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Diäten sollen eine Verfassungsänderung bedeuten. Wie stand es denn mit der Verlängerung der Legislaturperiode, einer eminenten Verfassungsänderung? Da haben Sie krechts) keine Beklemmung gehabt. Wir wissen ja, der Kanzler war zuerst für Diäten und hat erst einem anderen Willen nachgegeben, welcher sagte: Den Herren, den Leuten oder Männern auch noch Diäten 2 Im Jahre 1884 wurde
Straßenbahn, bedürfen der Aufsicht des Reichs; es ist eine Anomalie, daß diese Betriebe der Aufsicht der Einzelstaaten unterstehen, denn 52 stehen dem Gewerbebetriebe viel näher, und sie sollten der Gewerbe⸗ ordnung unterstellt werden. Auf die Nothwendigkeit der Regelung der Rechtsverhältnisse der Bureau⸗Angestellten der Rechtsanwälte
1 . 884 habe der Abg. Trimborn schon wiederholt dhgehe ebenso müsse die Gültigkeit der Freifahrkarten einfach durch einen Federstrich des wieder das erlangen nach Einführung von Schiedsgerichten für die
Fürsten Bismarck eingeschränkt, dem es unbequem war, daß die Kaufleute gestellt werden. Die Lücke in der Fürsorge für die er⸗ Berliner Abgeordneten und vielleicht die Sozialdemokraten agitatorisch krankten Arbeiter zwischen der 13. und 26. Woche sei noch immer durch das Land reisten. Ursprünglich hatte man die freie Fahrt in icht ausgefüllt. Die Arbeiterschutzgesetzgebung mache allerdings die Verfassung hineinschreiben wollen, und das unterblieb nur, weil stündige Fortschritte, auch die Beschlüsse über den Schutz der Handels⸗ es als selbstverständlich galt. Das anderweitige Wahlreglement will angestellten fänden Anerkennung, aber es erwüchsen immer noch neue der Kanzler als einschneidende Aenderung 8 zugestehen. Der An⸗ Aufgaben für die Gewerbe⸗Inspektion; deshalb müsse die Zahl der trag Rickert ist jetzt 22 Jahre alt, und noch immer haben sich die Gewerbe⸗Inspektoren vermehrt werden, auch die Zahl der weiblichen verbündeten Regierungen, haben sich vier Reichskanzler nicht über die Inspektoren. Inspektoren müßten auch aus den Kreisen der Arbeiter Tragweite dieses Antrags orientieren können! Mögen sie doch sa en, genommen werden, gewissermaßen als Beamte zweiter Kategorie. Die was sie im einzelnen an diesem Vorschlag auszusetzen haben! ir Polizeiverordnungen müßten ausgedehnt werden zur Ueberwachung
wollen einheitliche der Stimmzettel; die verschiedene Form und der Betriebe, und dazu müßten technisch geschulte Beamte angestellt Faltung dient ja e en zur Kennzeichnung, die vermieden werden soll. werden. Jedenfalls haben wir es dem erfreulichen Vorgehen des Dr. Barth Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Einstimmig hat
der Reichstag im vorigen Jahre eine Resolution über die Anwendung zraths und des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb auf den Kohlen⸗ unnd daß sie uns heute sogar ausnahmsweise einmal haben Rede stehen verkauf angenommen. In der Bekämpfung des unlauteren Wett⸗ müssen. v“ bewerbes haben wir unsererseits stets das Unserige gethan, während
G der antisemitische Abg. Vielhaben gegen § 5 des Gesetzes
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Reichskanzler Graf von Bülow ge
G 8 “ über den unlauteren Wettbewerb gestimmt hat. Wie steht Ich habe mir das Wort nur zu einer kurzen Richtigstellung erbeten es 8 8
