1901 / 220 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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4) den Gastwirth Richard Kadereit in Wielitzken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit, dieser ver⸗ treten durch seinen Vormund, den Wirth Adam Dzikonski in Wielitzken, auf Grund der Behauptung, daß auf dem dem verstorbenen Gastwirth Wilhelm Kadereit gehörigen Grundstücke Wielitzken Nr. 39. Abtheilung III Nr. 32 für den Kläger eine Rest⸗ kaufgelderforderung von 3225 nebst Zinsen, sowie Abtheilung III Nr. 34 eine Forderung von 600 nebst Zinsen eingetragen ständen. Wilhelm Kadereit ist von den ad 1 bis 5 bezeichneten Beklagten allein beerbt, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Wielitzken Nr. 39 zu verurtheilen, an den Kläger 114 95 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marggrabowa, den 10. Juli 1901.

v. Terski, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abth. 2b.

Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gutsbesitzer Julie Schroeter, geborene Trojan, aus Gollubien A., Kreis Lyck, vertreten durch den Rechtsanwalt Tomuschat in Marggrabowa, klagt gegen die Erben des verstorbenen Gastwirths Wilhelm Kadereit aus Wielitzken, nämlich:

1) die Wittwe Caroline Kadereit, geborene Brack, verwittwet gewesene Domaß, aus Wielitzken,

2) den Kaminbauer Emil Kadereit aus Dortmund, Oestermarschstraße Nr. 63,

3) den Schlosser Wilhelm Kadereit in Herne, jetzt unbekannten Aufenthalts,

4) den Gastwirth Richard Kadereit aus Wielitzken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit, dieser vertreten durch seinen Vormund, den Wirth Adam Dzikonski aus Wielitzken, auf Grund der Behauptung, daß auf den dem verstorbenen Gastwirth Wilhelm Kadereit gehörigen Grundstücken Wielitzken Nr. 39 und 54 Abtheilung III. Nr. 40 bezw. 7 für die Klägerin eine Forderung von 900 ℳ, zu 6 Prozent verzinslich und im Falle pünkt⸗ licher, das heißt binnen 8 Tagen nach dem jedes⸗ maligen Fälligkeitstage erfolgender Zinszahlung nach halbjähriger Aufkündigung, im Falle unpünktlicher Zinszahlung jedoch sofort fällig, eingetragen stände. Wiltzelm Kadereit ist von den ad 1 bis 5 bezeich⸗ neten Beklagten allein beerbt, mit dem Antrage, die Beklagten kostenlästig zur Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung in die Grundstücke Wielitzken Nr. 39 und Nr. 54 zu verurtheilen, an die Klägerin 300 nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 15. November 1899 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marggrabowa, den 10. Juli 1901.

von Terski, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. 2b. [46940] Oeffentliche Zustellung. 1“

Die Firma Adolf Hatry in Frankfurt a. Main, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt l)r. Teutsch in Nürnberg, erhebt Klage zum K. Amtsgericht Nürnberg gegen den Kaufmann Lorenz Strobel, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Anitrag, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger für käuflich gelieferte Waaren die Summe von 203 50 nebst 5 % Zinsen hieraus seit 17. Februar c. an zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Mahnverfahrens zu tragen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits hat das K. Amtsgericht

Nlürnberg Termin anberaumt auf Montag, den

11. November 1901, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des hiesigen Justizgebäudes, Augustinerstraße Nr. 2, wozu Klägerin den Beklagten hiermit ladet. Nürnberg, 11. September 1901. 18 88 Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber. [46939] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann L. Schäfer zu Lengerich i. W., eee Justizrath Fisch in Tecklen⸗ urg, klagt gegen den Arbeiter Hermann Kindler, früher in Lengerich, j tzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waaren aus der Zeit vom 4. Januar bis 14. August 1901 77,91 verschulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtbeil kostenpflichtig zur Zahlung von 77,91 nebst 4 % Zinsen seit 1. September 1901 zu ver⸗ urtheilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Tecklenburg auf Mittwoch, den 6. November 1904, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwechke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tecklenburg, den 11. September 1901b.

