1901 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesetzblatt 1880 S.

betreffenden Polizeibehörde unverzüglich von der Sachlage

nicht verseucht befundenen Sendungen ist die Genehmigung

falls telegraphisch oder telephonisch zu benachrichtigen.

sa unterwerfen und darf nur dann in den freien Verkehr ge⸗

scheinigung darüber beibringt, daß eine am Schlusse der Beob⸗ 8 freiheit der Thiere ergeben hat.

8 geschlachteten Thiere ist mit polizeilicher Erlaubniß auch vor

zulässig.

hinsichtlich des gesammten Geflügelbestandes zu unterwerfen.

8 bezüglichen Bekannt

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln zur Verhütung der Ein⸗

schleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Italien.

Mitt Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten ordne ich auf Grund des § 7 sowie der §§ 17 und 18 fg. des Reichs⸗Viehseuchen⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (Reichs⸗

153/1894 S. 409), ferner des 1 der Bundesraths⸗Instruktion zu diesem Gesetze vom 27. Juni 1895 (R.⸗G.⸗Bl. S. 357) und der 9 1, 3 und 7 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 G.⸗S. 1881 S. 128/1894 S. 115) zur Verhütung der Ein⸗ schleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Italien für den Regierungsbezirk Bromberg bis auf weiteres Folgendes an:

§ 1. Sämmtliche aus Italien herrührenden Geflügel⸗ sendungen dürfen auf der Eisenbahn nicht entladen werden, bevor sie amtsthierärztlich untersucht worden sind.

§ 2. Wird durch die amtsthierärztliche Untersuchung bei einer Sendung die Geflügelcholera festgestellt, so hat der beamtete Thierarzt den Weitertransport vorläufig zu unter⸗ sagen und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörde hat bei der Behandlung der Sendung nach Maßgabe des § 7 bezw. der §§ 2, Abs. 2, 3 und 4 der landespolizeilichen Anordnung vom 30. August 1897 (Amtsblatt S. 475), betreffend Maßregeln gegen die Geflügelcholera, zu verfahren.

Im Falle die Thiere binnen 12 Stunden einen Standort erreichen können, wo sie durchseuchen oder abgeschlachtet werden sollen, kann die Polizeibehörde die Weiterbeförderung der ungetheilten Sendung unter der Bedingung gestatten, daß der Transport auf Wagen erfolgt, deren Einrichtung das Herabfallen von Koth, Streu, Futterresten ꝛc. verhindert.

Von dieser Befugniß wird namentlich dann Gebrauch zu machen sein, wenn auf dem Bahnhofe oder in dessen Nähe keine zur Absonderung der Sendung geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wird die Erlaubniß zur Ueberführung der Thiere in einen anderen Polizeibezirk ertheilt, so ist der

Kenntniß zu geben. 1 § 3. Fuͤr die bei der amtsthierärztlichen Untersuchung

zur Entladung und Weiterbeförderung von der zuständigen Orts⸗ polizeibehörde auf Grund der ihr von dem beamteten Thierarzte zu machenden Mittheilung über das Ergebniß der Untersuchung zu ertheilen. Liegt der Bestimmungsort der Sendung in einem anderen Polizeibezirke, so ist die Ortspolizeibehörde dieses Bezirks unter Bezeichuung der Sendung nach Art, Zahl und sonstigen allgemeinen Kennzeichen der dazu gehörigen

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Thiere von der Genehmigung des Weitertransports nöthigen⸗

Die Sendung ist am Bestimmunasort für die Dauer von acht Tagen einer polizeilichen Beobachtung und Absonderung

etzt werden, wenn der Besitzer eine amtsthierärztliche Be⸗ achtungsfrist vorgenommene erneute Untersuchung die Seuchen⸗

Die Abschlachtung von Thieren und die Ausführung der Ablauf der Frist und vor amtsthierärztlicher Untersuchung

§ 4. Stallungen von Geflügelhändlern, die hauptsächlich oder in erheblichem Umfange mit Geflügel handeln, das aus Italien eingeführt wird, sind nach § 17 des Reichs⸗Viehseuchen⸗ gesetzes einer fortlaufenden amtsthierärztlichen Beaufsichtigung Die amtsthierärztliche Untersuchung ist von dem zu⸗ ständigen Kreis⸗Thierarzt auszuführen. § 5. Die Kosten der amtsthierärztlichen Untersuchungen fallen dem Besitzer der Thiere zur Last. § 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be⸗ stimmungen unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des § 66 Ziffer 1, 3 und 4 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894. § 7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung in Kraft. * Bromberg, den 20. August 1901. .“ Der Regierungs⸗Präsident. XB: Freiherr von Luetzow.

