1901 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

die eingeholten Jahresberichte zu verarbeiten, sowie auf 85 en Rathschläge bezüglich der Gründung von Fürsorgevereinen zu ertheilen. Nach einem von dem Schriftführer dieser Zentralstelle, Dr. Rosenfeld, bearbeiteten übersichtlichen Berichte sind neben dem Berliner Verein (vom Jahre 1827) der 1877 gegründete Verein für Berliner Stadt⸗ mission, die Evangelisch⸗Kirchliche Vereinigung und die Fürsorgekommission der jüdischen Gemeinde thätig gewesen. Ferner bestehen in der Provinz eeemwente für entlassene Strafgefangene in Brandenburg a. H., eeeskow, Kottbus, Frankfurt a. O., Guben, Oderberg (Mark), Pots⸗ dam, Schwedt a. O. und Züllichau. Doch sollen in sämmtlichen Orten, in denen sich größere Strafanstalten befinden, wie in Sonnen⸗ burg, Luckau, Prenzlau, Landsberg a. W. u. a., Fürsorgevereine ins Leben gerufen werden. Von den einzelnen Vereinen ist im Jahre 1900 eine überaus segensreiche Thätigkeit entfaltet worden. So hat der Berliner Verein allein 3494 entlassenen Strafgefangenen Arbeit nachgewiesen; eine eigene Frauenabtheilung widmete sich der Familienfürsorge. Die katholische Abtheilung hatte 51. Strafentlassene in Pflege. Der Verein für Berliner Stadtmission unterstützte 400 männliche Personen; 61 von ihnen fanden in dem Johanniterstraße 5 eingerichteten Asyl Unter⸗ kunft, wo sie in der Tabackindustrie beschäftigt wurden. Die Evangelisch⸗kirchliche Vereinigung unterstützte 188 Personen und gab dafür 1498 aus. Die Thätigkeit der Fürsorgekommission der jüdischen Gemeinde erstreckte sich auf 121 Personen und Familien. Dem Kottbuser Verein wurden aus den verschiedenen Anstalten 134 Personen überwiesen; von 69 Personen, welche Arbeit suchten, erhielten 50 solche nachgewiesen. Der Frankfurter Verein hatte 32 Bestrafte in Pflce; der Gubener Verein verschaffte den sich aus den verschiedenen nstalten Meldenden, soweit sie in Guben verblieben, Arbeit. Die Zahl der vom Potsdamer Verein unterstützten Personen betrug 118; in Brandenburg a. H. wurden von dem dortigen Verein im Berichts⸗ jahre 41 Strafentlassene unterstützt. Die Zentralstelle, deren Vor⸗ sitzender der Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath Dr. Starke ist, er⸗ hält zunächst für die Jahre 1900 bis 1902 aus dem Zinsenfonds der dem Ministerium des Innern unterstellten Strafanstalten und Ge⸗ fängnisse einen jährlichen Beitrag von 1200 zur Deckung der Geschäftsunkosten.

