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Goslar. . Duderstadt. 12,33 Lüneburg 13,20 Paderborn “ — “ — EEö“ Dinkelsbühl Ueberlingen. Schwerin i. M. Rostock. Braunschweig Altenburg Breslau.
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merkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle D oppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheil liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt
Noch: Hafer. 15,00 15,10 13,00 13,00 13,60 13,60 12,40 12,80
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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. (—) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 42. Sitzung vom 6. Februar 1901. 1 Uhr.
UMeber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Darauf wird die vor acht Tagen abgebrochene Debatte über den von den Abgg. Bargmann und Genossen (fr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Reichs⸗Gewerbeordnung (Theaterzensur), fort⸗ gesetzt.
Abg. Bassermann (nl.): Der Antrag Bargmann will die Theaterzensur nicht nur für die künstlerischen Theater, sondern auch für die Variétés aufheben. Ich möchte Sie bitten, den Antrag, so⸗ weit er sich auf die letzteren bezieht, abzulehnen. Im übrigen ” die Anregung dankbar anzuerkennen. Das von dem Abg. Müller⸗ Meiningen vorgelegte Material zeigt, welche Mißstände bei der Theaterzensur vorliegen. Ueber die Frage, ob durch die Theaterzensur die preußische Verfassung verletzt wird, sind wir nicht zuständig. Daß die Theaterzensur sich nicht mit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit verträgt, kann ich nicht finden; man muß unter⸗ scheiden zwischen Gewerbefreiheit und C“ Bestimmungen über die Ausführung eines Gewerbes. In diesem Sinne hat sich die
Judikatur einzelner Bundesstaaten ausgesprochen. Die polizeilichen Bestimmungen in Sachsen, Bayern, Baden sind günstiger, als die
in Preußen. Daß die Reichsverfassung in diesen Dingen zu⸗ ständig ist, unterliegt für mich keinem Zweifel; ob wir aber zu einer reichsgesetzlichen Regelung gelangen werden, erscheint mir zweifelhaft, da die Regierung auch in anderen Fragen, z. B. der Verunxreinigung der Flußläufe, Bedenken getragen hat, sich in die partikularistische Gesetzgebung einzumischen. Die Theaterzensur wird sehr verschieden ausgeübt. In Berlin rechnet die Zensur zur Sittlichkeitsklasse A das „Deutsche Theater“ u. s. w., zu B das „Residenz⸗Theater“, zu C das „Apollo⸗Theater“ u. s. w. Die dramatische Kunst beschwert sich darüber, daß sie anders behandelt wird als Literatur und Dichtung. Der Antrag ist hervorgegangen aus einer Petition des Goethe⸗Bundes, die wiederum veranlaßt war durch die Erregung der Schriftsteller über grobe Mißgriffe der Zensur. Diese Erregung ist berechtigt, wenn so tiefsittliche Stücke wie Tolstoj's Schauspiel Mie Macht der Finsterniß“ und der zweite Theil des Schauspiels „Ueber unsere Kraft“ von Björnson verboten werden. Der Zensor ist immer nur der Zensor des Gestrigen, er vermag aufwärts strebenden Auffassungen nicht zu folgen. Auffallend
ist es auf der anderen Seite, wie nachsichtig die Zensur gegen die leichtgeschürzte Muse ist. Das geringschätzige Urtheil des Abg. Stockmann über den Goethe⸗Bund war durchaus ungerecht⸗ fertigt. Dieser Bund war die nothwendige Reaktion gegen die Zex Heinze“⸗Bestrebungen. Zweifelhaft ist es mir aber, ob die Theaterzensur auf dem von dem Antragsteller angegebenen negativen Wege geregelt werden darf. Es fehlt dem Antrage an positiven Vor⸗ schlägen. Denken Sie sich den Fall, daß Theaterstücke vorher nicht zensiert werden, und daß ein ö die Aufführungen über⸗ wacht und event. dieselben während des Spiels verbietet: zu welchen Skandalen müßte das führen! Die Zensur ist allerdings vielfach die Rückendeckung für frivole Stücke, die auf den gemeinen Sinnen⸗ kitzel abzielen; diese müssen aber doch auch getroffen werden. Nach dem englischen Gesetz besteht keine Theaterzensur, aber bezügliche Ver⸗ fehlungen gegen das Strafgesetz können mit hohen Geldstrafen und ionsentziehung geahndet werden. Nach dem österreichischen Ge⸗ 8 dann eine Aufführung nur dann verboten werden, wenn ein ver⸗ folgbares, strafbares Delikt vorliegt. Man könnte nun eine positive Regelung auf dem Wege versuchen, daß man die Einreichung des Manuskripts innerhalb einer gewissen Frist festsetzt, also nur die Möglichkeit der Prüfung des Thatbestandes einer strafbaren Hand⸗ lung schafft; die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Theater⸗ direktors bliebe davon unberührt. Die Polizei müßte das Recht haben, der Generalprobe beizuwohnen, daneben die Möglichkeit besitzen, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für Person und Eigenthum, z. B. während einer hochgradigen politischen Erregung und Strikebewegung, einzugreifen, doch müssen die Voraussetzungen, unter denen das Verbot erfolgen kann, genau sefterlegt werden. Die heutige Zensur ist nicht verbesserungsfä üg. mochte vielmehr, daß positive Maßregeln zur Regelung dieser Sache in einer Kommission geprüft werden.
Abg. Roeren (Zentr.): Ich bin nicht etwa ein isterter Ver⸗ theidiger der heutigen Theaterzensur. Die Zensur eetet politisch⸗ oziale Stücke, während sie die lascivsten Stücke gestattet. Ich unter⸗ Hebde zwischen der Handhabung und der Einrichtung selbst. Der Antr
rgmann will aber eine vollständige keine Regierung wird auf die sur verzichten dürfen. Dieser Antrag erklärt sich einzig aus der wenig rühmlichen und schwächlichen Haltung, die die Regierung im vorigen Jahre bei der Vertretung ihres eigenen 1b Ernren sogenannten „1“x Heinze“, gegenüber dem bekannten Schreien, reien und wieder Schreien an den Tag gelegt hat, und daraus,
daß die Regierungen in den einzelnen Landtagen vor der Protest⸗
—— — -* 4217 Bargmann e
oraussetzung, d ie verfassu gen Bestimmungen ü be onveteng —es zu Ungunsten der Einzelstaaten geändert werden. Es elt aber Ufelles um einen unbegründeten Eingriff in die partikulare Gesetzgebung. Die Verhandlungen von 1880 sind
uns nicht v weil es se
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Beseitigung der Zensur, u
I . 5. 7 88. damals nur £☛
aterfreiheit handelte, d. h. die Zulassung zu einem
Der Erlaß von Vorschriften über die usübung des Gewerbes,
also auch über die Theaterzensur, steht den 2qg zu.