] [IIII1

Durch Besch'uß der Zulassungsstelle an der 1-2 zu Berlin sind unter dem 22. August 1901 6 000 3 ½ proz. Großherzoglich mecklenburgische Landes⸗Anleihe, aus⸗ gegeben auf Grund der mecklenburg⸗schwerinschen Verordnung vom 15. Februar 1901, betreffend Posgabe von Landes⸗ Schuldverschreibungen für die Dampffähren⸗ verbindung Warnemünde Gjedser (Regierungsblatt von 1901 Nr. 6), zum Börsenhandel an der Berliner Börse zugelassen worden. 1

Die Tilgung dieser Anleihe geschieht durch den Ankauf von Schuldverschreibungen nach Maßgabe der dazu bestimmten

tel. Die Schuldverschreibungen, wesche von der Groß⸗ herzoglichen Schuldentilgungs⸗Kommission aus⸗ eeben werden, lauten auf den Inhaber und sind seitens elben unkündbar. Von seiten der Großherzoglichen Regierung können die Schuldverschreibungen vom 1. April 1911 ab zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages binnen einer alsdann zu veröffentlichenden Frist gekündigt werden. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haften die gesammten Einkünfte der Großherzoglichen Eisenbahn⸗ verwaltung, sowie die Einnahmen der Landes⸗Steuerkasse. Die faälligen Zinsscheine und die rückzahlbaren bezw. ge⸗ kündigten Stücke sind bei der Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Schwerin, in Berlin bei der Deutschen Bank in Berlin und außerdem bei den auf den Zinsscheinen bemerkten einzelnen Zahlstellen kostenfrei zahlbar. Ebendaselbst erfolgt die fostenfreie Aushändigung neuer Zinsscheine. * Die auf die Zin ung und Ruͤckzahlung bezw. Kündigung

Weiteres außer im „Rei

Börsenzeitung“.

Schwerin, den 7. September 1901. Großherzoglich mecklenburgische Ministerien ve

Im Auftrage: Im Auftrage: Schmidt. von Prollius.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kontroleur der Hauptklosterkasse zu Hannover Ernst

David daselbst und dem Kloster⸗Rezeptor Karl Peters in

Hildesheim den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Photographen Louis Klett zu Stettin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Photographen zu verleihen. 8

BDekanntmachnng.

Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggesetzes die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.⸗S. 1865 S 705) wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe das in der Provinz Schlesien belegene Bergrevier Waldenburg in die beiden Bergreviere Ost⸗ und West⸗Waldenburg getheilt und werden die Be⸗ zirke dieser beiden Reviere mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. ab, wie folgt, festgestellt: I. Bergrevier Ost⸗Waldenburg.

Sitz des Revierbeamten: Waldenburg. Dasselbe umfaßt die zum Regierungsbezirk Breslau ge⸗ hörigen Kreise Neurode, Glatz, Habelschwerdt, Frankenstein, Münsterberg, Reichenbach, Nimptsch, Strehlen, Breslau, Oels, Ohlau, Namslau und Brieg, sowie vom Kreise Waldenburg denjenigen Theil, welcher östlich der Linie Kunststraße Freiburg Bahnhof Altwasser, Eisenbahn⸗Bahnhof Altwasser über Bahnhof Waldenburg nach Bahnhof Dittersbach, Kunst⸗ straße Bahnhof Dittersbach —-Friedland bis Preußisch⸗Oester⸗ reichische Landesgrenze liegt

II. Bergrevier West⸗Waldenburg: Sitz des Revierbeamten: Waldenburg. 1 Dasselbe umfaßt den westlich der vorbezeichneten Kunst⸗ straßen⸗ und Eisenbahnstrecken gelegenen Theil des Kreises Waldenburg, ferner die zum Regierungbezirk Breslau gehörigen Kreise Schweidnitz, Striegau und Neumarkt, sowie die zum Regierungsbezirk Liegnitz gehörigen Kreise Landeshut, Bolken⸗ hain und Jauer. Ziffer IX unserer Bekanntmachung vom 11. Dezember 1899, betreffend die Feststellung der Bergreviere ꝛc. (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Breslau 1900 S. 8, zu Liegnitz 1900 S. 16), wird hierdurch aufgehoben. Breslau, den 9. September 1901.

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Königliches O ber⸗Bergamt. 8

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8 Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗ und J Schönstedt, nach Frankfurt a. M.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. September.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversiche⸗ rung hat, nachdem die Mehrzahl der demnächst der Reichs⸗ aufsicht unterstehenden derschkangauntemehmun en die gemäß § 98 des Gesetzes über die privaten Versi erungsunter⸗ nehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs⸗Gesetz⸗Bl. S. 139) erforderten Angaben über den Geschäftsplan nunmehr gemacht hat, die die Versicherung nach dem Grundsatz der 5 keit betreibenden und die Rechtsfähigkeit besitzenden Versiche⸗ rungsgesellschaften aufgefordert, ihre Satzungen, soweit er⸗ forderlich, mit den Vorschriften des Abschnitts III des Privat⸗ versicerum gogesades in Uebereinstimmung zu bringen. Eines betreffenden Schreiben, wie es im wesentli gleichlautend an sämmtliche betheiligten Gesellschaften gerichtet

worden ist, lautet:

Nach § 101 Abs. 1 des Ges über die privaten Versicherungs⸗ unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs⸗Gesetz⸗Bl. S. 139) unterliegen Vereine, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesches die Versicherung ihrer Mitglieder nach dem Grundsatz der . seitigkeit betreiben und die Rechtsfähigkeit besitzen, soweit es nicht 5 in 5 192, ‚.e genseitigkeitsvereinen

andelt, den Vor dieses Gesetzes ü Vers reine auf Iee eieczecs Usrrdig I11) mit Ausnahme der chriften über die Bildung eines Gründungs⸗ und eines Reservefonds.

