1901 / 45 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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erhebt der Minister den Kompetenzeinwand. Aber sein Ressort hat doch das Gesetz auszuführen, und er hat auch bei der Berathung hier im Hause dazu gesprochen. Das Gesetz hat Fiasko gemacht; was nicht betroffen werden sollte, das legale Geschäft, wird ganz empfindlich be⸗ nachtheiligt. Ich könnte mich ja allerdings einer irrthümlichen Auf⸗ fassung über die Kompetenzfrage hingegeben haben.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meeine Herren! Ich würde sogleich nach den beiden Herren Rednern, die vor dem letzten Herrn Redner gesprochen haben, das Wort ergriffen haben, wenn ich nicht angenommen hätte, daß auch der Herr Vorredner über die Errichtung einer Handelskammer in Berlin sprechen würde. Statt dessen ist er wieder auf Dinge zurückgekommen, die wir gestern besprochen haben. Ich möchte mir gestatten, noch mit zwei Worten darüber zu reden. Jedermann ist im allgemeinen der beste Interpret seiner eigenen Aeußerungen; ich glaube, deshalb auch für mich das Recht in Anspruch nehmen zu können, daß die von mir gemachten Aeußerungen von niemand besser als von mir interpretiert werden können. (Sehr richtig! rechts.) Wer das nicht anerkennen will, dem kann ich nicht helfen. (Sehr richtig! rechts.) Was das Börsengesetz betrifft, so scheint der Herr Vorredner nicht zu wissen, daß dies Gesetz bereits in Kraft trat, als ich in mein Amt eingetreten bin, und daß mir die Aufgabe zufiel, es gewissenhaft zur Ausführung zu bringen. Diese meine Aufgabe glaube ich auch erfüllt zu haben; ich habe aus seinen Ausführungen nichts entnehmen können, woraus das Gegentheil hervorgeht. Was nun den deutschen Handelstag anlangt, so pflege ich der Regel nach einen Kommissar zu seinen Sitzungen hinzuschicken. In diesem Jahre habe ich es nicht gethan, weil zwei Gegenstände auf der Tagesordnung standen, bei denen ich schlechterdings nicht in der Lage war, mich auch nur informatorisch zu äußern; das eine war die Zoll⸗ tariffrage und das andere das Börsengesetz. Ich kann hierin den Entschließungen der Reichsregierung nicht vorgreifen; diese aber war durch den Grafen Posadowsky und durch einen besonderen Kommissar vertreten, sodaß meine Vertretung nicht nothwendig war. Nur aus diesem Grunde, keineswegs aus irgend einer feindseligen Haltung gegen⸗

über dem Handelstage, habe ich in diesem Jahre davon abgesehen, mich pertreten zu lassen. In früheren Jahren habe ich bei so und so viel Anlässen Kommissare hingeschickt und selbst sogar an dem Essen theil⸗ genommen, zu dem man mich eingeladen hatte (Heiterkeit), also in

jeder Weise zu erkennen gegeben, daß ich es durchaus nicht ablehne,

mit den Herren in einen freundlichen und angemessenen Verkehr zu treten.

Ich komme nun zum Waarenhaussteuergesetz. Der Herr Vor⸗ redner scheint aus meiner gestrigen Aeußerung entnommen zu haben, als wenn ich mich über die Bedeutung des Gesetzes irgendwie abfällig oder ungünstig habe aussprechen wollen. Das hat mir vollständig fern gelegen. Ich habe meine Erklärung über das Waarenhaussteuergesetz

seinerzeit hier im Hause abgegeben. Ich bitte auch wohl zu berück⸗ sichtigen, daß das Ministerium für die Vorlagen, die es macht, solidarisch ist, und daß es vollständig ausgeschlossen ist, daß ein

Minister sich gegen ein Gesetz ausspricht, welches von einem andern vertreten ist. Wenn Sie aber bezüglich dieses Gesetzes eine Kritik üben und Reformvorschläge machen wollen, habe ich wohl die Berechtigung, Sie zu ersuchen, sich an die Stelle zu wenden, die besser

informiert ist, die das Gesetz gemacht hat; das ist die Finanz⸗

verwaltung. Ich komme zu der Frage der Errichtung einer Handelskammer in

. Berlin. Ich habe bereits im vorigen Jahre meine grundsätzliche Auf⸗ fassung in dieser Sache auseinandergesetzt.

Ich gehe von der Ansicht aus, daß die Korporationen, die ja noch in verschiedenen großen Städten unseres Landes bestehen und die nach dem Handelskammergesetz auch die Handelskammern ersetzen sollen, allerdings ihre volle Berechtigung haben, wenn sie thatsächlich eine Gesammtvertretung der Interessen des Handels und der Indu⸗ strie eines bestimmten Bezirks darstellen. Ich bin aber der Meinung, daß da, wo das nicht der Fall ist, thatsächlich die Regierung, die Handels⸗ und Gewerbeverwaltung, den Wunsch haben muß, eine Gesammtvertretung der Handels⸗ und Gewerbeinteressen des be⸗ treffenden Bezirks an ihre Stelle zu setzen. Das trifft nun aber bei Berlin zu. Das Aeltesten⸗Kollegium hat es trotz der Aenderung seines Statuts nur auf circa 2300 Firmen gebracht gegenüber einer Ge⸗ sammtsumme von mehr als 19 000. Das ist doch keine Vertretung der Gesammtinteressen von Handel und Industrie in Berlin. Des⸗ halb muß ich Werth darauf legen, daß eine solche Gesammtvertretung geschaffen wird. Bisher habe ich, um mir zu helfen, immer neben den Aeltesten der Kaufmannschaft noch verschiedene andere Vereine gehört. Das ist mir sehr nützlich und zuträglich gewesen; aber schließlich geben solche Aeußerungen nur die Auffassung von einzelnen Gruppen, aber keineswegs von der Gesammtvertretung von Handel und Industrie. Nun legeeich allerdings großen Werth darauf, daß eine solche Gesammt⸗ vertretung im Wege der freiwilligen Umgestaltung herbeigeführt wird, aus den Gründen, die ich früher ausgeführt habe und die auch der Herr Abg. Richter vorgetragen hat. Ich gehe sogar noch weiter: ich hätte nichts dagegen einzuwenden gehabt, wenn es thatsächlich der Korporation gelungen wäre, die Gesammtzahl der hiesigen Firmen oder auch nur den überwiegenden Theil in sich aufzunehmen, statt daß sie es bisher nur auf 2300 Firmen gebracht hat. Hätte die Korporation den Rath befolgt, den ich ihr nach Verabschiedung des Handelskammergesetzes gegeben hatte, sie möge nur die Thore etwas weiter öffnen, die Beiträge weiter abstufen und heruntersetzen und die Zahl ihrer Mitglieder noch weiter vermehren, hätte sie das alles in dem Umfange gethan, wie ich es ihr bei, Berathung ihres Statuts empfohlen habe, vielleicht wäre es ihr möglich gewesen, etwas mehr zu erreichen, als sie erreicht hat. Sie hat es damals nicht gethan und kommt jetzt mit solchen Anträgen, wo die Sturmfluth so hoch gewachsen ist, daß es jetzt zweifelhaft ge⸗ worden ist, ob der Zweck noch zu erreichen ist.

