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Neuenrade ertheilt worden.
treibender bei einer einzelnen
keit des Rekurses bezieht sdes Berletzten in die die von der Berufsgeno
Deutsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulatsz in Amoy, Dolmetscher Krause, ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 1
— —
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlandesgerichtsrath Dr. Nückel in Cöln zum Senats⸗Präsidenten bei dem Oberlandesgericht daselbst, die Landrichter Paucksch in Berlin, Weißweiler in
Düsseldorf und Hofmann in Cassel zu Landgerichtsräthen, die Amtsrichter Maiß in Fakenberg O.⸗Schl, Eich⸗ staedt in Marienwerder, Graf von und zu Westerholt und Gysenberg in Lüdinaghausen, Hibsch in Landsber a. d. Warthe, Piderit in Staßfurt, Westhoff in Höchst ga. M., Richter in Hagen und Ising in Gelsenkirchen zu Amtsgerichtsräthen und die Staatsanwälte Alsleben in Halle a. S. und Dr. Henckel in Stettin zu Staatsanwaltschaftsräthen zu ernennen,
owie dem Kammergerichtsrath Friedrich in Berlin, den Ober⸗ landesgerichtsräthen Loock und Hasford in Naumburg a. S., Theys, Schlichter und Dr. Litten in Hamm, Hammers und Roeren in Cöln, von Bischoffshausen in Cassel, Brose in Stettin, von Eschstruth in Frankfurt a. M., Dr. Ursell in Celle, den Landgerichts⸗Direktoren Schultze in Berlin und Dilschmann in Frankfurt a. O., den Ersten Staatsanwälten Viebig in Cöln und von Dit⸗ furth in Cassel, dem in den einstweiligen Ruhe⸗ stand versetzten Landgerichtsrath Hellweg in Neuwied, den aufsichtführenden Amtsrichtern, Amtsgerichtsräthen Grützner in Breslau, Dr. Schwabe in Magdeburg, Dr. Giar in Frankfurt a. M. und Bekker in Bromberg,
den in den einstweiligen Ruhestand versetzten früheren aufsicht⸗
führenden Amtsrichtern, Amtsgerichtsräthen Fetschrien in
Königsberg i. Pr. und Gregor in Posen und dem Rechts⸗ anwalt, Justizrath Boltz in Saarbrücken den Charakter als Greheimer Justizrath,
dem Gerichtskassen⸗Rendanten Hovestadt in Gelsenkirchen den Charakter als Rechnungsrath und dem Landgerichts⸗Sekretär Jähns in Berlin den Charakter als Kanzleirath zu verleihen. 8 8 Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Comité für die Erbauung einer Nebeneisenbahn
von Menden nach Neuenrade, z. H. des Vorsitzenden, König⸗ lichen Landraths Droege in Arnsberg i. W., ist die Erlaubniß
zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Menden über Balve nach
Justiz⸗Ministerium. 1 8 Der Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn in Breslau ist zun Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, mit Unweisung seines Antssitzes in Breslau,
die Rechtsanwälte Huguenin in Langensalza und Senger in Nordhausen sind zu Notaren für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung ihres Amtssitzes in Langensalza bezw. Nordhausen, ernannt worden.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. November.
Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 1. November 1901 enthält an erster Stelle (Abschnitt A) einen Hinweis darauf, daß ein „Gesammt⸗Register“ der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ für die Jahrgänge 1885 bis 1900 (Unfallversicherung und Invalidenversicherung) erschienen ist, sodann auf dem Gebiete der Unfallversicherung (Ab⸗ schnitt B) die Bekanntmachung des Reichskanzlers, be⸗ treffend die berufsgenossenschaftliche Organisation
er durch § 1 des Gewerbe⸗Unfallversicherungs⸗ Pleses der Unfallversicherung neu unterstellten ewerbezweige, vom 5. Oktober 1901 und im Anschluß — eine Mittheilung darüber, was im Verfolg dieser anntmachung seitens des Reichs⸗Versicherungsamts jsschehen, insbesondere daß die konstituierende Genossen⸗ chaftsversammlung für die vom Bundesrath errichtete neue Schmiede⸗Berufsgenossenschaft auf den 9. November 901 ve worden ist, ferner Bestimmungen des Reiche⸗Versicherungsamts, 6 die berufs⸗ besellen elnege Zugehörigkeit der Nebenbetriebe and⸗ und forstwirthschaftlicher Unternehmer, vom 16. Oktober 1901, durch welche die in den „Amtlichen Nach⸗ richten des Reichs⸗Versicherungsamts“ 1900 Seite 712 ver⸗ öffentlichten „vorläufigen“ Bestimmungen ersetzt worden find, und endlich folgende Rekurs⸗Entscheidungen:
Die Annahme, daß ein selbständiger Gewerbe⸗ bei e tung als „Arbeiter“ in den Betrieh seines Auftraggebers eingetreten sei, hat zur Voraussetzung, daß die Verrichtung im veenaig., und 8 . * Interesse jenes Betriebs erfolgt ist (1890) *).
ie Vorschrift des 8 80 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 Ziffer 1d des Gewerbe⸗Unfallversi ngsgesetzes über die Unzul suig. nur auf die Einweisun eilanstalt selbst und nicht au auf Grund eigenmächtigen eenteneinstellung Alahn ).
