Geburts⸗ oder Heimathsort.
Geburts⸗ oder Heimathsort.
Geburts⸗ oder Heimathsort
ende r.
O 0œ 2SU;¼o⸗srno —
Grießer, Eugen
Hegele⸗ Robert,
Helfferich, Paul,
*
8 Herrmann, Theodor, Hiller, Arthur, Kehrer, Eugen,
Kleinknecht, Richard,
Koch, Adolf, List, Georg,
Majer, Walter, Mayer, Wilhel Mezger, Otto,
Nestel, Adolf, Preger, Max,
8
Schaal, Hermann, Schlenker, Ernst,
Sirt, Philipp, Vock, Richard, Zahn, Karl,
“ 8 Brobeck, Albert Bürck, Heinrich Cirkel, Franz, Dubs, Leo,
Eccard, Otto, von Emster, Konrad ath, Rudolf, ranssen, Richard, Friedberg, Julius, Fromme, Wilhelm, Glöß, Paul, Guth, Eduard, Guth, Ferdinand, Heck, Robert, Hennecke, Franz, Hennings, Richard, Herbrand, Emil, Hilgers, Josef, Hoger, Arthur, Hommerich, Paul, Hun, August, Kempf, Johann Kiehn, Otto, Kindle, Ernst, 98 Koburger, Julius, Kopp, Wilhelm, Mayer, Otto, Mayer, Theodor, Meder, Julius, Middendorf, Hermann, Müller, Friedrich, Nellmann, Peter, Oediger, Johannes,
Oppermann, Fritz,
Ott, Emil,
Redmer, Leo, Reiland, Franz Paver, Rogéc, Heinrich, Schiedt, Albert, Schilz, Viktor, 1 Schiffer, Leopold, Schmidt, Karl, Schweißinger, Julius, Selten, Adolf,
Seitz, Karl, Stephan, Fran
’1 Walker, L
Dietz, Gustav,
Düren, Theodor, Fitting, H., Hackebram, Max,
. Ulm.
Fellbach,
Niederstetten, Ober⸗
amt Gerabronn.
Nordheim, Oberamt Brackenheim.
Tübingen.
Stuttgart.
Donzdorf, Oberamt
Geislingen. Möhringen, Ober⸗
amt Stuttgart. Tübingen.
Ferdinandshof, Kreis
Luckau.
Tübingen. Tübingen. Naislach,
Oberamt Calw.
Tübingen. Golling, Salzburg,
Oesterreich. „DOberamt Cannstatt.
Erzingen, Oberamt
Balingen. Cannstatt. Stuttgart.
Weilheim a.
Oberamt hein
Gölshausen. Dorsten (Westfalen). Oberehnheim.
8
Freiburg i. Br. Aachen.
Ettlingen.
Düren.
Bruchsal. Altona. Mülhausen i. E Weinheim. . Kappeln.
Diez. Gervelsberg. Büsum.
Blumenthal.
Speicher. Freiburg i. Br. Wied⸗Selters. Colmar.
F frod
Lofrod.
Stolp.
Todtnau. Bamberg. Odenheim. Freiburg i. Br. Karlsruhe.
Krefeld.
Oelde (Westfalen). Freiburg i. Br. Westhofen i. E. Krefeld.
Cassel.
Staudernheim. Memel.
Oberbexbach (Pfalz). Werden. Neckar⸗Rems.
Cassel.
Wevelinghoven. Henskischken. Neu⸗Strelitz. Straßburg i. E. Treffurt. Offenburg. Böblingen.
“
Einselthum. Godesberg. Mainz. Dülmen.
Hoszammer, Heinrich, Fost, Friedrich, Kiel, Friedrich,
V Kindhäuser, Johann, Mengel, Julius,
Metzler, August, Schmitz, Emil, Sevelsberg, Hugo,
3 Ulrich, Wilhelm,
2AUd
Altenburg, Friedrich,
Wunderlich, Ernst,
Ziegler, Joseph,
Heusenstamm. aarmstadt. Allendorf a. d. W. Darmstadt. Ehringshausen. Darmstadt. Honnef a. d. Sieg. Aachen. Hochheim a. M. Ebeleben. München.