gewerblichen Mißbrauch, auch in der Familie, zu schützen und andererseits auch nicht zu tief in das häusliche Leben einzugreifen. Wenn wir im Reichsamt des Innern überhaupt ein Gesetz entwerfen wollten — ich weiß nicht, wie sich der Bundesrath zu der Frage stellen wird —, was praktisch erfolgreich sein soll, konnten wir aber nicht umhin, unter Umständen auch in die Ordnung des Familien⸗ lebens einzugreifen, denn sonst würden die zahlreichen Kinder, die in der Hausindustrie beschäftigt werden, gegenüber der Aus⸗ beutung in der Familie absolut schutzlos sein. Das Gesetz würde mithin nur einen sehr beschränkten Werth haben. Ich kann dem Herrn Vorredner versichern, daß die Nachricht über den Gesetz⸗ entwurf in dem von ihm zitierten Blatt irrig war und sehr bald in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ richtiggestellt wurde. Ich hoffe, daß die Berathung des Gesetzentwurfs innerhalb des Bundesraths nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen und es mithin möglich sein wird, dasselbe dem hohen Hause noch in dieser Session vorzulegen. Was die Ordnung des Geschäftsbetriebs in Gast⸗ und Schankwirthschaften betrifft, so ist auch das eine ganz außerordentlich schwierige Frage bei den eigenthümlichen Verhältnissen, die in den Gast⸗ und Schankwirthschaften bezüglich der Beschäftigung der Ge⸗
Deutschen Reichs⸗
zweifelhaft, aber so viel wie eine große Menge der gewöhnlichen Aerzte würden sie im Durchschnitt wohl auch noch leisten. (Heiterkeit.) Meine Herren, man kann diese Frage öffentlich diskutieren, und ich stehe persönlich auf dem Standpunkt, man muß bei den Schwierig⸗ keiten unseres modernen Lebens alles thun, was man kann, um die Stellung der Frau zu verbessern, namentlich zu verbessern in der Richtung, daß sie sich selbst ihr Brot erwerben kann und dadurch selbständig bleibt. (Sehr richtig! links.) Aber das muß mehr im Wege einer verständigen, ruhigen Aufklärung geschehen als im Wege der Gesetzgebung; und namentlich gegenüber den Herren Professoren, die sich jetzt noch ablehnend verhalten, lassen Sie, bitte, die Zeit wirken, die ja so vieles erreicht.
betrifft, so sind wir auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb nicht ohne weiteres befugt, den Verkauf von Brenn⸗ material nach Gewicht anzuordnen; es wird hierzu eine Aenderung der Maß⸗ und Gewichtsordnung nöthig sein, die ja bevorsteht. Die Frage liegt jetzt dem preußischen Herrn Handels⸗Minister vor, der seinerseits mit der Prüfung der Frage die Bergbehörden beauftragt hat. Eine große Schwierigkeit aber, eine solche Verordnung zu er⸗ lassen und in der Praxis wirklich durchzuführen, liegt darin, daß das Brennmaterial so außerordentlich hygroskopisch ist und deshalb sein Gewicht in verhältnißmäßig kurzer Zeit verändert.
Der Herr Abg. Müller⸗Meiningen hat noch eine andere Frage berührt, die mich auch schon seit längerer Zeit mit ernster Sorge er⸗
11I14“ Wegen der Beschäftigung der Gehilfen in Rechtsanwaltsbureaux hweben noch die Verhandlungen mit dem Reichs⸗Justizamt und dem orn Justiz⸗Minister. Auch ich meine, daß man ein gerichtliches Spezialverfahren für Handlungsgehilfen einrichten muß, um diesen zuten bei Streitigkeiten mit ihren Prinzipalen, wo sie sehr häufig scleunigst ihre Stellung wechseln müssen, möglichst bald zur Fest⸗ selung ihrer gesetzlichen Ansprüche zu verhelfen. Einen solchen Gesetz⸗ entwurf habe ich dem Herrn Justiz⸗Minister vorgelegt; die Sache ligt noch bei ihm; ich bin aber zweifelhaft, ob er sich meine Vor⸗
zu danken, daß wir heute endlich einmal über unsere Initiativanträge sprechen können in Gegenwart des Bundesraths und des Reichskanzlers,
88 .