Das 282 des Rekurses ist nicht gegeben, wenn es sich um die Aufnahme des Verletzten in eine Heil⸗ anstalt handelt, auch dann nicht, wenn der Bescheid eine
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88 8. v“ Belehrung des Verletzten uber ablehnenden Verhaltens enthält (1892).
Die Rekursfrist wird dadurch nicht gewahrt, daß innerhalb derselben der den Rekurs Brief auf dem
Postamt des Aufgabeorts abgegeben oder bei dem Postamt
des auf der Briefdecke bezeichneten Bestimmungsorts einge⸗.
troffen ist (1893).
Die Zustellung eines Bescheides unter der Adresse: an den minderjährigen Verletzen „zu Händen seines Vaters“ entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften und ist deshalb rechtsunwirksam (1894).
Ferner enthält die Nummer folgende Bescheide und Beschlüsse:
Diejenigen gewerblichen Berufsgenossenschaften, welche dem Uencefheas seiner Zeit über die im § 18 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 vorgeschriebene gesetzliche Höhe hinaus weitere Zuschläge zugeführt sind nicht verpflichtet, auch von diesen Mehrleistungen die durch § 34 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 vorgeschriebenen neuen Zusschläge zu erheben, dagegen ist es ihnen nicht gestattet, mit der Einhebung der neuen Zuschläge so lange zu warten, bis der Zustand des „gesetzlichen“ Reservefonds mit den nach den neuen Vorschriften unter Zugrundelegung dieses Bestandes zu berechnenden Zuschlägen den jetzt bereits vorhandenen Bestand des Fonds erreicht hat (1895).
Eine Neueinschätzung eines Betriebs während der Tarifperiode ist nach § 49 Abs. 4 des Gewerbe⸗Un⸗ fallversicherungsgesetzes dann statthaft, wenn der Unternehmer objektiv unrichtige Angaben gemacht und dadurch eine un⸗ gehörige Verschiebung der Beitragslasten veranlaßt hat (1896).
Für die Frage, ob die Renten in monatlichen oder in vierteljährlichen Beträgen zu zahlen sind (§ 93 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes, § 99 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirthschaft), ist in dem Falle, daß eine Wittwe mit Kindern rentenberechtigt ist, nicht der Gesammtbetrag der an die Wittwe für sie und ihre Kinder zahlbaren Rente, sondern die Einzel⸗ beträge der jedem der Rentenberechtigten zustehenden Rente entscheidend (1897).
Der Abschnitt „Invalidenversicherung“ enthält zu⸗ nächst folgende Revisions⸗Entscheidung:
Die Frage, inwieweit das Schiedsgericht die Mitthei⸗ lung eines ärztlichen Gutachtens an den Renten⸗ bewerber ablehnen durfte, unterliegt der Nachprüfung in der Revisionsinstanz. Die unbegründete Ablehnung bildet unter Umständen einen wesentlichen Mangel des Verfahrens (932);
sodann die nachstehenden Entscheidungen aus § 155 des Invalidenversicherungsgesetzes:
Die in Preußen beschäftigten Postagenten sind „An⸗ gestellte“ im Sinne des § 1 Fiffer 2 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes. Bei der Prüfung der Frage, ob die Verwaltung der Postagentur den Hauptberuf bildet, ist Einkommen aus Vermögensbesitz unter Umständen mit zu berücksichtigen (933).
Die in einem zu Erwerbszwecken von Privaten betriebenen, wenn auch auf einer hohen wissenschaftlichen Stufe stehenden chemischen Laboratorium als Assistenten thätigen Chemiker sind „Techniker“ im Sinne des § 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes (934).
Die Ehefrau des Unternehmers eines kleinen land⸗ wirthschaftlichen Betriebs ist ohne Rücksicht auf das einsc lägige eheliche Güterrecht regelmäßig ebenso im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes zur Selbstversicherung befugt wie ihr Ehemann (935).
Die Versicherungspflicht eines im Jahreslohne stehenden, aber nur in den Sommermonaten beschäftigten Fee erstreckt sich lediglich auf die Zeit der thatsächlichen Arbeitsleistung (936).