Die hundertjährige Wiederkehr der Uebersiedelung J. G. Fichte's Jena nach Berlin (3. Juli 1799) hat der „Philosophischen Gesellschaft zu Berlin“ Anlaß gegeben, dem Gedanken der Er⸗ richtung eines Denkmals für den großen Denker, den edlen Menschen und den begeisterten Patrioten in der Reichshauptstadt näher zu treten. In Berlin hat Fichte im Winter 1807 bis 1808 die „Reden an die deutsche Nation“ gehalten; er hat zur Gründung der Universität in Berlin mit Rath und That beigetragen und die vaterländische Begeisterung, die das Heldenzeitalter der Veretungskriege kennzeichnet, durch sein mächtiges Wort entflammen helfen. Ein Denkmal für ihn wird sonach ein Denkmal der Gesinnung sein, welche die Wieder⸗ herstellung der deutschen Nation aus tiefem politischen Verfall bewirkt und die Errichtung des Deutschen Reichs für die geeinigte Nation vorbereitet hat. Fin Comité, an dessen Spitze die Herren üee Dr. A. Döring, Professor Dr. R. Kehrbach, Professor Dr. A. Lasson und Dr. Ferdinand Jakob Schmidt stehen, ist in der Bildung begriffen. ZE114“ 8 Der Verein zur Förderung der Kunst veranstaltete am Feens v. W. im Bürgersaale des Rathhauses einen „Wilhelm 1 aabe⸗Abend“, der zum Zweck hatte, das Publikum vor dem im Feen bevorstehenden 70. Geburtstage des Dichters noch einmal mit Wärme auf ihn hinzuweisen und zum Lesen seiner Werke anzuregen. Eingeleitet wurde der Abend durch einen an Stelle des erkrankten Verfassers von Dr. Rose verlesenen Vortrag von Adolf Bartels, in welchem derselbe das deutsche Volk in herzlichen Worten auffordert, diesen „deutschesten Dichter“, wie er ihn nennt, ganz kennen und voll würdigen zu lernen. Eine Auswahl ernster und heiterer Abschnitte aus dem Hungerpastor“, der „Chronik der Spperlingsgasse“ und dem „Horacker“, sowie mehrere sinnige Gedichte wurden von Dr. Gustav Manz in wirkungsvollster Weise zum Vortrag gebracht. Dazwischen sang Fräulein Irma Harden eeinige kleinere Lieder, komponiert von Eugen Hildach und José Vianna da Motta nach Dichtungen von Raabe, welche großen Beifall fanden.

A. F. „Zur Kriegszeit durch China“ hatte Dr. Georg Wegener seinen kürzlich im Theatersaale der „Urania“ (Tauben⸗

straße) vor einer großen Zuhörerschaft gehaltenen Vortrag benannt.

Dr. Wegener traf im September v. J. gleichzeitig mit dem General⸗ Feldmarschall Grafen von Waldersee auf der Rhede von Taku ein. Er war dann an der Expedition von Paotingfu betheiligt, machte den kühnen Zug des Majors von Foerster zu den Gebirgen des Westens und der Großen Mauer mit und war Augenzeuge der bei Tsching⸗ kwan bon den Deutschen gezeigten Tapferkeit. Im November und Anfang Dezember befand er sich in Hehn dessen dem Europäer bis dahin FerscheFisenen Theile, namentlich die verbotene Stadt und den Himmelstempel, er besuchte und soweit als thunlich auf der photo⸗ graphischen Platte festhielt. In der zweiten Hälfte des Dezember verließ der Reisende Petschilt, um von Schanghai aus an der Fahrt

