1901 / 276 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰.

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für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

aats

Oedensverleihungen ꝛc. 8

Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, be⸗ treffkend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Fest⸗ stellung des Börsenpreises von Werthpapieren.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung einer Nebeneisenbahn. 8 .“ Königreich Preußen. 1

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen des Finanz⸗

inisters zu den Gesetzen, berreffend das Staatsschuldbuch und die Erweiterung desselben, nebst hierauf bezüglicher Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Erste Beilage:

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmajor z. D. Ritter von Longchamps⸗ Berier zu Eisenach, biszer Kommandeur der 29. Kavallerie⸗ Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, den Superintendenten Biehler zu Charlottenbrunn im Kreise Waldenburg und Trockels zu Ibbenbüren im Kreise Tecklenburg, dem Forstmeister Lade zu Cronberg im Ober⸗ taunuskreise, den Amtsgerichtsräthen Gamradt zu Stettin, Karsunky zu Beuthen O.⸗Schl., Roloff zu Erfurt und Siegel zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, em Superintendenten und Oberpfarrer, Konsistorialrath. a. D. An zu Ermsleben im Mansfelder Gebirgskreise, dem Pastor, Superintendenten und Senior des evangelischen Ministeriums D. Dr. Bärwinkel zu Erfurt, dem Kreis⸗ Bauinspektor a. D., Baurath Lucas zu Kreuznach und dem Rechnungs⸗Revisor, Rechnungsrath Otterbein zu Trier den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Archiilckten Alexander Trappen zu Bieleseld, dem Fürstlich Hohenzollern’schen Hofjuwelier Georg Zimmerer zu Sigmaringen, dem Ober⸗Bergamts⸗Sekretär Tol lknäpper u Dortmund, dem Polizei Kommissarius a. D. Kroker zu reslau, dem ehemaligen Bankvorstand Levi Plaut zu Eschwege, dem Revierfoörster a. D. Ennig zu Tafterwald im Kreise Braunsberg und dem Amtsvorsteher, Guteinspektor

Joseph J. Langer in Solingen und

Karl Prehn zu Oppendorf im Landkreise Kiel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem pensionierten Gemein eschullehrer Ludwig Busse zu Neu⸗Rahnsdorf im Kreise Niederbarnim, früher in Berlin, emeritierten Lehrern Bockelmann zu Hannover, bisher u Barkhausen im Kreise Wittlage, Haupt zu Grünberg 1. Schl., bisher in Schlesisch⸗Drehnow, und Speer zu Herms⸗ dorf im Kreise Brieg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Geldzhler Stärke bei der Reichs⸗Hauptbank, dem Kanzleidiener a. D. Louis Tietze ha Wieebaden und dem FSPereemen oller zu Nodenkirchen im Landkreise öln das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisendahn⸗Haltestellen⸗Auffe a. D. Wilhelm Schmidt zu Littfeld im Kreise Siegen, den Er enbahn⸗ Weichenstellern a. D. Becker zu Wittenberge, 1— 89 Wusterhausen im Kreise Ruppin, Belz zu Belgard a. Pers., bieher in Kustrin⸗Vorstadt, Hann zu Chorinchen im Kreise Angermünde, Küpper zu Lintorf im Landkreise Düsseldorf, Lucht zu nnover, disher in Hamburg, Nockert zu ro 3 oremba zu Sausenberg im Kreise Rosenberg S.⸗Schl., bioher zu Friedrichs⸗ hütte im Kreise Tarnowitz, Saß zu Kremperheide im Kreise Steinburg, Schönhorn sn Solmen und Trappe zu Dömitz in Mecklenburg⸗Schwerin, dem Eisenbahn⸗Schaffner a.⸗ P. Welle zu Paderborn, dem Eisenbahn⸗Burraudiener a. D anke zu Arnsberg, bisher zu Hagen i. W. dem Eisen⸗ hn⸗Portier a. D. Schiffer Elberfeld, den Eisen⸗ bahn⸗Bremsern a. D. Meese zu Altendorf, im greise Holzminden und Stapel zu Bevern desselden Kreises, den Bahnwärtern a. D. Behnke zu Grabau im —2 ogthum Lauenburg, Deichsel zu Menne im Kreise rburg, Dreps zu Westheim im Kreise Büren, Dreweg zu Schwaney im Kreise Paderborn, bis⸗ her in Bucke, Große d* Virkungen im Kreise Worbis, in Reifenstein, Grützmacher Köritz im Kreise uppin, Kleine zu Stockhausen im ise chede, bis⸗ in Wennemen, Klusmeyer Ossendorf im Kreise rdu bisher in Rimbeck, Kine zu Neheim im

