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8 “ 8 Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig o eine und Glaskorallen, ohne Fassung, auch lediglich zum Zweck der Verpackung und Versendung auf Ge⸗ spinnstfäden gereiht:
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Glasperlen, Glasflüsse, Glassteine, Glaskorallen und dergleichen, auf Gespinnstfäden,
Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel aus Glasperlen v v“ 1u“
Waaren aus Glasflüssen, Glassteinen oder Glaskorallen, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze öö
Glas, anderweit nicht genannt, auch gepreßt, schnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinnst
nicht gefärbt, nicht undurchsichtig. gefärbt oder undurchsichtig.
bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Fearben
Glasmalereien, Glasmosaik, Lichtbilder aller oder eingeätzt; künstliche Augen . ..
Zähne genannten Formerstoffen: in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus Dvo
andere; auch Gebisse aus solchen Zähnen, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen
Glas, ganz oder zum größeren Theil überzogen mit Gespinnstwaaren, Gespinnsten oder Filz aller Art, soweit es nicht durch seine Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fällt. . . ..
1 Doppe
Ma
Doppelzentner
Mark.
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Glas⸗ und Schmelzwaaren in Verbindung deren soweit sie anderen Nummern des Tarifs besonders genannt sind oder durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen: bemalt, vergoldet, versilbert oder durch Auftragen oder Einbrennen von Farben ge⸗ mustert; auch Opalescentglas, Glasmalereien, Glasmosaik, Kunstverglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt. . ...
Abfälle von der Glasbereitung und von Glas, z. B. Glasbrocken, Glasbruch, Glasgalle, Glasschaum, Herdglas; Scherben von Glas und von Glaswaaren . ..