Auch die Handhabung der 272 ist nicht reichsgesetzlich zu
es sei denn, daß es sich um eine Beschljnbung der Zulassung
reiheit handelt. Darum sind wil prinzipiell 8 den
und auch gegen eine Kommissionsberathung. Früher hielt man
— für s 39 ‿09 dee dee Feren geahe 2 ur e mich nicht ein. uller⸗Meinin
eine 4— Zensurstückchen, darunter auch 2——
hüter, vorgebracht, um Heiterkeit zu 1 3c koöͤnnte diese
verdoppeln. Was sollen & alle Fälle?
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Meiningen aber die Fälle angeführt,
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die
in denen die Zensur mit gutem Grund angewendet ist. Die Zensur hat sehr oft nicht gestrichen, was sie hätte streichen sollen. Sie hat sittlich bedenkliche Stücke mit einer ungerechtfertigten Nachsicht passieren lassen. Wir erleben z. Z. eine Schamlosigkeit in Darstellung, Kleidung und Bewegung, daß man sich fragen öc wozu wir denn überhaupt eine Zensur Sabe. Selbst liberale Zeitungen, wie die „Kölnische Zeitung“, haben diese laxe Praxis getadelt, z. B. elegentlich der Aufführung der „Dame von Maxim“. Sozialdemokratische Blätter haben sogar anerkannt, daß die „Dame von Maxim“ nicht nur un⸗ ezogen, sondern sogar ausgezogen gespielt worden ist. Dagegen schrütet die Theaterzensur nicht ein. Unter den Augen der Theater⸗ zensur macht sich die größte Frivolität breit. Die Schauspieler selbst haben sich im „Artist“ gegen den Barrison⸗Skandal erklärt. Die Theaterzensur sündigt also viel mehr durch das, was sie nicht streicht, als durch das, was sie streicht. Wenn Mißgriffe vorkommen, so soll man diese abstellen, aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und die ganze Einrichtung entfernen. Kein Geringerer als der Ehren⸗ Präsident des Goethe⸗Bundes selbst, Professor Mommsen, hat sich zu derselben Ansicht bekannt. Ich gehöre zwar nicht dem Goethe⸗ Bund an, aber ich bestreite dem Abg. Müller⸗Meiningen, daß der Professor Mommsen seine Meinung inzwischen geändert hat. Er hat sich höchstens in der Taration der Mitglieder des Goethe⸗ Bundes geirrt. Daß die Prophylaxe richtiger ist als die Repression, hat die Linke auch früher anerkannt. Das hat denn der Abg. Müller⸗ Meiningen auch gefühlt, denn er hat von Repressivmaßregeln sehr wenig gesprochen. Was stellt er sich aber unter Präventivmaßregeln vor? Ob die Zensur vor, während oder nach der Aufführung geübt wird, ist ziemlich gleichgültig, aber es ist doch viel weniger bequem, wenn Theaterstücke erst nach der Aufführung inhibiert werden als vor derselben. Man spricht von einer Degradierung der Kunst; das muß doch eine eigenthümliche Kunst sein, die durch die Zensur degra⸗ diert werden kann. Wenn grobe Ausschreitungen und Störungen ver⸗ boten werden, so heißt das nicht, der Kunst Hindernisse in den Weg legen. Ich gebe zu, daß manche der von dem Abg. Müller angeführten Streichungen besser unterblieben wären, aber er wird doch nicht be⸗ haupten können, daß auch nur eine einzige dieser Stellen einen künst⸗ lerischen Werth hätte. Wenn die größten und die krassesten Unsitt⸗ lichkeiten mit dem ganzen Raffinement blühender Schilderung und dem vollen Reiz der Bühnentechnik dargestellt werden, so wirken sie um so schlimmer. Dagegen müssen wir gegen die Zuchtlosigkeit der Bühne ein Schutzwehr haben, und deshalb sind wir gegen den Antrag.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): rotz aller juristischen Deduktionen des Vorredners bleibt für mich der Artikel IV der Reichs⸗ verfassung maßgebend, der die Theater unter die Gewerbeordnung stellt. Herr Roeren spricht von Zügellosigkeit, die Zensur aber be⸗ deutet Zügelung durch Polizeiwillkür. Au ir Roeren giebt zu, daß die Zensoren Fehler und Mißgriffe machen; beweist das nicht, daß die Zensur unverbesserlich ist? Was wirklich strafbar ist, wird durch die bestehenden strafgesetzlichen Vorschriften genügend getroffen. Dichter und Direktoren sind der direkten Berührung mit dem Strafgesetz ausgesetzt, das wird doch für sie genügen, sich dreimal zu überlegen, ehe sie der „Zügellosigkeit“ die .— schießen lassen. Das Urtheil über die Handhabung der Zensur steht fest, von Herrn Roeren bis zu mir. Gewissen Zweideutigkeiten gegenüber ist man konnivent, Gepfeffertes geht durch; sobald aber Fürsten, Geistliche oder Guts⸗ besitzer auftreten, wird der Zensor ungemüthlich. Es ist, als sollte die Neher den Schutz für bestimmte gesellschaftliche Klassen, Schonung für Vorurtheile derselben ꝛc. bieten. So wurde „Der Außenseiter“ von Jaff« verboten, weil die darin auftretenden Personen als Typen der betreffenden Feffllcgaftetlassen, nicht als Ausnahmen nach der Meinung des Zensors aufzufassen waren; in diesem Punkte hat das Ober⸗ verwaltungsgericht den Zensor allerdings unliebsam korrigiert. Björnson’s Schauspiel „Ueber unsere Kraft“, zweiter Theil, eines der gewaltigsten Dramen der Neuzeit, hat die Zensur uns vorenthalten wollen und fast ein Jahr zur Prüfung gebraucht. Allein im vergangenen Jahre waren es 16 Stücke, die dem Berliner Zensor zum Bpfer fielen. Und keineswegs war es durchweg die Immoralität, die dabei den Ausschlag gab; es war das bekannte Programm: Die anze Richtung paßt uns nicht“, dieses in einem unbewachten Augen⸗