Meine Herren, jetzt liegt die Sache überhaupt etwas anders als im vorigen Jahre. Die Verhandlungen, die ich mit den Aeltesten ge⸗ führt habe, sind insofern ergebnißlos gewesen, als sie es absolut ab⸗ gelehnt haben, sich freiwillig in eine Handelskammer umzuwandeln. Nun ist bei mir der Antrag auf Errichtung einer Handelskammer neben der Korporation eingegangen; diesen Antrag habe ich zu prüfen und darüber nach § 2 des Handelskammergesetzes entscheiden. Danach crrichte nicht ich die Handelskammern, sondern die Handelskammern werden von den Betheiligten errichtet; ich habe nur die Genehmigung dazu zu ertheilen und kann sie nur

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dann verweigern, wenn Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen, die schwerwiegend genug sind, um diese Verweigerung auszusprechen. Das ist die Entscheidung, die mir vorbehalten ist, die ich zu treffen habe. Die kann ich aber nicht eher treffen, als bis ich der Korporation der Kaufleute, den Aeltesten, Gelegenheit gegeben habe, sich über diesen Antrag, über die ihm beigefügten Anlagen, die ganzen Unter⸗ lagen des Antrages zu äußern. Das habe ich veranlaßt; ich habe den Herrn Ober⸗Präsidenten veranlaßt, den Antrag den Aeltesten vor⸗ zulegen, eine Erkläruug von ihnen einzufordern und sie mir mit Bericht vorzulegen. Sobald diese Erklärung und dieser Bericht vor⸗ liegt, werde ich meine Entscheidung treffen. Daß ich mich aber nicht dazu verstehen kann, hier schon jetzt eine Erklärung abzugeben, die dieser meiner Entscheidung präjudiziert, das werden Sie, meine Herren, sowohl aus formellen wie aus sachlichen Gründen begreiflich finden. Deshalb beschränke ich mich auf diese Bemerkungen. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Mit der Sturmfluth gegen das Aeltestenkollegium ist es wirklich nicht so weit her; die Sturmfluth. egen das Börsengesetz ist eine ganz andere. Ein konservativer Minister 5 te sich doch an das Bestehende halten, und zwar in diesem Falle um so mehr, als niemand sagen kann, daß die Handelskammer auch nur entfernt etwas dem Aehnliches leisten wird, das die Korporation der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin geleistet hat. Die Leistungen der letzteren treten hinter keiner Leistung irgend einer anderen deutschen Handelskammer zurück. Es sind ja sehr zahlreiche Stimmen für eine Handelskammer aufgebracht worden, aber gerade dieser Um⸗ stand spricht dafür, daß es sich hier in den meisten Fällen um Ge⸗ fälligkeitsaccepte gehandelt hat. Die 10 000 Leute, an die man heran⸗ getreten ist, und die verschiedenen Vereine, welche die Durchsetzung ihres Willens in dieser Frage zum agitatorischen Ehrenpunkt gemacht haben, sind sich der Wichtigkeit der Sache kaum bewußt; denn sie haben sich bis jetzt nicht um die Geschäfte der Aeltesten gekümmert und werden sich später um die Geschäfte der Handelskammer nicht kümmern, sie werden keinen inneren Antheil daran nehmen. Was nützt die Be⸗ rechtigung der Leute, wenn sie sich thatsächlich nicht um die Sache kümmern? Die 2000 Korporierten haben ein inneres Interesse an den Fragen und bekunden es auch. Daß man sich darüber wundert, daß gerade die Konservativen und die Agrarier von der Farbe des Herrn Paasche mit diesem handelsfreundlichen Antrag kommen, kann nicht auffallen; man kennt die Herren nachgerade und sagt sch timeo Danaos et dona ferentes. Man sollte doch zunächst abwarten, ob die von dem Aeltestenkollegium vorgeschlagenen Reformen von der Korporation wirklich abgelehnt werden; es ist mit 10 gegen 1 zu wetten, daß das nicht geschehen wird. Daß die Abstufung der Jahresbeiträge egen die Ehre der jetzigen Agitatoren verstoße, wenn sie nicht so viel helahren sollen als die Höchstbesteuerten, ist doch besonders eigenartig; bisher hat man von einem solchen Gedränge nach den höheren Steuer⸗ stufen nichts gehört. Dieses Argument bezeichnet so recht die Ver⸗ legenheit derjenigen, die sich abmühen, die Nothwendigkeit einer Handels⸗ kammer plausibel zu machen. Weshalb können die Herren, wenn sie solches Interesse an der Sache haben, nicht die paar Tausend Mann mobil machen zum Eintritt in die Korporation, in der sie ihr Ziel viel ein⸗ facher und rascher erreichen könnten? Diese Elemente aber waren bisher todt und haben jedenfalls für ernste, dauernde Arbeit keine Neigung gehabt; deshalb scheint auch dieser „Pairsschub“ in die Korporation hinein praktisch nicht ausführbar gewesen zu sein. Auch das Aeltesten⸗ kollegium hat sich bis jetzt noch nicht davon überzeugen können, daß eine Handelskammer nothwendig ist; die Korporation wird aufrecht⸗ erhalten bleiben und die Handelskammer mit ihrem viel größeren Ansehen, mit ihrer viel größeren Bedeutung erdrücken. Schon aus dieser Eventualität heraus wird der Handels⸗ Minister es jedenfalls nicht zum Konflikt kommen lassen. Für das Börsengesetz lehnt der Minister die Verantwortung ab; er thut recht daran, ich möchte sie auch nicht tragen. Aber uns scheint doch, als ob auch für ihn der Moment gekommen ist, angesichts der auf diesem Gebiete hervorgetretenen Schäden aktiv einzugreifen. Herr von Berlepsch hat sich niemals so ablehnend verhalten. Daß es sich um eine Reichssache handelt, die Preußen nichts angeht, kann man nicht gelten lassen. Das Börsengesetz, wie es jetzt gehandhabt wird, ist ein Gesetz zur Verletzung von Treu und Glauben; die Praxis mit dem Differenzeinwand hat ungeheuerliche Aus⸗ artungen gezeitigt. Es macht sogar schon der Einzelne diese Doppelgeschäfte, indem er die Gewinne einstreicht und gegen die Verluste den Differenzeinwand erhebt. Der reelle, ehrenhafte Kaufmann, der sein Wort einlöst, ist jetzt im Nachtheil gegenüber demjenigen, der sich die Prämie verdient, welche das Gesetz auf die Verletzung von Treu und Glauben thatsächlich gesetzt 2 Diesem Zustande muß der Minister im Ferse des

