1901 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Pre

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ% 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc. 1

Deutsches Reich.

Mittheilung der Beschlüsse der Kaiserlichen Bezirksgerichte zu Ponape und Windhoek, betreffend die Eintragungen in das

Handelsregister für den Bezirk der Ostkarolinen bezw. den Bezirk Windhoek.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung der normalspurigen ö“ Mörlenbach —Wahlen für den Gesammt⸗ verkehr.

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““ Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen sonstige Personalveränderungen.

Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Hansdorf nach Priebus durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft.

Bekanntmachung, betreffend die Meldung zur nächsten Forst⸗ Referendarienprüfung.

Verzeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche im Sommer⸗Semester 1901 an der Königlichen Thier⸗

ärztlichen Hochschule zu Berlin gehalten werden.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrath Rötger zu Essen a. d. Ruhr, dem Amts⸗ gerichtsrath Zborowski zu Posen, dem Gymnasial⸗Ober⸗ lehrer, Professor Dr. Noß zu Jauer und dem Verwalter der Krupp'schen r -.B Karl Bernsau zu Hügel im Land⸗ kreise Essen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Sgese Seiner Königlichen Hoheit des

Fürsten von Hohenzollern Heinrich Ersfeld und dem Hansmeister Theodor Herms zu Huͤgel im Landkreise Essen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Zimmerpolier Ferdinand Bittner, dem Maurer⸗ polier Ferdinand Preschel, beide zu Berlin, dem Dach⸗ deckermeister Franz van Dawen zu Aitenderf im Landkreise Essen, dem Zimmermeister Heinrich Köster zu Essen a. d. Ruhr, dem Stallmeister Louis Albrecht zu Hügel im Land⸗ kreise Essen, dem Eisenbahn⸗Lokomotivführer a. D. Wilhelm de Graat zu Meiderich im Kreise Ruhrort, den Eisen⸗ bahn⸗Weichenstellern a. D. Franz Müntefering zu Broich bei Sgeldorf, bisher zu Dahlhausen im Kreise Zattingen, Wülhelm Kürten zu Hattingen, dem Eisenbahn⸗

remser a. D. August Zwirner zu Gleiwitz, den Bahn⸗ wärtern a. D. Paul Mittler zu Alt⸗Kuttendorf im Kreise Neustadt O.⸗Schl. und Alexander Olbrich zu Laband im Kreise Gleiwitz, dem Maschinenwärter Stanislaus Rabus u Jakobgrube im Kreise Kattowitz, dem Gärtner und Guts⸗ örster Kufahl zu Pätschow im Kreise Breifswald und dem rüheren Kämmerer Ferdinand Schneider zu Georgens⸗ walde im Kreise Fischhausen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Gärtner⸗Eleven Albert Krug zu Sanssouci bei otsdam, bisher in Han ande zu verleihen. 8

8* Deutsches Reich. 4 8 8 s 9h

Durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Ponape

vom 1. Dezember 1900 ist bestimmt worden, daß die Ein⸗ tragungen in das Handelsregister des Bezirks der Ostkarolinen für das Jahr 1901 durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und das „Deutsche Kolonialblatt“ bekannt gemacht werden.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Wind⸗ oek vom 6. Dezember 1900 ist bestimmt worden, daß die kintragungen in das Zrde zregiger für den Be⸗

zirk Windhoek im Jahre 1001 im, Deutschen Reichs⸗Anzeiger“, im „Deutschen Kolonialblatt“ und im „Windhoeker Anzeiger“ bekannt gemacht werden.

Am 1. März d. J. wird im Bezirk der Königlich 85 preußischen und Großherzoglich hessischen Eisenbahn⸗Direktion Mainz die 15,91 bm lange, normalspurige Nebenbahnstrecke Mörlenbach—Wahlen mit den Statlonen Weiher i. Hessen, Kreidach, Waldmichelbach, Unter⸗Waldmichelbach, Aschbach

eroöffnet. Berlin, den 28. Februar 1901. 1 der Präsident ulz.

i. 8 sen, Affolterbach und Wahlen für den Gesammtverkehr

Insertionspreis für den Raum einer Druckzrile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberverwaltungsgerichtsrath Dr. von Strauß und Torney zum Senats⸗Präͤsidenten des Oberverwaltungsgerichts zu ernennen, sowie den Rechnungsräthen bei dem Oberverwaltungsgericht Widdecke und Fiedler den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und dem expedierenden Sekretär und Registrator bei dieser Behörde Starkowski den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. .