Bei der Bestimmung der Lohnklasse gemäß § 34 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes kommt es nur auf die thatsächliche Kassenzugehörigkeit des Versicherten auf dem Gebiete der Krankenversicherung an, ohne Rücksicht darauf, ob er eigentlich einer anderen Kasse zugewiesen werden sollte Der Verlust beider Hände schließt die Erwerbsfähig⸗ keit nicht unbedingt aus (938).
Die Errichtung eines großen Fabrikgebäudes durch enen Bauunternehmer kann als eine nach der Natur des rbebetriebes außerhalb der Berriebsstätte auszuführende
einzelne Arbeit“ im Sinne des § 5a des Krankenver⸗ scherungagesedes angesehen werden und daher gemäß § 65
s. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes die Versicherung bei der für den Betriebssitz des Bauunternehmers zu⸗ ständigen Versicherungsanstalt begründen (939).
Gemäß § 65 Abs. 3 Satz 4 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes hat der Betriebsinhaber auch hinsichtlich nur seft⸗ williger Mitglieder der Betriebs⸗Krankenkasse egenüber einer anderen Versicherungsanstalt, in deren Bezirk sch der Betrieb mit erstreckt, den Anspruch auf Genehmi⸗ hun der Versicherung bei der Versicherungsanstalt
es Betriebssitzes. Ein Streit über die Verpflichtung zur Ertheilung der Genehmigung ist im Wege der 8 155 156 des Invlidenversicherungegesetzes zu entscheiden (940). 8 rrf. schließen sich endlich folgende Bescheide und eschluͤsse:
Die wesentliche Abaͤnderung und Verschärfung der Vorschriften über das Erköschen der Anwartschaft durch das Invalidenversicherungsgesetz (88 46 und 146) macht eine eingehende Belehrung der Versicherten über das ur Abwendung dieses Nachtheils erforderliche eitens aller mit der Durchführung der Invalidenversicherung
ßten Amtostellen winschenewerg (941)
Ueber die Versicherungspflicht der Hausreiniger und Hauswarte (912)7. sich bal beriene
ie Befu zur Weiterversicherun i derjenigen assenen Ka Raruecs⸗ der ein icherter als chtmitglied angehorte (§ 14 Abs. 3 des Invalidenver⸗ ungsgesetzes), gilt nur das Ausscheiden aus der ver scherungspflicht gen Thätigkeit unter der
Srer 9. des Invalidenversicherungogesetzes er⸗ 0 . e
lgte 3 immung des § 30 Abs. 6 run „ Lenag a regelmäßig Wochen⸗
des beti ie Dauer dadurch veran keit bis zu 2 al8 nn gilt, hat 822
wirkende Kraft
). e ts Eth. . eines Rentenempfängers
der volle Rentenbetrag für den Sterbe⸗
Folg Fines
monat auch dann zu, wenn
Tode noch nicht abgehoben war (948) 8 Die Verwendung von Mitteln der Versicherungsanstalten ur Förderung der Einrichtung von Krankenpflege⸗ satidn en auf dem Lande fällt nicht unter § 45, sondern unter § 18 des Invalidenversicherungsgesetzes (946). .Der Anspruch der Heilbehandlung gewährenden Ver⸗ sicherungsanstalt auf die Hälfte des Krankengeldes, das ein der E Krankenfürsorge unterliegender Ver⸗ sicherter von der Krankenkasse zu fordern hat — § 18 Abs. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes —, besteht auch bei den freiwilligen Mitgliedern der Krankenkasse (947).
Ein unter dem Invalidenversicherungsgesetz mündlich bei der Ortsbehörde gestellter, wenn auch von dieser o dnungswidrig nicht beurkundeter Antrag auf Beitrags⸗ erstattung wahrt die Antragsfrist der §8§ 42, 128 des Invalidenversicherungsgesetzes (948).
Die Vorschrift des § 141 Abs. 2 Satz 2 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes bezieht sich nur auf die Fälle des Satzes 1 daselbst (949). 1
Porto⸗Auslagen, die durch Rückerstattung des Werthes unrichtiger Beitragsmarken entstehen, hat die betheiligte Versicherungsanstalt im allgemeinen nicht zu tragen (950).
Diejenigen Versicherungsanstalten, deren Sitz in Preußen belegen ist, sind verpflichtet, den Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Veranlagungskommissionen amtliche Aus kunft über das Diensteinkommen der Anstalts⸗ beamten zu geben (951).
In dem nichtamtlichen Theile findet sich ein Hinweis auf eine neue Auflage des von dem Geheimen Regierungs⸗ rath Dr. Zacher, Senatsvorsitzendem im Reichs⸗Versicherungs⸗ amt, verfaßten „Leitfadens zur Arbeiter⸗Versicherung des Deutschen Reichs“, sowie auf ein neues Heft des von demselben Verfasser bearbeiteten Sammelwerks: „Die Arbeiter⸗ Versicherung im Auslande“, welches die Arbeiter⸗Ver sicherung in den Niederlanden zum Gegenstande hat.
