SDirektion unter
rath, so lange das
161602 Concordig, 8 Cölnische Lebens VersichGesellschaft.
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 23. November a. c., Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, im Kasino am Augustiner Platz hierselbst abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
Eintrittskarten werden am 21. u. 22. No⸗ vember a. c.. in unserem Geschäftslokal (Maria⸗Ablaßplatz Nr. 15) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vorschrift des Statuts (§ 36) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 30. August, a. c. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.
Gegenstand der Verhandlung:
Antrag betreffs Genehmigung neuer Statuten. Der Entwurf derselben, welcher auf Antrag der Direktion und des Aufsichtsraths der Generalver⸗ sammlung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:
Das bisher in Geltung gewesene Statut der durch Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde vom 27. Sep⸗ tember 1853 zu Cöln a. Rh. errichteten Aktiengesell⸗
haft unter der Firma: Concordia, Cölnische Lebens⸗
TTTTE“ abgeändert im Jahre 1878 und durch Beschluß der Generalversammlungen vom
1. November 1899 und 28. März 1900 neu auf⸗ gestellt, wird durch das nachfolgende Statut ersetzt. Abschnitt I. 8 8
Die Gesellschaft führt die Firmͤa:M..
Concordia,
Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, und hat ihren Sitz in Cöln. Ihre Dauer ist auf ine bestimmte Zeit lüche beschränkt.
Gegenstand des Unternehmens ist:
a. Versicherung auf das Menschenleben, namentlich Versicherung von Kapitalien und Renten für den Fall des Todes wie für den Fall der Erreichung eines gewissen Lebensalters, sowohl einer als mehrerer Personen, sowohl mit als ohne Rücksicht auf ein anderweites Ereigniß,
. Versicherung von Kapitalien und Renten für eine im voraus bestimmte Zeit, Verwaltung von Vereinen zu gegenseitiger Versicherung auf das Menschenleben für einen oder mehrere der sub a. bezeichneten Fälle. Die Versicherungsgeschäfte können unmittelbar der zugleich auch mitkelbar (durch Rückversicherung) etrieben werden. v Die Gesellschaft ist berechtigt, die nach Vorstehendem bei ihr Versicherten sowie die Interessenten der von ihr begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine an dem Gewinn der Gesellschaft zu bethei⸗ ligen. Die Quote dieser Betheiligung sowie die Bedingungen derselben werden von der Direktion unter Zustimmung des Aufsichtsraths festgesetzt. Abschnitt II. Grundkapital, Aktien, Aktionäre. ⸗
§ 3. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt dreißig Millionen Mark, getheilt in zehntausend Aktien von je dreitausend Mark. Die ausgegebenen Aktien sind bisher nach Maß⸗ gabe des früheren Statuts von dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern der früheren Direktion unterzeichnet und vem General⸗Direktor gegengezeichnet. Von nun an müssen neu auszufertigende Aktien, sowie die Uebertragungen von Aktien die Unterschriften der und eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen.
Jeder Aktie sind Gewinn⸗Antheilscheine beigegeben. Die Erneuerung der Gewinn⸗Antheilscheine erfolgt alle 10 Jahre, und werden der jeweiligen Ausga Erneuerungsscheine beigefügt.
Aufdie Aktien sind je zwanzig Prozent baar ein⸗
nd über den Restbetrag von je achtsis Pro⸗
1. a⸗Wechsel der Aktionäre bei der Gesellschaft
interlegt.
Wann und zu welchem Betrage auf diese Wechsel Zahlung zu leisten ist, setzt der Aufsichtsrath auf den Antrag der Direktion fest, wenn es nach seinem
Ermessen im Geschäftsinteresse erforderlich ist. Der⸗
selbe ist jedoch verpflichtet, eine Einzahlung von mindestens 5 % des Grundkapitals sofort anzu⸗ ordnen, wenn die Gesellschaft nach Ausweis der Bilanz in einem so beträchtlichen Verluste sich be⸗
findet, daß nicht über 5 % des Grundkapitals aus den früheren Einzahlungen vorhanden ist.
Die Einfvrderun selb geschieht alsdann von der
obachtung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen, die auch für die gegen säumige Aktionäre 1mnm Schritte ausschließlich maßgebend ein sollen.
§ 4. Die von der Gesellschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen sind in dem zu Berlin erse . 82 Reichs, und Kgl. chen * zu er ssen.
Die Aktien lauten auf den Namen. Die Altionäre sind nach Namen bezw. nach Firma, Stand und Wobnort in das Aktkienbuch der Gesellschaft ein⸗ zutragen.
§ 6. Kein Aktionär darf mehr als fünfzig Aktien besitzen.
§ 7. Ueber die Zulassung der als Aktionäre in Vor⸗ schlag gebrachten onen entscheidet der Aufsichts⸗ Akrienkapital nicht voll Fenn liisst. Die Zulassung kann ohne Angabe der Gründe bxböbbeeeeee bet Die sung wird mittels Eintragung Aktienbuch der elllschaft bewirkt. der neue Aktionär die dem früheren A r zurück⸗ zu i Wechsel durch neue ersetzt haben wird. Heese Uebertragung wird auf dem Aktien⸗Dokument bescheinigt, und gehen alle mit der Aktie verbundenen Rechte und en mit dem Tage der Eintra ins Aktien vollständig und untheilbar auf den neuen Aktionär süber, unbeschadet jedoch der lich festgelegten subsidiarischen Haftpflicht des ts· 1 neue Aktionär eine vcegereefesne von drei Mark pro an die zu
entrichten.