Demgemäß ist die Satzung dieser Vereine spätestens sobald das Gesetz seinem vollen Umfange nach in Kraft tritt, mit den Bestim⸗ mungen des Abschnitts III in Einklang zu setzen.

dothwendig ist eine Aenderung der Satzungen nur insoweit, als ihr gegenwartiger Inhalt den formalen ttimmungen des Gesetzes nicht genügt. Die materiellen Unterlagen des Ge us in seinem seitherigen Umfange können dabei unberührt bleiben. Besteht indessen die Absicht, gleichzeitig mit der Aenderung der formalen Bestimm in der Satzung selbst cine Aenderung des seither innegehaltenen 9 Geschäftsplans —7 so bedarf 2— einer onderen Genehmi über deren b das Aufsichtsamt 18. dr Fühges Küitgttete dcs Geebes vhteee Fäüh ass § 73 a. a. O.

Das Kaiserl befindet sich in Ueherein mit den eigenen einer Reihe von seiti

ten, wenn es Werth darauf legt, die Vorarbei

lich bei größeren bee. 8 22 Art Aenderu er o schleun g daß de derens abgkänderten Satzungen der im F⸗ vorgeschriebenen Anmeldung zur Ein in das er beigefügt werden köͤnnen 31 Ziffer 8 des Gesetzes). Als Termin

werden Gef

jernach ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt die Direktion ꝛc. Efü igst zu prüfen, ob und inwieweit eine Aenderung des dortigen tatuts geboten ist. In hohem Grade erwünscht wäre es dem Auf⸗ sichtsamt, vor der Beschlußfassung der Generalversammlung von dem dortseits vorzuschlagenden lt der Satzung Kenntniß zu nehmen und infolge davon die Gelegenheit zu haben, etwaige Bedenken gegen die geplanten Aenderungen oder sonstige Anregungen äußern zu können, die der Generalversammlung vorzulegen wären. Weiter empfiehlt es sich, daß der Aufsichtsrath ꝛc. sich ermächtigen läßt, Aenderungen der beschlossenen 1I die diesseits für geboten erachtet werden, im des dortigen Einverständnisses selbst vorzunehmen, damit die osten einer etwaigen zweimaligen Zusammenberufung des für die Aenderung der Satzungen zuständigen Organs thunlichst vermieden werden (zu vergleichen § 39 Abs. 3 des Gesetzes). Zunächst ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt, binnen zwei Wochen eine Aeußerung darüber hierher gelangen zu lassen, wie weit etwa bereits die Vorarbeiten zur Aenderung der Satzungen gediehen sind, und bis wann der voraussichtlich gebotenen Vorlegung des nach den obigen Ausführungen zunächst empfohlenen Entwurfs der Satzungs⸗ änderungen entgegengesehen werden kann. 1 .. Wenn auch kein Zweifel daran besteht, daß dortseits die gesetz⸗ lichen Bestimmungen hinreichend bekannt sind, glaubt das Aufsichtsamt doch nicht unterlassen zu sollen, darauf hinzuweisen, welche Punkte in den Satzungen derjenigen Vereine, die nicht den Anspruch darauf erheben, als kleinere im Sinne des § 53 des Gesetzes anerkannt zu werden, nunmehr einer Regelung bedürfen, beziehungsweise fähig sind. I. Zwingend vorgeschrieben ist Folgendes: a. Die Satzung hat den Namen (die Firma) und den Sitz des Vereins zu bestimmen. Auch ist in der Firma oder in einem Zusa auszudrücken, daß Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wir 18 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes). b

b. Soweit der Verein Versicherungsgeschäfte gegen feste Prämien in der Art betreiben will, daß die Versicherungsnehmer nicht Mit⸗ lieder des Vereins werden, muß die Satzung dies ausdrücklich ge⸗ statten 21 Abs. 2 a. a. O.). 8 88 c. Die Satzung hat darüber Bestimmung zu treffen, ob die Deckung der Ausgaben erfolgen soll,

1) durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge im voraus, und zwar mit Vorbehalt von Nachschüssen oder unter Aus⸗ schluß von Nachschüssen mit oder ohne Vorbehalt der Kürzung der Versicherungsansprüche,

2) durch Beiträge, die nach Maßgabe des eingetretenen Bedarfs

umgelegt werden 24 Abs. 1 a. a. O.)

d. Die Satzung hat über die Form Bestimmung zu treffen, in der die Bekanntmachungen des Vereins zu erfolgen haben 28 e. Die Satzung hat über die Bildung eines Vorstandes, eines Aufsichtsraths und eines obersten Organs (Versammlung von Mit⸗ liedern oder von Vertretern der Mitglieder) Bestimmung zu treffen 8- 29 Abs. 1 a. a. O.). b 8

f. Die Satzung hat zu bestimmen, ob für einen Beschluß des obersten Organs, durch den die Bestellung zum Mitglied des Auf sichtsraths widerrufen wird, eine besondere Mehrheit erforderlich sein soll 35 Nr. 1 a. a. O.). 8 :

g. Soweit nach den Vorschriften des Handelsgeseßbuchs 264 Abs. 1, § 268 Abs. 1, § 271 Abs. 3 Satz 2) einer Minderheit von Aktionären, deren Antheile den zehnten oder den zwanzigsten Theil des Grundkapitals erreichen, gewisse Rechte gewährt sind, hat die Satzung die erforderliche Minderheit der Mitglieder des obersten Organs zu bestimmen (nur für den Fall anwendbar, daß als oberstes Organ die ree; der Mitglieder bestellt ist, § 36 Abs. 1 Nr. 1 des S⸗ vom 12. Mai 1901].