Gerichtsschreiber der Ahlllichen Amtsgerichts

3 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung. 1“

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, VVerdingungen ec.

[46784] Bekanntmachung.

Der Bedarf von etwa 40 000 kg Speisekartoffeln magnum bonum soll für die Zeit vom 15. Oktober bis 31. 2 1901 im öffentlichen Verdingstermin am 20. STeptember 1901, Vorm. 11 Uhr, vergeben werden.

Die Angebote mit der Aufschrift: „Angebot auf Kartoffelli⸗ferung“ müssen vor Beginn des Termins bier eingegangen sein.

Die Bedingungen können während der Dieust⸗ stunden hier eingesehen oder gegen 50 bezogen

werden. Königl. Strafanstalts⸗Direktion Münster i. W., Gartenjtraße.

8 8

[44460] Verpachtung. b Das in der Provinz Hannover im Kreise Northeim belegene Klostergut Fredelsloh mit dem Vorwerke Tönnieshof soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1902 bis dahin 1920 öffentlich meistbietend verpachtet werden. 8 Termin zur Verpachtung wird angesetzt auf Diens⸗ tag, den 15. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Eichstraße 2, hier, Zimmer Nr. 36. 1 Zu dem katastermäßig 302,75 ha großen Gute ge⸗ hören an 8 1) Hofraum⸗ und Gebäudeflächen etwa 1,60 ha, 1114A4“ 3) Ackerland v4“] EcZoo4X44**4*”“ 5) Weiden. 116“ 60,60 zusammen . 302,75 ha. Der gegenwärtige Pachtzins beträgt 14 147 07 ₰. Zur Uebernahme der Pachtung ist ein verfügbares Vermögen von 125 000 erforderlich. Pachtbewerber haben sich über den eigenthüm⸗ lichen Besitz dieses Vermögens sowie über ihre Be⸗ fähigung als Landwirth durch glaubhafte Zeugnisse im eigenen Interesse bis 8 Tage vor dem Bietungs⸗ termine, fpätestens aber in demselben, auszuweisen. Die Pachtbedingungen und Versteigerungsregeln, sowie das Grundstücksverzeichniß und die Karte können in unserem Dienstgebäude, Zimmer Nr. 9, an jedem Wochentage von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen, die ersteren auch gegen Erstattung der Druck⸗ und Schreibkosten von uns bezogen werden. Die Besichtigung des Gutes ist den Bewerbern nach vorheriger Anmeldung bei der jetzigen Pächterin Frau Amtsrath Löhr gestattet. Hannover, den 2. September 1901. Königliche Kloster⸗Kammer.

2 5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren. Die bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich aausschließlich in Unterabtheilung 2. [46786] Wiederholter Aufruf gekündigter Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbriefe. Von den durch unsere Bekanntmachung vom 5. Juli d. Is. für den Zinstermin Weihnachten 1901 auf⸗ gekündigten Kur⸗ und Neumärkischen Pfand⸗ briefen sind die in den beigefügten Verzeichnissen aufgeführten noch nicht eingeliefert worden. Wir fordern daher die Inhaber wiederholt auf, ge⸗ dachte Pfandbriefe nebst den entsprechenden Zinsscheinen (Kupons), soweit diese vorausgereicht und noch nicht fällig sind, sowie den Zinsschein⸗Anweisungen (Talons) unverzüglich an unsere Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Kasse hierselbst, Wilhelmplatz Nr. 6, ein⸗ zuliefern. 8 Ueber die Einlieferung wird von der Haupt⸗ Ritterschafts⸗Direktion eine Bescheinigung ertheilt und gegen Rückgabe dieser im Verfall⸗Termine die Valase seitens unserer Haupt⸗Ritterschafts⸗Kasse aus⸗ gereicht Diejenigen, welche nunmehr die Einlieferung bei unserer Haupt⸗Ritterschaftskasse, Wilhelmplatz Nr. 6 hierselbst, bis zum 1. Februar 1902 nicht bewirken, haben zu erwarten, daß sie gemäß der Vorschriften des Allerhöchsten Erlasses vom 15. Februar 1858 und des mittels Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 7. Dezember 1848 genehmigten Regu⸗ lativs (Gesetz⸗Samml 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten, insbesondere mit dem der Spezial⸗Hypothek, ausge⸗ schlossen und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Ritterschaftlichen Kredit⸗Institut zu hinterlegende Valuta werden verwiesen werden. Berlin, den 7. September 1901. Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion. EEEI“ Verzeichnßshß gekündigter, gegen Baarzahlung des Nenn⸗ werths einzuliefernder Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbriefe.

