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64 8,29
Staatsanwaltschaftsrath beibehält, oder wenn man ihn abschafft,
Vorschläge dieser Voraussetzung noch nicht vollständig entsprechen.
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gesetz werden die Amtsanwälte widerruflich ernannt, und zwar werden sie ernannt durch die Ober⸗Staatsanwälte. Ein Befähigungsnachweis
auf die Thätigkeit der Amtsanwälte von dem Herrn Abg. Letocha vor⸗ gerichten, den Schöffengerichten dieselbe Stellung ein wie der Staats⸗
höchst bedenklich sein, nunmehr den Amtsanwälten den Rang der uicht in die Reihe derzenigen Beamten einreihen will, die zur Disposi⸗
ssch ib ebhemalige Referendare, 6 chemalige Offihiere, 5 frühere b mittlere Justizbeamte und 3 ehemalige — Nun,
7.
durch den Bergbau in Oberhausen eine große Rolle spielen; es sind viele Häuser erheblich geschädigt worden, und bezüg⸗ lich des von der Stadt angebotenen Platzes soll das Erforderniß der Bergsicherheit nicht gegeben sein. Das ist neben dem Umstand, daß der Platz zu klein ist, maßgebend dafür gewesen, daß man sich bisher
nicht für den Platz entschieden hat.
Meine Herren, die am Schluß von Herrn Dr. Beumer an mich gerichtete Frage, wie es stehe mit der Bildung einer Kommission für die Revision der gesammten Gerichtsorganisation in der Provinz Westfalen und im Industriebezirk, bin ich heute zu beantworten nicht in der Lage. Es ist allerdings der Gedanke schon erwogen, daß gerade da, wo durch die außerordentliche Entwickelung der Verkehrsverhältnisse in den letzten Dezennien die Zustände, wie sie bei der Einführung der Gerichtsorganisation im Jahre 1879 bestanden, eine sehr wesentliche Aenderung und Verschiebung erlitten haben, daß da einmal systematisch nachgeprüft werden soll, ob nicht eine umfassende Neu⸗ regelung, eine neue Abgrenzung der Gerichte und in Verbindung damit auch eine theilweise Neuschaffung von Amtsgerichten geboten sei. Aber diese Erwägungen befinden sich noch in den ersten Vor⸗ stadien. Ich kann also nicht sagen, daß im Augenblick schon irgend⸗ welche Schritte geschehen wären, um diesem Gedanken eine praktische
Ausführung zu geben.
Auf eine Anregung des Abg. Schmitz⸗Düsseldorf, nicht mehr Erster und Zweiter Staatsanwalt, FS General⸗ oder Ober⸗
Staatsanwalt zu sagen, erklärt der Justiz⸗Minister Schönsted
Meine Herren! Diese Rang⸗ und Titelfragen haben immer etwas Bedenkliches. Ich bin deshalb absichtlich auf die zu Beginn der heutigen Verhandlung durch Herrn Dr. Paasche gegebene An⸗ regung, für eine Rangerhöhung der Oberlandesgerichts⸗Präsidenten einzutreten, nicht eingegangen. Es ist schwer, in diesen Fragen sich so auszudrücken, daß man nicht nach der einen oder anderen Seite hin Anstoß erregt, und es ist schwer, diese Frage in ihrer ganzen
Tragweite, die von dem Laien nicht immer übersehen wird, von vorn⸗ herein klarzulegen; es wirkt da immer eins auf das andere zurück. Die Titel der staatsanwaltschaftlichen Beamten haben schon mehrfach den Gegenstand der Erörterung hier im Hause gebildet, und es ist schon öfter vorgeschlagen worden, den Ober⸗Staatsanwälten den Titel General⸗Staatsanwalt zu geben, den Ersten Stlaatsanwalt zum Ober⸗Staatsanwalt zu machen und damit den Titel „Staatsanwaltschaftsrath“ verschwinden zu lassen. Oder wollen Sie den Titel „Staatsanwaltschaftsrath“ beibehalten? (Abg. Schmitz⸗ Düsseldorf: Nein!) — Ja, meine Herren, wenn der verschwinden soll, dann kommen wir in eine andere Schwierigkeit hinein, weil ein Theil der staatsanwaltschaftlichen Beamten nach der vor einigen Jahren getroffenen Regelung den Stellenrang vierter Klasse haben soll und man Werth darauf gelegt hat, daß dieser Stellenrang in dem Titel seinen Ausdruck findet. Das würde dahin führen, daß man den
Unterstaatsanwälte einführt, und das würde wieder von diesen wenig angenehm empfunden. Wenn hier ein Vorschlag gemacht würde, der wirklich nach allen Seiten hin befriedigt, so würde ich gern bereit sein, nach meinen Kräften dafür einzutreten; aber ich glaube, daß die heute gemachten
Im übrigen freut es mich, daß der Herr Abg. Schmitz die Staatsanwaltschaft von dem Vorwurfe befreit hat, daß sie in kleinen Dingen ohne Noth Anklage erhebe, und daß er hingewiesen hat auf die aus dem Legalitätsprinzip sich ergebende Verpflichtung der Staats⸗ anwaltschaft, manche Dinge aufzunehmen, die sie selbst viel lieber unter den Tisch fallen ließe.
