1901 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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in Preußen. Daß die Reichsverfassung in diesen

16uu zweifelhaft, da die Regierung au sen, z. B der Verunreinigung der Flußläufe, Bedenken getragen hat, sich in die partikularistische Gesetzgebung einzumischen. Die Theaterzensur wird

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge

niedrigster höchster niedrigster

höchster niedrigster

höchster Doppelzentner

Durchschnitts⸗ Am vorigen

Verkaufs⸗ preis Markktage (Spalte 1)

für Durch⸗ nach überschläglicher

werth 1 Doppel⸗ 74 Schätzung verkauft zentner dem Horpet 88 8 (Preis unbekannt)

4“; 12,50 e4*“” 12,33 ͤb“ 13,20 Paderborn A114A“ ööö“ u1111AA4X“ 13,00 c11116666*“ 12,70 b4““ 12,00 1e4“*“ v111XX*X*“”“ 13,80 v111111X“X“ 13,50 Breslan. . . 12,30

Noch: Hafer. 13,50 13,60 15,00 45616090 16,00 12,67 12,67 13,00 13,00 13,33 13,45 13,45 13,60 13,60 14,00 12,20 12,40 12,859 138 12,40 12,80 11,80 12,80 13,10 13,20 13,50 13,60 13,80 12,709 13,33 18,33 14,00 14,00 12,30 12,30 12,50 12,50 13,00 12,50 12,60 12,60 13,00 13,80 14,10 14,10 14,50 14,50

13,50 14.30 14,30 15,00 15,00 12,50 12,70 12.90 13,0 13,20

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103 12,87 12,86 690 13,80 13,80 5 527 12,69 12,72 223 12,60 12,60 490 12,25 12,20 356 13,68 13,40

822 SSSfers FPEFpHO b

202

13 247 12,79 12,83 50 050 14,30 14,00 2.2

emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unahbgerundeten Zahlen berechnet. in liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

8 Deutscher Reichstag. 42. Sitzung vom 6. Februar 1901.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Darauf wird die vor acht Tagen abgebrochene Debatte

über den von den Abgg. Bargmann und Genossen (fr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend Abänderung

der Reichs⸗Gewerbeordnung (Theaterzensur), fort⸗

gesetzt.

Abg. Bassermann (nl.): Der Antrag Bargmann will die Theaterzensur nicht nur für die künstlerischen Theater, sondern auch für die Variétés aufheben. Ich möchte Sie bitten, den Antrag, so⸗ weit er sich auf die letzteren bezieht, abzulehnen. Im übrigen ist die Anregung dankbar anzuerkennen. Das von dem Abg. Müller⸗ Meiningen vorgelegte Material zeigt, welche Mißstände bei der Theaterzensur vorliegen. Ueber die Frage, ob durch die Theaterzensur die preußische Verfassung verletzt wird, sind wir nicht zuständig. Daß die Theaterzensur sich nicht mit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit verträgt, kann ich nicht finden; man muß unter⸗ e zwischen Gewerbefreiheit und gewerbepolizeilichen Bestimmungen über die Ausführung eines Gewerbes. In diesem Sinne hat sich die Judikatur einzelner Bundesstaaten ausgesprochen. Die polizeilichen Bestimmungen in Sachsen, Bayern, Baden sind günstiger, als die Dingen zu⸗ ständig ist, unterliegt 12 mich keinem Zweifel; ob wir aber zu einer reichsgesetzlichen Regelun gelangen werden, erscheint in anderen Fragen, z. B.

sehr verschieden ausgeübt. In Berlin rechnet die Zensur zur

Sitttlichkeitsklasse A das „Deutsche Theater“ u. s. w., zu B das RMesidenz⸗Theater”“, zu C das „Avpollo⸗Theater“ u. s. w. Die dramatische Kunst beschwert sich darüber, daß sie anders behandelt wird

als Literatur und Dichtung. Der Antrag ist hervorgegangen aus einer Petition des Goethe⸗Bundes, die wiederum veranlaßt war durch

die Erregung der Schriftsteller über grobe Mißgriffe der Zensur.

Diese Erregung ist berechtigt, wenn so tiessittliche Stücke wie Tolstoj's Schauspiel „Die Macht der Finsterniß“ und der zweite Theil des Schauspiels „Ueber unsere Kraft“ von Björnson verboten werden. Der Zensor ist immer nur der Zensor des Gestrigen, er vermag aufwärts strebenden Auffassungen nicht zu folgen. Auffallend

ist es auf der anderen Seite, wie nachsichtig die Zensur gegen

die leichtgeschürzte Muse ist. Das geringschätzige Urtheil des Abg. Stockmann über den Goethe⸗Bund war durchaus ungerecht⸗ fertigt. Dieser Bund war die nothwendige Reaktion gegen die lex Heinze“⸗Bestrebungen. Zweifelhaft ist es mir aber, ob die Theaterzensur auf dem von dem Antragsteller angegebenen negativen Wege geregelt werden darf. Es fehlt dem Antrage an positiven Vor⸗ schlägen. Denken Sie sich den Fall, daß Theaterstücke vorher nicht zensiert werden, und daß ein 1 die Aufführungen über⸗ wacht und event. dieselben während des Spiels verbietet: zu welchen Skandalen müßte das führen! Die Zensur ist allerdings vielfach die Rückendeckung für frivole Stücke, die auf den gemeinen Sinnen⸗ kitzel abzielen; diese müssen aber doch auch getroffen werden. Nach

dem englischen Gesetz besteht keine Theaterzensur, aber bezügliche Ver⸗

fehlungen gegen das Strafgesetz können mit hohen Geldstrafen und Konzessionsentziehung geahndet werden. Nach dem österreichischen Ge⸗ s kann eine Aufführung nur dann verboten werden, wenn ein ver⸗ folgbares, strafbares Delikt vorliegt. Man konnte nun eine positive Regelung auf dem Wege versu daß man die Einreichung des Manustripts innerhalb einer gewissen Frist festsetzt, also nur die Möglichkeit der Prüfung des TX tandes einer strafbaren Hand⸗ lung schafft; die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Theater⸗

direktors bliebe davon unberührt. Die Polizei müßte das Recht haben,

der Generalprobe beizuwohnen, daneben die Moöglichkeit besitzen, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für Person und Eigenthum, z. B. während einer hochgradigen politischen Erregung und Strikebewegung, einzugreifen, doch müssen die Voraussetzungen, unter denen das Verbot erfolgen kann, genau festgelegt werden. Die heutige Zensur ist nicht verbess ich mochte vielmehr, daß positide Maßregeln zur Regelung dieser Sache in einer Kommission geprüft werden.

