1901 / 175 p. 53 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Garn aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne thierischen Spinnstoffen, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:

zwei⸗ oder mehrdrähtig (Zwirn)

Waaren aus Gespinnsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D.

(484/5) Seilerwaaren aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von Baumwolle oder von thierischen Spinnstoffen: aue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammendrehen von Sei eindrähtigen Seilergarnen] hergestellte nicht schnurartige Seilerwaaren): 6 I3I1 11 1I1 I 1 11¶1“ im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 5 Millimeter, auch 14444242“ʒ

Anmerkung. Seilerwaaren der vorbezeichneten Art im Durchmesser pon 1 Millimeter darunter werden wie zwei⸗ oder mehrdrähtiges Garn verzollt.

lfäden

[starken

oder

Eimer, Gurte, Hängematten, Netze, Schläuche, Sohlen, Strickleitern, Tragbänder, Treib⸗ riemen und andere vorstehend nicht genannte Seilerwaaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . . . . . . . ..

(486/7) Fußbodenteppiche, im Stück als Meterwaare eingehend oder abgepaßt (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen Jute⸗, Manilahanf⸗, Agave⸗, Ananas⸗ oder Kokosfasern, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten oder mit Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine oder ähnlichen groben Thierhaaren oder Gespinnsten daraus (soweit sie nicht unter Nr. 425 fallen): gewebt: Sͤ1 andere; auch Decken aus getheertem Tauwerk, getheerte Fußbodenteppiche. . . . .

488/9) Taschentücher aus Leinengarn, imStück als Meterwaare eingehend oder abgepaßt garn, 1 1 1 g

ungemustert oder gemustert, auch mit ungefärbten oder gefärbten baumwollenen Fäden in den Kanten oder Borden ohne Rücksicht auf die Anordnung oder Anzahl dieser Fäden:

in der Kette und dem Schuß zusammen auf 2 Centimeter im Geviert:

aaeebbbbb1ö—“

M“ gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt:

in der Kette und dem Schuß zusammen

ob1X““

mit mehr afl 120 Fähen . .......

für Doppel

Marf

Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausschluß von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben) aus Jute, gefärbt, bedruckt, bunt ge⸗ b

Sammet und Plüsch, samme geschnitten):

Anmerkun g. Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe, in anderer Weise als durch Pressen gemustert, unterliegen einem Zollzuschlage von 20 Mark für 1 Doppelzentner.

492/7) Dichte Gewebe aus Gespinnsten oder Spinnstoffen des Unterabschnitts D,

auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen thierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, un gemustert:

gemischt mit anderen

in der Kette und dem Schuß zusammen Geviert: ““ mit 41 bis 80 Fäden .. mit 81 bis 120 Fäden. mit mehr als 120 Fäden

gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt:

in der Kette und dem Schuß zusammen auf

““ mit mehr als 120 Fäden . . ..

(494/5) aus Hanf, Hanfwerg, Manilahanf, neuseeländischem Hanf, Agave fasern, Ananasfasern, Kokosfasern oder anderweit nicht genannten pflanz lichen Spinnstoffen, auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von Machs vber hlamteeetett v11

Kette und dem Schuß zusammen 1.““

mit 41 bi 80

mit mehr als 80 Fäden.

gebleicht,

Doppelzentner

Mark.