auch viel Wasser braucht. Bewilligen Sie also den Kanal und erhalten Sie damit die Landeswohlfahrt aufrecht.
Ministerial⸗Direktor Schultz: r Gothein vermißt eine Ver⸗ doppelung der Schleusen am Oder⸗Spree⸗Kanal. Es sollte ihm be⸗ kannt sein, daß die Regierung für zwei Stellen, wo sich das Bedürfniß herausgestellt hat, die Mittel für zweite Schleusen schon im vorigen Etat gefordert hat, und daß diese Kosten im vorigen Jahre vom Hause anstandslos be⸗ willigt worden sind. Sobald üich ein weiteres Bedürfniß herausstellt, die Schleusen des Oder⸗ Spree⸗Kanals zu ver⸗ doppeln, wird die Regierung nicht zögern, mit Forderungen an das Haus zu treten, und es darf angenommen werden, daß auch diese dann anstandslos bewilligt werden. Von einem Bedürfniß, die bis⸗ herigen Schleusen auf der kanalisierten Oderstrecke in Schleppzugs⸗ Schleusen umzuwandeln, kann keine Rede sein. Die Leistungsfähig⸗ keit der jetzigen Schleusen ist noch nicht erschöpft. Wenn diefes Be⸗ dürfniß sich herausstellen wird, wird die Regierung an den Landtag herantreten. Sodann hat der Vorredner noch von einer Absicht der Regierung gesprochen, die Schiffahrtsabgaben ins Ungemessene zu erhöhen. Die Regierung verfolgt nur die Absicht, an Stelle des bis⸗ herigen unvollkommenen Systems der Abgaben nach der Tragfähigkeit der Schiffe das von allen Seiten erstrebte System der Bemesfung der Abgaben nach der wirklichen Beladung treten zu lassen, und dabei soll auch eine bessere Regulierung der Abgaben je nach der Leistungs⸗ fähigkeit der Interessenten platzgreifen.
Abg. Felisch (kons.): Es ist nun schon der dritte Tag der De⸗ batte, und noch sind etwa 50 Redner gemeldet. Es dürfte daher ge⸗ boten sein, sich thunlichst kurz zu fassen. Unsere Fraktion ist keines⸗ wegs prinzipiell kanalgegnerisch gesinnt, und es ist unsere feste Ab⸗ icht, die Vorlage wohlwollend zu prüfen. Nach meiner persönlichen Meinung haben an den Kanalbauten die Anwohner ein erheblich rößeres Interesse, als die Gesammtheit, der Staat. Der Finanz⸗Minister führte aus: Als die Eisenbahnen aufkamen, hätten die Kanäle an Be⸗ deutung verloren; das sei aber jetzt wieder anders geworden. Das könnte doch nur anders geworden sein, wenn wir heute für die Er⸗ bauung von Eisenbahnen keinen Platz mehr haben sollten. Das eine steht doch fest: wenn Platz für Kanäle ist, muß auch Platz für Eisenbahnen vorhanden sein. Wo ein Kanal gebaut werden kann, kann ich mindestens vier Eisenbahnen neben einander bauen; mache ich die Waggons größer, so kann die Eisenbahn jedenfalls leisten, was ein Kanal vermag, und schneller und prompter. Damit will ich aber nicht gegen die Kanäle als solche gesprochen haben. Mit den Vorschlägen der Vorlage bezüglich der märkischen Wasserstraßen bin ich durchweg einverstanden und spreche der Regierung dafür meinen Dank aus. Was Berlin⸗Stettin betrifft, so ist über die Nothwendigkeit des Großschiffahrtsweges kein Zweifel mehr, seitdem Stettin, die größte Hafenstadt Preußens, von Hamburg und Lübeck überflügelt zu werden droht. Der Verkehr in den
upthandelsartikeln Stettins ist bis auf die Hälfte
tettin muß also dadurch gehalten werden, daß man ihm nach Berlin in ein größeres Hinterland eröffnet. Es wird denn auch eine große nzahl meiner Freunde für diesen Großschiffahrtsweg stimmen. Aus den Zeitungen ersehe ich, daß der Landwirthschafts⸗Minister aussprach, wenn nicht der Mittelland⸗Kanal genehmigt werde, dann sei es mit der ganzen Vorlage nichts. Ich bin überzeugt, das ist von den Zeitungen nicht richtig wiedergegeben worden; denn ich kann mir nicht vorstellen, daß, wenn etwas gut ist, es nicht unter allen Umständen gut sein soll. Herr Gothein stachelte die Regierung auf, nur ja nicht die Kompensationen zu bewilligen, wenn nicht das Ganze bewilligt würde; ich finde das nicht schön von ihm, der Regierung einen solchen Rath zu geben. “““
Ober⸗Baudirektor Kummer bestreitet die Richtigkeit der Be⸗ hauptung des Abg. Felisch, daß, wo Platz für einen Kanal sei, auch die Eisenbahn hingelegt werden könnte. Das gelte nur für die freien Strecken, nicht aber für die Bahnhöfe und ihre Einrichtungen. Die Staatsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß es nicht möglich sei, was der Kanal leisten könne, durch Eisenbahnen zu ersetzen.
