1901 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

1191X“A*“

1“

Großhandels⸗Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen

für die Woche vom 28. Oktober bis 2. November 1901 8 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

(Preise für prompte [Loco

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark. ⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)

Roggen, Pester Boden Wegeen, Theiß⸗ afer, ungarischer, prima

erste, slovakische

1 Budapest. Roggen, Mittelqualität Weizen, Hafer, Gerste, Futter⸗

Roggen, 71 bis 72 k Weizen, Ulka 75 bis

Roggen, 71 bis Weizen, 75

Roggen

Roggen

ondon. a. Produktenbörse (Mark Lane).

Weizen

Hafer

Wieizen, Lieferungs⸗Waare

Weizen

1 Tschetwert We angenommen; 1 J notiz an der Londoner Produktenbörse für die Gazette avera .orten des Köni⸗ Getreide, ist

—, = 400

sch; 1 d

2nSc 1 Pfr. Bei der U

den einzelnen Tag

= 98,28 kg

Riga. 72 kg per hl. lieferbare Waare des laufenden Monats

Antwerpen. Donau, mittel Red Winter Nr. 2 Californier, mittel

Amsterdam.

St. Petersburger Weizen, amerikan. Winter⸗

b. Gazette averages.

Reenglisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool. Walla Walla Northern Duluth Nr. 1

rd Kansas Nr. 2 anitoba Nr. 1

Kurrachee weiß

Chicago.

per Oktober .

per Dezember. New York.

Red Winter Nr. 2

b pes HPbsbe.... Lieferungs⸗Waare

per Dezember..

Bemerkungen. izen ist = 163,80, Rog

Peiersburg

Woche 28./10. bis2. 11.

1901

131,29 157,71 134,70 150,04

116,79 136,70 122,25

101,02 107,43

84,19

103,04

96,03 120,14

122.,53

167,05

119,59 127,70 130,78 128,76

126,73

119,59 117,57

103,95 104,35 126,43

128 58

22,52 266 7 118,94 128,55 131.58 131,58 128,08 135,80 135,57 125,03 130,07 122,78 126, 68 102 64

107,57 108,70

87 122,33

und

V

126,35

er.

88

r St. für

Da⸗ egen or⸗ woche

130,33 154,18 127,77 149,92

116,95 136,46 121,81 100,94

107,48

83,35 103,97

96,08 119,77

122,32 168,67

119,50 126,80 129,79 127,85 125,42 119,50. 116,51

103,59 103,99 121,20

125,86 123,63

121,23 125,34 150,63

119,76 128,18 131,70 130,29 127,71 136,13 135,19 124,90 128,90 122,66 126,55 102 91

107,51 109,14 114,27

122,19 116,28 118,26

gen = 147,42,

al⸗Quarter ist für die Weizen⸗ = 504 Pfund engl. ges, d. h. die aus den Umsätzen an 1 ermittelten Durchschnittspreise für ein perial⸗Quarter Weizen = 480, Haf nd englisch angesetzt. 1 Bushel engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100,

ung der Preise in Rei

gger“ ermittelten wöchentli urchs Berliner Börse zu Grunde gelegt, 2 die Kurse auf

Hafer

echnet; M arkt⸗

zen

chswährung sind die aus Rei Staats⸗ chnitts⸗Wechselkurse an der ien, für L LIIT. hen, für London un oo e au Chicago und New York die Kurse auf New PYork dessa und Riga die Kurse auf S die Kurse auf diese Plätze.

t

Ie

Durch Verfü tober.

nement in Thorn, nement in Thorn, zur 2. Div., zum 1.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Allerhöchsten Abschied. m von

Durch oldt,

8s

a2 EEires tellt.

P.ereasr. Garn. berern ngc. 1 als Verwalt. Insp.

Ffen

Ober- Zahl

rath verliehen.

Durch Verfügun ner, Zah II. Armee⸗Korps verf 213 Dänicke, Lt. a. D., als Kaserneninsp. in

Verwalt Insp. in Schlett⸗ EEE

Personal⸗Beränderungen. ̃oniglich Preußische Armee.

Beamte der Militär⸗Justizverwaltung.

gung des Kriegs⸗Ministeriums. 17. Ok⸗ Boie, Krie chterath von der 2. Div. laaßen, Krie

17. Oktober. itär⸗Turnanstalt mit Pension der Charakter als

g det Kriegs⸗Ministeriums. 26. August. mstr. vom J Graf Schwerin (

zum Geouver⸗ torath vom . ber 1901

ett. Arn⸗

bei seinem Rechnungs⸗

3. Pomm.)

30. September. Bulle, Zahlmstr. vom 3. Bat.

Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zum XVIII.

3. Oktober. Insp. in Altona angestellt. 11. Oktober.

Inf. Regts. Armee⸗Korps

g, Garn. Verwalt. Aspir., als Kasernen⸗

Markmann, Intend. Rath und Vorstand der ntend. der 8. Div., zu der Intend. des Garde⸗Korps, Dr. K ntend. Assessor von der Intend. des I. Armee⸗Korps, als Vorstand zu der Intend. der 8. Div., versetzt.

12. Oktober. Conrad, Kasernen⸗Insp. in Dt. Eylau, nach Danzig, Brueß, Kasernen⸗Insp. in Danzig, als Kontrolführer auf Probe nach Dt. Eylau, versetzt.

15. Oktober. Seemann, Garn. Bauinsp. in Berlin, zum 1. April 1902 nach Bits 8

16. Oktober. Kuhl, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Dieden⸗ hofen, nach Schleswig, Linda Diedenhofen, versetzt. Inspektoren in Charlottenburg bezw. Inowra zu Garn. Verwalt. Kontroleuren ernannt.