§ 8. Alle Aktionäre baben in Gesellf ibr Domüu in Fm Behacgene Ce an hervaes dan
Domizil gewählt haben, sollen angesehen werden, als hätten sie ihr Domizil am Sitze der Gesellschaft.
Wohnt der Aktionär in einem Lande, in welchem die Allgemeine deutsche Wechselordnung nicht gilt, oder verlegt er seinen Wohnsitz in ein solches Land, so muß er einen dem Aufsichtsrath genehmen Wechselbürgen stellen, welcher in einem Lande wohnt, in dem diese Eeena gilt.
Stirbt ein Aktionär oder erlischt eine als Aktionär betheiligte Firma, so haben die Erben bezw. Rechts⸗ nachfolger die Verpflichtung, binnen sechs Monaten vom Sterbetage bezw. Tage der Erlöschung der Firma für jede Aktie, die der Erblasser oder die erloschene Firma besessen hat, einen neuen Aktionär in Vorschlag zu bringen. Geht ein solcher Vorschlag binnen dieser Frist nicht ein oder ist der Vorgeschlagene dem Aufsichtsrath nicht genehm oder ist die Ueber⸗ tragung nach § 6 nicht zulässig, so läßt die Direktion die Aktie durch einen vereideten Makler für Rechnung der Erben bezw. Rechtsnachfolger verkaufen. Sollte sich ein dem Aufsichtsratt genehmer oder mit Rück⸗ sicht auf § 6 zulässiger Käufer nicht finden oder sollte der aus dem Verkauf zu lösende Betrag nicht hinreichen, die Schuld des Erblassers bezw. der er⸗ loschenen Firma gegen die Gesellschaft zu decken, so nimmt die Gesellschaft die Erben bezw. Rechtsnach⸗ folger, nöthigenfalls auf gerichtlichem Wege, in Anspruch. 1
Falls die alte Aktie nicht eingeliefert wird, verliert sie durch den Verkauf von selbst ihre Gültigkeit. Es wird dem Ankäufer eine neue Aktie unter gleicher Nummer ausgefertigt, welche als allein gültiges Duplikat bezeichnet wird; die alte Aktie wird in dem Aktienbuch gelöscht und die neue in dasselbe ein⸗ getragen, und endlich wird das Erlöschen der alten sowie die erfolgte Ausfertigung der neuen Aktie von der Direktion öffentlich gemacht.
Der Aufsichtsrath ist verpflichtet, mindestens ein⸗ mal jährlich die von den Aktionären hinterlegten Wechsel nach ihrer Sicherheit zu prüfen. Diejenigen Aktionäre, deren Wechsel als nicht mehr vollkommen sicher betrachtet werden, sind von der Direktion zur Bestellung einer annehmbaren Bürgschaft oder Sub⸗ stituierung eines anderen Aktionärs aufzufordern. Wird dieser Aufforderung binnen vier Wochen nicht genügt, so werden die betreffenden Aktien für Rechnung und Gefahr des Aktionärs in der im § 9 beschriebenen Art verkauft, und es treten dabei dieselben Rechte der Gesellschaft wegen eines etwaigen Ausfalls ein. Wegen Löschung der alten und Aus⸗ fertigung der neuen Aktien kommen ebenfalls die Vorschreften des § 9 in Feeworne
Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet, so wird sie nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ stimmungen für kraftlos erklärt. Auf Grund des rechtskräftigen Ausschlußurtheils werden neue Aktien nebst Erneuerungs⸗ und Gewinn⸗Antheilscheinen auf Kosten des Eigenthümers ausgefertigt.
§ 12.
Eine Erhöhung des Grundkapitals durch Aus⸗ gabe neuer Aktien kann erfolgen, ohne daß zuvor die Vollzahlung des bisherigen Grundkapitals statt⸗ gefunden hat.
Diese neuen Aktien können für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden.
Hen,
S 3.
Die Einziehung (Amortisation) von Aktien mittels Ankaufs darf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen erfolgen. 8
Abschnitt III. Vorstand. 1““ § 14.
Den Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Ge⸗ sehs bildet die Direktion; dieselbe vertritt die Ge⸗ sellschaft e und außergerichtlich.
Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, deren Ernennung durch den Aufsichts⸗ rath erfolgt.
Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrath, welchem ebenso das Recht zusteht, Stellvertreter zu ernennen. Der Nachweis der Nothwendigkeit der Stellvertretung kann niemals erfordert werden; ebensowenig kann dritten Personen der Einwand entgegengesetzt werden, daß ein Fall der Stellvertretung nicht vorgelegen habe.
Die Direktion kann mit e. des Auf⸗ sichtsraths Prokuristen bestellen.
Die Direktoren, deren Stellvertreter und die Pro⸗ kuristen legitimieren sich durch Auszug aus dem Handelsregister.
Die Mitglieder der Direktion haben ihre ganß. Zeit und Thätigkeit den Interessen der Gesellschaft u widmen, zur Uebernahme jeder anderen Funktion
irfen sie der Genehmigung des Aufsichtsraths.
Die Bestellung der Direktoren und deren Stell⸗ vertreter kann jederzeit von dem v wider⸗ rufen werden, unbeschadet ihres Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung aus den mit ihnen ab⸗ geschlossenen Anstellungsverträgen, insofern nicht gesetz⸗ liche Gründe zur Entlassung vorliegen.
Die Mitglieder der Direktion werden besoldet, auch kann — neben dem Gehalt ein Antheil am Geschäftsgewinn bewilligt werden.
