1901 / 49 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 21. Februar 1901. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [95817 Oeffentliche Zustellung.

Der Webermeister Carl August Zeidler in Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Alfred Meyer in Bremen, S8 gegen seine Ehefrau, Johanne Benedictowa, geb. Luszcezynska, früher in Bialistock (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage: die Ehe der 5 dem Bande nach zu scheiden, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivilkammer II, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, 1. Obergeschoß, auf Freitag, den 3. Mai 1901, Vormittags 9 ½ ÜUhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ 1“ wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Landgerichts, den 23. Februar 1901. Dr. Lampe.

[95818] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Magdalena Anna Auguste Lentfer, eb. Möller, zu Rendsburg, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Löwenthal in Altona, klagt gegen ihren

Ehemann, Arbeiter Heinrich Friebrich Martin

Lentfer, früher zu Altona, jetzt unbekannten Auf⸗

enthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 2 Nr. 2

B. G.⸗B. wegen böslicher Verlassung, mit dem

Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und aus⸗

zusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der

Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die

Vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu

Altona auf den 7. Mai 1901, Vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem

gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 19. Februar 1901. Brose, 3

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Z.⸗K. 4.

[95819]

Oeffentliche Zustellung und Ladung. Unterm 24. Januar pr. 21. Februar 1901 hat der

Rechtsanwalt Bretzel in Augsburg namens der

Schlossersehefrau Anna Maria Thürbach in Dresden

gegen deren Ehemann Paul Oswald Thürbach von

Siebenlehn, früher in Dresden, zuletzt in Augsburg

wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Klage zum

Kgl. Landgerichte Augsburg wegen Ehescheidung er⸗

hoben mit dem Antrage, zu erkennen: „Die am

15. Februar 1897 zwischen den Streitstheilen ge⸗

schlossene Ehe wird geschieden und der Beklagte als

der alleinschuldige Theil erklärt. Derselbe hat die

Kosten des Streits zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗

handlung über diese Klage ist vor der II. Zivil⸗

kammer des Kgl. Landgerichts Augsburg Termin auf

Donnerstag, den 2. Mai 1901, Vormittags

8 ½ Uhr, bestimmt, und ladet die Klägerin den

Beklagten zu diesem Termine mit der Aufforderung,

einen bei dem Kgl. Landgerichte Augsburg zugelassenen

Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung, welche durch Ge⸗

richtsbeschluß vom Heutigen bewilligt wurde, wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Augsburg, den 22. Februar 1901. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. (L. S.) Beck, K. Sekretär.

[95820b0 1

Der Rechtsanwalt Paul Geisler in Löwenberg i.

Schl. als Bevollmächtigter der Frau Ida Röhricht, eb. Schiller, und ihres Ehegatten, Professor Rein⸗ bold Röhricht in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sucker in Liegnitz, hat gegen den In⸗ genieur, früheren Mühlenbesitzer Oskar Greve, früber zu Tillendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, und Ge⸗ nossen geklagt. In dem Termin am 19. Februar 1901 ist niemand erschienen. Die Kläger laden den Beklagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Liegnitz auf den 23. April 1901, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Liegnitz, den 21. Februar 1901.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [95821] Oeffentliche Zustellung.

Der Bierverleger Bernhard Wilhelm zu Weißen⸗ fels a. S., Prozeßbevollmächtigter: Justizrath Schmidt, Rechtsanwalt in Altona, klagt gegen den Auktionator Heinrich Hey, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Wechsel vom 1. September 1897, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 465 nebst 6 % p. a. Zinsen seit dem 1. Dezember 1897 und 30 Wechselspesen zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Mittwoch, den 15. Mai 1901, Vor⸗ mittags 10 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 14. Februar n

Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[95813

In Sachen der ledigen und großjährigen Arbeiterin Anna Deindörfer hier, Klägerin, gegen die Schlosser⸗ gehilfenwittwe Anna Kraus, zuletzt in Ingolstadt, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, hat Rechtsanwalt Justizrath ör. Schmidt hier namens und im Auftrage der Klägerin mit Schriftsatz vom 25. Januar praes. 16. Februar 1901 zur Zivilkammer des K. Landgerichts Fürth das Gesuch um Bewilligung der öffentlichen Zustellung der unterm 26. Oktober v. J. diesgerichtlich ein⸗

I11“

1—

8 8 8

gereichten Klage gestellt. Nach zweimaliger Ver⸗

tagung der Verhandlung wurde mit Zivilkammer⸗

beschluß vom Gestrigen die öffentliche Zustellung be⸗ willigt. Als Termin zur Verhandlung der Sache wurde die öffentliche Zivilkammersitzung vom Mon⸗

tag, 15. April 1901, Vorm. 9 Uhr, be⸗

stimmt. Zu besagtem Termin wird Beklagte ge⸗

laden unter der Aufforderung, einen beim Prozeß⸗

gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und wird ihr dies zwecks öffentlicher Zustellung bekannt ge⸗ geben. Der klägerische Vertreter wird beantragen, hohes Prozeßgericht wolle erkennen:

I. Beklagte ist schuldig, an Klägerin 400 Herstseh nebst 4 % Zinsen daraus vom Tage der

lagszustellung ab zu bezahlen, 1 .

II. Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, bezw. zu erstatten, 8

III. das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Klagssumme für vorläufig vollstreckbar erklärt,

eventuell hohes Prozeßgericht wolle erkennen:

1. die Beklagte ist schuldig, an Klägerin 133 33 Hauptsache nebst 4 % Zinsen daraus vom Tage der Klagszustellung ab zu bezahlen. 2

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, bezw. zu erstatten,

III. das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Fürth, den 22. Februar 1901.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts (L. S.) Flach, Kgl. Sekretär. [95827] Oeffentliche Zustellung.

Die Gemeinde Ovppendorf, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Heitzeberg zu Rahden, klagt gegen den Lehrer August Lindemann zu Oppendorf, welcher sein Amt verlassen hat und jetzt unbekannten Aufenthalts ist, wegen Rückerstattung an im voraus abgehobenen Gehaltsbezügen, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, der Klägerin 121 33 nebst 4 % Zinsen seit 9. Februar 1901 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rahden auf den 27. April 1901, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rahden, den 20. Februar 1901.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Kaiserliches Amtsgericht Hagenau. Oeffentliche Zustellung.

Die Lina Schneider, Näherin zu Bergzabern, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Stühlen in Hagenau, klagt gegen den Sergeanten Frie vom Infanterie⸗Regiment Nr. 137 zu Hagenau, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Be⸗ klagten, wegen Forderung, mit dem Antrage, Be⸗ klagten kostenfällig zur Zahlung von 300,00 nebst 4 % Zinsen vom Klagetage an zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Hagenau i. E. auf Mittwoch, den 10. April 1901, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hagenau, den 22. Februar 1901.

Blavin, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[95814] Oeffentliche Festenmaeg.

Der Kaufmann Richard Meyer zu B bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirschel zu Berlin, klagt gegen den Stakermeister E. Mais, früher zu Berlin, Adalbertstraße 73, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Waarenforderung, mit dem Antrage:

1) den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 1573 65 nebst 5 % Zinsen seit dem 7. No⸗ vember 1900 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zu tragen,

2) das Urtheil ev. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, 11 Treppen, Zimmer 76, auf den 18. Mai 1901, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf zwei Wochen bestimmt.

Berlin, den 22. Februar 1901.

Schulze, Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗

gerichts I. 10. Kammer für Handelssachen.

[95826] Oeffentliche Zustellung.

Der Aloys Kaufmann, Inhaber ei Herren⸗ Maßgeschafts zu Bonn, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Wassermeyer I. und II., klagt gegen den Dr. med. Anton Mühlens, praktischer Arzt, zuletzt in Bornheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für gelieferte Waaren 273,— nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung ver⸗ schulde, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 273,— nebst 4 % Zinsen fen Klagezustellungstage. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Bonn auf den 20. April 1901, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bonn, den 21. Februar 1901.

Hoffmann,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[95828] Oeffentliche Zustellung.

Der Baugewerke Hermann Lämmel in Dresden, Prbzestevelmachtigter Rechtsanwalt Dr. jur. Carl

römel in Dresden klagt gegen den Kaufmann Julius Wolf, früher in Dresden, Pillnitzerstr. 47, dann Leipzig⸗Anger, Hauptstr. 1, verzogen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten auf vorherige Bestellung die in der Klaganlage I verzeichneten Waaren und Arbeiten zu den angegebenen Zeiten und um die beigesetzten, verabredeten, übrigens auch angemessenen Preisen ge⸗ liefert habe und Beklagter den Schuldbetrag von 230 46 nicht zahle, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 230 46 sammt 5 % Fser davon seit dem Tage der Klag⸗ zustellung zu bezahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtegericht zu Dresden auf den 13. April 1901, Vormittags 19 Uhr. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Sanengt.

Dresden, am 19. Februar 1901. Expedient Lorenz.

