Abschnitt 13.
Waaren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen
Platten, auch solche aus Asphalt, Abfällen Sand bereitet . . ..
andere Waaren, anderen
unter höhere Zollsätze
aus Cement oder mit Cement überzogenen Steinen, auch hohl oder gelocht:
einfarbig, weder geschliffen noch angestrichen, profilirt oder verziert. ..
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mehrfarbig, geschliffen, angestrichen oder profilirt; mit Einlagen von mit Auskleidung von glasirten Thonplatten, Glas, Asphalt u. s. w.
verziert (Bauzierathe, Figuren, Vasen und dergleichen); Waaren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zoll⸗ Anmerkung. Wie Cementwaaren sind auch Cajalithwaaren (Waaren aus Magnesiacement) mit Ausnahme der Schmelztiegel, sowie Tripolithwaaren (Waaren aus Gips, der mit kohlen⸗ saurem Kalk, kohlensaurer Magnesia und Sand versetzt ist), ferner Waaren aus M. von Kalk mit Sand u. s. w. zu verzollen. 1 1
W
Nart
Waaren aus Gips (Gipsguß), auch aus einer hwefel oder mit Kreide und Leim oder mit anderen
auplatten und Bausteine, ungefärbt, auch mit Einlagen: unvemiert
andere ungefärbte Waaren; auch Gipsformen mit Schwefeleinsatz
gefärbt, bronzirt, lackirt, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleichen beinmasse, Chromopasta, Kallipasta])
Waaren aller Art in Verbindung mit vebb —
Formerarbeiten aus Schwefel (auch wie Gipswaaren verzollt
asse, Kreidemasse oder
Anmerkung zu Nr. 700 bis 703. 1
Papier und oder Platten:
ungeformt (unbeschnitten oder nur rechtwinklig beschnitten) . . . ..
geformt, auch durchlocht; ungeformt oder geformt mit Einlagen von Draht oder Drahtgeflecht aus unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle.
Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metall (mit Ausnahme der 2vvv 1.4““
Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit Kette oder Einschlag von Draht aus unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle . ..
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Anderweit nicht genannte Waaren aus Asbest, Asbestpapier oder Asbestgeweben (z Asbestkautschukgewebe [gekautschukte Asbestwaaren]!, Handschuhe, Kleider, Masken, Mützen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgeweben, auch gekautschukten); alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
d¹¹];
Waaren ganz oder theilweise aus Meerschaun nicht durch ihre Verbindung mit anderen
oder Nachahmungen davon, soweit sie toffen unter höhere Zollsätze fallen . . .
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—
Zollsat für oppelzentner
Mark.