1““ 8 —8
bnitt 10 A Waaren — Fere ehergsene lbschnitt 10 B. Holzwaaren.
Zollsah für 1 Doppehen
Mark
Zollsatz für 1 Doppelzentner
Mark
Mo sverle 5 so siago Mac 5 bg r Perle . 9 ) 3 F 5
Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nach ahmungen von rothen 1 8g Nutzholz gehöhalt, Fefalzt, Korallen, auch in Form von Perlen; Waaren ganz oder theilweise aus nachgeahmten s nicht unter eine der nach teh nden echten Perlen oder nachgeahmten rothen Korallen, soweit sie nicht durch ihre Verbindung v“ steh 448*”
Fischbein ö“
8
Fischbeingeflechte, Fischbeingewebe und andere Fischbeinwaaren (ausgenommen Hüte),
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Furnire einschließlich der Holztapeten;
Platten zu Wandbekleidungen:
rauh, uneben; auch kurze geebnete glatte Stäbe zur Anfertigung von Hornborsten geebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtet....H
(616/7) Stab⸗ und
unverleimt, unfurnirt verleimt, furnirt. . ..
bearbeitet, auch verleimt oder furnirt . . . . ..
Stab⸗ und Täfelboden⸗(Parkettboden⸗) Theile, eingelegt, soweit
Platten und Stücke, blos gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, gelegten Stoffe unter höhere Zollsätze fallen . . . . . . . . . . ..
Schnitzstoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse in Tafeln:
roh, auch entfettet oder gebleicht; Hornmehl . ..
gebeizt, gefärbt,
fallend: vbö“] ohne Verbindung mit anderen Stoffen.. 1 .“ bearbeitet.
in Verbindung mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet⸗oder plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuck federn, Perrückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaaren oder Halbedelsteinen; roh bearbeitet, auch mit Zwingen Perlen und dergleichen aus thierischen Schnitzstoffen, auf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel aus thierischen Schnitzstoffen . . . . . . . . . . . . ... Verbindung mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen
8
grobe, bearbeitet, auch mit Zwingen . . . . . . . ..
feine (mit eingelegter oder Schnitzarbeit oder mit Verzierungen, die durch Pressen, Brennen, Aetzen oder Stanzen hergestellt sind); Stöcke in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 567 oder unter höhere Zollsätze fallen