1901 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Süeeeeen.

wenn es auch allerdi

Ungarn schon im Jahre 1883 in dem Falle von neuerliche Hetze gegen den Justiz⸗Minister enden wird, weiß ich ni t, pielleicht ist schon Jemand, der noch Fereit, in seinen Posten einzutreten. D hat zur Ruhe, zur Kaltblütigkeit gerathen, etzten Theile zur Befolgung empfehlen.

1 Lockspi vgeder durch maßlose 1dc.

geru vor so ufreizungen muß die B

werden, daher Kaltblütigteit! Ich und Andere haben nach dort Fürsorge getroffen, daß sehr genau aufgepaß solche Tumulte eePerufn werden. Wem

5 ich als die unschu sorzen und iörem Schreien an de

Berichte von deutschen Fruchtmã

Qualität

rkten.

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

V niedrigster

höchster

niedrigster V höchster

Verkaufte Menge

oppelzentner

Durch⸗ schnitts. preis

Am vorigen Markttage

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nnach überschläglicher

Schätzung verkauft dem Doppelzentner eis unbekannt)

Angermünde 8

Landsberg a. W. .

Kottbus. 3

Mon . irschberg

Fers 98

Göttingen

Geldern.

Neuß.

WW6“

Langenau i. Wttbg..

Raftatt ...

Colmar i. E. .

Chateau⸗Salins

auaaaraasnaaene

Angermünde 8 Landsberg a. W.. Kottbus . 8 Wongrowitz. Hirschberg Ratibor. Göttingen Geldern.

Neuß. 1 EII11111“ Chateau⸗Salins

11“

8

Angermünde Landsberg a. W.. Wongrowitz. hisgbero Ratibor . Göttingen Geldern ... ITö1““] Langenau i. Wttbg. Rss;tatt . Chateau⸗Salins

1

Angermünde 6 Landsberg a. W.. Kottbus . 2 Wongrowitz. Hirschberg Ratibor . Göttingen Geldern.

Neuß.

Döbeln Winnenden.. Langenau i. Wttbg. Rastatt Chäteau⸗Salins

* 8 9 „9 82 9 82 -2 2 m 9 9 2 9

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

14,40

13,50

15,60 13,70 13,00

14,60 14,00

14,00 14,50

14,70 15,80 14,70 14,00 17,00 17,00

16,40

13,50 13,20 14,10 12,80 14,00

14,50 14,20 11,90 14,00 14,00

13,60 14,00

13,00

12,25 14,50 13,30 15,00 16,80 15,00 14,00

13,40 14,00 14,50

12,80 13,40 12,00 13,50 12,50

13,60 14,25

14,00

Bedeutung, daß der betr

Weizen.

14,60 14,00

14,30 14,50

14,70 16,10 14,70 14,40 17,00 17,00

16,80

Roggen.

13,50 13,20 14,10 13,00 14,40

14,50 14,60 11,90 14,20 14,50

G 13,60 14,00 13,00 13,35 14,50 13,70 15,00 16,80 15,00 14,40

13,40 14,00 14,50

13,00 13,40 12,50 14,00 12,60

13,60 14,25

1

1

14,50 swerth auf

14,80 14,80 15,25 14,50

15,00 15,00 16,10 16,40 14,50 17,20

18,90

13,70 13,80 14,40 13,20 14,50 14,10 14,90 14,60 13,30 14,30

st e. 14,60 14,50

15,40 16,00 13,70 15,60 17,

volle Mark abgerundet mügiteit Der Dur

14,80 14,80 15,25 14,70

15,15 15 00 16,40 16,40 14,70 17,20

18,90

13,70 13,80 14,40 13,40 14,90 14,10 14,90 14,90 13,30 14,40

14,60 14,50

15,40

16,00 14,00 15,60 17,00

13,80 15,00 14,80 13,00 13,20 12,40 13,90 13,00 12,80 14,20 12,80 13,80

1

ende Preis nicht vorgekommen ist, ein

2 660

14,63 13,00 12,90 12,30 12,50 12,33 12,60 13,61 14,25

chschnittspreis wird unkt (.) in den letzten sechs Spalt

13,10 14,10

14,71 12,44

13,00 13,95 12,28 13,20

16,63 15,00

14,70 13,00 13,10 12,30

12,83 12,25 12,42 13,54 14,00

aus den unab en, daß entspr

31. 1. 31. 1.

gerundeten Zahlen berechnet. echender Bericht fehlt.

ADSDSDeeutscher Reichstag. 43. Sitzung vom 7. Februar 1901.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats 8 1901 wird bei dem Etat der Reichs⸗Justizverwaltung

ortgesetzt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) Ich würde das Anschneiden der Frage des Konitzer Mordfalles in einem späteren Stadium für richtiger gehalten haben; nachdem sie aber angeschnitten ist,

be ich einige Worte der Abwehr und der Meinung zu sagen. Der Staats⸗ eekretär hat auf die schwerwiegenden Thatsachen, wel über Rechtskränkungen in Mecklenburg vorbrachte, as bedauere ich, denn die letzte Sprache eebracht und verhandelt werden k wie das Recht auch ein einheitliches ist, obwohl Staaten im Namen des Landesherrn oder der Freien Städten Recht ehegchen wird. allerdings zunächst ins preußis

wollen;

auch zu Reichstage berührt worden. all nicht allein um die Suühne ondern um eine Sache von thümli keit der Geri diesem Umsi ausländische Blätter.

herauskommen“.

nur den Juden, die chaffen wissen. Dann kommt auf

endlich der Fall einmal begrabe

umulten anzureizen.