VII. In Mecklenburg⸗Schwerin 8. 1“ 8
Bauer, Rudolf, Birckenstaedt, Albert, Haastrup, Oskar, Körner, Erich, Kuhlmann, Johannes,
Zschau, Willy,
VIII. Im Großherzogthum Sachsen und
Brennecke, Wilhelm,
Bretschneider, Richard
Koch, Moritz,
LCorentz, Guido,
Pein, Bruno,
K 8 Pohle, Friedrich, Schelle, Paul,
Schenke, Wilhelm,
Schreckenbach, Karl
1
V 2 3 4
Herz, Georg, 3 1 Heyser, Hermann August Rudolf,
Kükelhan, Heinrich Ludwig Johannes,
Otto, Ernst,
— 2 — Lanzenberger, Heinrich Otto Konrad,
Rassan, Justus Karl Oskar,
Herzogthümern. Bartels, Enno,
Faller, Georg, Hertel, Adolf,
Naschold, Heinrich
Pauling, Guido,
2 8
b1“
Barnbeck, Karl Friedrich Franz Gustav Paul Hans,
Beyer, Karl Heinrich Friedrich Wilhelm, Bohlmann, Friedrich Theodor Rudolf, Ehlermann, Friedrich Heinrich,
Freundt, Georg Johannes,
Ganswindt, Walter Oskar Julius Albert, Grußendorf, Andreas Karl Hermann
Wilhelm Adolf Victor,
Hasse, Wilhelm Emil‧,
Hurdelbrink, Heinrich Wilh. Franz,
Lewin, Karl Hans, . Pfeiffer, Ernst Joseph Emil,
Helmstedt,
Nauen. Freiberg i. Waren. Hridbjerg. Berlin. Bützow Lüben.
in den sächsischen
Aurich (Prov. Han⸗ nover). Wegeleben
Sachsen). Annaberg Sachsen). Dresden. Salzungen (Sachs.⸗ Meiningen). Laucha (Provinz Sachsen). Glauchau Sachsen). Atzgersdorf b. Wien. Zimmerhausen (Prov. Pomm.). Borna b. Leipzig. Bernburg (Herzogth. Anhalt). Dresden. Niedersedlitz b. Dresden. Berge (Prov. Han⸗ nover). Blankenhain (Großh. Sachsen). Pasewalk b. Stettin.
(Prov.
(Königr.
(Königr.
IX. In Braunschweig.
Helmstedt, Herzog⸗ thum Braun⸗ schweig.
Hamburg, geb. in Hitzacker a. d. Elbe, Königr. Preußen.
Braunschweig.
Bremen.
Münsterberg, König⸗ reich Preußen.
Leipzig. 1
Herzog⸗ thum Braun⸗ schweig.
Hamburg.
Jeßnitz in Anhalt.
Braunschweig, geb. in Schorborn bei Holzminden.
Lüchow, Königreich Preußen.
Otterndorf a. d. Elbe, Königr. Preußen, geb. in Leer, Ost⸗ friesland.
Wittstock i. d. Mark, geb. in Berlin.
Cassel.
Attendorn in West⸗ falen.
Aurich in Ostfries⸗
— Lar
Commern, Köͤnia⸗ reich Preußen. Stolp, Königreich Preußen. Braunschweig, geb. in Zinten, König⸗ reich Preußen. Quedlinburg am
—
Reuter, Johann Hubert Joseph, Rohrer, Gustav August Hans, Schidlowsky, Arthur,
— 00
Schneider, Carl Walther,
8 Harz. Schnüber, Hugo, 8* in Braun⸗ schweig, geb. in 8 Essehof (Braun⸗ schweig). Hildesheim, König⸗ reich Preußen. Lüneburg, König⸗ reich Preußen. Braunschweig, geb. in Ostheim in Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach (Enklave in Bayern). Salzuflen in Lippe⸗ Detmold. Thee, Heinrich Hermann Jonny, Beverstedt, König⸗ “ 3 reich Preußen, geb. in Stemmermüh⸗ len b. Bremer⸗ haven. Ujest, Königreich Preußen.