[95822] Oeffentliche Zustellung. b

Der Schneider Ernst Adam zu Mülhausen, Maurerstraße 2, vertreten durch die Geschäftsagenten E. Beha und J. Miltz ebenda, klagt gegen den Schreiner Alois Schweitzer, zuletzt in Mülhausen i. E., 8 Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort abwesend, wegen Forderung, mit dem Antrage auf kostenfällige, vorläufig vollstreckbare Verurtheilung zur Zahlung von 78,00 nebst 4 % Zinsen vom Klagezustellungstage für im Jahre 1898 käuflich ge⸗ lieferte Kleider, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Mülhausen i. E. auf Diens⸗ tag, den 16. April 1901, Vormittags 9 Uhr, Dreikönigsstraße 23, Saal 7. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

1 Grasser, H.⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[95823] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Die Firma „Bruno Müller“, Eisenhandlung in weibrücken, Klägerin, vertreten durch ihren Prozeß⸗ evollmächtigten Geschäftsmann Friedrich Ritter in Zweibrücken, hat gegen den Jakob Klaus, Schreiner aus Bierbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort abwesend, Beklagten, Klage zum Kgl. Amtsgericht Blieskastel erhoben, wegen nachbezeichneter Forderung für von der Klägerin in den Jahren 1897 und 1898 zu, seinem Geschäftsbetriebe käuflich be⸗ zogenen Waatken und berechnete Zinsen mit dem An⸗ trage: Den Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin die Summe von 85 08 mit 5 % Zinsen aus 77 08 vom 1. Januar 1900 an, für Porto und Mahnkosten 60 und die Prozeßkosten zu be⸗ zahlen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des Kgl. Amtsgerichts Blies⸗ kastel vom Samstag, den 4. Mai 1901, Vor⸗ mittags 9 Uhr, in dessen Sitzungssaal vor. Zum Zwecke der durch Beschluß hiesigen Gerichts vom 20. Fe⸗ bruar 1901 der Klägerin bewilligten öffentlichen Ju⸗ stellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage andurch bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Blieskastel. Schenkel, K. Sekretär.

[95816] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Vogel, Meier, Handelsmann in Aschaffenburg, Strickergasse, Kläger, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Grünebaum & Schottenfels in Aschaffenburg, gegen Bär, Joseph, Fuhrmann und Bauer in Raͤch nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, verlangt Rechtsanwalt Dr. Grünebaum dahier als prozeßbevollmächtigter Vertreter des Klägers mit Klageschriftsatz vom 18. Februar 1901 von dem genannten Joseph Bär Zahlung

1) von je 400 = 800 Restguthaben aus

ö“ vom 4. Febr. 1898 bzw. 29. April

899,

2) von 200 u. 400 = 600 Restbetrag aus 2 Kaufverträgen vom 6. Mai 1900 bzw. 1. Sept. 1900,

3) von 48 Waarenschuld vom 11. September 1900,

und ladet den Beklagten vor die Zivilkammer des Kgl. Landgerichts Aschaffenburg mit der Aufforderung, sich einen bei genanntem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, zur münd⸗ lichen Verhandlung, zu welcher nach Bewilligung der öffentlichen Zustellung Termin auf Dienstag, 30. April 1901, Vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumt worden ist. Im Termin wird kläͤgerischer⸗ seits beantragt werden: Kgl. Landgericht wolle er⸗ kennen:

1) Beklagter Joseph Bär, Fuhrmann u. Bauer in Rück ist schuldig, an den Kläger 1448 nebst 5 % Zinsen aus 400 vom 4. Februar 1899 bis 29. April 1899, von da aus 800 bis 5. Mai 1900, von da an aus 1000 bis 1. September 1900 und von da an aus 1400 bis 11. September 1900 und von da ab aus 1448 zu bezahlen. x2) Beklagter hat sämmtliche Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen.

3) Das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Aschaffenburg, 23. Februar 1901.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts. Der Kgl. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Daschner. [95812]

Der Kaufmann Fedor Zernik zu Breslau, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pinner zu Breslau, klagt gegen den Leutnant Freiherrn Oldwig von Richthofen, früher zu Thorn, zuletzt in Köln a. Rh., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihm derselbe für gelieferte Möbel 3702,95 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger dreitausend siebenhundert zwei Mark und fünf und neunzig Pfennige nebst vier Prozent Zinsen seit dem 1. Oktober 1899 zu zahlen und das Ur⸗ theil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 15. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderun einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der fecklichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 21. Februar 1901.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[95313] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmachermeister Theodor Küpper zu Düsseldorf, Kasernenstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schleipen hier, klagt gegen den Fürsten Sayn Wittgenstein⸗Zayn, früͤher in Friedewald bei Daaden wohnhaft, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter ihm für käuflich gelieferte Waaren, sowie Schuhzeug und ausgeführte Reparaturen aus der Zeit vom 5. August 1897 bis 1. Februar 1899 zu⸗ sammen 381,31 verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 381,31 nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Vierte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf auf den 19. April 1901, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

