1901 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

der Herien XIII 8 XIV: 1b

. 8 8—

Ut. E zu 2000 per Stück die Num:: Un. F zu 1000 per Stück die Num:: LIt. G zu A 500 per Stück die Num.:

Lit. H zu 150787 152020

Lit.] zu 100 per Stück die Num. 44525 45022 46087 49110 52866 58785 55066 56283 58851 62258 63112 64358 6621 I8Z

Die den Nummern nnserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, z. B. 000181, 006181, 015432 ec. ꝛc. sinden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung.

Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen. Die couponsmäßige Verzinsung endet mit 31. Dezember dieses Jahres.

Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien IX—XII vom 1. Juli 1895, der Serien XIII und XIV vom 1. Februar 1898 an verrechnet.

Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet bei unseren Kassen in München: Promenadestraße Nr. 10, Theatinerstraße Nr. 11 und unserer Filiale in Landshut, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Noten⸗ bank in Lindan, ferner bei der kgl. Hauptbank in Nürnberg und den kgl. Filialbanken in Amberg, Ausbach, Angsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei dem Bankhause Doerten⸗ bach & Cie. in Stuttgart, der Dresduer Bauk in Dresden, der Direktion der Diskonto⸗ gesellschaft in Berlin und Frankfurt a. M., der Leipziger Filiale der Deutschen Bank in Leipzig, endlich bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bay erischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Berlin, Kochstraße 53.

Auf Namen umgeschriebene Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.

An Stelle der verloosten oder gekündigten Pfandbriefe können bei der unter⸗ fertigten Bank in München, sowie den oben verzeichneten Einlöse⸗Stellen neue Stücke zum Tageskurse bezogen werden.

Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.

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München, den 2. November 1901. 1212

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Bei dieser Gelegenheit gestatten wir uns darauf hinzuweisen, daß unser Institmt sowohl 3 ½ „%ige als auch 4 %ige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unverloosba⸗ und für einen Zeitraum von 10 Jahren vom Emissionsdatum ab auch unkündban sind. Nach Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben (vom freihändigen Rückkauf abgesehen) innerhalrb 70 Jahren zum Nennwerthe auf dem Wege der Kündigung und beabsichtigen wir die Eigenthümer dieser Werthe so lange alz irgend thunlich im ungestörten Besitze derselben zu belassen.

Die Anlage von Mündelgeldern jeder Art, insbesondere auch von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden und Sparkassen ꝛc. ist in allen Categorien unserer Pfandbriefe zu Folge höchster Entschließungen der königlich bayerischen Staatz, ministerien zulässig.

Speciell zur Erleichterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern . werden neben den bisher bestehenden Titres von 100 2000 auch Stütke zu 5000 ausgegeben.

Wir erlauben uns die neuen unverloosbaren 4 % igen Pfandbriefe besonderz bei Neuanlagen von Kapitalien zu empfehlen. Daneben bilden nach wie vor unsere 3 ½ % igen verloosbaren und unverloosbaren Pfandbriefe im Hinblick auf ihren niederen Anschaffungspreis empfehlenswerthe Kapitalsanlagen, insbesondere, nachdem sie früher oder später al pari zur Einlösung gelangen müssen.

Zur Aufbewahrung von Werthpapieren und Werthgegenständen empfehlen wir die in unserem

Neuen Zankgebäude, Theatinerstrasse No. 14

nach den neuesten Erfahrungen der Technik vollkommen feuer⸗ und einbruchsicher erbauten

Tresore. Wir übernehmen Werthpapiere aller Art als I. Offene Depots in Verwahrung, besorgen deren vollstandige Verwaltung und stellen unter Ertheilung aller wünschenswerthen Auskünfte unseren Deponenten alle Einrichtungen und Vor⸗ theile, welche eine regelmäßige Bankverbindung bietet, zur Verfügung. Insbesondere besorgen wir auch den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren und gewähren Vor⸗ schüsse auf die hinterlegten Depois. Die Gehühren betragen 50 Pfennige pro tausend, für Depots unter Mt. 10,000.— Mk. 5.— pro Jahr.

Werthpapiere, Documente und Pretiosen und sonstige Werthgegenstände in Enveloppen oder Behältern verpackt, die von den Hinterlegern zu verschließen und zu versiegeln sind, können als

II. Geschlossene Depots mit und ohne Werthangabe übergeben werden. Für die deklarirte und versicherte Werthssumme haftet die Bank.

Auch vermiethen wir ... Eiserne Kassetten, ☚n geeignet zur Auf⸗ bewahrung oben genannter Gegenstände, die ebenfalls vom Deponenten zu ver⸗ siegeln sind, und deren Inhalt die Bank zum deklarirten Werth versichert.

Geschlossene Depots können gegen eine Gebühr von Mk. 2.— an pro Jahr hinterlegt werden.