18. Oktober. Ruske, Ober⸗Zahlmstr. von der Kriegsschule in Neisse, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

19. Oktober.

u, Garn. Verw. Insp. in Goslar, nach

zlaw und Neuruppin,

1 Stirnagel, Kasernen⸗Inspektor in als Kontrolführer auf Probe nach Glatz versetzt. Verfügung der General⸗Kommandos. 1 a. versetzt: Reins vom Füs. Bat. ren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, kom⸗ mandiert bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zum 3. Bat. 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, Thomas vom 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 1. Bat. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. Ritter vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Klipp vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 2. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 13, Piwinski von der 2. Abtheil. zur 1. Abtheil., Popiske von der 1. Abtheil. zur 2. Abtheil., Feld⸗Art.⸗Regts. Nr. 35, Bulle vom Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg Nr. 5, Krüger vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff ( Nr. 44, gegenseitig, Besser von der Nr. 40 zum 2. Bad.

ahlmeister und Zahlmeister: Nr. 71 zum 1. Bat.

(Westpreuß.) 7. Ostpreuß.) 2 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Marx von letzterem Truppentheil zur 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 75; b. infolge Versetzung bezw. Ernennung zugetheilt: Wagner dem Füf. iedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. Inf. Regts. Nr. 88, Seeger der 2. Abtheil. 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Blanke der 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 44, Bott dem .81, Dombrowe der 1. Abtheil. Degenhardt dem 2. Bat. Inf. Ostaʒ ). Nr. 41, Richter dem 2. Bat. 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Kusian der Reitenden Abtheil Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, Gericke dem 3. Bat. Ibrecht dem 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 175, Jürgens dem 3. Bat. Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25. Deckert dem 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklen⸗ burg Strelitz (6. Ostpreuß) Nr. 43, Reinhardt dem 3. Bat. Inf. 130, Loebel dem 2. Bat. marschall Graf Blumenthal (Magdeburg.)

Kaiserliche Marine.

Neues Palais, 31. Oktober.

Bat., Kriebel, Lt. im 2. See⸗Bat., behufs Rücktritts in Königl.

bayer. Militärdienste aus der Marine ausgeschieden. im 2. See⸗Bat., in das 1. See⸗Bat. versetzt.

Neues Palais, 1. November.

affen⸗Abtheil Vize⸗Admiral befördert.

Bat. Gren. Regts. König ulle dem 2. Bat. 2. Nassau.

Bat. 1. Hess. Inf. Regts Feld⸗Art. Regts. N egts. von Boyen (5. Ostpreuß.

4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72,

Regts. Nr. gts. General⸗Feld⸗

Paraquin, Lt. im 1. See⸗ Paschen, Lt.

der. Sack, Kontre⸗Admiral, Vor⸗ Reichs⸗Marineamts, zum überzähl.

Literatur.

„Das Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (mit Aus⸗ schluß des Seerechts), auf der Grundla erläutert von )r. A. Düringer, Min Ministerium anwalt in Mannheim. Handelsgeschäfte.

ge des Bürgerlichen Gesetzbuchs isterialrath im badischen Justiz⸗ Dr. M. Hach enburg, II. Band: Allgemeine Vorschriften über die Verlag von J. Bensheimer, Mannheim. Nachdem im ersten Bande dieses Kommentars zum Handelsstande worden ist, die Bearbeitung des dritten über die Handelsgeschäfte, herauszugeben. Schon bei der jenes ersten Bandes wurde herv Kommentar die ergänzenden Bestimmungen des buchs eingehend mithehandelt, ja zum Ausgan Darstellung macht. Dies vor allem giebt dem thümlichen Charakter und verleiht i Werth neben den anderen vorhandenen Kommentaren, von denen keiner chen nach dieser Richtung erreicht arbeitung des neuen Handelsrechts auf gerlichen Gesetzbuchs ist nun nirgends

Karlsruhe,

das vom Buch des

Verfasser ent⸗

Besprechung ürgerlichen Gesetz⸗ unkte der ganzen b rke seinen eigen⸗ m besonderen und dauernden

den Düringer⸗Hachenbu Bedürfniß nach einer der Grundlage des Bür

Deshalb wird die Bevorzugung des von diesen h. Buches vor dem eehr willkommen

geschäfts bis

Handelsgeschäfte. 8 andelnden dritten die Handelsgesellschaften der Praris Gebiete das neue bür eingreift von dem allgemeinen Begriff des n Einzelvorschriften über die speziellen Handels⸗ die Verfasser der Kommentierung der einzelnen ragraphen eine eingehende Darstellung der für Recht G.⸗B. vorangestellt.

schäfte, über Vertrags⸗ n Vertrags, über den ng der Beweislast. 2 des H.⸗G.⸗B., also

rfnisse des B. G.⸗B. be⸗ über Verkehrssitte, Vertretung von Vorsatz Schuldverhältnissen versprechen und äubigen Erwerb

weiten über a auf jenem

inzipien des B.

die Fns ndsätze des ' Folgen, sowie

der §§ 343— sind mit aaf enfsegas

maßgebenden dies namentli und Willenserklä abschluß, über die rzug und seine inn folgt die Erlauterung der allgemeinen Vorschriften bindung mit denselben weitere

ndelsverkehrs t, u. a. diejen und Fahrlässigkeit Re chäfte sch Anmeisung, gu Materien, die täglich auch im kaufmännischen Verkehr und in der Praris der Kammern für Handelssachen Anwendung erfahren. Durch

