icnitt 42. Künstliche Düngemittel.
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D. Aether; nderweit nicht genannt oder inbegriffen:; veeennutg n f. Fitnt flüchtige (ätherische) Oele, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schön-⸗ 8 2- che
heitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel). G
zS- P 143* ¹ h Huano, künstlicher (Fisch⸗, Fleisch⸗, Blut⸗, Garneelen⸗ u. s. w. Guano); auch natürlicher
Aether aller Art, einfache und zusammengesetzte; auch Cognacoel (Weinbeeroel)) Guano; Thiermehl, Flechsenmehl, gemahlener thierischer Dünger Panbrette) 88
in anderen Behältnissen . Knochenmehl . . . . . . ... b
1 ) 2 “ „ und Prop 0 8 jauch Amyl⸗, Butyl⸗ und Propylalkohol 111“ Anmerkung. FZuseloele mit einem Weingeistgehalt von siind wie Branntwein zu verzollen. 18 3 Mit Säuren behandelte Düngemittel (Superphosphate), auch mit anderen Stoffen ver⸗
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. Anmerkung zu E. Vorstehend nicht genannte an sich zollpflichtige Stoffe, we Holzgeist, gereinigt; Aceton, roh oder gereinigt; Formaldehyd in wässriger Lösung zwecken bestimmt sind, toönnen auf besondere Erlaubni
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wachung der Verwendung zollfrei abgelassen werden. 1“
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Holztheeroel (Wachholdertheeroel u. s. w.), auch gereinigt; Kautschukoel; (Hirschhornoel) oder gereinigt (Dippelsoel) . . . . . .. Flüchtige (ätherische) Oele:; Terpentinoel, Fichtennadeloel, Harzgeist (Harzessenz), Kampheroel (flüssiger Kampher) andere flüchtige (ätherische) Oele; ferner Menthol (Menthakampber), auch in Um⸗ schließungen aus Holz (Migränestifte) . . . . . . . ..
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Künstliche Riechstoffe (Vanillin, Kumarin, Heliotropin und ähnliche zur Bereitung von / - Riechmitteln dienende Stoffe)
Wohlriechende Fette, Salben und Pomaden, sowie wohlriechende fette und mineralische Oele:
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von mindestens 5 Kilogramm .. .
von weniger als 5 Kilogramm .
Aether⸗ oder weingeisthaltige Riechmittel (Parfümerien) und Schönheitsmittel (kosmetische
Mittel, z. B. Haarfärbemittel sowie Haut⸗ und andere Verschönerungsmittel); äther oder weingeisthaltige Kopf⸗, Mund⸗ und Zahnwässer; wohlriechende oder zur Verbreitung von Wohlgeruch dienende äther⸗ oder weingeisthaltige Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen) und Wässer; wohlriechender Essig . . .
Wässer, wohlriechende, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig:
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bei einem Gewicht der unmittelbaren Fvon mindestens 5 Kilogramm . . . Umschließung nebst Inhalt
von weniger als 5 Kilogramm . . .
Puder, Schminken, Zahnpulver, wohlriechend; Zahnseife, Räucherpapier, Schminkpapier und alle anderweit nicht genannten Riech⸗ und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel)
Puder, Schminken, Zahnpulver, nicht wohlriechend, unterliegen ebenfalls der V zollung nach Nr. 356, falls sier sich durch ihre Umschließungen als Schönheitsmittel (ke metische