§ 15. Die Direktion führt Dritten gegenüber die Ge⸗ schäfte der Gesellschaft selbständig. 72 Gegenüber der Gesellschaft ist sie verpflichtet, sich an das Statut, die Beschlüsse der Gegeralversamm⸗ lung, sowie an die für sie vom Auf he auf⸗ gestellte Geschäftsordnung zu halten.
16. Zu Willenkerklärungen für die Gesellschaft, ins⸗ ondere zur Zeichnung der Firma, bedarf es der — weier Direktoren — oder eines Direktors in Berbhindung mit einem stellvertretenden Direktor oder einem Prokuristen — oder der Unter⸗ schrift von zwei stellvertretenden Direktoren — oder eines stellvertretenden Direktors in Verbindung mit einem Prokuristen. Bei der Firmenzeichnung b die stellvertretenden Direktoren wie auch der Pro⸗ kurist einen dieses Verhältniß andentenden Zusatz bei⸗
zuf 17.
Die Direktion stellt c und Hilfsarbeiter des inneren und äußeren stes an und entläßt dieselben. Beamte, die nur mit Genehmigung Aufsichtsraths entlassen werden können, kann — 2— L + +₰ zu teeffenden
tscheidung ihres Amtes entheben.
Sie beruft die Gencralversammlungen, insoweit nicht — se. Aufsichterath oder andere Personen
E1““ 1I
Die Direktion hat die Jahresrechnung zu legen, die Bilanz, sowie rinen den “ und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht aufzustellen und mit den Vorschlägen der Gewinn⸗ vertheilung dem Üi4 vorzulegen.
Die vorübergehende nutzbare Anlegung der Gelder, welche nach Ansicht der Direktion flüssig gehalten werden müssen, erfolgt durch die Direktion unter “ an den Aufsichtsrath.
Die zinsbare Anlegung derjenigen Gelder dagegen, deren Flüssighaltung nach Ansicht der Direktion nicht erforderlich ist, erfolgt durch die Direktion mit Zu⸗ stimmung des Aufsichtsraths:
I. in Hypotheken oder Grundschulden und Renten⸗ briefen, sofern diese den für die Belegung von Mündel⸗ geldern in dem Lande, in welchem das beliehene Grundstück liegt, geltenden Gesetzen entsprechen. Ab⸗ weichungen sind nur bei städtischen Grundstücken innerbatb der nach folgenden Grundsätzen festgestellten Beleihungsgrenzen zulässig.
Städtische Grundstücke sollen in der Regel nur be⸗ liehen werden, wenn sie in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern liegen, hauptsächlich Wohnzwecken dienen und einen Werth von mindestens 20 000 ℳ haben. Ausnahmen hiervon sollen nur unter be⸗ sonders günstigen Sicherheitsverhältnissen stattfinden.
Mühlengrundstücke dürfen nicht beliehen werden.
Die Feststellung des Werthes erfolgt nach Maßgabe
1) des Bodenwerthes und des Bauwerthes der aufstehenden Baulichkeit,
2) des reinen Miethsertrages und 8
3) des letzten Kaufpreises, wenn seit dessen Be⸗
zahlung nicht mehr als 10 Jahre verflossen,
und wenn seitdem an dem Grundstücke keine
Veränderungen vorgenommen worden sind. Der von dem Vorstande bestellte Bau⸗Sachver⸗ ständige der Gesellschaft schätzt den Bauwerth der Gebäude und den Bodenwerth ab, bei letzterem gilt als Grundlage der Betrag, welcher in den letzten Jahren vor der Beleihung für ähnliche Grundstücke in derselben Ortsgegend als Preis gezahlt worden ist.
Bei Rohbauten bildet allein der so gefundene Bau⸗ nd gr Grund⸗ und Bodenwerth den Beleihungs⸗ werth.
Der Miethsertrag wird durch die geltenden Mieths⸗ verträge oder an Hand des amtlichen Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthes festgestellt. Nicht vermiethete Räumlichkeiten werden nach mäßigem Anschlage geschätzt. .
Der ermittelte Miethsertrag wird zum Zinssatz
von 5 % kapitalisiert. 1
Als Beleihungswerth des Grundstücks ist der Regel nach der Durchschnittsbetrag der nach Ziffer 1 bis 3 ermittelten Werthe zu betrachten und, falls einer der Faktoren nicht zuverlässig zu ermitteln ist, der Durchschnitt aus den beiden anderen Faktoren. Die Gesellschaft kann bebaute städtische Grundstücke bis zu 60 % des so berechneten Beleihungswerthes beleihen, jedoch darf die Beleihung in keinem Falle diejenige Summe übersteigen, welche sich aus Zu⸗ sammenzählung des Feuerkassen⸗ bezw. Bauwerthes und der Hälfte des Wodenwerthes ergiebt.
Rohbauten sollen nur bis zur Hälfte des wie vor⸗ stehend angesetzten Beleihungswerthes beliehen werden.
Auf solche Hypotheken und Grundschuldbriefe kann auch ein Lombarddarlehn gegeben werden;
II. in Inhaberpapieren oder Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat oder von einer deutschen Ge⸗ meinde ausgestellt oder garantiert oder von der Reichs⸗
bank als lombardfähig zugelassen und mit einem festen
Satze verzinslich sind. Die Sflequng in anderen
Werthen ist nur soweit und in dem Umfange statt⸗
haft, als von einem fremden Staate für die Zulassung zum Geschäftsbetriebe in demselben eine Hinterlage in dessen Papieren erfordert wird;
III. in mündelsicheren Lombarddarlehen;
IV. durch verzinsliche Darlehne auf Kapitalver⸗ sicherungen bis zur Höhe des Zeitwerthes;
V. in Grundstücken, aber nur insoweit es sich um Beschaffung von Geschäftslokalitäten oder um Siche⸗ rung von ausstehenden Forderungen handelt.
