1902 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsangehörigkeit

der Reichsbevölkerung nach der

5*

(Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.)

8 1 Volkszählung vom 1. Dezember 1900.

männl. weibl. zusammen Staatsangehörigkeit 8

Personen

weibl. zusammen

Personen

2 männl. V weibl. sasamne Staatsangehörigkeit

hrstrFe Peihsis ehehagenn. 8.

Personen

A. Reichsangehörige (einschl. deerer aus deutschen Schutzgebieten)

B. Reichsausländer a. europäische Staaten: 1) Rußland (Europa und Asien) 2) Oesterreich (einschl. Liechten⸗

stein, Bosnien und Herzego⸗ wina) u“ Ungarn (einschl. Kroatien). Schweiz 1 Italien (und S. Marino) nebst Kolonien .

6) Frankreich (und Monaco) nebst Algier, Tunis und Kolonien

7) Spanien (und Andorra) nebst Kolonien 88 Portugal (nebst Kolonien). Luxemburg Belgien Niederlande (nebst Kolonien) Dänemark (nebst Kolonien) Schweden Norwegen Großbritannien nebst Indien, Australien, Ceylon, Canada und übrigen Kolonien . . . Rumänien

27 272 707 ,28 314 935 55 587 642 464 056 314 642 778 6968 28 020 18 951 46 971

158 507 6 370 24 157

12 793

371 022 19 892 55 456

69 760

212 515 13 522 31 299

56 967

9 695 10 787

517 253 144 52

7 263 6 000 6 991 5 131 52 985 35 068 15 068 11 479 5 920 1 846

20 482

770 196

13 263 12 122 88 053 26 547 9 631

7 243 1 033

211 19) Montenegro 14 20) Türkei lin Europa und Asien, ohne Tripolis und Egypten) 21) Griechenland zusammen a

1 091 363 293 89 382 452 972 304 213 b. ame rikanische Staaten: 1) Verein. taaten ügh Alaska, auch Hawaii, Cuba, So und Philippinen Mexiko Guatemala Republik Honduras . .. ) Salvador ) Nicaragua Costarica Haiti. . an Domingo Brasilien Venezuela Paraguay Uruguay Argentinien Chile

757 185

18) Ecuador 19) Columbien

zusammen b

c. afrikanische Staaten: 3 11X“ 4X““ 2) Tripolis, Barka, Fessan ..

9 Marokko

4) Abessynien Liberia

6) Oranje⸗Freistaat

7) Südafrikanische Republik.

8) Afrika ohne nähere Angabe

zusammen c...

asiatische Staaten:

1) China

2) Japan b

3) Siam 1

4) Persien .

5) Asien ohne nähere Angabe. zusammen d....

C. Ohne Angabe

28 629 931]56 367 175.

Deeutscher Reichstag.

5. Sitzung vom 5. Februar 1902. 1 Uhr.

8 Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1902 wird bei dem Etat des Reichsamts des Innern, und zwar bei den Ausgaben für das Reichs⸗Versiche⸗ rungsamt fortgesetzt. 2 8g

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Abg. Stadt⸗ ha en hat gestern heftige Angriffe auf die Berufsgenossenschaften ge⸗ richtet. Er hat gemeint, diese Organisationen seien zu nichts weiter da, als gewissen Personen hohe Gehälter zuzusichern und im übrigen die den Arbeitern zustehenden Beträge thunlichst niedrig zu halten. Jene Gehaltsbezüge werden doch zunächst von den Unternehmern allein nufgebracht. Ferner ersieht man aus der Uebersicht über die Rech⸗ nungsergebnisse der Berufsgenossenschaften, da diese Bezüge geradezu winzig sind gegenüber den großen Opfern, welche die Unternehmer aus ihrer Tasche für die Arbeiter in der Unfallversicherung n 85 Millionen, welche allein im Jahre 1900 in der gewerblichen Un fallversicherung von den Unternehmern aufgewendet worden sind, stehen ganze 50 000 gegenüber, welche nach der Ansicht des Abg. Stadthagen etwa zu Unrecht verausgabt sind. Ebenso unzutreffend - die gegen die statistischen Aufstellungen erhobenen scharfen Angriffe. Alle Kautelen, welche das Reichs Versicherungsamt für nothwendig hielt, um zu einer zuverlässigen Statistit zu gelangen, sind bei der Aufstellung beachtet worden. Welchen Nutzen die Heranziehung der Gewerbe⸗ aufsichtsbeamten hätte haben sollen, vermag ich nicht zu erkennen. Das Bestreben, die fahrlässigen Unfälle von der Entschädigung aus⸗ zuschließen, ist uns nicht erkennbar geworden; im Reichs⸗Versicherungs⸗ amt wird sich niemand finden, der in dieser Beziehung der Fürsorge für die verunglückten Arbeiter Abbruch thun wollte. ie bedauerlich

