bemalt oder in anderer Weise verziert. . . .. ..
Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhöhenden Zusätzen; Eigelb, getrocknet, auch gepulvert; eingeschlagene Eier ohne Schale (Eigelb und
Anmerkung. Eigelb zu gewerblichen Zwecken wird, amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt) oder unter Ueberwachung der Verwendung, zollfrei abgelassen. 8 8 b
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Anmerkung. Lebende Bienen mit Honig in Stöcken, Körben, Kästen bei einem Gewicht des Stocks u. s. w. einschließlich des Inhalts von mehr als 20 Kilogramm können zollfrei ab⸗ gelassen werden, wenn sie mit den Stöcken nachweislich aus dem freien Verkehr des Inlands zu vorübergehendem Aufenthalt in das Ausland gesendet worden sind.
Honig, in Waben oder ausgelassen oder in Bienenstöcken, ⸗Körben, kebernt Wieyen); auch künstlechts v
vachs und anderes Insektenwachs in natürlichem Zustande, auch
alrat und Walrat, auch gereinigt.
Hausenblase, echte und unechte
Spinnstoffe, Haare, Federn
Schafwolle (auch Gerberwolle), roh, auch gewaschen . . . . . . . . ..
Haare des Schafkameels, des Kameels, der Hausziege, der Kämel⸗ oder Angoraziege, sowie aller anderen zum Geschlecht der Ziegen gehörigen Thiere; Hasen⸗ (auch Seiden⸗ hasen⸗), Kaninchen⸗, Biber⸗, Affen⸗, Bisamratten⸗ und Nutriahaare; Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde, Schweine⸗ und ähnliche grobe Thierhaare; alle diese auch gesotten . . . ..
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Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweif), auch Bettfedern, auch gereinigt oder zugerichtet (geschlissen u.
Schmuckfedern, auch gefärbt oder lediglich zum Zweck der Verpackung und Versendung auf Gespinnstfäden gereiht, nicht zugerichtet. . . . . ..
1 Dopp̃e
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Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Theile von Bälgen, auch gefärbt, nur zum Schutze gegen Fäulniß und Mottenfraß vorgerichtet . . . ...
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venc . 2 — — „ — “ “ 1“ Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), auch gefärbt
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Borsten; Borstenersatzstoffe aus Horn, Fischbein oder andere Stoffen.
Seidengehäuse (Seidenkokons) ..
Felle und Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet), auch ent⸗ haart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet, sowie Theile von solchen Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Kehlen, Hals⸗ und Kopftheile; auch Leimleder; Fisch⸗ und Kriechthierhäute, roh . . . ..
Hasen
Felle zur
hierische Rohstoffe,
Hörner, Geweihe, Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogelschnäbel, Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Theile zerschnitten; gefärbte Stücke von Hirsch⸗ geweihen, wie sie bei der Herstellung von Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff dienen; Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch gepulvert
oder gemahlen; Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Thierstacheln,
Walfischbarten (rohes Fischbein), sowie sonstige thierische Schnitstee hh
— 9
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, nicht zum Genuß; thierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase, frisch oder getrocknet; Gold⸗ schlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch eingedickt, nicht weingeisthaltig . . . ..
Zollsatz für 1 Doppelzentner
Mark.
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