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Oberlandesgerichtsrath Kreich in Posen als Kammergerichtsrath an das Kammergericht ver⸗ setzt werde, ferner

den Landgerichtsrath Dr. Felix Meyer in Berlin zum Kammergerichtsrath,

den Amtsgerichtsrath Recke in Stralsund zum Staats⸗ anwaltschaftsrath bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Breslau,

den Gerichts⸗Assessor Meyer in Königsberg i. Pr. zum Amtsrichter in Wartenburg,

den Gerichts⸗Assessor von der Groeben in Königsberg i. Pr. zum Amtsrichter in Allenburg,

den deSn. Dr. Albrecht in Franzburg zum Amtsrichter in Franzburg,

den Gerichts⸗Assessor Frohmuth in Kempen in Posen zum Amtsrichter in Znin,

den Gerichts⸗Assessor Boettcher in Krotoschin zum Amts⸗ richter in Kempen i. Pos.,

den Gerichts⸗Assessor Kinderling in Kalkberge⸗Rüders⸗ dorf zum Amtsrichter in Birnbaum,

den Gerichts⸗Assessor Goebel in Zabrze zum Amtsrichter in Myslowitz, 8,5 Gerichts⸗Assessor Rübsam in Netra zum Amtsrichter in Netra,

den Gerichts⸗Assessor Dr. von Kempis in Köln zum Amtsrichter in Opladen,

den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Fuchs aus Landsberg a. W. zum Staatsanwalt in Strasburg W.⸗Pr.,

die Gerichts⸗Assessoren Dr. Cornel und Langen in Berlin zu Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I in Berlin,

den Gerichts⸗Assessor Westermann in Nordhausen zum Staatsanwalt in Nordhausen,

den Gerichts⸗Assessor Engelbert in Bochum zum Staatsanwalt in Bochum,

den Gerichts⸗Assessor Claaßen in Allenstein zum Staatsanwalt in Dortmund und

den Gerichts⸗Assessor Alberts in anwalt in Elberfeld zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrath Heinrich Laurenz zu Ochtrup den Charakter als Geheimer Kommerzienrath und dem Fabrikbesitzer Oskar Hoffmann zu Altwasser den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.

Konzessions Urkunbde,f— 8 d den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Hansdorf nach Priebus durch die Lausitzer Eisenbahn⸗ gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Lausitzer Seb⸗elehast darauf angetragen hat, ihr die Konzession zur Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau und Betrieb der durch die Konzessions⸗Urkunde vom 14. Januar 1894 für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr konzessionierten, zur Zeit von der Lokalbahn⸗Aktiengesellschaft in München betriebenen und von der Lausitzer Eisenbahngesellschaft zu erwerbenden Eisenbahn von Hans⸗ dorf nach Priebus zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen und mit der Wirkung hierdurch ertheilen, daß die Kon⸗ zessions⸗Urkunde vom 14. Januar 1894 mit der Betriebsübernahme der Bahn durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft erlischt.

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Die für den Betrag von 1 479 000 (Anlagekapital), dessen Beschaffung im Fxer glene⸗ erfolgen soll, zu erwerbende Bahnstrecke bildet einen pelen 55 Bestandtheil des Gesammtunternehmens der Lausitzer Eisenbahngesellschaft und ist einheitlich mitden bereits bestehenden Nebeneisenbahnen der Gesellschaft zu betreiben. Die für letztere geltenden eelschafteeernaglichen und konzessionsmäßigen Bestimmungen, ins⸗ ondere die in der Konzessions⸗Urkunde vom 29. April 1896, betreffend den Bau und Betrieb von vollspurigen Nebeneisenbahnen von Muskau über Teuplitz nach Sommerfeld und von Rauscha nach Freiwaldau durch die Lausitzer Eisenbahn 8 aft, enthaltenen Bedingungen sollen auf die vorbezeichnete Eisenbahn gleichmäßig Anwendung finden, inso⸗

t sie nicht durch diese Urkunde abgeändert werden.

k11A““ II.