1

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 21. Februar 1901. (L. S.) Gronau,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [95829] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth Otto Krüger in Danzig, Vor⸗ städtischen Graben 21, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Behrendt hier, klagt gegen den Landwirth Arthur Mertens, früher in Danzig, zuletzt in Graudenz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Hergabe von Speisen, Getränken und Dar lehnen im Jahre 1898 mit dem Antrage:

1) den Beklagten zur Zahlung von 193,75 ℳ%ℳ

nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1900 an Kläger zu verurtheilen, 8

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären.

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Abth. 16 zu Danzig, Pfefferstadt, Zimmer Nr. 45, auf den 15. Mai 1901, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 22. Februar 1901.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[953152 SOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Wolf Rosenberg in Storkow, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Segall zu

Königs⸗Wusterhausen, klagt gegen den Fuhrherrn Arthur Lüchau, früher in Prierosbrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 250 aus einem Wechsel, mit dem Antrage,

1) den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 250 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1901 zu zahlen, 8

2) den gegen den Schuldner erlassenen Arrest⸗ befehl des Königlichen Amtsgerichts zu Königs⸗ Wusterhausen vom 5. Februar 1901 für gerechtfertigt zu erklären,

3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens sowie der Zustellung und Vollziehung des Arrestbefehls C. 1. 91 aufzuerlegen,

4) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären.

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Königs⸗Wusterhausen auf den 23. April 1901, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 58. 01.

Königs⸗Wusterhausen, den 21. Februar 1901.

Lange,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[95311] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentner Ferdinand Stern in Würzburg, ver-⸗

treten durch seinen Generalbevollmächtigten, Kauf⸗ mann Jakob Stern zu Meerholz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Malkmus zu Hanau, klagt gegen 1 5

1) den Müller Karl Konrad Iffland, Johann Michael's Sohn, früher in Somborn, jetzt in London, Nr. 34 Pratt Street Camden Town, wohnhaft,

2) den Karl Iffland, früher in Somborn, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesend,

3) den Theodor Iffland, früher in Somborn, jetzt in London, Nr. 13 Pollard St. Bethual Green, wohnhaft,

4) die minderjährigen Kinder des am 20. März 1899 zu London verstorbenen Bäckers Philipp Iffland,

a. Laurence Frederick Iffland und

b. Nellie Christina Iffland, beide in London, Nr. 32 Nordhampton Street Clerkenwell, wohnhaft, vertreten durch ihren gerichtlich bestellten Pfleger Schreinermeister Franz Fleckenstein in Neuses,

5) Lorenz Iffland, früher in Somborn, jetzt in London, Nr. 34 Pratt Street Camden Town, wohnhaft,

6) Lehrer Konrad Gottfried Iffland in Weisenau bei Mainz wohnhaft,

auf Grund der Behauptungen, daß der Beklagte zu 1 und dessen Ehefrau Christine, geborene Schilling, von dem Pfarrbesoldungs⸗ und Pfarrhofraithefond in Somborn am 10. Januar 1893 ein baares Darlehen von 4000 erborgt und versprochen hätten, das⸗ selbe mit 4 ½ % vom 10. Januar 1893 ab zu ver⸗ zinsen und nach dreimonatiger Kündigung zurück⸗ zuzahlen, daß sie zur Sicherung des Gläubigers eine Hypothek auf den ihnen je zur ideellen Hälfte ge⸗ hörigen, im Klagantrag bezeichneten Grundvermögen unter Abth. 11I Nr. 4 Art. 128 von Neuses hätten eintragen lassen; daß die Ehefrau Iffland am 28. März 1898 verstorben und nach Solmser Land⸗ recht von ihrem Ehemann, dem Beklagten zu 1 als beifeßberechtigten Wittwer, und ihren Kindern bezw. Enkeln als Eigenthumserben nach Intestaterbrecht ausschließlich beerbt worden; daß die Hypothek zur Rückzahlung binnen 3 Monaten in 1898 gekündigt sei und am 5. Dezember 1900 nebst 4 ½ % Zinsen seit 10. Januar 1897 dem Kläger zediert und diese Zession im Grundbuche eingetragen sei und von der⸗ selben die Beklagten benachrichtigt seien, daß nach Zwangsversteigerung anderer mitverhafteter Grund⸗ stücke zur Zeit noch ein Betrag von 2934,43 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Februar 1901 restiere, wovon jetzt ein Theilbetrag von 350 nebst 4 ½ 9% Zinsen seit 1. Februar 1901 eingeklagt werden, mit dem Antrage: die Beklagten eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Ürtheil schuldig zu sprechen: sich wegen 350 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Februar 1901 die Zwangs⸗ vollstrecküng in das folgende, im Art. 128 Grundbuch von Neuses eingetragene Grundvermögen: B 5 a. bis d.: die Aumühle Haus Nr. 778 ar 99 gm, Wohn⸗ haus mit Mahlmühle und Hofraum, Scheuer mit Stall, Stall, Backhaus gefallen zu lassen, wenn sie nicht vorziehen sollten, den Kläger wegen der vor⸗ genannten Forderung zu befriedigen. 58

Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau auf den 17. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderun nen bei dem gedachten Ge

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke

der öffentlichen Zustelum wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (Aktz. 2. 0. 51. 01.) Hanau, den 21. Februar 1901. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königli⸗

Hammerstein auf den beiden Gütern von

en Reich

11.“

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. 2 zersicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Beilage s⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Dienstag,

den 26. Februar

schen Staats⸗Anzeiger. 1901.

1 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. E ent er n er 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 1 82 9. Bank⸗Ausweise. 8

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

[95824] Oeffentliche Zustellung.

Die Caroline Weil, Ehefrau des für todt erklärten Handelsmanns Josef Levy in Maursmünster, klagt egen ihre Tochter Alice Levy, Obsthändlerin, seüher in Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß sie am 24. September 1894 auf den Namen der damals noch minderjährigen Beklagten scheinshalber zwecks Ver⸗ hinderung der Antheilsberechtigung ihres damals schon verschollenen Ehemanns bei etwaiger Rückkehr einen Hausantheil zu Maursmünster Sektion E. Nr. 545,545, 1,10 a Fläche, bestehend aus einer Stube, einer Nebenstube mit Küche, dem 4. Theil des Kellers und der Bühne und dem Hofdurchgangsrecht, in der Schwemmgasse zwischen Wittwe Gottau und R. Kleemann gekauft, den Kaufpreis mit eigenem Gelde bezahlt, das Rechtsgeschäft mithin in Wirklichkeit für sich selbst abgeschlossen habe, womit die Beklagte nach ihrer Volljährigkeit auch einverstaneen war, mit dem Antrage auf Feststellung, daß sie die wahre Käuferin des obigen Haustheils sei oder auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung des Kaufpreises von 240 nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung, zu den Kosten des Rechtsstreits und auf vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils. Die Klaägerin ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Zabern auf Donnerstag, den 9. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zabern, den 22. Februar 1901.

Moßler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[95316] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Alex Brasch zu Rhein Prozeß⸗ bevollmächtigter Prozeßagent Ammon zu Rhein klagt gegen den früheren Meiereiverwalter Vongehr, früher zu Rhein, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm wegen seines Mieths⸗ anspruchs von 100 ein Vorrecht an der bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen hinterlegten Brasch⸗Kuehn⸗Vongehr'schen Streitmasse zustehe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, ein⸗ zuwilligen, daß die bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen hinterlegte Brasch⸗Kuehn⸗Vongehr'’sche Streitmasse Sp. M. Bd. XXI Seite 175 an ihn, den Kläger, ausgezahlt werde. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Rhein auf den 11. April 1901, Vormittags 9 Uhr.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rhein, den 9. Februar 1901.

Balau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[95413] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann J. B. Zübert in Würzburg, Sanderstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Theodor Dörrer daselbst, klagt bei dem Kgl. Land⸗ gerichte Würzburg, II. Zivilkammer, als Prozeß⸗ gericht, gegen Nastan Javonawitsch, türkischen Konditor, früher in Würzburg, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Waarenkaufschilling, mit dem Antrage, Urtheil zu erlassen: I. Verklagte Partei ist schuldig, an die Klagspartei 364 23 Hauptsache nebst fünf Prozent Zinsen hieraus seit 7. Juli 1900, ferner 3 Auslagen betr. Recherchen des Vereins Creditreform Würzburg zu bezahlen und sämmtliche Streitskosten zu tragen bezw. zu ersetzen. II. Das ergehende Urtheil wird gegen ev. Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der klägerische Anwalt ladet zum Zwecke der mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits den Beklagten unter der Aufforderung, einen am Prozeßgericht zugelassenen Anwalt als Vertreter zu bestellen, zu dem vom Gerichtsvorsitzenden auf Mittwoch, den 24. April 1901, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 138, III. Obergeschoß des Gerichtsgebäudes zu Würzburg, Ottostraße, anberaumten Termine an die Gerichtsstelle. Behufs der vom Prozeßgerichte bewilligten öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Klagsauszug hiemit bekannt gemacht.