In unserer Stahlkammer vermiethen wir

III. Eiserne Schrankfächer unter Selbstverschluß der Miether in vier verschiedenen Größen von Mk. 25.— bis Mk. 100.— pro Jahr. Zur ungestörten Manipulation mit dem Inhalte der Fächer und Depots stehen im Vorsaale der Tresore verschließbare Cabinette zur Verfügung.

Interessenten laden wir zur Besichtigung dieser neuen Einrichtung und Ent⸗ gegennahme näherer Auskünfte ein.

Reglements werden hier und bei den Filialen und Agenturen unserer und der Bayer. Notenbank abgegeben oder auf Wunsch unentgeltlich zugesandt.

lene und geschlossene Depots können auch bei unserer Filiale in Landshut hinterlegt werden.

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8 Inhalt des amtlichen Theils:

Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern hkosten 25 ₰.

Anze

Ordensverleihungen ꝛc. 85 1

Deutsches Reich.

g, betreffend die Außerkurssetzung der Zwanzig⸗ pfennigstücke aus Silber.

Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein⸗ und Durchfuhr aus Glasgow.

Bekanntmachung, bend die Eintragung von Post⸗ anweisungen, Werthsendungen ꝛc. in das Annahmebuch der Landbriefträger und Posthilfsstelleninhaber.

Mittheilung, betreffend die Termine der näch und Seesteuermanns⸗Prüfungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die landesherrliche Genehmigung

von Nachträgen zur Ostpreußischen Landschafts⸗Ordnung und zu

den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Lagdichaf

86 1.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem W Trott, aggregiert dem Eisenbahn⸗ Regiment Nr. 1, bisher Kommandeur der Ostasiatischen Korps⸗ Telegraphen⸗Abtheilung, dem Rittmeister a. D. Cramer von Clausbruch zu Wernigerode, bisher im Braun⸗ schweigischen Husaren⸗Regiment Nr. 17, den Oberlehrern a. D., Fegjesere Karl Ast zu Görlitz und Max Werther zu Pleß, dem Bergwerks⸗Direktor Albrecht Ziervogel zu Halle a. S. und dem Polizei⸗Inspektor von Saucken zu Danzig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Lehrer des Chinesischen am Seminar für orientalische Fhracsen an der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin, neof⸗ or Karl Arendt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Lehrer a. D. Karl Pohl zu Bernstadt im Kreise Oels, bisher in Breslau, und dem Eisenbahn⸗Stations⸗ Assistenten a. D. Höwel zu Braunschweig den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Hauptlehrer, Küster und Organisten Dürschlag zu Ober⸗Wilcza im Kreise Rybnik, den emeritierten Lehrern Iaes chke zu Frankenstein, bisher zu Liebenau im Kreise ünsterberg, Rauprich zu Frankenstein, bisher zu Hertwigs⸗ walde im Kreise Münsterberg, Schülke zu Zarben im Kreise Greifenberg, Weynand zu Weiden im Landkreise Aachen und Zipp su Ujöerehein im Landkreise Frankfurt a. M., bisher 9 Su im Kreise Höchst, den ler der Inhaber des öniglichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem bisherigen Amtsvorsteher Erich Petersen zu gerrishoe im Landkreise Flensburg, dem Schutzmanns⸗ achtmeister a. D. Reinhold Brallentin zu Breglau, Sanitäts⸗Sergeanten Johannes Lübcke, bisher beim —2 Nr. 1 des Ostasiatischen Expeditiongkorps, dem Fahrsteiger Karl Hempel zu Hergisdorf im Mans⸗ felder Gebvirgskreise, dem Feisevrene Ta. D Wilhelm Riedesel zu Heddesdorf im Kreise Neuwied, bicher F Erndte⸗ brück im Kreise Wittgenstein, den Bahnwärtern a. D. Marx zu Trabitz im Kreise Kalbe, bisher in Pabcj, Moritz Barby im Kreise Kalbe, Weber zu Groß⸗Salze selben Kreises, r in Eggersdorf, und Wesche Packebusch im Kreise del Kutscher Karl Haacke 8 Schloß Domnau, dem berrs ftlichen Diener Wi helm cheide zu Gallingen, dem Hirten Friedrich Spanne⸗ erebs zu Arthurswalde, sämmtlich im Kreise Friedland, dem Gutsnachtwächter Joseph Redwanz zu Meckrau im Kreise Konitz und dem Arbeiter Friedrich Reinhardt zu Domäne —2 im Saalkreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu

v 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den na annten onen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ichtpreußischen Orden zu certheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp s des Großmüthigen:

tragendem Rath im Mererenhe den; 82

öffentlichen Arbeiten;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

82 eemmmn Baurath Hahn zu Frank⸗

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗ scabrinschen 8251:,9884,7

dem Ober⸗Baurath lichsbeck, Mitgliede der b2hn Heregion de Lechsbernn b *

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Insertiongpreis für den Raum einer ruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Regierungsrath Schwabach, Mitgliede der Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Altona;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