lick gefallene Geständniß, welches in letzter Linie über das Schicksal der Stücke entschied. Darum muß der Polizei eine Macht genommen werden, die ihr nicht zusteht. Der Mann des Rothstiftes mag den besten Willen haben, sein Zensoramt so gut zu verwalten wie vordem sein Landrathsamt; damit wird aber des Pudels Kern nicht getroffen. Es giebt ja ein einfaches Mittel, die Zensur zu umgehen; man bildet geschl Theater⸗ vereine, denen hat die Polizei nichts zu sagen. hat denn auch die Berliner „Freie Volksbühne“ thatsächlich den Arbeiterkreisen längst dramatische ugnisse zugänglich gemacht, die den gebildeten Kreisen vorenthalten blieben. Zensor soll die staatlichen, die kirchlichen Behorden, die Militärbehörden, die Ahnen, das Groß⸗ tapital schützen; er soll es allen möglichen Klassen recht machen. Das muß schon an der faktischen Unmöglichkeit scheitern; in seinem Be⸗ mühen aber stellt er bäufig die Klassen und Interessen, die er 52 soll, geradezu .Da hilft keine Flickerei, es muß ganze Arbeit semacht werden. Nun hat Herr Bassermann die Zensur fortbestehen lassen, aber als Voraussetzung ihres Eingreifens das Vorhandensein trafbarer Handlungen oder einer 2525 der öffentlichen Ordnung atuieren wollen. Damit wird das U nicht odet; die Be⸗ stimmungen über den groben Unfug würden auch ihre Geltung behalten, und man bliebe auf dem alten Fleck. Wilvenbruch hat eine Schriftsteller⸗Akademie als nsurbehörde vorgeschl. ; aber welcher Ketzerrichter wird unter den riftstellern finden, und Polizei⸗Präsident würde sich Akademie fügen? beit des künstlerischen Schaffens
darf nicht beengt werden. tockmann hat sich auf Goethe be⸗ rufen. Hätte Goethe die Zensur gekannt, so würde er sie höflich bedeutet haben, von dem literarischen Richterstuhl herabzusteigen. Ein Mitglied derselben Mehrheit, die he das Standbild versoai jetzt auf Goethe berufen — ist für uns übrigens eine päͤtete Genugt Semeee im soll ee über el's empfunden haben; aber nicht über das Buch und
Te, sondern über seine Ausfülle die
.
12 der esehe dh e e osen ilo an Ferdaeace der Eeüeüen I. denee
Auf Harnacks
Christenthum ist nicht Ihr Christenthum. Theatern selbst die Entscheidung, sie werden das Richtige zu treffen wissen. In Braunschweig, in Hamburg giebt es keine Theaterzensur, und es ist dort nichts geschehen, was das öffentliche Gewissen hat beunruhigen können. 4 Abg. Himburg (d. kons.): Ich möchte zunächst mittheilen, daß der von dem Antragsteller aus Liegnitz erwähnte Fall nicht ganz so liegt, wie er dargestellt wurde. Es ist thatsächlich statt der Ouvertüre zu „Egmont“ am ersten Weihnachtstag die Ouvertüre zur Diebischen Elster“ gespielt worden. Der Zensor war aber bei der Aufführung nicht zugegen. Die preußische Theaterzensur halten wir für zu Recht bestehend und schließen uns den Ausführungen des Abg. Roeren in diesem Punkte durchaus an. Der Reichstag ist also nicht zuständig. Materiell be⸗ fürchten wir aus der Beseitigung die größten Gefahren für die Sittlichkei den Staat und die Kirche. Die Zensur hat sehr heilsam gewirkt und ise auch im Großen und Ganzen geschickt gehandgehabt worden. Müller⸗Meiningen hat von Thorheiten oder gar Dummheiten der Zensur gesprochen. Nach dem „Reichsboten“ haben während eines Zeit⸗ raums von vier Monaten dem Zensor 216 Stücke vorgelegen, davon seien 12 unerledigt geblieben, 188 zum theil mit starken Streichungen und Aenderungen genehmigt, 16 zurückgewiesen worden. Gegen alle diese Zensurentscheide ist keine Einwendung erhoben worden. Das zeigt doch, daß die Zensur im wesentlichen gut funktioniert hat. Daß irgend anderswo ein Stück verboten wird, was hier genehmigt wa kann doch kein Grund für die Aufhebung der Zensur sein. Na der Beseitigung würden sich die unsittlichen und staatsgefähr⸗ lichen Stücke ins Unendliche vermehren. Die Bestrafung der Unternehmer ist keine genügende Schutzwehr. Vielfach wird der Unternehmer die Strafe ruhig auf ’ nehmen und weiter sündigen. Die Aufhebung der Zensur bedeutete doch für die Unter⸗ nehmer nur den Fortfall der vorgängigen Erlaubniß. Die Repressiv⸗ polizei bliebe doch in Wirksamkeit, und so könnte ein Stück nach der ersten Aufführung doch verboten werden, und das würde für die Privatunternehmer unter Umständen erst recht nachtheilig sein. Mögen die Herren dafür sorgen, daß unter ihrer Leitung nichts Anstößiges aufgeführt wird, dann wird die Zensur von selbst aufhören. Abg. Stadthagen (Soz.) führt aus, über den Antrag sei man zwar verschiedener Meinung, aber darin stimmten alle Parteien über⸗ ein, daß Mißgriffe durch die Zensur gemacht worden seien. Er (Redner) stelle sich weit ab von dem Goethe⸗Bund; er habe mit ihm nichts zu thun, identifiziere sich auch mit seinen Ansichten nicht; aber in dem Bestreben, daß Freiheit der Kunst und Wisjenschaft bleiben müsse, stimme er durchaus mit ihm überein. Kunst und Literatur sollen der herrschenden Klasse dienen: das sei das Ideal der Rechten und des Zentrums. Wer Zensur wolle, zeige aber nur, wie schwach er sei. Auch der Abg. Bebel wende sich in seinem Buch gegen die Zweideutigkeit, mit der die herrschende Klasse auf der einen Seite Sittenreinheit predige und auf der anderen Seite Unsittlichkeit ausübe. Er (Redner) sei nicht der Meinung, es sei besser, die Zensur biete den Theatern einen Schutz. Die Direktoren sollten wissen, daß sie für Unzüchtiges ebenso bestraft werden könnten wie jeder andere Bürger. Die Art Sittlichkeit, welche nur nach außen hin roth werde, brauche man nicht zu schützen. Diese Sittlichteit mache es verständlich, daß die „Macht der Finstermiß. von der Polizei verboten worden sei. Kein einziges Zensurverbot lasse sich mit dem Gedanken der freien Kunst vereinbaren. Eine ganz Moral werde den Arbeitern —— seübt. Vom Standpunkt der Erregung und Schürung der Unzufriedenheit aus müßte er (Redner) in dieser Beziehung für das Fortbestehen der Zensur plaidieren. Der Abg. Roeren nehme den 5 Mommsen als Eideshbelfer für sich in Anspruch, aber derselbe Mommsen habe doch die 22 um Aufhebung der Theaterzensur mit unterschrieben! 1 trebende
Richtungen, wie Jungdeutschland, Ibsen, Tolstoj, würden E unterdrückt werden, wenn der Zensor nach wie vor das letzte haben sollte. Eine — Einschränkung der Kunst sei gegen die Natur der Kunst und müsse mit Nothwendigkeit Mißbrauche nach sich Darauf wird die Berathung vertagt. 2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 1 Uhr.