Für den Termin Weihnachten 1901. Aeltere Kur⸗ und Neumärkische aein Balster zu 400 Rthlr. Kurant Nr. 42 434.

* 43 811. W“ 43 815. 200 43 819. 100 8 149. 8 791. 8 834. 27 044. 300 27 051

27 072.

Verzeichniß gekündigter und einzuliefernder Kur⸗ und Neu⸗ märkischer Pfandbriefe zum Umtausch gegen gleichhaltige, auf den Namen des Gutes lautende

Kur⸗ und Neumärkische Pfandbriefe. Für den Termin Weihnachten 1901.

Gersdorf und Kruge zu 50 Rihlr. Gold Nr. 8839. 1ö1I1“*“n 1

[46785] Bekanntmachu

Zur ührung der Vir wagige der Anleiheschuld E. der ehemaligen Stadt Grabow sind bei der am 6. September 1901 vorgenommenen Ziehung ausgeloost die Stücke

Nr. 5 33 zu 1000 828

Nr. 84 85 129 zu vee“

Die ausgeloosten Stücke sind am 1. April 1902 zur Rückzahluag fällig. Die —,.— der⸗ selben 12 bei unserer Kämmerei⸗ he in Stettin re bei dem Bankhause Wm. Schlutow

in Stettin gegen habe der Anlei ne nebst eee und Zinsschein vern

en. 4 ½ fehlender Zinsscheine wird abgez Bei dletasa vor dem 1. April Zinsen nur bis zum 2—,gq1 blt. 0

ber den 1. April 1902 hina Igt eine Ver⸗ Stücke unter keinen Um⸗

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[21916] Bekanntmachung. Ausloosung von Kreis⸗Anleihescheinen. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegs vom 2. November 1881 ausgegebenen vierprozen⸗ tigen Anleihescheinen des Kxeises Steinburg sind am 29. Mai d. J. ausgelvost worden:

Litt. A. zu je 1000 Nr. 44 77 82 93 94 95 104 105 107 109.

Litt. B. zu je 500 Nr. 187 189 206 214 218 219 220 236 247 253 264 279 299 307 328 331 333 337 344 348 366 367.

Litt. C. zu je 200 Nr. 385 453 462 498 536 544 552.

Diese Anleihescheine werden hiermit zum 2. Ja⸗ nuar 1902 gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt von diesem Tage ab gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung (Talons) bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst.

Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht werden.

Itzehoe, den 1. Juni 1901. 3 Der Kreisausschuß des Kreises Steinburg.

Jungé. [46850] Genehmigungsurkunde. . Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Königs⸗ berg i. Pr. die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von siebenzehn Millionen Mark, behufs Be⸗ schaffung der Mittel zur Erweiterung und Ver⸗ besserung der städtischen Wasserleitung, zur Deckung der Mehrkosten des städtischen Schlachthofes, zu Hafen und Brückenbauten, zu Uferbefestigungen und zur Vertiefung des Fahrwassers im Pregel, zur Be⸗ reitstellung eines Beitrages zum Ma naser Schiff⸗ fahrtskanal, zur Errichtung von Handelsanstalten, Schulhäusern und Turnhallen, zum Neubau der