bende Darstellung der handels⸗ den zivilrechtlichen, welche die

eEhas

22. Denkschrift über die Organisation der Reblaus

2 8 ormen der .— Bäürg⸗ und über

die von den Verfassern rechtlichen Normen in von den g

aktoren selbst G.⸗B. d das

B. wirkungsvoll fortan das verwachsen ist.

bnisse wissen 521221 8

einen bürger⸗ Verwerthung

ar, wie lichen Recht Fülle neuer G

Ausführungen zu folgen, und Mühe erforderlich war, um diese

des Bestimmungen des B. G.⸗B. und EShene der § § 373 473 des

des Handel ehem ds eee en⸗

1.nhr 80

orarbeit u nu nkn das Seerecht) erf Handelsrechts nach vom 10. Mat 1897“

Sie f genau

unter dem Titel

ordnung und

Handelsgesetzbuchs an, doch ist das Zusammengehörige mehr aneinander⸗

gerückt und dadurch eine bessere Uebersichtlichkeit erzielt. Vielfach sind auch hier die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Ergänzung herangezogen. Am Schlusse findet sich eine Zusammenstellung der Reihenfolge der Paragraphen des andelsgesetzbuchs mit Angabe der betreffenden Seitenzahlen des Katechismus. Das Bändchen ist nament⸗ lich für Kaufleute bestimmt, die sich nicht mit dem einfachen Gesetzes⸗ tert begnügen, aber auch einen größeren Kommentar desselben nicht benutzen wollen. Auch den Heonbelelehranstalten kann der Katechismus als geeignete Unterlage für den Unterricht dienen. 3

Lexikon des deutschen Strafrechts nach den Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts zum Strafgesetzbuche zusammengestellt und herausgegeben von Dr. M. Stenglein Reichsgerichtsrath a. D. Schlußlieferung, S. 1441 1926. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. reis 6,35 ℳ, des ganzen Werkes (2 Bände) geh. 32 Ueberraschend schnell ist dieses große Werk, welches beredtes Zeugniß von dem ablegt, was die Praxis aus dem todten Buchstaben des Gesetzes gestaltet hat, zum Abschluß gebracht worden. Die Urtheile aus nicht weniger als 30 Bänden der von Mitgliedern des höchsten deutschen Gerichtshofs herausgegebenen „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen“, 10 Bäaänden der von Mitgliedern der Reichsanwaltschaft veröffentlichten „Rechts prechung des deutschen Reichsgerichts in Strafsachen“ und 14 Bänden von Goltdammer’s „Archiv für Strafrecht“ werden hier in zwei handlichen Bänden in übersichtlicher lexikalischer Form dargeboten. Der Heraus⸗ geber hat sie unter fast 450 alphabetisch geordnete Stichwörter, als welche ihm alle strafrechtlich erheblichen Begriffe gedient haben, ein⸗ gereiht und zwar nicht in der ursprünglichen Ausführlichkeit wieder⸗ gegeben, sondern nur die wesentlichen Entscheidungsgründe, diese aber stets mit den Worten des Erkenntnisses selbst, und das zum Verständniß eines Urtheils Wesentliche des That⸗ bestandes mitgetheilt. Diese alphabetische Ordnung hat den Vorzug, daß die zusammengehörigen Entscheidungen aneinander gerückt sind und nicht aus verschiedenen Bänden herausgesucht zu werden brauchen. Bei umfänglicheren Artikeln ist der Stoff nach vorangeschickten Ueber⸗ sichten geordnet, was in Verbindung mit der am Rande neben jedem Urtheil sich findenden kurzen Angabe seines Inhalts und der in Frage kommenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs das Auffinden sehr erleichtrt. Für die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Zusammenstellung bürgt der Name des Herausgebers, der fast 20 Jahre hindurch an der strafrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts thätigen Antheil genommen hat und in weiteren Kreisen durch frühere Werke bekannt geworden ist. Durch diese Arbeit ist jetzt der Praktiker, insbesondere der Straf⸗ richter, Anwalt und Verwaltungsbeamte, der bei der Anwendung des Strafgesetzbuchs das Bedürfniß hat, auf das Urtheil des Reichs⸗ gerichts über einen gleichen oder analogen Fall zurückzugreifen, wie auch jeder Laie, der sich gelegentlich über die Rechtsprechung des Reichsgerichts informieren will oder muß, in den Stand gesetzt, sofort festzustellen, wie der höchste deutsche Gerichtshof die Frage entschieden hat, und selbst die Gewichtigkeit der Gründe desselben nachzuprüfen. Auch die gelegentlichen Hinweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch und die Nebengesetze sind nicht unwillkommen. Ist die Anordnung des Stoffes an und für sich schon eine übersichtliche und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende, so wird die Auffindung der einzelnen Er⸗ kenntnisse noch weiter dadurch erleichtert, daß dem Werk in der Schlußlieferung außer einem alphabetischen Verzeichniß der Stich⸗ wörter noch vier nach den verschiedensten Gesichtspunkten angelegte Register beigegeben sind, nämlich ein systematisches nack den Para⸗ graphen des Strafgesetzbuchs, ein Verzeichniß der aufgenommenen Ur⸗ theile nach der Reihenfolge in den drei benutzten Sammlungen und ein solches in chronologischer Reihenfolge, endlich ein ausführliches alphabetisches Sachregister. Es ist also alles ge⸗ schehen, um die Brauchbarkeit des Werkes zu erhöhen, durch welches, wie der Senats⸗Präsident beim Kammergericht, Geheime Ober⸗Justizrath Groschuff in seinem Urtheil über dasselbe bemerkt hat, die Rechtsprechung des Reichsgerichts Gemeingut aller praktischen Kriminalisten wird, und so dürfte sich die Hoffnung erfüllen, welche der Herausgeber im Vorwort ausgesprochen hat: daß diese größte Arbeit seines Lebens, der er nahezu ununterbrochen drei Jahre ge⸗ widmet hat, der Strafrechtspraxis auch wirklich zu gute kommen möge. Nachträge, San welche die späterhin ergangenen Entscheidungen in gleicher Weise bekannt gemacht werden sollen, sind in Aussicht ge⸗ nommen. 1