Abg. Seypdel⸗Hirschberg (nl.) bedauert, daß die Gerichtsschreiber in den östlichen Provinzen, namentlich in der Provinz Schlesien, später zur Anstellung gelangten, als im Zentrum und im Westen.
Geheimer Justizrath Fritze giebt zu, daß im Breslauer Bezirk
ur Zeit die Anstellungsverhältnisse der Aktuare besonders ungünstig eien. Das liege daran, daß früher die Zahl der Justizanwärter un⸗ beschränkt gewesen und daher in diesem Bezirk zu viel Anwärter an⸗
genommen worden seien. Diese Verhältnisse würden sich aber jetzt mit der Zeit bessern. scch jet
Abg. Letocha (Zentr.) befürwortet folgenden Antrag:
„die Regierung zu ersuchen, die zeitigen Anstellungs⸗ und Rang⸗ verhältnisse der etatsmäßigen Amtsanwälte anderweit in einer der Stellung dieser Beamten entsprechenderen Weise zu regeln.“
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Obgleich der Antrag des Herrn Abg. Letocha nach den ihm gewordenen Unterschriften sich der Sympathie bei fast allen Fraktionen des hohen Hauses zu erfreuen scheint, bin ich doch in der Lage, ihm widersprechen zu müssen, weil ich glaube, daß er der gegebenen Sachlage nicht entspricht. Der Antrag verlangt eine Neu⸗
regulierung der Anstellungs⸗ und Rangverhältnisse der Amtsanwälte. Ich muß darauf hinweisen, welches denn die gegenwärtigen An⸗ stellungs⸗ und Rangverhältnisse sind. G
Nach dem preußischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungs⸗
wird von ihnen nicht verlangt, sie unterliegen keiner Prüfung. Die etatsmäßigen Amtsanwälte sind jetzt im Range den Gerichtsschreibern der Land⸗ und Amtsgerichte, im Gehalt seit einigen Jahren den Gerichtsschreibern der Oberlandesgerichte gleichgestellt.
Nun sind ja die Thatsachen garnicht zu bestreiten, die in Bezug
getragen sind. Die Amtsanwälte nehmen thatsächlich bei den Amts⸗
anwalt bei den Landgerichten. Es ist auch die Zuständigkeit der Schöffengerichte und damit indirekt der Amtsanwälte im Laufe der Jahre über den ursprünglichen Rahmen hinaus erweitert worden. Aber, meine Herren, trotz alledem würde es nach meiner Auffassung
Räthe fünfter Klasse beizulegen und sie dadurch mit den Staats⸗ anwälten, den Richtern, den Regierungs⸗Assessoren u. s. w. auf dieselbe Rangstufe zu stellen. Es würde einmal schon die Widerruflichkeit hrer Anstellung, die nicht entbehrlich ist, wenn man die Amtsanwälte
tion gestellt werden können, und andererseits der Mangel der nach⸗ gewiesenen Befähigung für höhere Aemter dem entgegenstehen.
Meine Herren, wir haben im Ganzen 29 etatsmäßige Amtsanwälte, wie Herr Abg. Letocha schon hervorgehoben hat. Darunter befinden
ähnlichen und gewiß ebenso angesehenen Stellungen als Distrikts⸗
einer solchen Rangfrage ohne weiteres ergeben. Was Sie hier dem
bei den großen Amtsanwaltschaften, die unter einem Staatsanwalt als sogenanntem ersten Amtsanwalt stehen, zu den größten Unzuträg⸗ lichkeiten führen, wenn ein junger Staatsanwalt, der hier in Berlin oder in Breslau Erster Amtsanwalt ist, im Range unter den ihm unterstellten etatsmäßigen Amtsanwälten stehen sollte, die früher den Rang der Räthe fünfter Klasse erworben haben. Nun, meine Herren, haben Sie das Verhältniß der Bureau⸗ beamten hervorgehoben. Sie haben gesagt, es sei der etatsmäßige Amtsanwalt doch der Vorgesetzte von Gerichtsschreibern, mit denen er gleichgestellt sei, und das sei ein Mißverhältniß und führe zu Kon⸗ flikten und Kollisionen. (Widerspruch des Abg. Letocha.) Thatsächlich ist das auch kaum richtig. Thatsächlich werden wirkliche Gerichts⸗ schreiber nur an den großen Amtsanwaltschaften angestellt, also hier in Berlin und in Breslau, während bei allen übrigen Amtsanwalt⸗ schaften, soweit mir bekannt ist, und nach den von mir gegebenen Direktiven lediglich Assistenten oder Diätare angestellt werden, die also immer eine Stufe tiefer stehen als die Amtsanwälte, auch nach deren gegenwärtigem Rangverhältniß. Also aus dem Verhältniß des Amtsanwalts zu seinen Bureaubeamten lassen sich auch Schlüsse zu Gunsten der Amtsanwälte nicht ziehen. Es