8
gegenüber dem Herrn Abg. Dasbach, der gemeint hat, es würde die Annahme des Initiativantrages des Reichstages auf Gewährung von Düäten keine Verfassungsänderung bedeuten. Es mag, wie ich vorhin schon gesagt habe, eine offene Frage sein, ob es zweckmäßig ist oder nicht, ob es politisch ist oder nicht, Diäten zu gewähren — darüber aber kann doch kein Zweifel bestehen, daß die Gewährung von Däten eine Ver⸗ fassungsänderung involvieren würde. Der Antrag will den Reichstags⸗ Abgeordneten Tagegelder gewähren. Art. 32 der Verfassung bestimmt aber ausdrücklich: „Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen.“ Tagegelder sind eine Entschädigung; also würde allerdings die Annahme dieses Initiativ⸗ antrages seitens der verbündeten Regierungen eine Verfassungsänderung bedeuten. (Sehr richtig! rechts.) Da ich nun einmal das Wort ergriffen habe, möchte ich doch auch dem Herrn Abg. Lenzmann bemerken, daß, wenn die verbündeten Regierungen sich bei Berathung von Initiativanträgen des Reichs⸗ tages nicht vertreten lassen, darin nicht im entferntesten irgend eine Unhöflichkeit liegt, wie sich der Herr Abgeordnete ausgedrückt hat. Ich glaube, daß mir in meinem Verkehr mit diesem hohen Hause Mangel an Höflichkeit nicht vorgeworfen werden kann. Aber es würde praktisch in den meisten Fällen eine solche Betheiligung nicht von so großer Bedeutung sein, sie würde keinen besonderen Nutzen haben, weil die Kommissare hier ja doch keine irgendwie bindende Erklärung abgeben können (sehr richtig! rechts), bevor sich die verbündeten Re⸗ gierungen schlüssig gemacht haben — und diese bedürfen oft längerer Zeit und langwieriger Erhebungen, ehe sie sich über einen solchen Initiativantrag schlüssig machen können. (Zurufe und Bewegung.) Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß die Berathung der nitiativanträge sehr oft den Zweck verfolgt, eine Anregung zu sein ür ein legislatorisches Vorgehen der verbündeten Regierungen, und aß zahlreiche Gesetzesvorlagen der verbündeten Regierungen an den Reichstag aus solchen Initiativanträgen dieses hohen Hauses hervor⸗ egangen sind.
Abg. Dr. von Levpetzow (d. kons.): Die Forderung der Diäten st vom Reichstage nicht einstimmig erhoben worden; eine Minorität hat dagegen gestimmt. Den bescheidenen Wun ch nach Erweiterung 2. Frei 1* Fffagniß er ö aber möchte i dne wieder⸗
olen und hoffe, ne Erfüllung das positive tat ist, wel aus der heutigen Debatte herauskommt. 2s Abg. Beckh⸗Coburg F. Volksp.): Die wiederholten Anträge zum Wahlgesetz berühren dieses selbst und das Reglement in — Kern nicht, sondern enthalten usätze und Ergänzungen desselben. 5. B. findet man es ganz unbegreiflich, daß Verstöße, wie sie den Wahlen im Reiche, besonders in Preußen, vorkommen, haupt venden Duldung
orkommen konnten, und zwar unter der stillschwei der Behörden. Auch in Bayern ist nicht alles schön, aben, war
Wahlen anbelangt, da kann man hetrost als Muster binstellen. Höchst selten kommt es dort zu er Wahl⸗ beanstandung oder zu einer Kassierung, namentlich in den letzten Jahren. der Liebenswürdigkeit, welche — Reichskanzl
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warnte vor einem Schädigung bewahren wollte. streichholzes eine andere Zündmasse zu Thüringer Waldes sollte uns dankbar der Phosphornekrose das Unserige thun
einer entsprechenden Entschädigung für dieser brennenden Frage wende i
Gymnasiums oder einer Realschule
würde. Es jede Fakultät Zukunft jeder studierenden aben jetzt statt 1 bis 2 Königsberger Universität haben
studierenden Frauen ins Auslan
. getrie uns in der F
handelt die Frauen wie Lehrjungen, beschäftigen doch auch Frauen 8 Inspektion. Von 26 6,6 % erwerbsthätig.
☛ Wahlrecht geben.
1. Bei uns fü einahe mehr als vor den
an gestattet ihnen nich Vereine theilzunehmen, Metallarbeiter geschehen ist. Die nnven. ebenso wenig tanzen, wie i bot des Sozialwissenschaftli in der „Welt am Mont die Frauen an einer Dis sollten. Das Verbot wurte der Disziplin motiviert. der Ka 89, Es ist ein 7 er gegen t gant energisch F sind doch die besten auch die „Kölnische Volkszeitung“
hat. Dieser Antrag ist aber
Umständen den Frauen dieselben Rech
die Diäten ins Haus!
bör eeenehesEeinen M die Haushaltung — mehr
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worden,
gesetzt, zu welchem Resultat ist man gelangt, und
rage des Frauenstudiums weit voran. heit der Rechtsverhältnisse gilt auf dem Gebiet ö bezüglich der Zulassung von Frauen. Man be⸗
Bankerotteure und Narren. Wir Armenwesen Millionen Personen weibli 9 Auf der anderen Seite behandeln wir vollständig unmündig. Wie anders steht es in und Frankreich! In Belgien will man
ahe me Sozialdemokraten. fortschrittlicher Frauenvereine hier chikaniert w
—1 Kongreß in Sreeehes sind die Frauen ausge
Vereins.