Abg. von Staudy (kons.): Auch ich ergreife das Wort nur, um einen Theil der Vorlage zu vertreten und etwas zu befürworten, was ich in derselben vermisse. Im Laufe der Debatte sind aber doch einige Gesichtspunkte hervorgetreten, welche ich nicht vollständig übergehen kann. Herr Ehlers hat sich gestern gegenüber dem Herrn von Pappen⸗ heim auf Herrn von Zedlitz 2 welcher den Kanalbau gewisser⸗ maßen von dem höheren Zollschutz für Getreide abhängig gemacht habe. Herr von Zedlitz hat nicht das Recht, im Namen der Konser⸗ vativen zu sprechen; wir weisen jede solche Verquickung ab. Ich habe Herrn von Zedlitz auch nur dahin verstanden, daß er meinte, unsere ganze Situation wäre eine leichtere, wenn wir schon ůüberschauen könnten, wie die Zukunft sich gestalten würde. Anders Herr on Tiedemann. Er irrt vollständig, wenn er jemals angenommen hat, daß agrarische Rücksichten das Hauptmotiv für die Ab⸗ lehnung der Vorlage von 1899 gewesen seien. Es sind
nanzielle und wirthschaftliche Bedenken gewesen, und ein Haupt⸗ rdenken war außerdem das, daß wir annahmen, die Vorlage würde eine Menge von weiteren Forderungen von Kompensationen hervor⸗ rufen. Herr von Tiedemann weiß ganz genau, wie sehr das ein⸗
troffen ist. Wie sehr wir mit diesen Bedenken Recht behalten
ben, beweist ja am besten die Vorlage selbst. So weit wie Herr am Zehnhoff gehen wir nicht, daß wir die Vorlage für eine Verschlechterung halten; aber traurig ist es, daß in der Vorlage so viele heterogene Dinge mit einander verbunden sind. Graf Limburg hat sich niemals gegen alle Kanäle ausgesprochen; prinzipielle Kanalgegner sind wir nicht, wir wollen uns nur die Prüfung von Fall zu Fall vorbehalten. Niemand ist energischer im Reichstage für den Nord⸗Ostsee⸗Kanal ein⸗ getreten als die konservative Partei. Bis heute ist eine Rentabilität dieses Kanals nicht nachweisbar, gleichwohl thut es uns nicht leid, daß er gebaut worden ist; denn er hat eine strategische Bedeutung, und wegen derselben ist er vom Reiche unter Zuschüssen Preußens gebaut. Auf den Dortmund⸗Ems⸗Kanal und die mit ihm semachten Erfahrungen brauche ich nur eben hinzudeuten. Der Londwirkhscha s⸗Minister würde ohne die Vorlage gar nicht in die Lage ommen sein, zu beklagen, daß nothwendige Dinge ni eczgesde werden könnten, wenn nicht gleichzeitig andere be⸗ willigt n. Der gewaltige Landstrich rechts von der Weichsel ist in der Vorlage nicht berücksichtigt; darüber berrscht unter den Ab⸗ geordneten jener Landestheile wie unter der dortigen Bevölkerung die größte Verstimmung. Für mich ist diese Nichtberücksichtigung um so erstaunlicher, als es sich um ein uraltes Projekt, den Masurischen Seen⸗Kanal, handelt. Das Haus hat früber dieses Projekt schon gut geheißen und es nicht ganz aufgeben wollen. Durch den beab⸗ ichtigten Triebwerks⸗Kanal werden die Besorgnisse der Anlieger
seitigt. Die Regierung wird um so energischer den Masurischen Kanal betreiben müssen, weil die großen ostpreußischen Seen die An⸗ lage von Eisenbahnen nicht möglich -7,— Der Landwirthschafts⸗
inister hat erklärt, daß durch die Ablehnung der Vorlage auch die Landesmeliorationen fortfallen. Diese Meliorationen sind aber so dringend, daß sie nicht aufgeschoben werden können. Es müßte durch den Etat in jedem Jahre festgesetzt werden, in 82—2 Reihenfolge alle diese Arbeiten gemacht werden sollen. Bei dieser Gelegenheit kann dann immer geprüft werden, ob die me⸗ im polks⸗ wirthschaftlichen Intexesse richtig vorgegangen ist. Hee Wasser⸗
zwischen der Oder und der cchssel möchte ich orten. 1 der Provinz Posen hat dieser Theil der W.
oße Freude herufen. Die Freude ist nur dadurch Berahe 8a dieses Projekt von den anderen in der Vorlage abhängig gemach ist. Ich hoffe aber, diese Sorge ist übertrieben, und die egerung wird mit diesem Projekt auch wenn die Vorlage abgelehn wird. Als Friedrich der den Nebtedistrikt in Besitz nahm, ging er sofort die Oder mit der Weichsel zu ver⸗ binden. Bromberger Kanal hat auch im allgemeinen .—
w gethan, aber Handel, Industrie und
ft übereinstimmend der Ansicht, daß die Wasserstraße der
beuti dürfnissen nicht mehr „genügt. Gegen das von lite Projekt sind keinerlei Einwendungen erhoben Der Zwang der Anlieger, sich zur Aufbringung der Kosten zu
ö“
Genossenschaften zsammenzuschli ßen, muß in der Kommission noch besonders geprüft werden. en Genossenschaften müßte ein Betriebskapital zur Verfügung gestellt werden. In Bezug auf die Regulierung Warthe bis Posen kann ich mit der Regierung nicht einverstanden sein, denn diese Re ulierung wird nicht ausreichen. Auf der Warthe können jetzt nur Schiffe bis 65 Tonnen beladen werden. Ohne Stauanlagen wird sich diese Wasserstraße nicht so verbessern lassen, daß Schiffe mit 400 Tonnen verkehren können. Es ist deshalb eine Kanalisierung der Warthe nothwendig. Sach⸗ verständige haben mir diese Ansicht bestätigt. Bei der größeren Wohlhabenheit des Westens sollten die Männer des Westens alles thun, um die Leistungsfähigkeit des Ostens aufrechtzuerhalten.
Abg. von Arnim k(kons.): Wir wollen die Vorlage sine ira et studio behandeln, aber angesichts des Umstandes, daß nach der Abstimmung vor zwei Jahren auf einige meiner Freunde die Schale des Zornes von der Regierun eudeäossen worden ist, wäre es nicht erstaunlich, wenn es nicht geschähe. Wir werden mit großer Ruhe und Genauigkeit die Vorlage in allen Theilen “ und machen von dem Ergebniß dieser Prüfung unsere Sch ußabstimmung abhängig. Der Finanz⸗Minister at uns gesagt, daß die Ausgaben des Eisen⸗ bahn⸗Etats prozentual stärker steigen als die Einnahmen. Deshalb üben wir besondere Vorsicht bei der Bewilligung unrentabler Ausgaben. Ausgaben für die Eisenbahn sind produktive Ausgaben. Nach den Erfahrungen mit den Wasserstraßen, namentlich mit dem Dortmund⸗ Ems⸗Kanal, müssen wir hingegen in der Bewilligung von Wasser⸗ 5 besonders vorsichtig sein. Wenn äc den Einnahme⸗Ausfall der Eisenbahnen nach der Fertigstellung der Wasserstraßen nach 15 Jahren auf 75 Millionen berechne, so wird das nicht übermäßig fehlgreifen.