Man überlasse den
Haäaus der Abgeordneten. 6 19. Sitzung vom 6. Februar, 11 Uhr. Es wird die erste Berathung der Kanalvorlage fort⸗
gesetzt. b ehg, Schwarze (Zentr.) tritt lebhaft für die Kanalisterung der Lippe ein, bleibt aber in seinen einzelnen Ausführungen 8'9' anz un⸗
tändlich. Er weist darauf hin, daß von der Kommission des Provinzial⸗Landtages die Lippe⸗Kanalisierung beschlossen worden sei⸗ daß aber im Plenum die Landräthe die Vorlage zu Falle gebracht hätten. Es werde jetzt der Lippe nur ein Wechsel für die Zukunft stellt, 55 entweder werde die Kanalisierung jetzt erfolgen oder ni imer Ober⸗Bergrath von Ammon: Der Schwarze hat wieder auf die Gef hingewiesen, welche die Emscherthal⸗ Linie dem Bergbau biete. Der Abg. Schultz hat gestern do *½ 2— eeführt, daß weder dem Kanal durch den Bergbau n dem urch den I ein Schaden 31 werden kann. Wenn der Abg. Schwarze unter Bezugnahme auf die Petition der Gewerkschaft „Deutscher Kaiser“ behauptet hat, daß die Vergbehörde das Stebenlassen eines Sicherheitspfeilers von besonderer Staͤrke vor⸗ schrieben habe, so ist darauf zu Se. daß die Bergbehörde rlei Beschluß in dieser Richtung peleßt at, als Sachoer⸗ ständiger glaube ich, daß ein chluß, der einen von solcher Stärke vorschreiben würde, auch nicht gefaßt
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Ausführungen die Frage aufgestellt, warum denn eigentlich die Staats⸗ regierung der Ems den Vorzug vor der Lippelinie zur Fert⸗ “ 1“ . v“
Kannt)
icherbeitspfeiler
setzung des Mittelland⸗Kanals nach dem Rhein gegeben hätte. Meine
rren, diese Frage ist naturgemäß seiner Zeit sehr eingehend von der Staatsregierung geprüft worden und hat auch zu den breitesten Er⸗ zrterungen im Jahre 1899 Veranlassung gegeben. Die Ausführungen des Herrn Abg. Schwarze verpflichten mich aber, ganz in Kürze Ihnen nochmals diese Gründe heworzuheben.
Es ist richtig, die Lippe ist von Alters her ein schiffbarer Fluß
ewesen; aber die Schiffahrt auf der Lippe ist immer außerordentlich 8 bedeutend gewesen und ist es auch heute noch. Es fehlten ihr die eeesase as um eine größere Schiffahrtsstraße zu werden. Die Lippe durchzog nur rein landwirthschaftliche Gebiete; erst in neuerer Zeit hat sich das einigermaßen geändert, und die Staatsregierung ist der Lippe⸗ schiffabrt auch insofern schon in neuerer Zeit wesentlich dadurch entgegen⸗ gekommen, daß sie der Lippe einen Hafen am Rhein, bei Wesel, ge⸗
chaffen hat und zwar einen Sicherheitshafen, der absolut nothwendig wor, damit die Lippeschiffahrt überhaupt bestehen konnte. Ein Um⸗ schlagshafen existiert zur Zeit noch nicht. Dieser Umschlagshafen würde nach den Grundsätzen, die hier seit langer Zeit bezüglich derartiger Häfen mit Zustimmung des Landtages beobachtet worden sind, seitens der Stadt Wesel anzulegen sein. Die Fortsetzung des Mittelland⸗Kanals durch die Lippe war aber aus einer ganzen Reihe von Gründen als minderwerthig gegenüber der Emscher anzusehen. Einen Theil dieser Gründe hat indirekt der Herr Abg. Schwarze auch durchaus bestätigt, indem er seinerseits angeführt hat, daß jetzt und früher das Gebiet des Emscher⸗Kanals die dichteste Industrie besitzt, so dicht, daß wahrscheinlich der Emscherthal⸗Kanal allein durch den Lokalverkehr vollständig in Anspruch genommen wird und daß sie damit als Durchfahrtsstraße nicht die Bedeutung hat, welche die Lippe haben würde. Durch die Lippe können wenigstens zur Zeit und für die nächsten Jahrzehnte die Güter, die von Westen nach Osten und von Osten nach Westen vom Rhein zur Elbe und Weichsel fahren, ohne Hinderung durch den Lokalverkehr hindurchkommen. Das ist ganz richtig. Aber das hat ja auch von vornherein die Staatsregierung nicht zu einem absolut ablehnenden Standpunkt geführt, sondern die Staatsregierung hat gesagt, die Lippe⸗Kanalisierung wird mit der Zeit sich als nothwendig erweisen, wenn der Verkehr auf der Emscher⸗ thal⸗Linie so gewachsen sein wird, daß darunter die freie Durchfahrt von Osten nach Westen und umgekehrt leiden könnte. Zunächst legt man aber doch naturgemäß eine Verkehrsstraße dahin, wo das größte Verkehrsbedürfniß besteht.
