etats wird der Budget⸗Kommission überwiesen. .

Schluß gegen 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 2 Uhr. (Interpellation Funck⸗Saenger, betr. die Verhinderung von Eisenbahn⸗Unglücksfällen; Antrag Barth⸗Wiemer, betr. die Eintheilung der Wahlbezirke für die Landtagswahlen.)

vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut (Stationen nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 10, Tilsit (Memel) 0, Gumbinnen (Pregel) 9, Insterburg (Pregel) 14, Heilsberg (Pregel) 1, Königsberg i. Pr. 11 (Bobr. 1 Weichsel. .“ cb 8 Czerwonken (Bobr, Narew) 4, Marggrabowa (Bobr, Narew) 8, Klaussen (Pissa) 3, Neidenburg (Wkra) 0, Osterode (Drewenz) 0, Altstadt (Drewenz) 0, Konitz (Brahe) 1, Bromberg (Brahe) 0, Graudenz 0, Berent (Ferse) 2, Marienburg (Nogat) 0, Hoppendorf (Mottlau) 4. e 9 Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 3, Köslin (Mühlenbach) —, Schivelbei (Rega) 0.

8—

Oder.

Schillersdorf 2, Ratibor 0, Beuthen (Klodnitz) 3, Oppeln 0, Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 0, Brand (Glatzer Neisse) 23, Reinerz (Glatzer Neisse) 13, Glatz (Glatzer Neisse) 2, Görbersdorf (Glatzer Neisse) 8, Friedland (Glatzer Neisse) —, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 2, Rosenberg (Stober) 2, Breslau 0, Liegnitz (Katzbach) 0, Fraustadt (Landgraben) —, Schwarmitz —, Grünberg 0, Krumm⸗ hübel (Bober) 1, Wang (Bober) 5, Eichberg (Bober) 2, Schreiberhau (Bober) 8, Warmbrunn (Bober) —, Bunzlau (Bober) —, Görlitz (Lausitzer Neisse) 0, Frankfurt 0, Ostrowo (Warthe) 0, Posen (Warthe) 0, Tremessen (Warthe) 0, Samter (Warthe) 0, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 0, Deutsch Krone (Warthe) 0, Lands⸗ berg (Warthe) 0, Stettin 0, Pammin (Ihna) 1, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) 0.

Kletne Flüsse zwischen Oder und Elbe. Greifswald 0, Putbus —, Güstrow (Warnow) —, Rostock (Warnow) —, Kirchdorf auf Poel 0, Segeberg (Trave) 0, Lübeck (Trave) 0, Eutin (Schwentine) 2, Plön 0, Schleswig (Schlei) 2, Flensburg 1, Gramm (Fladsau) 0, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum 0, Meldorf 0.

Elbe.

Torgau 0, Roßlau (Roßlau) —, Dessau (Mulde) 0, Scheibe (Saale) —, Neunhaus a. R. (Saale) 20, Jena (Saale) 4, Stadtilm (Saale) 12, Dingelstädt (Saale) 14, Ichtershausen (Saale) 8, Erfurt (Saale) 2, Sondershausen (Saale) 6, Nordhausen (Saale) 5, Greiz (Saale) 2, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 2, Kloster⸗ mansfeld (Saale) 5, Bernburg (Saale) 2, Glauzig (Saale) 0, Brocken (Saale) 60, Quedlinburg (Saale) —, Harzgerode (Saale) 6, Magdeburg 0, Neustrelitz (Havel) 0, Kottbus (Havel) 0, Dahme (Havel) —, Berlin (Havel) 0, Blankenburg bei Berlin (Havel) 0, Spandau (Havel) 0, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam (Havel) —, Brandenburg (Havel) 0, Belzig (Havel) 0, Kvyritz (Havel) 0, Gardelegen (Aland) 0, Waren (Elde) —, Marnitz (Elde) 0, Schwerin (Elde) 0, Dömitz (Elde) —, Uelzen (Ilmenau) —, Lüneburg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) —.

Weser.

1“

(Werra) 15, Witzenhausen (Wer

4 8 8— 1 3

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister

Meine Herren! Ich will Ihnen ganz offen gestehen, daß wir dies Jahr die Position nicht aus finanziellen Rücksichten abgelehnt haben, sondern es ist hier eine ganz neue Aufgabe gestellt, wofür bisher Po⸗ Es ist bisher Gegenstand der Privat⸗ wohlthätigkeit und gemeinnütziger Vereine gewesen, und man muß sehr vorsichtig sein, sich ganz neue Aufgaben zu stellen, wenn die Thätigkeit des Staates mit der Privatthätigkeit konkurriert; die Erfahrung lehrt, daß die Privatwohlthätigkeit zurückgeht resp. ganz aufhört, wenn eine staatliche, hier an sich weniger werthvolle Thätigkeit eintritt und der Meine Herren, indirekt hat aber der Staat schon Erhebliches gethan, indem er 1 300 000 für die beiden denn den dritten Antheil der Gefangenen an den Früchten ihrer Arbeit bekommen sie beim Abgang ausgezahlt, und darin liegt schon jetzt ein sehr erheblicher Betrag. Wenn mir nachgewiesen wird, daß die private Thätigkeit trotz aller Anregungen in keiner Weise ausreicht, diese Aufgabe zu erfüllen, so ist es etwas Anderes. Die Größe dieser Unterstützung muß aber ein Gefangener schließlich zu viel Mittel bekommt, so ist das vielfach auch nicht gut. Wenn mir aber im nächsten Jahre wirklich zahlenmäßig nachgewiesen wird, daß in dieser Beziehung die Privatthätigkeit nicht ausreicht, so da ich selbstverständlich in der Verfolgung des Zieles mit dem Herrn Minister des Innern ganz einverstanden bin und es auch von großer Bedeutung halte, daß gleich beim Abgang für die frei⸗ gewordenen Gefangenen Arbeit und Unterkommen gesichert wird, so werde ich nicht anstehen, den Wünschen des Herrn Vorredners und meines Herrn Kollegen von der inneren Verwaltung entgegenzukommen. Aber so ganz einfach, daß man einen guten Zweck vor sich hat und nur einfach sagt: na, das muß der Staat übernehmen, liegt die Sache Die Ausdehnung der staatlichen Thätigkeit wächst schon so stark auf allen Gebieten; die und die Privat⸗ wohlthätigkeit möglichst einzuschränken, das, was Kommunen und Bezirke thun müssen, dem Staate zuzuschieben, ist in den letzten Jahren derartig gewachsen, daß die Konsequenzen recht gefährlich Daher muß man hier vorsichtig sein, einen neuen Grundsätzlich kann ich mich aber nicht widersetzen, wenn mir wirklich nachgewiesen wird, daß die Privat⸗

