1901 / 136 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Jun 1901 18:00:01 GMT) scan diff

König

f Ner Aezugspreis betrügt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; VW1II Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Nost-Anstalten auch die Expedition Sr 1 des Deutschen Reichs-Anzeigers

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. II 1 1b und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers Einzelne Uummern k osten 25 ₰. 2 Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

2138.

Inhalt des amtlichen Theils: 8 Deutsches Reich. 16 b. 60 ℳ, wenn die Pension der eines Offiziers höheren

densverleihungen ꝛc. Dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen für die Frfhrichfe Deutsches Reich. Honorar⸗Konsul Ernst Poschmann in Danzig ist namens

des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 1 1⁄8¼ 8 esherhung ber Kriegsinpoliden und der 8 6 88 8 1 3 Die Verstümmelun h wird den oberen Beamten riegshinterbliebenen. 6

nach den Sätzen für Offiziere G 4), den Unterbeamten nach enstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit 6 den Sätzen für Unteroffiziere und Gemeine 8) gewährt. m Kiautschou⸗Gebiete. ese h, 513

““ § 13. 88 kanntmachung, betreffend eine erste halbjährliche Abschlags⸗ betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und Die Alterszulage wird oberen Beamten in gleicher zahlung auf die für das Jahr 1901 festzusetzende Dividende der Kriegshinterbliebenen. Weise wie den Ofsizieren 5), den Unterbeamten wie den ver Ee 8 Vom 31. Mai 1901. Unteroffizieren und Gemeinen 10) gewährt.“ kkanntmachung, betreffen as Verbot der offenen Ver⸗ . 1 1 2 B; aund 8e Agscgsrarwn mit ꝛzc. aus Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, IV. Hinterbliebene.

ineralstaub, Glassplitterchen, Glaskügelchen, Sand, König von Preußen ꝛc. ö“ § 14. Metalltheilchen und dergl. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Die jährliche Versorgung der Hinterbliebenen wird gemäß des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.

1 8 Erste ü 8 § 1. 8b ist 8 8 8 ebersicht der Ausprägungen von Re⸗ smünzen in den Die Versorgung derjenigen Personen des Soldatenstandes 1) wenn der Kriegstheilnehmer an erli tener Verwundun bersicht, Münzstätten bis Ende Mai 1901. und e 88 ghireag ag 11“ snane e oder äußerer Kriegsdienstbeschädigung verstorben ist: ohne Rück⸗

2 8 durch die von deutschen Staaten vor 1871 oder von dem sicht auf die Zeit des Todes;: Königreich Preufzen. Deutschen Reiche geführten Feldzüge invalide geworden sind 2- wenn der Kriegstheilnehmer im Laufe des Krieges ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und (Kriegsinvalide), sowie der Hinterbliebenen aus solchen Feld⸗ erkrankt ist oder eine innere Dienstbeschädigung erlitten hat: sonstige Personalveränderungen. zügen (Kriegshinterbliebene) bemißt sich nach den in den fol⸗ sofern er infolge der Krankheit oder Dienstbeschädi ung vor Bekanntmachungen der Hauptverwaltung der Staatsschulden, genden Paragraphen nesec een Bestimmungen. Ablauf eines Jahres nach dem Friedensschlusse verstorben ist. betreffend Verloosungen von Stamm⸗Aktien der Nieder⸗ Gleiches gilt von den Angehörigen der Kaiserlichen Für die Hinterbliebenen von Theilnehmern an den vor schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, von5 rioritäts⸗Obligationen Schutztruppen und deren Hinterbliebenen. dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bgaheten sFädzägen ist dabei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft und von Cöthen⸗ 8 eine militärische Unternehmung im Sinne dieses Bedingung, daß die Ehe vor dem Jahre 1901 geschlossen ge⸗ Vernburger Eisenbahn⸗Aktien. 11“ 8 (Gesetzes als ein Feldzug anzusehen ist, bestimmt der Kaiser. wesen ist. 8 15 8 2 I. Offiziere, Sanitätsoffiziere, Ingenieure der à Wit v

arine, Feldwebelleutnants und Deckoffiziere. .Wittwenbeihilfe

8 8 2 18 (§§ 41, 94 und 95 des Gesetzes vom 2.