Sobald, für die Vermögensanlage der Versiche⸗ rungsgesellschaften durch Reichs⸗ oder Landesgesetze andere Normen festgestellt werden, treten diese an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen.
§ 19. Die Maßnahmen der Direktion unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsraths in allen im § 29 aufgeführten Fällen.
Jedes Mitgliod der Homion — auch die stell⸗ vertretenden Mitglieder — muß Eigenthümer von mindestens zehn auf seinen Namen eingetragenen Aktien der ehascen sein, die es während seiner Dienstzeit nicht veräußern darf. Diese Aktien werden bei der Gesellschaft hinterlegt, und der Aufsichtsrath ist unter persönlicher Verantwortlichkeit seiner Mit⸗ glieder gehalten, seine Zustimmung zur Uebertragung dieser Aktien unter allen Umständen zu versagen.
Die Direktoren sind berechtigt und auf Verlangen des Aufsichtsraths verpflichtet, an den Sitzungen des Aufsichtsraths theilzunehmen. Diese 2 tigung entfällt bei den Pqetheen derjenigen Angelegen⸗ 8 die sich auf die Personen des Vorstandes be⸗ ziehen.
Abschnitt IV. Aufsichtsrath.
§ 22.
Der Anfsichtsrath besteht aus mindestens 12 und höchstens 22 Mitgliedern, welche von der General⸗ versammlung gewählt werden.
Von den Mitgliedern scheiden jedesmal in der ordentlichen Generalversammlung in möglichst gl. Anzahl nach ihrer Amtsdauer so viele aus, daß Amtsdauer jedes einzelnen Mitaliedes spätestens in der 5. ordentlichen Generalversammlung nach seiner Wahl ihr Ende erreicht. Soweit ein Turus noch ₰ b Aed vird ööeeer dur s vom zenden u ra zu ziehende Loos bestimmt, bis sich ein e Turnus gebildet hat.
Ausscheidenden sind wieder wählbar. det vor Ablauf der Wahlperiode auß irgend einer Veranlassung ein Mitalied aus, so ist eine Ersatzwahl bis zur nächsten ordentlichen alver⸗ ammlung nicht erforderlich, insofern noch mindestens uf Mitglieder im Amte bleiben. Bei Ersatzwahlen uͤr Mitalieder, welche vor Ablauf ihrer Amtsdauer ausscheiden, erfolgt dse Wabl stets für den Rest der Amtedauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Jedes Mitolied a1kahcrnact muß Eigen⸗
thümer von fünf Aktien sein, die es während seiner Amtsdauer nicht veräußern darf. Diese Aktien werden bei der Besench.. ttesee
Der Aufsichtsrath wählt jaͤhrlich nach dem Schlusse der ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Im Falle der Abwesenheit beider führt das dienstälteste Mit⸗ glied den Vorsitz.
Jede Aenderung in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsraths ist von dem Vorstand unverzügli bekannt zu machen. Der Vorstand hat die Bekannt⸗ machungen zum HenegeSe einzureichen.
§ 25.
Die Berufung des Aufsichtsraths erfolgt durch den Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung durch seinen Vertreter mittels schriftlicher Einladung; sie muß er⸗ folgen, wenn drei Mitglieder des Aufsichtsraths oder ein Mitglied der “ 89 beantragen.
Zur Fassung gültiger Beschlüsse muß mindestens die Hälfte der im Amt befindlichen Mitglieder an⸗ wesend sein. Die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; ist Stimmengleichheit vor⸗ handen, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Ein Beschluß über die Entlassung eines Mitgliedes der Direktion kann jedoch nur dann gültig efaßt werden, wenn sich mindestens zwei Driktel der sämmtlichen im Amt befindlichen Aufsichtsrathsmit⸗ glieder dafür entscheiden.
Ueber die Sitzungsverhandlungen wird ein Protokoll geführt, welches von den Anwesenden unterzeichnet
wird.
Willenserklärungen, Urkunden und Bekannt⸗ machungen des Aufsichtsraths erfordern die Unter⸗ schrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Im übrigen setzt der Aufsichtsrath selbst seine Geschäftsordnung fest.
27. Der Aufsichtsrath stellt die Gemmdsähe der Ver⸗ waltung fest; er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und sind sowohl der Vorsitzende wie dessen Stellvertreter oder einzelne von dem Aufsichts⸗ rathe zu bestimmende Mitglieder befugt, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von allen Protokollen Büchern, Papieren und Dokumenten, sowie von der Geschäfts⸗ und Rechnungsführung zu jeder Zeit Kenntniß zu nehmen.
Er hat die von der Direktion vorzulegende Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen, darüber der “ Bericht zu erstatten und unter trenger Würdigung der etwa zweifelhaften Aktiva und unter sorgfältiger Berech⸗ nung aller eventuellen Verbindlichkeiten, die aus den zur Zeit laufenden Versicherungen entspringen, Be⸗ stimmung zu treffen, welcher Theil des Jahresüber⸗ schusses zur Verstärkung der Reserven, welcher Theil zur Vertheilung unter die Aktionäre und welcher Theil zur Ueberweisung an die Versicherten sowie die Interessenten der von der Gesellschaft begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine der Generalversammlung vorgeschlagen werden soll.