Würzburg, den 21. Februar 1901. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Würzburg.

(L. S.) Zink, K. Kanzleirath.

195891] Bekanntmachung und Ladung.

1. Folgende bei uns anhängige Auseinander⸗ tzungen: 8 1 im Regierungsbezirk Marienwerder: Zusammenlegung der in der Feldmark Dt.⸗Krone, Kreises Dt.⸗Krone, belegenen „neuen Wiesen“, der auf dem Gute Sullnowo Blatt 1, schwetz, ruhenden Lasten für die Stadt chwetz bezw. den Domänenfiskus, 188 „Ablosung der für die evangelische Pfers⸗ zu 1 ockernitz und Käthnerei Bürgerhof, Kreises Schlochau, lasten⸗ den Realabgaben, im Regierungsbezirk Posen: Ablösung der auf den Grundstücken der Stadt Kobpylin, Kreifes Krotoschin, für die evangelische Kirche daselbst haftenden Kirchenzinse, Separation von Mirstadt, Kreises Schildbers, Fehen zur Fest⸗ stellung der Legitimation der Betheiligten gemäß

* und Artikel 15 der Gesetze vom 2. März 1850

„S. S. 77 und 139) und zur Ermittelung un⸗ bekannter Theilnehmer nach den §§ 24 bis 27 der

Verordnung vom 30. Juni 1834 (G.⸗S. S. 96)

hierdurch bekannt gemacht; alle diejenigen, welche

G t hiierbei ein Interesse zu haben vermeinen, werden

falls

und

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zuste 1) theil 155 von

Hele 2)

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Nr.

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Kirchenschoß. eusch

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gleichzeitig aufgefordert, sich spätestens in dem am Dienstag, den 30. April 1901, Vormittags 11 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Bahnhofstraße Nr. 29, Zimmier Nr. 21, vor dem Regierungsrath Friedrich anstehenden Termine zu melden, widrigen⸗

sie die betreffende Auseinandersetzung selbst im

Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen

mit Einwendungen nicht weiter gehört werden

können. II. In folgenden Auseinandersetzungen haben die für Zubehörstücke, Berechtigungen oder Grundstücks⸗ theile festgestellten bezw. vereinbarten Kapital⸗

dungen den Hypothekengläubigern und Real⸗

berechtigten nicht bekannt gemacht werden können,

die im Grundbuche eingetragenen Gläubiger ihrem Aufenthalt nach unbekannt oder nicht

mehr Besitzer der Forderungen sind, und zwar:

im Regierungsbezirk Danzig, im Kreise Karthaus:

Fischereiablösung von Parchau, insbesondere Ver⸗ wendung der dem Grundstücke Grabowo Blatt 80 B.

henden Ablösungskapitalien, und zwar:

des Jakob Aloysius von Pawlowski'schen An⸗ s von 648 ℳ: Eintragung Abtheilung III Nr. 10: Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. für die Geschwister Pawlowski zu Grabowo: Joseph Thomas und

Ludowikus Joachim mit je 51 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf., Constantia Marianna, Karoline Elisabeth Franziska,

ne Marianna mit je 17 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf.:; des Antheils der Otto von Lonski'schen Ehe⸗

leute von 648 ℳ: Eintragung Abtheilung III Nr. 11:

Thlr. für Auguste von Pawlowski zu Grabowo; im Kreise Danziger Niederung:

Separation von Fischerbabke, insbesondere Ver⸗ wendung des dem Grundstück Fischerbabke Blatt 40. des Cornelius Schmidt und Ehefrau Justine, geb. Volchert, zu Fischerbabke zustehenden Abfindungs⸗ kapitals von 294,31 ℳ: Eintragung Abtheilung III.