zützes des ehrenhaften F ein Ende bereiten. Im Auslande, fängt der Kredit des deutschen Kaufmanns an, auf Erschütterung zu stoßen, weil man auch dort gemerkt hat, daß einzelne Kaufleute sich dieser faulen Hinterthür bedienen. Im Wirthschaftlichen Ausschusse sind der Handel und seine Interessen bei der Zusammensetzung sehr schlecht weggekommen. Man hat keine genügende Empfindung dafür gehabt, daß gerade der Handelsstand bei dem Abschluß der Omneeensge ein gewichtiges und sach ändiges Wort mitzureden hat; man hat bloß die einseitigen Interessenvertreter zusammengesetzt, während der Kaufmann die allgemeinen Interessen ver⸗ tritt. Die Kaufmannschaft hätte also weit mehr berücksichtigt werden müssen. Ueberall stoßen wir auf eine so kleinliche Auffassung dieses nothwendigen Instruments des Fvuer wie sie im zwanzigsten Jahrhundert kaum begreiflich erscheint. Der Handels⸗Minister sollte es gerade für seine Aufgabe halten, den Minister⸗Kollegen gegenüber zu betonen, von welcher eminenten nationalen und internationalen Bedeutung der Kaufmann ist. Unsere Meinung von der Stellung

eines Handels⸗Ministers ist also eine außerordentlich hohe; wir be⸗ dauern nur, daß er nicht bisher schon aus eigener Initiative die Be⸗ deutung seiner Stellung in höherem Maße zur Geltung gebracht hat. Abg. Felisch: Meine Freunde legen Werth auf die Lösung der —öree. für Berlin, weil sie darin eine eminente Mittel⸗ aandsfrage sehen. Bei der vorjährigen Verhandlung zog ich infolge der entgegenkommenden Erklärung des Ministers meinen Antrag zu⸗ rück. Herr Barth hat neulich darüber gewitzelt, daß niemand sagen könne, was denn der Mittelstand sei. Es ist erklärlich, daß Herr Barth, der Vertreter des laisser faire, sich nicht für den Mittelstand erwärmen kann. Mittelstandspolitik ist die Fürsorge 89 denjenigen Stand, der in den letzten zwanzig Jahren durch die Gesetzgehung in un⸗ erhörter Weise vernachlassigt worden ist. Die überwältigende Mehr⸗ t der Handels⸗ und Gewerbetreibenden von Berlin hat sich für die rrichtung der Handelskammern ausgesprochen. Die Korporation der Aeltesten der Kaufmannschaft vertritt wesentlich nur Börseninteressen und stellt daher keine Vertretung des gesammten Handels und Ge⸗ werbesz dar. Der Bund für Handel und Gewerhbe, der Bund der Industriellen, der Zentralverband der selbständigen Gewerbetreibenden, der Verband der Berliner Spezialgeschäfte und die Vereinigung der Kaufleute hatten an das Aeltestentollegium den Antrag gerichtet, eine Umfrage zu veranstalten, ob eine Handelskammer gewünscht werde; das Kollegium hat das kühl abgelehnt. Deshalb wurde von anderer Seite die Umfrage gemacht. Von 20 200 be⸗ fragten ren haben 60 % davon stimmten 10 444 für die g einer Handel mer und nur 878. dieselbe. Minister hat also Recht, wenn er sagt, daß die ng scon zur Sturmfluth angewachsen sei. Man sagt, Handelskammer sei eine Zwang nisation und daher ein Danaerßeschenk. Beruht nicht

die ganze Sozialpolitik auf isationen? Und der Zwang hat sich durchaus als se erwiesen. Es ist eine Mittelstands⸗ frage, aber absolut keine frage.