roße Zahl der Unfälle darf nicht für sich, sondern muß immer in Zerbindung mit der Gesammtzahl der beschäftigten Personen be⸗ trachtet werden. Die Zahl der schwersten, tödtlichen Unfälle hat eine erhebliche Steigerung nicht mehr erfahren; es finden nur noch geringe Schwankungen statt, ebenso wie bei den Unfällen, welche dauernde oder theilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben. Eine erhebliche Steigerung hat nur stattgefunden bei der vorübergehenden Erwerbs⸗ unfähigkeit; das wird aber mit Recht darauf zurückgeführt, daß die iter jetzt auch kleine Unfälle gewissenhaft zur Anmeldung bringen. Der Abg. Stadthagen war also zu seinem Urtheil über die Statistik biernach nicht benchüsat

Abg. Dr. Oertel (d. kons.): Herr Stadthagen hat sich von jeher bemüht, uns an Uebertreibungen zu gewöhnen; aber was er gestern leistete, mußte selbst den g. Kenner der Stadt schen Muse oder Rhetorik überraschen. Er meinte: „die Knochen der Arbeiter

nicht dazu da, die 1ꝙ Lakaien des Unternehmert

dieren zu lassen“. die Cene Nacht über den n

les Satzes nachgedacht 922 tadthagen einzelne Fälle an⸗ geführt hat, so hat er den alten Fehler t, solche Ausnahmen zu verall bat dem ehrenwerthen S Aerzte damit einen ganz unberechtigten ’1 Erklärung, daß die Berufsgenossenschaften Gesetze nicht mehr zu eristieren schienen, schreitet er die Grenze, jenseito deren selbst

ität nicht mehr ernst genommen

seen secaften seien an der ½ der schuld, so steht das auf demselben Blatte. Ich bin weit entfernt von der Ueberschätzung der v—— der Sezialreform; aber die Unfall⸗ versicheru darf 8.. unterschätzt werden; sie 22 wohl · tbätig auch in den Arbeiterklassen empfunden, welche Stadt⸗

politisch nahe stehen. Die stärkste Uebertrribung war der Sat: mehr Unfallverletzte, desto größer der Gewinn . Nerseezofses. aus den —è und dem Blute der Arbeiter!“ Wie kommt zu diesen seltsamen n Er stellt einen

an dem x3— Gesetz und

t zum vollen sch Tr= In den und Blu⸗ rbeiter. len des klassischen Alt thums würde Herr J . ne en rtdmn üge be damit anders. Die Unt ê 4 b nterne aus ihrer Tasche tragen, dech he v. - ver 9 rbeiter

1.

2 b 2

sten⸗ tadt

züglich der Aufsicht, Vorsicht und peinlichen Verhütung von Unfällen nimmt es ferner die Landwirthschaft mit jedem gewerblichen Betriebe auf; trotzdem aber werden Unfälle nach wie vor möglich sein. Neben jeder Mähmaschine, neben jedem Heuwender ꝛc. kann der landwirth⸗ schaftliche Unternehmer nicht stehen; er kann nicht immer neben dem äcksel schneidenden Knecht oder der Rüben hackenden Magd stehen. egen die Unfallverhütungs⸗Vorschriften, welche hiergegen erlassen wurden und welche das echteste Gepräge des grünen isches tragen, hat sich seiner Zeit der allgemeine Unwille gerichtet. Herr Stadthagen hat selbst gesagt, die Unfallhäufigkeit nimmt zu mit dem Lebensalter des Arbeiters; also stumpft doch die Gewöhnung gegen die Unfalls⸗ efahr ab. Erst neuerdings wird eine große Zahl von Unfällen tatistisch erfaßt, die vor Jahrzehnten niemand als Unfälle betrachtet hätte. Erzählt man dem Arbeiter immer wieder vor, die Unfälle kämen zu 90 % auf das Konto des Arbeitgebers, dann muß er ja schließlich alle Vorsicht aufgeben. Die Gefahr, die darin für die Arbeiter liegt, hat Herr Stadthagen noch vermehrt. Er hat auch den Landtags⸗Abgeordneten Felisch wieder angegriffen. Die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften sollen kein Gehalt beziehen, aber angemessener Ersatz für Zeitversäumniß, Reisen, Sitzungen u. s. w. muß ihnen gewährt werden. Einige von ihm angeführte Fälle könnten bedentlich erscheinen, wenn e aber 27 gleichen Informationen fußen, wie bei’ Herrn elisch, so müssen seine Anführungen den stärlsten Zweifeln egegnen. Herr Felisch hat niemals mehr für Reisen, Sitzungen, Zeitversäumnisse, Auslagen jährlich bezogen als 700 kann man doch nicht mit einem widerrechtlich bezogenen Gehalt auf eine Stufe stellen. Nun soll Herr Felisch eine Subvention für seine „Bau⸗ ewerkszeitung“ erhalten haben. Diese ausgezeichnete, gut gehende Fachzeitschrife hat die Berufsgenossenschaft zu ihrem Organ gemacht und wendet ihr ihre Inserate zu; dafür be ieht das Blatt jährlich etwa 200 Die 36 Zimmer und die Kellerräume des in seinem Mitbesitz befindlichen Hauses hat die Seeenossen schef für 7100 gemiethet, ein Preis, für den dieselben Räume sonst in Berlin nicht zu ermiethen waͤren. Herr Stadthagen hat dann Herrn Uinttene beim Staatzanwalt denunziert, ist aber dabei völl Durch dieses Vorgehen 8” er aber gezeigt. daß er sie