Abg. Schmidt⸗Warburg meint, daß der Staat hier selbst eine

born (Fulda) 8, Cassel (Fulda) 5, Uslar 11, Dribur⸗ 1 Herford (Werre) 3, Rien urg 0, Scharsenstein (Arahs gteth0) (Aller) 60, Ilsenburg (Aller) 4, Wasserleben (Aller) 3, Braun chwei (Aller) 2, Helmstedt (Aller) 4, Celle (Aller) 4, Göttingen (A Uler) 1, Bremen 2, Oldenburg (Hunte) 5, Elsfleth 1.

E.

Jever —, Norderney —, Aurich —, Emden 2.

Gütersloh (Dalke) 2, Münster i. W. 5, (Haase) 22, Löningen (Haase) 7. 1“ b Vfsel.

Rhein. Coburg (Main) 7,

Ellewik —.

Darmstadt —, rankenheim (Main) 3. Gelnhausen (Main) 02 Frankfurt (Main) 08 Wiesbaden 68 Gh 2 heim 0, Birkenfeld (Nahe) 0, Marburg (Lahn) 1, Weilburg (Lahn) 0 Schneifel⸗Forsthaus . 0, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt. Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0, Neuwied —, Hachenburg (Sieg) 0 Siegen (Sieg) —, Müllenbach (Sieg) —, Köln 0, Krefeld 0, Arns rh

Kleve —, Aachen (Maaß) 0.

Der Höhe von 1 cm Schneedecke entsprachen: am 14. Jan. 1901 in Czerwonken 8 1.4 mm Schmelz⸗ 8 „Marggrabowa 1.6 wasser. „Neidenburg (Weichsel) „Altstadt Bromberg „Schivelbein „Habelschwerdt Schwarmitz „Waäangs

(Rega)

Ostrowo Samter Plön 8 878 Cordhausen 1

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do 8.

Literatur. 8

Schriften über das neue E11.“ Ent⸗ sprechend dem dringenden und weitverbreiteten Bedürfniß nach Be⸗ lehrung über das Vormundschaftsrecht des neuen B. G.⸗B. ist die literarische Produktion auf diesem Gebiete geradezu massenhaft. Es liegt in der Natur des durch positive Bestimmungen sehr genau ge⸗ regelten Stoffes, sowie in dem vorwiegend praktischen Interesse des Leserkreises, daß die Vorzüge der vielen Darstellungen dieser Materie weniger in originellen Gedanken als in minutiöser Ausführung der Einzelheiten zu suchen sind. Abgesehen von den systematischen und den kommentatorischen Bearbeitungen des ganzen B. G.⸗B., sind vor allen die systematischen Darstellungen des Vormundschaftsrechts von Schultetus und von Hallbauer und Thieme⸗Garmann sowie de Kommentar von Philler zu nennen.

Das „Handbuch des Vormundschaftsrechts“ von H. Schultetus, Landgerichtsrath in Rostock (Verlag von J. J. Heine, Berlin⸗ geh. 4 ℳ), enthält eine sehr eingehende und übersichtliche systema⸗ tische Darstellung, in der auch die Ausführungsgesetze der deutschen Einzelstaaten berücksichtigt sind. Soweit dieselben die Mündelsicherheit der Anlegung von Mündelgeldern betreffen, sind sie wörtlich wieder⸗ gegeben; den Ausführungsgesetzen von Preußen, Bayern und Mecklen⸗ burg⸗Schwerin sind dabei kurze Erläuterungen hinzugefügt. Nach dem Vorwort hat der Verfasser nur den Bedürfnissen und Anforderungen der Praxis genügen wollen. Es geht indessen durch alle Ausführungen auch ein wissenschaftlicher Geist; namentlich hat die Literatur arn⸗ gemessene Berücksichtigung gefunden, und keiner bereits streitigen ode zweifelhaften Frage ist der Verfasser aus dem Wege gegangen. E. Anhang beschäftigt sich mit den Uebergangsbestimmungen und w. Ueberleitung des alten Rechtszustandes in den neuen.