ist auch nicht richtig, wenn gesagt wird, daß die Stellung des Amtsanwalts eine so viel bedeutendere sei als die irgend welcher anderen Bureaubeamten. Wir haben in der Justiz überhaupt nur zwei Kätegorien von Bureaubeamten, die den Rang der fünften Rangklasse haben, das sind die Rechnungsrevisoren bei den Oberlandesgerichten und die Rendanten der Justiz⸗Hauptkasse. Meine Herren, jeder, der die Ver⸗ hältnisse kennt, wird ohne weiteres zugeben, daß die Bedeutung dieser Stellen doch eine ganz andere ist, daß sie weit hinausragt über die Bedeutung der Stellung des Amtsanwalts. Auf der anderen Seite haben wir zahllose Bureaubeamte in außerordentlich wichtigen und verantwortungsvollen Stellungen, die nicht diesen Rang haben, also die Rechnungsrevisoren der Landgerichte, die Rendanten der großen Gerichtskassen, z. B. hier in Berlin beim Amtsgericht I, dieser riesigen Behörde, der erste Beamte, der das ganze Kassenwesen unter sich hat, mit einer ganz außerordentlichen moralischen und materiellen Verantwortlichkeit, mit einem ganz gewaltigen Personal, das ihm unterstellt ist und seinen Weisungen zu folgen hat. Ja, meine Herren, das sind Stellungen, mit denen sich die irgend eines etats⸗ mäßigen Amtsanwalts garnicht vergleichen darf. Welche Folgerungen würden auch in anderen Verwaltungs⸗ ressorts daraus gezogen werden! Ich habe schon vorhin einige Be⸗ amten genannt; die Distriktskommissare in Posen z. B., die Kreis⸗ Sekretäre, die auch nicht diesen Rang haben, die Regierungs⸗Sekretäre .1 Wenn diesen Beamten die Amtsanwälte vorgesetzt würden, so würden sich daraus Beschwerden und Berufungen ergeben, denen gar kein Einhalt zu thun wäre. Ich glaube, daß in der That die Amtsanwälte keinen rechten Grund gehabt haben, sich über ihre gegenwärtigen Anstellungs⸗ und Rangverhältnisse zu beschweren. Jedenfalls sind an mich derartige Beschwerden noch von keiner Seite herangekommen. Die Herren sind, so viel ich weiß, alle zufrieden in ihren Stellungen, und ich glaube, daß man keinen Anlaß hat, den vielleicht vereinzelt hervor⸗ getretenen Bestrebungen nach einer Höherschraubung dieser Stellung weitere Folge zu geben.
Abg. Schettler (kons.) regt eine Verbesserung der Dienst⸗ verhältnisse der Kalkulatoren an. Es beständen Un lelchbeiten in den Bezügen dieser Beamten insofern, als die ihnen zustehenden Gebühren auf dem Lande jurückgin een, während sie in den Städten auf der Höhe blieben. Man solle ebenso, wie die Gerichtsvollzieher, diese Beamten mit festem Gehalt anstellen, anstatt sie auf die Gebühren hinzuweisen.
Ein Regierungskommissar erwidert, daß von den Kal⸗ kulatoren keine Wünsche geäußert worden seien, mit festem Gehalt an⸗ gestellt zu werden. Die Gebühren seien allerdings in den letzten Jahren etwas Lenereber len. Wenn die Stelle eines Kalkul nicht mehr ausreichen bühren abwerfe, müsse sie eingezogen werden und die Verwaltung der Kalkulatur einem diätarischen Beamten oder einem Gerichtsschreiber im Nebenamte übertragen
werden.
4 Faltin (Zentr.) bemängelt ebenfalls die Anstellungs⸗ erbalüghe der Gerichtsschreiber in Schlesien. Bis der Nothstend beseitigt sei, solle man die Bevorzugung der Militäranwärter ein⸗ stellen oder die Gerichtsschreiber durch die Monarchie rangieren lassen. Dann könnten⸗ Ungleichheiten den einzelnen Pro⸗ vinzen nicht mehr vorkommen. Viele dieser Beamten, welche aus
anderen Provinzen nach Schlesien versetzt seien und schon 10 in Oberschlesien amtierten, sehnten ge. de v⸗ 2 ühr
ö— 7 cher nüche ber ichtigt worden. Man solle den⸗ eamten, die auf Ersta der skosten . sie Wersetung nicht abschlagen. 5 I1““
Ge Justizrath Fritze macht noch einmal dara k. — ich die Anstellun Se c. Aktuare 2 Feften chen zu bessern anfingen. So würden 1902 die Aktuare der Jahres⸗ klasse 1895 zur Anstel ung gelangen. Unter diesen Umständen bedürfe cs —2. Maßregeln für den Bezirk Breslau nicht. Eine ur
rrücksetzung der Milstäranwärter würde nicht zu errrichen sein. Die pätere Anstellung enthalte übrigens keinen R.