Man verwech
Stützen in der Erledigun
anerkannt b das Zentrum den Antrag Bassermann mit 10
zu eng gefaßt.
Nur in einem modernen Reichs⸗Vereins⸗ und kann diese Gleichstellung erfolgen. Diese Frage i
Wer
nd dieses
Es ist mir ich hätte
nahe gebracht
zu raschen Vorgehen, weil ich die Leute dor Ich schlug vor, statt des Phosphor⸗ Die Bevölkerung des wenn wir zur Beseitigung n. Sind jene Versuche p
ist ein Gesetz mit die Leute zu erwarten?
di — mich zu einer anderen brennenden Frage, dem Frauenstudium. Das bayerische Kultus⸗Ministerium hat eine N 2 8599 5 Verordnung erlassen, worin Frauen, wenn sie ein
finden. sein,
gsber 1 — sich 3 Professoren geweigert, Damen zu Vorlesungen über Chemie zuzulassen, während sie zu einer Reife⸗ prüfung zugelassen waren. Die Folge wird sein, daß eine gro
ben wird.
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und der
Metallarbeiter andere Leute.
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Wa daß ront gemacht hat. e Franen bö. Fragen, was
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Paragraphen? — Bestimmung auch ierverkauf angewendet würde.
wegen Stellungnahme zu den Vorschriften über die Phosphornekrose.
Reifezeugniß eines m I. Ordnung haben, nur als Hörerinnen zu den Universitaͤten zugelassen werden sollen. Es wäre an der Zeit, wenn diese Frage einheitlich für das ganze Rei
ist doch unhaltbar, wenn
1 jede einzelne Universität, oder jeder Professor das R
das Recht haben soll, über die Dame eigenmächtig zu entscheiden. Wir Mädchen⸗Gymnasien deren 9.
he Zahl der Selbst Rußland ist Dieselbe Zerrissen⸗ Vereins⸗
chen Geschlechts sind
Amerika, Skandinavien den Frauen sogar das all⸗ rchtet man sich vor den Frauen Wie ist der Verband orden! Vom evangelisch⸗ schlossen worden. ht einmal, an Unterhaltungen politischer wie es neuerdings bei einem Tanzkränzchen der können - 1 Die 185— der Rektor der hiesigen Universität errungen dur 1 Der Grund war, daß „von dem Vorstand angekündigt war, daß ission über eine soziale Frage tbeilnehmen mit der drohenden Untergrabung selt hier die Universität mit
Stimmen unterstützt Wir müssen unter allen te gewähren wie den Männern. Versammlungsgesetz
st viel wichtiger als Man sagte in der Kommission, die — 8
Fnsani. aber e kann das verlangt, der mu bekommen.
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werbegehilfen bestehen, und wieder bei der Verschiedenheit des Be⸗ triebes einerseits in den Gastwirthschaften und andererseits in den Schankwirthschaften und endlich bei der Verschiedenheit der Betriebsart in den verschiedenen Landestheilen. Die Verordnung wird morgen nach der Bundesrathssitzung oder spätestens nächsten Freitag ver⸗ öffentlicht werden und dann der öffentlichen Kritik und auch der Kritik des hohen Hauses unterliegen.