Derr Kaiserliche Gesandte im Haag Graf von 1 8 ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen.
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Hessen. “ 5 Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, wi „W. T. B.“ meldet, heute von Italien wieder in Darmstadt eingetroffen. Die Zweite Kammer ist zum 9. Deze
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8 Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser Franz Joseph stattete, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Vormittag dem König und dem rinzen 88826 von Griechenland einen längeren esuch ab. Bald darauf erwiderten der König und der Prinz * den Besuch in der Hofburg. Am Abend fand daselbst zu Ehren des Königs von Griechenland ein Diner statt, an welchem die Sehezoge Franz Ferdinand, Leopold Salvator und Rainer, der Minister des Aeußern Graf Goluchowski und der Minister⸗ Präsident von Körber theilnahmen. Zur Rechten des Kaisers saß der König, zur Linken der Prinz Georg von Griechenland. der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab⸗
geor b“ erklärte der Unterrichts⸗Minister Dr. von Hartel in Beantwortung mehrerer Interpellationen über die Vorgänge an der Innsbrucker Universität, daß diese nicht schat genug zu mißbilligenden Vorkommnisse wohl mit dadurch veranlaßt worden seien, daß seit geraumer Zeit auch in Kreisen, denen man es eigentlich nicht zutrauen sollte, eine entsprechende agitatorische Thätigkeit entfaltet werde. Die Regierung habe seit Jahren gesucht, durch die in Ausführung eines einstimmigen giusse⸗ des Tiroler Landtages einge⸗ — „ italienischen Parallelkurse der juristischen Fakultät, urch welche der ursprüngliche Charakter der Innsbrucker Universität nicht habe berührt werden können, dem Be⸗ dürfniß der italienischen Jugend nach Vorlesungen in ihrer Muttersprache zu entsprechen und durch Heranziehung italieni Lehrkräfte die Vorbedingungen für die — 8 einer selbständigen italienischen Fakultät zu schaffen, deren Inslebentreten der Berathung der akademischen Behörden der Innsbrucker Universität anheim gestellt werden sollte. Wenn die dabei gehegten Voraussetz „ wie es nach den jüngsten Vorgängen den Anschein habe, f werde es Pcüiche der Regierung sein, in anderer Weise für das Studium der vEe“ +¼ zu sorgen, und sie werde nicht anstehen, in diesem e die sangemaßige Zustimmung des Riichesrathes einzuholen.
Udeutschen Abg. Berger beantragte Eröffnun über die Antwort des Ministers wurde eellehnt.
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nahm das — die Nothstandsvorlage und die zu der⸗
selben ei dringlichen Anträge an. Lelsman Tina, ber 18gg 8e e a 19 chwer eidet, hatte aus Budape nn finen heftifn Anfall zu bestehen. en ist nicht unbedenklich. * Großbritannien und Irland.
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Förderung
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sendung von Kunstwerken aus Seinen Privatsammlungen der
Pariser Weltausstellung habe angedeihen lassen. Der Minister Millerand habe seiner Freude über die Aufmerksamkeit Seiner Majestät herzlichsten Ausdruck gegeben.
Dem „W. T. B.“ wird ferner aus Paris berichtet, es sei an die Mächte eine Zirkularnote versandt warden, in welcher, entsprechend den Erklärungen, die der Minister des Aus⸗ wärtigen Delcassé in der Kammer gegeben habe, die Ab⸗ sichten Frankreichs dargelegt würden. Aus den bereits ein⸗ elaufenen Antworten der Mächte ergebe sich, daß die Note überall gut aufgenommen worden sei.
Ein gestern Nachmittag in Paris eingetroffenes Telegramm aus Mytilene meldet, der „Agence Havas“ zufolge, daß der Admiral Caillard die Zollämter von Mytilene besetzt habe, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die Kriegsschiffe „Linois“ und „Epée“ seien in Mitylene eingetroffen und hätten sich mit dem Geschwader vereinigt.
In der Budgetkommission der Deputirtenkammer äußerten sich gestern Nachmittag der Finanz⸗Minister Caillaux und der frühere Gesandte in China Pichon über die Vorlage zur Deckung der Kosten der China⸗ Exrpedition und der aus Anlaß derselben an Privatpersonen zu zahlenden Entschädigungen. Der Finanz⸗Minister Caillaux verbreitete sich über Einzelheiten des Entwurfs und befürwortete ihn, stellte jedoch der Kommission anheim, in die Anleihe die Summen zur Schadloshaltung von Privat⸗ personen nicht einzubeziehen. Pichon erklärte, er glaube, daß die von China eingegangenen Verpflichtungen ernst gemeint seien und daß die Mächte völlige Sicherheit hätten. Die Kommission beschloß sodann, die Anleihe zur Deckung der Kosten der China⸗Expedition auf 200 Millionen Francs festzusetzen und den Betrag für die geforderten Entschädigungen nicht in die Anleihe einzuschließen. Endlich beschloß die Kom⸗ mission, daß die Emission in dreiprozentiger, unkündbarer Rente erfolgen solle. 1
Fees “ “ — Italien.