err am Zehnhoff meint, daß Kanaljahre doppelt zu rechnen seien.
h glaube wenigstens, daß der Bau sehr viel Jahre mehr be⸗ anspruchen wird, als vorgesehen sind. Dii Fhrsdukte des Ostens werden immer die abgabenfreien Ströme, die Weichsel und die Oder, benutzen oder in die industriereichen Bezirke Sachsens gehen, und daher ist für die Landwirthschaft des Ostens ein Bedürfniß nach Herstellung des Mittelland⸗ Kanals nicht vorhanden. Der Landwirths afts⸗Minister sagt, daß, wenn die Vorlage nicht bewilligt würde, auch die Flußregulierungen nicht stattfinden oder wesentlich hinausgeschoben werden würden. Bei der Berathung des Gesetzes über die Regulierung der schlesischen Gebirgsflüsse haben wir hervorgehoben, daß wir dieses Gesetz nicht bewilligen können, wenn nicht die Sicherheit gegeben ist, daß mit dem Ausbau der schlesischen Gebirgsflüsse gleichzeitig die Regulierung der unteren Oder stattfindet. Ein Antrag meines Freundes Neumann, daß der Ausbau der Gebirgsflüsse erst in Angriff genommen werden dürfe, wenn ein Gesetz über die Regulierung der unteren Oder zu stande gekommen sei, ist leider abgelehnt worden. Aber sollte die Regulierung der unteren Oder hinausgeschoben werden, so mache ich auf die großen Schäden aufmerksam, welche die An⸗ lieger der unteren Oder erfahren. Die Regierung könnte es nicht verantworten, daß die Arbeiten an der unteren Oder hinaus⸗ eschoben werden. Die Pläne und Kostenanschläge sind ja ertig. Die Regulierung der Flußläufe ist vollkommen un⸗ abhängig von der Herstellung der Wasserstraßen. Ich wüßte also nicht, weshalb die Regierung davon abstehen sollte, den Anwohnern der unteren Oder, deren Existenzfähigkeit schon auf das niedrigste Maß herabgedrängt ist, zu helfen. Gegen die Regulierung der unteren Oder sind seitens meiner Freunde Bedenken, auch in technischer Beziehung, nicht zu erheben. Wir können sie überhaupt nur empfehlen. Nur in Bezug auf die Interessen der Stadt Schwedt und die Kostenvertheilung sind Aenderungen zu wünschen. Es ist ein berechtigter Anspruch der Stadt Schwedt, daß die Wasserstraße dicht vorbeigeführt werde, und die Kosten müssen in geringerem Maße den Interessenten auferlegt werden. Die Prästationsfähigkeit der dortigen Interessenten ist so gering, daß sie nichts leisten können. Seit 1879 sind 26 Ueberschwemmungen an der unteren Oder ein⸗ getreten. Wenn es in den nächsten 15 Jahren so fortgeht, können sie nicht zu Beiträgen herangezogen werden. Bei einem so großen Unternehmen kann die Regierung auf die geringe Summe dieser Bei⸗ träge verzichten. Es müßten, wenn sie darauf nicht verzichtet, nicht bloß die landwirthschaftlichen Interessenten herangezogen werden, sondern auch die der Schiffahrt. Die bisherigen Bauten sind wesentlich zu Gunsten der Schiffahrt ausgeführt; die Schiffahrt ist besser, die Wiesenbesitzer sind aber immer ärmer geworden. Es kommt jetzt vor, daß Kähne mit 70 t Ladung bei Schwedt festsitzen. Wenn 5 Gunsten der Schiffahrt durchgreifende Verbesserungen stattfinden, o müssen auch die Schiffahrts⸗Interessenten zu den Kosten beitragen, falls die Landwirthschaft mit herangezogen wird. Tritt die Regierung nach Ablehnung der Vorlage nicht an die Regulierung der unteren Oder heran, so muß auch die Regulierung der Nebenflüsse der oberen Oder unterbleiben. Es müßte dann versucht werden, das Gesetz vom vorigen Jahre über die schlesischen Gebirgsflüsse außer Wirksamkeit zu setzen, in Bezug sowohl auf die Regulierungsarbeiten, als auch auf die Er⸗ richtung von Stauweihern, die bereits begonnen sind. Denn durch diese wird in der Oder ein höherer mittlerer Wasserstand hervor⸗ gerufen, durch den die Wiesenbesitzer benachtheiligt werden. Auch die Warthe könnte dann nicht reguliert werden, denn sonst würde das Wasser wieder schnell in die untere Oder gelangen und die Anlieger würden geschädigt werden.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich will nur auf einen Punkt aus der Rede des Herrn Abg. von Arnim zurückkommen. Derselbe hat gemeint, daß meine früheren Ausführungen über das unverhältnißmäßige Steigen der Ausgaben bei den Eisenbahnen gegenüber dem Steigen der Ein⸗ nahmen mit meinen jetzigen Darlegungen im Widerspruch ständen. Das kann aber nur ein Mißverständniß sein; denn ich habe jetzt dasselbe gesagt, was ich früher gesagt habe, ich habe nur andere Schlüsse wie Herr von Arnim und, wie ich glaube, die richtigen aus dieser Auffassung gezogen. Wenn es richtig ist, meine Herren, daß die Ausgaben drohen, stärker zu steigen, wenigstens in gewissen Landes⸗ theilen, so folgt daraus, daß ein Verlust an Roheinnahmen der Eisen⸗ bahnen nicht so bedenklich ist, wie die Herren es annehmen. (Sehr richtig! links.) Das ist nach meiner Meinung garnicht zu bestreiten. Ich halte sogar den in den Motiven angegebenen Abzug von dem Bruttoverlust mit 20 % wahrscheinlich nicht für ganz zutreffend; denn, meine Herren, dabei sind bloß die ordinären Betriebsausgaben gerechnet, während ein Theil des Extraordinariums auch dazu zu rechnen ist. (Sehr richtig! links.) Denn ein Theil des Extraordinariums ist regelmäßig wieder⸗ kehrend und wird also auch an sich schon zu den Ausgaben zu rechnen sein, die wir abziehen müssen von dem Verlust an Bruttoeinnahmen.