theil 1 amten, weil die über vier Jahre dauernde diäta 2 ;ienas — —1 914 1 pebenn — 12 —
„ L verzichten, sei nicht möglich. 8 eareghe s Justiz⸗Minister Schönstedt: 635 mein Herr Kommissar gesagt hat. Der Abg. Faltin hat, wenn ich ihn richtig- verstanden habe, hauptsächlich die in Schlesten einge⸗ wanderten Bureaubramten im Auge gehabt, die eine Zurückversetzung
meine Herren, dürfen wir, glaube ich, doch nicht zugeben, daß der Umstand, daß jemand Referendar gewesen ist und entweder der großen Prüfung sich nicht unterzogen oder sie nicht bestanden hat, dem Be⸗ treffenden, wenn er zum Amtsanwalt ernannt wird, den Anspruch auf den Rang derjenigen giebt, die die große Prüfung bestanden haben. Es geht eine nicht geringe Zahl von Referendaren in andere ent⸗ sprechende Stellungen über, in Bureaubeamtenstellungen, in Polizei⸗ Inspektorstellungen u. s. w.; sollten die nicht denselben Anspruch haben, der nach Ihrem Antrage dem Amtsanwalt zuerkannt werden soll? Und, meine Herren, die ehemaligen Offiziere, wir finden sie in
Kommissare, Polizei⸗Inspektoren u. s. w. Also, meine Herren, Sie müssen die Tragweite der Konsequenzen wohl bedenken, die sich aus
einen gewähren wollen, müssen Sie einer ganzen Kategorie von anderen Beamten gleichfalls einräumen, und daraus würde eine ganze Reihe von Schwierigkeiten entstehen. (Sehr richtig! rechts.) Es würde
Meine Herren, das ist eine sehr schwierige Sache. Jeder Ober⸗ landesgerichtsbezirk bildet ein in sich geschlossenes Ganze, er behält die Bureaubeamten, die er einmal hat und wehrt sich nach Möglich⸗ keit gegen den Rückfluß anderer, und da einzugreifen würde der Zentralverwaltung kaum möglich sein. Ich weiß, daß das mit den allergrößten Schwierigkeiten verbunden ist; das werden auch die Herren in Schlesien wie die Herren in allen anderen Provinzen erfahren haben und ertragen müssen.
Dann noch zwei Worte wegen der Militäranwärter. Meine Herren, da gehen die Klagen immer hin und her: die Millitär⸗ anwärter beschweren sich über die Bevorzugung der Zivilanwärter, und die Zivilanwärter beschweren sich über die Bevorzugung der Militär⸗ anwärter. Die Wahrheit wird da wohl so ziemlich in der Mitte liegen, und ich glaube, daß wir am besten thun, es bei dem bisherigen Zu⸗ stande zu belassen; denn wenn wir den Klagen auf der einen oder anderen Seite nachgeben wollten, würden die Klagen der nicht berück⸗ sichtigten Seite jedenfalls mit viel größerer Lebhaftigkeit und Heftig⸗ keit wieder auftreten, und wir kämen dadurch in eine sehr üble Situation hinein.
Abg. Nadbyl (Zentr.) bringt Klagen über das Dolmetscher⸗ wesen in Oberschlesien vor. Es werde geklagt über mangelhafte 8 bildung der Dolmetscher, über deren geringe Besoldung, ihre unzu⸗ reichende Zahl u. s. w. Durch den mangelhaften Dolmnetscherdiennt werde die polnische Bevölkerung geschädigt. Die Justizverwaltun möge sich des Dolmetscherwesens mehr annehmen. Sie werde sich dadurch den Dank der polnischen Bevölkerung Oberschlesiens erwerben. Der Redner befürwortet schließlich die Zuziehung von Stenographen bei gerichtlichen Verhandlungen. uc das System komme es nicht an.
Justiz⸗Minister Schönstedt: 8
Meine Herren! Bezüglich meiner früheren Ausführungen zur Dolmetscherfrage ist, wie ich glaube, der Herr Abg. Nadbyl nicht voll⸗ ständig unterrichtet gewesen. Ich habe nicht im allgemeinen in Abrede gestellt, daß Beschwerden über den Zustand des Dolmetscherwesens in Oberschlesien erhoben seien; ich habe das nur für die letzte Zeit und für das vorige Jahr in Abrede gestellt und habe hervorgehoben, daß, als im vorjährigen Etat Erhöhungen des Fonds für das Dolmetscher⸗ wesen für die Provinzen Posen und Westpreußen verlangt worden sind, gleiche Wünsche aus der Provinz Schlesien nicht laut geworden sind, und zwar weder von den mir unterstellten Justizbehörden, noch auch aus der Mitte des Hauses, und daß ebensowenig über die ungenügende Zahl von Dolmetschern mir amtliche Mittheilungen in diesem Jahre aus Oberschlesien zugekommen seien. Ich habe dann weiter bemerkt,
richt zu ernennen, wie sie an einzelnen Tagen, wenn die Geschäfte sich drängen und sehr viel polnisch redende Leute abgefertigt werden sollen, verlangt werden. Daß über die Qualität der Dolmetscher all⸗ gemein geklagt wird, habe ich voll anerkannt und habe gesagt, daß es außerordentlich schwierig sei, bessere Dolmetscher zu beschaffen, daß aber die Bemühungen in allen Ressorts darauf gerichtet seien, Besserung herbeizuführen.