In Castellamare fand gestern Vormittag, wie „W. T B.“ meldet, in Gegenwart des Königs und der Königin, Allerhöchstwelche von den Ministern, Vertretern des Parlaments und der Behörden und einem glänzenden Ge⸗ folge begleitet waren, der Stapellauf des Panzerschiffes „Benedetto Brin“ statt. Die Majestäten wurden sowohl bei ihrem Eintreffen wie bei der R enthusiastisch begrüßt.
Spanien.
Der Senat berieth gestern, wie „V 8 Vorlagen über die religiösen Genossenschaften. Der Herzog von Almenas griff die Unterrichtsgesetze und das Dekret gegen die Kongregationen an und rühmte die Wirksamkeit er religiösen Gemeinschaften und des Papstes. Der Minister des Innern Moret und der Minister des Unterrichts Ro⸗ manones traten für die Regierungsvorlage ein gegenüber den Angriffen des Bischofs von Oviedo, welcher gegen die Haltung gewisser Präfekten während der Jubiläums⸗ prozessionen 8.3n 28. einlegte.
In der Budgetkommission der Deputirtenkammer ereignete sich gestern ein Zwischenfall. Der Finanz⸗Minister Urzaiz hatte für den Dienst der auswärtigen Schuld als Luschlag wegen der sich aus dem Wechselkurs ergebenden
ifferenz einen Kredit in Höhe von 9 Millionen Pesetas in Anschlag gebracht. Dies würde einem Wechselkurse von 22,50 Proz. entsprechen. Da aber der jetzige Kurs 42,85 ist, so gab die Kommission zu bedenken, daß der Kredit erhöht werden müsse. Der Fef-en; Ursais hielt dem aber ent⸗ egen, da ank seiner Vorschläge der Kurs bedeutend sen werde. Die Kommission zeigte sich dieser An⸗ nahme gegenüber mißtrauisch und bestand auf der Noth⸗ wendigkeit, den Kredit zu erhöhen. — Einem Berichterstatter gegenuͤber erklärte der Finanz⸗Minister Urzaiz, es beständen zwar zwischen ihm und der Budgetkommission Meinungs⸗ verschiedenheiten, er werde aber aus der Frage der Erhöhung des Kredits für die beim Dienst für die auswärtige Schuld aus dem Wechselkurs sich ergebende Differenz keine Kabinets⸗
Türkei.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Konstantinopel vom gestrigen Tage gemeldet, die Pforte habe am Mittwoch A dem französischen Botschaftsrath Bapst eine Note übersandt, in welcher diesem mitgetheilt werde, daß die Ge⸗ nehmigung zum Wiederaufbau, vu Ign zur von Kirchen, Klöstern und anderen Anstalten, im Ganzen 16, in den verschiedenen Vilajets ertheilt sei.
Das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ berichtet aus Konstantinopel, die Nachricht von der Ankunft des französischen Geschwaders vor Mitylene in dem Augenblick, wo man im Nildiz⸗Palais Feglaude habe, daß dasselbe auf halbem Wege umgekehrt sei, habe in den Kreisen des Nildiz⸗Palais und der Pforte große Bestürzung her⸗ d fen. Man glaube an eine ung der Insel. — Die Hahl den⸗ Schulen und Anstalten, deren Anerkennung Frankreich verlange, betrage gegen sechshundert.
Terbien.
Der Skuptschina ist, wie „W. T. B.“ erfährt, der Auslieferungsvertrag zwischen Serbien und den Ver⸗ einigten Staaten von 2s. unterbreitet worden. —
Senat interpellierten der ehemalige Gesandte in London
ijatowitsch und der Metropolit Innocenz den Minister
Aus darüber, was zum Schutze des von den bee bedrängten Volkes in Altserbien gethan worden sei. Der bmister Prcüsibent Wuitsch erklärte, er werde die Inter⸗ pellation in einer der nächsten Sitzungen beantworten.
Bulgarien.
Die Sobranje wählte, dem „W. T. B.“ zufolge, — den Kandidaten ber Mehrheit, den 8b nister Balabanow, mit 116 Stimmen zum Präsidenten.
