1““ 1“ 11.“
Landschaft durch § 288 B. G.⸗B. und Art. 10 Ausf.⸗Ges. zum B. G.⸗B. nicht berührt werden.“ IV. An Stelle des § 22 tritt folgender Paragraph:
„§ 22.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Umschreibung von Inhaber⸗ papieren auf den Namen eines bestimmten Berechtigten, sowie über die Rückverwandlung in eine Schuldverschreibung auf den Inhaber sind für Pfandbriefe maßgebend 8
un V. folgende Anmerkung dazu: “ “
„Die Außerkurssetzung und Wiederinkurssetzung von Pfandbriefen findet nach dem 1. Januar 1900 nicht mehr statt. Die bisher er⸗ folgten Außerkurssetzungen verlieren mit diesem Zeitpunkte ihre Wirksamkeit (Art. 176 Einf.⸗Ges. zum B. G.⸗B.).“
VI. Im § 163 Abs. 2 sind die Worte 8
„§§ 25 — 27 des Gesetzes vom 13. Juli 1883“ v“
u Urtichen und zwischen den Worten „der“ und „bevorrechtigten“ ein⸗ zuschieben:
„gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 des Reichsgesetzes über die Zwangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897.“
VII. An Stelle des bisherigen § 168 tritt folgender neuer Paragraph:
„§ 168.
Abs. 1. Die Ostpreußische Landschaft ist befugt, den gericht⸗ lichen Zwangsverkauf eines bepfandbrieften, mit landschaftlichen Zahlungen an Zinsen, Tilgungsraten oder geleisteten Vorschüssen im Rückstande gebliebenen Gutes mit Uebergehung des Versuchs der Verpachtung und der Einleitung der Zwangsverwaltung oder mit Abkürzung der in Abs. ‚2 festgesetzten Zeitdauer der etwa schwebenden 1“ zu bewirken, wenn nach dem pflichtmäßigen rmessen der General⸗Landschafts⸗Direktion weder die Verpachtung noch die Zwangsverwaltung zulängliche Mittel gewähren können, die landschaftlichen Forderungen und die bereits gemachten oder mit Grund zu besorgenden Zwangsverwaltungs⸗Vorschüsse herbei⸗ zuschaffen. Vor der Beschlußfassung über die Zwangsversteigerung ist, wenn angänglich, der Gutseigenthümer zu hören.
Abs. 2. Als Zeitdauer einer Zwangsverwaltung gilt bei Gütern mit einem Taxwerthe oder, falls ein solcher nicht vor⸗ handen ist, mit einem letzten Erwerbspreise über 100 000 ℳ ein Jahr, falls der Eigenthümer binnen eines Monats, nachdem ihm der die Festsetzung einer früheren Zwangsversteigerung anordnende Beschluß der General⸗Landschafts⸗Direktion zugestellt ist, Wider⸗ spruch erhebt.
Ist der Aufenthalt des Eigenthümers bei der General⸗ Landschafts⸗Direktion nicht bekannt, so gilt die Aufgabe dieses Be⸗ schlusses zur Post mittels eingeschriebenen Briefes nach seinem letzten
bekannten Wohnorte als Zustellung.
Abs. 3. Uebersteigt der letzte Tarwerth oder, falls ein solcher
nicht vorhanden ist, der letzte Erwerbspreis nicht 100 000 ℳ, so ist die General⸗Landschafts⸗Direktion an eine bestimmte Zeitdauer der Zwangsverwaltung nicht gebunden.
Abs. 4. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Antrag der General⸗ Landschafts⸗Direktion die Zwangsversteigerung ohne vorgängiges Erkenntniß einzuleiten.“
„VIII. Zu X des IV. Nachtrags der Landschafts⸗Ordnung sind in Abs. 2 die Worte: „der Verordnung“, „vom 7. September 1879 (G.⸗S. S. 591)“ zu streichen. 8 B. 8 ggweiter Nachtrag 1 zu den Abschätzungs⸗Grundsätzen der Ostpreußischen 82 Landschaft vom Ua bg ni 1895.
I. In § 2 Abs. 3 ist hinter dem letzten Satze noch hinzuzufügen: S„Wehört indessen zu einem Grundstücke ein Antheil an unge⸗ rrennten Hofräumen, auf welchem sich Gebäude des Tarxgutes be⸗ finden, so ist noch vor der landschaftlichen Beleihung die Auf⸗ maessung dieses Antheils durch den Katasterkontroleur und die Zu⸗ scchreibung der so ermittelten Fläche im Grundbuche zu bewirken.* II. § 27 Abs. 5 erhält folgenden Zusatz: ((ocbbenso ist zu verfahren, wenn ein Mangel an Gebäuden, für dden bei der Taxaufnahme Abzüge gemacht sind, nachträglich ganz oder theilweise gehoben wird.* III. Die Abschätzungs⸗Grundsätze erhalten folgenden Anhang: 10) Werthschätzungen der Waldungen nach dem Ertrage.
(Forstertragstaxen.)
§ 1.