Was nun die Benutzung der Stenographie für gerichtliche Zwecke anlangt, so ist mir nicht völlig klar geworden, in welcher Weise der Herr Abg. Nadbyl die Sache sich denkt. Für den amtlichen Gebrauch der Stenographie fehlt die gesetzliche Grundlage; wir können nicht stenographische Protokolle aufnehmen, die urkund⸗ lichen Werth haben; wir können den Akten keine Protokolle in einer Zeichenschrift einverleiben, die weder der Richter versteht, noch derjenige, dessen Erklärungen in den Protokollen niedergelegt sind, von denen also auch niemand sofort feststellen kann, ob sie das⸗ jenige enthalten, was sie enthalten sollen. Das ist gesetzlich ausge⸗ schlossen. Es könnte sich höchstens darum handeln, ob es für gewisse Fälle, für große causes célébres, angezeigt wäre, stenographisch ge⸗ naue Protokolle aufnehmen zu lassen, die nicht amtlichen Werth haben, um sie zu benutzen, wenn später über den Lauf der Ver⸗ haudlung Zweifel und Streit entstände. Eine derartige Bestimmung ist meines Wissens vor einiger Zeit in Hamburg getroffen, und da ist es zugelassen, daß auf Antrag und auf Kosten der Betheiligten steno⸗ graphische Nebenprotokolle aufgenommen und zu den Akten ge⸗ bracht werden. Mir ist ein solcher Wunsch bisher nicht entgegengetreten. Aber thatsächlich werden in allen großen Sachen stenographische Protokolle aufgenommen; theilweise ist das auch amtlich veranlaßt. Wenn ich nicht sehr irre, hat die Staatsanwaltschaft bei einem der großen Prozesse, die in der letzten Zeit vor einer hiesigen Strafkammer verhandelt worden sind, Sorge getragen, daß zuverlässige Stenographen Nebenprotokolle aufnahmen. Im übrigen, möchte ich bemerken, sind mir heute Morgen zwei Nummern der „Stolze'schen Stenographen⸗Zeitung“ zugegangen, die sich mit der Frage beschäftigen, und da findet sich in einem Vortrage, den ein hervorragender Vertreter der Stenographie, Herr Dr. Eduard Engel, im Stenographischen Verein zu Berlin (Stolze) gehalten hat, folgender Satz, den ich eben verlesen darf; er sagt:
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ein ganz kurzes Wort noch sagen über eine sehr merkwürdige neueste Anregung. Sie haben wohl gelesen, daß die höheren Justizbehörden aus Anlaß verschiedener Vorkommnisse der letzten Jahre sich ernstlich die Frage stellen, ob nicht Kapitulanten, Gerichtsschreiber u. s. w. in der
fragen diese höchsten Justizbehörden an der einzigen Stelle, die ihnen darüber genaue Auskunft geben kann, nicht an. So wir b” denn auch bei der Sache nichts herauskommen. Vielleicht dringt aber bis an jene Stelle 8
— das ist geschehen —
die eine Bemerkung, die doch von einem mit der Sache nicht unver⸗ trauten Manne herrührt, daß es ganz aussichtslos sei, aus dem Hülfepersonal, üͤber das die Justuöbebörden verfügen, halbwegs brauchbare Stenographen zu erziehen. Das ist ganz ausgeschlossen,
ordentliche Gehälter gezahlt werden, sodaß auch die geistig und
—— gerigneten Personen sich für diese Stellen ausbilden und me 8
Meine Herren, das ist ein Ausspruch von maßgebender sachkundiger Seite, die doch, glaube ich, geeignet ist, recht ernstliche Bedenken gegen die Weiterverfolgung des Gedankens, graphie in die Gerichte einzuführen, hervorzurufen. Es findet
in ihre Heimath wünschen, also in andere Oberlandesgerichtsbezirke.
“
sich in einer anderen Nummer, die mir auch heute Morgen zu⸗
E ae, vn . eneä
hamit
Minister
daß es unmöglich sein würde, so viel Dolmetscher für jedes Ge⸗
dolmetscherwesen auf die mangelhafte Vorbildung
ern.
aufhalten; ich glaube, das genügt, um den Herren klar zu daß die Sache ihre großen Schwierigkeiten hat.
Abg. )r. Sattler (nl.) befürwortet den Antrag Letocha bezüglich wälte. 2 — Untsachoerdeler (fr. kons.) spricht sich im Hinblick auf die vom or angeführten Gründe gegen den Antrag Letocha aus. wierigkeiten im Dolmetscherwesen seien durch die neuen 8n esetze vermehrt worden. Bei Testamenten sei nach den Ge⸗ zuftägern Gerichtsschreiber hinzuzuziehen, ferner könne nach gesetz⸗ he Bestimmungen ein Gerichtsschreiber als 1 - 8 Nun habe der Justiz⸗Minister angeordnet, daß außer ngie ericchtsschreiber erforderlichen Falls auch noch ein besonderer sscher hinzugezogen werden solle. Ferner bestimme das Gesetz, n Dolmetscher hinzuzuziehen sei, wenn eine Person nach der ac rzeugung des Richters des Deutschen nicht mächtig sei. Das sei dahin lebertange worden, daß die Person nur zu erklären habe, das Deutsche Vinterpe fönnen. Die Polen erklärten dies aber oft auch dann, wenn
richt eutschen mächtig seien. D.
dem Dolme
Die polnischen Abgeordneten sollten nn virken, daß die der deutschen Sprache mächtigen Polen keine vlmesscher verlangten, sondern in ihrem eigenen Interesse mit dem
bFichter deutsch verhandelten, weil bei der Verdolmetschung wesentliche Nitverständnisse vorkommen können.
