1901 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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62. Sitzung vom 6. März. 1 Uhr

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Am Bundesrathstische: Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von G oßler, Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗ amts, Staats⸗Minister, Vize⸗Admiral von Tirpitz, Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski, Staatssekr tär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thielmann, Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen.

In dritter Lesung wird zunächst der Gesetzentwurf, betreffend Aenderung des Gesetzes über das Post⸗ taxrwesen unverändert endgültig angenommen.

Darauf wird die zweite Berathung des Reichshaus⸗ halts⸗Etats für 1901 bei dem Etat des Auswärtigen Amts, und zwar bei den Ausgaben für den Unter⸗Staatssekretär, die Direktoren und die vortragenden Räthe fortgesetzt.

Bei den Ausgaben für die Entsendung landwirthschaft⸗ licher und forstwirthschaftlicher Sachverständiger in das Aus⸗ land spricht der

Abg. von Waldow und Reitzenstein (d. kons.) seine Freude darüber aus, daß auch für die skandinavischen Länder die Stelle eines landwirthschaftlichen und forstwirthschaftlichen Sachverständigen ein⸗ erichtet werden solle. Die Reisekosten seien aber zu gering bemessen ür die Aufgabe, die er zu erfüllen habe. Im allgemeinen seien die betreffenden Sachverständigen gut besoldet, man könne ihnen aber nicht zumuthen, daß sie von ihrem Gehalt zu den Reisekosten zu⸗ setzten, zumal da sie keine Pensionsberechtigung hätten. Der Staats⸗ seretär möge also besonders den Sachverständigen in Kopenhagen eine höhere Entschädigung im nächsten Etat auswerfen.

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner verspricht die Erfüllung dieses Wunsches, falls sich ein Bedürfniß dazu heraus⸗ stellen sollte.

Bei den Ausgaben für die General⸗Konsulate weist der

Abg. Dr. Hasse (nl.) auf die Nothwendigkeit der Anstellung eines Berufskonsuls statt eines Wahlkonsuls in Bolivia hin.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Meine Herren! Ich befinde mich in der Lage, mich mit den Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners fast durchweg einverstanden erklären zu können. Auch im Auswärtigen Amt ist diese Frage sehr ein⸗ gehend erwogen worden; zur Errichtung einer diplomatischen Ver⸗ tretung in Bolivien ist bisher das Bedürfniß nicht als ausreichend anerkannt worden. Es ist aber wahrscheinlich, daß schon in nächster Zeit ein Berufs⸗Konsul nach Bolivien entsandt werden wird.

Bei den Ausgaben für das Konsulat in Moskau macht der 1 1“

Abg. Dr. Oertel (d. kons.) auf die auffällige Thatsache auf⸗ merksam, daß der Konsul in Moskau, Herr von Humboldt⸗Dachröden, nach Alexandria versetzt worden sei. Es scheine sich um eine Straf⸗ versetzung zu handeln. Der Konsul habe auf Anfrage deutscher Kauf⸗ leute erklärt, es sei nicht seines Amtes, russische Bezugsquellen für Produkte anzugeben, die auch in Deutschland erzeugt würden. Nord⸗ amerikanische Konsuxln hätten doch gewiß keine andere Antwort gegeben.

Staatssekretääur des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Meine Herren! Die Versetzung von Beamten innerhalb des aus⸗ wärtigen Ressorts unterliegt den verschiedensten Gründen, und im großen Ganzen kann ich eine Verpflichtung des Auswärtigen Amts nicht anerkennen, die Gründe für eine Persetzung im einzelnen Falle dem hohen Hause bekannt zu geben. Im vorliegenden Falle stehe ich aber nicht an, zu erklären, daß mit dem von dem Herrn Abg. Dr. Oertel erwähnten Vorfall die Versetzung des Konsuls Freiherrn von Hum⸗ boldt in keinerlei Zusammenhang steht. Diese Aenderung war be⸗ schlossen und die Versetzung des Herrn von Humboldt Allerhöchst voll⸗ zogen zu einer Zeit, wo von den betreffenden Bescheiden des Herrn von Humboldt überhaupt noch keine Kenntniß im Auswärtigen Amt vorlag.