h. Die Satzung hat die Form, und soweit nicht nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes die §§ 254, 255 des Handelsgesetzbuches zur An⸗ wendung kommen, auch die Voraussetzungen und die * für die Be⸗ rufung des obersten Organs zu bestinimmen 36 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1901). 2

i. Die Satzung hat die Mitglieder zu bestimmen, unter welche ein nach der Bilanz sich ergebender Uebers us n. vertheilen ist, ferne über den Maßstab der Vertheilung dieses Ueberschusses sowie darüber, ob die Vertheilung nur unter die am Schlusse des Geschäftsjahre vorhandenen oder auch unter ausgeschiedene Mitglieder erfolgen sol (§, 38 a. a. O.). 1 88

II. Außer diesen nothwendig in der Satzung zu regelnden Punkten enthält das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, wonach die Satzung ewisse Vorschriften enthalten „soll“. Die rechtliche Bedeutung des

nterschieds zwischen den nach Ziffer I dieses Schreibens zu regelnden

Punkten und den Sollvorschriften wird, wie das Aufsichtsamt, ohne einer späteren instanziellen Entscheidun vorzugretfen, bemerkt, im wesentlichen in Folgendem liegen. egenül neu zuzulassenden Unternehmungen wird die Aufsichtsbehörde die Erlaubniß zum Ge⸗ schäftsbetriebe von der Aufnahme der gemäß Ziffer 1 regelnden Punkte abbsegi machen müssen, während sie von der Erfüllung der als Sollvorschriften bezeichneten Erfordernisse d Genehmigung wird abhängig m können. Gegenüber den zur seit des völligen Inkrafttretens Ges zum Geschäftsbetrieb reits befugten Unternehmungen 92 des etzes) wird das Fehlen der Sollvorschriften die Wirkung haben, daß die Aufsichtsbehörde sich u einem Einschreiten gemäß § 64 Abs. 2, 8⁸⁷ des Gesetzes veranlaßt sehen kann. Es empfiehlt daher, einer Umwandlung der Satzungen alsbald auch die Sollvorschriften zu berücksiichtigen. üns solche kommen insbesondere in Betracht: a. Die Vorschrift des

Satzung die einzelnen V veceenege. auf welche sich der Ge⸗ erstreckt, sowie die Grun säfe für die Anlegung des ögens festsetzen und ersichtlich machen soll, oh das Bekeieee. geschäft lediglich unmintelbar oder zugleich auch mittelbar (durch Rück⸗ rung) betrieben werden 8.

t 2% den Sitz des Vereins erkennen lassen 18

88. 3 Ss Füm.

. des

c. Sen Bnen, bces vrnameages über den Beginn der Mit⸗

gliedschaft enthalten 20 1 des Gesetes). e.

2 hridee Satzung 42 2— etzungen, —4 2₰ 2 uss von Nachschüssen o⸗ zu erfolgen hat, ins⸗

besondere r Bestimmung treffen. neeh zuvor die sonst vor⸗

handenen Deckungsmittel (Gründungsfonds, Rücklagen) zu verwenden

d. Di Ul besti in we⸗ ise die Nach⸗ seeh vETIT111“ 2

ese 8 8

*

t allgemeinen Ve ngungen bilden a. auf Gegenseitigkeit in der gerege ei J. he nn in denen das Geseh auf die 11. In den sonsti ngen, 8 gacunn Fanect, Füne rser Rabehe mnche sar die senau de Vers beit der Bedürfnisse der Inen Unternehmungen A 8 der ltung der Satzungen reffenden Bestimmungen a. im Privatverst etz in § 20 Satz 3; § 24 Abs.

25 Abs. 3; 1“ 8 . 1üö.n, b,13, 4* 1, Abf. 5 S 1 Satz

bs. 1 und 2; wendbar erk 1. Abf. 2

22 8*% 1 und 2; 9„ 1 . 1

als der bestellt werden : endlich in §

Dr. von Woedtke. An die Direktion ꝛc.. der Gesellschaft seitigkeit in F. 1

geschehen in Berlin bis auf

des Gesetzes ist einstweilen der 1. Januar

8 Abs. 2 des Gesetzes, wonach die

egeh Zusammenbange grwäßnen, daß die Gegenstanden dir da Farn 8sn Fäüsge S.en 8

Abf. 1: 298 Abs. 3.

*4 8

m Monat li d. sind auf deutschen Eisen⸗ 3.1 8 wnat, glih Wee 14 Entgleisungen auf freier i (darunter 6 bei Personenzügen), 12 Ent⸗

leisungen in Stationen (davon 5 bei Personenzügen), 2 Zu⸗ samm enstöße auf freier Bahn (davon 1 bei GZ“ 14 Zusammenstöße in Stationen (davon 2 bei Personenzügen) vorgekommen. Dabei wurden 2 Reisende und 2 Bahnbedienstete getödtet, 19 Reisende und 11 Bahnbedienstete verlezt.

