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Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis Inserate nimmt an:
für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. die Königliche Expedition des Drutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
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Inhalt des amtlichen Theils: rdensverleihungen ꝛc. 8
Deutsches Reich ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc. 8. zekanntmachungen, betreffend die Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber durch die S dtgemeinden Aschaffenburg und Straubing. “ Königreich Preußen. 8 nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderun Bekanntmachung, betreffend
en. 5 Bildung eines Stadtkreises
eitz. gersonal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Deutschen Schauspielhauses in Hamburg, K K. österreichischen außerordentlichen Pro essor Dr. Freiherrn bon Berger, dem Kaiserlich russischen Kollegienrath Woron⸗ koff, Vorsteher des Grenz⸗Postkomtors in Kibartyp, und dem ncherigen Legations⸗Sekretär bei der Königlich dänischen Ge⸗ adtschaft in Berlin von Grevenkop⸗Castenskjold den üchen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Professor der Geschichte an der Universität in Tokio h. Ludwig Rieß, dem Großherrlich türkischen Rittmeister dim Bey und dem Großherrlich türkischen Kapitänleutnant
assan Efendi den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Großherrlich türkischen Generalleutnant Ali Riza ascha und dem früheren ilenischen Gesandten in Washington, endon und Paris Blest Gana den Königlichen Kronen⸗ rden erster Klasse, dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath Pesch⸗ tsch, Abtheilungs⸗Vorsizendem des Veterinär⸗Comités in Si. Petersburg, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Großherrlich türkischen Vize⸗Major und Marine⸗ ieur Hairi Efendi den Königlichen Kronen⸗Orden Klasse, sowie 6 dem persischen Stallmeister Abdullah Bey den König⸗ Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
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Nachdem der bisherige Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika, generalmajor von Liebert, à la suite der Schutztruppe für eisch⸗Ostafrika und beauftragt mit der Dienststellung als mmandeur derselben, 81 seinen Antrag unter Enthebung diesen Stellungen bei den Offizieren von der Armee an⸗
Ut worden ist, haben Seine Majestät der Kaiser und ig Allergnädigst geruht, den im Großen heneralstabe Grafen von Götzen, ommandiert zur Dienst⸗ Frung beim Auswärtigen Amt, zum Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika und § ommandeur der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Major zu ernennen.
Beim Reichs⸗Militärgericht ist der bisherige Kanzlei⸗ Diätar im —2 sächsischen Kriegs⸗Ministerium Reinhard reyer zum Känzlei⸗Sekretär ernannt worden.
“ Bekanntmachung,
ireffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Aschaffenburg.
Durch die im Einverständniß mit den Königlichen Staats⸗ mnisterien der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ seßung vom Hentigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen † und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom Dezember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Urrlcsenburg auf Grund der Beschlüsse der läͤdtischen Kollegien vom 21. März 1900, vom 20. Juni, Zuli und 13. Juli 1900 und 22. und 23. Februar 1901. d des staatsaufsichtlichen Bescheides der Köni lichen Re⸗ rrung, Kammer des Innern, von Unterfranken und Aschaffen⸗ rg vom 3. August 1900 und 28. Februar 1901 die Ge⸗ 8 zur Ausgabe vierprozentiger Schuldverschreibungen 1248. im Gesammtnennwerthe von 1 000 000 ℳ, r:
Litt. A. Nr. 1— 300 zu je 2000 ℳ ,
Litt. B. Nr. 1 — 200 zu 8 1000 ℳ,
Litt. G. Nr. 1— 800 zu je 500 ℳua,
Litt. D. Nr. 1 — 250 zu je ℳ, 4 rig am 1. Juni und am 1. Dezember verzinslich, ertheilt. ünchen, den 18. März 1901.
Königlich bayeris es Stöam Mieistertun des Innern. 8 e on . — r —r vo F eilitzsch.
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Be lin,
Mittwoch, den 20. März,
Abends.
Bekanntmachung,
fend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Straubing.
Durch die im Einverständniß mit den Königlichen Staats⸗ Ministerien der Justiz und der Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. De⸗ zember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Straubing auf Grund der Beschlüsse der städti⸗ schen Kollegien vom 21. vor. Mts. und 6. bezw. 8. I. Mts. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der Königlichen Regierung, Kammer des Innern, von Nieder⸗Bayern vom 9. 1. Mts. die Genehmigung zur Ausgabe 4 prozentiger Schuld⸗ auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 550 000 ℳ, und zwar Litt. A. Nr. 1 — 100 2000 ℳ,
Litt. B. Nr. 1 — 250 1000 ℳ,
Litt. C. Nr. 1 — 150 zu je 500 ℳ,
Litt. D. Nr. 1— 125 zu je 200 ℳ,
halbjährig am 1. Juli und am 1. Januar verzinslich, ertheilt. München, den 18. März 1901.