des deutschen Dampfers „Sui⸗hsiang“ auf dem Pangtsekiang theil⸗

zunehmen, dessen Aufgabe es war, festzustellen, ob es möglich sei, die sogenannten „Gorges“, d. i. die Stromschnellen des Yangtse oberhalb J⸗tschang, zu forcieren. Der unglückliche Ausgang dieses Versuchs, der Verlust des Schiffes am 27. Dezember, nöthigte Dr. Wegener zur Rückkehr nach Schanghai, doch nicht ohne noch einige der schönsten Partien am oberen Yangtse seiner Photographien⸗Mappe einverleibt zu haben. Ueber alle diese wechselvollen Ereignisse und Erlebnisse berichtete der Vortragende in freier, flotter und humorvoller Rede unter Begleitung zahlreicher, vom Bildwerfer mit bemerkenswerther Präzision (nämlich vom Vortragenden selbst dirigiert) vermittelter Ansichten von Land und Leuten. Besonders werthvoll wurde der seine Hörer fast zwei Stunden fesselnde Vortrag durch die allgemeinen Betrachtungen und Urtheile, zu denen sich der Redner auf Grund seiner Beobachtungen veranlaßt fand. er vom Kriege unberührte Theil von Petschili hat ihm den Eindruck großer Fruchtbarkeit ge⸗ macht; er fand einen mittleren, behaglichen Wohlstand dort all⸗ gemein verbreitet. Aehnlich waren die Eindrücke am Yangtse, wo merkwürdig wenig von den Ereignissen im Norden bekannt war. Dr. Wegener glaubt nach seinen Erfahrungen nicht an das Schlagwort von der versteinerten Kultur der Chinesen. Dafür er⸗ schien ihm die Bevölkerung körperlich allzu kräftig und tüchtig; diese Eigenschaften hätten nichts mit Degeneration zu thun. Allerdings sei die Kultur so wesentlich von der unseren verschieden, daß es schwer werde, sie zu begreifen. Der Vortragende zitierte das Wort eines alten China⸗ bewohners europäischer Herkunft, also lautend: Wer 4 Monate in China war, glaubt darüber ein Buchschreiben zu dürfen, wer 4 Jahre dort war, trägt Bedenken, ob er erfahren genug ist, über China zu berichten, und wer 40 Jahre dort ist, hat inzwischen die Unmöglichkeit eingesehen, daß die Europäer das Seelenleben der Chinesen jemals richtig verstehen werden. Dennoch glaubt Dr. Wegener, daß der Zeitpunkt gekommen sei, wo die beiden Kulturen, die europäische und die ostasiatische, welche bisher unvermittelt, zweien durch Gebirge getrennten Strömen vergleichbar, nebeneinander flossen, sich nähern und verstehen lernen würden. Die chinesische Angelegenheit dünkt ihm daher keine vor⸗ übergehende Episode von geringer Tragweite, sondern vielmehr der Beginn einer weltgeschichtlichen Epoche, der Beginn der „Welt⸗ geschichte“ im wörtlichen Verstande.

11“

3u der Explosionskatastrophe in Griesheim liegen heute folgende weiteren Meldungen des „W. T. B.“ vor: Griesheim, 29. April. Unter allgemeiner Theilnahme der hiesigen Einwohner wurden heute Mittag zwölf bei der Explosion Getödtete bestattet. Unter den Anwesenden befanden sich der Ober⸗Präsident Graf von Zedlitz⸗Trützschler, der Regie⸗ rungs⸗Präasident in Wiesbaden Dr. Wentzel und der Kom⸗ mandant von Frankfurt a. M., Generalleutnant von Stülp⸗ nagel. Die Beisetzung erfolgte in einem gemeinsamen Grabe. Nach den Reden des evangelischen und des katholischen Geistlichen widmete der Fabrikdirektor, Professor Dr. Lepsius, den Verblichenen warme Abschiedsworte. Alsdann legte der Regierungs⸗Präfident Dr. Wentzel im Namen der Minister Freiherr von Rheinbaben und Brefeld ein Palmenarrangement an dem Grabe nieder. Andere Blumenspenden folgten. Den Schluß der Feier bildete ein von einer Militärkapelle gespielter Choral. Wiesbaden, 29. April. Der „Rheinische Courier“ meldet: Der Ober⸗Präsident Graf von Zedlitz⸗Trützschler hat im Auf⸗ trage Seiner Majestät des Kaisers und Königs an die chemische Fabrik „Electron“ in Griesheim, an die Fabrik chemischer

in welchem sechs Batterien Artillerie,

Vodehr von Marx und Müller und die Farbwerke von Oetzel Istel und Co. in Griesheim ein Telegramm gerichtet, in welchem allen Betheiligten die schmerzliche Theilnahme Seiner Majestät des Kaisers und Königs an dem schweren Un⸗ fall, welcher die chemischen Fabriken von Griesheim, deren Angestellte und Arbeiter betroffen hat, ausgesprochen wird. In gleicher Weise hat auch Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich den Ober⸗Prz⸗ sidenten der aufrichtigen Theilnahme Ausdruck zu geben, von welcher Ihre Majestät für die Vetroffenen 8,88 sei. Das Telegramm schließt mit der Bitte, diese Kundgebungen Seiner Majestat des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich auch zur Kennt⸗ niß der Angestellten und Arbeiter der Fabriken zu bringen. Das unter dem Vorsitz des Regierungs⸗Präsidenten Dr. Wentzel zur Unterstützung der Verunglückten in Griesheim hier gebildete Hilfscomité ist heute Nachmittag zu einer Sitzung zusammen⸗ getreten und hat dem Ortscomité eine beträchtliche Summe zu so⸗ fortigen Unterstützungen überwiesen.