dem Regierungs⸗Assessor Melchers, Mitgliede der Eisen⸗ bahn⸗Direktion in Erfurt;

der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären:

dem Elbstrombau⸗Direktor, Geheimen Baurath Höffgen zu Magdeburg;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse:

dem Ober⸗Sekretär, Kanzleirath Eduard Hoffmann zu Erfurt;

des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Haus⸗Ordens: 8 dem Amtsgerichtsrath Klemme zu Rotenburg a. F.;

des Fürstlich lippischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse Lingner

zu Rotenburg a. F.;. 8

ferner:

ddoes Königlich serbischen Takowo⸗Ordens dritter Klasse:

ddem Rechtsanwalt Dr. jur. Thebesius zu Frankfurt a. M.; sowie

ddes Ritterkreuzes des Fürstlich bulgarischen 889 Zivil⸗Verdienst⸗Ordens: S dem Eisenbahn⸗Stationsverwalter Baumert zu Primkenau. 8

Deutsches Reich. 8

sang., betreff die Außerkurssetzung der Zwanzig⸗ 5 pfennigstücke aus Silber. 5

Vom 31. Oktober 190=1.

Auf Grund des Artikels II des Gesetzes, betreffend Aende⸗ im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2 hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen:

1. .

Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Ja⸗ nuar 1902 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit inlösung be⸗ auftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

2. Die aus Silber werden bis zum 31. Dezember 2 bei den 2 und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur

2 angenommen. 8 8 Die Verpflichtun zur Annahme und zum Umtausche 6 findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge⸗ chg nesanf in verringerte sowie auf ver⸗ te Münzstuͤcke keine Anwenduung. Berlin, den 31. Oktober 1901. 11 E. Der Neichskanzser.

* In Vertretung:

Freiherr von Thielmann. . 8 1““ ö.“*“;

nkungen der Ein⸗ und Durchfuhr —. aus Glasgow.

Vom 8. November 190b 1lbl. des § 25 des Gesetzes, die Be⸗

exfögchce Krankheiten, vom 30. Juni 1900 906) und der —,—* betr

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zuzulassen.

Berlin, den 8. November 1901. 1

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Bekanntmachung.

Jeder Landbriefträger und Posthilfstelleninhaber hat bestimmungsmäßig ein Annahmebuch zu führen, das zur Eintragung der angenommenen Postanweisun⸗ gen, Werthsendungen u. s. w. dient. Den Auflieferern steht es frei, die Eintragungen in das Annahmebuch des Land⸗ briefträgers oder der Posthilfstelle selbst zu bewirken. Bei Ein⸗ tragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger oder Posthilfstelleninhaber ist der Absender befugt, sich von der erfolgten Buchung zu überzeugen.

a die Haftpflicht der Postverwaltung mit der durch die Eintragung in das Annahmebuch nachweisbaren Uebergabe der Sendungen an den Landbriefträger beginnt, das Eintragen in das Annahmebuch mithin von entscheidender Bedeutung ist, so kann dem Publikum zur eigenen Sicherstellung nur immer von neuem empfohlen werden, von der erwähnten Einrichtung in jedem Falle Gebrauch zu machen.

Berlin, den 6. November 1901. 6.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. 14A4“]

Mit der nächsten Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt wird in Leer am 22. November d. J., mit den nächsten Seesteuermanns⸗Prüfungen in Papenburg am 2. Dezember und in Geestemünde am 13. Dezember d. J. begonnen. Mit der Prüfung in Geestemünde wird eine Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt verbunden werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. Stahlschmidt den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Rawitsch getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister dieser Stadt, Edgar Krakau, in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von zwölf J hren zu befatlgen 1“ E“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bauunternehmer Josef Kiefer in Duisburg den

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b 8 8 Auf den 7. d. M. will Ich den anbei zu folgenden, von dem 44. ordentlichen General⸗Landtage der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen 5. Nachtrag zur Ost⸗ preußischen Landschafts Ordnung vom 7. Dezember 1891 und den 2. Nachtrag zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ost reußischen Landschaft vom 18. Juni 1895 hiermit Landes hberrc genehmigen.

Neues Palais, den 16. Oktober 1901. Wilhelm R. * Zugleich für den Justiz⸗Minister: EEEEEEq11““ von Podbielski.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und

Forsten und den Justiz⸗Minister.

Fünfte: Nachtrag

1 zur Ostpreußischen Landschafts⸗Ordnung

vom 7. Dezember 1891.

ebxr⸗xenten 1 .2 882 vapag. dan 8. .—N.

von die

27 des Gesetzes vom 13. Jall 1883, betresend öEEEnE an deren zu ,72 und

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