—
Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Innern.
zu je zu je
r. Freiherr von Feilitzsch.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikanten Gerrit van Delden zu Gronau den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Den Oberlehrern an der Realschule in Barmen Karl Deditius und Dr. Robert Kreuschmer ist der Charakter als Professor beigelegt worden.
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Ministerium des Innern. 8
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 erkläre ich hierdurch die Stadt Zeitz aus dem Verbande des Landkreises Zeitz im Regierungsbezirk Merseburg in der Art für ausgeschieden, daß sie vom 1. April d. J. ab einen Stadtkreis bildet.
Berlin, den 16. März 1901.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: von Bischoffshausen.
8 Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär⸗Justizverwaltung.
Durch Allerhöchste Bestallungen. 28. Februar. Sator, früher Königl. bayer. Kriegsgerichtsrath, zum preuß. Kriegsgerichtsrath, unter Verleihung des Stellenranges der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten, Velhagen, früher Fürstlich schaumburg⸗-lippischer Staatsanwalt, Bolck, Dr. Roeßler, frühere Amtsrichter, Dr. Czarnikow, Dr. Ullmann, Schönborn, Dr. Rissom, Roter⸗ mund, Pruck, Reiff, Dr. Welt, Wiemers, Scheffler, Burger, Dr. van Gember, Schmitt, Gerstenberg, v. Kauff⸗ berg, rützmacher, Bohnstedt, Dammann, Maiwald, frühere Perihts⸗ifeslonbe Bullinger, Silbereisen, frühere Großherzogl. bad. Referendare, Koch, früher baver. Rechtsanwalt, — Kriegsgerichtsräthen, — ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. März. Sator, Velhagen, 2 olck, Dr. Roeßler, Kriegsgerichtsräthe, der 10. Div. bezw. dem Gouvernement Thorn, der 36. Div. und dem Gen. Kommando I. Armeekorps, Dr. Welt, Burger, Grütz⸗ macher, Koch, Kriegsgerichtsräthe, der Kommandantur Berlin bezw. dem Gouvernement Straßburg, der 17. und 35. Div., — überwiesen. Den übrigen vorgenannten Kriegsgerichtsräthen die in der „Stellen⸗
78 tsstellen“ aufgeführten Dienst⸗
besetzung bei den preußischen ericht ie bisher beauftragt waren, nun⸗
zu
stellen, mit deren Wahrnehmung mehr endgültig übertragen.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
5. März. Debus, Intend. Assessor von der Intend. des VIII. Armee⸗Korps, kommandiert zur Vertretung des Vorstands der Intend. der 38. Div., zum Vorstand dieser Intend., Oetting, Kanzlei⸗Diätar, zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär im Kriegs⸗Ministe⸗ rium, — ernannt. 1
6. März. Mattka, Militär⸗Anwärter, zum Kalkulator bei der Bau⸗Abtheil. des Kriegs⸗Ministeriums ernannt.
7. März. Hay, Dreser, Garn. Bauwarte in Rendsburg Erfurt II, zum 1. April 1901 zu den Garn. Baubeamten in C i. E. bezw. Köln II versetzt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 28. Februar. er 8S “ 8
bezw. olmar
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Drag. Regt. Königin Olga
Dietzsch, Fähnr. der Res., zuletzt im nigin 98 im Ulan. Regt. König Karl
Nr. 25, mit seinem Fet tt als Fähnr. Nr. 19 wiederangestellt.
2. März. Sieglin, aus der Haupt⸗Kadettenanstalt aus⸗ scheidender Port. Unteroff., als Fähnr. im Gren. Regt. König Kar Nr. 123 angestellt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
4. März. Peyerimhoff, Zahlmstr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, zum Ober⸗Zahlmstr. befördert.
9. März. Reik, Proviantamts⸗Rendant, zum Proviantamts⸗ Direktor, Bäumler, charakteris. Proviantamts⸗Kontroleur, zum Proviantamts⸗Kontroleur, — ernannt. 1
Nichtamtliches Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. März. 8 Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Reichskanzlers Grafer von Bülow und des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen
Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen.