Der Aufsichtsrath muß jährlich mindestens zweimal unter Zuziehung eines Mitglieds der Direktion durch eines oder mehrere seiner Mitglieder eine Revision der Kasse und der Werthpapiere vornehmen, sowie die Kontrole über die Belegung der disponiblen Be⸗ stände ausüben, und ist durch ein speziell gefaßtes Protokoll darzulegen, in welcher Weise dies geschehen ist. Auch hat der Aufsichtsrath mindestens einmal im Jahr die im § 10 des Statuts vorgeschriebene Revision der von den Aktionären hinterlegten Wechsel vorzunehmen. 8 88
Es liegt dem Aufsichtsrath ferner ob: a. Der schluß der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern; b. die Feststellung der erforderlichen Geschäfts⸗ ordnungen; 2
c. die Bestimmung des Zeitpunktes und der Beträge, mit denen auf die nach § 3 aus⸗ —5 Wechsel weitere Einzahlungen von ämmtlichen Aktionären zu leisten sind:
d. die Vertretung der Gesammtheit der Aktionäre im Falle einer Klage gegen die Direktion;
e. eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft er⸗ forderlich ist.
Abgesehen von den in den Geschäftsordnungen bestimmten Fällen, unterliegen der Genechmigung des Aufsichtsraths folgende Maßnahmen der Direktion:
a. Anstellung und Entlassung der Prokuristen und Revisionsärzte, sowie der Beamten und Hilfsarbeiter mit einem jährlichen festen Gehalt von 3000 ℳ und mehr, 8
b. Bewilligung von Belohnungen und Zu⸗ wendungen an Bcamte der Gesellschaft, sowie an deren Familien oder Hinterbliebene,
c. Errichtung und Auflösung ausländischer
Agenturen, d. Feststellung und Abänderung der ingungen, der Tarife, sowie der . ndlagen, nach welchen die Tarife und Peimier Reseme nebst Prämien⸗Ueberträgen rechnet werden, sowie des Marimums der von der Gesellschaft auf ein einzelnes Leben ür eigene Gefahr zu übernehmenden Summe, e. Anka und Veräußerung den Immobilien, sowie zinsbare Anlegung der· enigen Gelder, deren Flüfsighaltung nach Arn⸗ icht des Vorstands nicht er weuche f. Abschluß von nIsichenana )
— ün be 1 as senele Kontrolt de irektion, 8 der Kösse und des Rechnungswesens, die
owie sonst ihm obli onen, soweit dies geseplich vügfie g. —
i usschuffe oder einzelnen s zu Die Mitglieder des Aufsichtsraths erhalten keine Besoldung 8— 1-snen beztebt vielmehr 2 benben am Geschäftsgewinn in ꝓr. . 126 %
scher über t irrersah, Lerzec Eeier ufsichtsrath
Abschnitt V. Generalversammlung.
§ 32. Akriona den durch Beschlu⸗ nfene ene F.Fhasbersemmlang ausoeabt.
und 31) die Divi⸗
Die Generalversammlungen finden in Cöln statt.
Dieselben werden durch eine zweimalige öffentliche Be⸗ kanntmachung berufen, von denen die erste mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermine erfolgt.
Die ordentliche Generalversammlung findet spätestens im Monat Mai eines jeden Jahres statt und wird durch die Direktion berufen.
Außerordentliche Generalversammlungen beruft die Direktion — soweit nicht dazu nach dem Gesetze oder den Statuten auch andere Personen befugt sind —, so oft sie es den “ angemessen erachtet.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, welche seit zwei Monaten vor dem Tage der b im Aktienbuch ein⸗ getragen sind.
In der Generalversammlung hat der Inha
von 1 bis 5 Aktien 1 Stimme, öDbeleen “
und so fort in Abstufungen von je 5 Aktien, sodaß
der Inhaber von 46 bis 50 Attien 10 Stimmen hat Abwesende Aktionäre können sich nur durch an⸗ wesende, stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen. Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Voll⸗ macht spätestens an dem der Generalversammlung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzu⸗ legen. Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben. “
In der Generalversammlung führt der zeitige Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellver⸗ treter oder ein anderes vom Aufsichtsrath zu be⸗ stimmendes Mitglied den Vorsitz, bestimmt den mit der Protokollführung zu betrauenden Notar und ernennt die Stimmzähler. Zu solchen können die Mitglieder der Direktion und die Angestellten der Gesellschaft nicht ernannt werden.
In den ordentlichen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt:
1) Bericht der Direktion über die Lage des Ge⸗
schäfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere; Bericht des Aufsichtsraths über die statt⸗ gefundene Revision der Rechnung; Beschlußfassung über die E“ der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung sowie über die Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths; Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths; Berathung und Beschlußfassung über die An⸗ träge der Direktion oder des Aufsichtsraths sowie über die Anträge einzelner Aktionäre. § 35.