Abs. 1. Bei einem Forstbesitz von mindestens 100 ha kann auf Antrag des Besitzers dem nach § 34 der Abschätzungs⸗Grundsätze fest⸗ gesetzten Grund⸗ und Bodenwerthe des Gutes der Forstertrags⸗ werth mit der eng des 8,9 hinzugerechnet und bis zu † des ermittelten erthes liehen werden, wenn der Besitzer die in die Schuldurkunde aufzunehmende Verpflichtung übernimmt, eine nach den Grundsätzen der staatlichen Forstverwaltung geregelte Forstwirthschaft unter landschaftlicher Kontrole zu betreiben.
Abs. 2. Unter Forstertragswerth ist der kapitalisierte, nachhaltige Reinertrag aus der Holznutzung zu Feblbehen
Die Schätzung des Forstertragswerthes erfolgt nur als Zus tare zu einer bereits aufgenommenen oder gleichzeitig beantr 8 Grund⸗ und Bodentare.
8 Abs. 1. Die Schätzung Aà durch eine Kommission, bestehend aus dem Landschaftsrath und einem Forstsachverständigen, welcher die Befähi L vg Staats⸗Oberförster mu
Acgfen Die Kommission hat die Ergebnisse der tzung in einer hrlichen Abschätzungsschrift darzulegen und Tax⸗ Revisions⸗Kollegium resp. d e hsiste Rag zur Festsetzung zu unterbreiten
Abs. 3. Können die beiden Kommissare nicht zu einer läber den Forstertragswerth kommen, so begründet jeder der Kom⸗ missare seine Ansicht in einer b, S- n Abschätzungsschrift.
Auf die Wiederhol iner taxe findet § 44 Abs. 1 der “ —ö 8
5. Mit dem Tarantrage sind 2 besonderen Erfordernisse ein⸗ —2 ₰ Pügt * — auf ½ * dem Antrage auf ahme Grund⸗ un eingerei en e, so⸗ in nicht eine Erneuerung oder 6 nge derselben der General⸗Landschafts⸗Direktion nothwendig ist.
6. Abs. 1. Das Taxr ⸗Revisions⸗Kollegi oder der Tax⸗Revisions⸗ h .„.,Se. n gee.en Aen en den der. den — als Zuschlag zu der festgesetzten und
fraccs gaütsseront üide wesgnmen mt den neg 32 er a m na der und taxre festgesetzten e den nach § 18 L2⸗O. iu beleihenden Gutswerth. 87 22 * Iten † nn. L.eae Sadee deran jen sachverst Tarator so ist die eidenheeger ben Umtrieb iederwald Eflen. und Birkenwald,
werden soll. nier 30 v„ fan 81.2c Ar n Jahren
Abs. 2. Periodenbildung, Ueberweisung der Bestände.
1) Nachdem die Umtriebszeit festgestellt ist, erfolgt die Perioden⸗ bildung und Aufstellung eines generellen Wirthschaftsplans. ie ganze Umtriebszeit wird je nach ihrer kürzeren oder längeren Dauer und der Größe des Waldes in Perioden veie heilt deren Dauer bei dem Hoch⸗ walde auf 20 Jahre zu bemessen ist.
2) Demnächst werden die Bestände den einzelnen Perioden über⸗ wiesen und zu diesem Zweck die Flächen nach Verhältniß ihrer Boden⸗ üte und Holzhaltigkeit, sowie mit gehöriger Berücksichtigung des Holzaltere er Bestände zur Zeit des Abtriebs dergestalt vertheilt:
a. daß jeder Periode Bestände von möglichst gleicher Bodengüte überwiesen werden,
b. daß die Bestandsgüte der jeder Periode zu überweisenden Ab⸗ triebsflächen möglichst gleich ausfalle, und
c. daß das Alter der Bestände zur Zeit des Abtriebs (also in der Mitte der entsprechenden Abtriebsperiode) der für das Revier an⸗ genommenen Umtriebszeit möglichst gleichkomme.
Hiernach werden zwar in der Regel die Hölzer nach ihren ver⸗ schiedenen Altersklassen den verschiedenen Perioden zugetheilt werden. Es bleibt aber dem Ermessen der Taxrkommission überlassen, auch jüngere im Zuwachs zurückstehende Bestände, insoweit derartiges Holz zu der Zeit, da es zum Hiebe kommen soll, nur überhaupt nutzbar und zu verwerthen ist, in frühere F und andererseits auch ältere und bessere Bestände in spätere Perioden einzuweisen. Namentlich dürfen auch der ersten Periode jüngere Hölzer zugetheilt werden, als bei alleiniger Berücksichtigung der Um⸗ triebszeit und des Altersklassenverhältnisses in diese eee würden, wenn nur nachgewiesen wird, daß solche Holzsortimente, wie sie zur Zeit des Abtriebs von ihnen zu erwarten sind, wirklich dauernd verwerthet werden können. 8
3) Wenn eine Forst derartig abnorm bestanden ist, daß darin gar keine Hölzer enthalten sind, welche alsbald zu verwerthen sein würden, wenn also gar keine Bestände der ersten Periode zugetheilt werden können und ein Ertrag aus der Holznutzung in der ersten Zeit gänz⸗ lich ausfallen müßte, 8 kann auch ein Ertrag aus der Holznutzung nicht ausgesprochen werden. b
Abs. 3. Massenermittelung. Die der ersten Periode über⸗ wiesenen Bestände und Aushiebe sind, soweit irgend angängig, zu kluppen. Aus dem Kluppresultat und der Bestandshöhe sind die Massen zu ermitteln. Ist bei jüngeren Beständen die Kluppe nicht anwendbar, so ist die Abschätzung der Masse nach Ertragstafeln zu bewirken. Die ermittelte Holzmasse einschließlich des zehnjährigen Zuwachses bildet, durch 20 dividiert, den Jahresabnutzungssatz. Stockholz und Reisig kommen ebensowenig in Ansatz, wie die Durchforstungs⸗ und Totalitäts⸗ Hiebe. Ihre Erträge werden gegen die Werbungskosten des ganzen Einschlags aufgerechnet. 38
Ermittelung des Geldwerthes. “
Abs. 1. Der Wuutzenqisr wird nach der Beschaffenheit des
Holzes, den Ergebnissen der üblichen Aufarbeitung und der bisherigen Verwerthung des Holzes in drei Sortimenten: Nutzholz, Kloben und Knüppel
zerlegt, wobei das Nutzholz bei Fichten 80 %, bei Kiefern 70 %, bei Eichen 60 %, bei Hartholz 30 %, bei Weichholz 20 % in der Regel nicht überschreiten darf und Ausnahmen besonders zu begründen sind.