Kürzer ist die Darlegung des neuen Vormundschaftsrechts ven Oberlandesgerichtsrath M. Hallbauer und Oberamtsrichter R. Thieme⸗Garmann (Leipzig, Verlag von Roßberg u. Berger; 2,50 ℳ). Vornehmlich für Vormünder und diejenigen Juristen be⸗ stimmt, welche sich nicht speziell mit Vormundschaftssachen zu befassen haben und schnell einen Ueberblick über das neue Recht erlangen wollen, enthält es zwar einerseits nur das Wesentliche in allgemein verständlicher Sprache, behandelt aber andererseits nicht bloß das eigentliche Vormundschaftsrecht, sondern auch die Nachlaß gegscha die Nachlaßverwaltung, die elterliche Gewalt und die Beistands Von den Ausführungen der Verfasser dieses Buches dürfte sich ebenfalls kaum etwas beanstanden lassen. Sie sind sehr klar und zuverlässig. Die ausführlichste kommentatorische Bearbeitung des neuen deutschen Vormundschaftsrechts hat der Landgerichts⸗Präsident a. D. O. Philler geliefert (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; geh. 6 ℳ). Das Werk, welches als dritte Auflage von des fassers Kommentar zu der nun aufgehobenen preußischen Vormundschafts⸗ ordnung vom 5. Juli 1875 bezeichnet ist, bietet dem preußischen Vormundschaftsrichter das gesammte Material, dessen er bei der Bearbeitung der Vormundschaftssachen bedarf, in einem Bande ver⸗ einigt. Nach einer längeren Einleitung, welche die Entstehungs⸗ geschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs und eine Vergleich des neuen materiellen Vormundschaftsrechts mit der auf⸗ gehobenen preußischen Vormundschaftsordnung, die für jenes vorbildlich gewesen, enthält, giebt der Verfasser aus dem vierten Buche des B. G.⸗B. (Familienrecht) den dritten v „Vormundschaft“ (§§ 1773 bis 1921) wieder und erläutert dense Darauf folgen, als Anhang bezeichnet, Vorschriften von Gesetzen des Reichs und Preußens, die mit dem materiellen Vormundschaft recht für die praktische Handhabung in enger Verbindung stehen nämlich die Bestimmungen des B. G.⸗B. über Rechtsfähigkeit, Bohltabristi Entmündigung, Geschäftsfähigkeit, Verlöbniß, Eingehung der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe, Wiederverheirathung im Fale der Todevberklärung, Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Verwandt⸗ schaft und Nachlaßpflegschaft, Auszüge aus dem Einführungs gesetz zum B. G.⸗B, aus dem Reichegese über die Angelegen heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Magi 1898 und aus dem preußischen Ausführungsgesetz zum B. G.⸗B., preußische Gesetz vom 13. März 1878, betreffend die Unterbringumg verwahrloster Kinder, die preußische Hinterlegungsordnung

14. März 1879 in der jetzt geltenden Fassung nebst der dazu ergangene Ausführungsverfügung des Justiz⸗Ministers vom 9. Juli 1879 und ein Auszug aus dem preußischen Berichtstoften . Durch dieser Anhang wird dem Praktiker das zeitraubende Nachschlagen der ver schiedenen Stellen * an denen sich die zu berücksichtigenden Be stimmungen finden; besonders wichtige Vorschriften sind auch hier 4 läutert, andere mit verweisenden und orientierenden Anmerkungen ver⸗ sehen. Zwei Nachträge bringen noch preußische Ausführungsbestim⸗

schlossen worden ist, haben die Verfügung des Justiz⸗Ministers vom

Meiningen (Werra) 3, Schnepfenthal (Werra) 10, Friedrichswerth ra) —, Fulda (Fulda) 2, Schwarzen⸗

shuage bis zum 20. Dezember 1899. Da das Werk an diesem Tage abge

26. Dezember 1890, durch welche die in dem Buche abgedruckte

4, Brocken

weig iree (Aller) 2, Clausthal (Aller) 8, Seesen (Aller) —, ene.

Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems.

Lingen 2, Osna Hen 8

da-ge. 0, Brilon (Ruhr) 10, Alt⸗Astenberg (Ruhr) 25, Dortmund 9

seien: die

Otto Liebmann, Berlin;

aufsichtigung der Vormundschaft, bei

verfahren Gesetzen. 8 8 WSn praktischer Beispiele beigefügt, die Feohet sind, die Geschaftsthätigkeit 8 lich

meinde⸗Waisenraths in der Praris zur Belehrung zu dienen. 8 Dnch von Weißweiler enthält im Anhang mit Rücksicht darauf, daß insbesondere auf Hilfe bei der Legung einer Rechnung über die Verwaltung des Mündelvermögens

v11

führu ügung zur Hinterlegungsordnung vom 9. Juli 1879 auf⸗ gohoben und ersetzt worden ist, und das noch später ergangene Gesetz über die Fürsorge⸗Erziehung Minderjähriger, durch welches das zum Gesetz vom 13. März 1878 über die Unterbringung verwahrloster Kinder Gesagte seinen Werth verloren hat, noch keine Berücksichtigung ge⸗ funden. Sieht man hiervon ab, so wird das Buch nicht nur dem deutschen Vormundschaftsrichter ein gleich zuverlässiger Berather sein, wie es die früheren Auflagen für den preußischen Richter waren, sondern auch den zahlreichen anderen amtlichen Organen und den privatpersonen, die mit dieser Materie befaßt sind, werthvolle Dienste jsten können. b 3

dij Ebenfalls in der Erwägung, daß das neue bürgerliche Recht dem Vormundschaftsgericht nicht nur auf dem Gebiete des Vormundschafts⸗ nchts, sondern auch auf dem des übrigen Familienrechts mannigfache neue Befugnisse zuweist, und daß die hierauf bezüglichen Bestimmungen des B. G.⸗B. und seiner Nebengesetze sehr zerstreut sind, giebt der Amtsrichter K. Elsner von Gronow

ständige 1. derselben in seinem 1 eit des Vormundschaftsgerichts in der preußischen Monarchie.