Abg. Schmitz⸗Düsseldorf betont die große Bedeutung der jenographie mit Rücksicht auf die Mündlichkeit des Verfahrens und inscht deren Erlernung sowohl seitens der Gerichtsschreiber wie ens der Richter. Er empfiehlt ferner den Antrag Letocha. Der⸗ ile beziehe sich ja nur auf die 29 etatsmäßigen Amtsanwälte. Die utsanwälte ständen höher als die Kreis⸗ und Regierungs⸗Sekretäre.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Ich bitte um Verzeihung, daß ich mit ein paar Worten auf die utsanwaltsfrage zurückkomme. Es handelt sich nach Ihrem Antrage am, 29 Amtsanwälten günstige Anstellungsverhältnisse zu geben. tese vertheilen sich auf 11 Städte. Die meisten davon sind einem üsten Amtsanwalt unterstellt und nehmen eine unselbständige Stellung
Dem gegenüber haben wir die große Zahl nicht etatsmäßiger
intsanwälte außerhalb dieser 11 Städte, die deshalb nicht etatsmäßig
nd, weil der Geschäftsumfang nicht so groß ist, daß sie ein eigenes
gureau halten können. Zum Beispiel in einer Stadt wie Cassel ist ein etatsmäßiger Amtsanwalt. In zahlreichen größeren Provinzial⸗ gädten ist das der Fall. Die Annahme des Antrages würde dahin ühren, daß hier in Berlin z. B. die 7 oder 8 etatsmäßigen Anwälte, die unter einem Ersten Amtsanwalt stehen, daß in Breslau die Umtsanwälte, die unter einem solchen stehen, eine höhere Stellung zcämen als die nicht etatsmäßigen Amtsanwälte in jenen großen provinzialstädten. Es ist aber zweifellos, daß die Stellung der letzteren
Aus diesem
Untrag aufrechterhalten.
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) führt die Mißstände im der Dolmetsche
I““ 11“
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Soweit die Bemerkungen des Herrn Abg. von
andzewski das Gebiet der Unterrichtsverwaltung berühren, werden sie
raussichtlich bei der Berathung des Kultus⸗Etats ihre Erledigung
inden.
Ich bedauere mit dem Herrn Abg. von Jazdzewski, daß wir so g Deutsche in den polnischen Provinzen haben, die sich die pol⸗ be Sprache vollkommen aneignen, und wenn es richtig ist, daß die
Schüler auf den höheren Schulen die Gelegenheit, dort das Polnische
ernen, nicht genügend benutzen, so kann ich das im Interesse der ischen Bevölkerung nur sehr lebhaft beklagen. Ich habe nicht zum
sten Mal den Grundsatz vertreten, daß nach meiner Meinung gerade
en polnischen Landestheilen der polnische Unterricht für die Deut⸗ wobligatorisch zu machen ist, um sie gegenüber den Polen kon⸗ nnzfähiger zu machen. (Sehr richtig!) Für die Polen wäre eine ice Bestimmung nicht erforderlich.
Wenn der Herr Abg. von Jazdzewski von einer Hetze gesprochen so war mir das nicht vollständig verständlich. Ich nehme an, daß icht von einer deutschen Hetze hat sprechen wollen, und wenn er hiedene von den Rathschlägen, die hier den Polen gegeben worden „urückgewiesen hat, so gereicht es mir zur Genugthuung, daß er ristens den Rathschlag, den ich gegeben habe, nicht zurückgewiesen nämlich den, daß die Polen deutsch lernen möchten.
Der Antrag Letocha wird gegen die Stimmen der Linken bdes Zentrums abgelehnt.
Um 4 ¼ Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag
Il Uhr vertagt (außerdem Etat des Ministeriums des Innern).
praktischen Stenographie auszubilden wären. Selbstverständlich *
wie ich denn überhaupt die Einführung der Stenographie in vee Gerichte für nahezu unmöglich halte, weil es nicht denkbar ist, so viele brauchbare Stenographen auszubilden, es sei denn, daß außer⸗
Land⸗ und Forstwirthschaft. Weinbau und Weinernte in Australien. Das Kaiserliche General⸗Konsulat in Sydney bevichtet unter
de 27. Dezember v. J. Folgendes:
Die Weinfabrikation in australischen Kolonien, die anfangs der
Ner Jahre einen entschiedenen Aufschwung aufwies und damals ver⸗
ac, eine der wichtigsten Industriezweige des australischen Festlandes werden letzten 12* Jahren 8 Iös.
t, son t zurückgegangen; die nachfolgende Uebersich 3527 luß h. ege in den Kolonien Rie Echle Krane⸗ Viktoria n Süd⸗Australien gewonnenen Mengen von Wein während der
ten 4 Jahre: — b Neu⸗Süd⸗Wales. Viktoria. Süd⸗Australien. Gallonen. Gallonen. 18 Gallonen. 1896 — 97 794 256 2 822 2633 1 473 216 97 —98 864 514 1919 3895 1283 094 98 - 99 835 232 1 882 209 1080 772 99 —00 739 668 933 222 9564 367. onders in die Augen fallend ist der Rückgang in der Wein⸗ ion in der Kolonie ne woselbst im Berichtsjahre nur 2 Drittel des im be 1896 552 Quantums gekeltert vme. Dahei ist real der Reben bestandenen in Kolonie nur um ein Geringes zurückgegangen. In den Kolonien „Wales und Süd⸗Australien ist es statlonär geblieben. Auch ste Ernten oder auf den durch die Verheerungen der Reb⸗ verursachten Schaden kann der Rückgang in der Produktion deücgefatrt werden; denn wenn auch 1899/1900 kein besonders insahr war, so war es doch noch besser als das Jahr 1896,97. „ Der Rä sit um so bemerkenswert als keine Industrie in Fnalien urch Zöͤlle und Prämen Keschatt 12 als gerade die 8 lation. So beträgt 8 in dem udlerischen Neu⸗ — der Zoll auf eingeführte stille Weine 5 Fr. und auf um. vüee 10 Fr. für die Gallone, d. h. 10 und 20.ℳ auf 12 der gewöhnlich Ir- gelangenden Flaschen. In Wiktoria bestehen nicht nur ere Zölle, — es werden noch Ausfuhrprämien gezablt; . azierung von Süd⸗Australien unterhält seit drei Jahren Sen Kinkoger in London, um die Gute der südaustralis
igen Publikum vor Augen zu füh⸗ 1 t L Abnahme p. gesteigert der d.oden Nern. eg aber . 8 8 * v“ 8 8
Regierung daher an, eine jährliche Beisteuer von 20 000 £ zum Bau von Kellern in Adelaide zu verwenden, um die Weine dort gut aus⸗ reifen zu lassen, was der australische Winzer nicht thut.