städtischen Krankenanstalt und zu anderen städtischen

Veranstaltungen. 1 Die Schuldverschreibungen sind in Gesammt⸗ beträgen von mindestens fünfhunderttausend Mark oder in einem Vielfachen dieses Betrages auszugeben, nach dem anliegenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtischen Behörden mit dreieinhalb, vier oder viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem für jeden Fall des zu wählenden Zins⸗ fußes festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verloosung vom 1. Juli des auf die Ausgabe fol⸗ genden Kalenderjahres ab jährlich mit wenigstens ein und eindrittel Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver⸗ schreibungen innerhalb 34, 36, 38 Jahren zu tilgen. Auf den Schuldverschreibungen ist der von den städtischen Behörden bei der Ausgabe gewählte Zins⸗ fuß entweder im Texte oder durch Abstempelung anzugeben, während die auszugebenden Zinsscheine dem Zinsfuße entsprechend, zu welchem die Ausgabe der Schuldverschreibungen erfolgt ist, herzustellen sind. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt zu machen. . 85 Berlin, den 12. Juli 1901. S er Der Finanz⸗Minister. Minister des Innern. In Vertretung: In Vertretung: Lehnert. v. Bischoffshausen. Fin.⸗M. I. 9232, II. 6890. Min. d. J. IV b. 2406.

Schuldverschreibung. Provinz Feerebs Osstpreußen. Königsberg. 1 8 adew GCint Köwiebermg hr. . ö von 9G 1 8 88 . . te Ausgabe, Buchstabe . .. Nummer über . Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung ertheilten Genehmigung der Minister der inanzen und des Innern vom 12. Juli 1901 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger vom. .. ten 68 In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗Ausschuß des Regierungsbezirks Königsberg genehmigten, unter Zu⸗ stimmung des Magistrats Königlicher Haupt⸗ und

24. April 1900 Stadtverordneten⸗Versammlung vom 30. April 1901 wegen Aufnahme einer Anleihe von siebenzehn Millionen Mark bekennt sich der genannte Magistrat namens der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von Mark, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch 4 auszuloosender zuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ schreibungen vom 1. Juli des auf die Ausgabe jeder Schuldverschreibung folgenden Kalenderjahres ab, spätestens innerhalb Jahren Fetilat Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem eheic ein und eindrittel Prozent des Anleihe⸗ apitals, sowie die File von den getilgten Schuld⸗ -u een zuzuführen sind. b se Ausloosung geschieht in dem Monat März Jahres. Der Stadtgemeinde 2 i. Pr. leibt jedoch das Recht b. lten, eine slärkere Tilgung eintreten zu lassen auch sämmtliche noch im Umlaufe befind 48 uldverschreibungen auf einmal zu kündigen. durch die verstärkte

1 üißeng ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗

89 zuzuführen. sowie die diat 0 se ausgeloosten, sowie gekündigten huld⸗ vers werden unter v. ——8EETTE ns, an ie Rückzahlun olgen soll, Fffenilich bekannt gemacht. Oece Aelanntemachang een vor dem Zahlungstermin in dem e eichs⸗ und König An dem Amtsblatte der zu beg. in einer Berliner Zeitung. Wird die

ilgung der Schuld durch Ankauf von

22 —X. dieses unter Angabe angekauften alsbald dem Ankauf in

el. e t zu vorbezeichneten Blätter 12 so wird an dessen Stelle 8 1n““

machen. Geht eins der

Residenzstadt Königsberg i. Pr. gefaßten Beschlusses der.—

1

Regierungs⸗Präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres mit w. Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Königsberg i. Pr. oder nach Wahl der Gläubiger bei einer durch die oben bezeichneten Blätter bekannt zu machenden Einlösestelle in Berlin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Föünl keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden

insscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintrifft.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 1

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraft⸗ los erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat in Königsberg anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der

Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche enceein, für zehn Jahre ausgegeben. Die kerneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗Haupt⸗ kasse zu Königsberg i. Pr. gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrate in Königsberg der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle, sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. mit ihrem ve und ihrer Steuerkraft. essen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Königsberg i. Pr., den .. ten ö1 Magistrat Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes.) B Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Ma⸗ gistrat beauftragten Kontrolbeamten.) rovinz Regierungsbezirk dfieee,. Kenigeberg Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr., von 199.. . te Ausgabe, Buchstabe W., Uber . in. BWhent Zinsen üher 9. Der 8 dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ... ab die Zinsen der vorbenannten Schuld für das Halbjahr vom .. ten bis.. ten Sithx8168 bei der Stadt⸗Hauptkasse zu , i. Pr. (oder bei den bekannt gemachten anderen Zahlstellen). Königsberg i. Pr., n a

8 at agistrat

6 Königlicher Haupt⸗ und Aabfe 8

(srockenstempel des Stadtsiegels.) 29

(Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit

dem Ablauf von vier Jahren vom

worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem gele wird. der Anspruch inner zweier Jahre nach richtliche Geltendmachung Urkunde gleich.