Gam ikons.): weif b der Minister Ver⸗ 218g— bat⸗ 28 C 813,2b 825 8e Angegeienr 85⁄ kann Herrn Barth eigentlich nicht ernst denn er will,

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über die Handelsverträge nur die internationale Interessen ver⸗ tretenden Kaufleute als gehört werden. Landwirth⸗ schaft und Industrie stehen bei den Handelsverträgen im Vordergrund; es wäre ein schwerer Fehler der Regierung, sich dabei von den Handelz⸗ interessenten berathen zu lassen. Mit der Zusammensetzung des Wirth⸗ schaftlichen Ausschusses könnten die Berliner gerade zufrieden sein, denn unter den 30 Mitgliedern war Berlin allein durch 4 Mitglieder die Herren Bachler, Martius, Frentzel und Herz, vertreten. Das Börsengesetz hat sich durchaus bewährt. Die Vorwürfe gegen das Gesetz richten sich nur gegen eine nicht beabsichtigte Wirkung des Gesetzes, und an dieser sind die Großhandelskreise schuld, welche sich dem Gesetz nicht unterwerfen wollten. Sie haben es sich selbst zuzu⸗ schreiben, wenn sie dadurch in eine mißliche Lage gekommen sind. Nachdem sich aber die Verhältnisse so entwickelt haben, muß die Geschgebung eingreifen, denn auch wir wollen, daß Treu und Glauben die Grundlagen des Handels bleiben sollen. Wir sind also hier, wo es fc um die Frage des Differenzeinwandes handelt, bereit, den Wünschen des Handels entgegenzukommen. Bei allen in das Handelsregister eingetragenen Personen muß der Differenzeinwand ausgeschlossen werden. Das würde die Einrichtung des Börsen⸗ registers stärken. Leider hat das Verbot des Terminhandels dahin geführt, daß durch die Judikatur auch die legitimen Lieferungsgeschäfte in Waaren darunter subsumiert worden sind. Die Lieferung va Dünger⸗ und Futterstoffen ꝛc. darf davon nicht betroffen werden. In dieser Hinsicht muß also eine Aenderung eintreten. Der Antrag Felisch sollte einer Kommission überwiesen werden. Ich theile die optimistische Auffassung des Antragstellers nicht, daß wirklich eine sachgemäße Vertretung des Berliner Gewerbes mit der ndelskammer geschaffen würde. Nachdem die von dem Aeltesten⸗ ollegium beschlossenen Abänderungen gemacht worden sind, kann man doch jetzt nicht sagen, dieses neue Statut sei so schlecht, daß es sofort wieder geändert werden müsse. Man hätte früher energischere Forde⸗ rungen an das Kollegium stellen sollen. Ich würde eine berufs⸗ genossenschaftliche Organisation für die geeignete Grundlage der gewerblichen Interessenvertretungen halten. Ich kann mit⸗ theilen, daß Fürst Bismarck beabsichtigte, den Berufsgenossen⸗ schaften weitere Rechte zu geben und darauf die Organisation der gewerb⸗ lichen Interessenvertretungen aufzubauen. Nach den Aeußerungen des Abg. Richter möchte ich fast dem Grafen Posadowsky anheimstellen, wieder bessere Beziehungen mit dem Zentralverband der Industriellen anzuknüpfen, da dieser nach dem Urtheil des Abg. Richter eine bessere Vertretung ist als der Handelstag. Das Kleingewerbe ist im Aeltesten⸗Kollegium allerdings nicht vertreten, aber das würde auch nicht in einer Handelskammer der Fall sein; die vierte Gewerbesteuer⸗ klasse wäre darin doch nicht vertreten. Die dritte Gewerbesteuer⸗ klasse soll für die Handelskammer einen Beitrag von 2 ½ geben; in Wirklichkeit wird das nicht reichen, es werden wohl 5 —6 herauskommen; und das unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Beitrag von 9 ℳ, den das Aeltesten⸗Kollegium verlangt. Zu den freien Vereinen zahlen ja die Gewerbe⸗ treibenden 10 Beitrag; warum treten sie also nicht in das Aeltesten⸗Kollegium ein und schaffen dadurch eine ihren Wünschen entsprechende Vertretung? Haben denn die Aeltesten bisher das Interesse des Kleingewerbes vernachlässigt, oder haben andere Handels⸗ kammern für das Kleingewerbe, für Fortbildungsschulen und sonstige Einrichtungen mehr gethan als die Aeltesten? Wenn die Handels⸗ kammer neben dem Aeltesten⸗Kollegium nichts leisten kann, so wäre das eine Blamage für die Antragsteller. Gelingt es den Herren, eine bessere Vertretung des Kleingewerbes zu schaffen, so werde ich an ihrer Seite sein, aber ich glaube nicht, daß es ihnen möglich sein wird. 2 1 Abg. Graf von Kanitz (kons.); Zwischen den Sturmfluthen des g z- und des Abg. Barth besteht ein großer Unterschied. Hinter der Sturmfluth des Ministers stehen 10 500, hinter der des Abg. Barth nur 2000 Personen. Der Minister bemüht sich, das Börsen⸗ gesetz durchzuführen, mehr kann man von ihm nicht verlangen; von einer Parteinahme ist nicht die Rede. Es ist nicht richtig, daß Treu und Glauben durch das Börsengesetz beseitigt wird. Es kann jeder in das Börsenregister Eingetragene verlangen, daß sein Kontrahent sich in das Register eintragen läßt, fonst macht er kein Geschäft mit ihm. Die Abschaffung des Börsen⸗ gesetzes würde auch nicht den Zustand herbeiführen, den Herr Barth wünscht; denn es bliebe immer noch der Differenzeinwand bestehen. Ich freue mich, daß durch die neue Entscheidung des Reichsgerichts endlich eine gesunde, feste Basis für die Geschäfte geschaffen wird. Das Reichsgericht hat entschieden, daß Geschäfte von Personen, die nicht in das Register eingetragen sind, der rechtlichen Grundlage ent⸗ behren und nicht für geschlossen gelten. Wenn nun ein Geschäft nicht geschlossen ist, kann auch eine Forderung daraus nicht er⸗ hoben werden. Wir können dem Reichsgericht für seine Entscheidung nur dankbar sein. Von Treu und. Glauben und der Ehre der Kaufmannschaft kann man hier gar nicht reden. Daß es auch im Kaufmannéstande unlautere Elemente giebt und immer geben wird, weiß Herr Barth ebenso gut wie wir. In der Börsenenquêtekommission suchten wir nach einem Ausweg, um dem Differenzeinwand zu be⸗ gegnen, und da sind wir auf das Register gekommen. Wissen die Herren ein besseres Mittel dafür? Herr von Mendelssohn⸗Bartholdy at in der Börsenenqustekommission auch für das Börsenregister gestimmt. Zum Antrag Felisch hat der Minister einen ganz kor· rekten Standpunkt eingenommen, indem er sich auf den Boden des Gesetzes stellte und hervorhob, daß er selbst nicht eine Handels⸗ kammer errichten könne. Die bisherige Einrichtung des Aeltesten⸗ Kollegiums in Berlin ist g. wohl nicht geeignet, alle Zweige der hochentwickelten Groß⸗ und K einindustrie Verlsne gebührend zu ver⸗ treten. Ich will damit keinen Vorwurf gegen das Aeltesten⸗Kollegium aussprechen und verwahre mich auch ausdrücklich dagegen, daß aus dem Antrag Felisch irgend ein Vorwurf gegen das Kollegium her⸗ geleitet wird. Indessen: das Bessere ist der Feind des Guten. Bei⸗ aller Anerkennung will ich nicht unterlassen, auf diejenigen Punkte hinzuweisen, bei denen vielleicht eine gewisse ich will sagen: einseitige Interessenvertretung sich geltend eemacht hat. Das ist in erster Linie die Stellung des Aeltesten⸗ Kollegiums zur Börsenresorm. Ich verstehe diesen schroff ablehnenden Standpunkt, den das Aeltesten⸗Kollegium eingenommen hat und noch einnimmt, nicht. Bezeichnend ist für die Stellung des Kollegiums⸗ zur Börsenreform, daß Geheimer Rath Frentzel und Hen von Mendelssohn in das Aeltesten⸗Kollegium nicht wiedergewäblt worden sind. Wenn hier in Berlin überhaupt eine Handelskamma errichtet wird, so müssen ihr auch alle Funktionen zugewiesen werder⸗ welche ihr das ndelskammergesetz giebt; und warum sollte 1 nicht, wie die indelskammern in Breslau, Köln, Fran auch die Leitung der Börsenaufsicht übernehmen? Weiterhin kön man dem Aeltesten⸗Kollegium die Stellungnahme gegenüber den Ber bereitungen zum Joölltari zum Vorwurf 8282 dach der Beschluß des Handelstages, welcher namentlich eine Erhöhung des Zolls der Landwirthschaft für unnöthig erklärt, ist nicht geeignet, Vertra zu erwecken. Die Vertreter der Berliner Tertilindustrie denker anders als die Herren von der Linken über den Schutz unsere udustrie gegenüber dem Auslande. 8 hätte mich gefreut, wemn Richter im Wirfhsehefahen usschuß Isen ätte; dann ätte er das alles selbst erfahren können. se Vertreter in usschuß sind nicht partetisch ausgewählt worden, sondern ma hat die bedeutendsten Männer dazu genommen. Richter sag⸗ die Landwirthe sollten vor ihrer ven Thü ArE der kleinen Grundbesitzer auf den Kreistagen jerzer ben aber dieselbe Stellung daselbst wie die Großgrundbesiten Wir vertreten mit dem p Felisch vorzugsweise das Klein gewerbe und den Mittelstand. Den Mittelstand wie Her⸗ Bart nicht gelten lassen. Er hat neulich gesagt, wenn vom ittelstand die Rede sei, komme ihm das immer wie Stimmenfang vor. Dadur lassen wir uns nicht irre machen in der Fürsorge für den Mittelstand, um an Stelle der alten Organisation eine neue zu s