Abs. 2. Der Geldwerth der ermittelten Sortimente wird nach den 6 jährigen Durchschnittspreisen, wie dieselben sich aus den Rechnungen des geschätzten Waldes selbst oder eines benachbarten Königlichen, städtischen oder privaten Reviers ergeben, nach Rückschlag von 10 % zur Sicherung gegen die Schwankungen der Holzpreise be⸗ rechnet Hiervon werden in Abzug gebracht:
a. die Verwaltungs⸗ und Beaufsichtigungskosten mit 2 bis 6 ℳ pro Hektar Waldfläche, 1
b. die Kulturkosten mit 20 bis 100 ℳ pro Hektar der in der I. Periode durchschnittlich jährlich zu kultivierenden Fläche, wobei die Größe der Fläche der I. Periode in der Weise festgestellt wird, daß die wirkliche eüh⸗ durch die Periodenzahl dividiert wird. 8
Abs. 3. Mittel⸗ und Niederwald werden in Jahresschläge eingetheilt. Der zu erwartende Durchschnittsertrag der Schläge bildet den Abnutzungszusatz. Das Nei. ist, da bei diesen Betriebs⸗ arten hieraus der größte Theil des Materialertrages besteht, entgegen dem Verfahren bei der Hochwaldschätzung mit zur Berechnung zu ziehen. Von dem Geldertrage sind dann aber die Werbungskosten in Abhng zu bringen. Die Kulturkosten sind auf 10 bis 40 ℳ pro Hektar zu veranschlagen. , 1
Abs. 4. Der Plenterbetrieb darf nicht beibehalten werden, weil bei dieser Betriebsart, wenn sie auch an sich zweckmäßig wäre, die Abnutzung nach Masse und Werth zu sehr der Kontrole sich entzieht.
1“ Feststellung des Beleihungswerthes. 1
Der nach § 8 ermittelte Reinertrag ist mit 20 zu kapitalisieren
und dann um den Betrag zu kürzen, welcher nach dem Tarwerth des Grund und Bodens auf die Waldfläche entfällt. Der dann ver⸗ bleibende Werth bildet den zu beleihenden Ertragswerth.
§ 10.
Abs. 1. Wenn ein Gut, dessen Forst vorstehenden Be⸗ stimmungen geschätzt worden ist, demnächst auf Grund der Forst⸗ ertragstare bepfandbrieft wird, so muß die —7 nach diesen Vor⸗ schriften insofern eingerichtet werden, als der nach § 7 ermittelte Ab. nutzungssatz, unter Berücksichtigung des etwaigen Mindereinschlags der Vorjahre, nicht überschritten werden darf. Die bepfandbrieften Forsten werden daher einer dauernden Kontrole seitens der General⸗ Land Direktion unterworfen. 2
. 2. Der Waldbesitzer hat über den jährlichen Einschlag in der von der General⸗Landschafts⸗Direkton im Einvernehmen einem Fesstie erständigen bestimmten Form Buch zu führen. den Ja schlag und die ausgeführten Kulturen ist jährlich eine Nach⸗ weisung aufzustellen und der General⸗Landschafts⸗Direktion ein⸗
zurei .3. Nach Bedarf, aber mindestenz alle 3 Jahr det eine örtliche Besichtigung durch den von der vrneeeaa gege Direktion zu bestimmenden ve⸗ersth. statt. Die Be⸗ sichtigung erstreckt sich nicht nur auf ests ob der Betriebs⸗ lan eingehalten ist und die Kulturen mit Erfolg vorgenommen sind, sechen 8 die —, ob die “ Material⸗
ondere bermäßige Durchforstungen und Lichtungen, durch von dstreu u. a. m. gefährdet worden ist.
§ 11.
i der der Grund⸗ und Boden⸗ ehen - durch die 52 um de dochencvegens nicht brt t die der F ge⸗
lehen besonders und eö
Abs. 2. übrigen finden Ord die prs⸗ tare gewährten FüenslerHercigr, 2 der ühnboch. nwendung,
Iben i be jährl tilgen sind und & Fn, vxEee, en öSJ
t des ten Kapitals ist.