„Abg. Roeren (Zentr.): Ich bin nicht etwa ein isterter Ver⸗ theidiger der heutigen Theaterzensur. Die sur tet politisch⸗ oziale Stücke, während sie die lascivsten Stücke erfctet. Ich unter⸗ geide wischen der Handhabung und der Einrichtung selbst. Der Antr

in will aber eine vollständige Beseitigung der Jensur, keine Regierung wird auf die Zensur ten dürfen. Dieser Antrag erklärt sich einzig aus der wenig rühmlichen und .— die die rung im vorigen Jahre bei der Vertretung i eigenen der sogenannten „1 * Heinze“, gegenüber dem bekannten Schreien, und wieder Schreien an den gelegt hat, und daraus, daß die ½ in den Landtagen vor der st⸗ lch kavituliert haben. Der A Bargmann hätte zur 82 die verfassungsmäßigen Bestimmungen über 3Im zu Ungunsten der Einzelstaaten werden. 424— aber hier feefelie um einen Eingriff in die partikulare Gesetzgebung. Die Verhandlungen von 1880 sind uns nicht —. weil es sich damals nur um die aterfreiheit handelte, d. h. die Zulassung zu einem Gewerbe. Der Erlaß von Vorschriften über die Ausübung des Gewerbes, also auch über die Theaterzensur, steht den ( zu. Auch die Handhabung der Theaterzensur ist nicht eicher gnich zu es sei denn, daß es sich um eine Beschüänkung der Zuülafsung handelt. Darum prinziviell den ung. Früͤher hielt man schränkung. Auf die Müller⸗Meiningen

in denen die Zensur mit gutem Grund angewendet ist. Die Zensur hat sehr oft nicht gestrichen, was sie hätte streichen sollen. Sie hat sittlich bedenkliche Stücke mit einer ungerechtfertigten Nachsicht passieren lassen. Wir erleben z. Z. eine Schamlosigkeit in Darstellung, Kleidung und Bewegung, daß man sich fragen muß, wozu wir denn überhaupt eine Zensur haben. Selbst liberale v wie die „Kölnische Zeitung“, haben diese laxe Praxis getadelt, z. B. gelegentlich der Aufführung der „Dame von Maxim“. Sozialdemokratische Blätter haben sogar anerkannt, daß die „Dame von Maxim“ nicht nur un⸗ gezogen, sondern sogar ausgezogen gespielt worden ist. Dagegen schreitet die Theaterzensur nicht ein. Unter den Augen der Theater⸗ zensur macht sich die größte Frivolität breit. Die Schauspieler selbst haben sich im „Artist“ gegen den Barrison⸗Skandal erklärt. Die Theaterzensur sündigt also viel mehr durch das, was sie nicht streicht, als durch das, was sie streicht. Wenn Mißgriffe vorkommen, so soll man diese abstellen, aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und die ganze Einrichtung entfernen. Kein Geringerer als der Ehren⸗ Präsident des Goethe⸗Bundes selbst, Professor Mommsen, hat sich zu derselben Ansicht bekannt. Ich gehöre zwar nicht dem Goethe⸗ Bund an, aber ich bestreite dem Abg. Müller⸗Meiningen, daß der Professor Mommsen seine Meinung inzwischen geändert hat. Er hat sich höchstens in der Taxation der Mitglieder des Goethe⸗ Bundes geirrt. Daß die Prophylarxe richtiger ist als die Repression, hat die Linke auch früher anerkannt. Das hat denn der Abg. Müller⸗ Meiningen auch gefühlt, denn er hat von Repressivmaßregeln sehr wenig gesprochen. Was stellt er sich aber unter Präventivmaßregeln vor? Ob die Zensur vor, während oder nach der Aufführung geübt wird, ist ziemlich gleichgültig, aber es ist doch viel weniger bequem, wenn Theaterstücke erst nach der Aufführung inhibiert werden als vor derselben. Man spricht von einer Degradierung der Kunst; das muß doch eine eigenthümliche Kunst sein, die durch die Zensur degra⸗ diert werden kann. Wenn grobe Ausschreitungen und Störungen ver⸗ boten werden, so heißt das nicht, der Kunst Hindernisse in den Weg legen. Ich gebe zu, daß manche der von dem Abg. Müller angeführten Streichungen besser unterblieben wären, aber er wird doch nicht be⸗ haupten können, daß auch nur eine einzige dieser Stellen einen künst⸗ lerischen Werth hätte. Wenn die 855 und die krassesten Unsitt⸗ lichkeiten mit dem ganzen Raffinement blühender Schilderung und dem vollen Reiz der Bühnentechnik dargestellt werden, so wirken sie um so schlimmer. Dagegen müssen wir gegen die Zuchtlosigkeit der Bühne ein Schutzwehr haben, und deshalb sind wir gegen den Antrag.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Trotz aller juristischen Deduktionen des Vorredners bleibt für mich der Artikel IV der Reichs⸗ verfassung maßgebend, der die Theater unter die Gewerbeordnung stellt. Herr Roeren spricht von Zügellosigkeit, die Zensur aber be⸗ deutet Zügelung durch Polizeiwillkür. Auch Roeren giebt zu, daß die Zensoren Fehler und Mißgriffe machen; ist das nicht, daß die Zensur unverbesserlich ist? Was wirtlich strafbar ist, wird durch die bestehenden strafgesetzlichen Vorschriften genügend getroffen. Dichter und Direktoren sind der direkten Berührung mit dem Strafgesetz ausgesetzt, das wird doch für sie 8e⸗ sich dreimal zu überlegen, ehe sie der „Zügellosigkeit“ die Kel schießen lassen. Das Urtheil über die Handhabung der Zensur steht fest, von Herrn Roeren bis zu mir. Gewissen Zweideutigkeiten gegenüber ist man konnivent, Gepfeffertes geht durch; sobald aber Fürsten, Geistliche oder Guts⸗ besitzer auftreten, wird der Zensor ungemüthlich. Es ist, als sollte die vfnsar den Schutz für bestimmte gesellschaftliche Klassen, Schonung für Vorurtheile derselben ꝛc. bieten. So wurde „Der Außenseiter“ von