84 (Echluß in der Dritten Beilage.)

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ich möchte mir noch zwei Bemerkungen über die Handelskammerfrage gestatten. Zunächst ist der Abg. Barth sch glaube, er war es von der Ansicht ausgegangen, daß die Kor⸗ poration der Kaufleute hier eine völlig genügende Gesammtvertretung des Handels und der Industrie von Berlin wäre, wenn es jedem der Angehörigen von Industrie und Handel freistände, zu einem bestimmten Beitragssatz der Korporation beizutreten. Thäte er das nicht, so hätte er durch diese seine Passivität bekundet, daß er überhaupt auf die Be⸗ rechtigung verzichtet, die Interessen von Handel und Industrie zu ver⸗ treten. Nun möchte ich darauf aufmerksam machen, daß man in weiten Kreisen der Stadt der hiesigen Korporation eine eigenartige Bedeutung beilegt, die ganz wesentlich dazu beitragen soll, die Attraktion der Korporation für die Vertreter von Handel und Industrie zu ver⸗ mindern, und zwar soll das darin liegen, daß in der Korporation vorzugsweise die Börseninteressen vertreten sind.

In dem Statut der Aeltesten ist ausdrücklich vorgesehen: Soweit die Einnahmen der Korporation zur Bestreitung ihrer Ausgaben nicht binreichen, wird der Bedarf durch Gebühren gedeckt, welche für den Besuch der Börse und die Benutzung der Börseneinrichtungen erhoben werden. Die Sache liegt also so, daß, wenn die Korporationsbeiträge nicht reichen, die Börse das übrige aufzubringen hat. Was folgt daraus? Daraus folgt ganz naturgemäß, daß die Besucher der Börse ein Interesse daran haben, der Korporation anzugehören; denn ob sie diesen Beitrag als Mitglieder der Korporation oder als Besucher der Börse bezahlen, sie müssen ihn unter allen Umständen bezahlen. Die natürliche Folge dieser Bestimmung ist also die, daß beinahe die Gesammtheit der Börsenbesucher zugleich Mitglieder der Korporation sind, die Mitglieder der Korporation sind zu zwei Dritteln Börsen⸗ firmen. Natürlich also prävalieren in der Korporation unter allen Umständen die Börseninteressen. Das ist es nun gerade, was, wie man sagt, die Attraktion der Korporation in solchem Maße vermindert, daß selbst die hervorragendsten, größten Firmen Berlins nicht eintreten wollen. Wenn Sie die Liste derjenigen durchsehen, welche jetzt dem An⸗ trage auf Errichtung der Handelskammer sich angeschlossen haben, so finden Sie die ersten Firmen Berlins darunter. (Hört, hört! rechts.) Wie ist das möglich? Die könnten ja in die Korporation eintreten. Weshalb thun sie es nicht? Herr Gamp hat Ihnen auseinander⸗ gesetzt, wenn sie darin wären und die Majorität hätten, könnten sie ja die Umwandlung beschließen. Sie wollen nicht hinein, weil in der Korporation die Börseninteressen überwiegen. Das ist die allge⸗ meine Auffassung. Ich habe mich verpflichtet gehalten, dies Ihnen mitzutheilen, und finde eine Bestätigung dafür in der Bestimmung des Statuts des Aeltesten⸗Kollegiums, die ich Ihnen vorgelesen habe.