Es ist nicht abzuleugnen, daß in Australien ausgezeichnete, schwere und gut ausgereifte stille Weine hergestellt werden; diese erzielen am plas⸗ selbst angemessene Preise, für Ausfuhrzwecke sind sie jedo zu theuer. Andererseits werden namentlich in Süd⸗ Australien und Viktoria gute, leichte Roth⸗ und Weiß⸗ weine hergestellt, die auch im Preise mit europäischen Weinen konkurrieren können, sich aber zum großen Theil nicht zum Export eignen. Besonders nachtheilig auf den Export wirkt, daß große Massen der unausgereiften minderwerthigen Erzeugnisse mit großer Reklame auf den Londoner Markt werden, dort, wie über⸗ h mit den billigen, aber guten europäischen Sorten nicht onkurrieren können und daher unverkäuflich sind. Sie tragen viel dazu bei, die Weinindustrie der Kolonien zu diskreditieren.
Auch die Versuche der australischen Regierungen und von Privaten,
den Verbrauch von australischen Weinen bei der hiesigen Bevölkerung anzuregen, haben keinen Erfolg aufzuweisen; denn gleich dem Engländer zieht der Australier, selbst der besseren Stände, Bier und Spirituosen als Getränk vor, und beschränkt sich der Konsum von Wein zum größten Theil auf die eingewanderte fremde Bevölkerung. In der Fabrikation von Schaumwein sind in Viktoria bereits seit etwa 15 Jahren Versuche gemacht worden, dieselben haben jedoch bisher keinerlei Ergebnisse gezeitigt. Mehr Erfolg hat die Kognak⸗ Fabrikation in dieser Kolonie aufzuweisen. Das von einer Fabrik hergestellte und unter dem Namen Boomerang⸗Brandy eingeführte Erzeugniß hat in den Kolonien guten Ein⸗ gang gefunden, wenngleich Kenner behaupten, daß es einen dem Kognak nicht eigenthümlichen Geschmack habe. Neuerdings wendet man in den Kolonien Viktoria und Süd⸗Australien der Zubereitung von Rosinen und Korinthen große Aufmerksamkeit zu. In den australischen Kolonien findet der Artikel in Haushaltungen schon viel⸗ fach Verwendung, ob er aber auch auf dem Weltmarkt in Wettbewerb treten können wird, muß die Zukunft lehren.
Es ist zweifellos, daß sich das Klima und der Boden 1 hervorragend für den Weinbau eignet, und wenn bei der Fabrikation und besonders beim Ausreifen der Weine einmal allgemein mehr Sorgfalt aufgewendet wird, dürfte es den hiesigen Winzern gelingen,
erfolgreich mit denen des Festlandes von Europa, wenigstens hinsichtlich 6 Gold⸗ und Platinaerze
der theuren Weine, in Wettbewerb zu treten.
Ueber die Aussichten für die russische Roggen⸗ und Hafer⸗ Ausfuhr für 1901
schreibt der Landwirthschaftliche Sachverständige für Rußland in Nr. 5.
der Beilage zu den „Mittheilungen der Dtsch. Landw.⸗Gesellschaft“:
„Die diesjährfße russische Ernte ist in den östlichen Provinzen für Roggen, ähnlich wie im vergangenen Jahre, gut mittel, für Hafer eher noch etwas besser ausgefallen. Der größte Theil der zur Ausfuhr gelangenden Waare kann erst bei Eröffnung der Schiffahrt zur Ver⸗ ladung kommen (ab innere Gebietstheile).
Nachdem das Vorjahr dem Osten Gelegenheit gegeben hatte, die sehr erschöpften Lagerbestände einigermaßen zu ergänzen, muß an⸗ genommen werden, daß im Frühjahr von den östlichen Provinzen aus eine rege Ausfuhr in Roggen und Hafer zur Geltung kommen wird. Die Waare wird vornehmlich, soweit Deutschland in Frage kommt, in den Ostseehäfen erscheinen. Die großen Lieferungen dürften von Juni an zu erwarten sein. 1 1
Wir sind der Ueberzeugung, daß demgemäß in diesem Jahr die Sommerpreise vor Eintritt der deutschen Ernte in Roggen und Hafer sich unter vermehrtem Druck russischen Aufgebots zu bilden haben
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Pnvufärkeh;
Außenhandel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1900.