Die Versetzung trägt übrigens in keiner Weise den Charakter einer Strafversetzung; im Gegentheil, der Konsul Freiherr von Hum⸗ boldt ist zunächst befragt worden und hat seinen Dank ausgesprochen für die Absicht der Versetzung von Moskau in ein anderes Klima, nach Alerandrien. Für eine Strafversetzung hätte auch gar keine Veranlassung vorgelegen, da Herr von Humboldt durchaus seine

g . 8 8 Pflichten auf allen von ihm bekleideten Posten voll erfüllt hat.

Was die prinzipielle Frage selbst betrifft, so beziehe ich mich auf meine in der Budgetkommission abgegebene und dem hohen Hause bekannte Erklärung. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Nach der Meinung des Herrn Oertel sind die Konsuln im Auslande nur im agrarischen Interesse da. Ein solcher Fall liegt hier vor; der Konsul hat sich geweigert, Auskunft über eine Frage zu geben, welche für die deutsche Volksernährung von größtem Interesse iit. Es ist die Anfrage er⸗ gangen wegen Erbsen, Bohnen, Linsen, Senf und Hanf. Der Konsul

at sich unberechtigter Weise ein Urtbeil in der Sache, angemaßt. Die

Konsuln sind zur Ertheilung solcher Auskünfte verpflichtet.

Abg. Dr. Oertel: Von der Vertretung agrarischer Interessen babe ich garnicht gesprochen und auch nicht daran gedacht. Die That sache der Einfuhr kann nie und nimmer ihre Nothwendigkeit beweisen.

Der Konsul hat sich auch kein Urtheil angemaßt, sondern nur der communis opinio Ausdruck gegeben, daß es glicht angehe, Bezugs⸗ quellen anzugeben, welche der deutschen Arbeit Konkurrenz machen. In einem ostdeutschen Blatt, welches über die betreffende Verhandlung in der Budgetkommission Mittheilung machte, war gesagt, daß der Staatssekretär auch sachlich das Schreiben des Konsuls miß⸗ billigt habe.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Ich habe in der Budgetkommission zunächst die Erklärung ab⸗ gegeben, es sei eine Gepflogenheit, daß in den Fällen, wo besonders gewichtige Interessen gegen eine Auskunftsertheilung durch einen Konsul bestehen, der betreffende Konsul die Sache dem Auswärtigen Amt vorlegt und das Auswärtige Amt die Entscheidung trifft. Im vorliegenden Falle ist dies nicht geschehen. Es ist aber dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Moskau daraus ein Vorwurf nicht zu machen, da diese Gepflogenheit bisher nicht in einer besonderen Verfügung, die ihm etwa zugegangen wäre, ihren Ausdruck gefunden hat. Ich halte es aber allerdings für wünschenswerth, daß diese Fälle, welche ja naturgemäß immerhin zu beschränken sind, lediglich der Kritik der Zentralinstanz unterliegen, da diese ja allein im einzelnen

Falle voll zu übersehen vermag, ob eine Auskunft zu verweigern ist oder nicht.

Ich habe auch sachlich in die Frage gegenüber dem Konsul in Moskau nicht eingegriffen, ich habe lediglich gesagt: die Antwort würde

nach dieser oder jener Richtung bin voraussichtlich anders ausgefallen

sein. Ich habe darunter zunächst die Form gemeint, eine etwas

freundlichere Form ist namentlich im auswärtigen Dienst allgemein gebräuchlich.