Breslau, J. U. Kern’'s Verlag; kart. 1,50 ℳ). Er be⸗ gondelt im ersten Abschnitt die allgemeine und im zweiten die besondere Thätigkeit des Vormundschaftsgerichts, unter⸗ scheidet bei der letzteren weiter zwischen den Fällen, in denen das Vor⸗ mundschaftsgericht Willenserklärungen ersetzen kann, seine Genehmigung erforderlich ist, der Vormund sein Handeln von einer solchen abhängig machen kann, das Vormundschaftsgericht eine Ermächtigung zu ertheilen hat, Anordnungen treffen kann, entscheidet, Zeugnisse ausstellt oder eine sonstige Thätigkeit ausübt, und zählt im dritten Abschnitt die Er⸗ klärungen bezw. Handlungen auf, welche dem Vormundschaftsgericht e 2u99 zu erfolgen haben. In einem ist der Wortlaut des Uühnüt „Vormundschaft“ aus dem B. G.⸗B. mitgetheilt. Seinen Zweck, die Vormundschaftsrichter über das, was sie thun müssen und

eine kurze, aber voll⸗ Buche „Die Thätigkeit

thun können, schnell zu unterrichten, erreicht das Buch.

Aehnliche, jedoch erheblich weiter gesteckte Ziele verfolgt der Amts⸗ eichlehan Dr. A. Goering mit seiner Schrift „Das Necht der Minderjährigen und Entmündigten“ (Verlag von C. L. Hir chfeld, Leipzig; geh. 5 ℳ). Dieselbe soll den Vormundschaftsgerichten eine Sammlung desjenigen Gesetzesmaterials bieten, dessen sie seit dem 1. Januar 1900 bedürfen, und zugleich die Vormünder, Gegen⸗ vormünder, Pfleger, Beistände, sowie die Mitglieder der Familien⸗ und der Waisenräthe in ihren Aufgaben unterstützen. Zu diesem Zweck ist im ersten Abschnitt die Geschäftsfähigkeit im allgemeinen, im zweiten die Vormundschaft, im dritten die eheliche Ab⸗ stammung behandelt und jedesmal darauf der Text der in Betracht kommenden Gesetze abgedruckt. In einem vierten Abschnitt sind die Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeldern für Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden, sowie die deutschen Landesgesetze, hemreftend die religiöse Erziehung der Kinder, und Aus⸗ züge aus verschiedenen Gesetzen, Zivilprozeßordnung, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung u. s. w., soweit sie für Mindersährige wichtig sind, mitgetheilt. Das Buch wird den Bedürfnissen der Praxis gerecht und ich dieser nützlich erweisen. Besonders dankenswerth sind die im vierten Abschnitt gebotenen, in keinem anderen Werk über das Vormundschaftsrecht 9 findenden Zusammenstellungen. b

Dem Bedürfnisse des Vormundschaftsrichters nach einer ein⸗ ehenden, übersichtlichen systematischen Darstellung der sämmtlichen shtben Wirkungskungskreis berührenden vormundschafts⸗ und familien⸗ rechtlichen Vorschrifften des B. G⸗B. und seiner Nebengesetze wird erner durch das Buch „Der deutsche Vormundschaftsrichter“ von dem

mtsrichter Dr. Rudolf S chulth eis (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; eh. 6 ℳ) an der Hand des Gesetzes und der Gesetzesmaterialien in völlig 8 riedigender Weise Genüge gethan. Der Verfasser stellt nach einem ein⸗ leitenden, von der Organisation der Vormundschaftsgerichte und den Grundzügen des Verfahrens handelnden Abschnitt die Wirksamkeit des Vormundschaftsgerichts auf dem Gebiet der Vormundschaft in den Unterabtheilungen „Die Vormundschaft über Minderjährige“, „Die Vormundschaft über Volljährige“ und „Die Pflegschaft“ dar, bespricht in einem weiteren Abschnitt den Familienrath und erörtert schließlich noch den Uebergang in das neue Recht und die ihn vermittelnde Thätigkeit des Vormundschaftsgerichts. Von den Ausführungsgesetzen ist nur das preußische in Betracht gezogen; gleichwohl wird das Werk auch von den nichtpreußischen Vormundschaftsrichtern mit Vortheil benutzt werden können. 8“ 85

Ausschließlich für die am Vormundschaftswesen betheiligten Laien, die Gemeindewaisenräthe, Vormünder, Gegenvormünder und Pfleger, ind die in großer Zahl erschienenen Anleitungen zur Ge⸗ schäftsführung des Gemeindewaisenrathes und zur Führung der Vormundschaft bestimmt, von denen hier genannt Leitfäden für preußische Gemeindewaisenräthe von Dr. Arthur Fuhrmann, Amtsrichter in Ruhland (Verlag von kart. 1,20 ℳ), von J. Weißweiler, Verlag von Karl Mever; kart. 1 ℳ), von Kotterba, Pastor in Pettisch Waisenrath und Spnodalvertreter für innere Mission (Verlag von Fr. Richter, Leipzig; hreis 80 ₰), die Anleitungen zur Führung der Vormundschaft, Gegenvormundschaft und Pflegschaft von J. Weißweiler, Landrichter (Hannover, Verlag von Karl Meyer; geh. 1 ℳ), von Richard Paul (Verlag von Gustav Weigel, Leipzig; geh. 1,20 ℳ) und. die kleine Schrift „Gemeinde⸗ waisenrath und Vormund in der Stadt und auf dem Lande“ mit

Landrichter (Hannover,

vielen Beispielen und einem Anhange, enthaltend Muster zu Ver⸗ moögensverzeichnissen und zur Rechnungslehung. von einem preußischen Vormundschaftsrichter