Ostpreußen. önigsberg. Erneuerungsschein

schreibung der Stadtgem *† 1 te Aasgabc, Bucpftabe 12 . über

dessen Rückgabe . der obigen Schuldverschre die. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von L. 5 b 2 8 88 72. Fmefrpgescein bei v7 Sta zuptkasse zu Königs Pr., sofern ni der b.ah der Schuldverschreibung der Au bei dem M t widersp Falle, sowie Verlust dieses Scheines rn Sesehe , Inhaber der Schuldverschreibung ausgehän er die Srenessgreden vorkegf. Königsberg i. Pr., den 19 . Königlicher 5 Residenzstadt niglicher Haupt⸗ und Residenzstadt. Tvocken 8

¶t 1 des Stad (Unterschriften des* ats⸗Diri 28 zweiten Negistrafae⸗

von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen

Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier

Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig K

laufe dieser Fri n 8—5, por. 8 0 ie Vorlegung, so g82 .

der Vorlegungsfrist. Der Vorsghung steht die ge. des Anspruchs aus der Provinz Regierunqsbezirk

für die Zinsscheinreihe Nr.... zur Schuldver-. seinde , e i. Pr., .

dieses Scheines 8 Der Inhaber dieses Schein üe

3

Nℳo 220.

. hers Untersuchung s⸗Sachen.

nfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. vnfagne⸗ Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

T Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Seve

Aufgebote, Verlust⸗ und u. dergl. 1 ih

DOeffentlicher Anzeiger.

8

Berlin, Montag,

den 16. September

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren.

je bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen der 8 Verlust von Werthpapieren befinden sich über d ausschließlich in Unterabtheilung 2. 8

146930] Genehmigungsurkunde. .““ Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches und des Artikels 8. der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführun des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches vom 16. November 1899 der Stadt Altona die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 12 000 000 ℳ, in Buchstaben Zwölf Millionen Mark, behufs Beschaffung der Mittel zur Er⸗ werbung der Altonger Elektrizitätswerke, zur Til⸗ gung äͤlterer städtischer Schulden, zur Ausführung einer Zentral⸗Entwässerungsanlage, zum Bau einer zweiten Krankenheilanstalt und einer Zentral⸗Bade⸗ anstalt sow e zu ferneren außerordentlichen Auf⸗ wendungen der städtischen Verwaltung.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tiggungsplane durch Ankauf oder Verloosung von demjenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Aus⸗ gabe der Schuldverschreibung folgt, jährlich mit 11 % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt zu machen.

Verlin, den 29. August 1901.

Der

Finanz⸗Minister. Miinister des Innern.

Im Auftrage: In Vertretung:

Germar. Bischoffshausen. Fin⸗Min. I 11 273, II 7945. Min. 5. J. FWh 3117.

Provinz Regierungsbezirk

Schleswig⸗Holstein. Schhleswig. Schuldverschreibung der Stadt Altona ... te Ausgabe, Buchstabe . . .

Nr.. . . , über Reichswährung.