Die Beschlüsse und Wahlen der Generalversamm⸗ lung vollbringen sich mit absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt sich bei Wahlen Gleichheit der Stimmen,
giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
uf Verlangen des Vorsitzenden oder auf Ver⸗ ugen von fünf Aktionären muß sowohl über die ahlen als auch über andere Gegenstände geheime bstimmung stattfinden. Die Protokolle der General⸗ versammlungen sind von einem Notar aufzunehmen. 1.“ Abschnitt VI. “ Bilanz und Gewinnvertheilung. *
§ 36. 2 Die Bücher der Gesellschaft werden mit dem 1. Dezember jeden Jahres geschlossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Direktion gezogen. Die Grundsätze der Bilanz sind folgende: Aus der Jahreseinnahme werden vorweg ent⸗ ommen: . die Fesgennbeahe und die Prämienreserve; die hierfür zurückzustellenden Beträge sind so zu bemessen, daß sie in Verbindung mit den künftigen mathematischen Nettoprämien aus allen am Jahresschlusse noch bestehenden und erneuerungsberechtigten Versicherungen min⸗ destens die rechnungsmäßig zu leistenden Zah⸗ lungen der Gesellschaft decken; eine Reserve für die bis zum Jahresschluß auf Versicherungs⸗Verträge der Gesellschaft fäcig gewordene, noch unbezahlte Forderungen (Schadenreserve), bestehend aus den vollen Sunmmen der Forderungen; 1 diejenigen Beträge, die der Kriegsreserve, dem Beamtenpensionsfonds und etwa sonst noch nothwendig werdenden Reserven zu⸗ zuweisen sind. Sodann werden aus der Jahreseinnahme gedeckt: die laufenden Verwaltungskosten; etwaige Abschreibungen; — die im Laufe des Jahres bezahlten s.
rungs⸗Kavpitalien und Renten, insofern dafür
nicht eine Schadeureserve aus früheren Jahren (b) vorhanden ist.
Von dem nach 1 vorstehend aufge⸗ 8
führten Posten verbleibenden Ueberschuß können nach rehhms der gesetzlich vorgeschriebenen Kapital⸗ Reserbe in maximo 20 % auf Konto der Reserve für eventuelle Verluste und Bedürfnisse übertragen werden. Uebex diese Reserve steht der Gesellschaft reie 8 zur Bestreitung geschäft⸗
1 edürfnisse, sowie zur Perbesserung der denden. Sodann kommk in Abzug die etwa
eeenesis an Vexsicherte und andere Betheiligte (§ 2) z ende Gewinnbetheiligu Aus dem
ng
verbleibenden Reste wird unter Berüchcte gung der vertraglichen und statutarischen Gewinnantheile (§ 14
nende der Aktionäre ausgezabhlt. Sollte die Jahrescinnahme nach Entnahme der üeeaen a. 2n,8 ö 84 5— ickstellungen nicht aus n, um die Ausgaben ad d., e. und f. h decken, so erfolgt diese Deckung E aus der Reserve für eventl. Verluste und Lcdürfnisse, sodann aus dem Reservefonds; demnächst, sofern dieser nicht aus 1 s solche⸗ ö27 * 837 —2 o erfolgt eine Divide ung erst nach Ergän⸗ Ile aus den Ueberschüssen
des beezoen anz muß längstens im Monat April von trektion aufgestellt und dem Aufsichtsrath zur
sein. 1 1 P Fhensen -söcgem aen I. Sn z0 .
Eeögeen eden eee.”— Ferse.un Vöer. 37.
aus dem Grundkapital.
Abschnitt VII. 1 Abänderung der Statuten, Auflösung und Lianidation der Gesellschaft.
Nur in einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung kann eine Abänderung der Statuten und eine Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien beschlossen werden und nur mittels einer drei Vier⸗ theile der abgegebenen Stimmen darstellenden Mehr⸗ heit. Die Beschlüsse über solche Abänderungen be⸗ dürfen der staatlichen 8b
3
Die Auflösung der Gesellschaft findet außer in den gesetzlich bestimmten Fällen nur statt:
a. wenn die Hälfte des gezeichneten Grund⸗ Kapitals der Gesellschaft verloren gegangen
ist und wenn bei Eintritt eines solchen Falles
nicht von sämmtlichen Aktionären einstimmig ddie Wederergänzung des ursprünglichen Kapitals beschlossen werden sollte;
b. wenn die Inhaber bezw. Vertreter von drei Viertheilen der begebenen Aktien in einer Generalversammlung die Auflösung verlangen. Der Auflösungsbeschluß bedarf der staat⸗ lichen Genehmigung.
§ 40.
Die Liquidation wird durch Beschluß der General⸗ versammlung der Direktion oder besonderen Liquida⸗ toren übertragen und nach den gesetzlichen Bestim mungen durchgeführt.
Cöln, den 6. November 1901.
Die Direktion.
[64301] Brauerei Kempff,
Artien-Gesellschaft, Frankfurt n/M. Bilanz⸗Konto per 31. August 1901.
Activa. Immobilien⸗Konto . . Elektrische Anlagen . .. 35 186,— Fastagen⸗Konto: Lagerfässer 40 520 60
. Versandfässer.. 1— Maschinen⸗Konto. éx264 202 10 Fuhrpark⸗Konto 28 28270 Utensilien⸗Konto “ 67 686 50 Eismaschine⸗Neuanlage⸗Konto . 24 191 48 Vorräthe ““ 8gn *“ 2 L“ . 28 Debitoren 23 26
3
ℳ 1 686 985 50
Passiva. Aktien⸗Kapital⸗Konto 1 400 000—- Hrioritäten⸗Anleihe⸗Konto 738 500 — Dividenden⸗Konto pro 1899/1900 .. 180—- Prioritäten⸗Zinsen⸗Konto 8 15 590,—- Hypotheken⸗Konto 240 571 43 Kreditoren 206 396/95 Acceptations⸗Konto ... 7 905— Reservefonds⸗Konto . . .... 250 000 — Spezial⸗Reservefonds⸗Konto .. 90 000—- Peikeebete⸗Konto. . 103 348/775 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto:
Vortrag 31. August 1900 ℳ 5 917,64
Reingewinn
1900/1901 174 576,65 180 494 29
8 3 232 98642 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto per 31. August 1901.