Im neuesten Heft des „Preußischen Verwaltungs⸗ blatts“ (Karl Heymann's Verlag, Berlin) untersucht der Regierungs⸗ rath Dr. Immich Ciegnig) in Anknüpfung an den Fall Kauffmann die Frage, ob bei der Wiederwahl eines von dem König nicht bestätigten Gemeindebeamten eine erneute Entscheidung des Königs über die Bestätigung in jedem Falle erforderlich ist. Die Entstehungsgeschichte und der Wortlaut des § 33 der Stäadteordnung vom 30. Mai 1853 ergeben nach des Verfassers Ausführungen glei mäßig, daß schon durch die bloße Wahl eines Nichtbestätigten die Regierung zu einer kommissarischen Verwaltung der Stelle ermächtigt wird Der Verfasser unternimmt weiter den Nachweis daß seine aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut gewonnene Auslegung auch dem Sinne des Gesetzes durchaus entspreche. Demnach bestreitet er, daß eine Pflicht der Staatsbehörde bestehe, bei der Wiederwahl eines Nichtbestätigten eine nochmalige Allerhöchste Entscheidung nachzusuchen. Als nicht ausgeschlossen betrachtet er dagegen das Recht der Staatsbehörde, in geeigneten Fällen sich noch⸗ mals an den König zu wenden, um eine erneute Entscheidung berbeizuführen. Den städtischen Behörden sei es nicht verwehrt, in einer Immediat⸗Eingabe ihre für eine Bestätigung auch gegenüber einer schon getroffenen landesherrlichen Entscheidung sprechenden Gründe und legungen zur Kenntniß des Landesherrn zu bringen und seine —5 noch einmal anzurufen. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß in dem Fall Kauffmann den gesetzli Bestim⸗

mungen durchaus entsprochen worden sei, und erklaäri diese Bestim⸗

mungen selbst für zweckmäßig und ausreichend. 8

Land⸗ und Forstwirthschaft. *

Die Verbreitung und Bekämpfung der Reblauskrankheit in Deutschland im Jahre 1899.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat in —,2 Tagen die ampfung und den Stand der Reblauskrankheit im Deutschen Reiche, über die Thätigkeit der Rebenveredelungsstationen in Preußen, über die Beobachtungen des hiologischen Verhaltens der Reblaus und über den Stand der Reblauskrank im Auslande veröffentlicht, die sich auf das Jahr 1899, in ihrem finanzstatistischen Theile auf das

ahr 1898/99 (in Preu ürktemberg, Hessen und Elsaß⸗Lothringen) ebenfalls auf das Kalenderjahr 1 (in Sachsen und Baden) beziebt. Nach dieser Denkschrift haben die in Reblaus⸗ angelegenheiten von deutschen Einzelstaaten in dem genannten be zesa:werdesen 12965 27 *

d zum usse des Berichtsjahres für jene Zwecke von lstaaten 8 812 350 und außerdem vom Reiche seit dem Jahre 80 bis zum S e des n 1898 59 950 aus⸗

worden. dem Gesam g der —2 im Berichtsjahre aufgewendeten Kosten (716 440 ℳ) entfa auf Preußen 384 290 ohne die mit den Versuchen zur An⸗ nzung amerikanischer Reben verbunden gewesenen Kosten, welche im Etatojahr 1898/,99 auf 24 665 beliefen —, ayern 9517 ℳ, auf das UEr Sachsen 6643 ℳ, Wuͤrttemberg 58 533 ℳ, auf Baden, wo ein Auftreten der Reblaus im Berichtsjahre beobachtet wurde, 3770 ℳ, auf Hessen 16 146 und auf Elsaß⸗Lothringen 237 541 Der Umfang der im Berich der Vernichtung unter⸗ worfenen z en ha und zwar 3— h 0,4450 bha und in Elsaß⸗L. 12,6121 An Entschädigungen für vernichtete Reben ꝛc. wurden im ammt 174 497 gezahlt: davon entfallen auf Preußen ℳ, auf Sachsen (als ’.

8

träglich bewilligte Entschädigung aus Anlaß einer früher bewirkten

esinfektion eines Reblausherdes) 75 ℳ, auf Württemberg 2843⸗ auf Elsaß⸗Lothringen 101 510 1

Im Jahre 1899 sind 5 zur Bestrafung gebrachte Fälle der Zuwiderhandlung Neßen die auf den Verkehr mit Reben bezüg⸗ lichen Vorschriften der Reichsgesetzgebung bekannt geworden. Zuwider⸗ handlungen gegen die zur Abwehr und Unterdrückung der Reblaus erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in 82 Fällen zur Bestrafung gelangt. Es handelte sich dabei zumeist um in dem Regierungsbezirk Cöln ohne polizeiliche Erlaubniß ausgeführte Anpflanzungen von Weinreben.

Ueber den Stand der Reblauskrankheit in den ein⸗ zelnen Weinbaugebieten Deutschlands im Jahre 1899 entnehmen wir der genannten Denkschrift die folgenden Mittheilungen:

In der Rheinprovinz lieferten die Revisionen der in den Vorjahren vernichteten Reblausherde wiederum ein günstiges Ergebniß. Es konnten nur in vereinzelten Fällen an den Herdgrenzen Stockausschläge in geringer Zahl beobachtet werden. Lebende Rebläuse an im Boden noch verbliebenen Rebentheilen konnten nur in einem einzigen Falle gefunden werden. Es handelte sich dabei um einen früheren Reblausherd, auf welchem infolge besonderer ört⸗ licher Verhältnisse von einer Desinfektion des Bodens seiner Zeit hatte Abstand genommen werden müssen. Die ausgeführten engeren Unter⸗ suchungen und Begehungen führten zur Auffindung von 15 Reblaus⸗ herden mit 548 befallenen Reben. Der Vernichtung unterworfen wurden im Ganzen 51 088 Rebstöcke auf einer Gesammtfläche von 7ha 56 a 43 qam. In dieser Fläche ist eine Weinbergsfläche von 4 ha 8 a 67 qm enthalten, auf welcher die Reben ohne vorherige Untersuchung und Zählung vernichtet worden sind.