Quedlinburg, 29. April. Heute früh um 5 Uhr brach, der „Magd. Ztg.“ zufolge, in dem kleineren Thürme der Benediktikirche Feuer aus. Der größere Thurm, der von den⸗ selben mitergriffen wurde, ist bis auf das Mauerwerk niedergebrann. Das Feuer wurde durch die Explosion einer Petroleumlampe in de im kleineren Thurm gelegenen Thürmerwohnung verursacht.

Bremen, 30. April. (W. T. B.) Die Rettungsstation „Norderney“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiff⸗ brüchiger telegraphiert: Von der hier gestrandeten deutschen Brigg „Friede“, Kapitän Meiners, mit Kohlen von Newcastle nach Norderney bestimmt, sind EEE“ gerettet durch das Rettungsboot „Fürst Bismarck“ der Weststation.

Vannes, 29. April. (W. T. B.) In dem Dorfe St.⸗Jean, 3 die zu Schießübungen aus⸗ gerückt waren, Kantonne mentsquartiere bezogen hatten, brach in der vergangenen Nacht Feuer aus. Acht Soldaten kamen um, mehrere sind verletzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Weimar, 30. April. (W. T. B.) Seine Mafjestät der Kaiser und Seine Königliche Hoheit der Großherzog trafen um 12 ½ Uhr hier ein und begaben Sich, vom Publikum lebhaft begrüßt, zu Wagen nach dem Friedhof, wo Seine Majestät in der Fürstengruft am Sarge des Großherzogs Karl Alexander einen Kranz niederlegte. Kurz vor 1 Uhr erfolgte die Abreise Seiner Majestät des Kaisers nach Berlin, während Seine Königliche Hoheit der Großherzog sich nach der Wartburg zurückbegab. b

Lemberg, 30. April. (W. T. B.) Die Ruhe⸗ störungen haben sich gestern Abend wiederholt. In der Sieniawskagasse wurden Fensterscheiben eingeschlagen. Weitere Ausschreitungen wurden durch die Sicherheitswache verhindert.

Paris, 30. April. (W. T. B.) Aus Algier wird berichtet, daß nunmehr fast sämmtliche Araber, welche das Dorf Margusritte geplündert haben, festgenommen seien. Auf Befehl der Staatsanwaltschaft seien 125 Verhaftungen aufrecht erhalten worden.

Konstantinopel, 29. April. (W. T. B.) Der Sultan hat befohlen, ihm die Akten des Prozesses in Salonichi zu unterbreiten, um, der Bitte des bulgarischen Agenten gemäß, die gegen die Bulgaren gefällten Urtheile zu mildern Die russische Botschaft hatte die bulgarische Bitte unterstütt

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Wetterbericht vom 30. April 1901, G. 8 Uhr Vormittags.

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Strauß. Nr. 26.

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Bergerac.

Freitag: 1 wolkenlos

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Ein Maximum liegt über Lappland,über Kontinental⸗ Europa ist der Luftdruck gleichmäßig vertheilt; ein Minimum von unter 755 mm liegt füdwestlich von

rland. In Deutschland ist das Wetter, außer im

ordosten, trübe und meist ziemlich kühl. Meist trübes, im Westen und Süden wärmeres Wetter, vielfach mit Regen, wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

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Shakespeare.

(1. Abend:

Schauspielhaus. Lustspiel Anfang 7 ½ Uhr. Opern⸗Theater. Wohlthätigkeits⸗Vorstellung. Die

3 Akten von Meilhac und Halévy. C. Haffner und Richard Genée. Tanz

Der Billet⸗Verkauf findet täglich im Königlichen Schauspielhause e I111AA“n

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Deutsches Theater. Mittwoch

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Penne gte. Der Biberpez. Rosenmontag.