Mord aus religiösen Ursachen tte sich der Kleider nach neun

des Kreises ꝛc. angehö

den Nachrichten, welche ein jüdt entgegen zu

treten und

der i Ruhe halten 1 it nicht ich, um

f Abgeo prechen beabsichtigt; abe

1 weittragender deutung. Die „Germania“ hat ausdrückli

b betont, da Behandlung des Mordfalls den Gla

1 M uben an die Unpartei chtspflege erschüttern muß; ein süddeutsches chgreifen des Zweifels an die Recht in Deutschland gleichfalls Ausdruck Thatsächlich kommen weite nng. auch der Gebildeten und Besitzenden, nich Soweit hat die

noch nicht soweit

eer Staatssekret

een Stellen öchsten Befe inter arma silent legos, dann wagen die Zeugen und die Juden kommen dahin, wo sie ichts al ein Versuch 1 nfrd. g ftest nd n als ersuch, in aftester Diese Kleiderfunde deuten a in, denn ein gewöhnlicher onaten doch zu entledigen gewußt. nun ein Comits zur Aufflärung des Mordes gebildet,

dem die ehrenwerthesten Elemente, die Land⸗ abgeordneten

tal ffatig⸗

se weniger, als

1 Uhr.

Herr Herzfeld sich nicht einlassen Stelle, wo solche Dinge zur önnen, ist doch der Rei

nicht an der rechten Stelle steht, 1 är Dr. Nieberding ich kann diesen Rath nux im Die Tumulte in Konitz sind ien bervor⸗ ng bewahrt nach Meolichkeit t wird, wenn wieder diese denn? Doch lgten herausspielen,

1

md. Reichstags⸗ zes läßt sich angelegen sein, irrungs⸗Comité verbreitet, Auffassung —— noch

tag, in den einzelnen chsten Stelle in den Der Konitzer Fall gehört rdnetenhaus, wo man ihn ja einmal im Koni des beleidigten Rechtsgefühls, prinzipieller Be⸗ die Ihen.

ich · üdde latt hat Herrschaft von Gesetz und ebenso hervorragende Kreise der Bevölke⸗ zu dem Schluß: „Es soll

wcht schon gewirkt, bekommen ist, wie in isza⸗Eszlar. Wie die

auch

zu ver⸗ ilitär; nicht mehr iin wollen, daß nämlich ten Kleiderfunde se zu neuen

auf einen örder

heute

solcher

ein

bis er

stab auch

Just übrig

Abg.

Rickert. zur Abwe

v9 solcher ein so

und zu deren Verleger. in der Umgegend bei einem Jagdfreunde, keine Nacht zugebracht, um nicht von jüdis Die neueste tuschungs⸗Comites hat loseste ist erreicht wor

werden.

dachtigte, standen hat, Herr Der Frau Kreis ⸗Schu Judenblättern ein mindestens fahrlässiger Meineid unterstellt. Fall S Rickert weist auf die große 2 ie von 5 2 Zabl ann sie nicht recht glau wenn Straßenbahn mit im Lande wirken, schreibt das

Rickert und das Blatt sehr täuschen. sie die auf Juden .,— Fel der urg (fr. Volksp.)

Fwresse an den bayve

nicht die Erregung über den

der Mord m

Märtyrersold

ungesühnten Mord in Skurz gelegt hat, e that in Janten bisher ihre Suüͤhne vielmehr seinen Provesse werden folgen, Weichel gegen verschiedene Bl. versammlungen und M muß an den Tag, vor der Hand nicht zu denken. gnüglichen ist nur

ein Schritt, ich

Voreingenommenheit

daß die beiden von jeder 2 hätte

führen können,

geführten

eenuß sein; aber Herr Rickert

Sache selbst eingelassen,

behauptet, der Antisemitis 8 Adresse eines Vertrauensmannes in bureau.

örden, daß lieben sind

Aba. Beckh⸗Co die Behauptung, daß die schleppt wuüͤrden. Dann kommt er auf urtheilung, bezw. der bedingten Begnad Rücksicht auf die zunehmende Zahl der

der Eidesablegung für geboten und polemisiert dann vollzi 1.— r.

ie er

Schuldners gebilligt habe. Härte gegen die erworben

er

und woraufhin

läubiger, een Rechte erschwert werde. Au giebt Redner zwar zu, daß

von der

ichel

ulinspektor

gerechnet find.

mus obenauf;

Auch

A war nicht der 5.* n nur neben

die Umwandlung

im Interesse

der

die

ganz

bl unentdeckt Inlm mir

wendet

wird

gleichartigen, noch benso wenig wie die Blut⸗ die antisemitische gefunden hat, indeß Herr in aller Ruhe in Köln auch der, den der

Aera der Wirksamkeit Ves

seit dem Kleiderfunde begonnen. den aus Anlaß der man den Kreis⸗Schulinspektor Rohde und den

jetzt schüre des Vereins Mordfall in Konitz zu einer Konitz vor allem darum zu ras wachsen zu lassen. Er⸗ znerst nach Konitz entsandten olgung einer S absahen; V ja wichtige Indizien übersehen und unbe