Der Ober⸗Rechnungskammer⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath von Nostiz ist von seiner Urlaubsreise in Potsdam wieder eingetroffen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoöglich sächsische Geheime Legationsrath Dr. Paulssen ist von der Urlaubsreise nach Berlin zurückgekehrt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S M. S. „Luchs“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Dähnhardt, am 10. Sep⸗ tenber von Tongku nach Tschifu in See gegangen.

Das Kri gs⸗Ministerium theilt über die Fahrten der Truppentranspoörtschiffe Folgendes mit: Der Dampfer „Stuttgart“ ist am 9. September in Genua angekommen und am 10. September weitergegangen. Der Dampfer „Bahia“, Transportführer Major von Mülmann, ist am 8. September mit 14 Offizieren, 856 Mann von Taku abgegangen und wird voraussichtlich am 6. Oktober in Aden eintreffen.

ine Besondere Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ enthält ein Verzeichniß der auf den deutschen Universitäten im Winter⸗ Semester 1900/1 erfolgten medizinischen Doktor⸗ promotionen.

zela, 16. September. Heute früh begaben sich, wie „W. T. B“ berichtet, die Admirale, die Offiziere des Stabes und die Schiffs⸗Kommandanten an Bord der Nacht „Hohenzollern“. Um 9 Uhr 20 Minuten fuhr Seine Majestät der Kaiser in einer Gig zu dem Linienschiff „Kaiser Welhelm II.“ und begrüßte die Besatzung. Das Schiff hißte die Großadmiralsflagge und kurze Zeit die Kaiserliche Standarte ohne Salut. Sofort er⸗ folgte das Flottensignal „Anker auf“, worauf die Flotte in der Gdingerbucht verschiedene Evolutionen ausführte und zwei Gefechtsbilder stellte. Um 1 Uhr waren die Uebungen beendet. Hierauf fand bei dem Chef des Uebungs⸗Geschwaders ein Frühstück statt, an welchem Seine Majestät der Kaiser, die Fenerale Graf von Schlieffen und von Plessen, der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗Minister, Vize⸗Admiral von Tirpitz, der Chef des Marine⸗Kabinets, Vize⸗Admiral Freiherr von Senden⸗Bibran u. A. theilnahmen. Um 3 ½ Uhr ging die Flotte auf der Rhede von Hela wieder vor Anker, worauf auf dem Flaggschiff die Kritik abgehalten wurde. Nach der Kritik fand ein Wettrudern um den Kaiserpreis statt.

Zoppot, 11. September. Die gesammte Uebungs⸗ lotte liegt seit heute früh auf der Danziger Rhede in hesbenstellung und erwartet das Eintreffen Seiner Majestät des Kaisers von Rußland. Das Wetter ist ehr schön, die See ruhig.

Seine Majestät der Kaiser ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh um 7 Uhr an Bord der Nacht „Hohen⸗ llern“ in Begleitung des Torpedoboots „Sleipner“, des einen „Niobe“, der 1. Torpedoboots⸗Flottille und der beiden “Torpedodoote der 2. Torpedoboots⸗Flottille in See gegangen, um der ruffhahen Yacht „Standart“, welche

Verspätung hat, entgegen zu fahren

Kiel, 11. September. Die Nacht „Polarstern“, mit Fhrer Majestät der Kaiserin von Rußland und b Großfürstinnen Töchtern an Bord, passierte, nach ner Meldung des „W. T. B.“, heute Vormittag —* dem Salut der Strandbatterie Friedrichsort. Der Polarstern führte im Großtopp den „Breitwimpel der aiserin von Rußland und erwiderte den Salut, welchen bei inem Herannahen die im Hafen liegenden Kriegsschiffe Friedri Carl“ und „Blücher“ feuerten. Um 10 ½ Uhr machte r „Polarstern“ ge⸗ senüber dem Schlosse auf der Stromlinie hierauf fuhr Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin peinrich mit einer Pinasse an Bord des „Polarstern“ Begrüßung der Kaiserin. Nach kurzem Aufenthalt da⸗ st landeten die Kaiserin mit den Großfürstinnen sowie Prinzessin Heinrich an der Barbarossabrücke und be⸗

den sich, von h s üßt, i 1Snh. as zahlreichen Menschenmenge begrüßt, in

Vonn, 10. September. Seine Kaiserliche und Königliche nprinz ist heute Abend hier wieder eingetroffen.

ketern, am Sterbetage der Kaiserin Elisabeth, 11 Uhr Vormittags in der mit Trauerzeichen ge⸗