Ich komme nun zu dem Arbeitsbetrieb in den Zinkhütten, einer Frage, die deshalb ziemlich brennend geworden ist, weil auf den Antrag Preußens hin der Bundesrath in der Nothlage war, beschließen zu müssen, daß die Frist zur Ausführung all der Sicherungsvorschriften, die in der Bundesrathsverordnung enthalten waren, von 1901 auf 1903 verlängert wurde. Dieser Beschluß des Bundesraths ist unter dem 5. Juli v. J. veröffentlicht worden. Ich gestehe gern zu, daß es sehr wenig erwünscht war, den Beginn der Gültigkeit der Ver⸗ ordnung um zwei Jahre hinauszuschieben. Der Bundesrath befand sich aber, wie ich mir schon anzuführen erlaubte, in der That in einer Nothlage, denn die preußische Regierung wies uns nach, daß es nicht möglich gewesen sei, diese Verordnung in dem vorgesehenen Um⸗ fang in der gegebenen Frist durchzuführen, daß diese Durchführung nur allmählich stattfinden könne, und daß, wenn man auf der schon be⸗ schlossenen Frist bestehen wollte, eine ganze Anzahl Zinkhütten ihren Betrieb hätte einstellen müssen. Ich glaube, das wäre aber der größte Nachtheil für die Arbeiter gewesen. Ich habe darauf den preußischen Herrn Handels⸗Minister, nachdem diese Frage inzwischen auch in der Presse erörtert war, am 18. Oktober p. J. ersucht, festzustellen oder feststellen zu lassen:
„Bei wie vielen von den vorhandenen Zinkhütten die Herstellung eines der Verordnung entsprechenden Zustandes bisher nicht erreicht worden ist; ferner in welchem Umfange bei den noch nicht vor⸗ schriftsmäßig gestalteten Hütten die höheren Verwaltungsbehörden Ausnahmen zugelassen haben, und zwar sowohl hinsichtlich der einzelnen baulichen Anforderungen, als auch hinsichtlich der Zeit⸗ dauer. Auch ist in dem Schreiben um eine Aeußerung darüber ersucht worden, in welcher Weise eine Ueberwachung der Betriebe in der Richtung erfolgt, daß nunmehr die zur ordnungsmäßigen Umgestaltung der Hütten erforderlichen Bauarbeiten rechtzeitig ein⸗ geleitet werden, um bei Ablauf der gestellten Frist den Anforderungen zu genügen.“ —
Der Herr Handels⸗Minister hat mir darauf geantwortet — ich will seine Antwort in extenso der Kürze wegen mittheilen —: daß in Preußen 31 Zinkhütten in Betrieb sind, und daß bei 16 von den 31 die Herstellung eines der Verordnung vom 6. Februar 1900 völlig entsprechenden Zustandes bis Ende Dezember 1901 nicht erreicht worden ist. Von jenen 16 Hütten liegen 11 im Regierungsbezirk Oppeln, 2 im Regierungsbezirk Arnsberg, 1 im Regierungsbezirk Cöln und 2 im Regierungsbezirk Aachen. In den 16 noch nicht vorschrifts⸗ mäßig eingerichteten Hütten ist noch nicht Genüge geleistet in 3 den Vorschriften, betreffend Beschaffenheit der Fußböden, in 4, betreffend Beschaffenheit der Wände, in 1, betreffend Einrichtungen zur Be⸗ sprengung des Fußbodens, in 3, betreffend Apparate zur Zerkleinerung der Zinkerze, in 9, betreffend Abführung von Staub, Gasen und Dämpfen, welche den Destillationsöfen entweichen, und in 1, bezüglich der Axparate zum Sieben von Poussiere, Flugstaub.
Der Herr Handels⸗Minister hat ferner mitgetheilt, daß zur Her⸗ stellung des gesetzmäßigen Zustandes oder zur Vervollständigung zur Zeit noch unvollkommener Einrichtungen auf Grund des § 19 Absatz 2 der Bekanntmachung seitens der höheren Verwaltungsbehörden Fristen gewährt wurden, und zwar bis zum 1. März in 1 Fall, bis 1. April 1902 in 2 Fällen, bis 1. Juni in 2 Fällen, bis 1. Juli in 5 Fällen, bis 1. Oktober in 6 Fällen, bis 1. Januar 1903 in 1 Fall, bis 1. April 1903 in 1 Fall, bis 1. Oktober 1903 in 7 Fällen. Das ist die Sachlage. Ich muß es nun den preußischen Exekutivbehörden überlassen, mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß innerhalb der Fristen die vorgeschriebenen Einrichtungen auch wirklich getroffen werden; denn von einer weiteren der Fristen kann meines Erachtens nicht die Rede sein.
Ich möchte Herrn Dr. Hite ferner darauf bhinweisen, daß eine Berordnung. brtreffend den Betrieb in Steinbrüchen, und eine Ver⸗ ordnung, betreffend den Betrieb in Gummifabriken, bereits dem segt und hoffentlich in allernächster Zeit zur Verab⸗
In diesen beiden Verordnungen ist ein sanitärer
zu machen, in welcher die Frage des Befähigungsnachweises für das
äge vollständig zu eigen machen wird. 8 6 Befähigungsnachweis für das Baugewerbe anbetrifft, so habe ich wiederholt dem hohen Hause erklärt, man müsse erst die Finrichtung der Handwerkskammern abwarten, um diese doch zweifel⸗ los hierfür sachverständigen Körperschaften über die Einrichtung eines solchen Befähigungsnachweises gutachtlich zu hören. Die Handwerks⸗ kammern sind jetzt eingerichtet, und es ist vom Reichsamt des Innern ein Fragebogen hierfür vorbereitet, der später den Handwerks⸗ kammern seitens der Landesregierungen zur Beantwortung vorgelegt werden soll. Auf Grund dieses Fragebogens werden wir das Material sammeln können, um uns selbst über die Richtung schlüssig
Baugewerbe wohl zu lösen sein möchte.