5 zni äbi 1 ird den Offizieren bis zu anderweiter 68 eträgt für: Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Penston wird J. e. 1) die Wittwe eines Generals oder in Generalsstellun 1 gontrach, Geheimen Regierungsrath Bucholt zu gesetzlicher Regelung nach den bishersgen Bestimmungen gewährt. 26 2

8 1 41 1 fi e

vorken i. W. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Die Kriegszulage 12 es Gesetzes vom 27. Juni 1871 5 ie Wittwe eines Stabsoffiziers. . . 16 Schlee, 88 Reichs⸗Gesetz’ e. ge ist für alle als Kriegsindalide Ane 3) die e 1S vom Hauptmann 88 b dem Studienrath am Kadet v.h . ahlstatt, erkannten zuständig und beträgt monatlich: 8 . . oder r. . e ves emechess

or Dr. Lotz, dem Oberlehrer am Katk 8 85.89 Ceen ön a. 100 für Offiziere vom Hauptmann abwärts, ) 5 8 - e e 8, vie n we . 8 Paul Fra nke, dem 72 expedierenden Sekretär, b. 60 für Offiziere höheren Dienstgrades. 3 89 Fhncen iesen 19. sigra . gleichstehenden 66s EEEEE1“ 84 5 9 sreslag. bish⸗ er 899 Zenbee e h E Die Verstümmelungszulage 8 13 des Gesetzes vom oder der diesen Dien tgraden gleichstehenben

Lazareth⸗Dber⸗Inspektoren a. D., Rechnungsräthen Ries 6 27. 85 1871) 8 t für jede eeeeen ung 90 ℳℳ Militärpersonen oder Unterbeamten

Frankfurt a. O. und Hildebrandt zu ee Ffches in Fücnaelich vgs ie Einschränkung im Abs. es ange⸗ 6) die Wittwe eines Gemeinen .. Posen, dem Garnison⸗ Fnalmngs⸗Nefto⸗ üller zu führ § 5 B. Ersjehungsbeihil 5 1 G 2 1 4 98 8 e Hiafgn Nee F. Kriegsinpaliden Offizieren, deren jährliches Gesammt⸗ 88 5 8 des esetes vom 27. Juni 1871).

dem Trigonometer, Rechnungsrath. Kick höfel und dem fohenn 2”0, ,nh. rb 5 eeh aznh. ee 1) Te.s ve ee Kind 8 ̊. Varrée zu Cöln, den Garnison⸗Verwaltungs⸗Ober⸗Inspektoren gewährt. Die Wage wird bereits fruͤher gewährt, sobalr alls gesetzliches Wittwengeld zuständig 150 Schwanke zu Küstrin und Graeßner zu Braunschweig, e. völlige Erwerbsunfähigkeit vorhanden ist. he. fags gefes 4 geld zuständig as sem Militär⸗Intendantur⸗Sekretär Katlein bei der Inten⸗ II. Unteroffiziere und Gemeine.

EEEE111“ jeden anderen Offiziers oder eines hantur der 38. Division, dem Postsekretär Sackmann zu 6 Deckoffiziers 1““

Idenburg (Großherzogth.) und dem Küuüster und Organisten, Die Pension der Unteroffiziere und Gemeinen beträgt se, wc. eines Goldaten vom Feldwebel abwärts G Kantor T este u St. Nikolaihof im Landkreise Luüͤne⸗ nach dem 1288 der Erwerbsnnfahigten monatlich in hens oder eines en vom Fe EE durg den öniglichen onen⸗Orden vierter Klasse, 1 1. Klasse 2. Klasse 3. Kla se 4. Klasse 2) jedes elternlose Kind den Kanzlei⸗Sekretären Köhler und Andreschek bei der a. eines Generals oder eines Stabsoffiziers in Generals⸗ Intendantur des VI. Armee⸗Korps, dem Eisenbahn⸗Lokomotiv⸗ a. für Feldwebel .. bEE11 30 lheood der Regiments⸗Kommandeur⸗Stellung, ührer a. D. Jahnke zu Schneidemühl, dem S utzmanns⸗ h. fur Sergeanten. 75 116 24 falls gesetzliches Waisengeld zuständig. 225 ℳ, eferaser a. D. Gallasch zu Breslau und dem! egiments⸗ c. für Unteroffiziere . 65 89 16 . 20 EWZC111““ Sattler Pardey beim 2. Hannoverschen Dragoner⸗Regiment für Gemeine . 60 45 27 18. b. eines jeden anderen Offiziers oder eines Nr. 16 das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie V Die Beträge der Pension 5. Klasse bleiben wie bisher. 11ö“*“]; dem Polizei⸗Wachtmeister Selbmann zu seerrch. dem 37 c. eines Soldaten vom Feldwebel abwärts

. . . .