Der Artikel VII der Konzessions⸗Urkunde vom 29. April 1896 erhält folgende Fassung:

Für den Bau und Betrieb der Bahnen sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 764) mit den Aenderungen vom 24. März 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 166) und vom 23. Mai 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 355) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 55 der Bahnordnung) maßgebend. Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.

III.

Der nach Artikel IX, 3 der Konzessions⸗Urkunde vom 29. April 1896 zu bildende Erneuerungs⸗ und der ebenda vorgeschriebene Spezial⸗Reservefonds für die beiden bisher zu dem Lausitzer Eisen⸗ bahnunternehmen gehörenden Bahnen Muskau— Teuplitz —Sommer⸗ feld und Rauscha Freiwaldau sind von den gleichen Fonds der Bahn Hansdorf— Priebus, auf deren Bildung, Verwaltung und Anlage die erwähnte Konzessionsbestimmung sinngemäße Anwendung findet, getrennt zu halten. Erreicht der Spezial⸗Reservefonds der ET“ Bahn die Summe von 20 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

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Die Bestimmung unter a des Artikels X derselben Konzessions⸗ Urkunde wird dahin erweitert, daß fortan für jede der drei das Lausitzer Eisenbahnunternehmen bildenden Bahnen besondere Rechnung zu führen ist.

V.

Artikel XI Absatz 2 derselben Konzessions⸗Urkunde wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat die Gesellschaft einerseits für die Beamten des Unternehmens und zwar unter ihrer Heranziehung zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, die für die Staatseisenbahnbeamten bis zum Erlaß des Ge⸗ setzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten u. s. w., vom 27. März 1872 maßgebend gewesen ist anderer⸗ seits für die Arbeiter nach den jetzt und künftig für die Staats⸗ eisenbahnen bestehenden Grundsätzen Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu diesen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

I.

Zuf Der Artikel XVI derselben Konzessions⸗Urkunde erhält folgenden Zusatz: saß Auch ist der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten gehalten, die Bahn von Hansdorf nach Priebus unter selbständiger Einführung in die Anschlußbahnhöfe dahin aus⸗ zubauen, daß in beiden Richtungen halbe Militärzüge mit schweren Lokomotiven in einstündiger Aufeinanderfolge überführt werden können, falls die Bahn einen zweiten Anschluß an das Eisenbahn⸗ netz finden sollte. VII. Diese Urkunde ist in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung S. 357) zu veröffentlichen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Homburg v. d. H., den 11. Februar 1901. (L. S.)

Graf von Bülow. von Miguel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowskyv. von Tirpitz. Studt.

reiherr von Rheinbaben.

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Staats⸗Ministerium.

8 Bei der General⸗Ordenskommission ist der Geheime Kanzlei⸗Sekretär Knaust zum Geheimen Registrator und der bisherige Kanzlei⸗Diätar Grell zum Geheimen 144“

Finanz⸗Ministerium. 8

Der Regierungsrath Altwasser zu Stettin ist in die Stelle eines Vorstandes beim Stempel⸗ und Erbschaftssteuer⸗ amt zu Berlin versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

2 Bekanntmachung. 1G Die Herren Forstbeflissenen, welche die Forst⸗Referen⸗ rienprüfung im bevorstehenden Frühjahr abzulegen be: absichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung dazu bis spätestens zum 16. März d. J. hierher einzureichen. Berlin, den 23. Februar 1901. Der Mi fůr Landwirthschaft, Domänen

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1““ 11.“ Der Charakter als Hegemeister ist verliehen worden den

Förstern 1 8 8 Louis König zu Lamboybrück, Oberförsterei Wolfgang,

Regierungsbezirk Cassel, und LI1“ Adolf Hähnel zu Forsthaus Stefanswalde, Oberförsterei

Stefanswalde, Regierungsbezirk Bromberg. LE1uu“