Der Spezialhandel des deutschen Peenen für das Jahr 1900 hat wiederum gegen das Vorjahr in Ein⸗ und Ausfuhr eine erheb⸗ liche Zunahme zu verzeichnen. Während die Gesammteinfuhr ein⸗ schließlich des Edelmetallverkehrs 1899 5 783 628 000 ℳ betrug, ist dieselbe im verflossenen Jahre auf 5 833 312 000 ℳ gestiegen, hat also um 49 684 000 ℳ zugenommen. Hierunter ist der Edelmetall⸗ verkehr enthalten, welcher 1899 300 532 000 ℳ, im letzten Jahre jedo nur 276 255 000 ℳ betrug. Läßt man diese Werthe außer Betracht, so ist die Einfuhr der reinen Handelswaaren von 5 483 096 000 ℳ im Jahre 1899 auf 5 557 057 000 ℳ im abgelaufenen Jahre angewachsen, hat also um 73 961 000 ℳ oder um 1,4 % zugenommen.
Die Ausfuhr betrug (einschließlich der Edelmetalle) 1899 4 368 409 000 ℳ, dagegen 4 555 291 000 ℳ im Jahre 1900, hat also um 186 882 000 %% zugenommen. Nach Abzug des Edelmetall⸗ verkehrs betrug die Waarenausfuhr 1900 4 414 333 000 ℳ gegen 4 207 049 000 ℳ im Vorjahre, ist also um 207 284 000 ℳ oder um 4,9 % gestiegen. ,
Zu beachten ist hierbei jedoch, daß die Zahlen für 1899 definitive Ergebnifse sind, während die für 1900 berechneten Werthe nur provi⸗ sorisch sind, da dieser Berechnung die für das Vorjahr gültigen Ein, heitswerthe zu Grunde gelegt sind, sodaß also diese ohne Rücksicht auf die Preisschwankungen ermittelten Zahlen lediglich das Anwachsen der Ein⸗ und Ausfuhrmengen anzeigen.
Die so ermittelten provisorischen Werthe des Jahres 1900 per⸗ theilen sich in der Ein⸗ und Ausfuhr auf die hauptsächlichsten Artikel, wie folgt:
Rohe Baumwolle... . .. Rohe Schafwolle .. .
Ferneics “ hshs. . Gesägtes Bau⸗ und Nutzholz . Rohkupfer.
vshhaa ... . ... Ungefärbte Röseh⸗ “ Wollengarn (einschl. Kammgarn) Rohes Gold (in Barren w.) . Rohes Bau⸗ un I Roggen. .. . . Rindsbäut 8 hhhhh.. 48⸗* Rohtaback 8 vzzzzzzzss nA“ Kautschuk und Guttapercha .. Raffiniertes Petroleum. . .. Maschinen und Maschinentheile 8.
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Föhr chmalg. Gekammte Wolle .
Oelkuchen . . . . Baumwollengarn.
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Frisches und einfach zubereitetes Fleisch (einschl. Würste und
Bücsentasch
Thierische Blasen, Därme ꝛc.
Beschlagenes Bau⸗ und Nutzholz
Ungeschälter Reis 3
Gesalzene Heringe
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Palmkerne, Koprah ꝛc.. ..
Kalbfelle
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Taschenuhren Hanf
Frische Fische Un vche.Fiscr; ezsede “ Rohes Blei, Bruchblei ꝛc. .. Bücher, Karten, Musikalien .. Milchbutter Frisches Gemüse
achs Rohe Bettfedern Käse Mineralisches Schmieröl . .. Terpentinöl und anderes Harzöl Baumwollabfälle Oleomargarin
Lebende Gänse
Erzschlacken
Seidene Zeuge, Tücher ꝛc..
Rohe Schaf⸗ und Ziegenfelle.
Borsten
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Unbedruckte wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren ..
Frisches Obst.
Fris Apfelsinen. 5
Steinkohlen
Grobe Eisenwaaren.
Maschinen und Maschinentheile
Unbedruckte wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren
Rohzucker
Feine Eisenwaaren
Raffinierter Zucker
Gemünztes Gold
Halbseidene Zeuge, Tücher ꝛc..
Kleider ꝛc. aus Baumwolle, Wolle, Leinen ꝛc.
Bücher, Karten, Musikalien ..
Anilin⸗ und andere Theerfarb⸗ stoffe
Dichte gefärbte baumwollene Gewebe.
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Baumwollene Strumpfwaaren
Wollengarn
Spielzeug aller Art
Handschuhleder, lackiertes und a Leder
Koks
Waaren aus edlen Metallen
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Häute und Felle zur Pelzwerk⸗ bereitung
Fere Lederwaaren ohe Baumwolle
Gekämmte Wolle
Grobe Kautschukwaaren (ohne Fahrradtheile)
Rindshäute
Eck, und Winkeleisen
Ffeaüt. eine Messingwaaren .. ..
Bunt⸗, Gold⸗ und Silber⸗ papier.
Holzwaaren obe Eisen.Platten und ⸗Bleche
Geschälter Reis
Grobe Tischler⸗, Drechsler⸗ x. Arbeiten 8
Eiserne Seedampfschiffe
Rohes Zink
Telegrapbenlabel
Klaviere „
Unbedruckte wollene Strumpf⸗
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