ffe verboten, weil die darin auftretenden Personen als Typen der eenden Gesellschaftsklassen, nicht als Ausnahmen nach der Meinung des Zensors aufzufassen waren; in diesem Punkte hat das Ober⸗ verwaltungsgericht den Zensor allerdings unliebsam korrigiert. Björnson’s Schauspiel „Ueber unsere Kraft“, zweiter Theil, eines der gewaltigsten Dramen der Neuzeit, hat die Zensur uns vorenthalten wollen und fast ein Jahr zur Prüfung gebraucht. Allein im vergangenen Jahre waren es 16 Stücke, die dem Berliner Zensor zum Opfer fielen. Und keineswegs war es durchweg die Immoralität, die dabei den Ausschlag gab; es war das bekannte Programm: „Die unze Richtung paßt uns nicht“⸗, dieses in einem unbewachten 85— lick gefallene Gestandniß, welches in letter Linie über das Schicsal der Stücke entschied. Darum muß der Polizei eine Macht genommen werden, die ihr nicht zusteht. Der Mann des Rothstiftes mag den besten Willen haben, sein Zensoramt so gut zu verwalten wie vordem sein Landrathsamt; damit wird aber des Pudels Kern nicht getroffen. Es ja einfaches Mittel, die Zensur zu hen; man bildet geschlossene Theater⸗ vereine, denen hat 1,— nichts zu sa So hat denn auch die Berliner lkobühne“ thatsächlich den Arbeiterkreisen längst dramatische nisse nünalich t, die den gebildeten Kreisen vorenthalten blieben. Zensor soll die se n, die kirchlichen Behorden, die Militärbehörden, die Ahnen, das Groß⸗ kapital schützen; er soll es allen möglichen Klaßsen recht m Das schon an der faktischen Unmöglichkeit scheitern; in Be⸗

aber stellt er häufig die Klassen und Interessen, die er schü Da hilft keine Flickerei, es muß ganze Arbei

soll. igesi eeaen. Jhe hat Herr Bassermann die Zensur fortbestehen 7 als Voraussetzung ihres Eingreifens das Vorhandensein se —I einer der öffentlichen Drdnung 1,Fb. ti n a re behalten, und man aa. dem alten Fleck. eine Feraezerrgerer als Zensurbehörde

tiftst 8 1 Akademie fügen? 18 1. Nlerischen ffens darf nicht 312 tockmann hat sich auf Goethe be⸗ rufen. Hätte he die Zen

ur gekannt, so würde er sie

höflich bedeutet haben, von dem literari Richterstuhl herabzufteigen. Ein —2 lied —2 9 Standbild etzt auf Goet u ist für uns übrigens eine 2.— soll Professor Paulsen über el's lträthsel“ empfunden haben; aber nicht üͤber das Buch und

Is, sondern über seine Ausfälle gegen die

die tung muthl. rtreter der il den r süedemn Erlglepbe an

regierung der Emscherlinie den Vorzug

Christenthum ist nicht Ihr Christenthum. Man überlasse den Theatern selbst die Entscheidung, sie werden das Richtige zu treffen wissen. In Braunschweig, in Hamburg giebt es keine Theaterzensur, und es ist dort nichts geschehen, was das öffentliche Gewissen hat beunruhigen können.

Abg. Himburg (d. kons.): Ich möchte zunächst mittheilen, daß der von dem Antragsteller aus Liegnitz erwahnte Fall nicht ganz so liegt, wie er dargestellt wurde. Es ist thatsächlich statt der Ouvertüre zu „Egmont“ am ersten Weihnachtstag die Ouvertüre zur „Diebischen Elster“ gespielt worden. Der Zensor war aber bei der Aufführung nicht zugegen. Die preußische Theaterzensur halten wir für zu Recht bestehend und schließen uns den Ausführungen des Abg. Roeren in diesem Punkte durchaus an. Der Reichstag ist also nicht zuständig. Materiell be⸗ fürchten wir aus der Beseitigung die größten Gefahren für die Sittlichkeit, den Staat und die Kirche. Die Zensur hat sehr heilsam gewirkt und ist auch im Großen und Ganzen geschickt gehandgehabt worden. Müller⸗Meiningen hat von Thorheiten oder gar Dummheiten der Zensur gesprochen. Nach dem „Reichsboten“ haben während eines Zeit⸗ raums von vier Monaten dem Zensor 216 Stücke vorgelegen, davon seien 12 unerledigt geblieben, 188 zum theil mit starken Streichungen und Aenderungen genehmigt, 16 zurückgewiesen worden. Gegen alle diese Zensurentscheide ist keine Einwendung erhoben worden. Das zeigt doch, daß die Zensur im wesentlichen gut funktioniert hat. Daß irgend anderswo ein Stück verboten wird, was hier genehmigt wa kann doch kein Grund für die Aufhebung der Zensur sein. Na der Beseitigung würden sich die unsittlichen und staatsgefähr⸗ lichen Stücke ins Unendliche vermehren. Die Bestrafung der Unternehmer ist keine genügende Schutzwehr. Vielfach wird der Unternehmer die Strafe ruhig auf sich nehmen und weiter

sündigen. Die Aufhebung der Zensur bedeutete doch für die Unter⸗

nehmer nur den Fortfall der vorgängigen Erlaubniß. Die Repressiv⸗ polizei bliebe doch in Wirksamkeit, und so könnte ein Stück nach der ersten Aufführung doch verboten werden, und das würde für die Privatunternehmer unter Umständen erst recht nachtheilig sein. Mögen die Herren dafür sorgen, daß unter ihrer Leitung nichts Anstößiges aufgeführt wird, dann wird die Zensur von selbst aufhören.