Schwineköper, Friedrich Ernst,
Strunk, Wilhelm Friedrich,
Tschauner, Oskar, Wagner, Max Robert Albin,
Zirkler, Eduard,
Preußen. Clausthal 8
8
X. In Elsaß⸗Lothringen.
Bernard, Moritz Joseph, Pfalzburg. Bernhard, Emil Theodor, Harrr. Dorbritz, Emil, Sierck. Grieß, Karl Leo, Epfig. 1 Hild, Eime Ludwig, Lixheim. Zouck, Karl, 8 St. Vith. Keller, Georg, Buchsweiler. Lehnebach, Karl, Steinbach⸗Hallen⸗ ö“ Leipzig. Straßburg. Mühlhausen i. Els. Straßburg. 28 Altkirch. 3 Weiler. Sennheim.
Levy, Leontius, 8
Masius, Karl Nikolaus,
Meißner, Heinrich Richard Muncke, Karl, “
Neukirch, Heinrich, Schaeffer, Albert, Schuffenecker, Heinrich,
Stemm, Oskar,ü, 8
Vallée, Heinrich,
8*
Verzeichniß der für befähigt erklärten Nahru “ “ ““ 88 8 Bouhon, Wilhelm, Dtri,‧, Mllbheim a. Rl Brunner, Joseph, München. Geret, Ludwig, Dr., Feldkirch. Härtel, Friedrich, Dr., “ Koeppen, Otto, Dr., Itzehoe. Laband, Ludwig, Dr., Ruda (Schlesien). Proelß, Hans, Dr., Stüber, Walter, Dr., Weiß, Karl, Dr.,
S00o 2SU †eee—
Kandel.
II. Im Königreich Sachsen. Weber, Richard, Avpotheker,
““
IV. In Mecklenburg⸗Schwerin. 1 Budde, Theodor, Woldegk. V. Im Großherzogthum Sachsen und in den säch Herzogthümern. 1 V Schimpff, Wilhelm, Dr. phil.,
VI. In Braunschweig. 1] Wolff, Salomon, Dr., Apotheker,
Delitzsch, Königreich
Harz.
—
gering
mittel Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
ℳ V
niedrigster böchster
niedrigster höchster Doppelzentner
niedrigster höchster ℳ ℳ e1“
ℳ ℳ
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft dem Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
Durch⸗ V schnitts⸗ preis
ℳ
Durchschnitts⸗
Verkaufs⸗ preis
14,00 15,10 13,20 13,50 14,30 14,60 13,70
Ostrowo. 1 Breslau . .. Strehlen i. Schl. JbböI11“ Löwenberg Neuß..
Schivelbein Posen
I. Ostrowo. . Gtan Strehlen i. Schl. Striegau Grünberg. Löwenberg. Oppeln
Neuß.
Aalen.
12,50
12,80 13,60 13,00 12,00 14,00 14,00 12,80
10,90 14,20
hLA“*“ “ 13,00 Ostrowo. ö u“ 12,60 Breslau . 12,30 Strehlen i. 12,00 Striegau 12,50 Löwenberg 12,20 Oppeln 12,80 Aalen .. 16,00 Giengen —
Schivelbein.
K issa 88 Ostrowo. Breslau Strehlen i. Striegau Grünberg Löwenberg Oppeln 14“*“ 8 Giengen Bemerkungen.
12,00
12,60 13,00 12,60 12,00 12,80 14,40 12,80 12,40
13,20
16,00
Weizen. 14,60 14,80 15,30 15,30 14,20 14,80
14,20 14,40 I 15,30 1
15,20 13,50 13,50 14,50 14,60 13,70.
14,40 15,20 13,80 14,40 14,90 15,10 14,70
15,00 15,40 15,50 15,30 15,70 15,60 16,40
15,10 15,50 15,10 15,60 14,70 16,40
Roggen. 12,75 12,75 13,00
8 8 13,80 13,20 13,40 13,60 13,70 13,70 13,80 13,80 13,60 13,90 14,10 14,20 12,00 13,75 13,75 14,50 14,20 14,40 14,60 14,80 14,00 885 8* 13,80 13,80
14,10 12,80 14 00 14,00
14,50 10,90 11,90 11,90 3,30 14,20 14,38 ie
b0* 900 Crdd⸗
12,50 13,00
13,00 13,80 13,80 13,90 14,50 14,50 15,00 14,10 14,50
13,30
—
14,40
Gerste.