Amerika. Einer gestern in New York ein ren Depesche aus
Col ist die Meldung des Fera pes⸗ ald“, daß die Aaf 1ab sahn Panama ein Kr. hätten,
be dort kei t st und 898 ee. völlig vneerinderr
Bureaus wird aus Curagao vom 1 Tage gemeldet, Herboso, der chilenische Lesandte in Bogo⸗ E dem Präfibenten Castro mit Ermächtigung der chileni⸗ chen Regierung und mit Zustimmung der colum ischen 1 1 8 —
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Regierung die Vermittelung in dem Streit zwischen beiden Republiken angeboten. Der Präsident Castro habe die Vermittelung angenommen, doch seien die getroffenen Be⸗ stimmungen derart, daß sie die Unterzeichnung des Protokolls unmöglich machen würden.
Aus Valparaiso meldet das „Reuter'sche Bureau“, der Staatsrath habe am Mittwoch die Vorlage, betreffend die Vertagung der Konversion des Papiergeldes bis zum Oktober 1903, genehmigt. Die Eindollar und Zweidollar⸗ scheine sollen aus dem Verkehr gezogen und durch Silber⸗ münzen zu 1 und 0,50 Dollar im Gesammtbetrage von 3 Millionen Dollars ersetzt werden. Die bestehenden Kon⸗ versionsfonds sollen unverändert bleiben.
In der gestrigen Sitzung der chilenischen Deputirten⸗ kammer gab der Minister des Auswärtigen eine Erklärung ab, in welcher er die beunruhigenden Nachrichten über die Be⸗ ziehungen zwischen Chile und Argentinien als durchaus unbe⸗ gründet bezeichnete. Die Beziehungen seien nach wie vor freundliche. Am Schlusse seiner Rede sagte der Minister, er habe die feste Ueberzeugung, daß in nicht allzu langer Zeit alle Streit⸗ fragen mit den benachbarten Staaten würden gelöst werden. Es sei das Hauptziel der Regierung, den Frieden aufrecht zu erhalten und durch weitere Ausdehnung der Handelsbeziehungen die Solidarität der Staaten des amerikanischen Kontinents zu befestigen, gleichzeitig aber auch die Interesser und die Rechte Chiles zu wahren.
Asien. —
Nach den neuesten Meldungen über die Weiterreise des chinesischen Hofes beabsichtigen der Kaiser und die Kaiserin⸗Wittwe, wie dem ‚Reuter'schen Bureau“ aus Schanghai gemeldet wird, zwanzig Tage in Kaifeng zu bleiben, um dort am 20. November den 67. Geburtstag der Kaiserin⸗Wittwe festlich zu begehen. Innerhalb der hierauf folgenden 10 Tage werde der Kaiserliche Hof alsdann nach Peking aufbrechen.
Die „Times“ meldet aus Tokio vom 31. v. M., Korea habe an Japan ein Gebiet Landes von 650 Acres bei Chapokpo in der Nähe von Masampo, zu einer besonderen Nieder⸗ lassung überwiesen, welche von Japan werde verwaltet werden. Dieser Landstrich sei früher von einem russischen Kriegsschiff vermessen und abgesteckt worden. — Das Verbot der Getreideausfuhr sei seitens der koreanischen Regierung mit Rücksicht auf die Vorstellungen Japans zurückgezogen worden. 8 ö1e6“ 8 8
In einer Depesche Lord Kitchener’s aus Pretoria werden weitere Einzelheiten über das Gefecht bei Berkens⸗ laagte gemeldet. Danach erreichte die Kolonne des Obersten Benson den Lagerplatz bei⸗ heftigem Regen. Die Buren erhielten Verstärkung durch Louis Botha, welcher mit 600 Mann im Eilmarsch bis dicht an die Nachhut Benson’s heranrückte. Zuverlässigen Nachrichten zufolge seien auf seiten der Buren 44 Mann getödtet und 100 ver⸗ wundet worden.
Das „Reuter’sche Bureau“ meldet aus Rietspruit vom 6. d. M., drei Kolonnen hätten am Abend des 5. und am 6. d. M. früh einen Marsch von 18 Meilen ausgeführt und die am Rietspruit stehenden Buren angegriffen. Der Feldkornet Kroop und fünf Buren seien gefangen genommen worden. In Winberg hätten sich zwei Buren ergeben.