Ausgefertgt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗

mächägung ertheilten Genehmigung der Minister der

Finanzen und des Innern vom

(Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗

Anzeiger vom.. . ten 190 ). In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des

Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Beschlusses der stödtis volle ien u Altona vh 2. August 1900 er städtischen Kollegien zu Altona vom 10. April 1901 wegen Aufnahme einer Anleihe von Zwölf Millionen Mark bekennt sich die Vertretung der Stadt Altona namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mit. Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten dilzungsplan durch Einlösung auszuloosender Schuld⸗ derschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ derschrecbungen von demjenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen folgt, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs⸗

ebildet, welchem u9. wenigstens 1 ½ % es Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Ausloosung geschieht in dem Monat seen Jahres. Der Stadt Altona bleibt jedoch das Lecht vorbehalten, vom Jahre 1911 ab eine stärkere dilgung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen zuf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte fliung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗ swoce zuzuführen.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld⸗ rerschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ taben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, in welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich belannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt dni Menate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs, und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen enerung zu Schleswig, den Altonaer Nachrichten, ni damburger Börsenhalle und den Itzehoer Nach⸗ „Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von fculdverschreibungen bewirkt, so ist 1 unter vümnbe des Betrages der angekauften uldver⸗

teibungen alsbald nach dem Ankauf in

e bekannt zu machen. Geht eins der vor tten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dhnwofftre zu 2 mit 15 g en Regierungs⸗Präsidenten in Schleswig ein

enderes Blatt befimant 3

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das bwita zu entrichten ist, wird es In halbjährlichen in minen, am 1. April und 1. Oktober, von heute

Ferechnet, mit Prozent jährlich verzinst. * uszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ ag gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ Eane zw. dieser Schuldverschreibung bei der

etkasse zu Altona, sowie bei den bekannt zu den Zahlstellen in Berlin und Hamburg und semicach in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ nabanr olgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ sadrne des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung int auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. 1

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zaclung, bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 3

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat der Stadt Altona anzeigt, nach Ab⸗ lauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge⸗ kommene Schein dem Magistrat der Stadt Altona anderweit zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht⸗ liche Geltendmachuug nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. .. aus⸗ gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe

Stadtkasse in Altona gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat zu Altona der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt Altona mit ihrem Vermögen, ihren sämmtlichen Einnahmen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Altona, den .. ten 8 Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

Ober⸗Bürgermeister. Bürgerworthalter.

(Faksimilierte Unterschriften.) Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter. (Faksimilierte Unterschriften).

(L. S.)

(Stadtsiegel.) Ausgefertigt: Der Kontrolbeamte.

(Eigenhändige Unterschrift.)

Provinz

Schleswig⸗Holstein. Zinsschein ..bte Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Altona . . te Ausgabe, Buchstabe .„Nr... über zu Prozent Zinsen über . J.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 ab diese Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. ten bis .. ten

mit JP bei der Stadtkasse u Altona oder den bekannt zu machenden Zahlstellen i Berlin und Hamburg. Altona, den.. ten 190. Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Trockenstempel der Stadt.) Faksimilierte —— Unterschriften ermeister. oder in Druckschrift. Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter.

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig . worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Ürkunde gleich.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr.... .. zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt Altona... te Ausgabe, Buchstabe. Nr... über... Der Inhaber dieses Scheins empfängt oegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von 190. bis 19 nebst. Erneuerungsschein bei der Stadtkasse zu Altona, sofern nicht der Inhaber der Schuldolrschreibuna der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Altona widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehaͤndigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. ltona, den.. ten 19.. Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Trockenstempel der Stadt.)

Bürger⸗

Ober⸗ Namen in worthalter.

Regierungsbezirk Schleswig.

Bürger⸗ worthalter.

Bürgermeister. 2ö38 Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter.

einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

[46957] Reis⸗ & Handels⸗Aktiengesellschaft, Bremen.

In der Generalversammlung am 6. August 1901 sind Georg Ritter v. Hütterott und Alfred Escher, beide in Triest, zu Mitgliedern des Auf⸗ sichtsraths gewählt worden.

Der Vorstand. Herm. F. Upmann.

[46799] Auf Grund des § 14 unseres Gesellschaftsvertrags

werden hiermit weitere 20 % des Aktienkapitals

zur Einzahlung am 1. Oktober d. Js. aus⸗

geschrieben. Die Einzahlung hat bei der Gesell⸗

schaftskasse, Berlin, Hohenzollernstr. 1, zu erfolgen. Berlin, 12. September 1901.

Gera⸗Meuselwitz⸗Wuitzer Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft.