Freitag, Abends 8 Uhr: (2. Abend: Faust's Tod und Erlösung.)

Theuter des Westens. 2 onnerstag: Die weiße Dame. reitag und Sonntag: Lehmann und Herr Emil Fischer.)

Theater.

Künigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ 113. Vorstellung. Windsor. 3 Akten von Otto Nicolai. nach William Shakespeare’s gleichnamigem Lustspiele. Tanz von Emil Graeb. 1

Schauspielhaus. 116. Vorstellung Macbeth. Trauer⸗ spiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Nach der Schlegel⸗Tieck'schen Uebersetzung. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 114. Vorstellung. Hänsel Märchenspiel in Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Male: Aschenbrödel. nach einem Vorwurf des A. Kollmann) von H. 8 Musik von Johann Strauß.

2

Die lustigen Weiber Komisch⸗phantastische Oper in Text von Mosenthal,

Anfang 7 ½ Uhr.

3 Bildern von Ballet in

Die Jour⸗ von Gustav

Abends

117. Vorstellung. in 4 Aufzügen

Sonnabend,

Komische Operette mit Tanz in Bearbeitet von Musik von Johann von Emil Graeb. Billetreservesatz

—— 1““ Cyrano von

Berliner Theater. Gastspiel des Elsässischen Mittwoch: D'’r Herr Maire. Donnerstag: D’r Herr Maire.

Freitag (34. Abonnements⸗Vorstellung): D'r Herr

8

Schiller⸗Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Gastspiel von Ferdinand Bonn. na von Venedig. Lustspiel in 5 Akten von William

Der Kaufmann

Donners Abends 8 Uhr: Faust, II. Theil.

Reich der Mütter.)

aust, II. Theil.

Mittwoch:

Norma.

11

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(Frau Lilli

Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preisen: Das Glöckchen des Eremiten.

Sonntag, Nachmittags: Zu halben Preisen: Zar und Zimmermann.

Lessing-Theater.

als Erzieher. Donnerstag: Johannisfeuer. Freitag: Die Zwillingsschwester.

Neues Theater. (Direktion: Nuscha Butze.) Mittwoch: Gastspiel des „Schlierseeer Bauern⸗ Theaters“. (Direktion: Konrad Dreher⸗Brakl.) Der Gemeindekaspar. Volksstück mit Gesang und Tanz von Benno Rauchenegger. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag: Der Gemeindekaspar.

Freitag und folgende Tage: Der Amerikaseppl. Vorverkauf ohne Aufgeld.

Residenz-Theater. (Direktion: Sigmund Lauten⸗

burg.) Mittwoch: Leontinens Ehemänner. (Les maris de Léontine.) Schwank in 3 Akten von Alfred Capus. Vorher: Teremtete. Schwank in 1 Akt von Otto Berti. Anfang 7 ½ Uhr. 3 eneeese und folgende Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Trilby.

8

Seressionsbühne. (Aleranderstr. 40.) Mitt 2 Gastspiel E. von Wolzogen’s Buntes Theater (Ueberbrett’l). Anfang 8 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. (Direktion: Julius Fritzsche.) Mittwoch: Gastspiel der französischen Operetten⸗Gesellschaft der Mle. Méaly du Théàtre des Variétés de Paris. Mam'’zelle Nitouche. Anfang 7 ½ Uhr.

Seen. Mlle. Méaly. Mad. Mephisto. Operette in 5 Akten. Musik von Heller.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Zigeunerbaron. .“

Thalia⸗Theater. Mittwoch: Ensemble⸗Gast⸗ spiel des Fasdrich, Wichelmstäftischen Theaters. Die stedern ns (Frosch: Emil Thomas, als Gast.)

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onnerstag Dieselbe Vor⸗

und folgende Tage: stellung. 8 9 3

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Bentral-Theater. Mittwoch: Mit vollständig neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: Die Geisha. Operette in 3 Akten von Sidney Jones. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Die Geisha. Anfang 8 Uhr.