In der Provinz Hessen⸗Nassau ergab die zweimalige Revision der 1890 bis 1898 aufgefundenen Reblausherde weder die Entdeckung von Rebläusen, noch von Spuren solcher. Die Untersuchungen führten in den auch im Vorjahre verseuchten Gemarkungen Diedenbergen, Lorch und Biebrich zur Feststellung von 16 Reblausherden; ein in Wiesbaden ermittelter Herd war auf eine 1887 aufgedeckte Infektion zurückzuführen. Insgesammt waren 379 Reben befallen. Dem Ver⸗ nichtungsverfahren wurden im Ganzen 26 252 Reben auf einer Gesammtfläche von 1 ha 86 a 76 qm unterworfen.

Die in der Provinz Sachsen ausgeführten Untersuchungen er⸗ insgesammt 14 Reblausherde mit 458 verlausten und vernichteten Reben.

In der Pfalz sind im Jahre 1899 weder in der Umgebung der elee Herde bei Sausenheim, noch sonst Reblausherde aufgefunden worden.

Dagegen wurden im ersten Aufsichtsbezirk des Königreichs Sachsen während des Jahres 1899 in den Gemarkungen Naundorf, Lindenau, Wahnsdorf, Oberlößnitz und Niederlößnitz im Ganzen 169 Reblausherde aufgefunden, welche zusammen eine Fläche von 64 a 74 qkm umfaßten. Die Gesammtzahl der kranken Reben betrug 3055, die der mitvernichteten gesunden Reben 5329. Bei den Arbeiten wurde von dem alten Verfahren nur insofern abgewichen, als, anstatt der Einbezirkung eines 3 m breiten Gürtels gesunder Reben in den eigentlichen Herd, vor⸗ läufig nur ein solcher von 1 m Breite in Anwendung kam. Das hatte einerseits eine Vermehrung der Reblausherde, andererseits eine Verminderung des Umfanges derselben zur Folge. 8

Die im Königreich Württemberg in den Gemarkungen Neckarweihingen, Neckarsulm, Kochendorf, Oedheim, Criesbach und Niedernhall 1899 ausgeführten Untersuchungen haben im Ganzen zur Auffindung von 61 neuen Reblausherden mit insgesammt 663 be⸗ fallenen Rebstöcken geführt. Es sind der Vernichtung anheimgefallen im Ganzen 71 836 Rebstöcke auf einer Gesammtfläche von 7 ha 98 a 96,5 qm. Davon entfallen auf Neckarweihingen 2 Reblausherde von 0,19 a Ausdehnung mit 2 a 78,5 qm P“ 18 kranken Rebstöcken nebst 1 Stockausschlag und 281 gesunden Reben; auf Neckarsulm 25 Herde von zusammen 3 a 90 qm Ausdehnung mit 79 a 17 qm Sicherheitsgürtel und 2 ha 45 a 52 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche mit 292 kranken und 23 543 gesunden Rebstöcken; auf Kochendorf 2 Herde von zusammen 25 qm Ausdehnung mit 4 a 20 qm Sicher⸗ heitsgürtel und 41 a 94 qm weiterer der Vernichtung unter⸗ worfener Fläche, 19 kranken und 4397 gesunden Rebstöcken; auf Oedheim 14 Herde von zusammen 1 a 42 qm Ausdehnung mit 35 a 51 qm Sicherheitsgürtel und 1 ha 45 a 41 qgm weiterer der Ver⸗ nichtung unterworfener Fläche, 119 kranken und 14 189 gesunden Reb⸗ stͤcken; auf Criesbach und Niedernhall 18 Herde von zusammen 1 a 67 qm Ausdehnung mit 76 a 22 qm Sicherheitsgürtel und 1 ha 60 a 77 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche, 215 kranken und 28 762 gesunden Rebstöcken. 1b 8

In Elsaß⸗Lothringen wurde im Jahre 1899 in der bis dahin für reblausfrei gehaltenen Gemarkung Uffholz, Bezirk Ober⸗ Elsaß, ein Reblausherd aufgefunden. Die im Berichtsjahre in der Gemarkung Alt Thann, Bezirk Ober⸗Elsaß, ausgeführten Untersuchungen haben auf 8 verschiedenen Parzellen 6 Reblausherde mit zusammen 233 von der Reblaus befallenen Weinstöcken ergeben. In Lutterbach sind 4, in Rufach 6 Reblausherde mit im 272‿ 207 und 96 verseuchten Reben ermittelt worden. Seitens der Bezirksregierung zu Colmar wurden unter dem 3. Februar und 18. Juni 1900 Polizeiverordnungen, betreffend die Kontrole der Rebpflanzungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerikanischen Reben, erlassen. In Lothringen sind 1899 in den 13 Gemarkungen Ancy, Bornvp, Ebätel. St. Germain, Jouy⸗aux⸗Arches, Lessy, L lle, Novgant, Rozerieulles, St. Julien,

cv⸗Chazelles, Valliéres, tour und Villers l'Orme im Ganzen 168 neue Reblausherde mit zusammen 12 300 von der Reblaus be⸗ fallenen Weinstöcken ermittelt werden. Am 7. Februar 1900 ergingen in Lothringen mit den oberelsässischen Verordnungen vom 3. Februar und 18. Juni 1900 im wesentlichen gleichlautende Bezirks⸗Polizei⸗ verordnungen, betreffend die Kontrole der Rebpflanzungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerikanischen Reben.