Pfarrkirche der Hofburg in Wien ein Seelenamt welchem der Kaiser, der Erzherzog Franz annd, die übrigen in Wien anwesenden Mitglieder zuserlichen HEsngs. die Minister sowie die Hof⸗ und vmürdenträger eiwohnten. Der deutsche Geschäftsträger, nfeach miiherr von Romberg, legte Auftrage 2 22 ilhelm einen Kranz am Sarge der Kaiserin

as heute erschienene ungarische Amtsblatt veröffentlicht hanßbe des Königs, durch welches der Reschalich J— einberufen und den Verwaltungsbehörden der 28 eilt wird, Neuwahlen vornehmen zu lassen. Diese een wurden durch Ministerialerlaß auf die Zeit L. 11. Oktober angesete das Schlachtschiff „Arpad“ ist heute Vormittag in osef August, der

in Gegenwart des Erzherzogs rzogin Auguste sowie der Een ziltünen Ludwig arine⸗Komman⸗

auf

wegischen Konsulatswesens auszuarbeiten. 8

8 Großbritannien und Irland. 2*

Der des Hochverraths beschuldigte frühere Burenkomman⸗ dant von Johannesburg Dr. Krause (s. Nr. 209 d. Bl.) erschien, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern wieder vor dem Bow⸗Street⸗ Polizeigericht in London. Der Staatsanwalt erhob gegen Krause eine weitere Anklage auf Anreizung zum Morde auf Grund eines neuen, in Transvaal erlassenen Haftbefehls, von welchem die Regierung am 3. September telegraphisch Kenntniß erhalten habe. Die Zeugen⸗Aussagen, welche die Anklagen auf Hochverrath und Anreizung zum Morde unterstützten, würden Ende des Monats erwartet. Der Staatsanwalt ersuchte um Verschiebung der Verhandlung, bis die Zeugen⸗Aussagen ein⸗ getroffken seien. Der Richter Sir George Lewis wies auf die Auffälligkeit des Verfahrens hin, daß Haft⸗ befehle in Transvaal erlassen würden für Verbrechen, die anscheinend in England begangen worden seien. Der Staats⸗ anwalt versprach dem Vertheidiger Krause's, daß ihm genaue Mittheilungen über die Art der gegen seinen Klienten erhobenen Anklagen zugehen sollten. Der Richter willigte schließlich ein die Verhandlung bis auf weiteres zu vertagen. G

Frankreich.

8 Die Leiter der türkischen Geheimpolizei in Frankreich Feridun Bei und Sinapian sind, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, aus Frankreich ausgewiesen worden. 1 Spanien. 1 Der Minister⸗Präsident Sagasta erklärte, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, er werde den Botschafter beim Vatikan Pidal durch eine andere Persönlichkeit ersetzen, wenn derselbe sich hartnäckig weigere, Verhandlungen zum Zweck einer Reform des Konkondats einzuleiten. 8

Das deutsche Schulschiff „Moltke“ hat gestern den Hafen

von Santander verlassen. 8 Türkei.

Der Khedive Abbas Pascha und der türkische Botschafter

in Paris Munir Bey sind, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern

in Konstantinopel eingetroffen. 8—

Nach einer Meldung der „Russischen Agentur“ aus Konstantinopel hat der Sultan, in⸗ folge der energischen Vorstellungen des russischen Botschafters Sinowjew, sich veranlaßt gesehen, einige meistens wegen Aufreizung der Albanesen gegen die orthodoxe Bevölkerung beschuldigte Beamte in Altserbien abzusetzen. Außer dem Gouvernecur von Prischtina sind bereits die Polizei⸗Kommissare von Mitrowitza, Novihazar und Prischtina ihrer Aemter enthoben worden. Die Rückkehr der während der Unruhen aus Kossowo nach Serbien geflüchteten Bevölkerung wird erleichtert und ermöglicht.

Die türkische Regierung hat, wie die „Agence Havas“ erfährt, nach einer Unterredung, welche der Großvezier dem Unternehmer Tubini bewilligte, sich dazu bereit erklärt, diesem 162 000 türkische Pfund zu zahlen. Am Montag Abend ver⸗ ständigte der General⸗Sekretär im Ministerium des Aeußern Nury⸗Beyj persönlich den französischen Botschaftsrath Bapst von dieser Lösung der Angelegenheit und lud denselben neuer⸗ lich ein, dem Bankett im Nildiz⸗Palais beizuwohnen. Der Bothschaftsrath lehnte jedoch die Einladung ab.

Aus Kanea wird der „Agence Havas“ gemeldet, der , Kreta, Prinz Georg von Griechen⸗ land, habe die Mitglieder des kretischen Verwaltungsraths für die Safen und für die Justiz von ihren Posten abberufen; das Mitglied für das Innere bleibt noch weiterhin im Amt.

Telegraphen⸗

I1“ Bulgarien. Der „Politischen Correspondenz“ wird aus Kon⸗ stantinopel berichtet, der bulgarische Minister des Aeußern Danew habe an die bulgarischen Vertreter im Auslande und die bulgarischen Handelsagenten in der Türkei ein Rund⸗ schreiben gerichtet, in welchem erklärt werde, daß die bulgarische Regierung künftig keinerlei Handlungen des macedonischen Comités in Bulgarien dulden werde, welche mit den Landesgesetzen unvereinbar seien. Die Regierung sei fest entschlossen, gegen etwaige neuerliche Versuche terroristischer und gewaltthätiger Handlungen des genannten Comités mit der unerbittlichen Strenge des Gesetzes einzuschreiten. Namentlich werde den in der europäischen Türkei befindlichen Handels⸗ agenten nahegelegt, bei jeder Gelegenheit die F ung der bulgarischen Regierung in dem bezeichneten Sinne arzulegen.

Schweden und Norwegen.