Bchies gense heer gene deneen den
4 12. Bei der des 2 einer Forst tare . finter § 10 der Leshe. A 8.2., 80.
Die Kosten der Tane und der von dem B. veherdarg Cüedem de ernnfäreh one Besenwace.r.
14. 1-7 de Dccehem shrt Itr 2.0. .⸗nh. 1⸗nnuh
S
Beabsichtigt ein Besitzer über seine nach dem Forstertragswe beliehene dn Verfügungen zu treffen, welche den so dieselbe fith gestellten Betriebsplan überschreiten, so hat er dazu die Genehmigung der General⸗Landschafts⸗Direktion einzu holen. Dieselbe verfährt in sinngemäßer Anwendung des § 19
§ 16.
Abs. 1. Insoweit Bestimmungen der Ostpreußischen Land 8, Ordnung vom 7. Dezember 1891 durch diese Nefagcese gedschas. grgsnzhngen oder Abänderungen erfahren, treten nunmehr die letzter en in Kraft.
Abs. 2. Im übrigen finden alle die Schätzung und Belei betreffenden Vorschriften der LandschaftsVrdnaneund der Abschlöihung Grundsätze sinngemäße “
Abs. 3. Die 1S.S.J usführungs⸗Bestimmungen werden
von der General⸗Landschafts⸗Direktion erlassen.
“
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Kreis⸗Bauinspektor Abesser ist von Marienburg nach Wittenberg versetzt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Amtsgerichtsrath Kasel in Breslau ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsgerichtsrath Criegee in Braun⸗ fels als Landgerichtsrath nach Düsseldorf, die Amtsrichter Wagler in Havelberg und von Lukowicz in Rosenber i. Westpr. an das Amtsgericht I in Berlin, der Amtsrichter Hoß in Düsseldorf als Landrichter nach Cöln.
Der Amtsrichter Kramer in Bensberg ist infolge seiner Ernennung zum Regierungsrath in der allgemeinen Staats⸗ verwaltung aus dem Juttizdienst geschieden.
Der Fabrikbesitzer von Münstermann in Kattowitz ist zum Handelsrichter bei dem Landgericht in Beuthen i. O.⸗Schl. ernannt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Justizrath Barchewitz bei dem Oberlandesgericht in Breslau, Stettiner bei dem Landgericht I in Berlin und Höfer in Schleiden bei dem Amtsgericht in Gemünd.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Neumann aus Rotenburg a. F. bei dem Land⸗ gericht I in Berlin, Stettiner vom Landgericht I in Berlin bei dem Landgericht II in Berlin, Plehn in Erfurt bei dem Amtsgericht daselbst, Wize aus Posen bei dem Amtsgericht in Bentschen, die Gerichts⸗Assessoren Dr. Herkersdorf bei⸗ dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen und Doetsch bei dem Amtsgericht in Euskirchen.
Der Amtsgerichtsrath Eitrich in Namslau ist gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Schullehrer⸗Seminar zu Elsterwerda ist der bisherige
kommissarische Oberlehrer, Seminarlehrer Kauffmann endgültig als Seminar⸗Oberlehrer angestellt worden.
8 8 1“ 8
Nichtamtliches. 8 Deutsches Reich. .
Preußen. Berlin, 9. November.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen — eeute Vormittag den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Marinekabinets, Kapitäns zur See von Müller.
Um 1 ⅛¼ Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten zu Ehren des Geburtstages Seiner Majestät des Königs von Großbritannien und Irland eine en Tafel statt. “
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben an den Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins das folgende Allerhöchste Handschreiben gerichtet:
Ich habe die Glückwünsche des Vorstandes des Vaterländischen Frauen⸗Vereins, welche derselbe in diesem Jahre, wiederum im Namen seiner Zweig⸗Vereine und der ihm angeschlossenen Verbände, zu Meinem Geburtsfest an Mich gerichtet hat, mit aufrichtigem Dank entgegengenommen und kann es Mir nicht versagen, bei diesem Anlaß die Freude darüber zum Ausdruck zu bringen, daß die Ausdehnung dieser Vereins⸗Organisation in so stetigem Zuwachs begriffen ist. Vor einiger Zeit hat der Vaterländische Frauen⸗Verein den tausendsten Zweig⸗Verein in seine Reihen aufgenommen, und seitdem ist bereits auch diese Zahl schon nesentlich überschritten worden. Ich verfolge die Ausbreitung seines Vereins⸗ netzes mit um so größerer Befriedigung, als Ich dieser in Krieg und Frieden bewährten Schöpfung der Kaiserin Augusta die Anerkennung gern entgegenbringe, welche ihren gemeinnützigen Leistungen auf ver⸗ schiedenen Gebieten der Wohlfahrt gebührt, und Ich erbitte für dieselbe auch ferner den göttlichen Segen, der ihre Erfolge bisher begleitet hat.
2 901.
Auguste Victoria, I. R.