In der Zert von Mitte August bis Mitte September 1899 wurden in einem Weinberg der Provinz Lehe Beobachtungen und Versuche zur Feststellung des biologischen Ver⸗, haltens der Reblaus ausgeführt. Das Wetter war bis zum 10. September 1899 im allgemeinen trocken und warm und daher der Entwickelung der lten Rebläuse und ihrer Nachkommen günstig. arauf trat regnerisches und kaltes

Zetter ein, welches den Abbruch der Beobachtungen Im Ganzen wurden in der Zeit vom 21. August bis 12. 1899 im Freien 186 Exemplare der ten Phylloxera vasta- ix beobachtet. Von diesen zeigte 1. 145 der in einem so ockenen 5 reichlicher Menge auftritt. Von 129 Fdücelhen äufen, wel behufs Züchtung ihrer Nachkommen auf die Blätter zu diesem 3 hergerichteter Topfreben gebracht worden waren, sind nur 9 oder rund 7 % zur —— von zusammen 12 Eiern on den letzteren kamen im Ganzen 7 lare zu voll und lieferten 6 Weibchen und 1 Män der Geschlechtsform der aus. 2 erwähnten Eier eine mm bie mm und eine größte 92 Ei, dem das Männchen entschlüpfte, von 0,26 mm bei einer Breite von 0,14 mm. Entwickelung der Geschlechtsthiere von der Ablage des Insekt bis zur ersten Ortsveränderung des k 10 —2 84 Ta zeigte änn hat sich

„daß „welche

liesern bestimmt nut ein verbältnißmäßig kleiner

1 8

Endlich sei noch erwähnt, daß eine der gewöhnlichen Wurzelform an⸗ gehörende Reblaus beobachtet werden konnte, welche in 6 Tagen 78 Eier ablegte.

Darmstadt, 5. November. (W. T. B.) Die „Darmstädter Zeitung“ meldet amtlich, das Baccelli'sche Verfahren sei mit theil⸗ weisem Erfolge bei frischen Fällen von Maul⸗ und Klauenseuche angewandt worden. Nach einem Beschluß des Ministeriums solle die An⸗ wendung des Verfahrens auf Wunsch der betreffenden Besitzer und auf Kosten der Staatskasse erfolgen. 85

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Handel und Gewerbe.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, wie in deren Sitzung vom 4. d. M. bekannt gegeben wurde, für die Geburtstags⸗ Glückwunsch⸗Adresse derselben mit folgendem Allerhöchsten Schreiben gedankt:

„Die Aeltesten der Kaufmannschaft haben Mir wiederum in kunst⸗ voll ausgestatteter Adresse namens der Korporation der Berliner Kaufmannschaft ihre freundlichen Glückwünsche zu Meinem Geburtstage ausgesprochen In königstreuer und patriotischer Gesinnung gedenken Sie der Trauer, welche das vergangene Jahr dem Königshause gebracht hat; Sie erwähnen in Dankbarkeit die vielen unter Meinem Schutze stehenden Arbeiten der geistigen und leiblichen Fürsorge für unser Volk. An den Erfolgen auf diesen Gebieten, vor allem in unserer Reichshaupt⸗ stadt, gebührt ein nicht geringer Antheil der Berliner Kaufmannschaft, und Ich bitte dieselbe, daß Sie mich in diesen vielseitigen und wichtigen Arbeiten, welche schon so viel zur Linderung der Noth unserer großen Volksmassen und zur Förderung der Nächstenliebe in weiten Kreisen beigetragen haben, auch weiterhin unterstützen mögen.“

Neues Palais, den 30. Oktober 1901.

Auguste Victoria, I. R.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten 8 „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

8 Oesterreich⸗Ungarn.

Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber für den Monat November. Laut Verordnung des österreichischen Finanz⸗Mini⸗ steriums vom 19. Oktober d. J. ist im Einvernehmen mit dem unga⸗ rischen Finanz⸗Ministerium für den Monat November 1901 festgesetzt worden, daß in denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Goldgulden Silbergulden zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19,05 % in Silber zu entrichten ist. (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanz⸗Ministeriums vom 23. Oktober 1901.)

Zollabfertigung der aus dem Ausland einlangenden Gegenstände für die von der photographischen Gesell⸗ schaft in Wien zu veranstaltende Jubiläums⸗Ausstellung. Die photographische Gesellschaft in Wien veranstaltet anläßlich des vierzigjährigen Jubiläums ihres Bestandes in der Zeit vom 6. No⸗ vember bis zum 6. Dezember 1901 in den Räumen der K. K Graphischen Lehr⸗ und Versuchsanstalt in Wien eine Ausstellung.

Die K. K. Grenzzollämter sind angewiesen, die zu dieser Aus⸗ stellung aus dem Ausland einlangenden Gegenstände behufs Vor⸗ merkbehandlung dem Hauptzollamt Wien zu überweisen. (Ebenda.)

Die Entwickelung der Aktiengesellschaften in Rußland.

Im Jahre 1854 beschränkte sich das Gesammtkapital der in Rußland bestehenden Aktiengesellschaften auf nicht mehr als 21,74 Millionen Rubel. Zu Beginn der 60 er Jahre stieg das Kapital der jährlichen 23* und Emissionen um einige Millionen Rubel, später um mehrere Dutzend Millionen und hat seit dem Jahre 1895 einige hundert Millionen erreicht. Im Durchschnitt der fünf Jahre 1890 bis 1894 wurden alljährlich Aktiengesellschaften mit einem Kapital von 47,355 Millionen gegründet; bereits 1895 betrug diese Ziffer 12936, im Jahre 1896 schon 232,64 Millionen Rubel, im Jahre 1897 um etwa 7, im Jahre 1898 um fast 24 Millionen mehr als im Jahre 1896. Das Jahr 1899 brachte mit 430,88 Millionen Rubel Emissionskapital die größte bisher erreichte Ziffer, gegen welche die an und für sich sehr bedeutende des Jahres 1900 mit 336,83 Millionen einen beträchtlichen Abfall bedeutete. Diese Zahlen umfassen nur die in Rußland selbst begründeten Aktien⸗ unternehmungen, nicht die zwar in Rußland thätigen, aber im Aus⸗ lande begründeten. ,