Gastspiel der „Schwarzwälder“ unter Leitung vom Hof⸗Schauspieler Emil Richard. Mittwoch: Dorf und Stadt. Schwarzwälder Volksstück in 4 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Hierauf: Einmaliges Gastspiel des Königlichen Hof⸗Schauspielers Emil Richard. Ein kleiner Beamter. (Hieronymu Kadereit: Emil Richard, als Gast.)

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Ruth Gräfin Kospoth mit Hrn. Ober leutnant Max Frhrn. von Venningen (Schlo Briese). Frl. Else Hübler mit Hrn. Gerichts Assessor Dr. Franz Scholz (Berlin).

Verehelicht: Hr. Landrath Ernst von Bismarch mit Frl. Lisel von Lettow⸗Vorbeck (Stettin). Hr. Leutnant Hans Frhr. Schenck zu Schweins berg mit Frl. Margarethe von C ochenhausen (Colmar i. Els.). 58 Legationsrath Alexande von Kries mit Frl. Wally Bier (Brüssel- Berlin). 1

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister 92 Thiel (Karlsruhe i. B.). Hrn. Oberleutm 8 Wilfried von Lettow⸗Vorbeck (Berlin). 8 Tochter: Hrn. Landrath Scherenberg (Vo

winkel). I“ Gestorben: Hr. Paul de Ahna (Nee) k.⸗

Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident vter (Danzig). Fr. Oberleutnant se Widen

mann, geb. Wahlen (Köln⸗Deutz).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und 9 Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. —— vne lichen Anzeigers (einschließlich der s Nr. 2 veröffentlichten —2 betre Kommanditgesellscha ienegoche vom

bis 27. April

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Belle-Alliance-Theater. (Gastspiel⸗Thenter)

en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Qualität

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Berlin, Dienstag, den 30. April

Verkaufte Menge

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Durchschnitts preis für 1 Doppel⸗ zentner

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1901.

Außerdem wurden am M (Spalte 1) nach überschläglicher 8 verkauft Doppelzentner

(Preis unbekannt)

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der

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13,50

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15,00 13,00

5

us den unabgerundeten Zahlen berechnet.

ten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

83. Sitzung

Am Bundesrathstische:

Staats⸗Minister Dr. Staatssekretär des R.

Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die privaten Versicherungsunternehmungen wird fort⸗ Psett. Die Abstimmung über den § 81, vor welcher in der le

Richter die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifelt und durch den Namensaufruf die Beschluß⸗ unfähigkeit festgestellt war, wird auf Vorschlag des Präsidenten

itzung durch den

einstweilen ausgesetzt.

Die §§ 82 91 schnitt VII führt die ie beim Inkrafttreter

vom 29. April 1901. 1 Uhr.

Staatssekretär des

8

eichs⸗Justizamts Dr. Nieberding.

Abg.

erden unverändert angenommen. Der Ab⸗ Ueberschrift: „Uebergangsvorschriften für a des Gesetzes zum Geschäftsbetriebe be⸗

fugten Unternehmungen“.

Auf Antrag des Abg. Kirsch (Zentr.) wird die Ueber⸗ schrift in „Uebergangsvorschriften“ abgekürzt.

Der Abschnitt VII (§S§ 92 104) wird angenommen. „Straf⸗

Abschnitt VIII vorschriften“. Der § 107,

(§§ 105— 113) enthält die

Der „Bestrafung doloser Angaben von Sach⸗ verständigen“, gelangt mit einem redaktionellen Amendement der Abgg. Dietrich (d. kons.) und Genossen zur Annahme.