Rickert weist mit Emphase au

Ich werde mir dort seine Re⸗ en

es wird sich in die

Zeitung“ r mehrfach in Konitz selbst habe ich chen Spionen verklatscht zu jüdischen Ver⸗ Das Scham⸗ letzten Haussuchungen, wo

die Wahrheit Ruhe ist also

zu

Spur, i einer mit oruntersuchung müssen achtet gelassen werden. f das Abgeordnetenhaus hin. den von der Tribüne anhöre 1, hat gleich hier ssen, und wir werden darauf antworten, solange aufhören wird. In Konitz ist keineswegs, wie Herr Rickekt wir kannten nicht einmal die Konitz auf unserem Zentral⸗ ganze antisemitische General⸗ vielen „Staatsbürger⸗ ich war

dort

Lehrer Wei

bliebener Morde hin. G ßerordentlich hoch; ich nicht etwa die Morde der Be Herrn Rickert’s Rede wird beruhigend Anlaß leben, d rliner Tageblatt“; 8 des

in Berliner Zeitungen zu lesen ge⸗ habe den Mord bereits ei

Rohde von

darin wird sich Wir erwarten von den deutenden Spuren, die allein Person verfolgen werden. Diese Falle unt

Buschoff d verzehrt. 1 schwer beschimpfte Lehrer Blaͤtter anstrengen muß, es werden Volks⸗ assenpetitionen kommen, denn gesühnt werden, an

Vom Erhabenen zum 2 komme

Herr Rickert kommt uns hier mit der Bro hr des Antisemitismus über den Zeit, wo es der ganzen Judenschaft in thun ist, endlich über die Geschichte G staunlich ist es, Kriminalkommissare den Ritualmor

und ab

eestanden.

Herrn

die auf

„aber

I ver⸗

Willkür

mlosen

rliner

Anläßli

heutigen Rede des sei. Im Reichstage die Justiz nachkomme; bei diesem die Verwirrung zu beklagen, welche gerufen würde, Ver⸗ Es sei ja ausschuß eta

ihren

Volkes, habe Forts kampf gegen die Juden Palästina für seine ei sich deutsch und hätten es im Kriege 1 den Standpunkt eines rungen im Reichstage Daß unter den Recht von Juden sich befinde, zu den Beamtenstellen fehlungen von Anw wie bei jüdischen.

Ausspruch gefallen, daß d sei für die öffentliche Sonnenberg: Männerstolz vor Köni

hhlt bei mir ordneter

jüdischen Reportern nicht von Allen in diesem se sagen Präsident Graf von

geordneten nicht sagen, daß Stellen und Würden zu erl

Abg. Stadth ordnung von Sach Bevollmächtigte aber thatsächlich fest, führung des Dienstbo letztere sich Handlung boten gefährden

düsen

erl eigenthümlich, das 10 können, mit Geld kön

in Konitz ein förml bliert gewesen, der Ve

nz seinen nutzt, um

noch gesteigert.

noch schwebenden Prozeß. Es schwebe Reichsgericht. Nothwendig

bei

Ver

sanw

älten kämen vor, Aus höchstem Mun

W.

Sternberg

en 1

mit der gehörigen Umsicht vorgegang

sei um so trauriger, als gentliche

Wirksamkeit.

weck, ich ha

tellen und

angen.

eimar zurück. das voni

Es handele

Frage der bedingten Ver⸗ „2 Recht sei man darüber entrüf

Füng g9. des brung

preußischen der

zurück, erklärt mit de die Be⸗

ihrer wohl⸗ all eingehend, äumt und nicht

81 chts⸗ r. Rechte des In der Neuordnung liege eine große denen die Wahrnehmu f den Konitzer

von Anfang an etwas vers⸗

schränkung . . ver er thümliche B

rämien

geute glau Einbildung alle Fälle

igungen

Vorst

wirkli die gestatte,

reie

ihm (Redner) Angeführte daß diese Gesindeordnung die gewaltsame Zurück⸗ ten zur Dienstherrschaft auch dann gestatte, wenn en erlaubt habe, die die Sittlichkeit des Dienst⸗ und die Rechtsprechung der Gerichte habe diese Sodann geht Redner wieder auf den

seien ihm (Redner) ze bekannt geworden, in wel ihnen sei es

noch schlimmer z der Staatsanmaltschaft. n Fissen Kressen der Glaube habe man machen, auch beeinflussung.

jen sei, aber das könne nicht

Hetze rechtfertigen, wie sie besonders in der Vertreters dieser Richtung getrieben worden werde es stets beklagt werden müssen, wenn

pflichtungen nicht in entsprechender Weise Prozeß sei ab

er weniger ein Versäumniß als

r von antisemitischer Seite hervor⸗ um die Untersuchung auf „Ritualmord“ hinzulenken⸗ icher antisemitischer Untersuchungs⸗ 9 1 rnehmungen vorgenommen habe. Die fortwährende Hetze Hehen die Juden, einen gleichberechtigten Theil des ritte gemacht, nicht die Judenf

enfurcht. Der Rassen⸗ kaum noch ein Jude

Heimath halte; die Juͤden fühlten

870 bewiesen. Erst wenn man

Grafen Pückler theile, könne man zu Aeuße⸗ gelangen, wie man sie heute habe hören müssen.