Die „Daily News“ melden, Mi ese die sich so
nachdrücklich bemüht habe, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die hohe Sterblichkeit in den Konzentrationslagern zu lenken, sei in Süd⸗Afrika verhaftet worden. Man glaube, sie sei de⸗ portiert, d. h. an Bord eines nach England abgehenden Fahr⸗ zeuges gebracht worden. * 1 Auftralien. Aus Melbourne vom heutigen Tage berichtet das Reuter'sche Bureau“, der Kommandant des austraälischen Ge⸗ schwaders⸗ Kontre⸗Admiral Beaumont habe in einer Be⸗ prechung mit dem Bundes⸗Premier⸗Minister Barton auf die Nothwendigkeit hingewiesen, das Geschwader dur⸗ Schiffe zu vermehren, damit es einem feindlichen wachsen sei.
moderne ngriff ge⸗
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung. “ sichtlich der Lohnbewe der Dachdeckergehilfen Berlins eEre. Nr. 262 d. Bl.) berichtet die „Deutsche Warte“, 8 die i —,2 endgültig gescheitert sind. Eine öffentliche Versammlung der Arbeitnehmer hat den von der Innung angebotenen Tarif einstimmig abgelehnt, und zwar hauptsächlich wegen der grundsätzlichen Nichtanerkennung eines festen Mindestlohnes durch
die 1
Die städtischen Markthallen⸗Arbeiter haben, wie h. Blätter mittheilen, in einer allgemeinen Versammlung folgende Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen aufgestellt und der Direktion unterhreitet: Anfangslohn pro Tag 3,50 ⸗ℳ, derselbe steigt von zwei zu zwei Jahren
zum tlohn von 5 ℳ In Krankbeitsfällen ist die Differenz zwischen Arbeitslohn und Krankengeld als 871478 zahlen. In allen Markthallen ist, soweit dies noch nicht das zwei⸗ Senge Arbeitssostem einzuführen. Ein Sommerurlaub ist allsahr. lich 5 Fortzahlung des Lohnes zu gewähren (vergl. Nr. 255/1900
nßh unb Wissenschft.
3.8 8 12,8.A-atzhelce; Klasse er Akademie der enschaften vom 31. Grcen ⸗
Mit⸗ elektrische Leit. Beweglichkeit
las zunächst.
Abschluß gelangte Untersuchung, soweit sie sich auf 25 und Sättigun an bei Anwesenheit der Sulfate und Chloride von Magnesium und Kalium bezieht, zusammenfassend dargelegt. — H Engler überreichte ein mit Unterstützung der Kolonial⸗Abtheilung des Auswärtigen Amts herausgegebenes neues Heft der „Monographien afrikanischer Pflanzen⸗Familien und ⸗⸗Gattungen“: VI. Anonaceae, bearbeitet von A. Engler und L. Diels (Leipzig 1901), und Herr Möbius einen Sonderabdruck aus Band II der „Fauna arctica“ von 88 Römer und F. Schaudinn: Arktische und subarktische Pantopoden (Jena 1901).
In der Sitzung der philosophisch⸗historischen Klasse der Akademie von demselben Tage (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) las Herr Stumpe den zweiten Theil seiner Abhandlung „Ueber den Willensbegriff“. Die Gefühlszustände werden darin in statische und dynamische (Begehrungen), die letzteren wieder in passive und aktive (Strebungen) getheilt. Die erste Unter⸗ scheidung betrifft die Qualität des Zustandes selbst, die zweite wesentlich die intellektuellen Unterlagen. Die Frage, wie sich der spezielle Fall des Wollens von dem allgemeineren des Strebens unter⸗ scheiden lasse, wird besonders mit Rücksicht auf das Merkmal der sicheren Erwartung des 1 sich allein als unzureichend erscheine. — Herr Harnack legte die von dem Privatdozenten Dr. Diekamp in Münster eingesendeten „Mittheilungen über den wieder aufgefundenen Kom⸗ mentar des Oecumenius zur Apokalypse“ vor. — Von Herrn Schmoller wurde vorgelegt: Band VI, erste und zweite Hälfte, der Acta Borussica (⸗Wehbeden⸗Brgantfetion.) Die zweite Hälfte enthält die Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745, die erste eine einleitende Darstellung der Behörden⸗Organisation und allgemeinen Verwaltung in Preußen beim Regierungsantritt Friedrich's 1I., wie der erste Band eine ähnliche Darstellung für den Regierungsantritt Friedrich Wilhelm's I. gebracht hatte. Band III derselben Aktenreihe, die Zeit von 1718 bis 1723 behandelnd, wird in wenigen Wochen folgen; die Bände IV und P, welche die Zeit von 1723 bis 1740, und die Bände VII und VIII, welche die Epoche bis zum siebenjährigen Kriege behandeln, sind so weit vorbereitet, daß sie in einigen Jahren fertig werden. — Von dem korrespondierenden Mitgliede Herrn Michaelis in Straß⸗ burg i. Els. wurde das mit Unterstützung der Akademie vollendete Werk eingesandt: Arx Athenarum a Pausania descripta. In Susum scholarum ediderunt O. Iahn et Ad. Michaelis. Editio 3. Bonnae 1901.