Meine Herren, wenn Sie sich aber gerade die Bezirke ansehen, wo die Einnahmen so gewaltig steigen, daß der Minister den Zeit⸗ punkt herankommen sieht, wo überhaupt auf dem Gebiete des Eisen⸗ bahnverkehrs gar nicht mehr zu helfen ist, so werden Sie sich davon leicht überzeugen, daß der Versuch, Vorsorge für die Bewältigung dieses übermäßigen Verkehrs lediglich auf dem Gebiete des Eisenbahn⸗ wesens zu treffen, eine solche Vermehrung der Ausgaben an Erweiterung der Bahnhöfe, an Vermehrung der zweiten, dritten und vierten Gleise und an Betriebomitteln herbeiführen würde, daß es rein finanziell viel rationeller ist, dies auf dem Wasserwege zu thun (sehr richtig! links); ich kenne doch die Projekte, die in dieser Beziehung bei der Staats⸗ regierung vorliegen, die uns drohenden, immer größer werdenden ertra⸗ ordinären Ausgaben für die Eisenbahnen, die lediglich infolge des
Steigens des Verkehrs nothwendig werden. — Ich gehe aber noch
weiter: ich meine, eine Verwaltung wie die Eisenbahn, die nur in sehr
1 8 “ “
geringem Maße die persönlichen Dienstleistungen durch Maschinen ersetzen kann, noch weniger wie die Landwirthschaft, die andererseits durch den allgemeinen Druck und durch das allgemeine Drängen nach Verkehrserleichterungen jedenfalls verhindert wird, Erhöhungen der Tarife vorzunehmen, kommt in die Gefahr, daß die personellen Aus⸗ gaben durch das Steigen der Löhne, die Vermehrung der Arbeits⸗ kräfte, die Vermehrung der etatsmäßigen Beamten, die daraus hervor⸗ gehenden Pensionslasten u. s. w. vermehrt werden und ihr Reinertra
in der Zukunft geringer wird im Vergleiche zu den Brutto⸗Betriebs⸗ einnahmen. Ich weiß nicht, ob ich mich deutlich genug
ausgedrückt habe; es sind das alles allerdings nur Zukunftz.
berechnungen. So lange die Eisenbahneinnahmen so gewaltig steigen, tritt dies Mißverhältniß auch nicht in den Vordergrund; aber ich glaube, das sind Zukunftsberechnungen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für sich haben und die dazu beitragen, den Entschluß, für den Kanal als Ergänzung der Eisenbahnen zu stimmen, zu erleichtern und die finanziellen Bedenken zn verringern.
stei Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
ein:
Meine Herren! Herr Graf zu Limburg⸗Stirum und heute auch
der Herr von⸗Arnim haben eine Reihe von Bemerkungen zu den vor⸗ liegenden Spezialprojekten gemacht, die nach meiner Meinung zweck⸗ mäßiger nicht im Plenum, sondern sachlicher und eingehender in der Kommission behandelt werden können. Der Herr Graf zu Limburg führte aus: wenn man die Spree regulierte, dann würde die regulierte Spree das Fluthwasser rascher und gefährlicher, auch zu bedenklicherer Zeit, in das Havelgebiet führen, und was man oben verbessere, würde man an der Havel wieder verschlechtern. 8.— Herr Abg. Limburg führte weiter aus, beide Meliorationen, sowohl an der Havel wie an der Spree, werden eine bedenkliche Rück⸗ wirkung auf den Wasserstand und die Wasserverhältnisse der Elbe ausüben. †Diese Einwendungen sind leicht zu widerlegen. Jedenfalls sind sie bei Aufstellung der Projekte eingehend er⸗ wogen und geprüft. Ich enthalte mich aber, hier auf die Sache einzugehen; das geschieht zweckmäßiger in der Kommission. (Sehr richtig! links.)
In gleicher Weise hat Herr von Arnim der Frage gedacht, wie es mit der Eindeichung des Warthebruchs werden würde, wenn die untere Oderregulierung nicht zu stande komme oder vertagt werde. Meine Herren, auch die Frage ist bei der Aufstellung der Projekte eingehend und sorgfältig erwogen, ich glaube: es ist ebenfalls zweck⸗ mäßiger, auf diese Fragen bei der Kommissionsberathung einzugehen und sie nicht hier im Plenum zu erörtern.
Dann hat Herr von Arnim ausgeführt, daß nach seiner Auf⸗ fassung der Stadt Schwedt ein wohlerworbenes Recht darauf zustehe, daß bei der Kanalisation der Oder die Wasserstraße an Schwedt vorbeigelegt werde. Meine Herren, in der Ausdehnung, wie Herr von Arnim das ausgesprochen hat, kann ich die Behauptung nicht für berechtigt anerkennen. Es erwirbt keiner daraus, daß er bisher Vortheile gehabt hat, ein Recht, daß dauernd ihm die Vortheile bleiben, wenn die Verkehrsverhältnisse eine Verschiebung nöthig machen. Ich erkenne aber an, daß der Stadt Schwedt Billigkeits⸗ ansprüche zur Seite stehen, und glaube auch namens der Staats⸗ regierung die Erklärung abgeben zu dürfen — ich berufe mich auch in der Beziehung auf das, was bereits in der Vorlage ausgesprochen worden ist —, daß die Billigkeitsansprüche möglichst berücksichtigt werden werden, obgleich die Vertheuerung der Herstellung der Wasserstraße durch Berücksichtigung dieser Billigkeitsansprüche etwa 750 000 ℳ betragen würde. Ob es billig ist, die Stadt Schwedt zu irgend welchen Vorausleistungen heranzuziehen, und eventuell in welchem Umfang, darüber jetzt zu verhandeln, erscheint verfrüht.