wälten in Berlin ein so liege einfach daran, daß den Juden der Zugang des Staats fast ganz verschlossen sei. Ver⸗ aber ebenso gut

hoher Prozentsatz

be. i christlichen de sei in den letzten Tagen ein

as Bekenntniß zum Judenthum kein Hinderniß

(Abg. Liebermann von Dieser Zuruf ver⸗ e niemals meine Stellung als Heee zu erlangen, was man ann.

allestrem: Sie dürfen von einem Ab⸗ er sein Abgeordneten⸗Mandat benütze, um

Der Gr lich sachsische Lekrnen. Es stehe

agen (Soz.) kommt der eestesg die inde⸗

sich doch nicht um einen nur noch die Revision beim

eig erscheine ihm, daß man den —, Zeitungsannoncen zu Leibe gehe. Gerabe der Fall Sternberg sollte

en Kuppelannoncen me Falles aus der Provinz

erzählt hätten,

hr Aufmerksamkeit zu schenken. Fäll

m junge

der aersen deß ehe saueelen 19 en, n staatsanwalk. ftlicher Bamter habe erflären ein Beamter, der sich icher Dinge bezichtigt habe, der Anschuld

Dinge

sei rein wie ein Phönir aus

hervorgegangen. Es sei eine eigen⸗ eingetreten. A

die A die hantafie

sehen zu haben, die nur in ihrer Bemessung der Prämen sei 8

klätter bei der Behörde das von ihm gewünschte Einschreiten herbei⸗

1 setan und mein Vertrauen hat mich nicht getäuscht.

äfti ü B. durch Semmelaustragen ꝛc. Morgen oenegbe ge aehacge encga,n. bee. Abg. Heebenmann 1n hüneibers von maßloser jüdischer ee gesprochen habe, fo sei die einzige richtige Antwort hierauf C. chweigen. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Abg. Stadthagen hat der Berliner St fverfolgungsbehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es unterlasse, ewisse Zeitungen mit Annoncen, die den Thatbestand einer 8 8 Handlung darstellen, wie es sich gebühre, vorzugehen. Ich 8 daß die betreffende Behörde von diesen Annoncen keine enntniß erhalten hat, wenn sie in der That derart beschaffen sind, 8 Herr Vorredner es behauptet. Denn ich bin davon über⸗ wenn die Behörde davon Kenntniß gehabt hätte oder zeug trisß erhielte, sie ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß auch ohne Kernnes eingeschritten wäre oder einschreiten würde. Ist der Herr Abgeordnete der Meinung, daß das mit Unrecht hier unterlassen sei, s hat er es in der Hand, durch Vorlegung der betreffenden Zeitungs⸗

geg strafbarer nehme an,

zuführen. Sollte diesem seinen Wunsche auch unter solchen Umständen nicht entsprochen werden, so bin ich, obwohl es nicht zu meiner Kom⸗ peten; gehört, sondern den Herrn Justiz⸗Minister Preußens angeht, doch gern bereit, meine Vermittelung dazu einwirken zu lassen, daß dem Gesetz auch in diesen Fällen sein Recht werde. (Bravo!)

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Ich bin allerdings der Meinung, daß wir im Reichstage befugt sind, die Rechtspflege in Deutschland zu erörtern und einzelne Prozesse unserem Urtheil zu unterwerfen; formelle oder materielle Rechtsfragen gehören unter allen Um⸗ stinden zu unserer Kognition; so auch der sehr befremd⸗ liche Vorgang in dem Güstrower Prozeß, den Herr Herzfeld erwähnt hat. Aber der Konitzer Fall bietet für uns eine solche Handhabe nicht. Ich kenne westpreußische Verhältnisse; es ist weit schwerer, Verbrechen auf die Spur zu kommen in kleinen Orten, wo die Häuser meist nur von einer Familie bewohnt werden, als in den Großstädten. „Darum hat auch die Berliner Kriminal⸗ polizei, die sehr findig sein mag in der Großstadt, in Konitz bisher nichts ausrichten können. Ich halte es für falsch, wenn von hier aus Vorwürfe gegen die in dem Prozesse thätigen eamten geschleudert werden. Das Reichsgericht hat die Lübecker Verordnung gegen das Strikepostenstehen für ungültig erklärt. In den „Ham⸗ burger Nachrichten“ befindet sich eine Kritik dieses Urtheils, welche ich niedriger hängen muß. Das Hamburger Gericht hatte den Kollegen Molkenbuhr verurtheilt; als ich davon las, erleichterte ich meinen Töchtern gegenüber mein Herz mit den Worten : Wenn der Mann doch nur das Reichsgericht anrufen wollte! Er hat das Was aber esen wir jetzt in den „Hamburger Nachrichten“? Es sei eine Eigen⸗ thümlichkeit der allerhöchsten Gerichtshöfe, daß sie es ihrer Stellung als oberste Instanzen schuldig zu sein glauben, sich stets an juristischer Klugheit als überlegen zu erweisen den anderen Gerichten u. s. w.“ Wenn das die Anschauungen über die Rechtspflege in einer Republik sind, so müssen wir uns dafür bedanken!