Die Direktion. Quandt. [46798] Bekanntmachung der Gerger Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaftin Gera, R. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen machen wir hierdurch bekannt, daß unser bisheriges Aufsichts⸗ rathsmitglied Herr Direktor Richard Bauer nach seiner zum Vorstand von seinem Amte als Aufsichtsrathsmitglied zurückgetreten ist. Gera, den 12. September 1901. Der Vorstand. 8 R. Bauer. 8

[46999] Fabrik feuerfester und säurefester Producte

Actien⸗Gesellschaft zu Vallendar a. Rhein.

Die Aktionäre obiger Gesellschaft werden hierdurch zu einer am Freitag, den 4. Oktober 1901, Vormittags 10 Uhr, im Hotel Grenzhäuser zu Vallendar a. Rhein stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1) Bericht des Aufsichtsraths über den Stand

dder Vergleichsverhandlungen mit den früheren Aufsichtsrathsmitgliedern und Beschlußfassung über angebotene Vergleiche.

Bericht des Aufsichtsraths über den Stand der Vergleichsverhandlungen mit dem früheren Vorstand. Genehmigung der Bilanz pro 1900 und Er⸗ theilung der Decharge an Aufsichtsrath und Vorstand. Beschlußfassung über Sanierung der Ge⸗ ssellschaft: dazu Anträge: a. Herabsetzung des Grundkapitals von 6 Millionen Mark auf 2 Millionen Mark durch Zusammenlegung der Stamm⸗Aktien im Verhältniß von 3:1. . Erhöhung des Grundkapitals um 2 Millionen Mark durch Ausgabe von öe mit Vorrecht auf 5 % ividende und dem Recht auf vorzugsweise Befriedigung bei Ausschüttung des Gesell⸗ 6 schaftsvermögens.

5) Für den Fall der Ablehnung der Sanierungs⸗ vorschläge: Pnn e h für Aufsichtsrath und Vorstand zur Abschließung eines Pacht⸗ vertrages.

6) Aenderung der Statuten, insbesondere a. § 2. Verlegung des Sitzes der Gesell⸗

schaft nach Wirges. b. § 5. Sinngemäße Aenderung gemäß den Beschlüssen zu 4. § 9. Verlegung des Sitzes der Aktionäre Gesellschüftssachen nach Wirges. cd. § 20. Aufhebung des § 20. e. § 38. Abänderungen des Statuts ent⸗ prechend den einschlägigen gesetzlichen Be⸗ timmungen. .

7) Aufhebung des Generalversammlungsbeschlusses vom 22. Mai 1900 auf Vertheilung der Di⸗ vidende für das Rechnungsjahr 1890.

8) ünzungswahl zum Aufsichtsrath.

Auf Antrag eines Aktionärs:

9) Erwiderung auf den Revisionsbericht.

10) Wahl von beeidigten Revisoren ““ Falls die Tagesordnung am 4. Oktober nicht erledigt wird, findet die Weiterverhand⸗ lung am 5. Oktober 1901 statt. Es wird auf die §§ 31 und 32 der Statuten verwiesen mit dem Bemerken, daß die Hinterlegung der Aktien entweder mindestens drei Tage vor der Generalversammlung bei den nachbezeich⸗ neten Hinterlegungestellen oder einem Notar, oder mindestens zwei Tage vorher bei unserer Gesellschaftskasse zu erfolgen hat. Als Hinterlegungsstellen bezeichnen wir:

a. die Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin⸗

à 1

b. die ees wh gerchchah Bauk, Düssel⸗

dorf,

o. den Halleschen Bankverein, Halle a. d.

Saale,

d. Friedländer A Gumpert, Berlin C.,

0. Bergmann & Fraedrich Nachf., BerlinC. Dallendar a. Rhein, den 16. September 1901. Fabrik feuerfester und fäurefester Producte Actien Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. Lütv, Vorsitzender. Arndt.