elisch wegen abgefallen. durch ein elisch beleidigt gefühlt hat; warum hat er nicht die Privatbeleidigungsklage erhoben oder in öͤffent⸗ licher Versammlung seine Bebaupfung wiederholt? Herr Felisch hat sich nun ans Reichs⸗Versiche mt behufs Prüfung dieser Anklage gewendet; diese Prüfung stattgefunden und die völlige Haltlosigkeit der Anklage ergeben. Herr Felisch wollte die Mittheilung dieses Ergebnisses an das Reichstags⸗Präsidium. Diesem herechtigten Wunsche hat der Staatssekretär nicht entspr zu en geglaubt, und deshalb habe ich die Angelegenheit hier so aus⸗ brlich —2 um Herrn Felisch endlich zu seinem Rechte zu ver⸗ fen. ag jeder sich düpieren lassen von 1 Gewährsmännern, wie es ihm Nellehe aber wir müssen 85 sorgen, daß die Märchen und Lügen der Gewährsmaͤnner als solche festgestellt werden. Irren ist menschlich; Herr Starthagen solle seine Antrüstungsssegkeit Zegen den anwenden, der ihn so hineingelegt hat. In erroro perseverare tultam est. Dem Rechte der freien Meinungsäußerung entspricht als Korrelat die Pflicht der peinlichsten Prüfungen und das Be⸗ kenntniß des Irrthums, wenn er erkannt ist. anderes Verfahren

verstößt gegen die Würde des Reichstages. außerordentlich

ilbch (nl.): bin dem Vorred 6 Uue gegen de unerhörten An⸗

dankbar, daß er mir die Arbeit der Abwehr 1 griffe des Stadthagen so sehr erleichtert hat. Was die Höhe der Gehälter betrifft, so muß ich Frkenaer brn Reichs⸗ rungsamt die peinlichste Prüfung nen Gehälter eintreten Den Dr. Blasius geben wir Herrn Sta gern preis; ch niemand bill ohne Untersuchung des Verunglückten das Gut⸗ achten über der Ents⸗ a wird. Aber die Vertrauensärzte sind bei großen eenschaften unbedingt noth⸗ S— den b J & 2 2„2½ 8 direlt rtheil Vertrauenkarztes, son ut au mteten Aerzte oder 22 üelgeadent 8 ann a

den Praris 7 Die die Statistik weil sie die Zahl der Ar 8

einsei ter garnicht berucksichtigt. Die 1”2 be der Unfallziffer hat sich nicht erhöbt, wie die absoluten Zahlen, sanfsse 1 vürer“ 8- von lestanhe älle müßten en, ebeunfällen Unternehmer einen

habe! Etwas Unglaublicheres selten a worden. Die

: ich bin sicher, am

„und

Schreiben des Herrn

Professoren.

hier liegt eine Hauptursache Unfallzahlen.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) weist auf die von ihm behauptete ganf unverhältnißmäßige und erschreckliche Steigerung der Unfälle im landwirth⸗ schaftlichen Betriebe hin, obwohl die Zahl der in diesem Betriebe an⸗ gestellten Lohnarbeiter im Laufe der Jahre eher gefallen als ge⸗ wachsen sei. Von 1,34 sei die Zahl auf 4,50 gestiegen; diess eenes müßte doch auch den Abg. Hilbck eines Besseren belehren. Die Schuld dafür sei den agrarischen Regierungen beizumessen, welche die Landesversicherungsanstalten für die Landwirthschaft natürlich durchaut agrarisch organisiert hätten. Eine ordnungsmäßige Vertretung der Versicherten sei in Mecklenburg überhaupt nicht gewährleistet. Redner will ferner wissen, was aus der erneuten Festsetzung des durchschnitt, lichen Jahresarbeitsverdienstes in Mecklenburg geworden sei. Auch eine Neufestsetzung des ortsüblichen Tagelohnes sei dringend noth⸗ wendig. Bei der neuen Abtheilung des Statistischen Amts sollte eine Statistit über die ländlichen Arbeitslöhne in Angriff genommen werden.

für die anscheinende Steigerung der

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! § 62 des Invalidengesetzes sagt:

„Soweit die in § 1 bezeichneten Personen

also die versicherungspflichtigen Personen solchen Kassen nicht angehören,

d. h. organisierten Krankenkassen, 1 ist nach Bestimmung der Landesregierung den Vertretern der weiteren Kommunalverbände oder den Verwaltungen der Gemeinde⸗Krankenversicherungen bezw. landesrechtlichen Einrichtungen ähnlicher Art eine der Zahl der Personen entsprechende Betheiligung an der Wahl einzuräumen.“

Diese Bestimmung ist seiner Zeit erlassen worden, weil in der That in einzelnen Bezixken eine organisierte Vertretung der Arbeiter, der die Wahl übertkagen werden konnte, nicht vorhanden war Die Zuziehung jener Wahlkörper hat deshalb die Bedeutung. auch den Arbeitern, die solchen organisierten Krankenkassen nicht angehören, eine gewisse Betheiligung an der Wahl der Vertreter der Versicherten zu ermöglichen. In Mecklenburg hat man da dieser Fall vorlag, allerdings den „engeren Ausschuß der Ritten und Landschaften“ damit betraut, Arbeitewertreter zu wählen Ungewöhnlich ist, daß man bei dieser Gelegenheit ganz Mecklenburg als einen weiteren Kommunalverband betrachtet hat. Solch ein Fal ist meines Wissens in anderen Bundesstaaten noch nicht vorgekommen Daß aber eine Körperschaft, in der selbst nicht Arbeiter sitzen, durch Wahl Arbeiter bezeichnet, die demnächst an der Thätigkeit der Selbstverwaltungsbehörden betheiligt sein sollen, ist nichts Un⸗ gewöhnliches; in Preußen z. B. fungieren die Kreis⸗Ausschüsse unbe⸗ anstandet als wahlberechtigte Vertretungen und an diesen Kreis⸗ Ausschüssen haben ebenfalls Arbeiter keinen Antheil. Immerhin das eine Ausnahmemaßregel.

Was die Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns betrifft, so habe ich allerdings in der vorigen Tagung des Reichstags ausdrücklich an⸗ erkannt, daß die damaligen Festsetzungen dem Thatbestande nicht mehr entsprächen. Ich habe mich deshalb an sämmtliche unter eingehender Begründung mit dem Ersuchen gewendet, den Tage⸗ lohn landwirtbschaftlicher Arbeiter auf Grund einer erneuten Prüfung anderweit festzusechen. In Preußen ist das auch geschehen. Ich muß annehmen, daß es auch in Mecklenburg geschehen ist. (Zuruf.) Mir liegt jetzt leider der amtliche Beweis hierfür nicht vor. Wenn es nicht gescheben sein sollte, so werde ich mich an die mecklenburgisch⸗ Regierung um Aufklärung wenden.

Daß die arbeiterstatistische Abtheilung des reichsstatistischen Amte auch der Lohnstatistik ihre Thätigkeit zuwendet, halte ich für selbst⸗ verständlich; denn die Lohnstatistik bildet eine sehr wichtige Quelle der

Staats⸗Minister Dr. Gré

werden

werden. r. nl.) nimmt ög 2X de 8 b e.

celeitet, deren b „ee a. Ser ene ene er üen, rrin staatliche Behörde zer vertrete die Interessen der

8 ist 111“ Neh,ge ir (b. 2₰ Daß Bersicherten an g. g

1

Unsere Resolution bezüglich

Unternehmergruppen gegen das Reichs wiederholt. Noch i 8

solche für die Beamten der Berufsgenossenschaften angegriffen,

Einrichtung jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist und also 2 werden muß. Schlie 8 so auch durchgeführt

dem problematischen Wert

Angriffe des Abg. S Versicherungsamts Gaebel. Diest

Ihnen sagen, thun oder unterlassen?

1 den in solchen Sana⸗

r rgebrachten ein Achtel des ortsüblichen da lolchen währen. Leider hat das Reichs⸗Versicherungsamt die Genehmigung hierzu abgelehnt, ohne Gründe dafür anzugeben. Auch im Punkte der Dienstwohnungen sind angreifbare Entscheidungen ergangen. . der Stellung der Beamten des Reichs⸗ Versicherungsamts hat man bisher unberücksichtigt gelassen. Die An⸗ griffe gewisser, dem Zentralverband dutscher Industrieller nahestehender Versicherungsamt haben sich

Noch immer sind auch einzelne Berufsge korporative Mitglieder dieses Verbandes. t E

Nordwestliche Eisen⸗ und Stahlberufsgenossenschaft in Hannover bei⸗

getreten, während man doch den Austritt der bisheri ver dieser Kategorie er bisherigen Mitglieder

1— hätte erwarten sollen. Es handelt sich um An⸗ riffe auf das Kassen⸗ und Rechnungswesen und 1. die Cn etzung eines Revisors. Da die erufsgenossenschaften selbst