Die Lippe⸗Linie hat, wie ich schon eben ausgeführt habe, zur Zeit eine örtliche Industrie von großer Bedeutung noch nicht zu bedienen. Die Zukunft wird allerdings ja mehr bringen, wenn die projektierten Bergbauanlagen erst zur Förderung gelangt sein werden; dagegen durchzieht die Emscherthal⸗Linie in günstigster Weise das große rheinisch⸗westfälische Industriegebiet.
Dann, meine Herren, war als zweiter Grund, der für die Emscher⸗ Linie in erster Reihe sprach, daß durch die Wahl der Lippe⸗Linie eine Entlastung in dem eigentlichen Kohlen⸗ und Industrierevier nicht statt⸗ finden würde. Es würde da alles beim Alten bleiben und die Eisen⸗ hahn darauf angewiesen sein, sich so gut wie irgend möglich zu helfen; denn der geringe Verkehr, der von der Lippe herrührt und der dann durch den Lippe⸗Kanal abgeführt würde, würde eine wesentliche Ent⸗ lastung des eigentlichen Industriereviers nicht herbeigeführt haben.
Drittens ist doch darauf aufmerksam zu machen, daß der Lippe⸗ Kanal 34 km mehr rheinabwärts münden würde als der Emscherthal⸗ Kanal. Es würde also die Bedeutung dieser Verbindung mit dem Rhein für die oberrheinischen Verkehre wesentlich ungünstiger sein (sehr richtig!), also für die deutschen Verkehre, dagegen erheblich günstiger ausfallen für die holländischen Verkehre; denn Wesel liegt dicht an der holländischen Grenze.
Endlich würde der Lippe⸗Kanal nicht auf die großen, bereits vor⸗ handenen Rheinhäfen sich stützen können: auf Ruhrort, den größten Kontinentalhafen, den wir besitzen, auf Duisburg, das ebenfalls jetzt schon eine kolossale Bedeutung erlangt hat, und auf Hochfeld, sondern es müßte erst ein neuer Hafen, auf den sich der Lippe⸗Kanal stützen konnte, in Wesel angelegt werden.
Meine Herren, ich kann wiederholen, daß die Staatsregierung von Anfang an nicht etwa vollständig ablehnend sich gegen die Lippe verhalten hat. Ich habe auch nicht aus den Ausführungen des Herrn Abg. Schwarze die Auffassung entnommen, daß er beabsichtigte, die Lippe nun an die Stelle der Emscher zu setzen. (Zuruf: Dochl!)
So? Ich habe das nicht entnommen aus der Ausführung; viel⸗ leicht werde ich aber durch das Stenogramm in der Beziehung be⸗ lehrt. Früher ging wenistens die Auffassung dahin, daß gleichzeitig mit dem Emscher⸗Kanal der Lippe⸗Kanal ausgeführt werden möge, und es hatte zu dem Ende die Provinz Westfalen einen Antrag formuliert, die Lippe⸗Kanalisierung ihr zu überlassen gegen näher zu vereinbarende Bedingungen. Es ist im Jahre 1899, wie die Herren sich erinnern werden, daraufhin auch eine Erklärung abgegeben worden seitens der Staatsregierung, daß sie grundsätzlich keine Bedenken trage, die Lippe⸗Kanalisierung der Provinz Westfalen unter näher zu vereinbarenden, möglichst billigen Bedingungen zu überlassen.
Die Bedingungen hat nun zunächst die Provinz Westfalen formuliert, unter diesen Bedingungen befanden sich hauptsächlich zwei, die für die Staatbregierung nicht annehmbar waren und auch heute noch nicht annehmbar sind.
Das ist erstens die Bedingung, daß die ganze Tarifbestimmung auf die Provinz übergehen soll. Meine Herren, es ist hier schon so wiederholt ausgesprochen worden, daß der Staat die Tarifbildung nun und nimmermehr aus der Hand geben könne, daß ich, glaube ich, der Verpflichtung überhoben bin, hier nochmals die Gründe des weiteren dafür anzuführen. (Sehr richtig! links.)
Zweitens aber verlangte die Provinz Westfalen von der Staats⸗ regierung die feste, verbindliche Zusage, daß sie jede beantragte
oder sonstigen Zubringer zum Kanal ihrerseits kon⸗ eessionieren würde. Auch diese Bedingung konnte die Staatsregierung brerseits nicht acceptieren.
Nun liegt die Sache jetzt so, daß nicht mehr der Kanal von der Provinz Westfalen, sondern vom Staat ausgeführt werden soll. Die
hat also eine ganz neue Wendung genommen, die erst in der aller⸗ lezten Zeit zur Kenntniß der Staatsregierung gebracht worden ist. Die Staatsregierung hat bis jetzt eine feste Stellung zu diesem Antrage noch nicht einnehmen können. Ich bin daher auch nicht in der Lage, seitens der Staatsregierung heute hierauf eine Erklärung abgeben zu (Hoört, hört!) Wenn der Herr Abg. Schwarze meint, bei
läge alles so klipp und klar, daß man morgen schon etwa
den Svaten in die Erde stechen könnte, so ist die
Sache doch nicht
so einfach. Es liegt allerdings ein Projekt vor, das mit einem Kostenanschlag von 34 ½ Millionen abschließt. Ursprünglich war ein Kosten⸗ anschlag auf eine Summe von 22 ½ Millionen Mark gemacht worden. Meine Herren, wenn ich heute von dem Abg. Schwarze belehrt werde, daß es sich darum handele, die Lippe an die Stelle des Emscherthal⸗ Kanals zu setzen, so paßt dieser Voranschlag und der Kosten⸗ anschlag, welcher auf demselben gebaut ist, nicht. Es müßte also zu⸗ nächst ein neues Projekt und ein neuer Kostenanschlag, der dieser außerordentlich vergrößerten Aufgabe entspricht, aufgestellt werden.