5 ne Herr Dr. Hitze angeregt hat, daß Arbeiter als Gehilfen der Gewerbe⸗Inspektoren angestellt werden sollen, so weise ich wieder⸗ holt darauf hin, daß die Anstellung der Gewerbe⸗Inspektoren Sache der Landesregierungen ist; ich kann ihm deshalb nur anheimgeben, seine Anregungen im preußischen Abgeordnetenhause zu wiederholen. Die Herren entsinnen sich, daß ich in dem Rundschreiben an die ver⸗ bündeten Regierungen anheimgestellt hatte, auch bei der Baukontrole unter Umständen Arbeiter hinzuzuziehen. Einzelne Regierungen sind den Weg meiner Vorschläge gegangen, andere haben sich vollständig
ablehnend verhalten. — Der Herr Abg. Dr. Müller⸗Meiningen hat drei Fragen an mich gestellt. Zunächst die Frage der Abänderung des Gebrauchsmuster⸗ gesetzes. Es wird allerdings von einigen Interessenten eine Abänderung dieses Gesetzes verlangt. Die Herren verlangen eine bestimmte Ab⸗ grenzung des Begriffs „Gebrauchsmuster“ und wollen dem Patentamt die Befugniß der Löschung eines Gebrauchsmusters übertragen. Diese Aenderungen sind jedoch meines Erachtens nicht so weitgreifend, daß man schon deswegen an eine Aenderung des Gesetzes herantreten sollte. Was sodann die Aenderung des Gesetzes von 1876 über die Ge⸗ schmacksmuster betrifft, so verlangt man vor allen Dingen Heraushebung des Kunstgewerbes, dessen Erzeugnisse unter den sehr erheblich weiter⸗ gehenden Schutz des Gesetzes über die bildende Kunst gestellt werden sollen, und Zentralisierung der Anmeldungen bei dem Patentamt. Ich habe gegen diesen Vorschlag das allergrößte Bedenken. Würden wir die Geschmacksmuster unter das Gesetz über den Schutz der Werke der bildenden Kunst stellen, so würde die Konsequenz die sein, daß alle diese Geschmacksmuster noch einen 30 jährigen Schutz nach dem Tode des Verfertigers beanspruchen könnten. Also bis 30 Jahre nach dem Tode des Verfertigers wäre jeder Thürgriff, jeder Leuchter, jedes Schreibzeug, wenn es ein besonderes Muster dar⸗ stellt, zu schützen. Ich glaube, darin würde eine völlige Lähmung unserer Industrie liegen, gleichzeitig würde eine ungeheure Vermehrung des zuständigen Beamtenpersonals erforderlich sein. Deshalb kann man an die Befürwortung dieser Forderung garnicht denken. Jetzt beträgt die Schutzfrist für Geschmacksmuster bekanntlich nur drei Jahre und kann gegen entsprechende Fee bis auf 15 Jahre ver⸗ üngert werden. Ich glaube, das ist reichlich genug. “ ist ein zweiter Wunsch auf dem Gebiete des Geschmacks⸗ musterwesens geäußert worden, dahin gehend, man solle die Ent⸗ scheidung über das Geschmacksmusterwesen den Gerichten nehmen und dem Patentamt übertragen. Aber auf allen Kongressen der be⸗ tbeiligten Interessenten hat man sich ausnahmslos gegen eine solche Aenderung ausgesprochen; sie wird vielmehr nur befürwortet von Patentanwälten, von Rechtsanwälten, kurzum von Vertretern der Interessenten. Jene Forderung scheint mir auch außerordentlich be · denklich. Das Patentamt ist schon eine Behörde von über 700 Beamten; wir haben ein Grundstück gekauft von über 10 Morgen, um ein neues Patentamt darauf zu errichten. Sie sehen, welche räumliche, welche personale Ausdehnung jetzt schon das Patent⸗ amt hat, und es ist deshalb meines Erachtens nicht praktisch, dadurch, daß man den Gerichten das Geschmacksmusterwesen nimmt und dem Patentamt überträgt, letzteres noch mehr zu vergrößern. Schließlich ist es keinem Präsidenten einer solchen Behörde mehr „sie zu übersehen und zu leiten. Da muß mindestens die Dezentralisation, die jetzt schon vorhanden ist, aufrecht erhalten werden. Der Herr Abgeordnete ist auch auf das Photographieschutzggesetz in sprechen gekommen. Es ist bereits ein entsprechender Gesetzentwurf im Reichsamt des Innern festgestellt worden, über den nunmehr mit Sachverständigen berathen werden soll. Ich glaube also, in dieser Beztehung werden sich die Wünsche des Herrn Redners erfüllen lassen. Der Herr Abg. Müller⸗Meiningen hat dann das Gesctz gegen den unlauteren Wettbewerb besprochen. Ich gestatte mir darauf zu