Revisionen als nothwendig anerkannt haben, sind diese Angriffe gänzlich ungerechtfertigt. Ferner werden die Dienstordnungen

obwohl diese

hat man sich auch über die neuen Vorschläge aufgeregt, welche für die Aufstellung der Rechnungsergebnisse ts

Berufsgenossenschaften vom Reichs⸗Versicherungsamt gemacht worden

sind; es wird da von ußangeln“, unnützem Ballast“ und von

dieser Anordnung gesprochen. Ist dieser Ton nicht angenehm, so bedaure ich noch mehr den 1“ ver tadthagen gegen den Präsidenten des Reichs⸗ ersichen Diesem Herrn, der seit 1886 in dem Amt thätig ist, haben selbst die Sozialdemokraten früher Beifall gezollt. Den Beweis für diese Herunterziehung ist Herr Stadthagen völlig schuldig geblieben. Was würden die Herren Sozialdemokraten sagen, wenn wir sie als Partei nach dem messen wollten, was einzelne von Man hat jetzt die Herren Scherm, Eitzinger u. s. w. aus der Partei in Nürnberg ausgestoßen; sind deshalb alle sozialdemokratischen Führer zweifelhafte Charaktere? Keineswegs. „So haben Sie argumentiert, Herr Abg. Stadt⸗ hagen! (Widerspruch des Abg. Stadthagen.) Auch unter den Arbeitern sind nicht lauter Engel, es sind auch schlechte Elemente darunter; deshalb werden wir die Arbeiterpartei aber nicht mit diesen schlechten Elementen verwechseln. (Abg. Stadthagen: Führen Sie doch an, was ich gesagt habe!) Warten Sie ab, bis ich ausgesprochen habe! berr Stadthagen sagte, die Zahl der Todten und Schwerverwundeten habe im vorigen Jahre 107 000 betragen. Das ist positiv unwahr; es handelt sich in der größten Mehrzahl um kleine Verletzungen, die nur selten mehr als 13 Wochen gedauert haben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Na also!) Es ist also eine Entstellung der That⸗ achen, wenn man von 107 000 Todten und Schwerverwundeten spricht. Die Zahl der Unfälle ist allerdings unverhältnißmäßig infolge des Aufschwungs der Industrie gewachsen, weil eine große Zahl ungelernter Arbeiter dabei war; hätte um der Ver⸗ minderung der Unfälle willen die Einstellung dieser Leute in die Industrie überhaupt nicht stattfinden sollen? Herr Stadthagen Ssss auch mit zweierlei Maß, wenn er die Akkord⸗ arbeit „Mordarbeit“ nennt, während doch die Partei die Akkord⸗ maurer in Hamburg noch immer in ihren Reihen duldet. Die No⸗ vellen zum Unfall⸗ und Invalidenpersicherungsgesetz sind erst ganz kurze Zeit in Kraft und können die Wirkung, welche Herr Stadt⸗ . verlangt, noch garnicht geäußert haben. Wie kommt aber nun Herr Stadthagen dazu, die unerhörte Behauptung auszusprechen, daß die Berufsgenossenschaften es sich zur Aufgabe machten, der Unwahr⸗ heit zum Rechte zu verhelfen? verwahre die Berufsgenossen⸗ schaften gegen diese unqualifizierbaren Angriffe, die hier ohne jeden Be⸗ weis vorgebracht worden sind.

Abg. Hoch (Soz.); „Wenn wirklich für die Unfallentschädigung seit 1885 schon 600 Millionen Mark ausgegeben worden sind, so be⸗ weist das arnichts für eine genügende (. nischädigung, sondern bloß für die große Zahl der vorgekommenen Unfälle. Bei den Entschädi⸗ gungen wird den Arbeitern lange nicht dasjenige zu theil, was sie mit Recht zu beanspruchen hätten. Es muß immer wieder auf die rsache der Steigerung der Zahl der Unfälle hingewiesen werden. Dazu vor allem die mangelnde oder ungenügende Kontrole. Hier ommt vor allem der Betrieb des Baugewerbes in Betracht. Daß die Kontrole im allgemeinen mangelbaft ist, im Baugewerbe aber ganz besonders, hat Herr Professor Hartmann auf dem Berliner Berufs⸗ genossenschaftstage vom 14. Dezember 1900 selbst nachgewiesen und dabei auf die Bedenken gegen das Vertrauensmännersvstem noch speziell hingewiesen. Bei den Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften fand er natürlich sehr wenig eee. Ich frage, was seitens des Reichsamts des Innern geschehen ist, um im Punkte der Kontrole der Pauten und des Erlasses strengerer Schutz⸗ und Unfallverhütungs⸗ vorschriften vorwärts zu kommen? Ueber die Rolle der Vertrauens⸗ ärzte der Berufsgenossenschaften hat sich Graf osadowsky ausweichend bezußert: er hat auf die neue Bestimmung hingewiesen, auch andere Aerzte gehört werden können, wenn die behandelnden Aerzte in einem Abbängigkeits⸗ verhältniß zu den Berufsgenossenschaften stehen. Man ist aber im Bergbau dazu übergegangen, die Vertrauensärzte der Berufs⸗ genossenschaften in Vertrauensärzte der Krankenkassen umzutaufen, und nun erklärt das Reichs.⸗T ungsamt, daß die Anhörung eines andern Arztes nicht mehr nöthig sei. Das ent richt dem Buchstaben, aber es widerspricht durchaus dem Sinn und t des etzes Gleiches gilt von der Ausstellung der Gutachten. In allen sen Fällen zieht sich das Reichs⸗Versi rrungsamt in seinen Er⸗ kenntnissen auf diese Gutachten zurüͤck, sodaß die neuen e nicht zum Vortbeil, sondern zum Nachtheil der versicherten Arbeiter ausschlagen. Redner führt eine Reihe von Fällen an, in welchen unberechtigter Weise Rentenherabsetzungen statkgefunden haben sollen, und sucht nachzuweisen, daß zum ibeil die neuen Bestimmungen des Gesevzes daran schuld seien. Redner 112 ob eine Ver⸗ 1 Bezug auf die schädliche der Pikrinsäure zu er⸗ warten