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Ich muß dem Herrn Abg. Dr. Spahn doch auf die Bemerkung im Eingang seiner Rede ein Wort erwidern. Der Herr Abgeordnete hat es für nöthig gehalten, die Rechte dieses hohen Hauses mir gegenüber zu wahren. (Widerspruch in der Mitte.) Doch nur von der Voraussetzung aus, daß ich etwas hier gesagt habe, was geeignet sei, diese Rechte zu beeinträchtigen. Ich muß doch sagen: es ist mir unerklärlich, wie der Herr Abgeordnete zu dieser Annahme kommt. Was ich gesagt habe, ist einfach folgendes, und ich glaube, ich habe es so deutlich gesagt, daß es nicht mißverstanden werden konnte: ich sei gegen eine Einmischung, wenn ich so sagen darf, der Debatte des Reichstages in einen schwebenden Prozeß zu dem Zwecke, ein Urtheil dieses Hauses über das Verhalten und die Urtheile der Richter herbei⸗ zuführen, also über prozessuale Fragen, die gesetzmäßig nur an einer anderen Stelle erledigt werden können, und bei der Ansicht bleibe ich. Und ich habe zweitens gesagt, ich sei gegen die Beurtheilung eines zu Ende geführten Prozesses hier im Reichstage und nur zu dem Zwecke, um hier im Hause das sachliche Urtheil der Ge⸗ richte einer nochmaligen, und zwar einer, der Regel nach abfälligen Besprechung zu unterziehen. Der Herr Abgeordnete hat soeben gegenüber dem Artikel einer Zeitung die Würde der Recht⸗ sprechung des Reichsgerichts gewahrt. Ich glaube, die Landes⸗ gerichte haben denselben Anspruch, in ihrer Rechtsprechung Achtung zu finden; ob die kritische und abfällige Besprechung in der Presse oder im Hause erfolgt, ist für mich einerlei, solange kein weiterer Zweck damit verbunden ist. Aber das, was der Herr Ab⸗ geordnete anscheinend annimmt, habe ich nicht gesagt; ich habe nicht gesagt, daß es unzulässig sei, hier Urtheile zu besprechen und aus Urtheilen der Gerichte Ergebnisse zu ziehen, die geeignet sind, für die Reform unserer Gesetzgebung verwerthet zu werden. Im Gegentheil, ich habe wiederholt und ausdrücklich anerkannt, daß in dieser Grenze die Besprechung der richterlichen Urtheile nicht nur zulässig, sondern erwünscht ist. Wie der Herr Abgeordnete dazu kommen kann, mir dier jetzt die entgegengesetzte Meinung zu unterstellen, ist mir un⸗ begreiflich.

Abg. Dr. Spahn: Ich rufe das ganze zum Zeugen an, daß der Herr Staatssekretär mich vollständig mißverstanden hat. Ich

ihn nur lobend erwähnt. Meine Aeußerungen über die Kritik von Urtheilen bezogen sich auf Mitglieder des Hauses.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Wenn ein Mißverständniß vorliegt, so kann das niemand mehr bedauern als ich, und wenn ich etwas gesagt habe, was auf einem Mißverständniß beruht, so ist niemand bereiter, das zurückzunehmen, als ich. Aber ich berufe mich doch der Herr Abgeordnete hat sich i auf das hohe Haus berufen darauf, daß hier auf der Tribüne des Bundesraths dieselbe Auffassung seiner Worte Platz gegriffen bat, wie ich sie empfangen hatte.

Abg. Heine (So 1 führt aus, von einem antisemitischen Redner P.nr die neue r1154.— berordnung gelobt worden. seiner Kenntniß der Sache heraus köͤnne er nur sagen: noch nie dahe sich die Bureaukratie vom grünen Tisch her so lamiert, wie nit der neuen preußischen Vollstreckungsordnung. In Berlin müsse nan bei streckungen oft drei Wochen warten, ehe Benach⸗ cichtigung erf Als sozialdemokratischer Rechtsanwalt habe er oftmalg arme gegen reiche Schuldner zu vertreten und wisse, wie schwer es den. Armen werde, von ihrem reichen Schuldner etwas zu erhalten. Redner macht darauf, mehrfach von Unrube des Fruses⸗ unterbrochen, die Ausführungen des preußischen Justiz⸗Ministers ber die üdischen Rechtsanwälte zum Gegenstande einer Kritik, in deren Verlauf er die Behauptung aufstellt, daß das Urtheil des Justiz. Ministers auf Verdrehungen und Täuschungen basiere. (Vize⸗Präsidenth üsine erklärt diese Aeußerung als mit der Ordnung des unvereinbar.) Der Staatsseiretär, habe mit großer

