1901 / 281 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

97. Sitzung vom 26. November 1901. 2 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner.

Der Präsident Graf von Ballestrem eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten:

Ich erlaube mir nach der längeren Pause sämmtliche Mitglieder

auf das Herzlichste zu begrüßen. Meine Herren! Wir haben zunächst eines unendlich schmerzlichen

Ereignisses zu gedenken (die sämmtlichen Mitglieder des Hauses mit

Einschluß der Sozialdemokraten erheben sich), welches Seine Majestät den Kaiser und Sein Allerhöchstes Haus, die deutschen Fürsten und das deutsche Volk auf das Tiefste erschüttert hat, welches auch zahl⸗ reiche, außerhalb unseres Volkes stehende Kreise mit schmerzlichster Antheilnahme erfüllt hat. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Fee Viktoria Adelheid Marie Luise, Prinzeß Royal von Groß⸗ ritannien und Irland, Herzogin zu Sachsen, diese erhabene, mit den glänzendsten Gaben des Geistes und Herzens von Gott ausgezeichnete und begnadete deutsche Fürstin, die geliebte, unvergeßliche Mutter unseres Kaisers, die Wittwe unseres Heldenkaisers Friedrich, die Be⸗ schützerin alles Guten und Edlen auf der Welt, wie auch segensreiche Helferin des Aermsten und Elendesten, ist am 5. August d. J. aus diesem Leben geschieden. Ihr gesegnetes Andenken wird in ihrem Volke fortleben. Namens des Reichstages habe ich alsbald nach dem Tode der Kaiserin Mutter Seiner Majestät dem Kaiser dem tiefen Schmerze, welcher den Reichstag beseelt, Ausdruck verliehen, wofür Seine Majestät huldreichst gedankt hat. 8 1 Der Präsident fährt sodann fort: Aus Veranlassung des fluch⸗ würdigen Attentats auf den verstorbenen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika habe ich namens des es die tief⸗ gefühlteste Theilnahme dem hiesigen amerikanischen2 vtschafter aus⸗ gedrückt, welcher dem Rei stage für diese Kundgebung, für sich und im Namen des amerikanischen Volkes auf das Herzlichste gedankt hat. Im Namen des Reichstages habe ich aus Veranlassung des Todes des dritten Reichskanzlers, Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe⸗Schillings⸗ fürst, dem ältesten Sohne desselben das herzlichste Beileid ausgedrückt und die amtliche Niederlegung eines Gedächtnißkranzes an dem Sarge des Verstorbenen bewirkt. Der Sohn des verstorbenen Reichskanzlers

werthiger Führung eher gehen, als unter einer minderwerthigen Be⸗ satzung. Das Hauptgewicht bei der Schiffahrt liege in der Besatzung; denn ein schlecht ausgeführter Befehl könne Schiff und Ladung ge⸗ fährden. Es müßten Bestimmungen über die Zahl der see⸗ männisch gebildeten Mannschaften nach Raumgehalt und Segelfertig⸗ keit der Schiffe getroffen werden. Die Zahl der Besatzungsmann⸗ schaften auf den Segelschiffen sei immer mehr beschränkt worden. Ein genügend technisch geschultes Personal sei durchaus nothwendig, und zu ihm müßten auch ortskundige Leute gehören. Es müßte werden, wieviel Mann mit Fachkenntnissen und Fahrkenntnissen im Verhältniß zur gesammten Mannschaft auf einem Schiffe sein müßten. Viele überseeische Schiffe führten nur eine ganz geringe europäische Mannschaft neben den aus fremden Bevölkerungen hergenommenen Mannschaften, welche häufig auf der Straße aufgelesen seien und unter der Aufsicht der geringen Zahl der seemännischen Leute Dienst thun müßten. Die fremden Leute verständen die deutsche Sprache nicht und begriffen die Kommandos nicht. Es müßten ferner Vorschriften erlassen werden, daß die Zahl der Heizer auf den Dampfern erhöht werde; ebenso sei die Erhöhung der Zahl der Trimmer eine sehr wichtige Frage. Viele Selbstmorde auf den großen transatlantischen Dampfern seien eine Folge der Ueberbürdung der Trimmer.

Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe führt aus, daß der Antrag der von der Kommission beschlossenen Resolution widerspreche, wonach die Frage der Bemannung und andere Fragen durch Gesetz geordnet werden sollten. Der Antrag stelle dem Bundes⸗ rath eine Aufgabe, von deren Schwierigkeit der Vorredner keine Vorstellung habe. Diese Aufgabe sei überhaupt nicht lösbar; wenigstens sei es bisher noch in keinem Lande der Welt gelungen, sie in dem Um⸗ fange zu lösen, wie es der Vorredner sich vorstelle. In England sei zwar nach jahrelangen Berathungen dem board of trade die Ermächtigung ertheilt, solche Bestimmungen zu treffen. Sie beschränke sich aber nur darauf, daß auf größeren Dampfschiffen bei den Seefahrten mindestens zwei Steuerleute und sechs Matrosen sein müßten. Eine solche Be⸗ stimmung sei aber für die deutschen größeren Dampfschiffe garnicht nothwendig. Es hätte zwar kein Bedenken, in dieser Weise vor⸗ zugehen, und die See⸗Berufsgenossenschaft sei veranlaßt worden, im Sinne der englischen Bestimmungen Unfall⸗Verhütungsvorschriften auszuarbeiten; damit sei der Vorstand der See⸗Berufsgenossen⸗ schaft gegenwärtig auch beschäftigt. Der Bundesrath würde auch nichts Anderes thun können.

sind im Verhältniß zur seemännischen Bevölkerung, und man hat auch kein Recht, glaube ich, dieserhalb die Rechtsprechung der Seemannsämter zu verdächtigen, wenn man nicht die Fälle kennt, für welche diese Strafen festgesetzt sind. Sollte es richtig sein, daß Kapitäne sich herausgenommen haben, einen Seemann durch Drohungen zu verhindern, den geordneten Rechtsweg gegen die Festsetzung der Seemannsämter zu beschreiten, so ist das nach dem Reichs⸗Strafgesetzöuch das Vergehen der Nöthigung, und bei dem Vergehen der Nöthigung ist bekanntlich schon der Versuch strafbar. Sollten also solche unlauteren Maßnahmen in der That gegen die Seeleute gerichtet worden sein, um sie zu bewegen, sich ihres gesetz⸗ lichen Rechts zu begeben, so haben die Seeleute nur eins zu thun: d. h. hiergegen den Strafrichter in Anspruch zu nehmen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, bei den Seeämtern liegt der Fall ganz anders, ebenso wie bei den sozialpolitischen Schiedsgerichten und den Gewerbeschiedsgerichten.

Was zunächst die Seeämter betrifft, so sind dies Fachbehörden, die keine Strafjustiz zu üben, sondern die lediglich Seeunfälle fest⸗ zustellen haben, und namentlich festzustellen haben, ob ein Grund vor⸗ liegt, einem der hierbei betheiligten Offiziere sein Patent zu entziehen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Auf Grund der Gewerbe⸗ ordnung, aber nicht auf Grund des Strafgesetzbuchs! Das ist gewiß ein Unterschied, meine Herren!

Ferner die gewerblichen Schiedsgerichte, ebenso wie die sozial⸗ politischen Schiedsgerichte, entscheiden lediglich über zivilrecht⸗ liche Ansprüche. Es hieße ein vollkommen neues Element in unsere Strafgesetzgebung einführen, wenn man die ent⸗ scheidenden rechtsprechenden Instanzen nach Berufsklassen zusammen⸗ setzen wollte. Es wäre das in der That die Einführung einer Standesgerichtsbarkeit.

Abgesehen davon, daß die verbündeten Regierungen, mit denen ich über alle diese streitigen Punkte in Unterhandlung getreten bin,

Rhederstande. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich bitte Herrn Bebel, aus der Bremens nachzuweisen, wo der Bremer Senat sich von den Rhedern Bremens abhängig gemacht habe; er wird um ein Beispiel in Verlegenheit sein. die Mitwirkung tüchtiger, bewährter, von der Agitation unbeeinflußter Schiffsmänner im Seemannsamt habe ich garnichts einzuwenden, aber als obliga⸗ torische Vorschrift darf so etwas nicht in das Gesetz aufgenommen werden.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichsamt des Innern von ö Man hat wiederholt mit der ungeheuren Höhe der Geldstrafen operiert, welche der Hamburger Wasserschaut verhängt hat, und wiederholt die Summe von 10⸗ bis 12 000 genannt. Die Durchsicht der genauen Statistik ergiebt, daß in 161 Fällen Strafen von 3 bis 10 verhängt sind, in 297 Fällen die Strafen den Be⸗ trag von 10 überschreiten, aber unter dem Maximum von 30 noch zurückbleiben. Darnach erscheint jene Behauptung in viel schlimmerem Licht, als es die Thatsachen recht⸗ fertigen. Um dem Angriff, doß ein Einzelner dieses Strafrecht aus⸗ übe, die Spitze abzubrechen, hat die Vorlage ein Kollegium vor⸗ geschlagen. In anderen Staaten gehen die Strafbefugnisse viel weiter. Was die Frage der Disziplin betrifft, so ist wohl ein Miß⸗ verständniß untergelaufen. Es ist den Landesregierungen durchaus überlassen, welchem Grade, welcher Charge die Beisitzer entnommen werden sollen; schenken Sie ihnen das hier unbedingt erforderliche Vertrauen! 3

Abg. Dr. Paasche (nl.); Ich muß entschieden bestreiten, daß dies Gesetz nicht den Geist sozialer Fürsorge athmen würde, wenn der sozialdemokratische Antrag abgelehnt wird. Der Seemann soll und wird sein Recht finden. Die im Laufe der Verhandlungen aufgestellte Bebauptung, daß die von dem Hamburger Wasserschaut getroffenen Strafverfügungen zu hart gewesen seien, trifft nicht zu. Wir müssen

uns davor hüten, Standesgerichte wieder aufleben zu lassen.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) erklärt sich für die Oeffentlichkeit nd Mündlichkeit der Verhandlungen vor den Seemannsämtern, um eren Entscheidungen einen größeren Werth zu geben.

Darauf wird um 5 ½ Uhr die weitere Berathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Vorher Wahl des Ersten Vize⸗ Präsidenten des Reichstages und Verlesung der Interpellation

(Stat. Korr.)

die Zahl der um

ortsanwesenden Personen. Evangelischen

Katholiken . . .. inderen Christen 19 882 31,3

Bekenner anderer Religionen Personen mit un⸗ bekanntem Religionsbekennt⸗

Statistik und Volkswirthschaft.

Religionsbekenntnisse.

d. i. aufs Tausend . .2 617 386 15,9 1 466 129 14,0 1 114 165 19,5

12 606 6,6

4 604 883,85 135,0

zugenommen hat. Dagegen bekrug während des Fesüntt 1890/95 ebenfalls im Staatsgebiete jetzigen Umfangs die jährliche Zunahme vom Tausend der ortsanwesenden Personen 12,4, der Evangelischen 11,4, der Katholiken 14,2, der anderen Christen 45,7, der Juden 4,/1 und der Personen mit anderem oder unbekanntem Bekenntnisse 21,1.

Das schnellere Anwachsen der Katholiken gegenüber den Evan⸗ 1“ gelischen ist wohl namentlich dem zwischen Preußen einerseits und (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten den süddeutschen Staaten andererseits stattfindenden Bevölkerungs⸗ austausche zuzuschreiben. Wenigstens ist für den Zeitraum 1871/90 festgestellt, daß der verhältnißmäßigen Abnahme der Evangelischen im Königreich Preußen eine Zunahme derselben in Baden, Württemberg und vor allem in Elsaß⸗Lothringen entsprach, während bei den Katholiken genau das Umgekehrte beobachtet wurde.

8

Die Vertheilung der preußischen Bevölkerung nach dem

5tc Bei der ersten Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 im preußischen Staate ) ist bereits mitgetheilt worden, daß im jetzigen Umfange des Staatsgebietes seit dem 2. Dezember 1895

überhaupt 8 jährlich

Bayern,

Es liegt d Vermuthung nahe und dürfte sich durch die weiteren Fest⸗ stellungen für sämmtliche deutschen Bundesstaaten bestätigen, daß auch im letzten Jahrzehnt die geringere Vermehrung der Evangelischen in der preußischen Monarchie in erster Linie der Abwanderung in süd⸗

Provinzen, so ergiebt sich, daß entsprechend dem Staatsdurchschnitt in den meisten von ihnen auch die Antheile der Evangelischen kleiner und diejenigen der Katholiken größer geworden sind. Eine gegen⸗ theilige Ausnahme machen neben Hohenzollern nur Rheinland und Westfalen, wo dem Anwachsen der Evangelischen jedesmal ein Ab⸗ nehmen der Katholiken entspricht. Die Zahl der Juden ist in allen Landestheilen verhältnißmäßig geringer geworden, mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, wo sie von 5,4 v. T. am 1. Dezember 1890 auf 8,3 v. T. der ortsanwesenden Bevölkerung am 1. Dezember 1900 gestiegen ist, entsprechend der stärkeren Zunahme der Zahl der in den Vororten und der weiteren Umgebung Berlins wohnenden Juden.

8 Zur Arbeiterbewegung.

Zum Bergarbeiter⸗Ausstand in Frankreich (vergl. Nr. 279 d. Bl.) meldet „W. T. B.“ aus Denain (Depart. Nord) vom gestrigen Tage, daß dort sämmtliche Bergleute die Arbeit wieder auf⸗ genommen haben. . 1

In Pittsburg sind, wie dasselbe Bureau aus New York

meldet, die Weichensteller, welche der Union angehören, wegen Lohndifferenzen on den Ausstand getreten. Hiervon werden alle in Pittsburg einmündenden Eisenbahnen, mit Ausnahme von zweien, betroffen.

Handel und Gewerbe.

„Nachrichten für Handel und Industrie“.) Großbritannien.

Alkoholgehalt der in Neu⸗Süd⸗Wales einzuführenden Spirituosen. Laut Bekanntmachung des Schatzamts der Kolonie Neu⸗Süd⸗Wales vom 6. September d. J. hat die dortige Regierung auf Grund des § 53 des Gesetzes über das öffentliche Gesundheits⸗ wesen (Public Health Act, 1896) den Alkoholgehalt für Spirituosen, wie folgt, festgesetzt:

Brandy, Whiskey und Rum 25 Grad unter Probestärke, Genever 35 Grad unter Probestärke.

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deutsche Landestheile zuzuschreiben ist. Daneben trägt allerdings auch .

zur Erhöhung des dujuschresbe Bevökkerungsanthells bei, baß uch New South Wales nment Gazette vom 13. S öte natürliche Bevölkerungszunahme der überwiegend dem katholischen 8 8 Bekenntniß angehörenden polnischen Bestandtheile eine starke ist, daß ferner die sich stetig vermehrenden Ausländer in der großen Mehr⸗

hat für diese Kundgebung des Reichstages herzlichst gedankt und dabei der langjährigen innigen Beziehungen seines verstorbenen Vaters zu dem Deutschen Reichstage gedacht.

Seit dem 15. Mai sind die Mitglieder des Reichstages Bender (Zentr.), Wintermeyer (fr. Volksp.), Dr. von Siemens 88 Vgg.), Johannsen (b. k. F.), Dr. Schönlank (Soz.) und Dr. Lehr (nl.) verstorben. Das Haus ehrt das Andenken an die Dahingeschiedenen in der üblichen Weise.

Bassermann, betreffend die Duellaffäre in Insterburg. Abg. Frese (Fr. Vgg.) bittet gleichfalls, den Antrag Albrecht gegen die beantragte Bestimmung den allernachdrücklichsten und b Ins 9) In e ülnüend 252 88e. ernstesten Widerspruch erhoben, möchte ich noch darauf hinweisen, welche eifrig erwogen worden. Die Gründe des Vorredners seien widerleg 1 ; 3, vsase di ig ve d worden. Der Antrag stelle dem Bundesrath eine nicht zu be⸗ v“ 1“ 8 Cs ““ 8 Nr. 93 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ zahl Katholiken ind, sowie daß die preußische, im Auslande befindliche wältigende Aufgabe, und die Stellung des Bundesraths werde in un⸗ Berufs hat, wenn unter mständen der Seemann über die Ver⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. November Schiffsbevölkerung sich namentlich aus der ganz überwiegend evan⸗ zulässiger Weis alteriert. gehungen des Kapitäns und der Schiffsoffiziere entscheiden sollte. Es X bvb9TTe elischen Küstenbevölkerung ergänzt. Der auf die Juden entfallende Abg. Kirsch (Zentr.) hält den dem Antrage zu Grunde liegenden ürde das d ich gebe hier das wied 6 di bheat eben Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. Nicht⸗ Antheil hat sich im Verhältniß zur Gesammtbevölkerung beständig . 4 . 2 2 9 ) 9 8 28⸗ vae 6 8 Mijj 1 2 4 5 8 Gedanken für gerechtfertigt; auch die Kommission habe ihr grund⸗ 1“ und ich gebe hier das wieder, was die ver ündeten mh⸗ 8 1 HSehgeneüee 8 Schnell⸗ vermindert. Er betrug 1880 13,33 v. T, 1885 12,94, 1890 12,42, ze er - 1 sätzliches Einverständniß, ausgesprochen und sich über die schon er⸗ Regierungen erklärt haben ein schwerer Eingriff in die Disziplin Vermischt 6. Wehbe kengese v”' efr 5 trische Schmabahnen. 1895 11,92 und 1900 nur 11,4 v. T. Die auffallend geringe Zu⸗ Der Abg. Dr. von Frege⸗Weltzien hat einen, längeren wähnte Resolution verständigt. In der Art, wie der Antrag ge⸗ und damit eine schwere Gefährdung derselben sein, der Disziplin, die Sbar⸗ und Leihkasse Glückstadt he L“ ä nahme der Juden beruht zunächst auf Auswanderung, an welcher die Urlaub nachgesucht und sein Amt als Erster Vize⸗Präsident stellt sei, muthe er dem Bundesrathe eine für diesen unlösbare für den seemännischen Beruf nothwendig ist, und daß sich Jeder einer Lungenheilstätte in Sorg bei Adorf. Wettbewerb um Pläne preußischen Juden von jeher stärker als Personen der christlichen Be⸗ niedergelegt. Der Präsident behält sich vor, in den nächsten Aufgabe zu. Das Haus müsse es also bei dem Vorschlage der Kommission di iszivpli ägen b der S F 1 1 v 88 “*“ m Pl. kenntnisse betheiligt gewesen sind, sodann auf den zahlreichen Ueber⸗ Tagen auf die Frage der Wiederbesetzung des erledigten belaßsen dieser Disziplin zu fügen hat, muß der Seemann wissen, der diesen inr F v Daneüae e. eee. tritten aus dem Judenthum zu anderen Bekenntnissen 7* 4 8 83 G assen. 8 4 8 Beruf ift. in welche Straßenbahngleise eingelegt sind. Zwei Eisenbet ück 1, S . b eg 8 . Postens zurückzukommen. ““ 1 Abg. Schwartz: Der Unter⸗ Staatssekretär geht offenbar von üe t 2 A x d oberhalb des sagarafalles. 88 Bearbeitung Zeo Eesenbetehe 2 Die Vertheilung der wichtigeren Bekenntnißgruppen nach dem Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein. der Auffossung aus⸗ daß es sich in § 3a nur um den Befähigungs. an könnte nun, meine Herren, einen Ausweg suchen und be⸗ Nördlichste Eisenbahnbrücke der Welt. Bücherschau. Nen. CGeschlecht und deren durchschnittliche Zunahme aufs Tausend ist der Der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der nachweis der Schiffsoffiziere handelt. Das ist ein Irrthum; es ist stimmen: das Mitglied aus der Schiffsmannschaft hat nicht mit⸗ E folgenden Uebersicht zu ent nehmen. Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 war der Kom⸗ u“ 85 on ö der üde Schäihfäoffiziere 89 zustimmen, wenn es sich um eine Verhandlung gegen Schiffsoffiziere 11““ 8 giaic W“ mission für die Seemannsordnung zur Vorberathung über⸗ lzedea Wae. Frf seute konnen ö11“*“ handelt. Aber gerade wenn man diesen Ausweg wählte, würde es ö“ ies lt sich im wesentlichen darum, durch ng id ß st recht zum Ausdruck kommen, daß man hier zum ersten Male i wiesen worden. Es handelt sich b ni um, dur thun, braucht doch für uns nicht maßgebend zu sein. erst recht z „daß 5 n eine neue Fassung des § 25 die Befugniß der Behörden, im Abg. Dr. Stockmann bittet, den sozialdemokratischen Antra unserer Strafgesetzgebung wieder das Prinzip der Standesgesetzgebung, ZA“ Interesse des ungehinderten Schiffsverkehrs die Beseitigung abzulehnen. Allerdings sei es wünschenswerth, daß das Schiff au der Standesrechtsprechung einführt, und das, meine Herren, halten die 1. Christen. von die Schiffahrt hemmenden Hindernissen zu veranlassen, hoher See eine genügende Besatzun habe. Das liege aber im verbündeten Regierungen der Seestaaten übereinstimmend für voll⸗ ¹) Evangelische: Lutheraner, Reformierte, Unierte dahin z itern, daß die Behörde zur Deckung der durch Interesse der Rheder selbst, ganz abgesehen davon, daß die vorgeschlagene un 2) Katholiken; 8 1 kreisen Befürcht für di kunft w Friräanisse ahin zu erweitern, daß zur De. G di I 8 m abgejede kommen unzulässig a. Römisch⸗Katholische 5Hö 1“ 1 reisen Befürchtungen für die Zukunft wach Die guten Erträgnisse B eiti s Kosten die beseitigten Gegenstände Bestimmung unausführbar sei. Höchstens könnte man eine solche g. K 1 I. a. Römisch⸗ 8 6 107 777 12 110 299 10 997 559 der letzten Jahre haben zwar die Schiffahrt im allgemeinen für eine die Beseitigung enistandenen Kosten E 91 re9 Ich kann Sie aus diesen Gründen nur bitten, alle Anträge, die b. Russisch⸗Orthodore 8 107 284] 6 Zeit widerst dofehe 8” doch 8 8 be 92 Ä öffentlich verkaufen kann. Die Kommission hat der neuen eee 1 8 zri eresu. For 8 „. 5 1 946 32,: gewisse Zeit widerstandsfähig gemacht, doch wird befürchtet, daß ffentlich auf s 9 zu den Kommissionsbeschlüssen gestellt sind, abzulehnen. lc. Angehörige and. griechisch Hveer ens Kirchen 8 1 083 v 113 5 die levorstehende Krisis nicht ohne starke Erschütterungen vorüber⸗ Ich bemerke schließlich, daß im § 111 dieses Entwurfs eine wesent⸗ 3) Andere Christen: 8 G1u“ 88 liche Verbesserung enthalten ist, indem hiernach, wenn ein Schiff sich a. Evangel. Brüder (Brüdergemeinde, Herrnhuter).

Zuckereinfuhr nach Großbritannien in den ersten zehn Monaten 1901. 1 In den Monaten Januar bis Oktober d. Is. wurden nach Großbritannien an raffiniertem und Kandiszucker insgesammt 16 380 645 cwts eingeführt gegen 14 627 027 cwts in denselben Monaten des Jahres 1900. Davon gingen ein aus Deutschland 9 776 178 c-cwts (1900: 9 058 961), aus Frankreich 4 140 028 cwts (3 192 197), aus den Niederlanden 2 063 703 cwts (1 843 989) und aus Belgien 387 135 cwts (400 233). Der Import von Rohzucker nach Großbritannien stellte sich in den ersten zehn Monaten 1901 auf 10 554 132 cwts, während er in dem gleichen Zeitraum des Vor⸗ jahres 10 360 134 cwts betragen hatte. An dem Import 1901 war Deutschland mit 3 388 384 cwts (1900: 2 742 119) betheiligt, Frank⸗ reich mit 3 099 724 cwts (3 727 714) und Belgien mit 1 129 375 cwts (1 174 932). (Nach The Eeonomist.)

antnisse nach 78 am 1. Dezember 1900 weibliche Personen

11 119 003

8 Niedergang der Seefrachten und Aussichten für die aufs Tausend Schiffahrt.

aam 2. Dezember Fünfjährige 8 1895 Zunahme

zusammen überhaupt

20 351 448 Der Niedergang der Frachtraten für den Seetransport und die 351 448 ungünstigen Aussichten für die Schiffahrt rufen in englischen Rhederei⸗

9 —————-

Forderung dem Bundesrath zur Prüfung nahelegen. 8 Füssung mit der mssech. zugestimmt, daß diese erweiterte 888 3 6108 87 b.ee 229 212 583 44 o

Damit schließt die Diskussion. Für den Antrag Albrecht 8 82 1 2. . 2 . 8 . 8 2 2 9 5 g. 2 92 5z . Befugniß eintreten soll, „soweit x.* Sicherheit gestellt wird“. stimmt außer den Antragstellern nur die Freisinnige Volks Als Hauptursachen der gegenwärtigen Depression wird in erster 8 zer übrigen ist der Entwurf nur redaktionell verbessert worden. : st 8 228 S eeees eren,x eeeen 8 auf die Reise begiebt und der Seemann deshalb nicht mehr die Möglich⸗ WEe 16 6111 6 8 13 951 keit hat, innerhalb der Frist, wo er sich noch an Land befindet, gegen ce.. Baptisten . 20 9999 83814. 31 877

partei. Der § Z3 a wird unverändert angenommen. Kefeohncsrnehate n. 11 .“ ; nächster Zeit zu erwartende erhebliche Abnahme der zu transportieren⸗ eine Entscheidung des Seemannsamts auf gerichtliches Verhör anzu⸗ Englische und schottische Kirche, Presbyterianer 1 610 496

b trisc 941 2 539⁷ 1“ 6 Schiffswerften mit Aufträgen für neue Schiffe ist eine Abhilfe in co. Methodisten und Quäker 2 288 EE1öö““ b 5 2. Cͤ“ Schiff tragen, er innerhalb der gesetzlichen Frist diesen Widerspruch beim .. Apostolische (Irvingianer) EEE1u“ 2 21 1“ erstergs Kicftuns E“ meee Kapitän zu Protokoll geben kann, und daß der Kapitän verpflichtet ist 3 f. ö. . . . . 1 51 hauptsächlich durch den schlechten Ausfall der Maisernte in Amerika diesen gegen die Entscheidung des Seemannsamts erhobenen Wider 1ö1 fibecten . 89 ü 59¼ 1““ bewirkt, infolge dessen nur etwa ein Viertel der vorjährigen Menge spruch in das Schiffstagebuch einzutragen. Dadurch ist eine voll F. Hellsarmee e“ 8 zur Verfrachtung gelangen wird. Infolge der geringen Maisernte kommene Kontrole geschaffen, daß dem Seemann sein Recht au 1. Sonstige 2 647 2990 1 2 1vn re“ an elgchen m v-* 68 ein . 72b 3. roßer, auch in der Verschiffung dieses Artikels von dort ein gerichtliches Verhör nicht verkürzt wird. Ich glaube also, die 2 70 714

d erheblicher Ausfall zu erwarten steht, ebenso wie in der Verschiffung Kautelen sind gegen den bisherigen Zustand wesentlich verschärft, und üt. Gbr 199 353 von Schweinefleisch, Schinken und Speck. Auch die Baumwollernte die Theilnahme von seeschiffahrtskundigen Beisitzern, sowie die zuletz mI1I. Bekenner sonst. nicht christl. Religionen 1 1“X“ angeführte Bestimmung sind eine ausreichende Gewähr, daß de 84 Bisleben anderen Bekenntnisses.. 8 2 362

82 1 Verschiffungen von Getreide aus Fe werden infolge der vielen Schiffsmann gerecht und sachlich behandelt wird. Glaubt er, daß e Vne Angabedes Religionsbetenntnisses 8 635 8 5 3228 2328. Frachtgelegenheit früher beendet sein als sonst. Uls Gzern ewicht nicht geschehen ist, so steht ihm eben das Recht zu, auf gerichtliche

1 —— nur die 7 ersiffhag 8 in . 8 m 5 1ehec abe 8 2 2 Das männliche Geschlecht überwiegt also, abgesehen von einigen Betracht, deren Ausdehnung sich indessen na dem Bedarf richten Gehör anzutragen, und dann finden alle Rechtsvorschriften des gericht in Preußen weniger zahlreich vertretenen Religionsgemeinschaften, 12 wird. ds Lee. 833 von Handelsschiffen noch lichen Verfahrens statt einschließlich der vollen Oeffentlichkeit. sonders den Dissidenten und Freireligiösen. immer zu Regierungszwecken in Süd⸗A ka beschäftigt ist, die mit Die Zahl der evangelischen Brüder (Brüdergemeinde, Herrn⸗ der HSeehegns des Krieges frei werden, und daß Bunkerkohle im Abg. Kirsch weist darauf hin, daß der Kommissionsbeschlu buter), der Mennoniten und Deutsch⸗Katholiken ist zurückgegangen, lich hoher steht als im Jahre 1894, dem Jahre der letzten bereits eine erung der sei, da er vorschreib⸗ dagegen die der Russisch⸗Orthodoxen und Anhänger anderer griechisch⸗ bisher auch die Verschif . 8 daß das Seemannsamt kollegialisch zusammengesetzt sein solle, und (orientalisch⸗) katholischer Kirchen, der Angehörigen der apostolischen gästen und anderen vorübergehend Anwesenden zusammensetzten. 1 Jan g Verf 8 een 8 so x waren setzt die technischen keiten auseinander, die dem Antrag ent virse (Neillg ene, der Methodisten und Quaker sowie der Bap⸗ Ueber die Vertheil de sschen Bevölk 5 b wie 8 ahre, 14 büihne och eee. großß scen 12— egenstehen; 4 8 garnicht die ende Anzabl ven tisten erheblich gewachsen. Zu den Bekennern sonstiger nicht christ e ie Ve ilung r preußischen olkerung na em Frachten, daß mit einem nächstigen erheblichen Nachlaß derselben Abg. Cahensly (Zentr.) befürwortet eine andere Fafsun des⸗ seeßn In Gemäßheit des Gerichtsverfassungsgesetzes müßten 2 oe Satzes, wonach bei der Entscheidung in den erwä

licher Religionen sind unter Anderen gezählt worden: die Japaner, Religionsbekenntnisse auf die einzelnen Provinzen giebt die bierunter gerechnet werden muß. Ein Theil der Schiffe wird jedenfalls auf mln Fällen schriften über die ,*— Schöffen und d n en Cbhinesen, Türken, Zigeuner, Brahmanen, Buddhisten, Mohamedaner, weiter folgende Zusammenstellung Auskunft. . ((He. ne⸗he eenles. Seemannsämter innerhalb des Reichsgebiets mit einem Vorsitzenden D. nree apben allein ließen sich die Schöffen⸗ und zwei Bei besetzt sein sollten, von denen einer den Kreisen 8

der secebefahrenen Schiffsleute entnommen sein muß.

8

8

Der § 4 besagt im ersten Absatz: 8 1 8

„Seemannsämter mit den durch dieses Gesetz ihnen zugewiesenen 5

Befugnissen und Obliegenheiten sind im Reichsgebiet die landes⸗

rechtlich, in den Schutzgebieten die vom Reichskanzler bestellten Be⸗ hörden, im Auslande die Konsulate des Reichs für Hafenplätze.“

Ohne Debatte wird die Vorlage in der Fassung der Kom⸗ missionsbeschlüsse angenommen. K 1

8 Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs 85

Seemannsordnung, welche die geltende Seemannsordnung 8 492 1

von 1872 ersetzen soll. Den scriftlichen Bericht über die Ver⸗ mifsidde⸗ zweite Absatz lautet nach den Beschlüssen der Kom⸗ handlungen der VI. Kommission darüber hat der Abg. 11n 1 1 1n

Dr. Semler erstattet. Zu den Kommissionsbeschlüssen liegt 8 Piatabe der Land S eine Foße Anzahl Amendements der Sozialdemokraten vor. . c 5

ach

——- —-

den Frachtmenge bezeichnet. Bei der fortdauernden Ueberfüllung der

, eirt Geschäftsführung unterliegt der Oberaufsicht des Reiches. Bei der §.1 des Entwurfs sollen dessen Vorschriften auf alle Entscheidung in den in 8 111 (Prstänssocet des Seemannsamts Kauffahrteischiffe Anwendung finden, welche zur Führung der r Beurtheilung von Strafsachen) bezeichneten Fällen müssen die Reichsflagge berechtigt sind. Ein Zusatz der Kommission annsämter innerhalb des Reichsgebiets mit einem Vorsitzenden geht dahin: 1 und zwei schiffahrtskundigen Beisitzern besetzt sein.“ „Sie sind der Abänderung durch Vertrag 2 en, soweit nicht Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen, den eine anderweitige Vereinbarung ausdrücklich zugelassen ist. Durch letzten Satz des zweiten Absatzes, wie folgt, zu fassen: Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths kann be⸗ „Bei der Verhandlung un Entscheidung in den im § 111 be⸗

n

Binnenschiffe Anwendung finden, welche das Recht, die Reichsflagge zebsets außer mit Vorsitzenden mit zwei Schöffen besetzt ce. zu führen, ausüben dürfen. von welchen einer den Kreisen der sleute ent- nommen werden muß. Die Verhandlung vor erkennenden Seemannsamt einschließlich der Verkündung der Urtheile und Be⸗ schlüsse desselben erfolgt öffentlich und mündlich. Die Schöffen er⸗ halten außer den Reisekosten eine Vergütung von 5 für jede Sitzung, an der sie theilnehmen.“

Feucranbeter u. s. w. Ihre starke Zunahme läßt sich größtentheils aus der wachsenden Erleichterung des Weltverkehrs erklären. Der gleichen Ursache ist es zuzuschreiben, daß die Zahl derer, für welche das Religionsbetenntniß nicht zu ermitteln war, von 628 im Jahre 1895 auf 2090 im Jahrr 1900 gestiegen ist. Allein auf Berlin ent⸗ fallen über 1100 solcher Personen, welche sich hauptsächlich aus Hotel⸗

Der § 2 der Vorlage bestimmte:

„Schiffer im Sinne dieses Gesetzes ist der Führer des Schiffes

Schiffskapitän), in Ermangelung oder Behinderung desselben dessen tellvertreter.“

Die Kommission hat hier und durchweg in dem ganzen Entwurf für den Ausdruck „Schiffer“ die Bezeichnung „Kapitän“ eingesetzt. Weiter besagt der § 2:

„Schiffsoffiziere im Sinne dieses Gesetzes sind igen zur Unterstützung Kapitäns in der Führung des Schiffes bestimmten Angestellten, welche zur Ausübung ihres Dienstes eines staatl „Befähigungsnachweises“ bedürsen. Außerdem gelten als 8. offiziere die Aerzte, Proviant⸗ und lmeister.

Schiffsmann im Sinne dieses Gesetzes ist jede Aeaftig⸗

ung des

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1 Der britischen Rhederei wird der Vorwurf gemacht, zu reichlich

n G 8 1 V Vertheilung der preußischen Ja.ea. dem Religionsbekenntniß in den Provinzen 1890 und 1900. . 77,I.— Süisg eüeenben zu sein und dadurch der zweiten Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) meint. daß die Seemannsämter 7— gn

Theil der sozialdemokratischen Anträge, Bezahlung der Schö

352822* erleichtert zu haben A* u. s. w., die soßiale Fercch teit ausüben könnten. Der Antrag sei nut Auf 1000 ortsanwesende Personen kamen 2““* b ohen Schiffsbaupreisen zu vorzeitig wieder lehnt Redner entschieden ab. Schritt auf dem e zur sozialen Gerechtigkeit. Die ng Abg. Metzger (Sop.) tritt im Interesse der Schiffsleute lebhaft

1u vb Gericht fenge nicht genügen. 2 1SEleute segs cft 1 am 1. Dezember 1890 * SEEEn 2 B igenoss Vorlage überlasse nicht im stande, die Berufung einzulegen, und die Sceman Dienfte auf dem Schiffe während der Fahrt für Rechn für den Antraͤg seiner Parteigenossen cin. Die V Rheders angestellte Pe ohne Unterschied, ob die Anmusterung w der Zusammensetzung der ter ag Ena u

am 1. Dezember 1900 günstigten Bau von Frachtdampfern von großem Umfange, die in ie seien thatsächlich eigentlich die einzige Instanz für die Seeleute, darum erfolgt ist oder nicht. die weibliche Angestellte hat die Rechte z dem Beliehen der die Kommission lafse ele ten des Schiffsmannecs. Der Lootste gilt nie ale Leßsr vinene, Ees schiffahrtskundige Bei

1 Die Goldgewinnung im nördlichen Norwegen. handensein von Gold in dem Triebsand eines kleinen Norwegen wurde zuerst im 1868 durch die geologi orschungen des technikers 8 festgestellt. Bald entdeckte man auch Gold in dem der

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850,7 467,3 841,8 935,4 965,9 301,8 437,5 921,4 972,2 859,8 482,4 8. 8 s derselben stand 7 426 948,8 T.) verbaltatß b. a 4.— 10—. 2* hatte. 2 der Er⸗ 1. Dezember 1900 die Evange ie Juden sind nächst der 48,8 v. ver nd. ie Quellen der Flüsse, we

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ee * vertreten. 2 89 Z . kommt. In den übereisten Lehm⸗ 28 Teha2 % 5

iunover (859,8 v. T.),

8 v. T.), R man die Zu⸗ Abnahme der Ange der wurde thatsächlich Gold gefunden, und zwar in Men 8 8 .öI en- des Ammnnn des erdhal

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zwei Gramm auf den Kubikmeter E“ Bantatofki, und

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bus instellt. it diesem Antrag, den der Antragsteller kurz begründet,

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2— r. Alten, 585 Mels 2* 4 ½ ier Entdeckungen ging man an die Goldgewinnung. Anfang wurde eine E zu den Flüssen Geoseiokki und Sargeiokki in der Nähe des Karaschok ausgerüstet. Diese ition, etwa 20 000 Kronen kostete, erfüllte jedoch die auf s

* da man nur für 1600 Kronen Gold

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enn. ———nꝑ—— Resen Häsen von den großen Schiffen der regelmäßigen Linien unter⸗ sachte diese so pestagtet bge. Wheleute Feeit ersahnmn. Andere Andere drückt werden, während ihnen die Häfen mit geringerem e werden, 3 Gerech b vorschreiben, die Interessen Die sciffahrtstundtgen Bessitzer würden sicherlich keine Arbeiter 1 Cbristen unbekannt lische Christen unbekannt Konsulats in London) mann, Die Gesammibeit der Schiffeleute bildet die ie waͤcden, aber wnr damn in dühen Sc ken Seemannsämtern wahrgenommen werden können. Es handle sich 8 b ꝓ2 mannschaft. Dr. Stod Rp.) ei dabei nach dem §111 oft umstrenge Bestrafungen und sogar um Ee Staat . . 342, 8 Dr. Stockmann (Rp.) eine di d Hohe der bekannten St. „insbesondere ’G en! 1 . Ergänzung beantragt, die vor kurzem ergangene —2 üeie b; 8 42 EEEIE“““ der —₰— 2— Forderung der eth.baan der Ver Ff ür de AE Nen abrf sich Reichstagemitglieder finden sollten, die gegen dieses fahrteischiffe, ausdrücklich als maßgebend für die Seemanns⸗ dase II W 32 ö6 , sich slesen 1 1t .forge ei n, die nicht auf dem Papier stehen Ohne wird der § 1 ohne weitere Debatte angenommen, eichen Düüten gezahlt werden, ebenso sei die Ogffentlichkeit der Perhand. icbe en 14 7nh be 5 9 —eer do diengiche Verbültnit 1wichen sacser den dereeeaees-aegtben, n Zenfease, dere sahlesene. —e, 8 . Vorkommnisse d i in urg und Bremen e Nach § 3 a, der von der Kommission neu eingefügt ist, oder 5,7. nnne, * +₰ 2 nsa. dem Rensbeschins zu besetzen o seien 1 erläßt der Bundesrath 27 über die Zahl und Art . —,— vom an tande der . etzen sind, ön verhindert hätten, den Rechts⸗ 9 2 . nesbalb dn dem Kolleginm cis sowie über den Grad des Befähigungszeugni 85 der Ka⸗ mweg zm beschreiten. W teressen wahrzunehmen. 1“ ntän und die Schiffsoffiziere besitzen müssen. Die Bestimmungen taat tär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf Bewwollmächticter zum Senator der, adt n rem 82 gen. N Sen Buemen De. Pault: Daß der in Antrag der aeg recht en (Soz.) Kommißsionsvorlage zu beschliehen und demgemäß sämmtliche Anträge d gehn Bbn, hinter dem „Schiffsoffizier“ einzuschieben abzulehnen. g. . i 8. ö -ee. rgsserxriere , reeeen Wenn der Herr Vorredner auf die großen Summen hingewiesen üeheser bm seien. ff unter

kommt doch nur darau

b. Tiefga Katholische Andere Juden und Cvange⸗ Kathollsche Andere und verschlossen sind. (Nach einem Bericht des Aefferlschen Generas. Die Interessen der Schiffsleute der niederen Chargen müßten von den 1 9 4 —ö2 sein, wenn mindestens einer der! Zu 8 1 ist von dem Kreise iffsleute selbst entnommen werde. Redner weist auf die ücfen Im weitern Verlauf seiner eingebenden Ausführungen veribeid umns Novelle t Gesetz, das Flaggenrecht der Kauf⸗] außerordentlichen Mißverhältnisses, wie es nicht weiter geduldet werden lungen See⸗Schöffengerichten und findet daß 599 tigt anerkannt. Natürlich m den en Reisekosten und nicht erwärme. Antrag sei von dem Gedanken der die . werde ung keinen dem Kapitän, den Schiffsoffizieren und den Schiffoleuten regelt. 12— 8 bse de Seee, c8 Probungen ib leut sie 8. Raszemngen abbangig pen ’1 dur robungen ihre Keute, wenn ns· der Schiffsoffiziere, mit welchen die Schiffe be ürn in zabllesen Fülen Vertreter der Schiffsleute sitzen, um deren nd dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur von Posadowoky⸗Wehner: Meine Herren! Ich kann Sie nur bitten, nach Maßgabe der frifft. am besten die schaffen. Der

hat, die bei den Seemanntämtern an Strafgeldern eingehen, 1-X-⸗

dos ge ger *) Siebe die Nrn. 261 und 285 des „R.⸗ u. St.⸗Anz“ vom 2. und ist.] und 7. November d. J.

vertheilt so kommt es doch darauf an, wie viele Strafgelder eingegangen in den

* 1 11“