Berichtsdiener a. D. Theuer zu Fürstenwalde (Spree), dem

Knehe azewesser a. D. Jörgehs zu Stolp i. Pomm., er eenbahn⸗Portier a. D. ysocki zu Danzic⸗ dem nger⸗

Die Kriegszulage 71 8.2 g sehes vom 27. Juni 1871) 5 oder eines Unterbeamten E“ beträgt monatlich: 8 C. Elternbeihilfe

8

für die Ganzinvalden . . . . . 15 ℳMA., (§8 42 und 96 des Gesetzes vom 27. Juni 187 1.

leriewerkstatt in Spandau dem Fllcärree g. D. Jakob Die Verstümmelungszulage (5. 72 des 27 vom enactef 165. 450 ℳ, hic zu Karlsruhe 1. B., bisher beim Kadettenhause daselbst, 27, Juni 1871) beträgt für jede Verstümmelung 27 monat⸗ 2) den hileeeee sn . utter

1 Cegeörcteiee Ehristian Martsch dem Hofmann lich ohne die Einschränkung 8 r 3 des angeführten § 72. sibo re eeee 250 edr beide N eist im Kreise Pr.⸗ 9. 1 ihi

e S,eemann ebebe hr Rohmgess mm Kreise d 1. Nce een ec, d eiahem Pegpenen si pe sutege gem 6 ETETE“; ; V 8 E111““X“ r Nichtbenutzung des Zivil ung e

1b Felenarensgag ung nur für Nejesaac. Unteroffiziere zu⸗ Vfrstorbenen sur Zeit seines Todes Meehhe ecben 8 F 9

* 1““ ändig, welche den Anspruch auf den Fivilversorgungsschein solange die Hilfsbedürftigkeit 9 . ’e der 88*8 „. ee. ne⸗ gerut durch zwölfjährigen aktiven S erworben haben. Erreicht ½ aͤhrliche Ceealgenen der . rhochstihrem Hof⸗Marschall von Trotha und dem jfährli eines Generals 15 st. . L. General⸗Direktor der bfenban Steuern, Wirklichen Geheimen 6000 . vdabehc 2 E.Phgerhakaenn eines anderen aa⸗s mit Ausnahme Anie⸗Winanzrath Dr. Fehre zu Berlin die Erlaubniß zur welchem sie das 55. sjahr vollenden, eine Zulage Aliers⸗ 1 der Feldwebelleutnants nicht 2000 beleguüng der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ b -- Errei dieses Betrage ng n a, anes Heideeeheällenenss aher Deck⸗ heilen, und zwar ersterem: des Komthurkreuzes erster Klasse su age) bis zur Exreichung dieses Betrags g „ie

s b Fff offiziers nicht 8 ae Geoßheraoglich sächsischen Haus edens der Biechsankect Lage wird herrits fruͤher gemaher, Fbels eseson g-, vWAJ.V ur Erreichuusg der vom weißen sle 432 des Fürstlich schwarz⸗ werbsunfähigkeit vorhanden ist. 93 1u“ o wer b ig hilf chung 8

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burgischen chrenkreuzes lasse. III Beamte. ieser Sätze erhöht.

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11. Den Wittwen von e.aeicene. werden, auch wen age beträg Fonatlich für die oberen Beamten: der Tod des 8— nicht eine Folge der Kriegsdienst⸗

ittwenbeihilfen i ammteinkommen

Art gewährt, daß

Die on die Pension ines Hauptmanns beschäͤdigung 16u wenn die r eines Hauptmann gung 2 sder eines Offiziers ni Dienstgrads entspricht;] das jährliche 4.