Das Emissionskapital des Jahres 1899 von 430,88 Millionen Rubel (im Jahre 1900 336,83 Millionen) vertheilte sich auf 445 (im Jahre 1900 330) Gesellschaften, von denen 325 (im Jahre 1900 202) mit einem Kapital von 363,28 (im Jahre 1900 250,79) Millionen auf Neugründungen entfielen. 139 (im Jahre 1900 81) Unternehmungen mit einem Kapital von 188,44 (im Jahre 1900 138,54) Millionen gehörten der Bergwerks⸗ und Hüttenindustrie, sowie der Maschinen⸗ fabrikation an. 1 8 18

Wie bedeutend selbst noch im Jahre 1900 die Emissionsthätigkeit in einigen Produktionszweigen war, geht aus nachfolgenden Angaben

or: Die Emissionen für Maschinenfabriken betrugen 63,76, für

ektrotechnik 20,40, für Zuckerraffinerien 6,90 Millionen Rubel. Außerdem wurden im Jahre 1900 40 ausländische Aktiengesellschaften ur Thätigkeit in Rußland zugelassen, hierunter 13 in der Montan⸗ ndustrie. 412 849 Söel seten sich 8 4 (gegen 42 im Jahre 6 englische ( im Jahre 1899), 2 Nanzösische (gegen 13 im Jahre 1899), 9 deutsche (gegen 2 im Jahre 1899), 1 sch ische und 1 schwedische Gesellschaft. (Nach cinem Bericht des österreichisch⸗ungarischen General⸗Konsulats in St. Peters⸗ burg, veröffentlicht im österreichischen Handels⸗Museum.)

Die Einfuhr von Drogen, Farben und chemischen Präpa⸗ rafen nach Konstantinopel im Jahre 1900.

Der Absatz von Chinin war Ebbedesstecend. obwohl der hohen Preise wegen nichts auf Spekulation gekauft wurde, sondern nur die allerdringendsten Bestellungen t wurden. Der Konsum in Leberthran war im vpergangenen Jahre größer als in den beiden Vorjahren, da der Winter strenger und die Preise niedriger waren. Der Konstantinopeler Platz dürfte sährlich 550 600 Faß im Durchschnittswerth von 90.—100 Fr. beziehen. Nach mehrfachen Mittheilungen soll das Geschaft in letzter t immer weniger Deutschland zufallen. Der früher übliche Versand in Fässern zu 105 hat gan 4 In Glycerin war die Nachfrage ,— Die kommt zumcist aus Deutschland, iefert auch Oesterreich 5— Karbolsaure wurde der Pest in Smyrna und Alexandrien etwas mehr als in den Vor⸗ jahren Konstantinopel importiert. Sie kam zum größten Theil aus chland. Man unterscheidet zunächst die rohe, 98 bis 100 prozentige, welche, je nach s zu 20 % verdünnt wird. 88 41 Frcs. pro 100 kg f. 0. b. Konstantinopel wird in ässern von 1Ien versandt. Außerdem kommt a 1* „weiße, krvstallisterie Waare nach Konstantinopel. Sie 280 Fr. erklusive Emballage f. o. b. stantinovek und wird in aschen zu und 1 kg versandt. Der Absatz von Kampher hat

ij t. die durchschnittl Prohe” vFere Fhiäserech ee eenen.n aure komm t ausschließlich aus Oesterreich⸗Ungarn, bes —,— mit welchem nur tlich eine deutsche Fabri

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nicht ausschließlich deutsche Waare, nur durch deutsche Häuser ge⸗ handelt. Die für technische Zwecke bestimmte Waare kommt theilweise immer noch aus Marseille; ihr Konsum ist derselbe geblieben. Die Einfuhr der für Genußzwecke bestimmten deutschen Waare hat er⸗ heblich zugenommen. Der Gesammtimport dürfte einen Werth von 50 000 haben. Gelatine liefert meist Frankreich (Manufacture Gélatine in Annonay), weil es billiger ist als Deutschland; im letzten Jahr waren die Preisunterschiede sogar recht erheblich. Die deutschen abriken können nur, wenn sie besondere Konzessionen in den ahlungsbedingungen machen, zu einem Geschäfte kommen. Von den Jodpräparaten, die wie die Brompraparate seit vielen Jahren Konpentionsartikel sind, ist das wichtigste Jodkalium. Es kommt aus Deutschland und Frankreich. Jodoform wird fast aus⸗ schließlich aus der Schweiz eingeführt, wo man eine besondere Fabrikationsmethode für den Artikel hat. Auch Italien stellt Jod⸗ präparate her. Brompräparate kommen meist aus Deutschland. Bleiweiß kommt aus Belgien, Mülheim a. Rh. und Genua. Am meisten gefragt ist die billige belgische Waare; dann folgt Mülheim mit seiner guten und zuletzt Genua mit seiner Extrawaare, von der jedoch wenig gekauft wird. Insgesammt dürfte der jährliche Umsatz an Bleiweiß 300 000 Fr. betragen. Der Konsum von Indigo geht infolge des zunehmenden Verbrauchs von Kunstprodukten ständig zurück. In Seifen und Parfümerien schickt Deutschland jetzt schon eben so gute Waare nach Konstantinopel wie die französische Industrie. Indeß wird das französische Fabrikat noch immer bevor⸗ zugt. Meist liefert Deutschland mittlere und billige Seifen, Zahn⸗ pasten und Mundwasser. Frankreich verkauft gute und beste Toiletten⸗ seifen, alte bekannte Extrakte, Zahnpasten dies Geschäft ist ziemlich belangreich und Mundwasser. England führt meist bessere Spezialitäten in Seifen, feinen Extrakten, Riechsalzen u. s. w. ein. Die österreichischen Seifen und Parfümerien sind billigen Genres. Seit etwa einem Jahre bringt Amerika außerordentlich billige Seife. Zwei ebenfalls hierher gehörige, nicht unbedeutende Importartikel sind Ceresin und Paraffin. Ceresin, zu gelben Kirchenkerzen ver⸗ wandt, kommt zu 70 % aus Deutschland, der Rest aus Oesterreich. Paraffin, vielfach durch deutsche Kommissionshäuser vermittelt, wird aus England und Amerika bezogen und zu den besseren weißen Hochzeits⸗ und Taufkerzen verwandt. Der Bedarf von Ceresin hat sehr abgenommen, weil die Priester verboten haben, Kerzen aus Ceresin, d. i. Kunstwachs, zu benützen, da ihr Rauch die Kirchen⸗ sachen beschädige. Der Gesammtumsatz in beiden Artikeln dürfte sich auf 100 000 bewerthen. Ebenfalls ziemlich beträchtlich ist der Absatz in Stärke, die einerseits zum Stärken der Wäsche, anderer⸗ seits zur Bereitung gewisser nationaler Süßigkeiten (Lokum, Helva) verwendet wird. Am. geschätztesten ist eine englische Sorte, von welcher jährlich 2000 Kisten im Gewicht von je 25 kg abgesetzt werden. Die Kisten enthalten 12 Packete à 2 kg. Außerdem werden 3000 Kisten belgischer und 1500 Kisten deutscher und ungarischer Stärke abgesetzt. Die bei der Erzeugung von Süßigkeiten verwendete Stärke kommt in Kisten zu 75 kg Nettogewicht. Die hierin ehemals herrschende französische Produktion mußte den Markt mit der deutschen theilen. In Wichsee wird der deutsche Import 25 000 ℳ, der französische 20 000 und der italienische 15 000 betragen. Die italienische Wichse ist sehr billig. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ Konsulats in Konstantinopel.)