sie von oben von vornherein ein Druck geübt werde. Das gelte von allen Majestätsbeleidigungsprozessen. Redner sucht diese seine Be⸗ hauptung durch Beispiele zu erläutern und führt weiter aus, es sei Sache der Reichs⸗Justizverwaltung, der Landes⸗Justizverwaltung klar zu machen, daß es mit dem Geist und Wortlaut der Strafprozeß⸗ ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht vereinbar sei, wenn auf die Richter ein Druck ausgeübt werde; durch einen derartigen Druck werde das Vertrauen in die Rechtsprechung erschüttert.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Redner hat gegen eine bestimmte Strafkammer des Berliner Landgerichts, die er so genau durch An⸗ führung eines gewissen Prozesses bezeichnete, daß kein Zweifel sein kann, welche gemeint war, den Vorwurf erhoben, daß diese Straf⸗ kammer in dem fraglichen Prozesse unter amtlichem Drucke, das heißt doch gegen ihre innere Ueberzeugung Recht gesprochen hat. Meine Herren, das ist ein Vorwurf gegen die Ehre und gegen die Persönlichkeit dieser Richter, wie ich ihn mir schwerer kaum denken kann. Denn Leute, die unter dem Drucke des amtlichen Einflusses gegen ihre Ueberzeugung Recht sprechen, sind unehrliche Leute, und dieser Vorwurf wird von dem Herrn · Abgeordneten gegenüber bestimmten Richtern hier auf der Tribüne des Reichstages erhoben. Meine Herren, wenn ich den Drang in mir fühlte, die Mitglieder einer Strafkammer wegen eines in meinen Augen nicht ehrenhaften Verhaltens zur Rechenschaft zu ziehen, so würde ich meinerseits den Weg wählen, diese Rechenschaft zu fordern an anderer Stelle, wo ich Mann gegen Mann stehe, und wo der eine seine Behauptung vertreten mag, der andere aber auch seine Ehre vertheidigen kann. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Das ist hier ausgeschlossen, und ich glaube, wenn die Verhandlung dieses hohen Hauses über den Gegenstand draußen bekannt wird, dann wird man das auch erwägen und darnach auch die Gerechtigkeit des Herrn Vorredners beurtheilen, der soeben hier sagte, daß er so sehr nach Gerechtigkeit dürste. (Sehr gut! rechts.) Meine Herren, ich würde zur Wahrung der Ehre dieser Richter und des betheiligten Gerichtshofes mehr sagen, wenn die Ausführungen des Herrn Vorredners nicht selbst mildernde Umstände einschlössen. Der Herr Vorredner hat uns ja ganz deutlich die Art des Einflusses, der auf diese Richter geübt wurde, dargelegt, und darnach ist es ich möchte das nochmals feststellen so gewesen.

Vor einer Reihe von Jahren ich weiß nicht, wie lange es her ist, aber es sind Jahre darüber vergangen soll hier der Vorsitzende einer Strafkammer wegen eines mißliebigen Urtheils amtlich schlecht behandelt und unter die Nöthigung gestellt worden sein, die von ihm bekleidete Stelle mit einem anderen Posten zu vertauschen. Dieser von dem Herrn Vorredner behauptete, mir nicht bekannte Versuch ist fehlgeschlagen, wie er selbst es dargestellt hat; der Richter und der Plenarvorstand des Gerichts sind diesem Versuche nicht unterlegen, er ist gescheitert. Aber, meine Herren, nun haben diese Richter das Unglück, des Abends freundschaftlich zu soupieren, und es tritt das weitere Unglück hinzu, daß der betreffende Richter, wie der Herr Vorredner sagt, in eine Stimmung geräth, die ihn freundschaft⸗ lichem Zureden besonders geneigt macht, und darauf kommt schließlich am Ende des Soupers das Resultat heraus, daß der Richter in sich geht und zwar nicht unter amtlichem Drucke, dem er ja nicht ge⸗ wichen ist, aber unter dem freundlichen Zureden seiner Freunde und unter der Einwirkung dieses Soupers doch auf die Stelle ver⸗ zichtet. Nun vergeht eine Reihe von Jahren, dann kommt der Prozeß zur Verhandlung, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, der im Herbst vorigen Jahres sich anbspielte. Da handelt es sich zwar um eine ganz andere Strafkammer, aber gleichwohl soll nun in dem Vor⸗ gang der früheren Jahre, den er und ich Ihnen geschildert haben, der Grund amtlicher Beeinflussung der Richter liegen, eine Beeinflussung, der diesmal die Richter unterlegen sind. Meine Herren, wenn Sie sich diesen Vorgang vorhalten, dann, glaube ich, werden Sie über nichts sich mehr wundern als über die blühende Phantasie des Herrn Redners. (Sehr richtig! rechts; na! na! links.)