Abg. Stadthagen (Soz.) führt aus, über den Antrag sei man zwar verschiedener Meinung, aber darin stimmten alle Parteien über⸗ ein, daß Mißgriffe durch die Zensur gemacht worden seien. Er (Redner) stelle sich weit ab von dem Goethe⸗Bund; er habe mit ihm nichts zu thun, identifiziere sich auch mit seinen Ansichten nicht; aber in dem Bestreben, daß Freiheit der Kunst und Wissenschaft bleiben müsse, stimme er durchaus mit ihm überein. Kunst und Literatur sollen der herrschenden Klasse dienen: das sei das Ideal der Rechten und des Zentrums. Wer Zensur wolle, zeige aber nur, wie schwach er sei. Auch der Abg. Bebel wende sich in seinem Buch gegen die Zweideutigkeit, mit der die herrschende Klasse auf der einen Seite Sittenreinheit predige und auf der anderen Seite Unsittlichkeit ausübe. Er (Redner) sei nicht der Meinung, es sei besser, die Zensur biete den Theatern einen Schutz. Die Direktoren sollten wissen, daß sie für Unzüchtiges ebenso bestraft werden könnten wie jeder andere Bürger. Die Art Sittlichkeit, welche nur nach außen hin roth werde, brauche man nicht zu schützen. Diese Sittlichkeit mache es verständlich, daß die „Macht der Finsierniß. von der Polizei verboten worden sei. Kein einziges Zensurverbot lasse sich mit dem Gedanken der freien Kunst vereinbaren. Eine ganz e Moral werde den Arbeitern geéübt. Vom Standpunkt der Erregung und Schürung der Unzufriedenheit aus müßte er (Redner) in dieser Beziehung sar das Fortbestehen der Zensur plaidieren.

Abg. Roeren nehme den Professor Mommsen als Eidesbelfer für sich in Anspruch, aber derselbe Mommsen habe doch die Petition um Aufhebung der Theaterzensur mit unterschrieben! Aufstrebende Richtungen, wie Jungdeutschland, Ibsen, Tolstoj, würden lieflich unterdrückt werden, wenn der Zensor nach wie vor das letzte haben sollte. Eine solche Einschränkung der Kunst sei gegen die 2— der Kunst und müsse mit Nothwendigkeit Mitbräuche nach sich zie . 1.

Darauf wird die Berathung vertagt.

(E Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 1 Uhr. tat.)

Haus der Abgeordneten.

6 19. Sitzung vom 6. Februar, 11 Uuhr. GCEs wird die erste Berathung der Kanalvorlage fort⸗

t. geses Schwarze (Zentr.) tritt lebhaft für die Kanalisierung der . ein, bleibt aber in seinen einzelnen Ausführungen fast ganz un⸗ tändlich. Er darauf hin, daß von der Kommission des Provinzial⸗Landtages Lippe⸗Kanalisierung beschlossen worden sei, daß aber im Plenum die Landräthe die Vorlage, zu Falle hatten. Es werde jetzt gI7 nur ein Wecfel für die Zukun —2 85 entweder die Kanalisierung jetzt erfolgen oder überhaupt nicht. Gehbeimer Ober⸗Bergrath von Ammon: Der Abg. Schwarze hat wieder auf die Gefahren hin sen, welche deet thal⸗ Linie dem Berghau biete. Der Abg. Schultz hat gestern do ständi AeNep daß weder dem Kanal durch den Vergbau n dem durch den Kanal ein Schaden nefügt Wenn der Abg. Schwarze unter Bezugnahme auf die 1 sDeelich dealtkn bens Sene, Sens Stehenlassen eines Si spfei n besonderer se vor⸗ schrieben habe, so ist darauf zu erwidern, daß die

sewerler Leschus, in dieser R6 .nez8egeger n 6 bar-eE.äüEE Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen: Meine Herren! Der Herr Abg. Schwarze hat am Schlusse seiner Ausführungen die Frage aufgestellt, warum denn eigentllch die Staats⸗ vor der Lippellnie zur Fert⸗

.“ 3

Außerdem wurden

setzung des Mittelland⸗Kanals nach dem Rhein gegeben hätte. Meine Herren, diese Frage ist naturgemäß seiner Zeit sehr eingehend von der Staatsregierung geprüft worden und hat auch zu den breitesten Er⸗ zrterungen im Jahre 1899 Veranlassung gegeben. Die Ausführungen des Herrn Abg. Schwarze verpflichten mich aber, ganz in Kürze Ihnen nochmals diese Gründe hervorzuheben.

Es ist richtig, die Lippe ist von Alters her ein schiffbarer Fluß gewesen; aber die Schiffahrt auf der Lippe ist immer außerordentlich abedeubend gewesen und ist es auch heute noch. Es fehlten ihr die n acgungen um eine größere Schiffahrtsstraße zu werden. Die Lippe durchzog nur rein landwirthschaftliche Gebiete; erst in neuerer Zeit hat sich das einigermaßen geündert, und die Staatsregierung ist der Lippe⸗

schiffahrt auch ins ofern schon in neuerer Zeit wesentlich dadurch entgegen⸗ gekommen, daß sie der Lippe einen Hafen am Rhein, bei Wesel, ge⸗

ffen hat und zwar einen Sicherheitshafen, der absolut nothwendig war, damit die Lippeschiffahrt überhaupt bestehen konnte. Ein Um⸗ schlagshafen existiert zur Zeit noch nicht. Dieser Umschlagshafen würde nach den Grundsätzen, die hier seit langer Zeit bezüglich derartiger Häfen mit Zustimmung des Landtages beobachtet worden sind, seitens der Stadt Wesel anzulegen sein. Die Fortsetzung des Mittelland⸗Kanals durch die Lippe war aber aus einer ganzen Reihe von Gründen als minderwerthig gegenüber der Emscher anzusehen. Einen Theil dieser Gründe hat indirekt der Herr Abg. Schwarze auch durchaus bestätigt, indem er seinerseits angeführt hat, daß jetzt und früher das Gebiet des Emscher⸗Kanals die dichteste Industrie besitzt, so dicht, daß wahrscheinlich der Emscherthal⸗Kanal allein durch den Lokalverkehr vollständig in Anspruch genommen wird und daß sie damit als Durchfahrtsstraße nicht die Bedeutung hat, welche die Lippe haben würde. Durch die Lippe können wenigstens zur Zeit und für die nächsten Jahrzehnte die Güter, die von Westen nach Osten und von Osten nach Westen vom Rhein zur Elbe und Weichsel fahren, ohne Hinderung durch den Lokalverkehr hindurchkommen. Das ist ganz richtig. Aber das hat ja auch von vornherein die Staatsregierung nicht zu einem absolut ablehnenden Standpunkt geführt, sondern die Staatsregierung hat gesagt, die Lippe⸗Kanalisierung wird mit der Zeit sich als nothwendig erweisen, wenn der Verkehr auf der Emscher⸗ thal⸗Linie so gewachsen sein wird, daß darunter die freie Durchfahrt von Osten nach Westen und umgekehrt leiden könnte. Zunächst legt man aber doch naturgemäß eine Verkehrsstraße dahin, wo das größte Verkehrsbedürfniß besteht.