(Hannover, Norddeutsche Verlagsanstalt O. Goedel; Preis 60 ₰). Die Leitfäden für Gemeindewaisenräthe behandeln die rechtliche Stellung der letzteren, den Umfang ihrer Thätigkeit, ihre Mitwirkung bei Einleitung und Be⸗ Ueberwachung der Aus⸗ und im Zwangserziehungs⸗ ich und in Preußen geltenden Fuhrmann eine große Zahl

übun der elterlichen Gewalt nach den neuen, im Rei

In einem Anhang hat

des Waisenraths zu veranschaulichen und den Mitgliedern des e. Waisenrath oft um oder bei der

Lande der eines Inventars

dem Errichtung

angegangen wird, Formulare hierzu. Diese sehlen in dem Leitfaden von Kotterba, dessen Vorzug wieder darin besteht, daß er sämmtliche Erlasse des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, die für die Geistlichen als Waisenräthe, auch überhaupt in Waisensachen und Zwangs⸗ erziehungsangelegenheiten in Betracht kommen, enthält, das schwierige Gebiet der Zwangserziehung eingehender unter Wiedergabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen und Ministerialerlasse, die für Waisenräthe und Geistliche von hoher Bedeutung sind, behandelt und auch die auf den Jugendschutz bezüglichen Vorschriften der Gewerbeordnung und Entscheidungen der höchsten. Gerichtshöfe mittheilt. Alle drei Bücher können dem Waisenrath gute Dienste leisten. Ebenso ist der zweite, für Vormünder, Gegenvormünder und Pfleger bestimmte Leitfaden von Weißweiler diesen zu empfehlen. Er giebt

ihnen unter 13 zweckmäßig geordneten Nummern in klarer, leicht

verständlicher Form Auskunft über die für sie wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung, sowie manche praktischen Vor⸗ schläge. In einem Anhange finden sich die in dem anderen Leitfaden des aassers enthaltenen Formulare zur Vermögensaufstellung und

Rechnungslegung wieder. 6“ 1 2 Handel und Gewerb

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) Außenhandel der Niederlande im Jahre 1899.

Im Jahre 1899 erreichte die Einfuhr zum Verbrauch in den Niederlanden einen Werth von 1 916 484 5915 Gulden gegen

8 1

1 795 746 417 Gulden im Jahre 1898; die Ausfuhr aus dem freien Verkehr der Niederlande bezifferte sich 1899 auf 1 582 643 534 Gulden gegen 1 515 851 092 Gulden im vorhergehenden Jahre.

Die E11““ der wichtigsten Länder am Außen⸗ der Niederlande stellte sich in den beiden letzten Jahren, wie folgt: rkunfts⸗ und Einfuhr zum Verbrauch Wefahr Snsecdern Bestimmungsländer 1899 1995 1899 1898

8 Werth in tausend Gulden 6 343 754 834 634 814 425

279 313 60 715 43 475 260 833 68 140 63 662 269 002 348 672 337 803 Belgien 205 761 209 410 159 417 160 916 Rußland . . . . . . 204 947 164 145 8 438 7 491. Die wichtigsten Artikel der Einfuhr zum Verbrauch und der Ausfuhr aus dem freien Verkehr waren 1899 nach ihrem Werthe in tausend Gulden (die Zahlen für 1898 sind in Klammern beigefügt) die folgenden:

Deutschland*) . . Vereinigte Staaten von Niederländisch⸗Ostindien. Großbritannien.