Der Herr Abg. Schwarze hat dann noch viele Vorzüge des Lippe⸗ Kanals hingestellt, zunächst den, daß die Lippe ein verhältnißmäßig reines Wässerchen sei gegenüber der Emscher. Meine Herren, das will ich nicht leugnen; ich habe zwar häufig auch von der schwarzen Lippe sprechen hören; aber wenn die Lippe heutzutage wirklich noch grüner ist als die Emscher, so verdankt sie das eben dem Umstande, daß ihr Wasser zu technischen Zwecken bisher nicht in irgend einem nennens⸗ werthen Maße gebraucht worden, daß die Gegend im Großen und Ganzen keine industrielle, sondern eine landwirthschaftliche ist. (Sehr richtig!)
Dann hat der Herr Abg. Schwarze gemeint, die Regierung hätte eine moralische und auch eine rechtliche Verpflichtung, die Lippe zu kanalisieren. Denn erstens sei die Lippe ein schiffbarer Fluß. Die Beweisführung hätte, wenn man sie überhaupt als zutreffend an⸗ erkennen will, aus diesem Grunde denn doch weiter dahin gehen müssen, daß die Lippe der Schiffahrt, die auf ihr stattfindet, nicht mehr ge⸗ nügen könne. Dieser Beweis ist aber wirklich nicht zu erbringen; es handelt sich um die Zukunft, nicht um die Gegenwart.
Der zweite Grund, den der Herr Abg. Schwarze angeführt hat, ist der — und das soll wohl die rechtliche Seite der Verpflichtung nach seiner Auffassung sein —, daß die Staatsregierung der Lippe zur Speisung anderer Kanäle Wasser entnimmt. Das ist ganz richtig, aber Herr Schwarze hat vergessen, oder es ist ihm aus den Denk⸗ schriften, die dem Gesetzentwurf beigegeben sind, nicht bekannt geworden, daß, wenn der Mittelland⸗Kanal ausgeführt worden ist, wir von der Lippe eigentlich kaum noch etwas beanspruchen. Hineingesetzt sind in den Entwurf 0,75, in Wirklichkeit werden wir aber überhaupt kein Wasser der Lippe mehr zu entnehmen brauchen.
Meine Herren, ich will aber auf die technische Seite, auf den technischen Vergleich zwischen Lippe⸗ und Emscherthal⸗Linie hier nicht weiter eingehen; ich möchte vielmehr diesen Theil der Angelegenheit meinen technischen Herren Kommissarien überlassen. (Bravo!)
Geheimer Ober⸗Baurath Dresel setzt die technischen Vorzüge der Emscherthal⸗Linie auseinander, ist aber im einzelnen nicht zu verstehen.
Abg. von Tiedemann (fr. kons.; nur bruchstückweise verständ⸗ lich): Ich habe früher meine Ansicht zu Gunsten der Kanalvorlage ausgesprochen, weil sie nicht nur dem Westen, sondern auch der Land⸗ wirthschaft im Osten Nutzen beingt. Diese meine Ansicht hat das Mißfallen eines Theils meiner Wähler erregt. Landwirthschaft und Industrie müssen aber zusammengehen; im Reichstage liegt die Sache so, daß wir erhöhte Kornzölle nur mit Hilfe der Industrie durchsetzen können. Deshalb müßte die Landwirthschaft auch für den Kanal sein, selbst wenn sie keinen Nutzen davon hätte. Aber der Landwirth⸗ schaft wird mindestens kein Schaden durch den Kanal erwachsen. Die Landwirthschaft im Osten leidet am meisten darunter, daß ihr ein sicherer Absatzmarkt fehlt. Ich spreche allerdings eine ketzerische Ansicht aus, wenn ich behaupte: es fehlt der östlichen Landwirthschaft eine Industrie, welche derselben ihre Produkte abnehmen kann, die sie jetzt nicht loszuwerden weiß. Die Behauptung, daß der Arbeitermangel in den östlichen Provinzen durch eine Induskrie noch vermehrt werden würde, ist sehr cum grano salis zu nehmen. Was veranlaßt denn den Arbeiter, abzuwandern? Er geht nach Westen, weil er in den Industriebezirken einen höheren Lohn hat. Könnte man das Miß⸗ verhältniß zwischen Angebot und Nachfrage selbst ausgleichen, so wäre es vielleicht leichter, die Arbeiter im Pslen feitzußalten, und die Arbeiter könnten, wenn sie im Winter in der Industrie gearbeitet haben, im Sommer wieder auf dem Lande arbeiten. (Bei der wachsenden Unruhe im Saale wird es für die Tribüne fast zur Un⸗ möglichkeit, von den weiteren Ausführungen des Redners etwas im Zusammenhange zu verstehen.) Heute betrage die Fracht von Bromberg nach Herne 37 ℳ, unter den Staffeltarifen habe sie etwa 23,70 ℳ betragen; sinke die Fracht auf dem Wasserwege, dem Kanal bis auf höchstens 13 oder 14 ℳ, so eröffne sich damit für den Export der östlichen Landwirthschaft eine Perspektive, die in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfe.
s komme aber dazu noch, daß aller Wahrscheinlichkeit nach die Zölle für Getreide erhöht würden; jede Mark Kornzollerhöhung erhöhe auch die Differenz nwischen den Preisen im Westen und im Osten und lasse den Export nach dem Westen noch lohnender erscheinen. Seit langem sei man bemüht, die Pro⸗ vinz Posen wirthschaftlich zu heben; als ein großes Meliorations⸗ werk in diesem Sinne stelle sich auch die Kanalvorlage dar. Werde die Verbindung durch die Brahe mit der Weichsel ausgebaut, sodaß Schiffe mit größerer Tragfahigkeit ostwärts dirigiert werden könnten, 8 werde für die Provinz eine neue Aera anbrechen. Der Redner 593 daß jedenfalls der neue Wasserweg zur Verbindung der Oder und ichsel nach der Herlch. emeeslc werden wird. Mit dem Bau des Kanals werde dem Mißverhältniß ein Ende gemacht, das darin bestehe, daß dem Westen die große Wasserstraße des Rheins, dem Osten aber nichts Gleichbedeutendes zur Verfügung steht.