Der § 108 der Kommissionsbeschlüsse lautet:

—Wer im Inlande das Versicherungsgeschäft ohne die vor⸗ eschriebene Erlaubniß betreibt, obwohl er Kenntniß davon hat, daß diese Erlaubniß erforderlich ist, wird mit Geldstrafe bestraft bis zu 1000 oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher im ine daselbst zum Geschäfts einen Versicherungsvertra schließt oder den Absch

Verträge erforderliche Erlaubniß nicht ertheilt ist.“

Abg. überwiegenden der Worte in Absatz ]

Dietrich

Erlaubniß erforderlich iste, laubniß nicht ertheilt ist’.

Rechtsgrundsatz: Ignora rechen.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath im

rich beantragt und Mehrheit der Ko

befürwortet namens

„obwohl er Kenntniß davon hat, und in Absatz 2: „obwohl er.

ntia legis nocet an die

Gruner bittet vetrgend. diesem Antrage Folge zu geben.

Abg. von Strom Kommissionsbeschlüsse,

nehmnis Zchlüss deshalb gelungen sei, eine Definition derjenigen Geschäfte zu deren Betrseb nach dem Gesetze eine C 1 2

eck (Zentr.) stellt

1 g sei.

8 ner atsse -.In ern, Graf von Posadowsky⸗Wehner,

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Inlande für betriebe nicht befugte Unternehmung als Vertreter oder Bevollmächtigter ab⸗ lie von Versicherungsverträgen geschäfts⸗ mäßig vermittelt, obwohl er Kenntniß davon hat, daß die für solche

der mmissionsmitglieder die Streichung daß diese Es sei nicht angängig, den allgemeinen

85 Stelle zu durch⸗

Reichsamt des Innern ich auf den Boden der

gefaßt seien, weil es geben, zu

darstellen. versicherungen.

Ich gestatte mir auch darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung unseres Entwurfs keineswegs etwas Neues enthält. Bestimmung befindet sich in § 7 des preußischen Gesetzes vom 17. Mai 1853, betreffend die Geschäftsbetriebe der Versicherungsanstalten. Eine ähnliche Bestimmung enthält auch das Strafgesetzbuch, denn bekanntlich wird auf Grund des § 360 Absatz 9 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs auch derjenige bestraft, welcher Versicherungsanstalten begründet, ohne dazu die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben. diesem Falle keineswegs verlangt, daß ihm die gesetzliche Vorbedingung, daß er hierzu einer Genehmigung bedarf, bekannt sei. Fordert man aber im Reichs⸗Strafgesetzbuch für die Straffestsetzung nicht, daß sich jemand bewußt sei, er müsse eine staatliche Genehmigung besitzen, um eine Versicherungsanstalt zu betreiben, so ist es ganz folge⸗ richtig, wenn man diese Bedingung, daß er von dieser gesetzlichen Vor⸗ bedingung ausdrücklich Kenntniß habe, nicht

Abg. Molken

niemand wisse, man abgelehnt habe, geschäfte zu geben, so bleibe garnichts Anderes übrig, als diese Klauseln zu § 108 aufzunehmen.

„Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): beim Kommissionsvorschlag zu belassen. Strafgesetz, guten Glauben des Unternehmers eine Kautel Hier ist ja nicht etwa ein zivilrechtlicher zu ertheilende Erlaubniß beruht auf öffentlichem Rechte.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Das hohe Haus wolle mir gestatten, eine etwas abweichende An⸗ sicht von derjenigen Auffassnng zu vertreten, welche von den letzten Was bezweckt die angegriffene Be⸗ stimmung, welche die Vorlage der Regierung enthält? Sie bezweckt, daß derjenige, welcher ein Versicherungsgeschäft abschließt, auch die formelle Berechtigung dazu besitzt und so demjenigen, der in gutem Glauben mit einem Agenten ein solches Geschäft abschließt, auch das volle Recht aus dem Versicherungsvertrage wird. Wenn jemand ein Versicherungsgeschäft abschließt, der dazu nicht formell im Sinne dieses Paragraphen legitimiert ist, dann kann das unter Umständen für den⸗ jenigen, der die Versicherung eingehen will, ein damnum irreparabile Ich erinnere z. B. nur an die Verträge über Lebens⸗