335 52

297 132 289 065 276 969

Einfuhr zum Verbrauch. b 1 Kartoffelmehl 5401 (4810) Soda 7722 (7981) Thierblasen 8330 (8634) Weißblech 10 027 (5980) Bücher 2852 (2569) Kakao 8652 (8446) Chemikalien, nicht besonders genannt 7546 (7065) Kautschuk 3743 (3288) Chinarinde 228 006 (211 287) Drogen, nicht besonders genannt 4952 (4560) Eier 2788 (3220) Fabrik⸗, Ackerbau⸗ und Dampf⸗Maschinen 18 271 (15 300) Baumwollengarn, ungezwirnt, ungefärbt 25 487 (25 518) Desgl. gezwirnt, gefärbt oder ungefärbt 2844 (2961) Zwei⸗ drähtiges gezwirntes Wollengarn, ungefärbt 2929 (2440) Geräth⸗ schaften von Holz, Eisen u. dergl. 3193 (3064) Gold in Barren 2777 (3060) Desgl. in Münzen 6559 (28 345) Weizen, Roggen, Gerste, Mais und Hafer 255 309 (271 828) Buchweizen 2116 (3385) Erbsen und Linsen 2255 (2286) Reis 58 017 (53 381) Kleie 5112 (2732) Weizenmehl 52 349 (40 872) Roggen⸗ mehl 11 303 (13 989) Anderes Mehl 3963 (4085) Frische oder getrocknete Gemüse 2238 (2334) Erdnüsse 2112 (2274) Haar aller Art, unbearbeitet 7225 (5072) Harz 2358 (2808) Hanf ungehechelt 9530 (12 797) Schiffsbau⸗ und Zimmerholz, zur See in ganzen Schiffsladungen eingeführt, ungesägt 4584 (5206) Desgl. gesägt 9057 (9503) Sonstiges Holz, nicht besonders ge⸗ nannt, ungesägt 13 502 (11 835) Desgl. gesägt 24 417 (21 003) Rohe Faßdauben 2158 drsac Feines Werkholz, ungesägt 2592 (2457) Farbholz, ungemahlen 2533 (2888) Rohe Häute, nicht besonders genannt, getrocknete 12 493 (12 021) Desgl. ge⸗ salzene 4780 (4374) Zugerichtete Häute und Felle aller Art 7660 (8040) Lederwaaren 2182 (2249) Eisenerz 19 539 (17 013) Rohes Gußeisen 36 493 (22 965) Schmiedeeisen 40 014 (37 107) Eisenschienen 5103 (6426) Gasröhren und Wasserleitungs⸗ röhren u. dergl. 7648 (6170) Eisenwaaren, nicht besonders genannt 10 590 (8700) Nägel 5697 (5620) Eisendraht 11 269 (13 067) Abfall⸗ und altes Eisen 3353 (1401) Indigo 5387 (7813) Mathematische, physikalische und ähnliche Instrumente 2608 (1980) Rohe Baumwolle 25 100 (24 003) Kleider 7556 (6491) Oelkuchen 10 240 (8418) Kaffee 52 066 (48 822) Steinkohlen 52 195 (51 456) Kupfererz 29 017 (25 000) Rohes und Gar⸗ kupfer 44 351 (47 380) Kupferwaaren, nicht besonders genannt 2035 (1844) Krämerwaaren 8230 (7925) Korinthen 2777 (3267) Lumpen und altes Tauwerk 4880 (5363) Rohes Blei in Blöcken 2589 (2004) Bleiweiß 3066 (3081) Baumwollene Zeuge, roh oder gebleicht 5042 (6430) Desgl. gefärbt oder bedruckt 8148 (7925) Wollene Stoffe 10 409 (9686) Gewebte oder gestickte Kleidungsstücke 2047 (2105) Gemischte Stoffe 5168 (4467) Rohe Margarine 20 188 (21 430) Möbel 2470 (2257) Modewaaren 3724 (3299) Baumwollsamenöl 4131 (3553)— Petroleum 11 053 (11 303) Pferde 3428 (2840) Palmnußkerne 2840 (2654) Palmöl 10 425 (9135) Papier und Schreib⸗ waaren 5391 (5172) Pech 5346 (1116) Schmalz 15326 (14533) Salpeter, roh 29 805 (25 435) Zinkerz 3100 (2516) Rohes Zink 7095 (6542) Gewalztes Zink, Platten, Blech u. dergl. 4263 5253) Stahl in Platten und Stangen sowie Stahlblech 18 260 (22 062) Stahlschienen 9679 (17 754) Stahldraht 6934 (6986) Pflastersteine 47 437 (42 671) Traß und Zement 2241 (2300) Stärke 6221 (4355) Melis⸗ und anderer raffinierter Zucker 2882 (3552) Rohzucker 14 832 (18 896) Taback in Rollen und Tabackblätter 9297 (9605) Talg und Fett 10 090 (9712) Teppiche 3104 (2815) Terpentin 3798 (5067) Thee 8077 (8036) Rohes Zinn 20 809 (21 834) Tauwerk 2401 (2504) Unzu⸗ bereitete Farbwaaren 17 703 (14 219) Geräuchertes oder ge⸗ trocknetes Schaf⸗ und Schweinefleisch 4165 (5821) Frische oder getrocknete Früchte 2060 (1940) Wein in Fässern 3980 (4123) Wolle aller Art, lange 7814 (6908) Desgl. kurze 7815 (9028) Koprah 6111 (2416) Kohl⸗ und Rapssaat und alle anderen nicht besonders genannten Oelsämereien 5610 (3795) Leinsamen 24 738 (25 622) Schwefelerz 8149 (7462). Ausfuhr aus dem freien Verkehr.. Kartoffelmehl 14 273 (15 590) Favencewaaren 4351 (3899) Zuckerrüben 2730 (1876) Thierblasen 7347 (5851) Weißblech 2983 (506) Bücher 2441 (2020) Lebende Bäume, Pflanzen u. dergl. 6975 (6064) Butter 20 379 (19 948) Kakao 3545 (3339) Chemikalien, nicht besonders genannt 3260 (4187) Chokolade 3438 (4186) Kautschuk 2626 (2600) Chinarinde 223 040 (215 008) Opium 2335 (2914) Nicht besonders ge⸗ nannte Drogen 6024 (6212) Fabrik⸗, Ackerbau⸗- und Dampf⸗ Maschinen 11 891 (10 2659) Baumwollengarn, ungezwirnt, unge⸗ färbt 3422 (4958) Rum, Arrak u. dergl. 4231 (5012) Geräth⸗ schaften von Holz und Eisen 2070 (1651) Hefe 2878 (3374) Glaswaaren aller Art 5816 (5346) Glpcerin 2583 (2237) Gold in Münzen 7161 (1028) Silber in Münzen 8215 (1335) Weizen, Roggen, Gerste, Mais und Hafer 171 547 (185 416) Bohnen und Wicken 2046 (1889) Erbsen und Linsen 2503 (2306) Reis 25 295 (22 484) Kleie 11 678 (10 763) Weizenmehl. 40¹9 (3357) Roggenmehl 6476 (7703) Frische oder getrocknete Gemüse 40 585 (35 491) Haare aller Art, unbearbeitet 8483 (4715) Harz 2172 (2578) Hanf, nngebechelt 5303 (8682) Nicht be⸗ sonders genanntes Holz, ungesägt 6948 (7568) Desgl. eesägt 27 625 (29 146) Feines Werkholz, ungesägt 2011 (1706) Desgl. gesägt 2924 (1355) Farbholz, ungemahlen 2455 (3320) Nicht

Desgl.