Das Antiquariat von J. Halle in München versandte den reich illustrierten Katalog einer hervorragenden Sammlung von Kupferstichen, Farbendrucken Schabkunstblättern und Blättern in Punktiermanier aus der englischen und französischen Schule des XVIII. Jahrhunderts nach und von Meistern, wie Cosway, Debucourt, Gainsborough, Wm. Hamilton, Hoppner, Janinet, Sir Thomas Lawrence, George Morland, Sir Joshua Reynolds, Romney, J. R. Smith, James und William Ward ꝛc. Die Sammlung enthält be⸗ sonders viele schöne Frauenbildnisse und historische Porträts. Unter den kostbaren frühen Farbendrucken befinden sich ein Porträt Ludwig’'s XV. von Jakob Chr. Le Blon, dem Erfinder des Farbendrucks, sowie Blätter von Gautier d'Agoty pore et fils, Lasinio ꝛc. Auch Hand⸗ zeichnungen und Aquarelle fehlen in der Sammlung nicht. Bei den ersteren sind vertreten Bartolozzi, Boucher, Cosway, Sir Thomas Lawrence, Romney, Watteau u. A. Die Versteigerung dieser Samm⸗ lung findet am Montag, den 11. November, und an den folgenden vier Tagen in dem Auktionslokal des Halle'schen Antiquariats, München, Ottostraße 3 a, statt. I 8
Technik.
Die Schiffsbautechnische Gesellschaft hält ihre dritte Hauptversammlung am 18. und 19. November in der Aula der Technischen Hochschule zu Charlottenburg ab. Auf der Tages⸗ ordnung des ersten Sitzungstages stehen folgende Vorträge: Geheimer Marine⸗Baurath G. Brinkmann: „Der Einfluß der Artillerie auf
8 und Bauart der Kriegsschiffe“; Regierungs⸗Baumeister a. D. W. Geyer: „Elektrische Kraftübertragung an Bord“ (Experimental⸗
;Ingenieur F. Kitzerow: „Die An-
Vortrag); Pacht⸗Konstrukteur Max Oextz: „Der Bau von Segel⸗ vachten in moderner Ausführung“ F. K wendung der pneumatischen Werkzeuge im Schiffbau“. Der zweite Sitzungstag beginnt mit einer geschäftlichen Sitzung. Dann folgen Vorträge von Professor Dr. E. von Halle: „Die volkswirthschaftliche Entwickelung des Schiffbaues in Deutschland und den Hauptländern’, und von dem Marine⸗Oberbaurath Tjard Schwarz: „Der amerikanische
Schiffbau im letzten Jahrzehnt“. Außerdem sind technische Ausflüge
und Besichtigungen vorgesehen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln. Italien.
Durch seesanitätspolizeiliche Seae vom 4. d. M. hat die a
italienische Regierung die Häfen von Glasgow und Greenock
für pestverseucht erklärt. Niederlande. Durch Verfügung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom 4. d. M. ist Glasgow für pest verseucht erklärt worden; die Quarantänefrist beträgt zehn Tage.
Rumänien.
Die rumänische Regierung hat die Quarantäne gegen
Smyrna aufgehoben und an deren Stelle eine ärztliche
Erfolgs besprochen, welches für
Existenzgebiet desselben Feerben worden ist, wird die nunmehr zummt
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öö Ien Desinfektion angeordnet. Freich eitig hat
dieselbe den Hafen von Constantza für Herkünfte von Smyrna wieder geöffnet und das Verbot der Waaren⸗ einfuhr aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 11. v. M., Nr. 242.)
Bulgarien.
ie bulgaris ierung hat die Stadt Batum als von der pei ke, eesc. en und angeordnet, daß Herkünfte von dort wie diejenigen von Konstantinopel behandelt werden. ** vom 21. Juli d. J. und vom 30. v. M., Nrn. 179 un
„R.⸗Anz.“ vom 7. v. Niederländisch⸗Indien. Nach im „
des 3 85 io de ndien) Quarantäne verhängt worden.
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Der Internationale Gesundbeitgrath in Alexandrien bnsr oo,..
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Courant“ Nr. 80 veröffentlichten Verord⸗ 8 reeedenreraae von N Indien ist aneiro, Neapel und Surat (Britisch-
schlossen, gegen Herkünfte von Numea (Reu⸗Caledonien)
in den eguptischen Häfen das Pestreglement zur Anwendung zu erselbe hat ferner die bei der Abfahrt der Schiffe auf dem
von Alerxandrien ebenen B che) wiedey auf⸗
Desin der den Waö ger⸗ e Ksrennen 2ehr 2,814. Leeeer n J.
FEFEheater des Westensg.
Herr Francesco d And'rade sette
begonnenes Gastspiel in der — letto“
Matregeln (G ztliche
d ) Stadt N. I wurde für pestfrei erklärt. (Vergl. 8 . Nr. 238.)
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