Meine Herren, dann muß ich auf eine kurze Bemerkung eingehen, die der Herr Abg. von Staudy bezüglich des masurischen Kanals gemacht hat. Thatsächlich liegt die Sache so, daß die Stellung⸗ nahme der Staatsregierung noch nicht endgültig darüber feststeht, ob der Kanal mit oder ohne Triebwerkskanal zu bauen ist. Persönlich bin ich der Ansicht, daß die Herstellung des Triebwerk kanals besonders im Landesmeliorationsinteresse von besonderer Be⸗ deutung sein würde. Einmal wird dadurch ein großes Gebiet, welches jetzt durch Mangel an Vorfluth leidet, so aufgeschlossen, daß künftig Drainagen, weitere Vorfluthverbesserungen in diesem Gebiet mit hervor⸗ ragend vorzüglichem Boden, im Umfang von etwa 1 Quadratmeile wesentlich erleichtert und verbilligt werden. Zweitens würde der Triebwerkkanal eine schwere Kalamität, die — ich kann den Namen augenblicklich nicht nennen sich in einem todten Flußarm in unmittel⸗ barer Nähe von Königsberg seit Jahren besonders in sanitärer Richtung fühlbar macht, beseitigen, er würde diesen versumpften Flußtheil mit fließendem Wasser versehen. Als dritter Vortheil des Triebwerkkanals kommt in Frage, daß die umfangreichen Triebwerkkräfte, welche im Wasservorrath und im Gefälle der masurischen Seen nach Königsberg herunter liegen, durch den Triebwerkkanal am besten ausgenutzt werden.
Für mich ist aber entscheidend, daß, wenn ohne den Triebwerk⸗ kanal der masurische Kanal gebaut würde, jede durch Niederschläge erfolgende Erhöhung des Wasserstandes der Alle⸗- und Deime⸗ wiesen um wenige Zentimeter, die den Wiesen nachtheilig, weil der Wasserstand in den Wiesen stets schon ein hoher ist, dem masurischen Kanal zur Last gelegt werden wird. Auf Jahre hinaus würde die Staatsregierung regelmäßig wiederkehrende Be⸗ schwerden der Alle⸗ und Deimewiesenbesitzer zu gewärtigen haben, und hobe Entschädigungsansprüche würden regelmäßig erhoben werden. Diesen Mißständen ist nur dadurch vorzubeugen, daß der Triebwerks⸗ kanal gebaut wird. Deshalb bin ich persönlich der Ansicht, ich sehe, der Herr Vertreter aus Ostpreußen nickt mir zu, daß der masurische Kanal mit dem Triebwerkskanal gebaut werden muß.
Meine Herren, der Grund für die nicht sofortige Einbringung des masurischen Kanals ist darin zu finden, daß noch technische Ermitte⸗ lungen nothwendig waren, und zweitens, daß die Anschauungen in den betheiligten Kreisen — ich meine den Provinzialausschuß. Provinzialvertretung, die nächsten Anlieger am masurischen Kanal — nach den verschiedensten Richtungen noch getheilt sind, sodaß ein gemeinsamer Antrag für den Kanal noch nicht vorliegt, benefileia non obtru- duntur. Solange die Betheiligten sich nicht selbst über ihre Wünsche einigen, erscheint es verfrüht, die Vorlage an den Landtag zu bringen⸗
I
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
8 1.““ 8
Meine Herren, Aeußerungen, welche ich über die formelle Lage der eingebrachten Vorlage in meiner letzten Rede gemacht habe, sind nicht richtig aufgefaßt. Folgende Thatsachen liegen meiner Erklärung zu Grunde. Bei der vorjährigen Berathung der Kanalvorlage ist aus dem Hause das Verlangen nach Kompensationen gestellt. Dem Antrage hat die Staatsregierung in gegenwärtiger Vorlage entsprochen, sie hat eine Reihe von Kompensationen, und zwar solche, welche in engster Beziehung zu Meliorationsprojekten stehen, wie Sie das aus den verschiedenen Denkschriften des näheren ersehen können, in die Vorlage aufgenommen. Nun habe ich ausgeführt, es sei logisch richtig, daß, wenn die Vorlage falle, für welche Kompensationen gewährt werden sollen, selbst⸗ verständlich mit der Hauptvorlage auch die Kompensationen fallen müssen. (Sehr richtig! links.) Daran habe ich dann die Bemerkung geknüpft: Daraus folge zwar noch nicht, daß damit die gesammten Meliorationsvorlagen fallen, indessen werde eine Verzögerung in der Ausführung dieser Meliorationspläne herbeigeführt werden, weil eine wesentliche Umarbeitung der Projekte unter Aus⸗ schaltung der darin enthaltenen Kompensationen nothwendig und damit eine Hinausschiebung der Ausführung eintreten werde, und das werde bei allen Betheiligten eine große Enttäuschung verursachen. (Widerspruch des Abg. von Arnim.) Diese meine Auffassung halte ich auch heute noch aufrecht. Wenn man die Vorlage nach der Richtung hin umgestalten will und das, was als Kompensation in ihr ist, ausschalten will, so ist eine länger dauernde Umarbeitung und technische Umgestaltung unvermeidlich. Wie im allgemeinen sich die Staats⸗ regierung zu den Vorlagen stellen wird, wenn dieselben nun zum theil angenommen, zum theil abgelehnt werden, darüber mich zu äußern, bin ich nicht berufen, um so weniger, als darüber zur Zeit die Königliche Staatsregierung sich schlüssig zu machen noch keinen Anlaß hat. Daß der Eintritt einer Verzögerung bei den Betheiligten, die schwer unter den Nothständen leiden, eine bittere Enttäuschung hervorrufen werde, erachte ich für zweifellos. Das Verschulden an der Ver⸗ zögerung trifft nicht die Königliche Staatsregierung. Somit kann ich meine früher gemachten Aeußerungen nur aufrecht erhalten.