rise Schlüter zu Beringhausen im Kreise Brilon, dis inghau⸗ mm Kretse her in Messinghausen, Schreiner zu —13

Seidensticker zu Beuren im

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Drutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Stuats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1“

Berlin, Donnerstag, den 21. November, Abends.

und Tkotz zu Klodnitz im Kreise Kosel, dem Ober⸗Feuermann Hennicke, den Feuermännern Wilke, Hoffman n, Scheib, Krause, Fischer, Brieger, Possiner und Lasowski, sämmtlich bei der Berliner Feuerwehr, dem Verwalter Jochim Schweim zu Högersdorf im Kreise Segeberg, dem Gutsgärtner Ferdinand Bundrock zu Schwarzow im Kreise Naugard und dem Gutsnachtwächter Friedrich Tischmann zu Riesen⸗ walde im Kreise Rosenberg W.⸗Pr. das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, sowie 8

dem Leutnant Weste im 2. Hannoverschen Feld⸗Artilleric⸗ Regiment Nr. 26 und dem Ulan Wehrenpfennig im Könige⸗ Ulanen⸗Regiment (1. Hannoverschen) Nr. 13 die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Meliorations⸗Bauinspektor Pasquay zu Hagenau

im Elsaß den Charakter als Kaiserlicher Baurath mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika dem Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten von Amerika William J. Reuters in Aachen ist

des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Bekanntmachung. 8

Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsgesetze in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Kra nkenkassen:

1) der Nationalen Krankenkasse der Deutschen Gold⸗ und Silberarbeiter und verwandter Berufsgenossen (E. H.) sn Schwäbisch⸗Gmünd, eer Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Bäcker und verwandter Berufsgenossen Deutschlands (E. H.) zu 8 Dresden von neuem die Bescheinigung ertheilt worden. daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. ““

Berlin, den 17. November 1901.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Staaten namens

2)

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, be⸗ treffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Werth⸗ papieren.

Vom 19. November 1901.

Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Ausnahme von § 4 Abs. 1 jener Bestimmungen nach Beschluß des Börsenvorstands zu Berlin die nur an der Berliner Börse zum Handel zugelassenen Aktien und Iprozentigen Obligationen der Fabrik feuerfester und säurefester Produkte, Aktiengesellschaft in Vallendar a. Rhein vom 25. November 1901 ab franko Zinsen zu berechnen sind.

Berlin, den 19. November 1901.

Der Reichokanzler.

0

Bekanntmachung.

Bei den württembergischen Staatscisenbahnen wird am 21. d. M. die normalspurige, 11,838 km lange Neben⸗ eifenbahn Freudenstadt-—Klosterreichenbach mit den Stationen Freudenstadt Stadtbhf., Friedrichsthal Eisenwerk, rie chal, Baiersbronn und Klosterreichenbach dem öffent⸗ ichen ehr übergeben. Berlin, den 19. November 1901.

Der Präfident des Reichs⸗Eisenbahnamts. 8 Schulz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Landgerichtsrath Dr. Schmid zu Cassel zum Re⸗ gierungsrath zu ernennen, sowie dem Provinzial⸗Schulrath Dr. Robert Paehler in den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu ver⸗ eihen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Nachtrag

zu den unterm 18. Juni 1891 erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 20. Juli 1883, betreffend das Staatsschuldbuch (Ges.⸗S. S. 120), und zu den Gesetzen vom 12. April 1886 (Ges.⸗S. S. 124) und vom 8. Juni 1891 (Ges.⸗S. S. 105), betreffend eine Erweiterung des Staats⸗ schuldbuchs.

In den Ausführungsbestimmungen vom 18. Juni 1891. treten folgende Ergänzungen und Aenderungen ein: Artikel 7. (§S§ 18 und 19 des Gesetzes vom 20. Juli 1883 Ges.⸗S. S. 120 —.) 1) Die Berichtigung der Zinsen kann erfolgen: a—c unverändert. 8 d. durch die Reichsbank⸗Hauptkasse, die sämmtlichen Reichs⸗ bank⸗Hauptstellen, Reichsbankstellen und mit Kassen⸗ einrichtung versehenen Nebenstellen. zu b bis d durch Baarzahlung. e. wie bisher d. 2) unverändert. 3) Die Baarzahlung durch eine der unter 1 a bis d ge⸗ nannten Zahlstellen erfolgt gegen Quittung. Bei Prüfung der Legitimation und Identitaͤt des Empfängers sind die Zahl⸗ stellen verpflichtet, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften gewissenhaft zu verfahren. 4) Wird die Baarzahlung bei der bestimmten Zahlstelle bis zum Ablauf u. s. w. wie bish r. Berlin, den 30. Oktober 1901. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Germar.

Vorstehenden Nachtrag bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ausführungs⸗Bestim⸗ mungen des Herrn Finanz⸗Ministers über die Berichtigung der preußischen Staatsschuldbuchzinsen nunmehr fol ende neue Fassung haben: 88 „Artikel 7.

(§§ 18 und 19 des 2

1) Die Berichtigung der Zinsen kann erfolgen:

a. durch die Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin mittels Baarzahlung oder, wenn dem Empfango⸗ berechtigten ein Girokonto bei der Reichsbank eröffnet ist, durch Gutschrift auf dessen Konto,

b. durch eine jede Königlich preußische Regierungs⸗ Hauptkasse,

c. durch eine jede außerhalb Berlins mit der Annahme Staatssteuern betraute Königlich preußische Kasse,

d. durch die Reichsbank⸗Hauptkasse, die soͤmmtlichen

Rei sobank⸗Hauptstellen, Reichsbankstellen und mit Kassene nrichtung versehenen Nebenstellen,

zu b bis d durch Baarzahlung,

e. mittels Uebersendung durch die Post, jedoch innerhalb des Deutschen Reichs

2) Die Hauptverwaltung der Staatosschulden bestimmt, auf welchem Wege die Zahlung erfolgen soll, und beruͤcksichtigt dabei thunlichst die Wünsche der Gläubiger. Anträge auf eine Aenderung dee bich rigen Zahlungoweges könner den nächsten Fälligkeitstermin nur Berücksichtgung finden, wenn A zum ersten Tige des Monatos vor diesem Termin ein ehen.

8 3) Die Baarzahlung durch eine der unter 1a bis d ge⸗ nannten Zahlstellen erfolgt gegen Quittung. Bei Prüfung der

Legitimanon und Identität des Empfaͤngero sind die Zahl⸗ stellen verpflichtet, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften gewissenhaft zu verfahren.

4) Wird die Baarzahlung bei der bestimmten Zahlstelle bis zum Ablauf des mit dem Fälligkeitstermine beginnenden Kalenderquartats nicht erhoben, so wird der Empfangsberechtigte mit dem Betrage bei der Staatsschulden⸗Tilgungokasse auf eine Resiline geschi, und die Zahlung kann aledann erst erfolgen, obald ein Antrag von dem Verechtigten an die Staatsschulden⸗

ilgungskasse direkt gerichtet wird.“

Hiernach kann die Berichtigung der Zinsen nunmehr auch durch die Reichobankanstalten, durch die Nebenstellen, soweit sie mit Kasseneinrichtung versehen sind, erfolgen.

Berlin, den 14. November 1901

Hauptverwalt der Staatoschulden. von Hoffmann.

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