1: 8000 für Besitzer Gustav Möller; im Regierungsbezirk Marienwerder, im Kreise Löbau:

Grundzinsablösung von Neumark, insbesondere Ver⸗ wendung des für das Grundstück T aborowisno Blatt 1 des Louis Frowerk aufgekommenen Ablösungskapitals

80 ℳ: Eintragungen in Abtheilung II: Nr. 24 und 27: 6000 nebst Zinsen für

Fräulein Anna Hoge in Roonsdorf,

Nr. 28: 6000 nebst Zinsen für dieselbe; ee“* ischereiablösung von Borzyskowo, insbesondere

Verwendung des dem Grundstücke Borzyskowo

5 des Joseph Gliniecki zustehenden Ablösungs⸗

kapitals von 412,40

intragung Abtheilung III Nr. 5: 201 Forderung

nebst Kosten für Bauer Martin Borzyskowski zu Rekow;

2 . im Regierungsbezirk Posen, im Kreise Schwerin a. W.:

Verwendung der für das Grundstück Schwerin

193 des Ackerbürgers Oskar Winkler auf⸗ mmenen Grundentschädigung von 850 Ein⸗ . 4 p 6 2 ' ung Abtheilung II Nr. 2: 3 Silbergroschen

1 9

Besitzer der voraufgeführten Hypotheken⸗

forderungen werden hierdurch aufgefordert, sich mit ihren etwaigen Ansprüchen spätestens in dem oben festgesetzten Termine zu melden, widrigen⸗ falls sie gemaß § 460 Theil 1 Titel 20 des All⸗ gemeinen Landrechts und Artikel 89 zu 1 b. Absatz 10

Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

ihres Pfandrechts an den festgestellten bezw. verein⸗ barten Abfindungskapitalien verlustig gehen. Bromberg, den 19. Februar 1901.

Königliche General⸗Kommission die Provinzen Westpreußen und Posen. v. Baumbach.

Unfall⸗ und Invalidität

Keine.

3 4

ede zoge

ceebb,.—

4) Verkäufe, Verpachtungen,

Verdingungen ꝛc.

[95079]

Nachstehende Materialien sollen in öffentlicher Verdingung an den Mindestfordernden unter Ver⸗ neoßeeoluß vergeben weree:

2400 kg Bernsteinlack,

16 000 kg grüne Seife, 92 000 kg S

8 40 025 kg weiße Seife,

oda,

5) 65 000 kg Schwefelsäure, 66 %, 6) 330 kg gelbes Blutlaugensalz, 7) 7075 kg Dertrin,

[a. 3 400 000 m graues baumwollenes Band,

8) b. 400 000 m weißes baumwollenes Band, 9) 197 000 m Gurtband zu Packhülsen, 19 7700 m Gurtband zu Patronenkasten 88, 1 wozu ein Termin auf Donnerstag, den 28. März 1901, Nachmittags 1 Uhr, im diesseitigen Ge⸗ schäftszimmer anberaumt wird. 8

Die genannten Materialien müssen im Inlande

hergestellt sein. N

13 000 Paar Zwirnhandschuhe,

e Lieferungsbedingungen 8. voraufgeführte Ma⸗

terialien liegen hier zur Einsicht aus, können auch

n Einsendung von 1 Schreibgebühren 2 einzelne Materialsorte abschriftlich von hier be⸗ n werden.

roben von den unter Nr. 1, 2, 3, 8, 9, 10 und 11

genannten Materialien sind bis Donnerstag, den 7. März d. Js. kostenfrei hierher einzusenden. Für die abzugebenden Angebote sind die jedem Eremplar Bedingungen beigefügten Formulare zu benutzen.

Spandau, 21. Februar 1901.

Königliche Direktion der Munitionsfabrik. [95938]

Die Lieferung des Bedarfs Königl. Centralschmiede zu Clausthal an gewalztem Flach⸗, Rund⸗ und Quadrateisen, Eisenblechen und Förderwagenrädern aus Stahl für das Jahr 190! soll am 12. März 1901, Vormittags 11 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokale durch öffentliche Verdingung vergeben werden.

Bezügliche Angebote sind schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Betriebsmaterialien⸗Angebot“ vorher portofrei abzugeben.

Die von jedem Bewerber anzuerkennenden Bedingungen können von jetzt ab während der Dienst⸗ stunden in unserer Registratur eingesehen oder gegen portofreie Zahlung von 50 in Abschrift bezogen werden.

Zuschlagsfrist: 14 Tage.

Clausthal, den 23. Februar 190b1u1.

Verwaltung Königl. Centralschmiede.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren.

Die bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich ausschließlich in Unterabtheilung 2.

[94329] Bekanntmachung, betr. Muster zu einer Schuldverschreibung, einem Zinsschein und einem Erneuerungsschein der III. Ab⸗ theilungen der Charlottenburger Stadtanleihen vom Jahre 1895 und 1899. Berlin, den 1. Februar 1901. Der Minister des Innern.