Die Lippe⸗Linie hat, wie ich schon eben ausgeführt habe, zur Zeit eine örtliche Industrie von großer Bedeutung noch nicht zu bedienen. Die Zukunft wird allerdings ja mehr bringen, wenn die projektierten Bergbauanlagen erst zur Förderung gelangt sein werden; dagegen durchzieht die Emscherthal⸗Linie in günstigster Weise das große rheinisch⸗westfälische Industriegebiet.

Dann, meine Herren, war als zweiter Grund, der für die Emscher⸗ Linie in erster Reihe sprach, daß durch die Wahl der Lippe⸗Linie eine Entlastung in dem eigentlichen Kohlen⸗ und Industrierevier nicht statt⸗ finden würde. Es würde da alles beim Alten bleiben und die Eisen⸗ bahn darauf angewiesen sein, sich so gut wie irgend möglich zu helfen; denn der geringe Verkehr, der von der Lippe herrührt und der dann durch den Lippe⸗Kanal abgeführt würde, würde eine wesentliche Ent⸗ lastung des eigentlichen Industriereviers nicht herbeigeführt haben.

Drittens ist doch darauf aufmerksam zu machen, daß der Lippe⸗ Kanal 34 km mehr rheinabwärts münden würde als der Emscherthal⸗ Kanal. Es würde also die Bedeutung dieser Verbindung mit dem Rhein für die oberrheinischen Verkehre wesentlich ungünstiger sein (sehr richtig!), also für die deutschen Verkehre, dagegen erheblich günstiger ausfallen für die holländischen Verkehre; denn Wesel liegt dicht an der holländischen Grenze.

Endlich würde der Lippe⸗Kanal nicht auf die großen, bereits vor⸗ handenen Rheinhäfen sich stützen können: auf Ruhrort, den größten Kontinentalhafen, den wir besitzen, auf Duisburg, das ebenfalls jetzt schon eine kolossale Bedeutung erlangt hat, und auf Hochfeld, sondern es müßte erst ein neuer Hafen, auf den sich der Lippe⸗Kanal stützen könnte, in Wesel angelegt werden.

Meine Herren, ich kann wiederholen, daß die Staatsregierung von Anfang an nicht etwa vollständig ablehnend sich gegen die Lippe verhalten hat. Ich habe auch nicht aus den Ausführungen des Herrn Abg. Schwarze die Auffassung entnommen, daß er beabsichtigte, die Lippe nun an die Stelle der Emscher zu setzen. (Zuruf: Dochl)

So? Ich habe das nicht entnommen aus der Ausführung; viel⸗ leicht werde ich aber durch das Stenogramm in der Beziehung be⸗ lehrt. Früher ging wenistens die Auffassung dahin, daß gleichzeitig mit dem Emscher⸗Kanal der Lippe⸗Kanal ausgeführt werden möge, und es hatte zu dem Ende die Provinz Westfalen einen Antrag formuliert, die Lippe⸗Kanalisierung ihr zu überlassen gegen näher zu vereinbarende Bedingungen. Es ist im Jahre 1899, wie die Herren sich erinnern werden, daraufhin auch eine Erklärung abgegeben worden seitens der Staatsregierung, daß sie grundsätzlich keine Bedenken trage, die Lippe⸗Kanalisierung der Provinz Westfalen unter näher zu vereinbarenden, möglichst billigen Bedingungen zu überlassen.

Die Bedingungen hat nun zunächst die Provinz Westfalen formuliert, unter diesen Bedingungen befanden sich hauptsächlich zwei, die für die Staatsregierung nicht annehmbar waren und auch heute noch nicht annehmbar sind.

Das ist erstens die Bedingung, daß die ganze Tarifbestimmung auf die Provinz übergehen soll. Meine Herren, es ist hier schon so wiederholt ausgesprochen worden, daß der Staat die Tarifbildung nun und nimmermehr aus der Hand geben könne, daß ich, glaube ich, der Verpflichtung überhoben bin, hier nochmals die Gründe des weiteren dafür anzuführen. (Sehr richtig! links.)

Zweitens aber verlangte die Provinz Westfalen von der Staats⸗ regierung die feste, verbindliche Zusage, daß sie jede beantragte

hn oder sonstigen Zubringer zum Kanal ihrerseits kon⸗ würde. Auch diese Bedingung konnte die Staatsregierung nicht acceptieren.

Nun liegt die Sache jetzt so, daß nicht mehr der Kanal von der

Westfalen, sondern vom Staat ausgeführt werden soll. Die

hat also eine ganz neue Wendung genommen, die erst in der aller⸗

Zeit zur Kenntniß der Staatsregierung gebracht worden ist. Die regierung hat bis jetzt eine feste Stellung zu diesem Antrage

noch nicht einnehmen können. Ich bin daher auch nicht in der Lage, seitens der Staatsregierung heute hierauf eine Erklärung abgeben zu können. (Hört, hört!) Wenn der Herr Abg. Schwarze meint, bei der Lippe läge alles so klipp und klar, daß man morgen schon etwa den Spaten in die Erde stecken könnte, so ist die Sache doch nicht

so einfach. Es liegt allerdings ein Projekt vor, das mit einem Kostenanschlag von 34 ½ Millionen abschließt. Ursprünglich war ein Kosten⸗ anschlag auf eine Summe von 22 ½ Millionen Mark gemacht worden. Meine Herren, wenn ich heute von dem Abg. Schwarze belehrt werde, daß es sich darum handele, die Lippe an die Stelle des Emscherthal⸗ Kanals zu setzen, so paßt dieser Voranschlag und der Kosten⸗ anschlag, welcher auf demselben gebaut ist, nicht. Es müßte also zu⸗ nächst ein neues Projekt und ein neuer Kostenanschlag, der dieser außerordentlich vergrößerten Aufgabe entspricht, aufgestellt werden.