nh. Gothein (frf. Vgg.); Herr Schwarze hat heute auch der Resolution des Vereins zur Hebung der deutschen Fluße und Kanal⸗ schiffahrt gedacht. Er wird wissen, ich an der Fassung, welche darin die Frage der Lippe⸗Kanalisterung erhalten hat, wesentlich be⸗ theiligt bin. Ich gebe nun zu, daß die Antwort des Ministers bezüglich der Lippe nicht befriedigt; aber die Lippe⸗Interessenten gefährden die Lippe⸗Kanalisierung auch, wenn sie die Emscherthal⸗Linie gefährden. Daß der Minister sich auf einen ganz ablehnenden Stand⸗ punkt stellt, bedaure ich sehr; die Forderungen der Interessenten, daß der Ausbau für Schiffe von mehr als 600 t Tragfähigkeit ihnen über⸗ lassen werde, und daß ihnen ein Theil der Kosten vom Staate zurück⸗ erstattet werde, sind doch —— übertrieben. 55 kann daher auch nicht recht erkennen, warum der Minister sich so absolut ver⸗ neinend geäußert hat. Ebenso wenig kann ich entdecken, worin die Schädigung der linkorheinischen Landwirthschaft durch den Kanal bestehen soll. Herr am Pöbnboff hat Kleinbahnen verlangt. wird nie⸗ mand etwas haben, aber in diese Kanalvorlage kann man doch nicht auch noch die Sekundärbahnd hineinarbeiten. Ich finde in der Vorlage keine einzige a die dahin gedeutet werden könnte, daß es hier um ein abgeschlossenes Programm handle, an dem vor den nächsten 15 Jahren nicht im geringsten gerüttelt werden dürfe, an dem n. hinzuzusetzen und nichts abzuhandeln sei. Man hat schon mit Recht darauf hingewiesen, daß die seßigen Verhandlungen des preußischen ordnetenhauses eine verhängnißvolle Aehnlichkeit mit jenen Debatten haben, welche bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen gepflogen wurden. Zum Nachtheil des Staaig hat thatsachlich der Staat nach der 8 ichun sansf Zeit darauf verzichtet, neue Bahnen zu bauen; aber ing scslies ich nicht länger, und man hat dazu ü müssen, das Ie unetz ganz außerordentlich zu erweitern, umal, n durch den Kreheahabages Gelegenheit zur rascheren öͤrderung gegeben war. Seite ist der Vorwurf erhoben, es sei ganz unz bschaftliche Vorlage in der verquickt find ben die Herren
kon
uten und Meliorationen.
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doch selbst ein einheitliches Vorgehen verlangt. andere Haltung ein, weil sie bloß die Rosinen aus dem Kuchen nehmen möchten. Graf Limburg hat es ja ausgesprochen, daß man nur die Meliorationen haben möchte, und selbst da möchte man noch die so geringe Beitragspflicht der Interessenten beseitigen. Graf Limburg hält die Regierung für verpflichtet, die ganzen Kosten zu tragen, weil sie selbst erklärt habe, die Ueberschwemmungsschäden an der unteren Oder seien bloß durch die im Interesse der Schiffahrt erfolgte Oder⸗ regulierung am oberen und mittleren Lauf entstanden. Diese Auffassung des Herrn Grafen ist absolut unrichtig. Wo hat die Regierung jemals eine solche Erklärung abgegeben? Die Regierung hat vielmehr stets bestritten, daß eine solche Regulierung vorzugsweise im Schiffahrts⸗ interesse erfolge; es handelt sich vielmehr bei jeder Regulierung in erster Linie um die Beschaffung genügender Vorfluth. Es ist außerdem aber auch völlig unrichtig, daß die speziell im Interesse der Schiffahrt vorgenommene Regulierung Ueberschwemmungen an der unteren Oder erzeugt habe. Im wesentlichen sind doch alle die kostspieligen Arbeiten zu dem Zweck gemacht worden, damit das große Oderbruch brauch⸗ bares Ackerland würde. Noch vor zwei Jahren hat ein Kommissar der Regierung ausgeführt, daß die ausschließlich im landwirthschaft⸗ lichen Interesse vorgenommene Eindeichung das Hochwasser sehr viel schneller als vorher herabführe. Für alle an den Flüssen im Landes⸗ kulturinteresse, d. h. im Interesse der im Inundationsgebiet liegenden Besitzer, ausgeführten Arbeiten trägt der Staat die Lasten: jetzt soll die Schiffahrt auch dazu herangezogen werden. Das Schiffahrtsinteresse ist doch auch auf diesen regulierten Flüssen das sekundäre Interesse; darum schreibt auch Artikel 54 der Reichs⸗ verfassung ausdrücklich die Abgabenfreiheit auf den natürlichen Strömen vor, sofern nicht besondere Anlagen zur Erleichterung des Verkehrs gemacht worden sind. Die Buhne ist nun keineswegs in erster Linie für die Schiffahrt da. Was in der Vorlage für die Weser an besonderen Bauten in Aussicht genommen ist, stellt sich allerdings als Verkehrsförderung dar, für die der Staat eine Abgabe zu erheben berechtigt ist. Ich hoffe, daß der Reichstag sich sehr besinnen wi
ehe er die Verfassung ändert. Nicht bloß an die Herren aus Schlesien, sondern auch an die Brandenburger und die Herren von der Elbe möchte ich die Bitte richten, sich die Sache recht gründlich zu überlegen Bezüglich des Rheins ist es ja ganz gleichgültig, ob Artikel 54 besteht oder
nicht; denn die Rheinschiffahrtsakte garantiert die Abgabenfreiheit, und
Holland, Hessen, Baden und Bayern werden auf die Abgabenfreih nicht verzichten. Diese Staaten würden sich in ihr eigenes Fleisch schneiden, wenn sie darauf verzichteten; sie denken garnicht daran vnsarn stimmt nimmermehr zu. Aehnlich liegen die Verhältniss ezüglich der Elbe. Glauben Sie denn, Oesterreich und Sachsen, deren Bahnen zum größten Theile von der Abgaben freiheit leben, würden auf die Aufhebung der Abgaben freiheit eingehen? Nein. Der Effekt würde schließlich sein, daß wir auf der Oder, der Weichsel und den märkischen die höhten Abgaben haben, während der Westen frei bleiben würde, und der Osten käme abermals nicht vorwärts. Gerade als Vertreter d Ostens muß ich mich aufs entschiedenste gegen ein solches Unternehmen wenden. Die schlesische Zuckerindustrie ist erst mit den besseren Wasser⸗ straßen zum Aufblühen gekommen, weil ja die Zuckerfracht viel höher als die Kohlenfracht ist; außeroördentlich groß ist ferner der schlesische Erport von Mehl und Malz auf den Wasserstraßen. Wer war denn hier im Hause früher der eifrigste Vorkämpfer der Wasserstraßen? Das war kein fossiler Freisinniger, sondern ein Fraktionsgenosse des Herrn von Zedlitz, der verstorbene Industrielle Schöller. Unmittelbar nachdem er bei der Wahl in Breslau mir unterlegen war, hat er mir noch gesagt: Es thut mir bloß leid, daß ich nicht mit Ihnen ge meinsam im Abgeordnetenhause die Interessen unserer Wasserstraßen wahrnehmen kann. Schöller würde sich im Grabe umdrehen, wenn, er die Reden seines Fraktionsgenossen von Zedlitz hätte hören müssen.
