1901 / 175 p. 70 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Abschnitt 1020. Waaren aus

Schnitzstoffen als

Zollsatz für

1

1b. Waaren aus anderen pflanzlichen Schuitzstoffen als Holz und Kork oder aus pflanzlichen Formerstoffen.

Perlen und dergleichen aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Kork (mit Ausnahme derjenigen aus Zellhorn), auf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht gereiht

8 1 ö1 1“ und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Be⸗ Celluloid) und ähnliche Stoffe; v“ satzartikel

8 rohe ungeformte Stücke, rohe geschnittene oder

8 „, e . . 2 2 12 9) 2 9 8 9 der 8 8 2 ro Ii o 1ö. 1 8 8 n geschliffene, mattirte, polirte oder in ähnlicher Weise an der Oberfläche bearbeitete Waaren (mit Ausnahme der Hüte) aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Stücke, mit Ausnahme der Nachahmungen von Elfenbein. eine der vorstehenden Nummern sallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen

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. Anmerkung. Waaren der in Nr. 648 genannten Art in Verbindung mit den in Nr. 633 ge⸗ Waaren ganz oder theilweise aus Zellhorn, anderweit nicht genannt, soweit sie nicht .““ nannten Stoffen werden wie Holzwaaren in derartiger Verbindung verzollt. durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen oder als W“ Nachahmungen höher belegter Waaren anzusehen sind. I1 8 . v v“ [dhauer⸗, itzer- und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin, Traganthgummi, v11“ v 1 Brot oder anderen pflanzlichen Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe in rohen, blos ö böher belegter Waaren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht schnittenen Platten; auch Hollundermark, geschnitten, und Schilfrohr, gespalten, zuge⸗ dadurch unter höhere allen. schnitten oder zugespitzt . . . . . . ..

Gegenstände daraus

8 Stuhlrohr (spanisches Rohr, Rotang), Peddig, und anderes edleres Rohr:

üttell G WW“ l hnicbf weltr. e Hte. Waaren aus formbarer (plastischer) Kohle seinschließlich derjenigen aus fossilen Stoffen) 2 ) 1 AIU „) 1 9 2„† ) 9 9 ye 52„†‧ yo Hge * 8 2 8 s 8 8 b. 1— 8 88 8 8g. 8 5

8 TT 8 ebrauc zugeschnitten oder gespa 114“ oder aus Gaskohle, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch auch Piassavaersatzstoff, roh . . . . .. unter höhere Zollsätze fallen: 8

von 3 Kilogramm oder darüber . ..

gebeizt, gefärbt; auch rohes gerissen .. gefirnißt, lackirt, polirt . . . .. 1 I h von weniger als 3 Kilogramm . . . . . ..

öu1“ 1 1b 1 g. Bei Kohlenstiften für elektrische Beleuchtungskörper oder dergleichen hleibt eine Spulen, Spindeln, Weberblätter und Weberblätterzähne aus Rohr, Verbindung mit Platin auf die Verzollung ohne Einfluß. auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Eisen: 1 G 1

.

roh bearbeitet, auch mit Zwingen . . . . gebeizt, gefirnißt, lackirt, polirt, auch mit Zwingen . . ..

in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 567 unter höhere Zollsätze fallen . . . . ..

1n“—