Die norwegische Regierung hat, nach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Nachricht aus Christiania, den Bureau⸗Chef im Ministerium des Innern Dr. Sigurd Ibsen beauftragt, den Entwurf zur Bildung eines cigenen nor⸗

1u Amerika. 8

B 8 11 ausgegebenes

in gesbver froaß Bulletin über 4 g ül ulletin über das Befinden des Präsidenten Me Kinley besogt, wie „W. T. B.“ meldet: Der Zustand des Präsidenten ist außergewöhnlich zufriedenstellend. Wenn keine Ver⸗ wickelungen eintreten, kann eine schnelle Genesung er⸗ wartet werden. Puls 104, Temperatur 99,8 °, Athmung 2. Die Temperatur wurde im Munde gemessen. Der Arzt Park erklärte, der Präsident habe gut geschlafen, sei munter gewesen, als er erwachte, und habe sogar geplaudert. Er er⸗ halte keine Nahrung auf natürlichem Wege. Nach dem ärztlichen Bericht von gestern Nachmittag 3 Uhr 20 Minuten ist in dem Befinden des Präsidenten Me Kinley eit dem günstig lautenden Bulletin vom Vormittag keine änderung eingetreten. Puls 100, Temperatur 100 °, ankheitsbericht eer Krankheitsbericht von g. Abend 10 ½ Uhr lautet: „Der Zustand des Präsidenten in allen E“ unverändert. Temperatur 100,6 Puls 114, Athmung Als am Freitag nach dem Anschlag die Operation ausgeführt wurde, hemerkte man, daß die Kugel ein Stückchen von dem Rock des Präsidenten mit sich gerissen hatte, welches leich unter der Haut in der Schußoöffnung saß. Es wurde sofort entfernt, trotzdem aber durch diesen Fremdkörper eine e Entzündung der Gewebe verursacht, wie sich erst gestern Abend Es wurde infolge dieser unbedeutenden nothwendig, Stiche der Wundnaht zu entfernen und die über der Wunde 1.— su öffnen. eer Zwischenfall kann rlei weitere —2 wird aber der Oeffentlichteit Aerzie den Wunsch begen, ihre Berichte iese I 1.— dränder 1

irals

eopold von Bayern und des

gbn irn von Spaun glücklich von Stapel

en. 212 e ale Lahahe 5 4

Der Kaiser von Rußland hat aus Fredensbor folgendes Telegramm an den Präsidenten Me K mn

„Ich bin sehr rücuüch. zu hören, daß Sie sich besser fühlen nach dem sEünolichen 1 gegen Sie veralt worden ist. 8 unsche esammten ikanis 2 an, daß 8 schnell genesen ““

Der König von Griechenland telegraphierte:

„Ich freue mich zu hören, daß Sie dem schrecklichen Mord⸗ Seegla auf Ihr kostbares Leben, welcher die zivilisierte Welt in Schre en setzte, so glücklich entronnen sind. Ich hoffe zu Gott, daß Sie 5 und Ruhme Ihres Volkes genesen mögen.”

ie Anarchistin Emma Goldmann ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Chicago, gestern worden. Dieselbe leugnete zuerst, die Gesuchte zu sein. Als sie dann von der Pollzei vernommen wurde, erklärte sie, daß sie Czolgosz nur einmal gesehen habe, und zwar am 7. Juli, als er im Hause der Familie Isaaks in Chicago, wo Emma Goldmann damals wohnte, einen Besuch gemacht habe. Er habe damals gewünscht, sie zu sprechen, sie sei aber gerade fortgegangen, um sich zur Eisenbahn zu begeben; er habe sie dann bis zum Bahnhof begleitet und nur einige Worte mit ihr austauschen können. Sie leugnete ferner, daß sie irgend etwas gesagt habe, was darauf berechnet gewesen sei, den Czolgosz zu dem von ihm be⸗ gangenen Verbrechen zu verleiten. Isaaks ist angeblich ein Herausgeber anarchistischer Schriften, der sich bereits in Haft befindet. Morris, in dessen Hause Emma Goldmann an⸗ getroffen wurde, ist ebenfalls verhaftet worden. Emma Gold⸗ mann wird angeklagt werden, sich mit Isaaks und anderen bereits Verhafteten verschworen zu haben, den Präsidenten v. ermorden.

Ein Telegramm der „New York Tribune“ aus Sil City (Neu⸗Mexiko) meldet, ein Nran F Namens Anfonis Moggio sei in Santa Rita verhaftet worden; derselbe habe vor dem Attentat erklärt, MeKinley werde vor dem 1. Oktober ermordet werden. Die Zahl der Anarchisten in den Vereinigten Staaten betrage 100 000.

Der Polizeichef von New York hat der Polizei den Befehl gegeben, eine Liste von allen Anarchisten herzustellen und 5 zu überwachen.

Der Kommandant des amerikanischen Kriegsschiff „Machias“ berichtet aus Colon, er sei 5 Bocas öb dorthin zurückgekehrt und glaube nicht, daß Leben und Eigen⸗ thum der Amerikaner in Gefahr seien.

Dem ‚„Reuter'schen Bureau“ zufolge hat das peruanische Kabinet gestern seine Entlassung gegeben. .

Afrika.

Aus Tamatave (Madagaskar) wird dem „W. T. B.“ berichtet, daß der General Geen, dort Ls.⸗T. 8 sei und einen Monat dgselbst zu verweilen beabsichtige.