4
„. Nr⸗ 1 Semes
In d 1 am 7. d. M. unter dem Vorsitz des Staats ekretäͤrs des Innern, Staats⸗Ministers Dr. Grafen von Posadowsky⸗
Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden die Uebersicht der Reichs⸗Ausgaben und ⸗Einnahmen für 1900, — die chten uüber die Einnahmen und Aus⸗ gaben der einer Verordnun len Festsetzung Rechtsanwälte —₰ Verfähnen 42 2 und Reichs⸗Versicherunggamt, — sowie der Entwurf von mmungen über das Verfahren F g der bei Anträgen äuf Einführung eines adenschlusses er⸗ orderlichen Jahl von ftsinhabern E Aus⸗ 2—2 Au — n 1 ät dem Kaiser unterbreitenden Vorschlag hen dedstelle bein Keichs Versicherungsam
einer Mi t sowie
4
Schutzgebiete für 1899 und 1900, — der Entwurf der Gebühren der
“ “ “ 2
4 “
an au ganzen
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Hansa“,
Kommandant: Kapitän zur See Paschen, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Geschwaders, Kontre⸗Admiral Kirchhoff an Bord, und S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kom⸗ mandant: Kapitän zur See Stein, am 7. November in Wusung eingetroffen
S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Sthamer, ist heute von Canton in See gegangen.
S. M. S. „Vineta“, Kommandant: Kapitän zur See da Fonseca⸗Wollheim, und der Dampfer „Ascania“ mit dem Fähnrichstransport für S. M. S. „Vineta“ an Bord, Transportführer: Füncich zur See von Voigt, sind am 7. November in St. Thomas angekommen.
Hessen. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, gestern Vor⸗ mittag in Darmstadt eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der König von Griechenland ist, wie „W. T. B.“ meldet, mit dem Prinzen Georg gestern Abend von Wien über Triest nach Athen abgereist.
Der Budgetausschuß des österreichischen Abgeord⸗ netenhauses begann in seiner gestrigen Nachmittagssitzung die Berathung des Budgets. Der Abg. Herold legte im Namen der czechischen Parteien gegen den Vorwurf der Erpresser⸗ oder
ostulatenpolitik Verwahrung ein. Ihre Forderungen der Einführung der czechischen Amtssprache in der inneren Verwaltung und der Errichtung einer czechischen Universität in Mähren würden seit langem wegen Vereinfachung der Verwaltung, sowie wegen der Ueberfüllung der Universität in Prag erhoben. Die Erfüllung derselben würde von den Czechen nicht als Zugeständniß betrachtet. Nach der Stellung, welche die Regierung zu diesen For⸗ derungen einnehmen werde, würden die Czechen die Neu⸗ tralität derselben beurtheilen. Die politische Lage habe sich keineswegs gebessert. Sollte der gegenwärtige Zustand an⸗ dauern, so würde sich dieselbe verschlimmern. Der Abg. Kramare kritisierte das Budget und empfahl die Einführung eines Branntweinmonopols.
In Wien veranstalteten gestern etwa 300 slovenische Studenten an der dortigen Universität eine Kundgebung zu Gunsten der Begründung einer slovenischen Universität in
aibach. Die Slovenen wurden von deutsch⸗nationalen Studenten aus der Aula hinausgedrängt. Der Rektor ver⸗ weigerte ihnen die Bewilligung eines Saales zur Abhaltung einer Versammlung.
In Innsbruck fand an demselben Tage eine Kund⸗ gebung italienischer Studenten und Arbeiter vor dem Gebäude der Statthalterei statt. Die Polizei vertrieb die Manifestanten, welche mit Stöcken zuhieben, mit blanker Waffe. Es wurden zehn Verhaftungen vorgenommen.
In dem Befinden Koloman Tisza'’'s ist, wie aus Budapest gemeldet wird, gestern eine entschiedene Besserung eingetreten. 8
Großbritannien und Irland.
Der Herzog von Cornwall und York ist gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zum Prinzen von Wales und Grafen von Chester ernannt worden.
Frankreich.
Eine gestern ausgegebene Note der „Agence Havas“ be⸗ sagt: Die Pforte habe mitgetheilt, daß sie beschlossen habe, ie verschiedenen Forderungen Frankreichs zu erfüllen Der Minister des Auswärtigen Delcassé habe darauf erwidert, sobald der französ en Regierung der Befehl des Sultans zugegangen sei, welchen der Beschluß der Pforte ratifiziert werde, solle das franzö⸗ sische Geschwader tilene verlassen. — . Pariser politischen Kreisen verlautet, dem „W. T. B.“ zufolge, zuverlässig, das französische Geschwader werde zwar sofort nach dem Eintreffen des bezuüͤglichen Irades Mnytilene verlassen, jedoch so lange in der Nähe der türkischen Gewässer verbleiben, bis die Pforte mit der Ausführung ihrer Versprechungen begonnen habe.
Die Deputirtenkammer nahm pefemn nach einer Interpellation über die Arbeit der Eisenbahnbediensteten mit 330 gegen 116 Stimmen eine Tagesordnung an, durch welche das Vertrauen zur Regierung ausgesprochen und be⸗ söl⸗ en wird, am nächsten Donnerstag ein Gesetz zu Gunsten
ieser Beamten zu berathen.
