1901 / 175 p. 45 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Abschnitt 4 G. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht ͤ““ G“ 1 Doppelzentner

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Balsame, künstliche; Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen), Wässer und dergleichen, nicht wohlriechend, zum Gewerbe⸗ oder Heilgebrauch (mit Ausnahme der Farbholz⸗ und Gerbstoff⸗Auszüge); alle diese nicht äther⸗ oder weingeisthaltig . . . . . . . . . . . ..

Balsame, künstliche; Frucht⸗ und Pflanzensäfte sowie Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen), Wässer und dergleichen, nicht wohlriechend, zum Gewerbe⸗ oder Heil⸗ I 4“

Zubereitete Arzneiwaaren und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht ge⸗ Rohseide,

naneth when ttebegeiset 11114111114A4*“ (6389/91) Anmerkung zu Nr. 385 und 386. Aether⸗ oder weingeisthaltige pharmazeutische Erzeugnisse 8 G 4 unterliegen der Verzollung als Branntwein, falls zur Herstellung der gleichartigen Waaren ungefärbt:

ima Frbo nicht ungenießbar gemachter (undenaturirter) Branntwein steuerfrei nicht ver-⸗ ungezwirnt oder einmal

v M 3 zweimal gezwirnt . . . ..

gefärbt (auch weiß gefärbt): ungezwirnt oder einmal gezwirr genannt oder ge⸗ u“ zweimal gezwirnt . . . ..

Anmerkung zu Nr. 389 und 390. Zweimal gezwirnte Seide, ohne Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Gespinnsten, zur Weberei, Wirkerei, Stickerei oder zur Herstellung von Knopfmacherwaaren, Posamenten oder Spitzen bestimmt, auf Erlaubnißschein unter Ueber⸗ wachung der Verwendung:

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Künstliche Seide:

zwirnt oder einmal gezwirnt: ungefärbt . . . . . .. b¹“]

zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt

(394/5) Floretseide (Abfallseide):

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