Es kann uns nur leid thun, daß es in Breslau nicht mehr möglich und
war, die freikonservative Seite durch den großen Einfluß die große Sachkenntniß des Herrn Schöller zu verstärken. Der Oder⸗Spree⸗Kanal bringt schon leßt eine 3 %ige Verzinsung, die auch noch weiter steigen wird. Als . hlesier hätte ich gewünscht, daß die
Anlage zweiter Schleusen am Oder⸗Spree⸗Kanal schon in die Vorlage
aufgenommen wäre, denn dann würde nicht bloß der Verkehr sich ganz erheblich steigern, sondern auch ein höherer Er f
Aber nichts davon. Ich kann nicht umhin, zu erklären, d wie diese Frage auch in der jetzigen Vorlage behandelt ist, in Schlesien tiefe Verstimmung erregt hat, ebenso die Ankündigung, neh man damit umgeht, auf den märkischen vr. u. u verdoppeln, obwohl doch diese schon Rente bringen. Intrigue aufgefaßt, welche gesponnen sei, um die Schlesier gegen die Kanalvorlage mobil zu machen. Es giebt ja auch im Ministerium gewiß da d
jetzt eine kleine
etwas mehr am Züger geholten werden.
stets hervor, aber nie hat er etwas gethan, um diese schönen Worte in
trag die Folge sein. aß die Art,
reunde und Gegner der Kanalvorlage; aber die Gegner sollten
1 ehr — t Herr von Zedlitz hebt die Nothwendigkeit der Tarifherabsetzung in seinen Etatsreden
die That ecen Als der Finanz⸗Minister die
Fraktionsgenossen. Herr von Zed üg hat immer die Minister unterstützt, wenn es sich darum handelte, Anträge auf Tarifherabsetzungen ab⸗ zulehnen. Wir haben thatsächlich Tarifermäßigungen nur da erhalten,
—.
wo die Konkurenz der Wasserstraßen ee erforderte. Die Ermä sguagen 8 in-
haben aber stets zu Transportvermehrungen geführt, sodaß die nahmen sogar noch stiegen. Die Tari ordentlich befruchtend auf die Eisenbahnen gewirkt. Die größte Be⸗ deutung wird der Mittelland⸗Kanal dadurch erlangen, daß er zu Tarifermäßigungen führt, die eine Vermehrung des 89
damit erhöhte Einnahmen auch der
n⸗-⸗
Eisenbahnen im Gefol erzielt infolge niedrigerer reise der Materialien. W werden nach dem Kanalbau auch in Zukunft mit niedrigen Materialpreisen rechnen können, der Betriebskosffizient wird also auch weiter günstig bleiben. 18 Stengel weist auf die Entwerthung des Lokomotivmaterials durch die Einführung des elektrischen Betriebes hin. Das ist allerdings nur eine Frage der Zeit. Aber elektrische Betrieb wird dafür auch billiger sein. Diese Umwandlung wird nicht so vollziehen, daß man zugleich auf allen Linien den elektris
Betrieb einführt, sondern nur ganz allmählich. Auf dem Ma . genhält, haben die — ℳ betragen; da- auf 4 324 000 ℳ gestiegen, weil
Kanal, dessen Ergebnisse man uns immer ent⸗ Schiffahrts. Einnahmen 1894 allerdings nur 340 egen sind sie bis zum Jahre 1898 Manchester, das eine Zeit lan gg n Aufschwung genommen Rechte entschieden ablehnen, fremde Einfuhr sieht. wenn ein großes wirthschaftliches Gebiet nur a
Ausfuhrhafen angewiesen ist. Das hat sich bei gezeigt, als der Hamburger Hafen gesperrt war. einseitigen Ausbau does Mittelland⸗Kanals koönnten Ln. Schäden für Schlesien entsteben, und daher
8 egen diesen einseitigen Ausbau gewesen. hat i
im Rückgang war, inzwischen einen at. Den Mittelland⸗Kanal will die weil sie darin ein Einfallsthor für die
einen ein
Aus allerdings sind wir Aber die Regie⸗ Wenn wir keine neuen Verkehrsanl. chaffen, werden wir neen dann können wir gleich eine chinesische Mauer um uns ziehen. Wir sind, um unsere Bepölkerung zu er⸗ nähren, auf die Ausfuhr angewiesen. Sie (zur Rechten) wollen * die 29— urch 48— — e ehnun von rifermäßigungen oppelt vertheuern. Sehlefler sind ga entschäcden gegen die Ostlinie Berlin ⸗Stettiner ffahrtsweg, ni auf Koblengebiete, sondern Grunde, weil nach einer Eeinfihrung dieser spree die leusen fortgesetzt verstopft . 5 gestern die Eisenbahn als die Amme des zeichnet. r müssen 21 an die Mutter, die Landeswoh denken. ’ von Zedlitz hat in seiner Etatörede die Eisenbahn die milchende genannt. Die Herren Landwirthbe sollt 8
ro run hre Zusicherungen eines Ausgleichs für Schlesien auf 8 2 Besfimmtesie wiederholt. 88
Wir
1 . *. Herabsetzung der Rohstofftarife ablehnte, unterstützten ihn Herr von Zedlitz und seine
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mäßigungen haben außer⸗
Jetzt nehmen sie eine
die Abgaben
Man hat diese Ankündigung vielfach als eine
erkehrs und 89 haben werden. Der Eisenbahn⸗Minister hat große Ersparnisse ir
Es ist aber eine eminente Gefahr vorhanden, der Cholera 8 dem
und Ab⸗ 8
ten aber nicht nur an den Shen denken, sondern a