Was die ertheilten Bescheide betrifft, so würden sie im einzelnen zu prüfen sein. An sich kann ich die Verpflichtung jedoch nicht an⸗ erkennen, wie sie der Herr Abg. Dr. Müller⸗Sagan ausgesprochen hat, daß der Konsul und auch das Auswärtige Amt unbedingt ver⸗ pflichtet ist, derartige Auskünfte zu ertheilen. Ich gebe zu, es muß das Interesse der Gesammtheit allein entscheidend sein und nicht ein einzelnes Interesse. Dieses Interesse der Gesammtheit drückt sich aber nach verschiedenen Richtungen hin aus. Wenn wir z. B. auf gewisse Waaren einen Schutzzoll legen, so ist doch der Zweck dieses Schutzzolles mit, die Einfuhr eines solchen fremden Artikels nicht zu erleichtern. (Sehr richtig! rechts.) Es ist dann Sache der Zollbehörden, dies zur Geltung zu bringen. Wenn aber auf der anderen Seite von dem Konsul verlangt wird, daß er die Einfuhr dieses selben Gegenstandes wieder seinerseits er⸗ leichtert, so würde meines Erachtens eine Inkongruenz in der Aktion der Reichsbehörden stattfinden, welche mir unstatthaft erscheint. (Beifall rechts.)

. Abg. Broemel (fr. Vgg.): In den bestehenden Vorschriften ist nichts enthalten, was das Verfahren des Konsuls auch nur im Ge⸗ ringsten rechtfertigen würde. Zu Anfang des Jahres ist eine Auf⸗ forderung im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht worden durch welche alle welche Auskunft über Verhältnisse im Auslande haben wollen, aufgefordert werden, sich nicht an das Auswärtige Amt, sondern direkt an die Konsuln zu wenden. Daraus geht doch hervor, daß die Herren zur Auskunftsertheilung verpflichtet sind. Jedenfalls geht, was der Konsul gethan hat, weit über seine Befugnisse hinaus.

Abg. von Ka rdorff (Rp.): Nach den bestehenden Vorschriften hat der Konsul die Befugniß, die Auskunft auch zu verweigern; denn er ist in dieser Beziehung ganz selbstständig gestellt. Wir sind unserer⸗ seits sehr einverstanden, wenn unsere Konsuln im Ausland nicht die Geschäfte des Auslandes besorgen, sondern die deutschen Geschäfte. Daß die thatsächliche Einfuhr ihre Nothwendigkeit beweise, ist ein Trugschluß, der schon bei der Wiedereinführung der Eisenzölle 1879 sich als solcher erwiesen hat. Ich hoffe, daß unsere Konsuln in ähn⸗ lichen Fällen ebenso handeln werden wie der bisherige Moskauer Konsul.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Der Staatssekretär hat zugegeben, daß der richtige Ton in der Antwort des Konsuls nicht getroffen worden sei. Unsere Konsuln im Auslande sind nicht grundsätzlich nur Agenten für die deutsche Ausfuhr, wie Herr Oertel zu deduzieren ver⸗ suchte. Auch Herr von Kardorff wird einräumen müssen, daß bei Getreide unter den heutigen Zöllen noch die Einfuhr von Getreide nothwendig ist. Eine ganze Fülle von Futterstoffen wird auch bei uns produziert, und dennoch kann der östliche Landwirth die russischen Leinkuchen nicht entbehren. Die von den Konsuln geübte Kritik daran, was der deutsche Handel einführen soll oder nicht, ist nicht Sache der Konsuln.

Abg. Dr. M üller⸗Sagan: Ich habe nur ausgeführt, daß der Konsul sich bei der Auskunftertheilung nur von objektiven Gesichts⸗ punkten leiten lassen müsse. Wir sind natürlich weit davon entfernt, für die Industrie eine andere Behandlung zu wünschen, als für die Landwirthschaft. Ich gehe nicht so weit, wie ein Redner der Nachbar⸗ partei in der Kommission, zu erklären, daß es traurig sei, wenn der Träger eines so berühmten Namens sich zu solchen Kleinlichkeiten hergegeben habe; aber zutreffend war diese Bemerkung.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Der Herr Abg. Dr. Müller⸗Sagan hat meine heutige Erklärung in Gegensatz bringen wollen zu der Erklärung, die ich in der Budget⸗ kommission zu dieser Frage abgegeben habe. Infolge dessen gestatte ich mir, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten denjenigen Theil aus dem gedruckten Protokoll der Budgetkommission vorzulesen, welcher meine damaligen Erklärungen enthält. Derselbe sagt:

