ünstliche Blumen aus Gespinnstwaaren, Regen⸗ und Sonnen⸗ schirme, Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen.
lumen Glüthen, Blüthenblätter, Knospen), fertige, aus Gespinnstwaaren oder Gespinnsten, auch aus Filz, allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen, auch in fester Ver⸗ bindung mit anderen Gegenständen oder unter Glas und Rahmen; Bestandtheile solcher künstlichen Blumen, z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln, Früchte u. s. w., ohne Verbindung unter einander; auch sogenannte Stoffschläuche zu Stielen
Anmerkung. Wie künstliche Blumen werden auch sogenannte Phantasieblumen, Nachahmungen von Käfern und ähnliche Gegenstände verzollt, die zu gleichem Zwecke wie natürliche Blumen verwendet werden.
(524/5) Regen⸗ und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen: aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, oder damit
andere: aus Gespinnstwaaren ganz aus Seide .. aus Gespinnstwaaren theilweise aus Seide Gespinnstwaaren
Schuhe aus Tuchecken oder aus anderen
Anmerkung. Schuhe, aus Nesteln, Litzen oder dergleichen geflochten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, werden wie Posamentierwaaren verzollt.
Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen: aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide . . . . . . . . . . .. aus Tuchecken, Tuchleisten oder Filzen; aus baumwollenen, wollenen oder leinenen 11 A2“
vW Menschenhaar e Sch chenhaare, roh, ausgekoch
ge gehechelt der in Haargewirre von Menschenhaaren, zu Perrückenmacher⸗-oder anderen Haararbeiten nicht
Perrückenmacher⸗ und andere Arbeiten aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere v“
Schmuckfedern, zugerichtet (zubereitet):
Straußfedern und Reiherfedern .
andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Theile
zum Sc on Hüten oder dergleichen zugerichtet. . . . ...
(Handfächer).
ganz oder theilweise aus Straußfedern
ganz oder theilweise aus Seide, Spitzen, Stickereien oder anderen Schmuckfedern als Straußfedern; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter 44“
andere, soweit sie nicht an sich oder durch ihre Verbindungen unter höhere Zoll
g2
aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Spring⸗ aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinnstwaaren; lackirte Männerhüte aus Gespinnstwaaren aller Art, auch aus Filz.
(534/5) Frauenhüte aus Gespinnstwaaren, und zwar: nus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit: h 1“
aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder
M2“ 4X4“
Zollsatz für Doppelzentner
Mark.