Herr Abg. von Arnim bemerkte ferner, an der Herstellung der Binnenwasserstraßenverbindung von Osten nach Westen habe der Osten deshalb kein Interesse, weil ihm ja der Wasserweg über das Meer nach dem Industriegebiet schon jetzt vollständig zur Verfügung stehe. Meine Herren, ich glaube, die Bestrebungen, welche der Osten auf Verbilligung des Verkehrs vom Osten nach dem Westen seit Jahren verfolgt, beweisen, daß die Behauptung des Herrn von Arnim in dem Umfange, wie er sie aufgestellt hat, unzü⸗ treffend ist. Wenn es richtig wäre, daß die Wasserverbindung über das Meer nach dem westfälischen Industriegebiet hin den Osten in seinen Bedürfnissen und Wünschen vollständig befriedige, so wäre es unerfindlich, weshalb dann der Osten so großen Werth auf die Staffeltarife für den Eisenbahnverkehr gelegt hat. (Sehr richtig! links.) Zweifellos wird durch die Binnenwasserstraßen der Verkehr ein sichererer und billigerer nach dem Industriegebiete. Das wird sich aus den statistischen Zahlen ergeben. Also kann ich die Aeußerung des Herrn von Arnim rücksichtlich dieses Punktes für zutreffend nicht erachten.
Eine kurze Bemerkung muß ich zum masurischen Kanal noch nachholen. Mir ist neuerdings mitgetheilt, daß in Ostpreußen der Wunsch bestehe,] statt des masurischen Kanals eine baare Dotation von 20 — 30 Millionen zu erhalten, um damit Kleinbahnen, Straßen und andere Verkehrsmittel herzustellen. Daß solche Pläne aussichts⸗ los, ist zweifellos und bedarf nicht der näheren Begründung. Will man im Osten den masurischen Kanal, so müssen die Betheiligten sich verständigen, auch die geforderten Opfer bringen und auf unerfüllbare
Wünsche verzichten.
vnle Abg. Wallbrecht (nl.); Mit dem Mittelland⸗Kanal steht und fällt die Vorlage. Ohne diesen Kanal ist sie für die Regierung un⸗ annehmbar. Ich kann nur bedauern, daß die Konsewativen aus den Kanalverhandlungen von 1898/99 nichts gelernt haben. Damals ist doch die Nothwendigkeit des Mittelland⸗Kanals überzeugend nach⸗ — worden. Der Redner ist, weil er nach rechts (zu den Kon⸗ ervativen) spricht, auf der Tribüne nur bruchstückweise verständlich.
bG Abg. Zindler (kons.) bespricht die Regulierung der Netze. Die isherigen Stauwerke hätten keinen Erfolg gehabt. Die in der Vorlage necgeschlagene Kanalisierung der Netze werde allerdings eine wirkliche Abbilfe sein, aber er müsse bemängeln, daß die Unterhaltungskosten von Genossenschaften übernommen werden sollen. Als eine Kom⸗ ation könne die Netze⸗Kanalisierung von den Bewohnern der? rovinz en nicht angesehen werden; nur Eisenbahnbauten und Chaussee⸗ zuten würden sich als Kompensationen darstellen. Die weitere Berathung wird vertagt. Persönlich bemerkt Abg. Freiherr von Seöris. und Neukirch (fr. kons.) dem - er Fhenütber daß er 23 Ermäßigungen von Gütertarifen c di ie immer eingetreten sei, wenn sie dem heimischen Wirthschaftsleben zu gute gekommen seien. Schluß gegen 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung
1 Donnerstag Uhr. (Kanalvorlage.) 11“
Parlamentarische Nachrichten.
GeiꝛDem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines E betreffend den Verkehr mit Wein, wein⸗ altigen und weinähnlichen Getränken, nebst Be⸗ ründung zugegangen:
Dem 1 des 8 ven . Ph el 1999, be d den Ver⸗ vom 2 ril 1892, betreffen
kehr mit Wein 1.2 und weinähnlichen Fersfend⸗. (Reichs⸗
Gesetzbl. S. „ werden folgende Absätze beigefügt:
Der Bundesrath ist ermächtigt, noch andere 129 zu bezeichnen, dieses Verbot Anwendung zu finden
Weintraube ce verc.ensben⸗ eeegesnn wenhe 22
b 0 ahren Zusätze, ne
Fersälschung oder Nachmachung nicht 8 sind, hergestellte
auf
weite Beilage nzeiger und Königlich Preußische
Berlin, Donnerstag, den 7. Februar
Dcer erste Absatz im § Bestimmung ersetzt:
Vorschriften des § 1
1) eines Aufgusses vo
lichen Moststoffen
unter Verwendung eines n hergestellt sind, dürfen w Dies gilt auch dann, folgt ist.
Branntweinbrennerei wird berührt.
5
auftragten sonstigen Sach
Probe amtlich verschlossen entnommene
Die Nachtzeit umfaßt dreißigsten September die Uhr Morgens und in dem
Uhr Morgens.
fordern Auskunft über das
langenden Stoffe, ins zu ertheilen sowie die gesche zulegen.
Die von der Polizeibe
die Thatsachen ihrer Kenntniß kommen, der Mittheilung und
enthalten. 1u Weinbaugegenden
behörden bei der Ausübung weinhaltigen und weinähn Vertrauensmänner bestellt waltungsgebiet einer unteren Die Vertrauensmänner v Ehrenamt, erhalten jedoch
erläßt die näheren
über die Ausübung der A
Auf die im Abs. 1 be Bestimmungen Anwendung, sehu getroffen sind.
ersetzt: Mit Gefängniß
wer vorsätzlich Ist der Thäter bereits
zu sechs Monaten ein, neben
Anwendung, auch wenn die oder ganz oder theilweise er
ersetzt:
zuwider Vers⸗
enthält. Die Verfolgung tritt nehmers ein.
von Gummi oder anderen gehalt erhöht wird, i 8 N 1, 3, 4 Getränke, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider oder
Nachtzeit in Räume, in denen Getränke gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt werden, einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, eschäftliche Aufzeichnungen Auswahl Proben zum Zwecke bescheinigung zu entnehmen.