Soll. ℳ ₰ An Rohmaterialien u. Betriebskosten 853 514 92 „ Abschreibungen 96 780ʃ19 „ Reingewinn... 174 576 65
1 124 82176 Haben.
Per Bier⸗Konto „ Treber⸗Konto.. „ Malzkeime⸗Konto.
1 077 252 52
39 565 —
8 054 24
1 124 871 76
Frankfurt a. M., den 31. August 1901.
Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. Mankiewicz, Rechtsanwalt. Kempff.
Die in der heutigen Generalversammlung auf 8 % festgesetzte Dividende gelangt sofort gegen Einlieferung des Sividendenscheind Nr. 15 mit ℳ 80, 2 an der Kasse der Gesellschaft, Hainerweg Nr. 44, sowie
der Deutschen Effecten- & Wechsel⸗ 4 Bank, hier, bei dem Bankhaus Eml. —— hier, bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer in Dresden zur Auszahlung. Frankfurt a. M., den 11. November 1901. Der Frieef des Aufsichtsraths: Mankiewicz, Rechtsanwalt.
[64319] Bürgerliches Brauhaus Hameln Actien Gesellschaft in Hameln.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft beehren wir uns zu einer ordentlichen Generalversamm⸗ lung 7 -Ferigas den 29. November 1901, Nachmittags 4 Uhr, im Geschäftslokal des Bank⸗ hauses W. Silberschmidt in Hameln ergebenst ein⸗ zuladen.
Tagesordnung: I1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands 1 und des Aufsichtsraths, der Gewinn⸗ und
Fnvatkr 1900/1901. II. raths
1901/1902. IV. Verschiedencs.
die ren Altionäre ihre doppelten Nummernverzeichniß bis spätestens am 28. November 1901 ’
stund binterlegen. — Dameln, dence Fexaaen 1901. W. Menge, Vorsihender.
Verlustrechnung sowie der Bilanz für das tlastung des Vorstands und des Aufsichts⸗ 8 1II. Wabl der Revisoren für das Geschäftsjahr Theilnahme an der Generalversammlung haben 8-enneffrt aeder stere aeien mehil encm
unserer schaftskasse oder dem Bankhause W. Tilber⸗
18132232 Aktienbrauerei Rettenmeyer Stuttgart.
Die 13. ordentliche Generalversammlung findet am Samstag, 14. Dezember d. J.,
Nachmittags 3 Uhr, im Wirthschaftssaale der Brauerei (in der Karlsvorstadt hier) statt. Tagesordnung: .““ 9 Vorlage der Bilanz und Berichterstattung des Vorstands und Aufsichtsratks. —“ 2) Ertheilung von Decharge an Vorstand und Aufsichtsrath. 3.,) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 16“ „Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; zur Abstimmung jede nur derjenige, welcher seine Aktien (ohne Dividendenscheine, spätestens 3 Geschäftstage vor dem Ver sammlungstage bei der Gesellschaftskasse oder bei folgenden Bankhäusern: “ Württemb. Landesbank, Stuttgart, Flesch & Ulrich, Augsburg, A. Weisheit & Cie., Ulm a. D., Deutsche Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius & Cie., Commandite, Frankfurt a. M., 1 oder bei einem Notar hinterlegt; in letzterem Falle jedoch ist die Bescheinigung über die materielle Hinter legung bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen innerhalb obiger Frist einzureichen. Stuttgart, 10. November 1901. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths: Rechtsanwalt O. Gauß.
Westf. Kupfer⸗ und Messingwerke Act. Ges., vorm. Casp. Noell
162281 in Vogelberg bei Lüdenscheid. 8 Activa. 1 Bilanz ver 39. Juni 1901.
Passiva. 564 264 90
1) Grundstücke⸗Konto vvbbb“; 665 25169 1 Maschinen⸗ und Anlagen⸗Konto 652 116/42 4) Inventar⸗ und Utensilien⸗Konto 78 87141 v13221212 1— 6) Anschlußgeleise⸗Konto . . . .. 101— 7) Kassa⸗ und Reichsank⸗Giro⸗Konto 5 080/85 8) Wechsel⸗Konto “ 43 506/03 9) Effekten⸗Konto .. 3 750 — 10) Debitoren⸗Konto . .. 1 597 092 35 11) Metallvorräthe⸗Konto 1 529 350 20 12) Betheiligungen⸗Konto 11“ 730 412 26 13) Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto: Verlust in 1 L1111111“ b .
abzgl. Vortrag aus 1899/1900 8 770,06 34 077 43
5 903 875/54
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto per 30. Juni 190
.3 000 000— 1 000 000 — 10 000 — 429 535 36
1 344 001 22 37 605 66
Aktien⸗Kapital⸗Konto Obligationen⸗Konto. Obligationen⸗Zinsen⸗Kto. Accepten⸗Konto. . Kreditoren⸗Konto Delkredere Konto 1“ Ordentl. Reservefonds⸗ est 32 583 30 8) Außerordentl. Reserve⸗ fonds⸗Konto
1ds.- 14“ 9) Rückständige Dividenden
150—
Soll. Haben.
1) Sämmtliche Unkosten und Betriebs⸗
ausgaben, Gehälter, Löhne, Frachten, „ —7 —
Reparaturen, Zinsen und Steuern
1) Vortrag aus 1899/1900 . 2) Fabrikationsgewinn. 2T“
8 770/06
991 156 89
1 034 004 38 34 077 43
1 034 004 38 1 034 004 38
Der Aufsichtsrath besteht aus den Herren Dr. jur. Hans Jordan, Elberfeld, Vorsitzender,
Bruno von Rovy, Elberfeld, stellvertretender Vors., Geheimer Kommerzienrath H. Lueg, Düsseldorf, Kommerzienrath C. Klönne, Berlin, und Amtmann E. Opderbeck, Lüdenscheid.