Der Herr Abg. Schwarze hat dann noch viele Vorzüge des Lippe⸗ Kanals hingestellt, zunächst den, daß die Lippe ein verhältnißmäßig reines Wässerchen sei gegenüber der Emscher. Meine Herren, das will ich nicht leugnen; ich habe zwar häufig auch von der schwarzen Lippe sprechen hören; aber wenn die Lippe heutzutage wirklich noch grüner ist als die Emscher, so verdankt sie das eben dem Umstande, daß ihr Wasser zu technischen Zwecken bisher nicht in irgend einem nennens⸗ werthen Maße gebraucht worden, daß die Gegend im Großen und Ganzen keine industrielle, sondern eine landwirthschaftliche ist. (Sehr richtig!)

Dann hat der Herr Abg. Schwarze gemeint, die Regierung hätte eine moralische und auch eine rechtliche Verpflichtung, die Lippe zu kanalisieren. Denn erstens sei die Lippe ein schiffbarer Fluß. Die Beweisführung hätte, wenn man sie überhaupt als zutreffend an⸗ erkennen will, aus diesem Grunde denn doch weiter dahin gehen müssen, daß die Lippe der Schiffahrt, die auf ihr stattfindet, nicht mehr ge⸗ nügen könne. Dieser Beweis ist aber wirklich nicht zu erbringen; es handelt sich um die Zukunft, nicht um die Gegenwart.

Der zweite Grund, den der Herr Abg. Schwarze angeführt hat, ist der und das soll wohl die rechtliche Seite der Verpflichtung nach seiner Auffassung sein —, daß die Staatsregierung der Lippe zur Speisung anderer Kanäle Wasser entnimmt. Das ist ganz richtig, aber Herr Schwarze hat vergessen, oder es ist ihm aus den Denk⸗ schriften, die dem Gesetzentwurf beigegeben sind, nicht bekannt geworden, daß, wenn der Mittelland⸗Kanal ausgeführt worden ist, wir von der Lippe eigentlich kaum noch etwas beanspruchen. Hineingesetzt sind in den Entwurf 0,75, in Wirklichkeit werden wir aber überhaupt kein Wasser der Lippe mehr zu entnehmen brauchen.

Meine Herren, ich will aber auf die technische Seite, auf den technischen Vergleich zwischen Lippe⸗ und Emscherthal⸗Linie hier nicht weiter eingehen; ich möchte vielmehr diesen Theil der Angelegenheit meinen technischen Herren Kommissarien überlassen. (Bravo!)

Geheimer Ober⸗Baurath Dresel setzt die technischen Vorzüge der Emscherthal⸗Linie auseinander, ist aber im einzelnen nicht zu verstehen.

Abg. von Tiedemann (fr. kons.; nur bruchstückweise verständ⸗ lich): Ich habe früher meine Ansicht zu Gunsten der Kanalvorlage ausgesprochen, weil sie nicht nur dem Westen, sondern auch der Land⸗ wirthschaft im Osten Nutzen bringt. Diese meine Ansicht hat das Mißfallen eines Theils meiner Wähler erregt. Landwirthschaft und Industrie müssen aber zusammengehen; im Reichstage liegt die Sache so, daß wir erhöhte Kornzölle nur mit Hilfe der Industrie beelleh können. Deshalb müßte die Landwirths aft auch für den Kana sein, selbst wenn sie keinen Nutzen davon hätte. Aber der Landwirth⸗ chaft wird mindestens kein Schaden durch den Kanal erwachsen. Die Landwirthschaft im Osten leidet am meisten darunter, daß ihr ein sicherer Absatzmarkt fehlt. Ich spreche allerdings eine ketzerische Ansicht aus, wenn ich behaupte: es fehlt der östlichen Landwirthschaft eine Industrie, welche derselben ihre Produkte abnehmen kann, die sie jetzt nicht loszuwerden weiß. Die Behauptung, daß der Arbeitermangel in den östlichen Provinzen durch eine Industrie noch vermehrt werden würde, ist sehr cum grano salis zu nehmen. Was veranlaßt denn den Arbeiter, abzuwandern? Er geht nach Westen, weil er in den Industriebezirken einen höheren Lohn hat. Könnte man das Miß verhältniß zwischen Angebot und . selbst ausgleichen, so wãre es vielleicht leichter, die Arbeiter im Osten festzuhalten, und die Arbeiter könnten, wenn sie im Winter in der Industrie gearbeitet haben, im Sommer wieder auf dem Lande arbeiten. Gei der wachsenden Unruhe im Saale wird es für die Tribüne fast zur Un⸗ möglichkeit, von den weeiteren heer esg des Redners etwas im Zusammenhange zu verstehen. Heute betrage

die Fracht von Bromberg nach Herne 37 ℳ, unter den

Staffeltarifen habe sie etwa 23,70 betragen; sinke die Fracht auf dem Wasserwege, dem Kanak bis auf höchstens 13 oder 14 ℳ, so eröffne sich damit für den Export der östlichen Landwirthschaft eine Perspektive, die in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfe. Es komme aber dazu noch, daß aller Wahrscheinlichkeit nach die Zölle für Getreide erhöht würden; jede Mark Kornzollerhöhung erhöhe auch die Differenz zwischen den Preisen im Westen und im Osten und lasse den Export nach dem Westen noch lohnender erscheinen. Seit langem sei man bemüht, die Pro⸗ vinz Posen wirthschaftlich zu heben; als ein großes Meliorations⸗ werk in diesem Sinne stelle sich auch die Kanalvorlage dar. Werde die Verbindung durch die Brahe mit der Weichsel ausgebaut, sodaß Schiffe mit größerer Tragfahigkeit ostwärts dirißiert werden könnten, so werde für die Provinz geradezu eine neue AÄera anbrechen. Der Redner hofft, daß jedenfalls der neue Wasserweg zur Verbindung der Oder und ichsel nach der Vorlage verwirklicht werden wird. Mit dem Bau des Kanals werde dem Mißverhältniß ein Ende gemacht, das darin bestehe, daß dem Westen die große Wasserstraße des Rheins, dem Osten aber nichts Gleichbedeutendes zur Verfügung steht.