besonders genannte rohe Häute, getrocknet 9189 (8625) Des

gesalzene 7823 (7053) Zugerichtete Häute und Felle aller Art 13 275 (13 168) Eisenerz 19 504 (15 999) Rohes Gußeisen 32 005 (20 655) Schmiedeeisen 10 346 (11 175) Eisenschienen 2934 (3814) Gas⸗ und Wasserleitungsröhren 3152 (1151) Eisenwaaren 14 085 (17 093) Nägel 5405 (583) Eisendraht 8214 (94600) Abfall⸗ und altes Eisen 4528 (2308) Indigo 6184 (5877) Kerzen 6985 (8079) Käse 15 936 (13 80¹) Rohe Baumwolle 13 786 (12 108) Kleider 2450 (2752) Fleisch, Uisch u. dergl. in luftdicht verschlossenen Büchsen 17 200 (17 469) Oel⸗ kuchen 3698 (3879) Kaffee 32 087 (27 124) Steinkohlen 6145 (6100) Kupfererz 29 632 (27 098) Roh⸗ und Gar⸗Kupfer 41 307 (46 826) Krämereiwaaren 7777 (8092) Lumpen und altes Tau⸗ werk 4671 (4345) Bleiweiß 2732 (2427) Baumwollene Zeuge, roh oder gebleicht 19 762 (21 609) Desgl. gefärbt oder bedruckt 12 954 (11 677) Rohe Leinwand, auch gebleicht 4585 (7077) Wollene Stoffe 11 163 (12 034) Ehßbare Margarine und sonstige Buttersurrogate 40 373 (34 376) Rohe Margarine 8481 (9986) 8 Möbel 2150 (2220) Leinöl 5048 (5571) Palmnußkerne 2445 (2423) Palmöl 2811 (3248) Papier und Papierwaaren 35 640 (34 247) Pech 5695 (1603) Schmalz 9010 (7822) Salpeter, roh 23 907 (22 776) Stiere, Ochsen, Kühe und Färsen 3598 (2760)

*) In der eehad sces Statistik unter Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg, Oldenburg und Preußen nachgewiesen.

Zink, roh 5132 (4051) Desgl. gewalzt, in Platten, Blechen u. dergl. 5979 (7983) Stahl in Platten, Shene und Stahlblech 6334 (9410) Stahlschienen 7731 (9613) Stahldraht 2271 (1700) Stearin 3109 (2754) Pflastersteine 12 082 (4129) Stärke 4371 (2592) Stroh 2391 (1681) Melis⸗ und anderer raffinierter 5 46 903 (50 170 Rohzucker 4718 (3811) Zigarren 5959 4854) Talg und Fett 3805 (3961) Rohes Zinn 17 581 (16 497) Tauwerk 2171 (2659) Unzubereitete Farbwaaren 13 396 (12 713) Gesalzene Heringe 4053 (5311) Flußfische 7603 (5857) Flachs, ungehechelt 12 507 (13 947) Schaf⸗ und Schweinefleisch, frisch 17 938 (11 986) Sonstiges frisches oder gesalzenes Fleisch 6762 (7226) Wolle aller Art, lange 6229 (4445) Desgl. kurze 7950 (8880) Koprah 5614 (1761) Leinsamen 11 0.1 (10 715) Zinkweiß 2344 (2478) Schwefelerz 7711 (6676). (Statistiek van den In-Uit-en Doorvoer over het Jaar 1899.)

Goldproduktion des YPukon⸗Distrikts im Jahre 1900. Im Jahre 1899 bezifferte sich die Goldproduktion des Yukon⸗ Distrikts nach Angabe der canadischen Aufsichtsbehörden auf 3 333 000 Pfund Sterling. Im laufenden Jahre hat die Produktion jedenfalls erheblich zugenommen. Wie gewöhnlich, liegen zwar über das diesjährige Ergebniß verschiedene Schatzungen vor, den meisten Anspruch auf Wahrscheinlichkeit hat indessen diejenige, welche sich auf den Betrag der von den canadischen Behörden in Dawson erhobenen Abgaben stützt und den Gesammtwerth der Produktion des Jahres 1900 auf 4 167 000 Pfd. Sterl. angiebt. Der Reiz der Klondike⸗ Goldfelder hat stark nachgelassen, der Betrieb der Werke ist aber stetiger und sorgfältiger geworden. Außerdem ist für Beförderungs⸗ gelegenheit gesorgt, sodaß die Maschinen und nothwendigen Gerathe jetzt zu annehmbaren Preisen zu haben sind. In turzer Zeit werden sich voraussichtlich die Verhältnisse im Lande derartig ordnen, daß sie für eine Reihe von Jahren eine feste Grundlage für den Abschluß von Handelsgeschäften bilden können. (The Board of Trade Journal.) Britisch⸗Ostindien. Zolltarifentscheidungen. Nach einem Zirkular der indi⸗

schen Zollverwaltung sind Dyn amos, Accumulatoren, Motoren

und elektrische Ventilatoren für die Zwecke der Verzollung als Maschinen zu behandeln und demgemäß nach Nr. 14 der Tabelle IV. des Tarifs zollfrei zu lassen. Einige von diesen Gegen⸗ ständen dürften, wenn sie sehr klein und nur zum Gebrauch in Laboratorien bestimmt sind, vielleicht besser als Apparate anzusehen sein; da es aber schwierig sein würde, zwischen den beiden Klassen eine Grenze zu ziehen, so ist es nach Ansicht der Regierung besser, diese Gegenstände sämmtlich als Maschinen zu behandeln. Diese Be⸗ stimmung ist jedoch auf die genannten Artikel beschrankt. Kabel für elektrische Beleuchtung werden dagegen nach wie vor als Zubehörstücke behandelt und unterliegen als solche nach Nr. 49 des Tarifs einem Zoll von 5 % vom Werth. (The Board of Trade Journal Nr. 211 vom 13. Dezember 1900.) 8

Dänemarks Außenhandel und Waarenumsatz mit Deutsch⸗ land im Jahre 1899.

