1901 / 175 p. 31 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Abschnitt

für Doppelzentn

Mark.

Zo llsatz

Obstwein (auch in Gähr begriffener Obstmost d an gegohrene Getränke aus Sen Ses Menrch Regeech csn deg b. 8 88 gänge von der Verarbeitung landwirthschaftlicher Erzeugni Frucht⸗ oder Pflanzensäften, sowie andere ohne Zusatz von Branntwein oder Wein bsch zeug künstlich bereitete Getränke einschließlich des Maltonweins und des Meths; Milchwein Kleie, auch gepreßte M 1 nIE drnh;

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se. 1

aiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und (Kumys), auch Kefyr⸗Kumys: AornsaitsS bühln

Poliren von Reis), ausschließlich als Viehfutter ver wendbar . . ..

Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Oele,

1b auch gemahlen oder in der Form von Kuchen (Oelkuchen); auch Mandelkleie ...

Rückstände von der Stärkeerzeugung, ausschließlich als Viehfutter verwendbar; Brannt 1188; 1

merkung zu Die zu Nr. 182 welche die Eigenschaft von Schaumwein haben, werden wie letzterer verzollt.

weinspülicht (Schlempe), auch getrocknet; Melasseschlempe

Ausgelaugte Schnitzel von Zuckerrüben, auch gepreßt:

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Bier aller Malzext auch mit Heilmittelzusätz (gedar G 1 8 6

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in Fässern oder Kübeln bbbb¹“]; Anmerkung. Essig mit mehr als 15 Gewichtstheilen Essigsä in 100 ist wie Essigsäure zu verzollen.

6/7) Hefe: Weinhefe: flüssig trocken oder teigartig ...

aller Art

1“

Anmerkung. Mineralwasser in Flaschen, die einem Zoll von mehr als 3 Mark, oder in Krügen, die einem solchen von mehr als 1 Mark für 1 Doppelzentner unterlieg den Umschließungen nach deren Beschaffenheit verzolltt. 5

Anderes natürliches