Probe eine angemessene
unddreißigsten März die Stunden von neun Uhr
nisse, über den enfang des Betriebs, über die zur be
Verschwiegenheit zu beobachten — Nachahmung der von den Gewerbetreibenden geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntniß gelangten Betriebseinrichtungen und Betriebsweisen, solange als s Sie sind hierauf zu
Vertheilung der Kosten; sie regelt auch die Wahl der
den Vorschriften der §§ 1, 2 Wein, welcher einen nach § erhalten hat, unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche die Annahme f derartiger Zusatz nicht gemacht ist.
zeichneten Zuwiderhandlungen bestraft, so tritt Gefän
Sa. Mit Geldstrafe bis zu 4ρ Gefangniß bis zu drei Monaten wird be des § bc
Artikel 2. 2 desselben Gesetzes wird durch folgende
Wein, weinhaltige und weinähnliche Getränke, welchen den en de zuwider einer der dort oder der vom Bundes⸗ rathe gemäß § 1 bezeichneten Stoffe zugesetzt ist, dürfen weder feil⸗ gehalten noch verkauft, noch sonst in Verkehr gebracht werden.
Artikel 3.
Der § 4 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Gesetzes wird du g ersetzt: Es ist verboten die gewerbsmäßige Herstellung oder Nhachcneren⸗
von Wein unter Verwendung
n Zuckerwasser auf ganz oder theilweise
Daausgepreßte Trauben;
2) eines Aufgusses von Zuckerwasser auf Weinhefe;
3) von getrockneten Fruͤchten (auch in igen kochungen) oder eingedickten Moststoffen, unbeschadet der
Verwendung bei der Herstellung von solchen Weinen, welche als Dessertweine (Süd⸗, Süß in den Verkehr kommen; von Säuren, säurehaltigen Stoffen,
Auszügen oder Ab⸗
Süßweine) ausländischen Ursprunges
1 Bouquetstoffen, künst⸗ oder Essenzen;
toffen, durch welche der Extrakt⸗ jedoch unbeschadet der Bestimmungen
ach § 3 Nr. 4 nicht gestatteten Zusatzes eder feilgehalten noch verkauft werden.
wenn die Herstellung nicht gewerbsmäßig er⸗
Die Verwerthung von Trestern, Rosinen und Korinthen in der
durch die Bestimmungen des Abs. 1 nicht
Artikel 4.
Der § 6 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
§ 5 a.
Ddie Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde be⸗
verständigen sind befugt, außerhalb der Wein, weinhaltige oder weinähnliche
und Bücher einzusehen, auch nach ihrer der Untersuchung gegen Empfangs⸗ Auf Verlangen ist ein Theil der oder versiegelt zurückzulassen und für die ntschädigung zu leisten.
in dem Zeitraume vom ersten April bis Stunden von neun Uhr Abends bis vier Zeitraume vom ersten Oktober bis ein⸗ Abends bis sechs
§ ˙5 b
— Die Inhaber der im § 5 a bezeichneten Räume sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den daselbst bezeichneten Beamten und Sachverständigen auf Er⸗
Verfahren bei Herstellung der Erzeug⸗
Verwendung ge⸗
sondere auch über deren Menge und Herkunft
üäftlichen Aufzeichnungen und Bücher vor⸗
hörde beauftragten Sachverständigen sind,
vorbehaltlich der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, üüber und Einrichtungen,
welche durch die Aufsicht zu und sich
diese Betriebsgeheimnisse sind, zu beeidigen. § 6.
können zur Unterstützung der Polizei⸗ der Aufsicht über den Verkehr mit Wein, lichen Getränken für bestimmte Bezirke werden. Die Bezirke sollen das Ver⸗ Verwaltungsbehörde nicht überschreiten. erwalten ihr Amt als unentgeltliches baare Auslagen ersetzt. Sie werden von
den Selbstverwaltungsorganen gewählt. Die Landes⸗Zentralbehörde Vorschriften über die Zuständigkeit der Selbst⸗ verwaltungsorgane, über die Wahl, über den f
1. Umfang der Bezirke, ufsicht und über die Fsle hnee und Vertrauens⸗
männer für solche Gebietstheile, in welchen Selbstverwaltungs⸗ organe nicht vorhanden sind.
zeichneten Vertrauensmänner finden die die in den §§ 5 a, 5 b und 5 in An⸗
der von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen
Artikel 5.
Der § 7 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen
6 bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird
traft,
oder 4 zuwiderhandelt,
3 Nr. 4 gestatteten Zusatz bervorzurufen geeignet sind, daß ein einmal wegen einer der im Abs. 1 be⸗ nißstrafe bis
nwelcher auf Geldstrafe bis zu zehn⸗
tausend Mark erkannt werden kann. Diese Bestimmung findet frühere Strafe nur Feüa verbüßt
lassen ist, bleibt jed ausgeschlossen,
wenn seit der Verbüßung oder dem Erlasse der letzten Strafe bis zur Begehung der neuen Strafthat drei Jahre vech 1
ossen sind. Artikel 6.
Der § 8 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen
fünfhundert Mark oder mit traft, wer den Vorschriften
§ chwiegenheit nicht beobachtet oder der Mit⸗ theilung oder Nachahmung von Betriebsgeheimnissen
sich nicht nur auf Antrag des Betriebsunter⸗ 8 b.
Mit v bis inbun r “
2 als Vertreter des Reichsamts des Innern: Ministe
Innern: Vertreter des Finanz⸗Ministeriums: Geheimer —— Foerster; als Vertreter des Ministeriums der öffentlichen 8
Ober⸗Regierungsrath Krönig: Landwirthschaft,
62 Stimmen für den Grafen ven Schwerin⸗Lowitz. den von Schwerin⸗Loͤwitz ist da
fest setzung für 1961. visoren Feser Mav. Mü th; General⸗Sekretär Dr. Dade⸗Berlin. von Blödau⸗ S är
XXVII. über die Geschäftsführung des Jahres
Besichtigung, die Einsich oder die Entnahme von
1) den Eintritt in die Räume, die in Aufzeichnungen und Bücher Proben verweigert, die von ihm erforderte Auskunft nicht ertheilt oder bei der Austunftsertheilung wissentlich unwahre Angaben mach
oder die Vorlegung der Aufzeichnungen und Bücher ver⸗ weigert. 1G § 8c.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft vird bestraft: 8 8 Haft —1) wer bei der nach § 5 b von ihm erforderten Auskunfts⸗ ertheilung aus Fahrlässigkeit unwahre Angaben macht, 8
2) wer eine der im § 7 bezeichneten Handlungen aus Fahr⸗ lässigkeit begeht. 9
Artikel 7. 8
1b § 9 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmung
ersetzt: Ign den Fällen des § 7 Nr. 1 ist neben der Strafe auf Ein⸗ ziehung der Getränke zu erkennen, welche den dort bezeichneten Vo schriften zuwider hergestellt, feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht sind, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilte gehören oder nicht; in den Fällen des § 7 Nr. 2, des § 8c Nr. kann auf die Einziehung erkannt werden.
Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.
Artikel 8.
Oktober 1901 in Kraft.
den Vorschriften des § 4 zuwider oder unte § 3 Nr. 4 als übermäßig zu erachtenden Zu⸗ Zuckerlösung bereits bei Verkündung dieses Gesetzes waren und innerhalb eines Monats nach diesem Zeit punkte der zuständigen Behörde angemeldet worden Feit findet die Vorschrift im 4 Abs. 2 Oktobe
LU
Dieses Gesetz tritt am 1. Auf Geträanke, welche Verwendung eines nach § satzes wässeriger hergestellt
8 bis zum 1. 1902 keine Anwendung, sofern die Vertriebsgefäße mit ent⸗ sprechenden Kennzeichen amtlich versehen worden sind und die Getränke unter einer ihre Beschaffenheit erkennbar machenden oder einer ander⸗ weiten, sie von Wein unterscheidenden Bezeichnung (Tresterwein, Hefenwein, Rosinenwein, Kunstwein oder dergleichen) feilgehalten oder verkauft werden. 1 Artikel 9. 8
Der Reichskanzler wird ermächtigt, den unter Berücksichtigun obiger Aenderun en sich ergebenden Text des Gesetzes vom 20. Aprit 1892 durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen.
XXIX. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.
Erste Sitzung: Dienstag, den 5. Februar 1901. Der erste stellvertretende Vorsitzende, Reichsrath Freiherr von Soden⸗Fraunhofen eröffnet um 10 ½ Uhr Vormittags die XXIX. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die erhabenen Bundesfürsten und die freien Städte, in das die Anwesenden begeistert einstimmen.
Derselbe gedenkt sodann des verstorbenen Vorsitzenden, Landes⸗ hauptmanns von Roeder⸗Oberellguth sowie der dahingeschiedenen Mitglieder, Geheimer Regierungsrath Bohtz, Friedrich Graf zu Solms. Lanbach und Oekonomierath Stöckel. Die Versammlung ehrt das Andenken derselben durch Erheben von den Sitzen.
Nach der Begrüßung der neu eingetretenen Mitglieder erfolgt die Feststellung der Präsenzliste durch Namensaufruf, welche die Anwesen⸗ heit von 66 — ergiebt.
Zu Schriftführern und zur Führung der Rednerliste werden be⸗ rufen die Herren Bieber⸗Hamburg, Oekonomierath Bersch⸗Köͤstrit⸗ Freiherr von Thüngen⸗Thüngen und von Blödau⸗Ehren. i „Der General⸗Sekretär Dr. Dade⸗Berlin macht Mittheilungen über vom Vorstand ergangene Einladungen an die Reichsbehörden und die Regierungen.
Der erste stellvertretende Vorsitzende begrüßt hierauf die Vertreter der Regierungen. Als solche sind erschienen: der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowöky⸗Wehner; der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungsrath Dr. Köhler; der Königlich baverische Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗Köfering; der Königlich haverische Ober⸗Regie⸗ rungsrath Brettreich; der Koniglich sächsische Geheime Rath und Bevoll⸗ mächtigte zum Bundesrath Dr. Fischer; der Königlich württember ische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Präsident von Schicker: der Fro erzoglich mecklenburgische Geheime Ministerialrath von Blücher; der Großherzoglich sächsische Geheime Legationsrath und Bevollmächtigte um Bundesrath Dr. Paulssen; der Regierungsratb im Großherzoglich üchüsche Staats⸗Ministerium Dr. Hevdenreich; der Herzoglich braun. chweigische Gesandte. Wirkliche Geheime Rath Frhr. von Cramm⸗ Burgdorf; als Vertreter der Fürstlich Schaumburg Lippischen Landes. regierung: der Minister Frfiberr von Feilitzsch; als Vertreter der Landes⸗ verwaltung von Elsaß⸗Lothringen: Geheimer ö agsrath
Direktor zeheimer Ober. Regierungsrath Wermuth, Gehcimer Ober⸗Regierungs⸗ rath Dr. Kelch, Geheimer O ber⸗Regierungsrath Grunerund Dr. 2 — †
5
als Vertreter des Reichs⸗Justizamts: Gebeimer 1—V von
Jecklin, Regierungsrath Degg; als Vertreter des
inisteriums des Geheimer
Ober⸗Regierungsrath von Knebel⸗Döberitz; als rbeiten: beimer at als Vertreter des Ministeriums für 1 t, Domänen und Forsten: Ministerial⸗Direktor Ir. Hermes; endlich der Präsident der Seehandlung. Gebeimer Ober inanzrath Havenstein. Bei der Wahl des Ersten Vorsitzenden werden abgegeben: 3 Stimmen für und ein weißer Zettel. Graf mit absoluter Stimmenmehrbeit ählt. Derselbe nimmt die Wahl dankend an und übernimmt den 4.
1 2 c. folgt die Rechnun 222 für 1900 und die Etats⸗ Jur Rech referieren die Re⸗
Freiberrn von Soden
or Dr. Orth; beide Herren tragen Entlaft sche von der Versammlung ertbeilt wird. b8 b In der Diskufston n die Herren 2 — Freiberr von Soden⸗Fraundofen. Der Etatevd wird angenommen. erstattet der General⸗ den über die Ausführun der in der KecFari und
Plenarversammlung 1500. ft⸗ lung nachträgli tands und des
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