Einfuhr von Maschinen nach Mexiko.

Ein Zeichen von den Fortschritten der mexikanischen Industrie ist die Zunahme der Einfuhr von Maschinen, von Fabrikeinrichtungen, landwirthschaftlichen Geräthen, Bau⸗ und Eisenbahn⸗Material. In den letzten acht Jahren erreichte die Einfuhr von Eisen und Stahl zu Bau⸗ und Industriezwecken sowie von Maschinen aller Art nach Mexiko die folgenden neüih.r. Etakl ff

““ Eisen und Stahl für Maschi 8 Bau⸗ und Industrie⸗ br- eeen 8 ggyWwecke

Werth in Peso 1893/94 8 1 250 582 3 399 331 1894/95 1 543 451 3 574 507 1895/ 96 2 015 769 4 942 920 1896/97 2 066 387 1897/98 2 203 199 1898/99 2 253 685 1899/1900 4 150 704 1900 1901 (6 Monate) . . 1 907 291

(El Economista Mexicano.)

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Entdeckung einer neuen Pflanze mit Süßigkeitsgehalt in Paraguay.

Die reiche Flora Paraguavs ist wissenschaftlich noch nicht voll⸗ ständig erforscht. Vor einiger Zeit ist eine im Norden des Landes vorkommende Pflanze, die sich durch ihren Süßigkeitsgehalt aus⸗ zeichnet, von dem Direktor des Agronomischen —, Bertoni, in Asuncion wissenschaftlich untersucht und beschrieben worden.

Die Pflanze, die von Bertoni nach dem paraguavischen Chemiker Ovidio Rebaudi botanisch Eupatorium Rebaudianum getauft worden ist, wird von der paraguavischen Guarani⸗Bevölkerung Caä⸗hés oder azucäü-gaâ oder efra-caâ genannt, was süße Yerba, Jaccker⸗Perba oder Honig⸗Yerba bedeutet. ie Pflanze ist ein unscheinbares Kraut, wenige Dezimeter hoch, mit kleinen Blättern und winzigen Blüthen. Ihre Heimath bilden die hochgelegenen Kampflächen, die den Gebirgs⸗ zug Amambäy vom äußersten Norden bis zu den Quellen des Rio Mondag umgeben.

Sie kommt nirgends in größeren Massen vor, findet sich aber in einzelnen Kampstellen oft in zahlreichen Gruppen. Bemerkens⸗ werth ist ihr starker Gehalt an Süßigkeit. Wenige Blätter genügen, um eine große Tasse Thee oder Kaffee zu süßen. Nimmt man nur ganz kleine der Blätter der Pflanze in den Mund, so ver⸗ spürt man den Süßigkeitsgehalt eine Stunde lang. Irgend welche schädliche Substanzen enthält sie nicht.

Bertoni halt es für ausgeschlossen, daß die Süßigkeit auf Gehalt von Zucker zurückzuführen ist, da die Kraft zu füßen viel großer ist als 7— Außerdem soll der in der Pflanze enthaltene Süß⸗ stoff im Gegensatz zum Zucker durch Hefe nicht in Gährung ingen sein. Bertoni nimmt vielmehr an, daß cos 84 um 2 neuen chemischen Stoff handelt, der durch chemische Analvse erst gefunden werden

muß.

Eine praktische, industrielle Verwendung hat die Pflanze bisher nicht gefunden, doch glaubt Bertoni, daß sich spater ihre Anpflanzung und demnächstige industrielle Ausbeutung ermöglichen lassen wird.

Von Deutschen werden zur Zeit in Nueva Germania Anpflanzungsversuche gemacht. Auch ist in Aussi —,— die Blätter mit dem Paraguaythee (Nerba) gemischt in des del zu bringen. (Nach einem Vericht des Kaiserlichen Konsulats in Asuncion.) .

Einfuhr amerikanischen Stabeisens nach Australien. Die hewöhnliche S g der Preise für hritis tab· eisen zu Anfang des Jahres 1900 eröffnete dem amerikanis tab · eisen den auftralischen Markt. Die Preise für amerikanis fielen andauernd, und die Aufträge wendeten sich daher britischen Markt ab und den Vereinsgten Staaten zu. indessen die amerikanischen Fabriken die günstige unbenutzt vo hen, und anstatt alles Macht stand, um den australischen —, deten 8. weni mehr den Auge, der 1-3592 1ö.J2 versorgt war. den Anforderungen der auftralischen olgten ihren eigenen 1 zu i die Agenten der New