Stagtossekretär des Innern, Staats⸗Mmister Dr. Graf von Posadowoky⸗Wehner:

Meine Herren! Der Herr Abg. Reesicke ist zurückgekommen auf Beschwerden gegen das Reichs⸗Versicherungsamt, die zwar nicht aus der Mitte des hohen Hauses erhoben worden sind, wohl aber in der Oeffentlichkeit. Diese Beschwerden richten sich dagegen, daß das Reichs⸗Versicherungsamt Vorschriften erlassen hat über die Kassen⸗ revisionen der Anstalten, über die Aufstellung der Rechnungsergebnisse, über die dienstliche Thätigkeit der Bcamten der Berufsgenossenschaften. Ich bin der Ansicht, daß diese Erlasse des Reichs⸗Versicherungsamts in allen Beziehungen durchaus gerechtfertigt sind und die Angriffe diergegen vollkommen hinfällig. Die Berufegenossenschaften sind im Laufe der Zcit so gewaltige Kérperschaften geworden tbeilweise erstreckt sich ihre Thätigkeit über ganz Deutschland, sie sind auch steuer⸗ erbebende Körperschaften —, daß sie meines Erachtens unter einer strengen Staatsaufsicht steben müssen. Auch ihr Vermögensbestand vermehrt sich von Jahr zu Jahr, die Zahl der Personen, die mit ihnen in Beztehung stehen, wird jedes Jahr größer. Nun bitte

ergebnisse, über den inneren Dienst in den Berufsgenossens ften, so hat das Reichs⸗Versicherungsamt etwas gethan, was ich auf Grund meiner Beobachtungen seit langem für nothwendig gehalten habe. Die Berufsgenossenschaften bei ihrer fortgesetzt weiter ausgedehnten Thätigkeit müssen auch einen festeren bureaukratischen Unterbau be⸗ kommen; dieser festere bureaukratische Organismus ist vor allen Dingen nothwendig auf dem Gebiete der Geldverwaltung, der Kassenführung; hierbei setze ich selbstverständlich voraus, daß sie in ihrer berechtigten Selbstverwaltung nicht behindert werden.