Abg. Gothein (frs. Vgg.): Herr Schwarze hat heute auch der Resolution des Vereins 3 Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanal⸗ schiffahrt gedacht. Er wird wissen, daß ich an der Fassung, welche darin die Frage der ; erhalten hat, wesentlich be⸗ theiligt bin. Ich gebe nun zu, daß die Antwort des Ministers bezüglich der Lippe nicht befriedigt; aber die Lippe⸗Interessenten gefährden die Lippe⸗Kanalisierung auch, wenn sie die Emscherthal⸗Linie gefährden. Daß der Minister sich auf einen ganz ablehnenden Stand⸗ punkt stellt, bedaure ich sehr; die Forderungen der Interessenten, daß der Ausbau für Schiffe von mehr als 600 t Tragfähigkeit ihnen über⸗ lassen werde, und daß ihnen ein Theil der Kosten vom Staate zurück⸗ erstattet werde, sind doch keines übertrieben. Ich kann daher auch nicht recht erkennen, warum Minister sich so absolut ver⸗ neinend geäußert hat. Ebenso wenig kann ich entdecken, worin die Schädigung der linksrheinischen Landwirthschaft durch den Kanal bestehen soll. Herr am Zehnhoff hat Kleinbahnen verlangt. Dagegen wird nie mand etwas haben, aber in diese Kanalvorlage kann man doch nicht auch noch die Sekundärbahnvorlage hineinarbeiten. Ich finde auch in der Vorlage keine cinzige keabenug. die dahin gedeutet werden könnte, daß es sich hier um ein abgeschlossenes Programm handle, an dem vor den nächsten 15 Jahren nicht im geringsten geruͤttelt 8.— dürfe, an dem nichts hinzuzusetzen und nichts abzuhandeln sei. Man hat schon mit Recht darauf hingewiesen, daß die bigfn Verhandlungen des preußischen ednetenhauses eine verhängn e Aehnlichkeit mit jenen Debatten haben, welche bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen gepfl wurden. Zum großen Nachtheil des Staals hat thatsachlich der Shat nach der chung lange Zeit darauf verzichtet, neue Bahnen zu bauen; aber das ging schließlich nicht länger, und man dat dazu übergehen müssen, das Bahnnetz ganz außerordentlich zu crweitern, umal, nachdem durch das Kleinbahngeseß Gelegenbeit zur rascheren

örderung gegeben war. Von konservativer Seite ist der Vorwurf n, es se ganz unzweckmäßig, eine wasserwirthschaftliche Vorlage „in der Kanalbauten ded Sccsre verquickt sind landwirthschaftlichen Meliorationen. r frü ben die Herren

doch selbft ein einheitliches Vorgehen verlangt. Jetzt nehmen sie eine andere Haltung ein, weil sie bloß die Rosinen aus dem Kuchen nehmen möchten. Graf Limburg hat es ja ausgesprochen, daß man nur die Meliorationen haben möchte, und selbst da möchte man noch die so geringe Beitragspflicht der Interessenten beseitigen. Graf Limburg hält die Regierung für verpflichtet, die ganzen Kosten zu tragen, weil sie selbst erklärt habe, die Ueberschwemmungsschäden an der unteren Oder seien bloß durch die im Interesse der Schiffahrt erfolgte Oder

regulierung am oberen und mittleren Lauf entstanden. Diese Auffassung des Herrn Grafen ist absolut unrichtig. Wo hat die Regierung jemals eine solche Erklärung abgegeben? Die Regierung hat vielmehr stets bestritten, daß eine solche Regulierung vorzugsweise im Schiffahrts⸗ interesse erfolge; es handelt sich vielmehr bei jeder Regulierung in erster Linie um die Beschaffung genügender Vorfluth. Es ist außerdem aber auch völlig unrichtig, daß die speziell im Interesse der Schiffahrt vorgenommene Regulierung Ueberschwemmungen an der unteren Oder erzeugt habe. Im wesentlichen sind doch alle die kostspieligen Arbeiten zu dem Zweck gemacht worden, damit das große Oderbruch brauch⸗ bares Ackerland würde. Noch vor zwei Jahren hat ein Kommissar der Regierung ausgeführt, daß die ausschließlich im landwirthschaft⸗ lichen Interesse vorgenommene Eindeichung das Hochwasser sehr viel schneller als vorher herabführe. Für alle an den Flüssen im Landes⸗ kulturinteresse, d. h. im Interesse der im Inundationsgebiet liegenden Besitzer, ausgeführten Arbeiten trägt der Staat die Lasten: iest soll die Schiffahrt auch dazu herangezogen werden. Das Schiffahrtsinteresse ist doch auch auf diesen regulierten Flüssen das sekundäre Interesse; darum auch Artikel 54 der Reichs⸗ verfassung ausdrücklich die Abgabenfreiheit auf den natürlichen Strömen vor, sofern nicht besondere Anlagen zur Erleichterung des Verkehrs gemacht worden sind. Die Buhne ist nun keineswegs in erster Linie für die Schiffahrt da. Was in der Vorlage für die Weser an besonderen Bauten in Aussicht genommen ist, stellt sich allerdings als Verkehrsförderung dar, für die der Staat eine Abgabe zu erheben berechtigt ist. Ich hoffe, daß der Reichstag sich sehr besinnen wird, ehe er die Verfassung ändert. Nicht bloß an die Herren aus Schlesien, sondern auch an die Brandenburger und die Herren von der Elbe möchte ich die Bitte richten, sich die Sache recht gründlich zu überlegen. Bezüglich des Rheins ist es ja ganz gleichgültig, ob Artikel 54 besteht oder nicht; denn die Rheinschiffahrtsakte garantiert die Abgabenfreiheit, und Holland, Hessen, Baden und Bayern werden auf die Abgabenfreiheit nicht verzichten. Diese Staaten würden sich in ihr eigenes Fleisch schneiden, wenn sie darauf verzichteten; sie denken garnicht daran. S stimmt nimmermehr zu. Aehnlich liegen die Verhältnisse ezüglich der Elbe. Glauben Sie denn, Oesterreich und Sachsen, deren Bahnen zum größten Theile von der Abgaben⸗ freiheit leben, würden auf die Aufhebung der Abgaben⸗ freiheit eingehen? Nein. Der Effekt würde schii fic⸗ sein, daß wir auf der Oder, der Weichsel und den märkischen Wasserstraßen die er⸗ höhten Abgaben haben, während der Westen frei bleiben würde, und der Osten käme abermals nicht vorwärts. Gerade als Vertreter des Ostens muß ich mich aufs entschiedenste gegen ein solches Unternehmen wenden. Die schlesische Zuckerindustrie ist erst mit den besseren Wasser straßen zum Aufblühen gekommen, weil ja die Zuckerfracht viel höher als die Kohlenfracht ist; außerordentlich groß ist ferner der schlesische Export von Mehl und Malz auf den Wasserstraßen. Wer war denn hier im Hause früher der eifrigste Vorkämpfer der Wasserstraßen? Das war kein fossiler Freisinniger, sondern ein Fraktionsgenosse des Herrn von Zedlitz, der verstorbene Industrielle Schöller. Unmittelbar nachdem er bei der Wahl in Breslau mir unterlegen war, hat er mir noch gesagt: Es thut mir bloß leid, daß ich nicht mit Ihnen ge⸗ meinsam im Abgeordnetenhause die Interessen unserer Wasserstraßen wahrnehmen kann. Schöller würde sich im Grabe umdrehen, wenn er die Reden seines Fraktionsgenossen von Zedlitz hätte hören müssen. Es kann uns nur leid thun, daß es in Breslau nicht mehr möglich war, die freikonservative Seite durch den großen Einfluß und