In der Budgetkommission der Deputirtenkammer äußerte sich gestern der Finanz⸗Minister Caillaux nochmals über die Vorlage, beefas die Anleihe zur Deckung der chinesischen Kriegskosten. Die Kommission beschloß endgültig, die Lote der in 3 proz. unkündbarer Renie auszugebenden Anleihe auf 210 Millionen fest⸗ beseten. Dieser Betrag ist dazu bestimmt, zur Ereen
vom Staate für die China⸗Expedition gegedenen Vorschüsse und Zahlung der an Privatleute und Agenten des hranzesischek Staats zu 2— Entschädigungen verwandt
Der Rest
zu werden. von China zu zahlenden .n— 8 jährlich für die Sersch gengen Heen ang finden, wel
er hurch die Scheedägerich mission für die Eisenbahn⸗ ellschaft Hankau — Peking und für die Missionen werden esgesegi werden. Der Referent der Kommission Hubbard am Montag der Kammer Bericht erstatten. Rußland. 2 ü,4⁴ Der Finanz⸗Minister Witte hat, wie dem „W. 8 aus St. ersburg vom heutigen Tage gemeldet wird, an den Kaiser Nikolaus folgendes gerichtet: Am 19./7. Mai 1891 haben Eure Mazestät in Wlastwost isenbahn
of das erste Glied der großen sibirischen Fern am 3. November, dem Jahrestage der Mazestät, ist die Linie der r-2 — 8 eee dassice beeeiegen kal 8 1 stok und Herr geit g2 wo un ut Unternehmen in der Mandschurri beendet, wenn auch noch
ikallen bis
der bmeweise schn
er Frn ee Linie ,n n 11
Der Kaiser erwiderte hierauf:
„IIch danke aufrichtig für die freudige Mittheilung und beglück⸗ wünsche Sie zur der .öe eines der größten Eisenbahn⸗ unternehmen der Welt in so kurzer Frist und inmitten der unglaub⸗ lichen Schwierigkeiten.“
Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ meldet, ein in St. Petersburg eingetroffenes Telegramm aus Peking vom 7. d. M. besage, daß das Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Peking über die Verhand⸗ lungen, welche zwischen dem verstorbenen Bevollmächtigten Li⸗Hung⸗Tschang und dem russischen Gesandten Lessar hinsichtlich der Mandschurei eingeleitet worden seien, die Thatsachen ungenau berichtet habe. Seit dem Monat in welchem die Verhandlungen mit der russischen
egierung unterbrochen worden seien, sei, nach den von St. Petersburg aus eingezogenen Erkundigungen, den Chinesen seitens Rußlands über die mandschurische Frage kein Vorschlag gemacht worden. Wenn die Verhandlungen über diese Frage wieder aufgenommen worden seien, so sei dies nur dank der Unctatide der Chinesen selbst geschehen; irgend welche Vorstellung seitens des Gesandten Lessar habe nicht stattgefunden.
Italien.
Das italienische Mittelmeer⸗Geschwader ist gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, von Castellamare wieder in Neapel eingetroffen. Das Geschwader soll bis zum 11. d. M., dem Geburtstage des Königs, in Neapel bleiben und dann nach Augusta (Sizilien) in See gehen.
In der gestrigen Sitzung des Senats warf der Bischof
von Oviedo, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, dem Minister des Innern Monet Atheismus vor und verbreitete sich über die Nothwendigkeit, die Vorrechte der Kirche zu schützen. Der Minister Monet erwiderte, das Dekret über die Kon⸗ regationen sei von guten Absichten eingegeben. Der Bischof von Tortosa betonte, daß Jesus Christus die Apostel beauftragt habe, das Evangelium zu predigen, ohne die Kaiser und Könige um Erlaubniß dazu zu bitten. Nachdem noch der Erzbischof von Sevilla ge⸗ sprochen hatte, beantragten mehrere Konservative die Aufrecht⸗ erhaltung der gegenwärtigen Beziehungen zwischen der Kirche und dem Staate. Der Mnister⸗Präsident Sagasta erwiderte, das bestehende Konkordat sei voll von Anachronismen, eine so⸗ fortige Reform sei deshalb nothwendig.
Infolge der gestern mitgetheilten Meinungsverschieden⸗ heit, die zwischen dem Finanz⸗Minister Urzais und der Budgetkommission besteht, hat der Vorsitzende derselben seine Entlassung eingereicht. Obwohl der Finan ⸗ilntfer erklärte, er mache aus dieser Meinungsverschiedenheit keine Kabinetsfrage, beharrte der Vorsitzende der Kommission bei seinem Rücktritt.
Da anläßlich der demnächst stattfindenden Wahlen für die städtischen Körperschaften in Barcelona heftige Reibereien zwischen Republikanern und Catalanen befürchtet werden, ist die Guardia civil mobil gemacht worden.
Niederlande.