Man hat wieder die Zunahme der Unfälle, besonders innerhalb der Landwirthschaft, bemängelt. Statistiken sind im allgemeinen auch nur von relativem Werth, weil man die letzten Ursachen von statistischen Erscheinungen in vielen Fällen garnicht ermitteln kann. Ich möchte deshalb entschieden bestreiten, daß diese Zunahme der Unfälle zurück⸗ zuführen sei etwa auf eine größere Nachlässigkeit der landwirthschaft⸗ lichen Betriebe, auf eine höhere Gefährlichkeit der gehandhabten Ma⸗ schinen. Es ist unzweifelhafte Thatsache, daß, je länger ein Gesetz be⸗ steht, desto tiefer in die Volksschichten die Kenntniß und das Verständniß dieses Gesetzes dringt, und daß man zahlreiche kleine Verletzungen, die man früher kaum beachtet hat, jetzt zur Untersuchung bringt und als Unfall anspricht. Wie sich diese Dinge vollziehen, dafür habe ich aus dem Gebiete der Invalidenversicherung einen wirklich schlagenden Be⸗ weis vor mir. Nach einer mir vorliegenden Tabelle über die im Jahre 1899 bewilligten Invalidenrenten sind in jenem Jahre noch 2905 Renten, die schon im Jahre 1897 hätten festgesetzt werden sollen, 32 406 Renten, die aus dem Jahre 1898 stammen, und 58 612 Renten aus dem Jahre 1899 selbst festgesetzt worden. Sie sehen daraus, welche große Anzahl Rentenansprüche noch nachträglich zur Kognition der Behörde ge⸗ kommen ist. Die Leute sehen, daß andere Leute Rente bekommen, und stellen dann auch ihrerseits bei der ersten Gelegenheit Rentenansprüche. Ebenso wird es mit den landwirthschaftlichen Unfällen in sehr vielen Fällen auch sein. Also nicht objektiv, sondern wahrscheinlich nur statistisch haben die Unfälle zugenommen. Der Herr Abg. Roesicke hat einen Fall berührt, in dem ein Antrag der Versicherungsanstalt Berlin abgelehnt sei. Es handelt sich darum, daß Insassen von Heil⸗ anstalten baare Beihilfen gewährt werden sollen. Der Bundesrath hat diesen Antrag abgelehnt, weil er bis dahin auf dem Standpunkt gestanden hat, in der Regel nur solche Beschlüsse zu genehmigen, welche die gesetzlichen Ansprüche erweitern, d. h. nur solche Vor⸗ schläge der Versicherungsanstalt zu genehmigen, wo gesetzliche Ansprüche in höherem Umfang realisiert werden, wie gesetzlich vorgesehen. Der Bundesrath hat geglaubt, daß es das sozialpolitisch bessere Verfahren sei, wie Leistungen von Versicherungsanstalten zu genehmigen, die neben dem Gesetz oder außerhalb des Gesetzes stehen. Der Bundes⸗ rath ist zu diesem Beschluß auch durch die Erwägung geleitet worden, daß sich die finanziellen Leistungen der Versicherungsanstalten aus der Novelle, die wir vor einigen Jahren beschlossen haben, noch garnicht übersehen lassen, und man deshalb vorsichtig sein müsse, Leistungen zu übernehmen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind.

Wie infolge der neuen Gesetzgebung die Leistungen gestiegen sind, mag daraus hervorgehen, daß i. J. 1899 96 655 Invalidenrenten fest⸗ gesetzt sind, i. J. 1900 schon 125 811 und 1901 130 510. Ich glaube, die Versicherungsanstalten haben dringende Veranlassung, bei einer solchen Steigerung der Rentenzahl mit der Gewährung außergesetzlicher Leistungen zurückzuhalten. Wo es sich indeß um Erhöhung der gesetz⸗ lichen Leistungen handelt, hat der Bundesrath solche Anträge anstands⸗ los genehmigt.

Der Herr Abg. Roesicke ist auch auf eine Angelegenheit zurück⸗ gekommen, die schon früher hier verhandelt worden ist, auf die Rang⸗ verhältnisse der Senatsvorsitzenden im Reichs⸗Versicherungsamt. Meine Herren, ich habe mich dieserhalb zunächst mit der preußischen Regierung in Verbindung setzen müssen; denn es ist ganz unausführ⸗ bar, daß die Rangverhältnisse der Beamten in Preußen anders geregelt werden als die Rangverhältnisse der Beamten im Reich. Sie leben in einer und derselben Stadt, arbeiten zum theil unter einem und demselben Dach. Hier muß das Reich pari passu mit der Hierarchie Preußens vorgehen. Seitens der preußischen Herren Minister ist aber gegen die Wünsche, die in jener Angelegen⸗ heit gehegt werden, einstimmig Widerspruch erhoben worden, und meines Erachtens mit triftigen Gründen. Gos ist zunächst darauf hin⸗ gewiesen worden, daß die Senats⸗Präsidenten der preußischen Ober⸗ landesgerichte in der Reiheniolge ihres Dienstalters zur ständigen Vertretung des Oberlandesgerichts⸗Präsidenten in seinen vollen Verwaltungsgeschäften berufen seien, daß die Beförderung zum Senats⸗Präsidenten aber bei Oberlandesgerichten nur verhältnißmäßig wenigen besonders bewährten Q. berlandesgerichtsräthen und Land⸗ gerichts⸗Direktoren zu theil werde, während die Mitglieder des Reichs⸗Versicherungsamts bisber in die Stellung des Vor⸗ sitzenden thatsächlich nur nach ihrer Anciennetät berufen worden seien. Es ist ferner darauf hingewiesen, daß die Landgerichts⸗ Direktoren auch aus der Beamtenkategorie der vierten Rangklasse bervorgehen und diesen Rang behielten, obgleich ihre Beförderung in wesentlich höherem Dienst⸗ und

vierten Rangklasse als der vorsizende Direktor. Es ist ferner hin⸗ gewiesen auf die Senats⸗Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, die

Ober⸗Regierungsräthe und die Verwaltungsgerichts⸗Direktoren, die vor den Mtkgliedern

erung ist es ganz ausgeschlossen, die Wünsche, die in dieser Beziehung geltend gemacht sind, zu befriedigen.