Abg. Rickert (fr. Vgg.): Ich habe von hundert unentdeckten Morden gesprochen. Nach der amtlichen Statistik sind es 108 Morde, die keine Sühne gefunden haben in den Jahren 1890, 91, 92. In kleinen Orten ist es viel schwerer, einen Mord zu entdecken, wie ich vor einigen Jahren bei dem Morde eines Badegastes aus Königsberg in Zoppot erfahren habe. Die Person, die damals auf die Anklage⸗ bank kam, wurde freigesprochen, und der Fall ist noch nicht aufgeklärt. Nach der Erklärung eines hochangesehenen, bervorragenden Mannes ist im Konitzer Fall den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen. Auf die persönlichen Angriffe des Abg von Lieber⸗ mann gehe ich nicht ein; wer, wie ich, Dezennien im öͤffentlichen Leben steht und von der antisemitischen Presse mit Vorwürfen und mit Koth beworfen ist ich habe heute noch anonyme Briefe be⸗ kommen, in denen mit dem Worte „Esel“ nicht sparsam umgegangen wird —, der macht sich aus solchen persönlichen Angriffen nichts. Herr von Liebermann beruft sich auf die „Germania“, die allerdings wegen eines Angriffs auf die Behörden einmal verurtheilt ist, aber in letzter Zeit eine andere Haltung eingenommen hat, wohl weil bervorragende Mitglieder des Zentrums mit der früheren Haltung nicht einverstanden waren. „Die ausländische Presse muß allerdings meinen, in Deutschland eristiere keine Gerechtigkeit mehr, wenn Herr von Liehermann sagt, das Recht sei in Konitz begraben und erschlagen. Was sollen von solchem Patriotismus die Ausländer sagen, wenn jemand, ohne Thatsachen vorbringen zu können, solche Anklagen gegen die Justiz erhebt! Das ist der Patriotismus jener Herren. Wenn Herr von Liebermann ein Hertuschg. und Verwirrungscomité der Juden kennt, so fordere ich ihn auf, Namen zu nennen. (Abg. Liebermann von Sonnen⸗ berg: Nennen Sie mir Namen vom antisemitischen Generalstabe!) Die Tumulte in Konitz sollen die Juden herbeigeführt haben, d. h. also Tumulte gegen sich selbst und gegen ihr Leben! Ich fordere Herrn von Liebermann auf, auch dafür Namen zu nennen. (Zwischenrufe rechts; Hriress Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen, die Herren haben ausgiebig von allen Seciten gesprochen, die Unter⸗ brechungen halten nur die Berathung auf.) Herr von Liebermann sollte doch angeben, welche Juden die ruchlosen Anschuldigungen gegen Weichel, Rohde und Hofmann erhoben haben. Ich habe mir sagen lassen, es sei ein Icurnalist gewesen, der ver. chiedenen teien gedient hat und dafür bezahlt wird. Ich aann diese Angabe aber nicht pertreten und bitte Herrn von Lieber⸗ mann, sich deutlicher auszudrüͤcken. Die mit einem Vorwort des Abg⸗ von Liebermann versehene Broschüre ist von der Vereinigung zur Au klärung des Konißer Mordes, zu dessen Comité auch Hilgendorf und Ostander gehören, an die Mitglieder des des Herren⸗ und Abgeordnetenhauses gesandt worden mit einem Be⸗ gleitschreiben, nach welchem das Comité sich überzeugt hat, daß der Inbate der Schrift ein richtiges Bild von der * gebe, und Perr von Liebermann erklärt, das Comité verburge sich ir den Inbalt. Es handelt sich bei dem Verdacht, daß in Konit ein Ritnalmord vor⸗ liege, um eine Art Krankheit, und es wird viel Geduld dazu gehoren, sie aus dem Volk herauszutreiben. Die liegt so: entweder wird

Unabhängigkeit der deutschen te ont. seien Gerichte aber insofern nicht, als auf

das welches den Inden die Gl. tig garantiert. es wird 2 Jeehr Weollen (zu den Antifemiten)

das Gesetz abschaffen, so stellen Sie doch zusammen mit den Kon⸗ servativen einen Abänderungsantrag. Das Weitere wird sich dann finden.

Abg. Dr. Serisen (Soz.) kommt nochmals auf den gestern bereits 2 ten Meineidsprozeß in Güstrow zurück und bedauert, daß der Staatssekretär in diesem Falle ihm in so schroffer Weise entgegengetreten sei.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Wenn der Herr Vorredner die Besorgniß aus⸗ gesprochen hat, daß eine Aeußerung von mir, wie er sie vorher vor⸗ gelesen hat, die, unabhängig von einem bestimmten Prozeß, nur zu einer Rechtsfrage Stellung nimmt, schon einen Einfluß ausüben kann auf die Judikatur unserer Gérichte, dann wird es das Beste sein, daß dem Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts jede Aeußerung über Rechtsfragen, die unsere Rechtszustände berühren, verboten wird; denn ohne dies würde ich nicht absehen, wie da gegenüber der vermeintlichen Schwachheit der Gerichte geholfen werden kann.

Wenn der Herr Abgeordnete dann ausgeführt hat, daß in seiner vorgestrigen Kritik des Güstrower Prozesses der Beamte Schütt, den ich vorgestern meinerseits nannte, nicht von ihm ins Auge gefaßt ge⸗ wesen sei, so kann ich das nur dankbar acceptieren. Ich habe mich dann unter einem Mißverständniß befunden und will das jenige, was ich in dieser Beziehung vorgestern gesagt habe, nicht aufrecht erhalten. Wenn dagegen der Herr Ab geordnete dann weiter meine Ausführung über die Bestrafung der Blätter beanstandet hat, die den Beamten Schütt beleidigt haben, so müßte ich mir doch erlauben, zur Information des hohen Hauses seinen Vortrag etwas zu ergänzen. Es war ein Mecklenburger Blatt, und es war ein Berliner Blatt, das den fraglichen Beamten mit An deutungen über Meineid verfolgte. Das Erkenntniß, das in Mecklen burg gefällt worden, ist dem Herrn Vorredner nach seiner Erklärung bekannt; das Erkenntniß, das hier in Berlin ergangen, ist ihm nach seinen Aeußerungen bis jetzt unbekannt geblieben. Das Erkenntniß in Mecklenburg war das erste, und es lautete gegen das dortige Blatt auf, ich glaube, 50 Geldstrafe. Das Erkenntniß, das hier in Berlin erging, erfolgte auf Grund eines ausführlichen neuen Zeugen⸗ beweises, und das Ergebniß dieses Zeugenbeweises bestimmte das Berliner Gericht, daß es den Redakteur zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilte. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich bin er⸗ staunt darüber, daß der Herr Abgeordnete, der doch sonst genau mit der Sache bekannt ist, dieses Urtheil nicht kennt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß es in der Nummer des „Vorwärts“ vom 13. Januar bereits behandelt rst.