füllt, es ist die Frage, betreffend den Fabrikbetrieb und den haus⸗ gewerblichen Betrieb bei der Herstellung von Zündhölzern. Ich habe“ drei verschiedene Zündmassen, in denen nicht weißer Phosphor enthalten ist, zum Gegenstand der Prüfung gemacht, aber den Sach⸗ verständigen hat keine dieser Proben genügt. Das gewöhnliche Zünd⸗ holz mit gelbem Phosphor entzündet sich schon bei 60 Grad Celsius, während die Zündmaterialien, die ich einer Untersuchung 1 habe unterziehen lassen, eine Hitze bis zu 150 Grad Celsius erfordern, um zu zünden. Daraus geht klar hervor, daß der Gebrauch dieser Zündmassen, wenn sie irgendwie der Feuchtigkeit unterworfen sind, außerordentlich beschränkt und prekär ist. Sie wissen, daß man in Frankreich — es ist ein häufiger Gegenstand der dortigen Witz⸗ blätter — lebhaft klagt über die ungenügende Zündfähigkeit der dortigen Zündhölzer. Offenbar liegt das daran, daß man da eine Zündmasse verwendet, die zwar nicht weißen Phosphor enthält, die aber einen erheblich höheren Hitzegrad erfordert, um sich zu entzünden. Nun hat der Herr Abg. Müller⸗Meiningen gefordert, daß, wenn wir durch Bundesrathsverordnung im Interesse der Gesundheit der Arbeiter ein anderes Verfahren zur Herstellung von Zündhölzern an⸗ ordnen, nicht nur die Fabrikanten entschädigt werden sollen, sondern auch die Arbeiter. Meine Herren, was das beißt, davon habe ich heute einen Vorgeschmack bekommen. Es hat nämlich heute eine solche Berathung von Fabrikanten stattgefunden, und da wurde auch die Summe genannt, die man eventuell als Entschädigung forderte, näm⸗ lich 10 Millionen (Heiterkeit links), und darin ist die Entschädiguug der Arbeiter noch nicht einmal einbegriffen. 4
Meine Herren, wenn Sie den Weg gehen, den der Herr Abg. Dr. Müller⸗Meiningen vorgeschlagen hat, jedesmal die Fabrikanten zu entschädigen, wenn wir ein Verfahren ausschließen, das gesundheits⸗ oder lebensgefährlich für die Arbeiter ist, dann, fürchte ich, riskieren Sie, die ganze sozialpolitische Gesetzgebung zum Stillstand zu bringen. (Sehr richtig! links.) Da machen Sie es ganz unmöglich, in Zukunft noch irgendwelche Anordnungen durch Bundesrathsverord⸗ nungen in Fabriken zu treffen, wodurch Leben und Gesundheit der Arbeiter geschützt wird gegenüber gesundheitsgefährlichen Fabrikations⸗ methoden (sehr richtig! links); denn was heute dem Zündholz⸗ fabrikanten recht ist, würde morgen den anderen Fabrikanten billig sein. (Sehr richtig! links.) Das wäre eine deg des sozialen Fortschritts, die wir gar nicht ertragen könnten. Die Herren wollen sich also daraus überzeugen, wie außerordentlich schwierig diese Frage ist, und daß sie leider so schnell, wie die Herren es sich denken, öͤst werden kann. Abgeordnete ist demnächst auch auf die Behandlung der Damen beim Universitätsstudium zurückgekommen. Meine Herren, ich habe mich für diese Frage persönlich ganz außerordentlich inter⸗ essiert, und es ist ja auch der Erfolg erreicht worden, daß jetzt den Damen die Möglichkeit, Medizin zu studieren, wesentlich erleichtert ist. Wir sind sogar noch weiter gegangen, wir haben es sogar den Damen ermöglicht, die medizinischen Prüfungen bei uns abzulegen, wenn sie ihre Vorbildung im Auslande erworben haben, und zwar auf iud von Uebe bestimmungen. “ n9.⸗ die — Gegner der Erweiterung der Tbätigkeit der Frauen auf allen Gebieten sind ja eben die Männer; das ist ja das Unglück, meine Herren. (Sehr richtig! links.) Ich bin auch ö* noch der Ansicht, daß in einer Zeit, in einem Lande, wo wir eine Million Frauen mehr haben als Männer, und wo immer noch eine Masse Männer sind, die nicht geneigt sind, zu Zweien durchs Leben die Frauen in der absoluten Nothlage sind, sich