13,80 13,20 14,00 14,40 14,50 14,00 13,20 17,00 17,60
88 H e r. 12,40 12,40 12,80 — — 14,00 13,00 13,20 13,40 13,10 13,20 13,20 13,00 13,20 13,30 12,60 12,60 13,20 13,20 13,40 13,60 — — 14,60 13,00 13, 13,20 12,60 12,60 12,80 13,58
13,20 12,80 12,80 12,00 13,00 12,20 12,80
13,40 12,90 13,20 13,20 13,50 13,20 13,00 16,74
—2
28888888
14,00 13,50 15,00 14,40 15,00 14,00 13,20 17,00 18,00
—
S0 9029,90c
—
— — —- — — — — —
1
12,00
12,80 13,10 12,80 12,00 13,00 14,40 12,80 12,40
13,20
12,80 14,00 13,60 13,30 13,50 13,20 13,80 14,60 13,20 12,80 12,80 14,40 15,00
11,80 14,40 15,00
13,58
14,66
14,50
15,50
14,73
14,50 I
15,61
12,25 13,80 13,65
12,75 13,80 13,50
14,00
14,00 12,57 14,38
13,65
14,00
13,00 16,74 17,87
16,60 17,34
12,40 14,00 13,37 12,50 12,60 370 12,33
311 13,58 30 15,00
12,50 13,20 13,42
19. 2. 8
Die verkaufte Menge wird auf polle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den vnabgerundeten Zahlen berechnet.
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 8 ü 55. 1 Uhr.
Zur ersten Berathung steht der Entwurf eines Gesetzes
zur Abänderung der Strandungsordnung vom 17. Mai
1874. Danoch soll der § 25 derselben eine abgeaͤnderte Fassung
erhalten, welche das Eingreifen der Behörden für den Fall
erleichtern soll, daß durch das Wrack oder andere Hindernisse die Schiffahrt beeinträchtigt wird. 1 „Abg. Rettich (d. kons.): Der Entwurf bedarf trotz seines ge⸗ ringen Umfangs doch einer Kommissionsberathung. Von den vor⸗ geschlagenen Erweiterungen der behördlichen Befugnisse ist diejenige nicht unbedenklich, welche besagt, daß die Ladung des Schiffes für die Beseitigungskosten des Hindernisses haften soll. Wenn man sich dafür auf andere Staaten, wie England, Schweden, Norwegen beruft, so ist doch zu erwägen, ob dieser neue Rechtsgrundsatz nicht über das öffent⸗ liche Interesse an der Beseitigung der Hindernisse hinausgeht. Ich beantrage, den Entwurf der Kommission für die Seemannsordnung zu überweisen. 2 e.
Abg. Kirsch (Zentr.): Ich bin bezüglich dieses Bedenkens derselben Meinung wie der Vorredner. Die Ueberweisung an die Kommission für die Seemannsordnung wird sich um so mehr em⸗ pfehlen, als in der neuen Seemannsordnung manche termini tech- nici geändert werden sollen, und Uebereinstimmung in diesem Punkte bei beiden Gesetzen wünschenswerth ist.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Die beiden Herren Vorredner haben die Be⸗ stimmungen betont, die das Herzstück der ganzen Vorlage bilden. Es soll durch die Vorlage verhindert werden, daß von einem ge⸗ strandeten Schiffe die kostbare Ladung, die es lohnt zu bergen, herunter⸗ genommen wird, und es dann den Behörden überlassen bleibt, mit eigenem Aufwand, ohne jedes Faustpfand ihrerseits, ein derartiges
8 Hinderniß für die Schiffahrt zu beseitigen.
Ich kann aber gegenüber den Ausführungen des letzten Herrn Redners jetzt schon, glaube ich, namens der verbündeten Regierungen erklären, daß wir gar keinen Werth darauf legen, ob das Gut ver⸗ kauft werden kann, selbst gegen den Wunsch einer Assekuranzgesellschaft und gegen den Wunsch des Rheders, oder ob uns statt des eventuellen Verkaufserlöses eine vollständig genügende Sicherheit geboten wird. Meine Herren, das ist lediglich eine Frage der Ausführung, und ich
Klaube, über diesen Punkt wird man sich in der Kommission sehr schnell einigen.