Der Gerichtshof für Hochverrathsvergehen in Kimberley verurtheilte gestern den holländischen Geistlichen Ackermann zu 1 Jahr Gefängniß und 250 Pfund Sterling Geldstrafe im Nichtzahlungsfalle zu weiteren 6 Monaten Gefängniß. Der berediger 8. d pir ehn 1en⸗ zu 1 ½ Jahren Ge⸗ ängniß un Pfund Sterling Geldstrafe, bez. Jahr Gefängniß verurtheilt. 6

Nach einer Meldung aus Kapstadt sind 400 Erlau bniß⸗ cheine zur Rückkehr nach Johannesburg an Flüchtlinge in verschiedenen Theilen der Kapkolonie ausgestellt worden. Es verlaute, daß wenigstens 1000 weitere cheine binnen kurzer Zeit würden ausgestellt werden.

Kunst und Wissenschft.

A. F. Zu einer Wanderfahrt nach Spandau hatten sie am letzten Sonnabend ünensab⸗ über hundert Whit tden 8- „Brandenburgia“, Gesellschaft für Heimathkunde, ver⸗ einigt. Vom Bahnhof aus erfolgte zunächst unter Führung der Mit⸗ glieder der Gesellschaft, Herren Neupert und Lüdicke, ein Gang durch die Stadt, woran sich die Besichtigung des Kaiser Friedrich⸗ Denkmals und des Zusammenflusses von Havel und Spree reihte, letztere nicht ohne neue Anregung der alten Kontro⸗ verse, warum die breitere und wasserreichere Spree dem Flusse unterhalb nicht statt der Havel den Namen gegeben habe. Das nächste Ziel war die Zitadelle mit dem Juliusthurm. Auf der Zugbrücke und angesichts des wappengekronten Thores gab Herr Neupert in gedrängter Form einen geschichtlichen Rückblick. welcher die nachfolgende Besichtigung des Fesgundswerfes einleitete und im voraus interessante Aufschlüsse über manches darbot, was als Frage den Theilnehmern auf den Lippen lag. Der den Reichs⸗ Kriegsschatz bergende Juliusthurm konnte nur von außen besichtigt werden und imponierte den Besuchern durch seine den Jahrhunderten trotzende massive Bauart und seine strenge Bewachung. Viel Interesse gewährte eine Wanderung durch zwei ausgedehnte Kasematten, woran sich die Besteigung der Wälle und mit Rasen eingedeckten flachen Dächer der bombensicheren Gebäude anschloß. Von oben genoß man eine umfassende Uebersicht über das ausgedehnte Innere der und eine unerwartet weite Aussicht auf die avel o ihrer Vereinigung mit der Spree und die jenseits des Flusses gelegenen großen militarischen Etablissements. Das nächste Ziel war die Nicolai⸗Kirche, berühmt als Ausgangspunkt der Re⸗ formation in den Marken und, wie Oberpfarrer Recke, der hier bereitwillig die Führung übernahm, betonte, des protestantischen, deutschen Kaiserthums. Denn hier nahm am 1. November 1539 Kurfürst Joachim II. zum ersten Mal aus den Häͤnden des Bischofs von Jagow das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Zur Er⸗ innerung an das epochemachende Ereigniß ist bekanntlich am 350. Ge⸗ denktage vor der Kirche ein aus der Werkstatt des Bildhauers Encke hervorgegangenes Denkmal des Kurfürsten Joachim enthüllt worden, das als eine Zierde Spandaus gilt. Die im gothischen Stil erbaute Nicolai⸗Kirche gehört zu den ältesten Gotteshäusern der Mark, da sie bereits zu Anfang des 13. Jahrhunderts begründet wurde. Der in Bronze gegossene, kunstvolle Taufstein zeigt die Jahreszahl 1398. Der jetzige Altar ist im letzten Viertel des 16 Jahrhunderts durch den kunstsinnigen, aus Italten stammenden Baumeister Lynar ge- schaffen worden, dessen Familie später in den Grafenstand erhoben wurde. Die Lynar sche Familiengruft befindet sich unter dem Altar, der 4 an der Rückseite desselben. Nächst dem Altar und der aus Holz 1 isten Kanzel besteht der übrige Schmuck der Kirche in einer Anzahl von Oelgemälden verschiedenen Kunstwerthes und einigen Stulpturen. Von den in die Umfassungsmauer eingelassenen steinernen e adliger Geschlechter haben mertwürdiger Weise mehrere nech nicht bestimmt werden können. Die vorzügliche Orgel, welche nach Ber. endigung des Vortrages des Recke von kunstgeühter Hand A* wurde, ist ganz jungen Datums. Es war inzwischen —2g den letzien Punkt des 8— is der Wanderung zu erledigen, r die Sonne zur Rüste ging. selhe bestand in dem Besuch des vom Innern der Stadt ziemlich entfernt gelegenen Schützen⸗ hauses, das werthvolle Erinnerungsftüͤcke birgt, da die Büd en Spandau, entsprechend dem hohen Alter der Stadt. zu den älteiten der Mark gehört. Auch hier wurden die zahlreichen Kleinodten bereit⸗ willig vorgezeigt und eingebend erklärt. Sie begefmeten allseitigem großen Interesse und duürften den wertbvollsten Er an

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