Die Familie des niederländischen General⸗Konsuls
in Pretoria soll, wie „W. T. B.“ aus dem Haag erfährt, ein nicht unterzeichnetes Telegramm aus Pretoria erhalten haben, welches besagt, daß der General⸗Konsul Pretoria verlassen habe, um sich nach den Niederlanden zu begeben. Das Ministerium des Auswärtigen habe indessen ichtigung bezüglich der Abreise des General⸗Konsuls oder der Ueber⸗ tragung von dessen Geschäften an den französischen Konsul erhalten. Man nehme an, daß der Vertreter nicht so vor⸗ gegangen sei, ohne seine Regierung davon zu benachrichtigen, wofern nicht die Reise ganz plötzlich erfolgt und die Telegraphen⸗ Verbindung unterbrochen sei. Die Wiener „Neue Freie Presse“ veröffentlicht den Inhalt einer Zirkularnote, welche der türkische Minister des Aus⸗ wärtigen Tewfik Pascha an die Vertreter der Pforte im Auslande gerichtet hat. Die Note führt nach einem geschichtlichen Rückblick über den Verlauf der schwebenden Fraze aus, die Pforte habe nicht nur die An⸗ gelegenheiten Lorando und Tubini erledigt, sondern Frank⸗ reich auch bezüglich seiner Forderungen, betreffend die Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten und religlcsen Zwecken dienenden Ge⸗ bäude, volle Genugthuung Poeben. Die Pforte hoffe, daß Frankreich den versöhnlichen Geist, welcher die Pforte bei Aus⸗ gleichung dieser Fragen geleitet habe, anerkennen und die unglücklicherweise — Beziehungen wieder aufnehmen werde.
Griechenland.
Der „Agence Havas“ zufolge bestand das am Mittwoch i fen von Syra vor Anker gegangene französische Geschwader aus vier Schiffen der Division des Admirals
Caillard, welche nach der Einnahme von Kohlen am
Donnerstag wieder in See gegangen sind.
Amerika. LE1“
„Daily Chronicle“ meldet aus Washington, der Prä⸗ sident Roosevelt habe in einer Konferenz mit Comité des Repräsentantenhauses erklärt, er sei ein Gegner der Tarifrevision und werde dieselbe in seiner Shanf nicht empfehlen. Die brasilianische Regierung hat, dem „W. T. B.“ folge, das vorläufige Abkommen mit Italien vom 5. Juli 1900 gekündigt, da sie über einen endgültigen Handelsvertrag mit Jlalien unterhandeln will. Das bisherige Abkommen tritt am 9. Mai 1902 außer Kraft.
Asien.
In Peking ist m, wie das „Reuter'sche Bureau“ meldet, ein gaerli ns Edikt eingetroffen, durch welches Mesleire; zum Gouverneur von Petschili und das itglied des Kabinets FügMmkmehn. zum Nachfolger becamg gals Bevollmächtigten ernannt und beiden en wird, sofort nach ge. zu begeben. In einem zweiten Edikt ist Li⸗Hung⸗Tschang zum Marquis ernannt und ihm der neue Name Li⸗wen⸗ischung gegeben — .
Der „Standard“ meldet aus Schanghai, daß Tschang⸗ sentschun, Getreidetranaport⸗Kommissar in Ta n, zum Gouverneur von Schantung ernannt worden fei.
Ein amm der „Times“ aus Hankau vom 3. d. M. n. dem „W. T. B.“ zufolge, den authentischen Wortlaut des
andschureivertrages wieder, wie derselde vom Großen Rath
ö1A“ 1“
den südlichen Vize⸗Königen mitgetheilt worden sei. Durch die Ver⸗ öffentlichung würden im allgemeinen die schon bekannten Mit⸗ theilungen bestätigt, jedoch werde die Zurückziehung der Truppen aus der Mandschurei von der Bedingung ab⸗ häͤngig gemacht, daß kein neuer Aufstand dort ausbreche und eine Aktion irgend einer anderen Macht dazwischentrete. Bezüglich der Kirin und Heilungtschiang verspreche Rußland nur, daß im Jahre 1903 die Möglich⸗ keit einer Zurückziehung der Truppen von dort in Er⸗ wägung gezogen werden solle. Die Zahl der chinesischen Truppen, welche in der Mandschurei gehalten werden sollen, werde im Einverständniß mit den russischen Militärbehörden fesigesetzt werden. Zu diesen Truppen dürfe keine Artillerie gehören. Aus den vier südlichen Bezirken der Provinz Mukden bis zum Liau⸗Fluß sollten die russischen Truppen noch im Lenfe dieses Jahres zurückgezogen werden, desgleichen werde die Eisenbahn Cehhe den Chinesen wieder übergeben werden. Während des Jahres 1902 sollten die dann noch in der Provinz Mukden stehenden russischen Truppen ebenfalls zurückgezogen werden. In diesem Vertrage werde nichts von Minen⸗, Handels⸗ oder anderen ausschließ⸗ lichen Vorrechten erwähnt.
Afrika.
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, es gewinne den Anschein, daß Miß Hobhouse in Süd⸗Afrika nicht ver⸗ haftet, sondern ihr lediglich bei ihrer Wiederankunft die Landung verboten worden sei, weil sie nicht die seit der Ver⸗ hängung des Kriegsrechts nöthige Erlaubniß der Militär⸗ behörden besessen habe; schließlich sei ihr gestattet worden, an Bord eines abgehenden Transportdampfers nach En gland zurückzukehren. Die ihr von dem Kriegsamt ertheilte Erlaubniß, wieder nach Süd⸗Afrika zu gehen, sei vor ihrer Abreise von England zurückgezogen worden.
“ Parlamentarische Nachrichten.
Die Tages ordnung für die 97. Plenarsitzung des Reichstages (am 26. November) ist von dem Präsidenten, Grafen von Ballestrem, wie folgt, festgeseßt worden:
1) Zweite Berathung der Novelle zur Strandungs⸗Ordnung.