164028] Hörder VBergwerks⸗ & Hütten⸗Verein.
Activa. Bilanz am 30. Juni 1901.
Passiva.
I „n% 59 903 98 Konto der Stamm⸗ 149 886/11 Aktien
1) Kassa⸗Konto... V 2) Wechsel⸗Konto.. . 528 000, — 3) Effekten⸗ und Betheiligungs⸗Konto . 1 332 137 10 Konto der Priori⸗ V 4) Debitoren .4 516 117/76 täts⸗Aktien 6 500 000 — 5) Konti der Besitzungen und Anlagen des Vereins: V Obligationen⸗Konto10 000 000— a. Hermannshütte: Hypotheken⸗Konto 5 293 70 Immobilien⸗Konto. 68 055 065 76 Reservefonds⸗Konto] 1 475 973 37 . Maschinen⸗ und Fabrik⸗Mobilien⸗Kto. [10 081 329 96 Beamten⸗Pensions . Werksgeräthe⸗Konto 946 373 55 EEE111“ 500 000 — Mobilien⸗Konto 8 32 489 07 Garantie⸗Konto 300 000,— b. Hörder Hochofenwerk: V Hochofen ⸗Repa⸗ 1 7J. Immobilien⸗Konto raturfonds⸗Konto. 500 000 — .Maschinen⸗ und Hochöfen⸗Konto Reparatur⸗ und Er⸗ .Koksöfen⸗Konto “ neuerungsfonds⸗Kto. 500 000— . Werksgeräthe⸗Konto Delkredere⸗Konto. 88 936 37 500 000 — 8 503 964 42 473 471,/19
2 699 546 18 2 887 484 23 719 444 19 40 000—
143 873 29 904 199/77 130 058 94
10 000, — 322 261 04
.Dortmunder Hochofenwerk: Reservefonds für Be Immobilien⸗Konto zugsverpflichtungen
. Maschinen⸗ und Hochofen⸗Konto Kreditoren ... .Koksofen⸗Konto Arbeiterlöhne⸗Konto Werksgeräthe⸗Konto Konto der rück . Eisenbahnen⸗Konto ständigen Prioritäts
d. Bergbauliche Anlagen: Aktien⸗Divwidenden
Hörder Kohlenwerk: Konto der rück „Immobilien⸗Konto K. ständigen Stamm .Kohlen⸗Separationen und Wäschen Aktien⸗Dividenden meenemxronto . Obligationen⸗ . Werksperäthe⸗Konto.. Zinsen⸗Konto 187 880,—
„Diverse Eisensteingruben. Gewinn⸗ und Ver
277858 lust⸗Konto... 3 169 162 19 .Verbindungs⸗ und Kohlenbahn 2 679 881/74 8 88 f. Verschiedenes: 8 .Kalksteinbruch in Letmathe 27 047 02 .Kalksteinbruch in Hemer 63 332 30 Betheiligungs⸗Konto „Reichsland? 2 135 764 1 8 „ Dr. C. Otto & Cie 286 458 33 Elektrische Zentrlee .11 904 939 96 Ringofen⸗Anlage Eisenwerk ... 68 454 95 XXVII. 1 „ Schleswig ... 69 29076 6) Fabrikate und Materialien: a. Hermannshütte . . ℳ 6 832 861,65 Hörder Hochofenwerk „ 1 350 362,88 Dortmunder Hochofenwerk „ 488 426,03 avFg. „ ... 10 587,40
7) Unfall⸗Versicherungs Konto.. 8) Feuer⸗Versicherungs⸗Konto 9) 8-Versicherunge⸗Konto
14 300 —
2 602 09074 695 13002 574 319,52
25 000 — 42 440 78 342 4772
33 420 —
I
8 682 237 96 13 686,30 23 107 95 14 569/83
53 280 401 [24
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto 1900 1991.
“
ℳ ₰4 — 1 009 886 57 1) Vortrag aus 1899,1900 .. 461 597 99]1 2) Betriebs⸗Ueberschuß 8 3) Einnahme für Patente.. .. 4) Verfallene nicht abgehobene Dir
9) Generelle Verwaltungskosten 2) Zinsen, Skonto und Provisionen. 3) Obligations⸗Zinsen .. .. 4) Verlust auf Effekten.. 5) Abschreibungen auf Bezugsverpflich⸗ tungen . . ☛— EE 3“
73 983 61 2 010
2 203 432 42 3 169 162,19 — S
7 861 669 92 8 Der verach unserer Gesellschaft besteht aus den Herren:
roeder, Ober⸗Regierungsrath a. D., Cöln, V. Overweg, Rittergutsbesitzer, 8. Reichemark b 2 e thefen,
sitzender, 88 3 Th. Deichmann, Banqujer, Cèlnnln, von vern, Rentner, Bonn, 8 f
8 nquier, Cöln
8 — Ju begach Cöln,. ttl. Langen, Fabri b
W. —2 Bergratb. 8 um, Dr. Neuhoff, Rentner, Bon
schmidt in Hameln während der üblichen Geschäfts⸗
cöö. Schilling. Geb. Bauratd, Cöln. Hbede, den 12. November 1901. 1 Die Direktion.
8 Rüihnan. Tull. Leopold. 1. van Vloten. “ aikneninhene“
5903 875 51
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55280701 21
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