die große Sachkenntniß des Herrn Schöller zu verstärken. Der

Oder⸗Spree⸗Kanal bringt schon jetzt eine 3 %ige Verzinsung, die auch noch weiter steigen wird. Als Schlesier hätte ich gewünscht, daß die Anlage zweiter Schleusen am Oder⸗Spree⸗Kanal schon in die Vorlage aufgenommen wäre, denn dann würde nicht bloß der Verkehr sich ganz erheblich steigern, sondern auch ein höherer Ertrag die Folge sein. Aber nichts davon. Ich kann nicht umhin, zu erklären, daß die Art, wie diese Frage auch in der jetzigen Vorlage behandelt ist, in Schlesien tiefe Verstimmung erregt hat, ebenso die Ankündigung, man damit umgeht, auf den märkischen eeftrchen die Abgaben zu verdoppeln, obwohl doch diese schon jetzt eine kleine Rente bringen. Man hat diese Ankündigung vielfach als eine Intrigue auscesaßt⸗ welche gesponnen sei, um die Schlesier gegen die Kanalvorlage mobil zu machen. Es giebt ja auch im Ministerium gewiß Freunde und Gegner der Kanalvorlage; aber die Gegner sollten da doch etwas mehr am Zügel gebohden werden. Herr von Zedlitz 8 die Nothwendigkeit der Tarifherabsetzung in seinen Etatsreden tets hervor, aber nie hat er etwas gethan, um diese schönen Worte in

die That een. Als der Finanz⸗Minister die Herabsetzung der

Rohstofftarife ablehnte, ihn Herr von Zedlitz und seine Fraktionsgenossen. Herr von Zed lis hat immer die Minister unterstützt, wenn es sich darum handelte, Anträge auf Tarifherabsetzungen ab⸗ zulehnen. Wir haben thatsächlich Tarifermäßigungen nur da erhalten, wo die Konkurenz der Wasserstraßen sie erforderte. Die Ermäßigungen haben aber stets zu Transportvermehrungen geführt, sodaß die En nahmen sogar noch stiegen. Die Tarifermäßigungen haben außer ordentlich befruchtend auf die Eisenbahnen gewirkt. Die groͤßte Be⸗ deutung wird der Mittelland⸗Kanal dadurch erlangen, daß er zu Tarifermäßigungen führt, die eine Vermehrung des Verkehrs und damit erhöhte Einnahmen auch der Eisenbahnen im Geso haben werden. Der Eisenbahn⸗Minister hat große Ersparni erzielt infolge niedrigerer Preise der Materialien.

werden nach dem Kanalbau auch in Zukunft mit niedrigen

Materialpreisen rechnen köͤnnen, der Betriebskosffizient wird also auch weiter günstig bleiben. Herr Stengel weist auf die Entwerthung des Lokomotivmaterials durch die Einführung des elektrif Betriebes hin. Das ist allerdings nur eine Frage der Zeit. Aber elektrische Betrieb wird dafür auch billiger sein. Diese Umwandlung wird n * 8 e daß man zugleich auf üe 1—. Betrieb einführt, sondern nur ganz allmähli . Manchefter⸗ Kanal, dessen Ergebnisse man uns immer entgegenhält, haben die Schiffahrts Einnahmen 1894 allerdings nur 340 000 betragen; da⸗ egen sind sie bis zum Jahre 1898 auf 4 324 000 gesti weil

anchester, das eine Zeit lang im Rückgang war, inzwischen cinen roßen Aufschwung genommen hat. Den Mittelland⸗Kanal will die Rechte entschieden ablehnen, weil sie darin cin Einfallethor für die fremde Einfuhr sicht. Es ist aber eine ecminente Gefahr d wenn ein großes wirthschaftliches Gehiect nur auf cinen Ausfuhrhbafen angewiesen ist. Das hat sich dei der Cholera gezeigt, als der Hambmrger Hafen gesperrt war. Ans dem einscitigen Ausbau de. Mittelland Kanals könnten al große S für Schzesien entsteben, und F 17 Schlesier diesen einscitigen Ausbau gewesen 1 rung dat ihre Zusicherungen cines Andgleiche für Schlcsten aus Bestimmteste wiederhelt. Wenn wir keine neuen 2 lüesen SrA dann koͤnnen wir 1

auer um uns ziechen. Wir sind, um unsere Akerung zu cr. nähren, auf die dnühr Sie zur Rechten) & die —] boͤbere und

nun von Tarifermäßig deppelt ga sind ganz ese den die Osligie beim

in ⸗Stertiner auf dem Grunde, wei spree die m

müssen au von Zedlit, hat in genannt. Die