146998 Malzfabrik Pirna vorm. J. Ph. Lipps & Co.

Die Aktionäre werden hiermit zur siebzehnten ordentlichen Generalversammlung, welche Freitag, den 4. Oktober, Nachmittags 4 Uhr, im Sitzungszimmer der Firma Hch. Wm. Bassenge & Co., Inhaberin die Actiengesellschaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, I., abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. ““

Die Anmeldung zur Theilnahme erfolgt in Ge⸗ mäßheit von § 8 des Gesellschaftsvertrags von 44 Uhr ab, und können die Aktien im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft in Pirna oder bei der Firma Hch. Wm. Bassenge & Co., Inhaberin die Aktiengesellschaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, hinterlegt werden, wo⸗ selbst auch die in § 20 sub c. des Gesellschafts⸗ vertrags erwähnten Vorlagen vom 17. ds. Mts. ab zur Einsicht und vom 27. ds. Mts. ab zur Empfang⸗ nahme für die Aktionäre bereit liegen.

Tagesordnung: 8 ¹) Jahresbericht, Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ Pet ng Bemerkungen des Aufsichtsraths zierzu. 2) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths 3) Vertheilung des Reingewinns. Dresden, 14. September 1901. Die Direktion. E. Gabsch.

[46986] Generalversammlung der Artiengesellschaft für Gasbereitung Sonneberg.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Gesellschaft wird hierdurch auf Sonu⸗ abend, den 5. Oktober a. c., Abends 8 Uhr, im Erholungslokale hier ausgeschrieben.

Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht, Bilanz und Dividende.

2) Ankauf eines Grundstückes.

Etwaige besondere Anträge sind zuvor einzu⸗ reichen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung geschieht auf gewöhnliche Weise.

Sonneberg, den 14. September 1901.

Der Aufsichtsrath. Gotthelf Dressel.

[46994] Wilhelmshütte Actien- Gesellschaft für Maschinen-

bau und Eisengießerei.

Die Tagesordnung der zum 5. Oktober bereits eingerufenen ordentlichen Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft ist durch

5) Aufsichtsrathswahl. 8* zu ergänzen. 6

Der Aufsichtsrath der Wilhelmshütte Actien⸗Gesellschaft für Maschinenbau und Eisengießerei.

Julius Pickardt, Vorsitzender.

[46988]

Teutoburger Wald⸗-Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Tagesordnung der am 28. d. M., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im hiesigen Kreisständehause stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft erhält folgenden Zusatz zu Nr. 4: Nöthigenfalls Neuwahl des ganzen Aufsichtsraths. Tecklenburg, den 8 Fertember 1901. 8 Vorsitzender des Aufsichtsraths der Teutoburge Wald⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Drucherei vorm. Dusch, Aktien⸗Gesellschaft

in Straßburg i. Elsaß.

ie ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, 11. Oktober d. J., Morgens 10 ½ Uhr, im Geschäftslokal, Gerbergraben 30, zu Straßburg i. E., statt, wozu wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft höflichst einladen. Straßburg i. E., den 12. September 1901.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths:

G J. Manrique.

2 Tagesordnung:

Bericht des Vorstands. 8

2) Bericht des Aufsichtsraths. b

Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗

und Verlustrechnung pro 30. Juni 1901.

Feststellung der Dividende. 8

Entlastung des Vorstands.

Entlastung des Aufsichtsraths.

Ersatzwahl eines Aufsichtsraths⸗Mitglieds. NB. Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 9. Oktober 1901 entweder bei der Gesellschaftskasse oder bei der Straß⸗ burger Bank C. Stachling, L. Valentin & Cie. zu hinterlegen.

[46800] Deutsche Grunderedit⸗Bank in Gotha. Die Ausloosung der Prämien für die am 1. Juni d. J. gezogenen 195 Serien, enthaltend 3900 Nummern unserer Prämien⸗Pfandbriefe erster und zweiter Abtbeilung, wird in öffentlicher n ne Aufsichtsrathe ienstag, den 1. Oktober 1901 22 9 Uhr, in unserm Banklokale in Gotha stattfinden. Gotha, den 15. September 1901.

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Deutsche Grunderedit⸗Bank.

Eulau⸗Wilhelmshütte, den 14. September 1901.

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