Nun möchte ich noch eines hervorheben gegenüber den Aeußerungen verschiedener Redner. Es handelt sich jetzt gar nicht mehr um die Frage: was ist besser, die Korporation der Kaufmannschaft oder die Handelskammer? Nein, meine Herren, es ist jetzt formell die Er⸗ richtung einer Handelskammer nachgesucht; ich errichte sie nicht, sie wird ja von den Interessenten errichtet; ich habe nur die Genehmigung zu ertheilen, und die Genehmigung kann ich nur verweigern, wenn ich mich stützen kann auf öffentliche Interessen, die diesem Wunsch der Betheiligten entgegen sind. Hat einer von den Herren mir denn nun schon ein öffentliches Interesse bezeichnen können, das dem Wunsche der Betheiligten entgegensteht? Ich finde das nicht. Was. nützen also ihre Ausführungen? (Keiterkeit.)

Der Herr Abg. Barth hat dann meine Aeußerungen bezüglich der Bildung des Wirthschaftlichen Ausschusses dahin verstanden, als eb ich es überhaupt ablehnte und darauf verzichtete, bei der Reichs⸗ regierung die Anregung zu Aenderungen in der Verwaltung und Gesetz⸗ gebung zu geben. Ich weiß nicht, wie ich zu einer solchen Auffassung Anlaß gegeben haben soll. Ich habe mich lediglich auf die Bildung des Wirthschaftlichen Ausschusses beschränkt und habe gesagt: die ist seitens der Reichdregierung erfolgt, ohne daß meine Mit⸗ wirkung dabei in Anspruch genommen worden ist, ich kann also deswegen nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die Zu⸗ sammensetzung dem Herrn Abg. Barth nicht konveniert. Im übrigen aber betrachte ich es selbstverständlich als meine Pflicht, auch dafür zu sorgen und meinerseits die Anregung dafür zu geben, wenn sich ein Reformbedürfniß auch bei der Reichsgesetzgebung geltend macht.

Da komme ich nun zu der Frage, die von verschiedenen der Herren Vorredner eingehend erörtert worden ist, zu der Frage einer etwaigen Reform des Börsengesetzes. Meine Herren, ich bin der Meinung, eine Aenderung und Reform des Börsengesetzes ist nur zu erreichen in dem Rahmen des Systems, des Grundgedankens, der dem Börsengesetz zu Grunde liegt; darüber hinaus werden Sie es nicht ermöglichen, im Reichstage eine Majorität zu erzielen (sehr richtig! rechts); mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen, hat keinen Sinn. Wenn der Herr Abg. Barth das Bedürfniß hat (Heiterkeit), meinen Kopf kann ich ihm dafür nicht zur Verfügung stellen. (Erneute Heiterkeit.) Also, meine Herren, in dem Rahmen des Systems des Börsengesetzes ist die Möglichkeit einer Reform gegeben. Und da, meine Herren, muß ich anerkennen, liegen allerdings verschiedene Umstände vor, die dafür sprechen, eine solche Reform nicht von der Hand zu weisen. Ich stütze mich in dieser Beziehung vor allem auf die Begründung der Entscheidungen des Reichsgerichts. Das Reichsgericht hat sich ganz auf den Standpunkt der Kommission des Reichstages gestellt, auf den Standpunkt der Tendenz, der Absicht, die dem Börsengesetz zu Grunde liegt. (Sehr richtig!) Es versteht diese Absicht dahin, es soll die Börsenspekulation nicht unterdrückt werden, aber sie soll beschränkt werden auf diejenigen Kreise, die den Beruf ⸗haben und das Verständ⸗ niß haben, auf diesem Gebiete Geschäfte zu treiben. (Sehr richtig! vcchts.) Sie soll nicht übertreten in solche Kreise, die von der Sache nichts verstehen; das ist als ein Erforderniß der wirthschaftlichen und sitt⸗ lichen Interessen angesehen worden. Das, meine Herren, war der Stand⸗

Grunde liegt (sehrrichtig!),

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und

Berlin, Donnerstag, den 21. Februar

Sie der Börse

Das ist, meine der Absicht des

wahren wollen,

denjenigen, die

Ob es zur Zeit

mission berufen

Bestimmungen

Ich habe

hier im Hause

Umwandlung

bestehen führt gewi kt werden,

lehnend verhalt

die Interessen

größeres Gewich

hat ihn für alle B. G.⸗T

Versuche, an dem Deckmantel

die Gesetzgebun

griffen hat. Abg. Richt kein Ideal hinge

der zweckmäßigste Weg

sie nur die Wahl zwischen einer Handelskammer hat, in welcher sie den größten E.