„Abg. Dr. Semler (nl.): Die Mängel der bestehenden Vor⸗ chrift sind so groß, daß Neuregelung geboten ist. Es ist juristisch konseguent und praktisch nothwendig, die Ladung mithaften zu lassen.
z kann durch eine planlose Bergung der Ladung leicht ein weit
ößeres Hinderniß geschaffen werden, als das Wrack selbst war; es kann eine solche planlose Bergung zum Zerreißen und Zerbrechen des 8 iffes führen. Für Kommissionsberathung spricht nach meiner An⸗ sicht. daß man untersuchen sollte, ob nicht zwischen großen und kleinen Sofen ein Unterschied zu statuieren sein möchte, damit die kleinen Schiffe eine gewisse Schonung erfahren. 8
der Seemannsordnung überwiesen.
Fo folgen Wahlprüfungen.
Die Wahl des Abg. Firzlaff (3. Köslin, d. kons.) be⸗ antragt die Wahlprüfungskommission für gültig zu erklären. Abg. Schrader (fr. Vgg.) beantragt, diese Wahlprüfung an die Kommission zurückzuüberweisen, da eine große Anzahl von Wahl⸗ beeinflussungen behauptet worden sei, welche die Kommission nur mit Stimmengleichheit für unerheblich erklärt habe, so die Frage, ob der Dünenaufseher Scheidt, der der Beeinflussung beschuldigt werde, polizeiliche Befugnisse gehabt habe.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) bittet, diesem Antrag nicht statt⸗ zugeben, da die Wahl in der vorigen Session eingehend geprüft worden sei. Die Frage bezüglich der Eigenschaft des Scheidt als Polizeibeamter habe nach der een der Mehrheit der Kommission keine entscheidende Bedeutung. Es seien auch nur zwei Beschlüsse der Kommission mit Stimmengleichheit gefaßt worden.
Abg. von Brockhausen (d. kons.) schließt sich dem Vorredner
durchweg an. Auch der Beamte habe die Freiheit, seine Stimme ab⸗ zugeben, wie er wolle, auch seine Ansicht zu äußern, nur seine amtliche Stellung dürfe er nicht in die Wagschale fallen lassen. Das sei aber auch nicht geschehen. Abg. Schrader: Im Zusammenhang mit den zahlreichen amt lichen Eingriffen, die bei dieser Wahl unter Beweis gestellt worden sind, ist auch das Verhalten des genannten Scheidt als Wahlbeeinflussung anzusehen; denn der Scheidt hat von dem Regierungs⸗ und Baurath Wilhelm Zettel zur Aushändigung an konservative Vertrauensmänner erhalten und überbracht.
Die Abgg. von Brockhausen und Dr. Spahn bleiben dabei, daß der Scheidt direkt an Wähler keine Wahlzettel vertheilt habe.
Abg. Schrader: Daß er konservative Wahlzettel vertheilt hat, hat er selbst ausgesagt. Dem steht lediglich die Aussage eines einzelnen Zeugen gegenüber, daß die Zettel nur an die konservativen Vertrauensmänner übergeben worden seien.
Der Antrag Schrader wird abgelehnt und die Wahl für gültig erklärt.
Ohne Debatte erklärt dos Haus auch die Wahlen der Abgg. Baron de Schmid (12. Elsaß⸗Lothringen, b. k. F.), Henning (10. Frankfurt, d. kons.), Schulze⸗Steinen (7. Arnsberg, nl.), Götz von Olenhusen (12. Han⸗ nover, Zentr.), Dr. Zwick (5. Berlin, fr. Volksp.), Graf von Dömhoff⸗Friedrichstein (4. Königsberg, b. k. F.) und Hilbck (6. Arnsberg, nl.) nach dem Kommissionsantrage ür gültig, beanstandet dagegen behufs Anstellung weiterer Beweiserhebungen die Wahlen der Abgg. Dr. Hänel (7. Schleswig⸗Holstein, fr. Vgg.) und Graßmann (4. Marien⸗ werder, nl.).