2) Zweite Berathung der Seemannsordnung mit ihren Neben⸗
gesetzen. Berichterstatter: Abg. Dr. Semler (nl.).
Statistik und Volkswirthschaft.
“ Zur Arbeiterbewegung. “ 8 Unter den Arbeitern im Brester Kriegshafen macht sich, wie „W. T. B.“ aus Paris vom gestrigen Tage erfährt, eine Aus⸗ standsbewegung geltend, welche sich auf die anderen Kriegshäfen aus⸗ zudehnen droht. (Vergl. Nr. 262 d. Bl.) Zum Bergarbeiter⸗Ausstand in Frankreich (vergl. Nr. 262 d. Bl.) meldet dasselbe Bureau ferner, daß der Aufschuß des Berg⸗ arbeiterverbandes seinen Beschluß über den Gesammtausstand bis zum 25. d. M. vertagt hat.
1 Theater und Musik.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Auch die Operette hat ihre Klassiker, und zu ihnen 8 in erster
Linie Offenbach, der immer wieder in Erinnerung gebracht zu werden verdient. Dem Vorgehen des Direktors Fritzsche, welcher den Be⸗ suchern des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters die Hauptwerke des Komponisten in einem „Offenbach⸗Cyclus“ vorzuführen gedenkt, tebührt daher volle Anerkennung. Schon früher, als er im Jahre 897 noch das „Theater Unter den Linden“ leitete, hat Herr Fritzsche das Gleiche mit Glück unternommen, und es ist zu wünschen, daß er auch diesmal dem erforderlichen Interesse im Publikum bc nen möchte. Der gestrige erste „Offenbach⸗Abend“ setzte sich aus drei Ein⸗ aktern zusammen. Den Anfang machte „Fortunio's Lied“, ein anmuthiges, melodiöses Werk, in welchem ein Liebeslied, das der Notar Fortunio in seiner Jugend gedichtet hat, sich in verstaubten Akten vorfindet und nun zum Aerger des Alten von seinem Eleven Valentin der noch jungen sran des Notars vorgesungen wird. Die Operette fand eine musikalisch und darstellerisch recht flotte Wiedergabe. Gesanglich zeichnete sich darin besonders Fräulein Annie Calice in der Rolle des Schreibers Friquet aus. Fräufein Door spielte den Valentin t gewandt, ließ aber, weil sie zu stark tremolierte, keine rechte Freude an ihrer sonst ansprechenden Stimme aufkommen. Geradezu must ergültig brachten dagegen die Damen Calice und Forescu die zweite Gabe des Abends „Fritzchen und Lieschen“ zur Geltung, ein grazioses Singspiel, in dein zwei franzöosisch radebrechende Schwaben sich in der 5 von Paris zusammenfinden. Die Sangesfreude und Lebenslust, die in 5 Werkchen enthalten ist, wirkte zündend auf die Zuhörer und trug den Ausführenden den größten Beifall des Abends ein. Den Beschluß machte „Dorothea“, ein mehr possenhaft gebaltenes — welches das schüchterne Liebeswerben eines linkischen fschullehr um die Hand einer schönen Schwarzwaldbäuerin vor i führt, die mit einem jahrelang abwesenden Ulanen⸗Unteroffizier bt ist. Die Rückkehr des letzteren mit dem anfänglichen Vorhaben, die Braut heim⸗ zuführen und Bauer zu werden, nd schüießlich sein Verzicht ss Gunsten des Schulmeisters bilden die weiteren Phasen der musikalisch reigpoll illustrierten danglung. Sie wurde durch — Reichsberg (Dorothea), die Herren Becker (Schullehrer) und Steiner (Wacht⸗ meister) außerordentlich wirkungsvoll vorgeführt. Alles in Allem, hinterließ der Abend den besten Eindruck.
Konzerte.
Das Programm des gestrigen dritten Sym phonie⸗Abends der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner’ 8 Leitung im Königlichen Opernhause enthielt eine Reihe künst⸗ lerisch werthvoller Werke. Mit Mendelssohn’s treffl pielter, frischer und markiger Ouverture zu „Ruy Blas“ wurde onzerk eingeleitet; an diese schloß sich die zweite Symphonse von Brahms (D-dur) an, welche —2 üece 1. ster . 12 reißendem Temperam 2 r m zelbeiten seiner Auffassung ließe sich ja vielleicht streiten, so namentlich über gewisse Nuancen im zweiten „ dem o; der allge meine, große Effekt, den er mit der onders 22 dem entz den Allegretto grazioso, zu — ver⸗ stand, ist nicht 252— und verdient volle Anerken Auch mit der Neuheit „ mit den „Vartationen über eigenes Thema“ des hier bisher unbekannten englif K ar erreichte der Dirigent günstigen Grfolg, aber -8 —— an als durch die Herstd en elben. r Komponist in der In⸗ strumentation zu sehr die krafsen Effekte und die . Kontrafte, — die Blechinstrumente sind namentlich oft und lärmend Fehc ☛ öö aufzutr n ohne auf Auditortum wie deutlich auns dem ten all
eennen ließ. Bectbeven’8 berzerqu
Feredere 25 1) sand das seinen voll befriede
Grsten Beilage) K
(Die Fortsetzung des Konzertberichts befindet sich ia der
ie-e-