Darum wird geben und die Umwandelung Dieser Weg bleibt ihr allein, wenn sie den Anspruch erhebt,

und diese hat das Reichsgericht festgehalten. Nun, meine Herren, ist zweifellos die Börsenspekulation als solche für die Börse nicht zu ent⸗ behren, sie gehört zur Börse als ihre Lebensbedingung, als ihr Lebens⸗ athem; wenn Sie aus dem Barometer das Quecksilber herausnehmen, dann zeigt es den richtigen Wetterstand nicht mehr an, und wenn

die Spekulation nehmen, dann kann sie nicht als

richtiger Werthmesser fungieren, nicht mehr die richtige Bewerthung der großen Werthobjekte vornehmen, die in den Mengen von Effekten und Waaren enthalten sind, deren Umsatz an der Börse vor sich geht. Herren, die Aufgabe der Börse, aber es soll sich nach

Gesetzes diese Spekulation auf die Kreise der Börse

beschränken, und deshalb hat man das Börsenregister eingeführt und hat die Berufung auf die Nichteintragung in das Börsenregister jedem

der außerhalb der Börsenkreise steht; gegeben hat man

sie aber thatsächlich auch denjenigen, die zu den Börsenkreisen gehören, in ihrem gegenseitigen Verkehr, in den Geschäften, die sie mit einander schließen. Das ist der Punkt, wo nach meiner Meinung

und das ist auch die Auffassung des Abg. Gamp die Reform würde einzutreten haben. Es würde die Reform also einfach darauf hinaus⸗ gehen, daß an d Berufung auf die Nichteintragung in das Börsenregister wird denen versagt, die berufsmäßig Börsengeschäfte betreiben, insbesondere allen

dem Börfenregister selbst nichts geändert wird, aber die

in das Handelsregister eingetragen sind. Ich möchte

glauben, daß das ein Punkt ist, über den in der Folge auch im Reichstage wohl eine Verständigung der Parteien sich finden ließe.

erreichbar ist, weiß ich nicht.

Meine Absicht ist nun diese: ich wünsche, daß eine freie Kom⸗

werde, die aus Vertrauensmännern der Parlamente,

der betheiligten Berufskreise, aus hervorragenden Autoritäten des Handelsrechts besteht, und mit diesen die Frage erörtert werde, in welcher Begrenzung eine Remedur, eine Aenderung der betreffenden

des Börsengesetzes erreichbar und möglich sein

wird, ohne den Grundgedanken und die Tendenz des Gesetzes zu tangieren. Nur in dieser Beschränkung würde eine Reform erreichbar und nach meiner Meinung auch nützlich sein.

über diesen meinen Gedanken mich mit der Reichs⸗

regierung in Verbindung gesetzt, weil ich meine, in solchen Dingen muß man der Reichsregierung den Vortritt lassen. Was das Er⸗ gebniß sein wird, bin ich selbstverständlich nicht im stande zu sagen. Ich würde es aber mit Dank anerkennen, wenn diese meine Auffassung

eine beifällige Aufnahme finden würde. (Bravo!

rechts und im Zentrum.)

Abg. Cahensly (Zentr.) tritt für den Antrag Felisch und für die Revision des Börsengesetzes im Sinne des Ministers ein.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Das

Endergebniß der heutigen Verhandlungen ist dahin zusammenzufassen, daß zweifellos e und daß aller Widerstand des Aeltesten⸗Kollegiums dagegen als völlig vergeblich bezeichnet werden muß. Das Kollegium ist nicht entfernt eine Gesammtvertretung des Berliner Handels und der Industrie und wird es niemals werden. Der Noth gehorchend, nicht dem eignen Triebe, hat das Aeltesten⸗Kollegium einige Konzessionen gemacht, um der Mehrzahl der nicht zur Börse gehörigen Industriellen und Kaufleute den Bei⸗ tritt zu ermöglichen. Das Kollegium ist aber nur eine einseitige Ver⸗ tretung einer kleinen Interessengruppe. Jetzt kommt es darauf an, ob neben der Korporation eine Handelskammer zu errichten ist. Die der Korporation in eine Handelskammer wäre

ine Handelskammer in Berlin errichtet werden wird,

gewesen, denn das Nebeneinander⸗ zu Unzuträglichkeiten. Es muß thunlichst dahin daß die Korporation sich selbst in eine Handels⸗

kammer umwandelt. Bisher hat sie sich bedauerlicher Weise ab⸗

en. Sie wird sich aber heute üherzeugt haben, daß Pnfiuh hätte, und einer Handelskammer neben ihr. ie ihren Widerstand noch in letzter Stunde auf⸗ selbst in die Hand nehmen.

von Handel und Industrie in Berlin zu ver⸗

treten. Bemerkenswerth ist das absprechende Urtheil, des Abg⸗ Richter über die Handelskammern. Er legt also den freien Vereini⸗ gungen, wie z. B. dem Zentralverband der Industriellen, ein ungleich

t bei als dem deutschen Handelstage. Der Differenz⸗

einwand ist nicht erst durch das Börsengesetz herbeigeführt worden. Nach dem B. G.⸗B. kann ihn jedermann erheben. Das Börsengesetz

diejenigen ausgeschlossen, welche in das Börsenregister

Sb. sind. Würde das aufgehoben, so könnten ihn nach dem B. alle erheben. An eine Aenderung des Börfengesetzes, die nicht im Rahmen des Gesetzes liegt, ist nicht zu denken. Die

die Stelle des verbotenen Termingeschäfts

ein anderes zu setzen, sind einfach Umgehungen des Gesetzes; ein Börseninteressent hat gesagt: wir fahren um und durch das Börsen gesetz mit 4 Pferden. Aber wir wollen auch verhindern, daß unter

des Gesetzes Treu und Glauben vernichtet werden,

und sind zu einer Aenderung bereit, die den Grundlagen des Gesetzes entsprechen würde. Wo so schwere Mißstande vorhanden sind, muß

die bessernde Hand anlegen. Der Handel ist

uns genau so lieb wie alle anderen Zweige des Erwerbslebens. Des⸗ halb freue ich mich, daß der Minister die Initiative zur Reform er⸗

er bemerkt, daß er die Handelskammern nur als stellt habe; er habe nur die Form der Vereinigungen

besprochen, aber nicht die Bestrebungen des Zentralverbandes gebilligt.

Um ½ 5 Uhr wird die Weiterberathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt.

23. März, 1

anschlag 294 242,

lasse 11.

überes beim „Reichs⸗Anzeiger“ 11

Verdingungen im Auslande.

Spanien.