Herren Rednern kundgegeben ist.

sei dieser Grundsatz auch schon in anderen Gesetzen durchbrochen. was nach dem Gesetze strafbar sei und was nicht, da rungs⸗

eine Definition des Begriffes Versi

Molkenbuhr (Soz.) tritt ebenfalls für die Kommissions⸗ fassung ein; die Rücksicht darauf, daß es nicht schön sei, den erwähnten Grundsatz zu durchbrechen, könne nicht den Ausschlag geben. Uebrigens

Da

Auch ich bitte dringend, es a Es handelt sich hier um ein und es muß unter den obwaltenden Umständen für den geschaffen werden. Irrthum in Frage, denn die

Ganz dieselbe

Es ist auch in

berechtigt

gemeine Staatsinteressen

geschäfts zu geben.

gesetzgebenden Körperschaften.

Versicherungsgeschäfte Betreiben von Versicherungsgeschäften ist doch schließlich nur der Ausfluß der Begründung einer Versicherungsanstalt. mir auch, darauf hinzuweisen, daß man in anderen Vorschriften der Reichsgesetze für die Straffälligkeit keineswegs den Nachweis verlangt hat, daß man dem Angeschuldigten erst staatlicherseits den Nachweis führen müsse, daß ihm bewußt gewesen sei, er könne nur handeln auf Grund einer obrigkeitlichen Genehmigung. Dieser Nachweis würde im einzelnen Falle außerordentlich schwer zu führen sein und deshalb hat auch mit Recht das Gesetz davon abgesehen. Ich erinnere Sie z. B. an den § 147 der Reichs⸗Gewerbeordnung. Dort wird sowohl derjenige, welcher einen Gewerbebetrieb unberechtigt unternimmt, zu dem eine polizeiliche Konzession nothwendig ist, als auch derjenige be

straft, der eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage unberechtigt ein

richtet, zu der eine polizeiliche Genehmigung erforderlich ist. Hier wird also für die Straffälligkeit keineswegs der Nachweis verlangt, daß der Schuldige Kenntniß von jener Bestimmung gehabt hat. . wenn man hier den Weg der Kommission ginge, würde man zumm Schaden der Versicherten um die handelt es sich, nicht um all⸗

betreibt,

denn das

Gestatten Sie

Ich glaube,

einen im Rechtsleben seit Langem be⸗

währten Grundsatz verlassen. 8 Schließlich ist der Einwand gemacht, weder die verbündeten Re⸗ gierungen, noch die hohe Kommission sei in der Lage gewesen, über⸗ haupt zu definieren, was ein Versicherungsgeschäft sei; deshalb sei es aber auch ungerecht, den zu bestrafen, der ein solches Versicherungs⸗ geschäft abschließt ohne Genehmigung, weil man von einem einzelnen Manne keine größere Rechtskenntniß verlangen könne wie von den Ich möchte dem gegenüber einwenden, daß es eine ganz verschiedene Sache für ein Rechtsgebiet von so viel⸗ seitiger Natur wie das Versicherungsrecht ist, eine allgemeine De⸗ finition zu finden für das, was unter einem V verstehen ist, oder im einzelnen Fall den Nachweis zu führen, daß ein Versicherungsgeschäft unzweifelhaft vorliegt; allermeisten Leuten klar sein, wenn sie ein solches Geschäft eingehen. Man kann also daraus einen Einwand gegen die Vorlage der Re⸗ gierung nicht herleiten, indem man sagt, daß die Regierungen selbst nicht in der Lage sind, eine allgemeine Definition des Versicherungs⸗ Es giebt eben eine ganze Masse von Rechts⸗ begriffen, die man in casu concreto vollkommen klarstellen kann, für die es aber nicht möglich ist, eine gemeinsame Definition zu finden, wenn sie nicht außerordentlich weitläufig, mißdeutig und schleppend sein soll, eine Definition, welche alle Fälle des wechselnden praktischen

ersicherungsgeschäft zu

letzteres wird den