„Staatssekretär von Richthofen erwidert, daß eine allgemeine

Anordnung, solche Anfragen abzulehnen, nicht bestehe. Es sei Ge⸗

pflogenheit, daß die Konsuln in solchen Fällen, wo vielleicht be⸗

sonders gewichtige inländische Interessen dem Bezuge gewisser

Waaren aus dem Auslande entgegenständen, an das Auswärtige

Amt berichten und dieses dann eine Prüfung der Sache vornehme.

Hätte der Moskauer Konsul dieses Verfahren beobachtet, so würde

die Antwort wohl in der einen oder anderen Richtung anders aus⸗

gefallen sein.“

Ich glaube, das stimmt fast wörtlich mit dem überein, was ich vorhin hier erklärt habe.

Im übrigen gebe ich auch dem Herrn Abg. Dr. Müller⸗Sagan die Erklärung ab, daß die Konsuln selbstverständlich über den Parteien zu stehen und sich nicht in eine parteipolitische Richtung drängen zu lassen haben, daß sie, wie der Herr Abg. Müller⸗Sagan sagte, das Interesse der Gesammtheit zu vertreten haben, daß dieses Interesse der Gesammtheit aber in manchen Fällen darin liegt, eine erbetene Auskunft nicht zu ertheilen.

Abg. von Waldow und Reitzenstein: Trotz der Aus⸗ führungen von der linken Seite muß ich die Haltung des Konsuls billigen. Die Anfrage wegen der Erbseneinfuhr ist eine keineswegs gleichgültige Sache; früher war unser Erbsenbau sehr lohnend, ist neuerdings aber zurückgegangen. Bei besseren Preisen könnte auch diese Kultur wieder lohnend gemacht werden. Uebrigens hätten sich die Herren doch an den zuständigen Handels⸗Attaché in St. Peters⸗ burg wenden sollen.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Broemel⸗ wird die Position bewilligt.

Bei den gegen dos Vorjahr von 75 000 auf 150 000 erhöhten Ausgaben für die Entsendung von Sachver⸗ ständigen für Handelsangelegenheiten an Kaiserliche Konsularämter erklärt auf eine Bemerkung des Abg. Broemel der

Direltor im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner, daß die Ein⸗ richtung sich durchaus bewaͤhrt habe und die Absicht bestehe, mit der weiteren Entsendung nach und nach vorzugehen.

Bei den sächlichen und vermischten Ausgaben erklärt der

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Meine Herren! Ich möchte bei diesem Titel nur noch auf einen gestern ausgesprochenen Wunsch des Herrn Abg. Münch⸗Ferber hin⸗ sichtlich Aenderung „der Paßformulare zurückkommen. Das Paßgesetz von 1867 bestimmt, daß die Pafformulare ein⸗ heitlich sein sollen, und das Formular ist hierauf durch Bundesrathsbeschlüsse für den Norddeutschen Bund von 1867 und für das Reich von 1871 festgestellt worden. Es würde sich also um eine Abänderung dieses letzteren Bundesrathsbeschlusses handeln. Die Angelegenheit ferner ressortiert an sich nicht vom Auswärtigen Amt, sondern vom Reichsamt des Innern; ich werde aber jedenfalls nicht verfehlen, den Wunsch des Herrn Abg. Münch⸗Ferber und dessen Begründung diesem zuständigen Reichsamt zu übermitteln.

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Bei dem allgemeinen Fonds sind 300 000 für die deutschen Schulen und Bibliotheken im Ausland ausgeworfen.

