8 8. v v“ Zoll satz
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Sqgo.L.. c0 ker Kbschnitt. 8 ““ .“ Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Bleiweiß oder feeccen überstrichenen oder Happe und Waaren h mit Metalldruck versehenen Papiers; lackirtes Papier; mit Glimmer⸗ oder Glas⸗ 8 8 schuppen, Streupulver oder Wollstaub überzogenes Papier; Papier mit gestrichenem, (652/3) Halbzeug (Halbstoff zur Papier⸗ und Pappenbereitung), breiartig oder 1 aufgelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug, sowie mit Gold⸗oder Silberschnitt in fester Form, auch gebleicht G 3 in Stoffen, versehenes Papier .. “ 1 8 v 1 aus Abfällen von Gespinnstwaaren oder dergleichen . . . . . . . . . .. 8 Zu Frachtbriefen, Rechnungen u. s. w. vorgerichtetes Papier und alles andere zur Aus⸗ aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen V 5 8 füllung oder Ergänzung bestimmte bedruckte Papier, soweit es nicht nach seiner Be⸗ Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschliff). “ “ schaffenheit höheren Zollsätzen unterliegt; Papier mit aufgedruckten Mustern für chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Cellulose); Stroh⸗, Esparto⸗ und anderer Stickereien u. s. w.; mit Linien bedrucktes Papier zu Musterblättern; bedruckte Vor⸗ 1141414141414*X*X lagen zum Nachzeichnen; Ankündigungstafeln aus blos mit Schrift bedrucktem Papier (Pappe); blos mit Schrift bedrucktes Papier (Pappe) zum Aufkleben, Aufstecken oder chönf XXX“X“ Auflegen auf Waͤaren oder Waarenumschließungen; durchschlagenes sowie durch Lochen vG b11u14*“*“ gemustertes Papier, auch Papier mit spitzenartig durchbrochenen Rändern und gepreßtes 8 Papier; mit Kautschuklösung oder dergleichen überzogenes Papier, lederartig gefärbt Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete Pappe, Lederpappe, sowie andere und gepreßt; Bilderpapier, ein⸗ oder zweifarbig bedruckt . .. ö N *“*“
Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff, auch aus solchem von gedämpftem Holz, festgewalzt (sogenannte Braunholzpappe), und anderweit nicht
.] W“ Stroh⸗, Schrenz⸗ und Torfpappe; Pappen mit Asphalt, Theer oder dergleichen papier und Briefkarten mit Malereien, Lichtbildern (Photolithographien) oder anderen überzogen, getränkt oder bestrichen, sowie Röhren aus solcher Pappe, Steinpappe Bildern, mit gepreßten Naturblumen, mit Verzierungen oder Mustern in Farben, in Gold, Silber, Bronze oder mit anderen ähnlichen Verzierungen; Bilderpapier, mit mehr als zwei Farben bedruckt, bemalt, mit Metalldruck versehen, erhaben gepreßt, durch schlagen oder mit anderen Verzierungen versehen; auch Abziehbilder, Briefmarken (nicht
entwerthet), Siegelmarken, ausgeschnittene und ausgestanzte Bilder und Figuren . . .
Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier beklebt, lackirt, bronzirt oder mit Wollstaub oder dergleichen überzogen, durch Pressen gemustert; 8 1 gen, Anmerkung zu Nr. 660 und 661 Unter Bilderpapier ist alles mit Bildern oder Figuren bedruckte Papier (Pappe) zu begreifen, das zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Auf machung von Waaren, zu Buchbinderarbeiten, Spielzeug, zur handschriftlichen u. s. w. Aus⸗ füllung oder Ergänzung, zum Aufkleben, Aufstecken oder Auflegen auf Waaren oder kohpapier; ganz . Waarenumschließungen bestimmt ist.
Papier und Pappe, mit Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise überzogen, oder mit Unterlagen oder Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Art oder von Draht
Papier, nicht unter andere Nummern fallend, einschließlich liniirt, pergamentirt oder gekörnt
1 Doppel⸗ zentner Rohgewicht
Anmerkung zu Nr. 654 bis 658 Jackpapier und Pappen werden auch dann nach Nr. 654 bhis 658 nach Maßgabe ihrer sonstigen Beschaffenheit verzollt, wenn sie mit Gebrauchs
anweisungen, Waarenanpreisungen, Must oder dergleichen bedruckt sind v“ —