Damit ist die Tagesordnung erledigt. .“ Schluß 21 ¼ Uhr. Nächste Sitzugg Dienstag (Militär⸗Etat)
Die Vorlage wird an die Kommission zur Vorberathung
Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
35. Sitzung vom 25. Februar, 11 Uhr.
„Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1901 wird im Etat der Eisenbahnverwaltung bei den Einnahmen aus dem Personen⸗ und Güterverkehr fortgesetzt.
Abg. von Brockhausen (kons.): Abg. Gothein hat über die Benachtheiligung der Händler durch den vom 6. Februar bis 30. Juni gültigen Ausnahmetarif für Futter⸗ und Streumittel geklagt. Dieser Ausnahmetarif soll der bedrängten Landwirthschaft helfen. Ich bitte die Regierung, sich von dem hier eingeschlagenen Wege nicht durch irgend welches Geschrei abbringen zu lassen, sondern dafür zu sorgen, daß diese Vergünstigung ausschließlich der Landwirthschaft zu gute kommt. Die Provinz Pommern steht in Bezug auf Elsenbahnwerbi dungen am allerschlechtesten da. Es ist zwar ein neuer Schnellzug zwischen Berlin und Danzig eingelegt worden, aber die Eisenbahnverwaltung nimmt immer mehr Rücksicht auf die Badereisenden im Sommer als auf die Bedürfnisse der Provinzen. Es fährt im Winter ein Zug des Abends von Berlin nach Stettin, der etwa um 11 Uhr in Stettin eintreffen müßte. Im Sommer gehen dagegen Vormittags innerhalb 1 ½ Stunden mehrere Schnellzüge für die Badereisenden ab. Die ganze Verwaltung ist zu bureaukratisch. Ich bitte den Minister, die Eisenbahn⸗Direktion in Stettin zu veranlassen, eine Konferenz mit der Stadt Stettin und den Vertretern von Kandel, Industrie und Landwirthschaft abzuhalten, um die Bedürfnisse des Verkehrs festzustellen. In Handelskreisen in Stettin klagt man, daß die englische Post nicht rechtzeitig in Stettin eintrifft. Daher kommt es, daß die großen Handelshͤuser von Berlin in Stettin keine Filialen haben. An den 7 Uhr 30 Minuten Abends von Berlin nach Angermünde fahrenden Zug sollte in Angermünde ein Anschluß Stettin hergestellt werden. Der Redner wünscht ferner eine bessere “ im Kreise Dramburg. Die Zentralinstanz würde es allerdings zu sehr belasten, wenn sie sich um alle Wünsche kümmerte aber die Eisenbahn⸗Direktionen sollten ex officio wenigstens auf Petitionen antworten.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Meine Herren! Es giebt kein schwierigeres Kapitel in der Eisen⸗ bahnverwaltung als die Konstruüerung der Fahrpläne, die abhängig sind am Endpunkt, am Anfangspunkt und womöglich noch zwei⸗, dreimal in der Mitte von Anschlüssen; die abhängig sind von den häufig miteinander kollidierenden Interessen der verschiedenen von der Linie berührten Orte. So ist es überall im ganzen Lande, und so ist es auch voraussichtlich bei denjenigen Verbindungen, die der Herr Abg. von Brockhausen vorhin erwähnte. Der Herr Ab⸗ geordnete unterschätzt aber die Zentralinstanz, d. h. den Minister, wenn er glaubt, daß er sich um diese Dinge nicht speziell kümmert. Es werden jedes Jahr vor der Feststellung des Fahrplans für den Sommerdienst und den Winterdienst die gesammten Projekte seitens der Direktionen hier eingereicht und hier geprüft nach aller und jeder Richtung. Es werden aber die Fahrplanprojekte auch jedes Jahr in den Bezirkseisenbahnräthen erörtert. Dort ist der geeignete Ort, wo