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2 Im 16. d. M. starb nach kurzem Leiden der Wirkliche Geheime Rath und Berghauptmann a. D. Dr. Brassert in Bonn im fast vollendeten 81. Lebensjahre. In ihm ist ein Mann dahingeschieden, der als allezeit ausgezeichneter pflicht⸗ treuer Beamter dem Staat hervorragende Dienste geleistet hat. Im April 1844 für den Königlichen Staats dienst vereidigt, wurde Brassert nach Ablegung de juristischen Vorbereitungsdienstts im August 1848 zun Oberlandesgerichts⸗Assessor ernannt. Im August 1849 tra er zunächst kommissarisch und im Juli 1850 definitiv al Justitiar des vormaligen Bergamts zu Siegen in die Staats Bergverwaltung über, in welcher er im April 1855 zum Ober Bergrath und im Juli 1864 zum Geheimen Bergrath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten befördert und darauf im Dezembe 1864 zum Berghauptmann und Ober⸗Bergamts⸗Direkto ernannt wurde. In diesem letzteren Amte hat er fast 28 Jahr lang das Ober⸗Bergamt in Bonn geleitet. Im Januar 1889 wurde ihm der Charakter als irklicher Geheimer Ober Bergrath mit dem Range der Räthe erster Kahe verlieh Am 1. Oktober 1892 trat Brassert, 72. Jahre alt, in d Ruhestand, wobei ihm der Stern zum Rothen Adler⸗Ord zweiter Klasse mit Eichenlaub Allerhöchst verliehen wurde In allen seinen Dienststellungen, besonders auch als Chef des Rheinischen Ober⸗Bergamts, hat Brassert durch umsichtige und tüchtige⸗Geschäftsführung sich vorzüglich bewährt. Ganz hervorragende Verdienste hat er sich aber auf bergrechtlichem Gediete erworben. Insbesondere ist das Allgemeine Preußische Berggesetz vom 24. Juni 1865 im wesentlichen seiner Arbeit zu verdanken. Wie segensreich dieses Gesetz auf die Entwicke⸗ lung des Bergbaues gewirkt hat, ist allgemein bekannt. Der Werth unddie Bedeutung des Gesetzes ist insbesondere auch dadurch anerkannt worden, daß die meisten deutschen Staaten demnächst Berggesetze erlassen haben, die mit diesem Gesetz ganz oder bis auf geringe Abweichungen übereinstimmen. Neben dieser ver⸗ dienstvollen Mitarbeit an der Gesetzgebung hat Brassert sich ferner durch eine reiche literarische Thätigkeit auf bergrecht⸗ lichem Gebiet ausgezeichnet: so namentlich durch eine als muster⸗ gültig anerkannte Bearbeitung der in Preußen vor Erlaß des All⸗ gemeinen Berggesetes geltenden Provinzial⸗Bergordnungen und des Bergrechts des Preußischen Landrechts, ferner durch zahlreiche gediegene Abhandlungen zur Weiterentwickelung und Ver⸗ tiefung des neuen Preußischen Bergrechts und durch seinen Kommentar zum Allgemeinen Berggesetz vom 24. Juni 1865, der eine der werthvollsten Bereicherungen der Literatur au diesem Gebiet bildet. Die von ihm herausgegebene Zeitschrift für Bergrecht endlich, welche er bis zu seinem Tode geleitet hat, ist der Sammelpunkt der wissenschaftlichen Bestrebungen auf bergrechtlichem Gebiet auch für weite Kreise des Auslandes geworden und hat seinen Ruf weit über Deutsch⸗ lands Grenzen hinaus in ehrenvollster Weise verbreitet. Diese fast einzig dastehende Bedeutung des Mannes auf dem von ihm gepflegten, für die Förderung der Staatsinteressen hoch⸗ bedeutsamen Gebiet ist auch noch nach seinem Uebertritt in den Ruhestand Allerhöchst anerkannt worden durch die im April v. J. erfolgte Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“. Die hervor⸗ ragenden Charaktereigenschaften: strenge Gerechtigkeit, nie ver⸗ sagende Pflichterfüllung, gütiges Wohlwollen gegen Jedermann, verbunden mit wahrer Frömmigkeit und hingebender Treue an Kaiser und Vaterland, welche dem Verstorbenen in seltenem Maße die ungetheilte Werthschätzung und Seee weitester Kreise erworben haben, werden sein Andenken noch lange Z frisch erhalten. 1 * 8