Abg. Werner (Reformp.) hebt hervor, daß es in Berlin zusammen 800 Rechtsanwälte gebe, von denen 600 Juden seien. Nicht Gleich⸗ berechtigung verlangten die Juden, sondern Bevorrechtung. Es sei ganz recht, wenn die Juden nicht zum Richteramt zugelassen würden. Auch im Königreich Sachsen, welches ein ziemlich judenreiner Staat Nuch im die Juden vom Richteramt ausgeschlossen. Er könne seinem Freund Liebermann von Sonnenberg nur zustimmen, daß in Konitz das deutsche Recht begraben liege. Die Empörung des deutschen Volks, daß es nicht gelungen sei, den Mordbuben zu fassen, sei groß. Daß man von vornherein die vorgefaßte Meinung gehabt habe, es

handle sich nicht um einen Ritualmord, habe die Nichtentdeckung des Thäters mitverschuldet. 1

Abg. Haase⸗Königsberg (Soz.) fordert die einheitliche Regelung des Arbeiterrechts. Die ländlichen Arbeiter wüßten nicht, in welchen Fällen sie zur Auflösung des Dienstvertrages berechtigt seien. Ein Inspektor sei von einer Frau beleidigt worden und habe der Frau deswegen 8—9 Schläge rechts und links gegeben. Angeklagt worden sei nicht der Inspektor, sondern die Frau wegen Beleidigung. Das Gericht habe gesagt, es seien wohl der Schläge zu viel gewesen, aber ein Züchtigungsrecht habe das Gericht dem Inspektor zuerkannt. Wenn, wie bei den Gewerbegerichten, die Arbeiter mit⸗ sprechen könnten, wären solche Urtheile unmöglich. Ein Arbeiter wollte am 30. Juni, da er mit seinem Deputat nicht aus⸗ ekommen war, von seinem am 1. Juli fälligen Lohn etwas ausgezahlt aben, das sei ihm verweigert worden, und als er vor Hunger nicht ätte arbeiten können, sei er mit 15 Strafe belegt worden. Man önne ermessen, was das bei einem baaren Lohn von 90 für das Jahr bedeute. Ein Arbeiter habe ein polizeiliches Strafmandat von 30, erhalten, also einem Drittel seines jährlichen Arbeitsverdienstes. Die Polizei verhänge noch nach früheren Gesetzen Strafen gegen das ländliche Personal, die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr in Einklang zu bringen seienn

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Nur zwei kurze Bemerkungen! Der Herr Vor 8 redner hat die Arbeiterverhältnisse auf dem Lande in Ostpreußen be rührt und sich darüber beschwert, daß auf Grund einer landesrechtlichen Vorschrift dort Streitigkeiten zwischen Arbeitern, die nicht zum Gesinde gehören, und ihren Dienstherren nicht auf dem gewöhnlichen zivilprozessnalischen Wege zur Erledigung gebracht werden, sondern in einem poltzeilichen Verfahren, und ferner, daß in diesem Verfahren nicht die Grundsätze des deutschen Zivilprozesses zur Anwendung kommen. Ich glaube, da kann die Reichs⸗Justizverwaltung ihm nicht helfen. Wenn die Grundsätze unseres gewöhnlichen Verfahrens vor den bürgerlichen Gerichten gemäß der Zivilprozeßordnung nicht zur Anwendung kommen, so liegt das eben daran, daß es sich hier um ein polizeiliches Verfahren handelt, dessen Normen lediglich in der Hand der Landesgesectzgebung Uegen. (Zuruf von den Sozialdemokraten) Wenn zweitens diese Sachen nicht vor den ordentlichen Gerichten, sondern vor polizeilichen Instanzen verhandelt werden, so beruht das darauf, daß § 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausdrücklich der Landesgeset gebung die Ermächtigung vorbehält, gewisse Sachen den ordent⸗ lichen Gerichten zu entziehen und vor andere Behörden zu verweisen. So lange diese Bestimmung besteht, ist don seinen des Rrichs Justu⸗ amts nichts zu machen.

Dann hat mich der Herr Vorredner aufmerksam gemacht, datß ich es unterlassen habe, auf cine wiederholte Anfrage des Herrn Abg⸗ Stadthagen eine Antwort zu ertheilen. GEn detraf dal die ablohnenden Beschlüͤsse des Bundesratde zu geweißen Nriolntionen des Neꝛchgrages. Es wurde an mich die Frage gerichtet, and welchen lehnung geschehen sei. Ich bedauere diese 8 köͤnnen; ich würde cs thun, wenn nach diezer*

Material dem Reichs⸗Justtamt t

wissen aus früheren Vorgangen derartdge Bercheühe

zu den Reselntionen dieses doden Hauses werden odne Begründung punkts diesen Resolutionen gegenüder mide ün wen dee stimmen, in denen sehr verfeöhiedene Gesrehespankee matzgedend sein konnen. So st dei diesen

m,önönggIg