Es ist heute auch bemängelt, daß man die Dienstordnungen, die für die Beamten der Versicherungsanstalten erlassen wurden, theil⸗ weise nicht genehmigt habe wegen der Höhe der in Aussicht genommenen Gehälter. In § 98 des Invalidengesetzes heißt es:

Den bei den Versicherungsanstalten und ihren Organen im Hauptamt beschäftigten Bureau⸗, Kanzlei⸗ und Unterbeamten sind, soweit sie nicht nach dem für sie geltenden Landesrecht als Staats⸗ oder Kommunalbeamte anzusehen sind, nach näherer Bestimmung der Landesregierung die Rechte und Pflichten von Staats⸗ und Kommunal⸗ beamten zu übertragen.

Bei Beschluß dieser Bestimmung ist man in der Kommission von der Voraussetzung ausgegangen, und die Herren, die in der Kom⸗ mission gesessen haben, werden mir das gewiß gern bezeugen, daß sich dieser Vorschlag auch beziehen sollte auf die Regelung der Gehälter, weil bekanntlich einzelne Versicherungsanstalten ihren Beamten nicht die Gehälter geben wollten, welche die Provinzial⸗ und Kommunalbeamten gleichen Ranges oder gleichen Dienstwerthes haben. Nun scheint es aber, daß man in einzelnen Versicherungsanstalten die Gehälter höher bemessen will wie die der gleichstehenden Provinzial⸗ und Kommunalbeamten, und daraus scheinen die preußischen Behörden Bedenken herzuleiten, jene Regulative zu genehmigen. Erkennt man aber an, daß dieser § 98 des Invaliden⸗Versicherungsgesetzes sich auch auf das Recht der Aufsichtsbehörden beziehen soll, die Gehälter zu ordnen, so wird man auch den preußischen Behörden keinen Vorwurf daraus machen können, wenn sie solchen Ordnungen ihre Ge⸗ nehmigung versagen, in welchen die Gehälter der Beamten der Invaliden⸗Versicherungsanstalten höher bemessen sind wie die Ge⸗ hälter der in ihrer Thätigkeit gleichwerthigen Provinzial⸗ und Kommunalbeamten.

Der Herr Abg. Hoch hat gefragt, was innerhalb der Berufs⸗ genossenschaften geschehen sei in Bezug auf die Verhütung von Bau⸗ unfällen. Meine Herren, es ist bereits von dem Herrn Abg. Hoch hervorgehoben worden, daß das Reichs⸗Versicherungsamt ein sehr nachdrückliches Rundschreiben dieserhalb an die Berufsgenossenschaften erlassen hat. Ich meine auch, die Berufsgenossenschaften handeln in ihrem eigensten Interesse, wenn sie nachdrückliche und wirksame Vorkehrungen treffen, um Unfälle, namentlich im Baugewerbe, zu verhüten; denn mit jedem Unfall, den sie verhüten, ersparen sie sich eine finanzielle Last. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; ich kann deshalb heute eine eingehende Auskunft nicht ertheilen. Ich werde aber Gelegenheit nehmen, das bei der dritten Lesung nach⸗ zuholen.

Was die Vorsichtsmaßregeln gegen die schädlichen Wirkungen der Pikrinsäurefabriken betrifft, so habe ich mich wiederholt dieserhalb an den preußischen Herrn Handels⸗Minister gewendet. Die Sache muß zunächst in Preußen reguliert werden, es ist eine über⸗ wiegend preußische Angelegenheit, und erst dann, wenn Preußen die Sache reguliert hat Preußen hat auch das größte technische Personal zur Beurtheilung einer solchen Frage —, wird man in den anderen Bundesstaaten wahrscheinlich gleichartige Verordnungen er⸗ lassen. Es ist meines Wissens bereits eine Verordnung aufgestellt, sie ist aber von der technischen Gewerbedeputation bemängelt worden und die Angelegenheit hiernach noch nicht endgültig erledigt, Ich werde mich aber wiederholt an den preußischen Herrn Handels⸗ Minister mit der Bitte wenden, dieser Sache einen weiteren Fortgang zu geben.

Was die Einwände gegen das Verfahren einer Berufsgenossen⸗ schaft betrifft in Bezug auf die Abfindung der Renten durch Kapital, so werden sich die Herren, die in der Kommission mit mir gesessen haben, genau erinnern, daß ich gegen dieses ganze Kapital⸗ abfindungsverfahren die allergrößten Bedenken hatte und deshalb immer davor gewarnt habe, über die Regierungsvorlage hinaus⸗ zugehen; denn ich erhob damals das Bedenken, jetzt noch habe: die Rentenempfänger werden si sicht, ein gewiß für sie großes Stück Geld auf zu bekommen, zur Abfindung bereit erklären, vielleicht nutzlos verbraucht, oder ihnen Angehörigen abgelockt werden, und

Ilieir:

8 2*⁵

Ich komme nun nochmals zu der Stellung

Es war unzweifelhaft die Auffassung der Kommission und Hauscs beim Erlaß des betreffenden

ich gestern vorgelesen habe. 8

2*⁄