5

2 Uhr, beim Magistrat (Ayuntamianto) in Gijon

und bei der General⸗Direktion der Verwaltung im Ministerium des Innern zu Madrid: Anlage eines Wasserreservoirs in Gijon. Vor⸗

73 Peseten, Sicherheitsleistung vorläufig 14 712,13

seten, endgaltig 10 % des Zuschlags. Angebot auf Stempelpapier

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Kohlenbergbau in Preußen im Jahre 190 nach vorläufigen Ermittelungen

Ober⸗ triebene Förderung Albsatz Bergamts Werke 8 bezirke 1 900 1899 1900 1899

V t t

1

1900 1899 b

a. Steinkohlen

Breslau ... 73 69]° 29 580 693,27 959 689/27 311 863 25 593 884

Halle... 1 Klausthal ..

12 255 8 242 758 280 664 228

10 660

726 322

5 243 628 695

Dortmund.. 7 166 59 618 900 54 641 120†59 634 619,54 643 170. Bonn . ... 25 25 12 005 886 ,11 501 220ʃ111 960 405 11 454 470

Zusammen

b. Braunkohlen

Breslau 864 467 644 333¹ 722 568 Halle 277 Klausthal ..]—31.

Bonhh .. 3525—

534 663 444 736¹⁄ y454 485

2688101976014 94 774 499199 643 869,92 325 462

494 935

7144 224 23 386 350 21 705 443 18 522 245 381 729

5 202 274 3 984 499 5 220 071 3 890 595

Zusammen 380

28 102 567 ,23 289 504.

„Hiernach hat im Jahre 1900 die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Steinkohlen⸗Bergwerke in Preußen gegen das Vorjahr um fünf

zugenommen. Die Förderung von Stein ohlen ist um 7 201 = 7,60 %, der Absatz um 7 318 407 t = 7,93 % gestiegen.

515 t

Die Zahl der betriebenen Braunkohlen⸗Bergwerke hat sich um fünf vermindert. Dagegen zeigt die Förderung von Braunkohlen eine Zunahme von 5 285 710 t = 18,57 % und der Absatz eine Ver⸗

mehrung von 4 813 063 t = 20,67 %.

Beschäftigt waren im Jahre 1900 in den nachgewiesenen Stein kohlen⸗Bergwerken 375 171 Arbeiter gegen 342 556 im Jahre 1899, und in den Braunkohlen⸗Bergwerken 41 846 Arbeiter gegen 35974.

—. . 8 82

Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat. Produktion und Absatz für 1900.

Ddie Kohlenförderung innerhalb des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ Syndikats betrug nach dem vom Vorstande des Syndikats erstatteten

Bericht im Jahre 1900 52 080 898 t gegen 48 024 014 t im

Jahre

1899, was einer Zunahme von 4 056884 t = 8,45 % entspricht. Der Absatz stellt sich auf 52 099 612 t, hat also die Förderung um 18 714 t überschritten, um welche der Lagerbestand auf den Zechen, der Ende des Jahres 1899: 97 780 t betragen hat, verringert worden

ist. Dieser Absatz vertheilt sich, wie folgt: Selbstverbrauch. 11““ Landdebit für Rechnung der Zechen. Lieferung auf Zechen⸗Verträge. 8* Lieferung für Rechnung des Syndikats,

14 199 810 t 1 121 264

27

.36 616 246

= 27,26 % = 2,15 182 11“

Nach Abzug des Selbstverbrauchs verbleibt ein Gesammt⸗Versand

5556

an Kohlen in Eisenbahn⸗ und Landabsatz von 37 899 802 t, das Vorjahr mehr 2 673 069 t für Rechnung des Syndikats. Ferner wurden versandt an 7 786 757 t, an Briquets 1 542 632 t.

gegen

= 7,59 %; hiervon gingen 96,61 %

Koks

Für die drei Qualitäten (Fettkohlen, Flammkohlen sowie Mager⸗ und Eßkohlen) ergiebt sich folgender Vergleich gegen das Vorjahr:

Förderung Versand

1900 1899 1900 1899 1900 t. t t t t.

Selbstverbrauch

1899

t

Fettkohlen 130266705 27780533118881169,17442185[111393433 10323467

Flamm⸗

kohlen [15405448 14252680 14432930 13299334 Gh. und Mager⸗

979989 945502

kohlen .6408746] 5990801 4585703 4485214] 1826388 1519274 Von dem Selbstverbrauch der Zechen, der 14 199 810 t betragen

hat und gegen das Vorjahr um 1 411 567 t =

11,04 % gestiegen ist,

entfallen 10 300 216 t = 72,54 % auf die Kokereien und 1 440 954 t = 10,15 % auf die Briquetanlagen. Für die Kokereien ist gegen das

Vorjahr eine Zunahme von 913 585 t = 9,73 % und für die 2 riquet-⸗

anlagen von 249 844 t = 20,98 % zu verzeichnen.

Die Produkt ionsbetheiligung der im Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗Sondikat vereinigten Zechen wurde am 1. Januar 1901 für das Jahr 1901 auf 56 029 273 t festgesezt. Für 1900 stellte sich die

9

Betheiligungsziffer auf 53 734 084, für! auf 48 713 912 t.

1“

Bertheilung des Kohlenabsatzes der staatlichen Saar⸗

gruben an die wichtigsten Konsumentenkreise im Jahre 1900. t

Eisenindustrie (einschl. Kokskohlen) 2 455 380 Handel ““ 18 Selbstverbraucu. .8966 310 Eisenbahnen 933 440 Emthhzhe ““ Tagespreisbesteller (kleine In⸗ 8 dustrielle und Hausbrand) . .

502 190 Textilindustrie.. do Chemische Fabriken . . 2 nrmhhgzr... .— Verbände als Selbstverbraucher. 175 580 1,87

mentwerke ... . 143 120 4 Feechtwefüc ren. EEE

Thonwaarenfabriken.

e. 76 330 Porzellan⸗ und. Steingutfabriken 75 630 Betnmnren E11656 59 090 0,63

139 560

g U“ onstige Gewerbe 156 820 1,67

zusammen . 9 376 570

auf 50 506 559, für 1898