Nach dem vom dänischen Statistischen Bureau herausgegebenen Bericht über Dänemarks Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1899 betrug der Werth der gesammten Einfuhr 492,1 Mill. Kr. und der der Aus⸗ fuhr 364,5 Mill. Kr., sodaß sich ein Mehreinfuhrwerth von 127,6 Mill. Kr. ergiebt. Im Jahre 1898 waren die entsprechenden Ziffern resp. 462,2 und 326,3 Mill. Kr.; der Mehreinfuhrwerth 195,9 Was die Einfuhr betrifft, so entfielen von deren Werth 138,6 Mill. Kr. auf Genußmittel und zu⸗ gehörige Produkte, 86 Mill. Kr. auf Bekleidungs⸗ und Wirthschaftsgegenstände, 36,4 Mill. Kr. auf Brennstoffe, 74,9 Mill. Kr. auf Futter und Dungstoffe sowie Sämereien und 156,2 Mill. Kr. auf Roh⸗ und Hilfsstoffe, Maschinen und Geräthschaften für die Industrie und Landwirthschaft. Dagegen entfielen von der Ausfuhr 271,9 Mill. Kr. allein auf Genußmittel und zugehörige Produkte, 9 Mill. Kr. auf Futter⸗ und Dungstoffe und 83,6 Mill. Kr. auf industrielle Erzeugnisse aller Art. Von dem Werth der gesammten dänischen Einfuhr entfielen ca. 34 % und von dem der gesammten Ausfuhr ca. 90 % auf landwirthschaftliche Er⸗ zeugnisse aller Art. Was den Gesammtumsatz Däne⸗ marks mit fremden Ländern betrifft, so steht der mit Großbritannien der Menge und dem Werthe nach in erster Reihe, letzterer betrug im Jahre 1899 316 934 000 Kr. (37,0 %) gegen 297 109 000 Kr. (37,7 %) im Jahre 1898. Alsdann folgt Deutsch⸗ land mit einem Gesammtumsatz von 210 926 000 Kr. (24,7 %) in 1899 gegen 190 102 000 Kr. (27,6 %) im Jahre 1898. Während der Mehrwerth der dänischen Ausfuhr nach Großbritannien beständig zu⸗ nimmt, erhöht sich dagegen ebenso beständig der Mehrwerth der dänischen Einfuhr aus Deutschland. Danemark erhielt als Differenz zwischen Ein⸗ und Ausfuhr von Großbritannien in 1896 91,4 Mill. Kr., ir 1897 112,4 Mill. Kr., in 1898 102,7 Mill. Kr. und in 1899 115,9 Mill. Kr., dagegen zahlte Dänemark als Differenz des Umsatzes an Deutschland in 1891/95 50,4 Mill. Kr., in 1896 68,2 Mill. Kr., in 1897 63,5 Mill. Kr., in 1898 77,3 Mill. Kr. und in 1899 77,6 Mill. Kr. Was nun die dänische Waareneinfuhr aus Deutsch land betrifft, so bezifferte sich diese in 1899 auf 144 223 000 Kr. (29,3 % der Gesammteinfuhr) gegen 133 791 000 Kr. (29,0 %) in 1898, die Ausfuhr nach Deutschland dagegen in 1899 auf 66 673 000 Kr. (18,3 %) gegen 56 401 000 Kr. (17,5 %) in 1898. Ein⸗ und Ausfuhr zwischen den beiden Ländern erhöhten sich also im Berichtsjahre ziemlich gleichmäßig. Von den aus Deutschland angeführten Waaren sind bemerkenswerth: Spinnstoffe und Manu⸗ fatturwaaren (im Werthe von 26,6 Mill. Kr.), Getreide (1 698 273 dz), Mehl und Grütze (268 000 dz), Kolonialwaaren, Zucker, Taback, Felle, Haare, Knochen roh und verarbeitet, Dungstoffe (102 288 dz Staß⸗ furter Kainit, Kieserit ꝛc.), Metalle, Farben sowie sonstige Fabrikate aller Art. Dänemarks Ausfuhr nach Deutschland bestand vorzugsweise

25 703 dz Speck und Schinken, 111 141 dz Rindfleisch ꝛc., 386 244 dz⸗ Braugerste, Kleie, Talg, ferner frische und konservierte Fische sowie einigen, wenigen Fabrikaten.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kols 8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 8 b 4 In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestell 5860, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

15 974,

6 1u“ * Berlin, 16. Januar. Bericht über Speisefette von Gebr. 8 Gause. Butter: Wenn auch ein kleiner Theil feinster Butter zu dem notierten Höchst⸗Preise verkauft werden konnte, so blieb doch der weitaus größte Theil der Butter⸗Einlieferungen unverkauft oder mußte zu bedeutend billigeren Preisen verkauft werden. Die beutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter: Ia. Qualitat 107,00 114,00 ℳ, Schmalz: Die Hausse machte weitere Fort⸗ schritte, und die steigende Tendenz des Marktes durfte für die nachste Zeit anhalten. Die heutigen Notierungen Choicg, Western Steam 47,00 ℳ, ameritanisches Tafelschmall 48,00 49,00 ℳ, Berliner Stadtschmalz 49,00 ℳ, Berliner Braten schmalz 50,00 52,00 8

Im Alter von 89 Jahren ist hierselbst am 15. d. M. der Ge. heime Kommerzienrath Venjamin Liebermann, der Mitbegründer der bekannten großen Kattunfabrik, gestorben.

„Der Handelsgärtner“ (Verlag von Bernhard Thalacker.

Leip ig.Goblis) berichtet üder die Lage des Gartenbauhandels im Konat Dezember: Das Wethnachtsgeschäft verlief an den

aus landwirthschaftlichen Erzeugnissen: 17 633 Pferde, 37 420 Rinder,

sind: