daß es mit dem
niederen landwirthschaftlichen Schulwesen vereinigt
wird. Während das letztere den Kommunalverbänden zur Last fällt, soll die Organisation des Wanderlehrwesens unter Betheiligung des Staats durchgeführt werden.
Der Dispositionsfonds zu Prämien für die Zucht von
Hengsten und Stuten ec. ist um 30 000 ℳ erhöht worden. Infolge
des Niedergangs der Landwirthse
chaft hat die Ausfuhr erstklassiger Stut⸗
füllen aus der Provinz Ostpreußen in den letzten Jahren eine bedrohliche
Ausdehnung angenommen. D. werthvollsten Füllen zu verkaufen.
Die Besitzer sind vielfach genöthigt, die Solange sich noch bewährte Mutter⸗
stuten in den Händen der Züchter befanden, hatte dieser starke Verkauf erstklassiger Füllen für die ostpreußische Landespferdezucht keine große
Gefahr.
Nachdem aber die guten Stuten seltener zu werden beginnen,
ist ein merklicher Rückgang in den besten bäuerlichen Zuchten nicht mehr zu verkennen. Es soll deshalb der Versuch gemacht werden, im Wege der
Fohlenprämiterung die
ferdebesitzer anzuregen, die prämiierten Thiere
zu Zuchtzwecken aufzuziehen und zu behalten. Zur Durchführung dieses
Versuchs ist die Verstärkung des
onds um 30 000 ℳ nothwendig. —
Desgleichen ist der Dispositionsfonds zur Förderung der Zucht
anderer
landwirthschaftlicher
Thiergattungen ꝛc. um
50 000 ℳ erhöht worden. Zur Verbreitung der Kenntniß eines rationellen Wirthschaftsbetriebs auf dem Gebiete der Viehzucht und des Molkerei⸗ wesens unter der bäuerlichen Bevölkerung soll den Landwirthschafts⸗ kammern die Anstellung von Viehzuchtinstruktoren, Molkereifachleuten und dergleichen erleichtert werden. — Auch der Dispositionsfonds zur Unterstützung der landwirthschaftlichen Vereine und zur
Förderung der
Landkultur im allgemeinen ist um 50 000 ℳ
höher eingestellt worden. Außerdem sind zur Verstärkung dieser Fonds im Extraordinarium angesetzt: Verstärkung des Dispositionsfonds zu wissenschaftlichen und Lehrzwecken 190 000 ℳ, Verstärkung des Dis⸗
positionsfonds zu Prämien
150 000 ℳ,
für die Zucht von Hengsten und Stuten
Verstärkung des Fonds zur Förderung der Geflügelzucht
30 000 ℳ, Verstärkung des Dispositionsfonds zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftlicher Thiergattungen 180 000 ℳ, Verstärkung
des Disposittonssones zur zur Förderung der Landkultur 210 000 ℳ
Vereine un
Unterstützung der landwirthschaftlichen
Im Extraordinarium sind ferner diesmal zur Förderung der
Land⸗ und 615 000 ℳ ◻
Forstwirthschaft in den westlichen Provinzen 100 000 ℳ) und in den
östlichen Provinzen
840 000 ℳ (gegen 1901 unverändert) ausgebracht worden. Insbesondere soll die Erhöhung um 100 000 ℳ der Rheinprovinz zu gute kommen. Die dieser Provinz zugewandten ertraordinären staatlichen Mittel zur
Förderung der Land⸗ h Eifelfonds im vorigen, Jahre um 50 000 ℳ gekürzt. bewilligten
der früher
und Forstwirthschaft sind mit dem Fortfall des An die Stelle
270 000 ℳ (200 000 ℳ Eifelfonds und
70 000 ℳ Westfondsantheil’ trat der Antheil an dem verstärkten West⸗
8 fende mit 220 000
ich in allen in Betr
ℳ. Gegenüber dieser Kürzung der Mittel machte acht kommenden Theilen
der Rheinprovinz ein
erhöhtes Bedürfnsß nach Unterstützung aus öffentlichen Mitteln geltend,
dem durch die bea
Fsichtigte Fondsverstärkung Rechnung getragen werden
soll. Nach dem Grundsatze, daß aus dem in Rede stehenden Fonds
Zuwendungen an die
Provinzen nur insoweit erfolgen, als diese aus ihren
Mitteln für dieselben Zwecke die gleichen Summen gemeinsam mit der Staatsregierunge aufwenden, erfolgt die Erhöhung des Fonds unter der
Voraussetzung, daß auch 100 000 ℳ zur Verfügung stellt.
die Rheinische Provinzialverwaltung weitere Von der Gesammtsumme von
615 000 ℳ werden zu überweisen sein:
1) der Rheinprovinz . 2) „ Provinz Westfalen . 120 000 „ wie Sachsen
Hannover Hessen⸗Nassau 60 000 Uernschen
5)
und 6) den Hohenzeo Landen
320 000. ℳ anstatt bisher 220 000 ℳ 5 120 000
n 40 000 60 000 5 60 000
60 000
40 000 ⁷ . 8 IbZ 15 000 „ usammen 615 000. ℳ anstatt bisber 515 000. ℳ
Außer den vielfachen Beiträgen und Beibilfen zur Förderung der Zwecke von Genossenschaften und Verbänden und zu Aufgaben land⸗ wirthschaftlichen Charakters sind 1400 000 ℳ als erste Rate zur Er⸗ richtung eines Magerviebbofes in Berlin ausgesetzt worden.
In einer besonderen eilt. Gtat der Gestüwverwaltung.
Henkschrift wird das Näbere bierüber mit⸗
Bei der Gestütverwaltung ist
namentlich infolge der Erböhung des Beschälerbestandes bei den Land⸗
gestüten die dauernde Ausgabe um 205 040 ℳ gestiegen, welcher Mebr⸗
ausgabe eine Mebreinnahme ven 33 660 ℳ 2— im Extra⸗ ba
ordinarium ist wiederum ein Zuschuß und hwar zu dem ordentlichen Pferdeantaufsfonde vorgeseben.
i Höhe von 180 000 ℳ,
Ueber die Zuläfsigkeit der Beirihung von Erbbaurechten
mit Mündelgeld.
(Aus dem Justiz⸗Ministerial⸗Blatt.)
Neuere Erörterungen über die praktische Bedeutung des Erdbau⸗ 8 (Bärgerliches Gese I 1012 bts 1017) baben auch die
berührt. inwieweit 2 zu werden. Die Wichtigkeit dieser Frage la auf sar die Entscheidung wesentlichen Gesicht
är das Ertbaurecht Geschhuchs die sich auf nur für das Gebic des
den nach dem
5 1017 Abf
daß auf sonnen, die auf
“
erbalten. wesl kein 8
rechte geeignet sind, mit Mündelgeld
angezeigt
ten nach § 1017 Abf 1 des lichen
dstöcke beziebenden Vorschri Nicht rechts ist das Erbhaurecht bierdu
vielmehr ist die Gleichstellung
1 laute wie auch nach der Eutstebun ee des 1 ”S]
der Kommission — Laeses;.
ster Lef 1 Besti wurfs er ung zu ersepen. 1B2 m
Diese te Lesung
emmen weorden, um trichenen §. 781
Ver st ven des Gntwurss cines ür das Grb⸗
2 des Gnt⸗
dabin, erbalten een entsprechende lage des Redak. den wollte, cine banden ei. die † für die Natur
e-22902 508 8896) zum Ontwurf erster Umimnn
im
8n SLAe, eeeanae de.
Grundftück. sondern cine nc.8 ⁷à ueht.“ Gdenso sindet sich zum 8 1422 A 2.2 in Bezug auf das Arrim und der die mit in den Mottven Norschrift kemme in Betracht, me
Zwecke verwendet werden dürfen. Die gesetzgebenden Faktoren sind mithin davon ausgegangen, daß zufolge der Vorschrift des § 1017 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der sie ausdehnenden Be⸗ stimmungen der Reichs⸗ und Landesgesetze die fraglichen Berechtigungen auch im Sinne des § 11 Abs. 1 des Hypothekenbankgesetzes an scch den Grundstücken gleichstehen.
Gelten hiernach die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften allgemein für das Erbbaurecht, so sind auch die Vorschriften des § 1807 Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Zulässigkeit der Beleihung von Grundstücken mit Mündelgeld auf das Erbbaurecht anwendbar. Gerade hierfür bieten überdies die Gesetzesmaterialien noch einen be⸗ sonderen Anhalt. In der schon erwähnten Begründung zum § 781 Abs. 2 des Entwurfs erster Lesung wird nämlich als eine der auf buchungs⸗ fähige Berechtigungen anwendbaren Vorschriften der § 199 des Entwurfs bezeichnet, der die Sicherheitsleistung durch Hypotheken an inländischen Grundstücken gestattet und dem § 232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht. Durch. den § 232 in Verbindung mit § 1017 Abs. 1. wird also die Sicherheitsleistung mit Hypotheken, Grundschulden und Renten⸗ schulden an inländischen Erbbaurechten zugelassen. Dann gilt für solche Hypotheken zc. aber auch die Vorschrift des § 238, der zufolge eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld zur Sicherheitsleistung nur geeignet ist, wenn sie den Voraussetzungen entspricht, unter denen am Orte der Sicherheitsleistung Mündelgeld in Hypothekenforderungen, Grundschulden oder Rentenschulden an⸗ gelegt werden darf. Diese Bestimmung kann auf Erbbaurechte offen⸗ bar nur dann Anwendung finden, wenn auch die Vorschriften über die Mündelsicherheit von Hypothelen ꝛc. an Grundstücken auf Erbbaurechte anwendbar sind.
Aus den dargelegten Gründen darf es, im Einklange mit einer gutachtlichen Aeußerung des Reichs⸗Justizamts, als unzweifelhaft an⸗ gesehen werden, daß nach § 1017 Abs. 1 auch die Vorschriften des § 1807 Abs. 1. Nr. 1, Abs. 2 für Erbbaurechte gelten. Mündelgeld sfann somit nach § 1807 Abs. 1 Nr. 1 in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Erbbaurechte besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Erbbau⸗ rechten angelegt werden.
Die nach Abs. 2 des § 1807 den Landesgesetzen vorbehaltene Be⸗ fugniß, für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze zu bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist, muß aus denselben Gründen auch auf Erbbaurechte bezogen werden. Der Abs. 2 enthält aber nur eine Ermächtigung für die Landesgesetzgebung zum Erlasse von ergänzenden Vorschriften, durch welche dem Vormunde die Prüfung der Sicherbeit der Hypothek ze. erleichtert wird. Wie weit die Landesgesetzgebung von dieser Ermächtigung Gebrauch machen will, steht in ihrem Ermessen. Es fragt sich demnach weiter, ob für Preußen landesgesetzlich Grundsätze für die Feststellung der Sicherheit von Hvpotheken zꝛc. an Erbbaurechten bestimmt sind.
Die preußische Ausführungsvorschrift zum § 1807 Abs. 2 ist der Artikel 73 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Seine Vorschriften betreffen dem Wortlaute nach nur die Sicherheit von Hyvotheken ꝛc. an den in Preußen belegenen Grundstücken. Ebenso findet sich in der Begründung des Entwurfs und in den Ver⸗ handlungen des Landtages keine Andeutung, daß die Vorschriften auch für Erbbaurechte maßgebend sein sollten. Entscheidendes Gewicht wird bierauf freilich nicht zu legen sein, da es nahe liegt, dem Artikel 73. dieselbe Tragweite beizumessen wie dem § 1807 Abs. 2, zu dessen Aus⸗ führung er dient, seine Vorschriften also ebenso wie die des § 1807. Abs. 2 gemaß § 1017 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch auf Erbbaurechte zu beziehen. Indessen ergiebt sich aus dem Inhalt des Artikel 73, daß dessen Vorschriften jedenfalls nur in ganz beschränktem Umfang auf Erbbaurechte Anwendung finden koͤnnen. Der Artikel 73 bestimmt die Mündelsicherheit von Hvpotheken ꝛc. entweder nach einem Vielfachen des staatlich ermittelten Grundsteuerreinertrags oder nach Bruchtheilen des durch Taren festgestellten Werths. Der erste dieser Maßstäbe versagt für Erbbaurechte deshalb, weil für bebaute Grundstücke ein Grundsteuerreinertrag nicht in Betracht kommt. Bei der Bestimmung der Beleihungsgrenze nach Bruchtheilen des Werths läßt der Artikel 73 § 1 Abs. 2 als Mittel der Werthfeststellung nur bestimmte Taren zu, und zwar für die bier allein in Frage stehenden sogenannten städtischen Grundstücke entweder die Tare einer preußischen öffentlichen Kreditanstalt, welche durch Vereinigung von Grundbesitzern gebildet ist und durch staatliche Verleibung Rechtsfähigkeit erlangt hat, oder die Tare einer preußischen provinztal⸗(kommunal ⸗ständischen öffentlichen Grundkreditanstalt, die gerichtliche Taxe oder endlich die Tare einer öͤffentlichen Feuer · versicherungsanstalt. Die für diese Taren maßgebenden gesclichen oder reglementarischen Vorschriften sind auf die Abschätzung cines Erbbaurechts offendar insoweit nicht anwendbar, als sie die Schätzung ven Gebäudegrundstücken oder ven Gebäuden betreffen. Sie be⸗ zwecken, tdeilb den Werth des Boden. tdeils den Werth des Gehändez allein zu crmitteln. Weder der eine noch der andere dieser be deckt sich mit dem Werthe eines Erbbaurechts. Für letzteren kommt cinerseits nicht der Werth des Grundstüäcks, sondern nur der Werth des Rechts zu seiner Be⸗ nutung in Betracht, der ze nach dem Inhalt und der des Rechts verschieden, zu veranschlagen sein wird. Bei emem veon tinem Erdbaubercchtigten crrichteten Gehande kann ferner der Materialwertd nicht in gleicher Wetse berüchsichtigt werden wie bei cinem Gedände, das von dem Gigentdümer des Grundstücke crrichtet en Denn wahrend im letzteren Falle nur die natörliche Dauer des Vestandes des Gebäudes in Betracht zu ist, kommt es für die Fest. des Belcidungkwertds cines Erbdaurechts crrichteten ebäudes danchen wiederum auf die Dauer des Rechts an, da nach dem Grlöschen des Rechts der ———
Gcbändes nebst dem Grund und
Zinsen, sei es, daß die Rückzahlung in angemessenen Theilbeträgen vor
dem Erlöschen des Rechts vereinbart und durch Eintragung gesichert wird, so ist die Rechtslage des Gläubigers im wesentlichen nicht minder günstig, wie wenn er dem Grundstückseigenthümer Kredit gäbe. Allerdings kommt eine spätere Steigerung des Bodenwerths nur dem Kreditgeber des Eigenthümers, nicht dem des Erbbauberechtigten zu statten; im übrigen haftet aber beiden gleichmäßig das Gebäude nebst den in den §§ 1120 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Gegenständen, namentlich den Miethzinsforderungen und den Forde⸗ rungen aus einer Versicherung des Gebäudes, und beide haben die⸗ selben Befugnisse zu ihrer Sicherung (§§ 1133 bis 1135) und Be⸗ friedigung (§ 1147).
Der Vormund ist hiernach auch in Ermangelung landesgesetzlicher Vorschriften über die Beleihungsgrenze rechtlich wohl in der Lage, auf Grund sorgfältiger Prüfung der Setgeiha im einzelnen
“ Mündelgeld in Hypotheken ꝛc. an Erbbaurechten anzulegen.
Er ist jedoch dem Mündel für den aus der Anlegung entstehenden Schaden verantwortlich, wenn ihm ein Verschulden bei der Prüfung der Sicherheit zur Last fällt (Bürgerliches Gesetzbuch § 1833), und diese Verantwortlichkeit wird ihm durch die Landesgesetzgebung nicht er⸗ leichtert, soweit letztere davon abgesehen hat, Vorschriften über die Feststellung der Si erheit zu treffen.
Die rechtliche Zulässigkeit der Beleihung von Erbbaurechten mit Mündelgeld dürfte daher praktisch weniger für die Vermögens⸗ verwaltung der Vormünder als für die Verwaltungen öffentlicher Anstalten in Betracht kommen, die bei der Ausleihung von Geldern an die für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften ge⸗ bunden sind.
“
Literatur. 3
Wilde Rosen und Eichenbrüche von KarlI Schwerin (Trotsche). Verlag von Greiner u. Pfeiffer in Stuttgart. Preis geh. 3 ℳ, geb. 4 ℳℳ Die vier Erzählungs⸗Skizzen, welche den
vorausgeschickte Verse am treffendsten gekennzeichnet: „Die Sonne hat mir's ins Herz gelacht, Es sang mir’s der Sturm in der Winter⸗ nacht, Im wiegenden Sattel durchzog's mir die Brust, Von lockenden Lippen küßt' ich's mit Lust, Ich edelsten Reben Saft, Ich sog's aus heimischer Erde Kraft!“ Getragen von der urwüchsigen Kraft des mecklenburgischen Heimath⸗ landes, durchweht von Jugendlust und Mannesmuth, geschmückt durch
wie den frohen Jäger zieren, bieten fesselnder Form charakteristische Erinnerungen aus dem Leben eines norddeutschen Grundbesitzers. .
Mutb zum Gluüͤck. Von C. Roland. G. Müller- Mann’'sche Verlagsbuchhandlung,
Voe Leipzig. geb. in Leder mit Goldschnitt 2 ℳ6
„Lerne nur das Glüͤch ergreifen,
am wenigsten verfügen. Der Held ist ein „armer Erdensohn“, der auf einer Italienfahrt einer jungen, mit Glücksgütern und äußeren Vorzügen reich, für seine Bescheidenheit allzureich, ausgestatteten jungen Dame degegnet. Das Milien Süditaliens und die dort in der Luft liegende größere Lebenskunst verhelfen ihm jedoch schließlich zu dem nothigen „Muth zum Glücke, das er nicht zum mindesten einem jener photographischen Apparate verdankt, die für den Reisenden von beute ein fast unentbehrliches Requisit sind.
Preußisches Verwaltungsblatt. Wochenschrift für Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege in Preußen. Heft 13 und 14 des 23. Jahrgangs. Berlin, Karl Hevmann’s Verlag. Infolge eines von Abgeordneten Herold gestellten Antrags sind die Generalkommissionen in der verjährigen Session des Landtage erneut Gegenstand parlamentarischer Erörterungen geworden. Bei dem unerwartet frühen Schluß der Session lag ein Bericht der zur Berathung des Antrags Herold eingesetzten Kommission gedruckt vor. Es ist anzunechmen, daß sich der Landtag mit der Frage noch weiter beschäftigen wird. Da aber die bisberigen Ver⸗ handlungen gezeigt haben, daß nicht einmal über die Richtung einer Reform im allgemeinen Einverständniß besteht, dürfte eine in den vorliegenden Heften unter dem Titel „Auseinandersetzungs⸗ bebörden und Auseinandersetzungoverfabren in Preußen“ verdstentlichte Abhandlung von dem Re icrungsrath Holzapfel in Düsseldorf willkemmen sein, die eine einge Kritik des gegenwärtigen ZJustandes nebst bestimmten Aenderungsvorschlägen entdält und ge elgnet ist, zur ee der Frage beizukragen.
Monatsschrift für Deutsche Beamte. Alleiniges — des Verbandes Deutscher Beamten⸗Vereinc. Herausgeber: G. Klewit, Kaiserlicher Regicrungsrath. R. ven Decker’s Verlag, G. 1 Königlicher Hofbuchbändler, Berlin SW. Jerusalemerstr. 56. vierteljährlich (6 Hefte) 1,50 ℳ Dad erste Ha 28. Jahrgangs vom 1. Januar 1902 hat folgenden Inbalt: I. nachtichten: 1) Verband Deutscher Beamten⸗ Pereinc. Mittbeilun des Verbandsvorstandez: Berliner Bcamten⸗Vercinigung, Preußis Beamten⸗Verein zu Bretlau. Magdeburger Beamten. Vereinigung, Verein der Regierungs⸗Iwilsupernumerare bei der Direktion der direlten Steuern Berlin. Vcrein in Haltern, Oldenburger Beamten- Berein. 2) Nachrichten üder sonsti amten⸗Verrcine und Verbände: Breelauer Bcamten.Spar⸗ und Darlchnb. Berein. Deutscher Werk⸗
rwatangestellte, Verband I1. Rechteverdältnisse der
—— Vcrordnungen. Erkenntnif Ministcrialblatt
gessenbahnbeamten. — A. Ge Fentlichten
in 2.
rel veact Ersenbahnsek
Berufszwabl. M —2——
vperab bobnen. Düus 1derker der Jenerser Untverfita all. emcinen IV. Berxmtf
d.
Lerse.
— Da0 12. Pech 77. 901 maunnt Mittheilungen aut 8,929 ’1 er Anstalt“,
ren
. Z1
Inhalt dieses Buches bilden, werden durch folgende, als Leitmotiv trank's mit der
den poetischen Duft der wilden Rose, die aus Dornen herausgepflückt 8 sein will, und den Eichenbrüchen, die den flotten Reitersmann ebenso die einzelnen Episoden in
Mit Umschlags. zeichnung von Alex. Wilke. (.Eckstein's Miniatur⸗Bibliothek“, Nr. 66.) Preis 1 ℳ, und das Glück ist immer da“ so lautet das Motto dieser kleinen Erzählung, welche jedoch darlegt, daß zum Ergreifen des Glücks ein gewisser Muth gehort, über den gerade werthvolle Persoͤnlichkeiten oft
Werth in Dollar
meister. Berband in —* Hatliche Invaliditats., Alters. und
Obrutschew's Expedition nach Zentral⸗Asien; Professor Dr. S. Ruge: Mount Everest. — Geographischer Monatsbericht. — Beilage: Literaturbericht. — Karten unter Redaktion von Dr. Br. Hassenstein: Hraffssan Dr. G. Gerland: Verbreitung der Erdbebenthätigkeit in Italien nach M. Baratta. 1:5 000 000. — Dr. L. Henkel: Grenze der Sichtbarkeit des Landes auf dem Mittelmeer. 1:15 000 000. E11““ bemerkenswerther Gipfel der griechischen Küsten. —34 .
— Die Familienzeitschrift „Illustrierte Welt“ eutsch Verlags⸗Anstalt in Stuttgart; jährlich 88 Hefte, Fel 818 mit dem am 1. Januar 1902 erschienenen Heft ihren 50. Jahr⸗ gang begonnen. Die Mannigfaltigkeit des textlichen Inhalts, die reiche Ausstattung mit Illustrationen, unter denen sich zwei prächtige farbige Kunstblätter, „Sonnenschein“ und „Sorrent“, befinden, lassen erkennen, daß das geschickt redigierte Blatt nicht nur seine langjährige Beliebtheit zu wahren gewillt ist, sondern daß es seine Dar⸗ bietungen unablässig zu vervollkommnen strebt, um zu seinen alten Freunden neue hinzu zu gewinnen. Vielversprechend beginnen die beiden, dem Leben der Gegenwart entnommenen Romane: „Anker geworfen“ von E. Vely und „Der Mord in der Villa Hobalt“ von F. Thieme. Mit zahlreichen Illustrationen geschmückt ist das Lebensbild Peter Rosegger’s, das die zahlreichen Verehrer des steirischen Dichters besonders erfreuen dürfte. Von den sonstigen Beiträgen seien noch hervorgehoben die anregende Plauderei „Gewitterfurcht und Gewitterschönheit“ und der lehrreiche Aufsatz Natürliche Erholung und Kräftigung unserer Augen“. Von den vielen größeren Bildern ist der Holzschnitt nach dem Gemälde „Germanenschlacht“ von P. Ivanowits besonders vorzüglich gelungen. Neben dem Ernst ist auch der Humor in Wort und Bild vertreten. Für gie Lofung ehnee enig neleg Preisräthsels sind 50 Preise aus⸗ gesetzt. Das erste Heft ist durch jede Sorti s⸗Buchhe . Sr. “ ICCCG“
1A“ 166“ 3 (Aus den im Reichsamt des Innern. zusam nengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Belgien.
Zolltarifänderungen. Ein Belgisches Gesetz vom 30. De⸗ zember 1901, enthaltend das Budget der Mittel und Wege auf das Jahr 1902, verordnet u. a. was folgt:
Art. 2. Die Eingangszölle auf die nachstehend genannten Waaren werden, wie folgt, abgeändert:
Nr. des 8 Nr. des Bezeichnung der Waaren
Tarifs aus 6 Gewehrschäfte, mit oder ohne Metall⸗
2 beschläge “
aus 38 Feuersteine. 1““
A schaffelle, sogen. „peaux pnilles“ .100 kg 15
Art. 3. Die Regierung kann zu Gunsten der Industrie folgende Erzeugnisse vom Eingangszoll befreien:
Die vegetabilischen Essenzen oder natürlichen ätherischen Oele von bitteren Mandeln, Bergamotten, Kananga (Vetiver oder Mang⸗ Plang), Zitronen und deren Abarten, Geranium, Schwertlilie Jasmin Lavendel, Kameelheu (lemon-grass oder Indischen Verbenen z. Linaloe, Orangen und deren Abarten, Orant (Dost), Sandelholz, Sassa ras, Tuberose; das Geraniol und das Satrol; wohlriechende Fette ene Eingang in Behältern von mindestens 10 kg. 3
Art. 7. Das gegenwärtige Gesetz tritt am
Zollsatz
Maßste 8 Maßstab Franken
frei frei
anuar 1902 in
b2 Kraft. (Moniteur Belgoe vom 1. Januar 11111“*“
Außen handel mit Musikinstrumenten und P t 2 iki n. roduktion derselben in den Vereinigten Staaten von Pienas.
Die Ausfuhr von Musikinstrumenten aus d ini 2 2 . 8 den Vereinigten Staaten von Amerika hat in den letzten Jahren ständig zugenommen;
sie war im Jahre 1900 doppelt so stark als im Jahre 1894 und ist
dann im letzten Jahre noch weiter erheblich gestiege B eblich gestiegen, was nachstehende
Ausfuhr im Jahre Orgeln
Werth in 1000 F. .. 589 1 8 8 SPler 888 “ 641 233 24⁴2 i .. 1 246 3 L“ 799 216 28 EEEC116““ 743 232 409 E116““ 986 254 552 e 356 610 819. 8 drn, e. 1656 2847. Im Jahre 1900 richtete si die Ausfuhr von Musikinstr hauptsächlich 8% folgenden Ländern: an la.
Orgeln Pianos Andere Instrumente
Canaaa.. “
Großbritannien .
Deutschland 108 520 11 119
öAustralien 100 722 33 5bb6 “
v. 1,— . 8— den eringe [ waren immungsländer in den Jahren 1894 90
solgenden Werthen betheiligt: “
Groß⸗ Austra⸗ Frank⸗Deut sch⸗Argen⸗ Auefuhr im Jahre Canada h. ven eutsch⸗ — 1
18 633 552 839
96 930 65 952
ritannien lien land
Wertb in 1000 D 61 1½ Pllar
23 31 38 31 .Jö 34 1 9. die Einfuhr von Mufilinstrumenten nach den Ver⸗
einigten aus den wichti ftsla zehn Jahren gestaltet hat, ist eee Herne een.asacg.
eeee Teshs zeenes errg dcg, orce. Werth in 1000 Dollar
708 163
651 1⁵3
40 1³³ 681 93 920 139 813
71
8¹6
Produktion in einen erheblichen
e 161616168686 vbb5.
*
In Chicago giebt es eine Fabrik, die tägli 5 Pianos Hicago b — glich 85 Pianos her⸗ S. soll. Außerdem produziert dasselbe Haus angeblich täglich noch Orgeln und im Laufe eines Jahres 15 große Kirchenorgeln. Das in der Musikinstrumenten⸗Industrie angelegte Kapital schätzt
man auf 125 Millionen Dollar. (Nach Moniteur Officiel du- Commerce.)
“ Nicaragua und Mexio.
Handelsvertrag. Im „Diario Oficial“ von Nicara 0 8 rag. In 1b 1- aragua vom ööö 88 88 ein zwischen diesem Freistaat und Mexiko am veröfkenlich 900 abgeschlossener Freundschafts⸗ und Handelsvertrag
In dem Vertrage ist zum Ausdruck gebracht, daß in Bezie
auf Handels⸗ und Gewerbebetrieb, auf “ d auf das Recht des Erwerbs von beweglichem Vermögen den beider⸗ seitigen Angehörigen die Rechte der Inländer zustehen sollen. Hin sichtlich des Eigenthums an Handels⸗ und Fabrikmarken sollen die beiderseitigen, Angehörigen denselben Schutz wie die Inländer oder⸗ die Angehörigen der meistbegünstigten Nation, im übrigen aber die Rechte der meistbegünstigten Nation genießen. Auf die Auslegung, Anwendung oder Ausführung des Vertrages bezügliche Fragen oder Streitigkeiten sollen, sofern sie nicht freundschaftlich gelöst werden können, der Entscheidung eines Schiedsgerichts unterworfen werden. Der Vertrag, der mit sechsmonatiger Kündigungsfrist geschlossen und von der gesetzgebenden Versammlung des Freistaats Nicaragua bereits
genehmigt ist, soll einen Monat nach dem Austausch der Ratifikations⸗ urkunden in Kraft treten. sch Raritirgtlone
Die Erfolge der südamerikanischen Republiken auf der panamerikanischen Ausstellung in Buffalo.
Auf der panamerikanischen Ausstellung in Buffalo kamen 887 gsdene, 1159 silberne und 1147 bronzene Medaillen zur Vertheilung. Lhrenpolle Anerkennungen wurden in 1384 Fällen ausgesprochen. VVon diesen Medaillen und Anerkennungen entfallen folgende auf die südamerikanischen Freistaaten:
Goldene Silberne
88 Medaillen Medaillen
66
Argentinien. 19 22
w eJZ6“ 2
Brasilienö. 1E11I1“ 2 12
Husammen 75 153 175 230.
Aus diesen Zahlen geht hervor, daß den chilenischen Ausstellern allein eine wesentlich höhere Anzahl von Medaillen und Anerkennungen zugefallen ist als den Ausstellern aller übrigen südamerikanischen Republiken zusammengenommen. (Nach einem Bericht der eri aischen
Bronze⸗ Ehrenvolle Medaillen Anerkennungen 110 160
Gesandtschaft in Chile.)
Lage des Einfuhrhandels in Hongkong.
knüpften Hoffnungen auf eine baldige Neubelebung des allgemeinen Handelsverkehrs in Ost⸗Asien scheinen, wenigstens 2 dongkong an⸗ geht, nur langsam in Erfüllung gehen zu ollen. Zwar hat sich in den billigen und unentbehrlichen Stapelartikeln (wie grey and whito shirtings und cotton yarn) das Geschäft bereits wieder zu einem lebendigen gestaltet. Was dagegen die besseren Importartikel angeht (wie feinere Woll⸗ und Baumwollwaaren, Ubren und sonstige Luxusgegenstände), so wird in diesen Artikeln allgemein über das Darniederliegen des Einfuhrhandels geklagt, da die chinesischen Abnehmer der fremden Firmen sowohl in Neu⸗ bestellungen als auch in N.b der alten Aufträge lau sind. Es liegt dies theils daran, daß sie in der That keine Mͤtel fluͤssig haben, da sie in ihrer Heimath in erheblichem Maße zu den außer⸗ ordentlichen Abgaben beitragen müssen, die dort zur Deckung der von China zu zahlenden Entschädigungssumme aufgelegt werden. Theils halten sie sich aber auch aus Fißeanen gegen die Stabilität der gegenwärtigen Verbalteise absichtlich zurück und geben für bessere Waaren weder neue Bestellungen, n nehmen sie die be⸗ stellten und für sie lagernden Waaren ab. Es ist auch kaum zu erwarten, daß in nächster Zeit in China ein Mangel an besseren Importwaaren sich fühlbar machen wird, sodaß dabarch eine lebhaftere Importbewegung entstehen würde. Deunn einmal sind die Importe gerade in der Zeit kurz vor Ausbruch der Unruhen infolge der voraufgegangenen günstigen Jahre recht erhebliche sen, sodaß immer noch genügende Vorräthe vorhanden zu sein cheinen, dann aber ist auch in 2 etracht zu ziehen, daß der Chinese, wenn er si
aus irgend einem Grunde in seinen Einkäufen einschränken will, fast alle besseren Importgüter zu entbehren in der Lage ist. Endlich wirkt auch das im Februar bevorstehende chinesische Neuzahr nach⸗ theilig ein. Die chinesischen Kaufleute schliehen all um Neu⸗ sahr ihre Bücher ab. Hatten sie Gewinne, so vertheilen sie ohne Rücklage bei Heller und Pfennig; hatten sie dagegen 8&8 oder gar Verluste, so kommt es nicht selten vor, daß sie ihr Geschäft einfach aufloͤsen, ohne ihre schwebenden Verbindlichkeiten zu
Die dadurch enistebenden Ausfälle treffen zwar in ine nicht den Importeur selbst, sondern dessen Comprader, d. b. einen in seinen Diensten stebenden chinesischen Mitteltmann, der sämmtliche
Abschl it ei iß . m Abnehmern besorgt und die Eingänge
knappbei bachten natürlich auch die Compradores 2 Vorsscht 8 — bestellten
2 he die 21 den * 185 von
ution zu decken ter di
meine Aelebang des IXArT — — —
Feszune 1902 crwartet werden koͤnnen. (Nach Bericht des aiserlichen Konsulats in Hengkong.) „
Aufgedobene Zwangsversteigerung.
Aufgehoben wurde das Verfahren, betreffend die 8 Auf der Gemeinsch
aneee 84 Luckner⸗Bee me
Tägliche Wagengestellung kür Kohl bn an der enn und — Fer8 Ke.
An ün sind am 10. d. M. gestellt 15 876, nicht mcht⸗
di Schlch. mit demn
Vom oberschlesit Gisenmarkt
8 84 chen 1
Re, eaee lastete, — verwirklichen zu wollen. allen
neue Geschäfte ein, welche 88 Verbra
Die an den b der Friedensverhandlungen in Peking ge⸗
e zeseliss sind am 10 d. M. gestellt 8881, nicht
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und bequemt sich zur Anlage höherer Preise. Der Ein⸗ ang von Spezifikationen kam bei Beginn dieses Jahres rüher in Fluß als in⸗ 1901, was darin seine Erklärung findet, daß die Händlerläger meist dringend der Kompletierung bedürfen. Vor⸗ nehmlich erstreckt sich der Begehr auf feinere und mittlere Eisensorten, während Grobeisen noch anhaltend vernachlässigt bleibt. Die Stimmung bei den Grobeisenwalzwerken ist aber entschieden fester semergen, weil für diesen Fabrikationszweig besserer Export in Aus⸗ sicht steht. In Wellen und Konstruktionsmaterial haben die Aufträge etwas zugenommen, doch fehlt es noch an den großen Bau⸗ eisen⸗Aufträgen. Die Feineisenstrecken, insbesondere die Bandeisen⸗ strecken, dürften wahrscheinlich bald mit längeren Lieferfristen rechnen müssen, da diesmal die Auslandsspezifikationen auf die gebuchten Früh⸗ jahrsschlüsse zeitiger einzulaufen beginnen. Aus Rußland gehen, im Ver⸗ hältniß zum früheren Verkehr, auch zu den herabgesetzten Preisen nur wenige Aufträge ein; dafür entwickelt sich besonders die Ausfuhr in Band⸗ eisen, feineren Rund⸗, Quadrat⸗ und Flacheisensorten nach dem nordischen Ausland, den unteren Donaustaaten und dem Orient. Die Be⸗ setzung der Mitteleisenstrecken verspricht nun auch eine bessere zu werden, zumal neben Handels⸗Sorten auch solche der Kleineisen⸗ fabrikation in lebhafteren Abruf kommen. Dee Nachfrage nach Trägern zeigt, daß man sich in Händlerkreisen nun auch zu Kaufaktionen rüstet, und der Umstand, daß der Trägerverband keinerlei Extrakonzessionen einräumt und für die jeweiligen kleineren Bedarfskäufe höhere Notierungen bedingt, ist geeignet, um die Neigung zu Dauerabschlüssen wieder zu beleben. Kontrakte auf Grund⸗ lage des gegenwärtigen Verbandspreises von 100 ℳ p t. ab Werk mit 50 % Rabatt auf die Scalaüberpreise sind bereits zu Buche gebracht worden. Der Schienenmarkt bot in den letzten Tagen ein freund⸗ licheres Bild. Die Grubenverwaltungen deckten ihren Bedarf in Schlüssen ein, denen sie bald Spezifikationen folgen ließen, wel theilweise nicht unbedeutend waren. Auch auf Hlhenddschleuen hebt sich allmählich die Nachfrage. Man notiert für kleine Schienenprofite 115 ℳ Grundpreis - t ab Werk und für Schienen von über 14 kg für den laufenden Meter Schwere, die dem Schienensyndikat unter⸗ liegen, 120 ℳ pt ab Werk. Die Rö I1“ haben freilich augenblicklich noch keine auzreichende Beschäftigung, doch wird hierin, in Anbetracht der Wiederbefestigung des Walzröhrensyndikats, ein baldiger Umschwung zum Besseren erwartet. Jedenfalls forciert man in diesem Artikel auch die Ausfuhr, welche aber wohl genügende Ordres, jedoch keine lohnenden Preiserlöse bietet. Der Rabattsatz hält sich auf 65 %. Im Grobblechgeschäft ist eine Besserung festzustellen, wen auch im Großen und Ganzen der Beschäftigungsgrad noch, hin⸗ sichtlich seiner Gleichmäßigkeit, sehr zu wünschen übrig laßt. In Schiffsblechen ist der Ordreeingang zufriedenstellentd; Kess elbleche gehen dagegen noch schwach. Das inländische Feinblechgeschäft hat auch noch nicht den Aufschwung genommen, welcher zur Deckung des Arbeitsbedürfnisses hinreichen würde, weshalb die Werke zum gr ßen Theile auf den Export angewiesen sind. Die gegenwärtigen Ausl 5 bestellungen sind auch zum großen Theile lohnender als die zer⸗ splitterten Inlands⸗Aufträge. In Qualitätsblechen haben die oberschlesischen Feinblechwerke gut zu thun, ebenso in Export⸗ dachblechen. In den Drahtwalzwerken und Drahtstift⸗ fabriken ist gleichfalls reichliche Arbeit vorhanden; es sind dies die deneit beschäftigtesten Betriebe im oberschlesischen Beurk. eisenmarkt zeigt fortgesetzt feste Tendenz. Na übereinkommen seitens des Roheisensyndikats mit der und den Huldschinskvwerken zu stande get dürften kleineren Konsumenten an die Eindeck ihres für Semester dieset Jahres herangehen. iroheisen hat ein flotteres Geschäft. Alteisen ist gut bei sehr festen
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