Ehre gehabt, im hohen Hause auszuführen, Universitätsstudiums Landessache ist. Gs Universitäten eine croße Anzahl von Profefforen,
Damen zu ihren Kollegien zulassen. Gs sind aber
Professoren, Leuchten der Wissenschaft, Männer ersten Ranges, die wir stolz sein können, die sich gegenüber einer
Ich will schließlich nur noch auf einen Punkt eingeben. Der
Herr Abg. Hitze hat sich auch nach der Krankenkassennovelle erkundigt. Er weiß ja genau, wie sehr ich mich dafür interessiere, die Lücke aus⸗ zufüllen, die zwischen dem Invaliditätsgesetz und den Unfolgefeen einerseits und dem Krankenversicherungsgesetz andererseits besteht. Aber
knüpfen sich an die Krankenkassennovelle viel mehr Streitpunkte, d. Sesg “ habe. Mein Bestreben muß deshalb dahin gehen, die Novelle, die hier dem hohen Hause vorgelegt werden soll, so wenig wie möglich mit Nebenfragen zu belasten und so einfach wie möglich zu gestalten; das ist ein schwieriges Stadium, durch welches ich diese Novelle hindurchzuleiten habe. Bis jetzt kann ich deshalb zu meinem Bedauern einen bestimmten Zeitpunkt, wann diese Novelle vorgelegt werden wird, noch nicht angeben. Ich hoffe, daß mir mein Ziel gelingen wird, weil ich befürchte, wenn wir das Krankenversicherungsgesetz mit zu viel Organisations⸗ und anderen Fragen belasten, wir erstens einen sehr delikaten Eekh in dieses hohe Haus bringen und wahrscheinlich auch zu einer Ver⸗ abschiedung des Gesetzes nicht gelangen würden. vSet. I“
bg. von Kardor Rp.): Ich kann mich au „ni ami veeebehare ns Uls hee den Frauen die Theilna 1. L.⸗ evangelisch⸗sozialen Kongreß verboten hat. Unser Wahlrech — nur gewinnen, wenn die Frauen das aktive Wahlrecht . 8 Voraussetzungen erhielten. Manche der Herren würden dann hier nie
sitzen. In der Frauenfrage müssen wir überhaupt den Staaten nach⸗ eifern, die uns darin wert vorausgekommen sind.
Um 5 ¾ Uhr wird die weitere Berathung auf Donners⸗ tag 1 Uhr vertagt. qp reußzischer Landtag.
] Haus der Abgeordneten 10. Sitzung vom 22. Januar 1902, 11 Uhr.
8 twurfs, betreffend die Ueberweisung weiterer . S.eel. an die Preeingtalzgerbanshee. Die durch die ““ — 2 üb
rovinzen überwiesenen Dotationsrenten w 1 — Provinzelt nach dem Maßstabe „von Land und Leuten“, nämlich zur Hälfte nach dem Flächeninhalt, zur anderen Hälfte nach der Bevölkerung vertheilt; außerdem wird die für die Uebernahme der Verwaltung und — . haltung der — den Previ überwiesene Rente von 15 Millionen Mark na Zahl der Chausseemeilen in
Provinzen vertheilt. 4
8 „2 Vorla . überweist den Provinzen eine weitere Rente von 10 llionen ark jährlich. Davon sind 7 Millionen Mark bestimmt 1) zur Erleichterung der — lasten (Landarmenkosten und außerordentliche —1— 2) zur Unterstützung von leistungsschwachen Kreisen -. —₰ meinden auf den Gebieten des Armen⸗ und —— 8 ünn ger —ö. der Nr. 2 ist die adt abrigen 3 Millionen Mark sind für den Neubau ·2 die Unterhaltung — S xP Summe soll ein ag von auf alle Fe ang- und ein * — Mark —— dem auf die Provi — — E
einem Drütel nach dem um⸗
Maßstabe erfolgen, nämlich —
ckehrten Verhältmisse der dem
Die Stadt Berlin weil für sie nur die kommt.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
uf der Tagesordnung steht die erste Berathung des u“