Abg. Dr. Lehr (ul.) hält diese Subventionierung nicht für aus⸗ reichend. Selbst Rußland wende für gleiche Zwecke größere Summen auf. Die deutsche Schule in Konstantinopel erfreue sich eines be⸗ deutenden Ansehens. Die anatolische Eisenbahn sollte veranlaßt werden, ebenfalls Schulen zu errichten. Redner befürwortet ferner eine ausreichende Unterstützung der deutschen Schulen in Transvaal und Südbrasilien. In letzterem könnte wohl ein Lehrerseminar subventioniert werden. Die Subventionierung sollte in jedem Falle an den betreffenden Lehrer oder Geistlichen direkt durch den Konsul gezahlt werden. Damit würde erreicht werden, daß ein besseres Lehrermaterial gewonnen werde. Es sei vorgekommen, daß Lehrer gewirkt hätten, die ursprünglich Kaufleute gewesen wären, die Abends als Clowns gemimt hätten ꝛc. Wenn den Lehrern, die nach dem Auslande gehen, die Dienstzeit im Auslande angerechnet würde, so würden die Deutschen im Auslande sich über schlechte Lehrer weniger zu beklagen haben. Auch die deutschen Schulen im Auslande müßten Musteranstalten werden.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Wir sind dankbar, daß der Zuschuß für die im Auslande befind⸗ lichen Schulen von dem Betrage von 150 000 sofort auf 300 000 ℳ. erhöht werden konnte, und wir werden uns erlauben, an den Reichs⸗ tag mit einer Mehrforderung heranzutreten, sobald diese Summe dem thatsächlichen Bedürfniß nicht mehr genügt. Im gegen⸗ wärtigen Augenblick liegen uns allerdings Anträge über diesen Be⸗ trag hinaus vor, aber doch nicht in bedeutender Höhe, und manche dieser Anträge bedürfen der sorgfältigsten Prüfung und auch gewisser Einschränkungen, sodaß wir im laufenden Jahre und auch im nächsten Etatsjahre mit 300 000 den an uns herantretenden Forderungen im wesentlichen entsprechen zu können hoffen. Ob nicht später eine Erhöhung dieses Fonds nothwendig sein wird, lasse ich heute dahingestellt. Wir glauben allerdings, daß sich die Entwickelung in dieser Richtung bewegen wird.

Mit dem Herrn Vorredner theile ich die Ansicht, daß es nicht Sache des Auswärtigen Amts sein kann, die Neuerrichtung von Schulen herbeizuführen. Wir haben die Errichtung von Schulen lediglich der Initiative der Deutschen im Auslande zu über⸗ lassen und haben nur helfend einzugreifen. Die betheiligten Deutschen müssen selbst Beiträge leisten und dadurch zeigen, daß sie ein Interesse an der Sache haben; dann wird von hier auch hilfreiche Hand geleistet werden. Der Herr Vorredner hat anerkannt, daß dies nach verschiedenen Richtungen hin geschehen ist. Zunächst im Orient. Da haben wir u. a. die Schule in Konstantinopel mit nicht weniger als 30 000 unterstützt. In Transvaal ist die deutsche Schule in Johannesburg nicht mit 10 000 wie der Herr Vorredner meinte —, sondern mit 16 000 subventioniert. In Brasilien helfen wir nicht weniger als 28 Schulen. Wir glauben daher, daß hier das Unsrige geschehen ist, sind aber selbstverständlich bereit, alle an uns weiter ergehenden Anträge in wohlwollende Erwägung zu ziehen. Alle solche Anträge werden durch unsere auswärtigen Ver⸗ treter geprüft, und es liegt daher wohl keine Gefahr vor, daß wir Mittel an Schulen geben, die der Gewährung solcher nicht würdig sind.

Herr Dr. Lehr hat besonders noch angeregt die Gründung eines Lehrer⸗Seminars in Brasilien. Ja, wenn ein solches Lehrer⸗Seminar von den dortigen Schulen aus eigener Initiative gegründet werden würde, so würden wir bereit sein, auch da finanziell einzugreifen, abe die Gründung von hier aus anzuregen hat nicht nur technische, sondern auch politische Bedenken. .