M. J. IVb. 27.

F-M. I. 653. II. 459.

Hierdurch genehmigen wir, daß seitens der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg bei der bevorstehenden Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen der III. Abtheilungen der durch Allerhöchste Privilegien vom 15. Juni 1895 und 24. Juli 1898 genehmigten Stadtanleihen die unter den Anlagen befindlichen Muster benutzt werden.

Der Der Finanz⸗Minister. Minister des Innern. In Vertretung: In Vertretung: Lehnert. Bischoffshansen.

An den Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu Potsdam.

Vorstehender Erlaß wird hiermit in Gemäßheit des § 795 Abs. 2 B. G.⸗B. mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Allerhöchste Privilegium vom 15. Juni 1895 mit den früheren Mustern in der Ersten Beilage zu Stück Nr. 157 dieses Blattes vom 4. Juli 1895 und das Aller⸗ höchste Privilegium vom 24. Juli 1898 nebst den früheren Mustern in Stück Nr. 190 vom 12. August 1898 veröffentlicht worden ist.

Charlottenburg, den 16. Februar 1901.

Der Magistrat.

Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Potsdam. Schuldverschreibung der Stadt Charlottenburg.

Anleihe vom Jahre 1895, Abtheilung III, 8 Buchstabe..

. über . v.ℳ Reichswährung.

Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen Privi⸗ legiums vom 15. Juni 1895 (Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung in Potsdam vom 12. Juli 1895, Nr. 28, Seite 287,90 und Gesetzsammlung für 1895, Seite 274, laufende Nr. 5) sowie der nachträglichen Genehmigungen der Minister der Finanzen und des M. d. J. IVb. 4349

Innern vom 11. Dezember 1900 F.M. 1.16 227

x& M. d. J. IV b. 27 bezw. vom 22 Februar 1901 F.-M I. 658. II. 159 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger vom 31. Dezember 1900 bezw. vom .. Fe⸗ bruar 1901).

In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Reclerungsbeztem Fütedam genehmigten Gemeinde⸗ beschlüsse vom 19 voe 1893 und 18.,24. April 1895 wegen Aufnahme einer Anleihe von 11 Millionen Mark in drei Abtheilungen, und zwar in den beiden ersten zu je vier, in der dritten zu drei Millionen Mark, bekennt sich der Magistrat der Stadt Char⸗ lottenburg namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von u ℳ, welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

ie ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszuloosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen vom des Jahres . . . ab, Hüresdfns bis zum Schlusse des Jahretz ... getilgt.

u semn eese wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens ein und ein balb Pro⸗ zent des Anleihekapitals sowie die Zinsen pon den Frigten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Ausloosung Fichie t in dem Monat Dezember jeden Jahres. er Charlottenburg bleibt

jedoch das Recht vorbehalten, vom..... ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Abthei⸗ lungen, Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, der Charlottenburger Zeitung „Neue Zeit“, der Berliner National⸗Zeitung und der Berliner Börsenzeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat der Stadt Charlottenburg mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Ka⸗ pital zu entrichten ist, wird es in halbzährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine, bezw. dieser Se dperschte bong bei der Stadt⸗Hauptkasse in Charlottenburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verse rerbun sind auch die dazu Cege igen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Ma⸗ gistrat der Stadt Charlottenburg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die ge⸗ richtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Ur⸗ kunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zah⸗ lung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraft⸗ los erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur

Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. . aus⸗

jährige Zeitraume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Hauptkalkulatur des Magistrats in Charlottenburg egen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe eigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung bei dem Magistrat der

beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗

und mit ihrer en. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Charlottenburg, den . ten (L. S.) Der Magistrat.

eines zweiten Mitgliedes des Magistrats unter Bei⸗ fügung der Amtstitel.) Ausgefertigt:

beauftragten Kontrolbeamten.)

Provinz

Regierungsbezirk Brandenburg.

chein Nr. Reihe

burg, Anleihe vom Jahre .. . Abtheilung . . . Buchstabe... über . . . Mark, zu. Zinsen über

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. . .. 8

für das Halbjahr vom EEE8E eee Zahlstellen. Charlottendurg, EE“ (L. S.) Der Magistrat. *

8 (Unterschriften.)

Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche

gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn-

Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie,

gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen

(Eigenhändige Unterschriften des Vorsitzenden und

(Eigenhändige Unterschrift des von dem Magistrat

zu der Schuldverschreibung der Stadt Charlotten⸗ . rozent . 1

ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung

.

E“ ne.

7 *