Der Herr Vorredner hat ferner die Einrichtung eines Schulamts an der Zentrale in Vorschlag gebracht. Einerseits glaube ich, daß der Geschäftsbereich für eine solche Behörde doch nicht umfangreich genug sein würde; andererseits wollen Sie berücksichtigen, daß die Schulen im Auslande großen Werth auf ein selbständiges Wirken legen und daß ihnen eine starke Einmischung von der Heimath aus nicht imme erwünscht ist.

Wenn ferner noch hervorgehoben worden ist, daß es nützlich wäre eine allgemeine Anrechnung der Dienstzeit der im Auslande befindlichen Lehrer herbeizuführen, so ist das mit Rücksicht darauf, daß die Regelung des Schulwesens im Reiche Sache der Einzelstaaten ist, nu schwer durchzuführen. Dagegen haben wir in allen Einzelfällen, wo uns Wünsche in dieser Richtung bekannt geworden sind, sehr gern unsere Vermittelung bei den betreffenden Bundesregierungen eintreten lassen und wir koͤnnen auch nur bestätigen, daß wir im wesentlichen Entgegenkommen gefunden haben. (Bravo!)

Unter den einmaligen Ausgaben befindet sich eine Forderung von 350 000 zum Ankauf und zur baulichen Instandsetzung eines Gesandtschaftsgebäudes in Bukarest.

Die Forderung wird ohne Debatte bewilligt, desgleichen die übrigen Titel des Ertraordinariums, sowie die Einnahmen dieses Etats.

Ueber den Etat für das Schutzgebiet von Kiautschou referiert der Abg. Dr. Paasche.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) erkennt an, daß die Gesundheits verhältnisse in der Kolonie sich gebessert hätten, doch sei immer noch große Vorsicht geboten, zumal in der heißen Jahreszeit, um Typhus⸗ epidemien vorzubeugen. Die freisinnige Volkspartei bewillige die Forderung für dieses Schutzgebict, weil sie über Kiautschou günstiger denke als über den übrigen deutschen Kolonialbesitz.

Die ordentlichen und einmaligen Ausgaben, sowie die Einnahmen werden darauf ohne weitere Debatte dewilligt⸗

Den Etat für den allgemeinen Pensionsfonds dar die Budgetkommission unverändert zur Annahme empfodlen⸗ Referent ist der Abg. Graf von Oriola. Die Petinon des Oberstleutmants a. D. Beelitz, daß die am 1. April 1897 in aktiven Dienststellen befindlich gewesenen Offißiere 5. D. voen jetzt ab ihre Pensionen nach den gleichen Grundsätzen deziehen, wie die an diesen Tage dienenden aktiven Offtziere, soll den verbündeten Regierungen als Material⸗ überwiesen werden.

Abg. von Blödau (b. k. F.) lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses und der verbündeten Regierungen auf die abermals vor⸗ liegende Petition der im Reichs⸗ und Staazsdienste angestellten zivil⸗ versorgungsberechtigten Militär⸗Anwärter auf Gewährung ihrer vollen Militärpension neben dem Gehalt. Gewissen Kategorien von Offizieren werde auch heute noch nicht die volle Dienstzcit angerechnet.

Eine weitere Debatte entsteht nicht. Der Etat wird un⸗ verändert angenommen, die Petition nach dem Kommisstons⸗ vorschlag erledigt.

Im Etat des Reichs⸗Invalidenfonds hat die Kom⸗ mission den Ausgabetitel „JZur Gewährung von Beihilfen an hilfsbedürftige Kriegeiheilnechmer aus dem Feldzuge von 1870,771 und aus den von deutschen Staaten vor 1800 ge⸗ führten Kriegen“ von 4 080 000 auf 5200 000 erhöhr. damit weitere ca. 9000 Theilnehmer neben den disherigen

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